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PAP ILOT DE L ARTISANAT SOMMETT

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Academic year: 2022

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SYNDICAT INTERCOMMUNAL Z.A.R.E.

COMMUNES ESCH-SUR-ALZETTE - MONDERCANGE – SANEM

PAP

‘ILOT DE L’ARTISANAT – SOMMETT‘

ESCH-SUR-ALZETTE

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SYNDICAT INTERCOMMUNAL Z.A.R.E.

COMMUNES D’ESCH-SUR-ALZETTE - MONDERCANGE – SANEM

PAP ‘ILOT DE L’ARTISANAT – SOMMETT‘

PARTIE ECRITE

A

-

ALLGEMEINE ZIELSETZUNGEN

A.01 GESTALTUNGSGRUNDLAGEN

Das gesamte Planungsgebiet unterliegt einem hohen architektonischen Anspruch. Eine zeitgemässe Architektur von hoher gestalterischer Qualität ist anzustreben, dauerhafte und umweltschonende Materialien sind zu verwenden.

A.02 ENERGIE

Grundsätzlich sollen bei der Entwicklung des Energiekonzeptes die Leitbilder und Grundgedanken des « ESCHER ENERGIEKONZEPTES » [aufgestellt vom Büro Goblet Lavandier & Associés] berücksichtigt werden. Ein detailliertes Energiekonzept wird von der Z.A.R.E ausgearbeitet und dient als bindende Grundlage für die spätere Bebauung. Falls eine zukünftige Anbindung des Planungsgebietes an das Fernwärmenetz erfolgt, hat ein Umrüsten der Gebäude auf den neuen Energieträger zu erfolgen. Dies ist bei der Planung und Ausrüstung der neuen Gebäude zu berücksichtigen. Die Konzeption der Gebäude soll folgenden Grundprinzipien folgen :

-Nachhaltige Architektur durch Energieeinsparung, rationelle Energienutzung und Verwendung regenerativer Materialien

-Integriertes Energiekonzept vom Projektbeginn an

-Einfache, kompakte und energiesparende Formen, Optimierung der Konstruktionsdetails, leistungsstarke Wärmedämmung, Begrenzung der Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, effiziente Nutzung der passiven Sonnenenergie, leistungsstarke und einfach zu bedienende technische Anlagen, wassersparende Sanitäranlagen, energiesparende elektrische Anlagen

-Integrierte Planung der Baumethoden und Produkte

-Konsequente Verminderung des Energieverbrauchs der Gebäude

-Materialwahl im Hinblick auf seine positive Ökobilanz, das heißt geringer Energieverbrauch bei Herstellung, Anwendung und Recycling

A.03 REGENWASSER

Die Planung der Gebäudekonzepte und der Freiflächen sollte den Prinzipien der ökologischen

Wasserbewirtschaftung folgen, das heißt das Wasser ist nach Umweltgesichtspunkten zu bewirtschaften :

-Das Grundwasser und die Oberflächengewässer sind zu schützen -Der Verbrauch von Trinkwasser ist zu minimieren

-Das Volumen der Abwässer ist zu begrenzen

-Die Bodenversiegelung ist zu begrenzen. Die Regenwassernutzung [z.B. aktive Regenwassernutzung durch Versorgung der Toilettenspülung, Bereitstellung von Prozesswasser, Grünflächenbewässerung] ist vorzugsweise einzuplanen.

Das Regenwasser wird in Abhängigkeit von seinem Niederschlagsort getrennt entsorgt. Das Regenwasser der Dachflächen ist dem an den Haupterschliessungsstrassen in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Rigolensystem zuzuleiten. Dieses Rigolensystem befördert das anfallende Dachflächenwasser in Richtung Park/Dipbach, wo es in grossflächigen Versickerungsfeldern verzögert dem Dippach zugeleitet wird; zusätzlich ist das Rigolensystem in Teilabschnitten an die öffentlichen Regenwassersammelkanäle anzuschliessen [Sicherung gegen Überlauf]. Die

