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Von: wahlkreis@nese-erikli.de

An: radolfzell@tdh-ag.de Datum: 05.03.2021 13:13 Betreff: WG: Terre des Hommes - Landtagswahl 2021 Sehr geehrte Frau Geiger,

sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben erhalten Sie die Antworten, um die Sie mich von der Terres-des-Hommes-Gruppe Radolfzell gebeten haben.

Mit den besten Grüßen Nese Erikli, MdL

Nese Erikli

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

T +49 (0)7531 – 936 13 12 wahlkreis@nese-erikli.de

Wahlkreisbüro von Nese Erikli MdL Rheinsteig 15

78462 Konstanz www.nese-erikli.de

www.twitter.com/neseerikli www.facebook.com/erikli.nese www.instagram.com/eriklinese ---

1) Kinderrechte

Wir möchten Sie auffordern, sich im baden-württembergischen Parlament für die explizite Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und eine Ergänzung der Landesverfassung einzusetzen.

Erläuterungen von terre des hommes: Alle Kinder haben Rechte – weltweit. Doch in vielen Teilen der Erde werden diese Rechte mit Füßen getreten. Armut, Kriege und Hunger rauben Kindern alles, was sie an Schutz, Liebe und Förderung brauchen. terre des hommes setzt sich ein für eine Welt, in der Kinderrechte verwirklicht sind, in der wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit herrscht und Konflikte friedlich gelöst werden.

Auch in Deutschland werden die Rechte von Kindern nicht ausreichend berücksichtigt.

Das hat nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie gezeigt, dass Kinder und Jugendliche kaum Gelegenheit hatten, ihre Bedürfnisse und Interessen in die Diskussion einzubringen. Umso mehr ist es jetzt Zeit, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf ist aus unserer Sicht unzureichend.

Vielmehr müssen der Vorrang des Kindeswohls bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit, auf körperliche und geistige Entwicklung inklusive kindgerechten Lebensbedingungen, auf

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Achtung, Schutz und Förderung seiner Rechte sowie auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und Reifegrad rechtlich verankert werden.

Auch unsere baden-württembergische Landesverfassung muss um Beteiligungsrechte für Kinder ergänzt werden, um den Bedürfnissen von Kindern und ihren besonderen Rechten endlich mehr Aufmerksamkeit und Nachdruck zu verschaffen.

Antwort:

Kinderrechte sind Menschenrechte. Das gesellschaftliche Bewusstsein für Kinderschutz und das Recht auf gewaltfreie Erziehung haben sich in den vergangenen Jahrzehnten spürbar verbessert. Die meisten Eltern setzen sich intensiv dafür ein. Viele Jugendämter arbeiten engagiert und professionell und leisten viel für Kinder und Jugendliche.

Gleiches gilt für die Fachkräfte in der sozialen Arbeit, in den Kitas und in den Schulen.

Dennoch bleibt noch viel zu tun.

Wir Grüne wollen, dass Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg gesund aufwachsen und eine faire Chance auf ein gutes Leben haben. Familien stärken, Kinderarmut bekämpfen, Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche ausbauen und sie vor Gewalt schützen – dafür kämpfen wir.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist das Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Seit Mitte der 1980er Jahre diskutiert die Fachöffentlichkeit dieses Thema.

Damals ging man von 300.000 Kindern in Deutschland aus, die jährlich sexualisierte Gewalt erleiden. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Statistisch gesehen müssen wir nach wie vor davon ausgehen: In jeder Schulklasse erleiden ein bis zwei Kinder schwere sexualisierte Gewalt. Die Täter*innen kommen meist aus dem engsten Familien- und Bekanntenkreis. Die Dunkelziffer auch in den Kirchen und Sportvereinen ist in den vergangenen Jahren langsam und mühsam aufgehellt worden – gegen erhebliche institutionelle Widerstände. Wir haben Kinderschutzkonzepte entwickelt und an vielen Stellen umgesetzt. Das ist gut, aber nicht ausreichend. Die Anzeigen nehmen zwar zu. Aber die Zahl der Kinder, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, sinkt immer noch nicht merklich. Neue technische Entwicklungen erleichtern die Organisation sexualisierter Gewalt gegen Kinder – als sogenannte Kinderpornografie und als Anbahnung von Gewalttaten im Internet. Sie nehmen ein immer erschreckenderes Ausmaß an. Diese Zustände wollen wir nicht hinnehmen. Die Corona- Pandemie verschärft gerade viele Sicherheitslücken für Kinder. Wir brauchen hier wirksame Schutzkonzepte, bessere Notbetreuungen und Erreichbarkeiten auch unter extremen Rahmenbedingungen.

