• Keine Ergebnisse gefunden

TOP 24 - Wie ist es um die Pressefreiheit und die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten im Land Bremen bestellt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "TOP 24 - Wie ist es um die Pressefreiheit und die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten im Land Bremen bestellt"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

In der Senatssitzung am 1. Juni 2021 beschlossene Fassung

Der Senator für Inneres Bremen, 28.05.2020

L 3

NEUFASSUNG

Vorlage für die Sitzung des Senats am 01.06.2021

„Wie ist es um die Pressefreiheit und die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten im Land Bremen bestellt?“

(Anfrage der Fraktion der FDP in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft-Landtag)

A. Problem

Die Fraktion der FDP hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

„Wie ist es um die Pressefreiheit und die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten im Land Bremen bestellt?“

Wir fragen den Senat:

1. Inwiefern sind dem Senat Angriffe, Übergriffe bzw. Einschüchterungsversuche gegenüber Journalistinnen und Journalisten in den vergangenen drei Jahren im Land Bremen bekannt geworden und inwiefern wurden diese strafrechtlich verfolgt?

2. Sind dem Senat Hinweise bekannt, dass sich analog zur Situation im Bund in Bezug auf freie Berichterstattung und Sicherheit für Journalistinnen und Journalisten die Situation auch in Bremen in den letzten drei Jahren, insbesondere im letzten Jahr, verschlechtert hat?

3. Welche Kriterien werden zu Grunde gelegt, anhand derer eine positive oder negative Veränderung Situation der Pressefreiheit bzw. der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten im Land Bremen wahrgenommen bzw. gemessen wird?

B. Lösung Zur Frage 1:

Eine statistische Auswertung von Angriffen, Übergriffen bzw. Einschüchterungsversuchen gegenüber Journalistinnen und Journalisten ist nicht valide darstellbar, da bei der Anzeigenaufnahme die Erhebung zum Beruf keine Pflichtangabe ist. Bei einer eingehenden Recherche der Vorgangsdaten sowie der Vorgänge aus den kriminaltaktischen Anfragen in Fällen politisch motivierter Kriminalität letztere mit den Unterthemenfeldern „gegen Medien“

und „Angriffsziel – Person“, konnte die Polizei Bremen für den Tatzeitraum der vergangenen drei Jahre zwei Sachbeschädigungen sowie einen Vorgang nach § 202a StGB, ‚Ausspähen

(2)

von Daten‘, aus dem Jahr 2019 und zwei Beleidigungen aus dem Jahr 2020, jeweils zum Nachteil von Journalistinnen und Journalisten, herausfiltern.

Der Kriminalpolizei Bremerhaven sind in den letzten drei Jahren keine Angriffe, Übergriffe bzw.

Einschüchterungsversuche gegenüber Journalistinnen und Journalisten bekannt geworden.

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Problematik der Auswertung kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es noch weitere Journalistinnen und Journalisten gibt, die Opfer von Angriffen, Übergriffen oder Einschüchterungsversuchen wurden.

Bei der Staatsanwaltschaft Bremen werden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Angriffen, Übergriffen bzw. Einschüchterungsversuchen gegenüber Journalistinnen und Journalisten statistisch ebenfalls nicht gesondert erfasst. Mit Bezug zu den Auswertungen der Polizei Bremen können zu diesen Verfahren folgende Sachstände mitgeteilt werden:

Bei den beiden Sachbeschädigungen aus dem Jahr 2019 handelte es sich um Ermittlungs- verfahren gegen Unbekannt. Beide Verfahren wurden wie auch das Verfahren nach § 202a StGB gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, weil Täterinnen bzw. Täter nicht ermittelt werden konnten.

Zu einem Strafverfahren wegen Beleidigung aus dem Jahr 2020 kam es hingegen zu einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe mit 30 Tagessätzen zu je 10,- Euro.

Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren wegen der weiteren Beleidigung aus dem Jahr 2020 ist festzustellen, dass die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Zu den Fragen 2 und 3:

Dem Senat liegen keine Informationen vor, die auf eine Verschlechterung der Situation in Bremen hindeuten. Feste Kriterien gibt es nicht, mögliche Hinweise von Einzelpersonen und Interessenvertretungen werden aber mit hoher Sensibilität aufgenommen.

Die Polizeien im Land Bremen pflegen einen offenen und vertrauensvollen Kontakt, insbesondere zu den regionalen Medienschaffenden. Im Dialog der Polizei Bremen mit den Medienvertreterinnen und Medienvertretern wurden vereinzelt subjektive Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten auch bei Einsatzlagen in der Stadt Bremen geäußert. Dabei handelte es sich aber um allgemeine Befürchtungen, denen hinsichtlich von Versammlungen im Zusammenhang mit sogenannten Querdenker-Demos erstmals im Dezember 2020 mit einem neuen Einsatzkonzept und der Einrichtung von sogenannten „Safe Places“ begegnet worden ist. Die „Safe-Places“ sollten die Ausübung der Pressefreiheit in einem sicheren Raum ermöglichen. Die Redaktionen wurden im Vorfeld über das Angebot informiert und ihnen wurde eine direkte Ansprechpartnerin der Polizei Bremen während des Einsatzes benannt. Das Angebot wurde von Medienvertreterinnen und Medienvertretern angenommen und die Rückmeldungen waren sehr positiv. Zu Störungen kam es nicht.

C. Alternativen Keine.

(3)

D. Finanzielle/Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Aus der Beantwortung ergeben sich keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatskanzlei, der Senatorin für Justiz und Verfassung und dem Magistrat Bremerhaven abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nach Beschlussfassung zur Veröffentlichung geeignet.

Nach Beschlussfassung durch den Senat erfolgt die Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister.

G. Beschluss:

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres vom 27.05.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der FDP in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zum anderen handelt es sich bei der Lebenspartnerschaft eben nicht um eine Ehe (und wenn die vollständige Öffnung der Ehe für Homosexuelle Realität werden sollte, wird der

• Konfliktsensitiv berichtende Journalistinnen und Journalisten wissen, dass ihre Arbeit zu einer Eskalation beitragen kann - aber auch dazu, dass ein Konflikt für

Eine, die sich allerdings noch längst nicht gefestigt hat und bei der selbst die führenden Agenturen oder Multimedia-Produzenten sich mal an der Plakatästhetik orientieren und

in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu

Die Anfeindungen gegenüber Journalistinnen und Journalisten werden aber auch immer stärker aus einer zunehmend verrohten Diskussionskultur in sozialen Medien

Rechte nach diesem Tarifvertrag können jeweils nur gegenüber dem einzelnen Verlag geltend gemacht werden, dem gegenüber die freie Journalistin/der freie Journalist die Voraussetzungen

Die aufgeführten Journalistinnen und Journalisten sind landespolitisch tätig, aber keine Mitglieder der Landespressekonferenz Saar.

Potenzielle Kandidaten werden zum Beispiel beim UNHCR oder in deutschen Konsulaten vorstellig und erhalten gegebenenfalls direkt eine Aufenthaltserlaubnis (siehe Seite 5), um