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Rigolen sind auf den privaten Abstandsflächen anzulegen. Die Bemessung und Ausführung sowie die Pflege und der Unterhalt des Rigolensystems erfolgt gemäss der von der Z.A.R.E auszuarbeitenden Grundlagen. Das Entwässerungssystem der Anlieferzonen, Parkflächen und privaten Freiflächen ist mit Ölabscheidern und Löschwasserrückhalteeinrichtungen auszustatten, dieses System entwässert in die öffentlichen Regenwassersammelkanäle ( parallel zu den Haupterschliessungsstrassen in Nord-Süd-Richtung ). Das Wasser wird nach geeigneter Aufbereitung dem Dipbach zugeführt. Der Anteil der versiegelten Flächen ist insgesamt so gering wie möglich zu halten. Alle privaten Flächen sind an eine Löschwasserrückhaltung anzuschliessen.

A.04 SCHMUTZWASSERENTSORGUNG

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt getrennt im vorhandenen Hauptsammelkanal der Rue Henri Koch. Das im beiliegenden Schema dargestellte Prinzip folgt der Entwässerung über Sammelkanäle in den Haupterschliessungsstrassen ( Nord-Süd-Orientierung ) in nördlicher Richtung zur Rue Henri Koch; die unmittelbar an der Rue Henri Koch gelegenen Bereiche entwässern direkt in den Hauptsammelkanal. Das Entwässerungs- Konzept ist in dem Plan vom Büro SCHROEDER & ASSOCIES detailliert dargestellt.

A.05 AUSSENANLAGEN UND BEPFLANZUNG

Die privaten Abstandsflächen sind in ihrer Oberfläche versickerungsfähig anzulegen. Sie sind mit Grünflächen gleichzusetzen und mit besonderer Sorgfalt zu bepflanzen. Vor allem in Nord-Süd Richtung entlang der öffentlichen Haupterschliessungsstrassen ist eine Bepflanzung mit niedrigen Hecken [Höhe bis zu 1,50 m]

vorzusehen, um die Nord-Süd-Verbindung mit dem Parkgebiet entlang des Dipbach zu betonen. Die öffentlichen Grünflächen sind ebenfalls versickerungsfähig anzulegen und zu bepflanzen. Die öffentlichen Parkierungsflächen werden in unregelmässigen Abständen durch Grünfelder, die jeweils die Fläche eines Parkplatzes einnehmen, unterbrochen und aufgelockert. Die Bepflanzung entlang der Nord-Süd Haupterschliessungsstrassen in Form von hochstämmigen Bäumen dient ebenfalls der Betonung der Durchwegung zum Park entlang des Dipbach.

A.06 PARKIERUNGSGRUNDLAGEN

Eine erhöhte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und damit eine Abnahme des Privatverkehrs wird angestrebt.

Die gute Anbindung des Gesamtplanungsgebietes an den öffentlichen Busverkehr und die direkte Erschliessung Innenstadt/Bahnhof – Sommet – Belval-Ouest soll mittelfristig den Privatverkehr reduzieren helfen. Aus diesem Grund ist das Angebot an Parkflächen zurückhaltend und im Bereich des östlich an das PAP-Gebiet angrenzenden Parkdecks ( spätere Planung ) an die sich entwickelnde Verkehrssituation anpassungsfähig geplant. Die im südlichen Bereich des PAP-Gebietes liegenden ebenerdigen Parkflächen sollen sich harmonisch in die Grüngestaltung des Planungsgebietes einfügen. Sie werden mit leicht befestigten Parkierungsflächen ausgestattet, die in unregelmässiger Durchmischung durch Hecken -und Baumpflanzungen aufzulockern sind.

Deren Oberfläche ist versickerungsfähig anzulegen.

A.07 BESCHILDERUNG / WERBEFLÄCHEN

Um eine möglichst einheitliche Beschilderung und gute Orientierung im Gebiet zu gewährleisten, wird diese in ein Gesamtwerbekonzept integriert, deren Grundlagen die Z.A.R.E ausarbeitet und an denen sich die Nutzer zu orientieren haben. Werbeschilder am Gebäude oder auf dem Grundstück, müssen in die Architekur der Fassade oder in das Aussenraumkonzept integriert werden. Sie dürfen das Erscheinungsbild des Bauwerkes nicht verändern und müssen von der Z.A.R.E. genehmigt werden.