Wir wollen einheitliche fachliche und personelle Standards in der Jugendhilfe durchsetzen. Unser Ziel ist es, flächendeckend eine unabhängige Fachberatung gegen jegliche Form von Gewalt gegen Kinder einzurichten. Bereits jetzt finanzieren wir eine landesweite Dachstruktur, die Einrichtungen gegen sexualisierte Gewalt verbindet. In den Städten, Gemeinden und Landkreisen sollen mit diesen Partner*innen landesweit verlässliche Netzwerke für den Kinderschutz entstehen. Beteiligt sein werden Bildungseinrichtungen, freie Träger und Jugendämter. Für einen „Masterplan Kinderschutz“ wollen wir eine Vereinbarung mit den Kommunen treffen und auf Landesebene die Funktion einer*eines Beauftragten gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder schaffen. In der Familiengerichtsbarkeit wollen wir Fortbildungen verbindlich machen und angemessen mit Personal ausstatten. Die Strafverfolgung von Gewalt wollen wir personell und fachlich stärken. Die Beweissicherung durch Opferschutzambulanzen wollen wir nach dem Vorbild der Gewaltambulanz Heidelberg landesweit ermöglichen.

Um Mädchen in Baden-Württemberg vor weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) zu schützen, werden wir eine Präventionskampagne starten. Ziel ist es, Opfer und Täter

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über die Mythen rund um die weibliche Genitalverstümmelung aufzuklären. Wir wollen, dass das Thema auch Einzug in den Sexualkundeunterricht und das Medizinstudium findet.

Land und Kommunen haben Ende 2017 das Kinderschutzkonzept für Baden- Württemberg unterzeichnet. Damit sollen die Jugendämter unterstützt werden, ihre Verfahren zum Kinderschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln. Das betrifft insbesondere die derzeit noch laufenden Vor-Ort-Beratungen der Jugendämter.

Die Kommission Kinderschutz ist im September 2018 von der Landesregierung unter dem Vorsitz von Sozialminister Manne Lucha eingesetzt worden. Anlass war ein besonders schwerer Missbrauchsfall in Staufen im Breisgau. In ihrem Bericht Anfang 2020 hat die Kommission mehr als 100 konkrete Einzelempfehlungen gegeben. Sie fordert Bund, Land und Kommunen, aber auch die Zivilgesellschaft auf, sich für einen besseren Kinderschutz einzusetzen. Wir werden uns in der kommenden Legislatur weiter für konsequenten Kinderschutz stark machen.

Wir Grüne haben in der vergangenen Legislaturperiode dafür gesorgt, dass die Kinderrechte als Staatsziel in die Landesverfassung Baden-Württemberg aufgenommen wurden. Damit machen wir klar: Für uns hat es höchste Priorität, die Schutzbedürftigkeit von Kindern zu achten! Wir setzen uns auch dafür ein, eine entsprechende Regelung ins Grundgesetz aufzunehmen.

2) Kinderarmut

Wir möchten Sie auffordern, sich im baden-württembergischen Parlament für den Ausbau der familiären Infrastruktur einzusetzen und mit dazu beizutragen, dass durch eine Kindergrundsicherung eine bedarfsgerechte finanzielle Grundlage für Kinder und Jugendliche in sozial prekären Situationen geschaffen wird.

Erläuterungen von terre des hommes: Auch in Baden-Württemberg wächst nahezu jedes zehnte Kind, jeder zehnte Jugendliche in Armut auf oder ist von Armut bedroht.

Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche mit einem alleinerziehenden Elternteil, in Familien mit drei und mehr Kindern und bei migrantischer Herkunft. Die Corona-Krise verschärft besonders die Situation von Kindern aus benachteiligten Familien, da Eltern als Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber häufig als erste ihren Job verlieren.

Seit Jahrzehnten werden Kinderarmut und ihre Folgen wissenschaftlich erforscht.

Zahlreiche Vorschläge zu ihrer Bekämpfung liegen auf dem Tisch, aber in der Konsequenz geschieht nichts, sodass sich Kinderarmut generationenübergreifend vererbt.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Infrastruktur für Familien mit Kindern bedarfsgerecht ausgebaut wird – angefangen bei Kindertagesstätten mit kleinen Gruppengrößen über Beratungsstellen bis zu Schulen, die personell und sachlich dort am besten ausgestattet werden müssen, wo Kinder der größten Lernförderung und individueller Betreuung bedürfen. Da die Regelsätze für Kinder und Jugendliche in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht bedarfsgerecht ausgestaltet sind, müssen sie in einem ersten Schritt angepasst und in einem zweiten in eine Kindergrundsicherung überführt werden.

Antwort:

Mit dem ersten Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg 2015 haben wir die Grundlage gelegt, damit endlich anerkannt wird: Soziale Ausgrenzung, Armut und besonders Kinderarmut sind eine landespolitische Herausforderung!