A.08 BELEUCHTUNG

Das Beleuchtungsprinzip ist dem beiliegenden Planschema zu entnehmen; ein einheitliches Beleuchtungskonzept in Bezug auf die Ausrichtung/Standort der Strassenlaternen und auf die Auswahl des geeigneten Leuchtensystemes wird gefordert; die detaillierte Ausarbeitung des Schemas zum Konzept erfolgt im entsprechenden Planungsstadium.

A.09 INFRASTRUKTUR – VERSORGUNG / ENTSORGUNG

Im allgemeinen wird darauf hingewiesen, das die Versorgung / Entsorgung des Gebietes mit Energie, Wasser und sonstigen Medien im Hinblick auf spätere Parzellierung des gesamten Sommett-Gebietes und den Ausbau des Parkplatzes ( östlich ausserhalb des PAP-Gebietes ) zum mehrgeschossigen Parkdeck ausgelegt und ausreichend dimensioniert werden muss, auch können in Bezug auf das zu benötigende Energiemedium und deren Grössendimension noch keine endgültigen Aussagen gemacht werden.

A.10 BEGRIFFSDEFINITION

GRZ ( COS ): GRUNDFLÄCHENZAHL ( COEFFICIENT D’OCCUPATION DU SOL )

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sie gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche (innerhalb der bebaubaren Flächen) von Baukörpern überbaut werden darf.

GFZ ( CMU ): GESCHOSSFLÄCHENZAHL ( COEFFICIENT MAXIMUM D’UTILISATION DU SOL ) sie gibt an, wieviel Quadratmeter Bruttogeschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

BGF : BRUTTOGESCHOSSFLÄCHE ( SURFACE CONSTRUITE BRUTE )

sie ist die Summe der Grundflächen aller überirdischen Grundrissebenen eines Gebäudes.

BAUGRENZE: LIMITE MINIMA/ MAXIMA

Grenze, an welche gebaut werden kann und die gleichzeitig nicht überbaut werden darf.

BAULINIE: ALIGNEMENT OBLIGATOIRE

Grenze/Linie, an welche gebaut werden muss und die gleichzeitig nicht überbaut werden darf.

BAUFELD: LOT

Bebaubare Fläche, die in kleinere Parzellen gemäss Parzellierungs-Schema aufgeteilt werden kann.

PARZELLE: PARCELLE

Unteraufteilung des Baufeldes gemäß Parzellierungs-Schema.

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B - REGLEMENTIERENDER TEIL

B.01 ART DER BAULICHEN NUTZUNG

Es werden zwei Baufelder ( LOT ) unter dem Oberbegriff "ILOT DE L’ARTISANAT-SOMMETT" ausgewiesen. Die Baufelder sind für Handwerksbetriebe, produzierendes Gewerbe und Industriedienstleistungsbetriebe vorgesehen, mit Schwerpunkt auf Produktions- und Lagerflächen, einem geringeren Anteil an Büroflächen und einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Anlieferung. Das Baufeld LOT 1 liegt an der Rue Henri Koch und enthält Flächen für Büronutzung, das Baufeld LOT 2 ist nach Süden orientiert und enthält Flächen für Produktion und Lagerung, die von der in Ost-West-Richtung verlaufenden Erschliessungs- und Anlieferstrasse angedient werden.

B.02 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG

LOT 1 : Die Fläche für die ( obligatorisch ) viergeschossige Büronutzung hat eine Tiefe von 12,60 m mit einer GRZ ( COS ) von 0,6 und einer GFZ ( CMU ) von 2,1. Die Höhe beträgt 14,50 m ( Referenzniveau ±292.00 der Rue Henri Koch/ Mittelachse Fassade ).

Das Untergeschoss kann auf der Südseite bis auf die Grenze von Lot 1 und Lot 2 verlängert werden und erhält somit eine maximale Tiefe von 16,60 m.

Die Bebauung von Lot 1 ist viergeschossig geplant, um sich städtebaulich gegen die auf der anderen Strassenseite der Rue Henri Koch liegenden grossvolumigen Gebäude des CNFPC und der Berufsschule behaupten zu können, sowie um die übergeordnete Bedeutung der Rue Henri Koch gegenüber den inneren Erschliessungsstrassen des Sommett-Gebietes zu betonen.

LOT 2 : Die Fläche für Produktion und Lagerung erhält eine Tiefe von maximal 46,16 m mit einer GRZ ( COS ) von 0,8 und einer GFZ ( CMU ) von 1,5. Die maximale Bauhöhe beträgt 9,50 m ( bezogen auf das Referenzniveau

±289.50 der Ost-West-Erschliessungs-und Anlieferstrasse im Süden ) d.h. 7,00 m über dem Referenzniveau

±292.00 der Rue Henri Koch ( Mittelachse Fassade Bürogebäude ). Zwei auf dem reglementierenden Plan ausgewiesene Korridore bleiben frei zwecks Zufahrt für die Feuerwehr.

B.03 AN-/ AUFBAUTEN

Dachaufbauten sind nur auf der vom Strassenraum der Rue Henri Koch zurückgesetzen Hallenstruktur zulässig, mit einem Flächenanteil von 20% in Bezug auf die bebaute Fläche der Produktionshalle. Aufbauten auf dem Verwaltungs-/Bürogebäude sind nicht zulässig. Dachaufbauten sind in Ihrer Gestalt, Form, Material und Farbe dem übrigen Volumen anzupassen. Grundsätzlich müssen die Aufbauten in das Gebäudevolumen integriert werden. Dachaufbauten sind ausschließlich zur Aufnahme von Gebäudetechnik bestimmt. Deren Gesamthöhe gemessen von Oberkante der Traufkante darf 3.00 m nicht überschreiten. Zusätzlich ist ein Rücksprung von 6,00 m in Bezug zur Traufkante einzuhalten. Anbauten, wie Garagen, Lager und Depots sind nicht zulässig. Zusätzliche Gebäudeteile sind im Gesamtvolumen des Hauptbaukörpers zu integrieren.

Da das Angebot an Büroflächen in Baufeld LOT 1 sowie Produktionsflächen in Baufeld LOT 2 an die gleichen Nutzer gerichtet ist, sind Verbindungen zwischen den beiden Baufeldern in Form von Passerellen zulässig, unter folgenden Vorraussetzungen: maximal an 8 Stellen, im EG oder 1.OG, Breite jeweils maximal 2.00 m, die maximale vertikale Ausdehnung beträgt 1 Geschoss.

B.04 ABSTANDSFLÄCHEN

Eine private Abstandsfläche von 6,00 m ist entlang der Rue Henri Koch, der Erschliessungsstrassen in Nord-Süd- Richtung sowie der Erschliessungs- und Anlieferstrasse in Ost-West-Richtung einzuhalten. Die Abstandsflächen zwischen den Produktionshallen ( Zufahrt Feuerwehr – 8m ) sowie die südliche Abstandsfläche der Produktionshallen dürfen zu 50% für Zufahrten und zu Anlieferzwecken befestigt werden. Die restlichen 50 % der Flächen sind begrünt.

B.05 BAULINIEN / BAUGRENZEN

Entlang der Rue Henri Koch und der Haupterschliessungsstrassen in Nord-Süd-Richtung gelten Baulinien, hier sollen geschlossene und einheitliche Fassadenfronten entstehen. Die Grenze zwischen den Baufeldern LOT 1 und LOT 2 gilt als Baulinie für die Produktionshallen, was die Zusammengehörigkeit von Büro- und Produktionsflächen betont und die Verbindung der beiden ( über Passerellen ) vereinfacht. Entlang der Ost-West-Erschliessungs-und Anlieferstrasse im Süden gibt es Baugrenzen. Hier soll eine individuelle und den Bedürfnissen der Nutzer angepasste Bebauungsstruktur entstehen. Weitere Baugrenzen im Innenbereich von Baufeld LOT 2 sorgen dafür dass die Zufahrts-Korridore für die Feuerwehr frei bleiben.

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B.06 PARZELLIERUNG

Baufeld LOT 1 besteht aus einem zusammenhängenden Verwaltungs-/Bürogebäude und kann nicht nachträglich parzelliert werden.

Baufeld LOT 2 besteht aus einer flexiblen Struktur von Produktionshallen. Eine zukünftige nachträgliche Parzellierung kann ohne Antrag auf Änderung des PAP vorgenommen werden, unter der Bedingung daß die Änderung als einziges Ziel die Aufteilung der Baufelder mit der Absicht der späteren Veräusserung hat. Jedes neue Baufeld, das durch die Parzellierung entsteht muss bebaubar bleiben und die Übereinstimmung der Aussengestaltung der Privatflächen mit den öffentlichen Flächen muss gewährleistet bleiben.

Grundstückszufahrten und Garageneingänge sind zu gruppieren und auf ein Minimum zu reduzieren. Sie befinden sich ausschliesslich auf der Süd-Seite ( Ost-West-Erschliessungs-und Anlieferstrasse im Süden ). Die Zufahrt von Seiten der Haupterschliessungsstrassen in Nord-Süd-Richtung ist nicht möglich.

Die nachträgliche Teilung von LOT 2 in Parzellen soll flexible Flächenaufteilungen ermöglichen, je nach Bedarf der Nutzer. Dabei müssen die 2 Korridore für die Zufahrt der Feuerwehrfahrzeuge frei bleiben.

Die Parzellierung der Baufelder ist nur zulässig wenn folgende Bedingungen eingehalten werden ( Siehe Schema

‘parcellement’ ):

-die Parzellierung ist nur möglich in Nord-Süd-Richtung

-es gibt 2 obligatorische Parzellengrenzen, die den Mittelachsen der Zufahrtskorridore für die Feuerwehr entsprechen, mit einer Abstandsfläche von jeweils 4m zu den angrenzenden Produktionshallen in westlicher und östlicher Richtung. Der Abstand zwischen zwei Hallen beträgt somit 8.00 m.

-weitere Parzellengrenzen können fakultativ vorgesehen und flexibel positioniert werden, je nach Bedarf der ansässigen Betriebe. Sie sind beidseitig als Baulinien zu betrachten ( keine Abstandsflächen ).

-die Regelungen zu Baulinie und Baugrenze an den Aussengrenzen von Baufeld LOT 2 bleiben bestehen.

B.07 ZUGÄNGE/ ZUFAHRTEN / ANLIEFERUNG

-Die Hauptzufahrten zum PAP- Gebiet erfolgen von der Seite der Rue Henri Koch.

-Die Zufahrten zu dem Parking im Untergeschoss des Verwaltungs-/Bürogebäudes befinden sich an den Haupterschliessungsstrassen in Nord-Süd-Richtung.

-Die Zugänge zum Verwaltungs-/Bürogebäude befinden sich auf der Seite der Rue Henri Koch.

-Die Anlieferung der Produktionshallen erfolgt ausschliesslich über die in Ost-West Richtung verlaufende Erschliessungs-und Anlieferungsstrasse im Süden.

B.08 PARKIERUNGSFLÄCHEN

Der firmeneigene Fuhrpark ist innerhalb der Baugrenzen unterzubringen. Mitarbeiter- und Kundenparkplätze sind nicht auf den privaten Baufeldern zulässig, sondern auf den öffentlichen Parkfeldern im südlichen Bereich des PAP-Gebietes sowie entlang der Rue Henri Koch vorgesehen.

B.09 PRIVATE GRÜN-FREIFLÄCHEN

Bei der Nutzungszuweisung dieser Flächen sind die Regelungen zur Entwässerung gemäß A.03 zu beachten.

Werden diese Flächen nicht als Anlieferflächen genutzt, sollten diese sorgfältig begrünt werden und ihre Oberfläche versickerungsfähig angelegt werden. Auf den Abstandsflächen entlang der Rue Henri Koch sowie entlang der Haupterschliessungsstrassen in Nord-Süd-Richtung ist eine Bepflanzung mit niedrigen Hecken vorzusehen.

Referenzen

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