Um Kinderarmut zu bekämpfen und gleiche Startchancen für alle zu schaffen, haben wir den Ideenwettbewerb „Starke Kinder – chancenreich“ ins Leben gerufen. Ziel ist es unter anderem, die Öffentlichkeit für das Thema Kinderarmut zu sensibilisieren.

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Darüber hinaus sollen bestehende und neue Maßnahmen unterschiedlicher Organisationen vernetzt werden. Auch weitere Partner*innen außerhalb des Sozialministeriums gilt es für eine Landesstrategie zu gewinnen. Wir wollen vor allem die Kinder erreichen, die besonders armutsgefährdet sind. Dazu gehören Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in kinderreichen Familien sowie Kinder, die selbst oder deren Eltern eine Migrationsgeschichte haben. Profitieren sollen zudem Kinder langzeitarbeitsloser Eltern sowie Kinder in besonderen Belastungssituationen – also Kinder psychisch kranker oder suchtkranker Eltern sowie Kinder in Trennungsfamilien.

Wir fördern kommunale und regionale Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut. Weil diese Konzepte sich bewährt haben, wollen wir sie im ganzen Land etablieren.

Mit dem Landesprogramm STÄRKE unterstützen wir zudem Eltern in ihrer Alltags-, Erziehungs- und Beziehungskompetenz. Zu den Angeboten gehören kostenfreie, offene Treffs als leicht zugängliche Bildungsorte und verschiedene Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen. So können diese Familien zum Beispiel auf Familienbildungsfreizeiten an Bildungsangeboten teilnehmen, die speziell auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Auf Bundesebene setzen wir uns weiter für eine wirksame Kindergrundsicherung ein, um Kinderarmut zu verhindern.

3) Kinder- und Jugendbeteiligung

Wir möchten Sie auffordern, diese Prinzipien auch in der Kinder- und Jugendpolitik des Landes umzusetzen, zum Beispiel durch Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auch auf Landesebene, die verpflichtende Einführung von tatsächlichen Beteiligungsstrukturen in Kommunen durch eine Ergänzung in der Gemeindeordnung. So müssen die Kompetenzen der Jugendräte noch deutlich erweitert werden. Entsprechende Organisationsformen für Kinder unter 14 Jahren fehlen ganz und müssen deshalb eingerichtet werden. Außerdem wäre eine bessere ideelle und materielle Förderung von Kinder- und Jugendpartizipationsstrukturen wichtig.

Erläuterungen von terre des hommes: terre des hommes Deutschland e.V. setzt sich als entwicklungspolitische Kinderrechtsorganisation gemäß seiner Satzung dafür ein, Zukunft für Kinder in einer gerechten und friedlichen Welt zu schaffen. Die fundamentalen Prinzipien der Menschenrechte, der Toleranz und der Gleichberechtigung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion, sind Grundlagen der Arbeit.

In der internationalen Projektarbeit (insgesamt werden über 300 Projekte in 39 Ländern mit jährlich rund 30 Mio. Euro gefördert) steht terre des hommes für einen partizipativen, partnerschaftlichen Ansatz in der Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen. Dieser Grundsatz gilt auch für Förderung und Unterstützung von jungen Menschen, sowohl in den internationalen Projekten als auch für das Engagement mit Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

Das heißt für uns: wir wollen dazu beitragen, Kinder und Jugendliche zu Akteur/inn/en zu machen, und nicht von „Zielgruppen“ sprechen. Sowohl Kinder und Jugendliche als auch wir als Organisation sind dabei zugleich Lernende und Aktivierende. Nur so – diese Überlegung trägt unsere Arbeit – können wir einen nachhaltigen Beitrag für eine gerechtere, von Menschenrechten und Menschenwürde geprägten Welt leisten.

Demokratie – ein Fundament unserer Bestrebungen – ist in diesem partizipativen und aktivierenden Verständnis kein Zustand, sondern eine Tätigkeit!

Antwort:

Für uns Grüne ist klar: Wir wollen das Wahlrecht generell auf 16 Jahre absenken. Das ist nur fair: Junge Menschen engagieren sich vielfach politisch und gesellschaftlich – ob

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in der Nachbarschaftshilfe, bei den Tafeln, als Freiwillige in Pflegeheimen oder im Umweltschutz. Politik stellt die Weichen für die Zukunft. Sie entscheidet, wie wir wirtschaften, zusammenleben oder die Klimakrise lösen wollen. Deshalb wollen und müssen junge Menschen frühzeitig die Möglichkeit bekommen, ihre Zukunft mitzubestimmen und mitzugestalten – und damit auch Verantwortung zu übernehmen.

Das stärkt die Generationengerechtigkeit und das stärkt das Vertrauen von jungen Menschen in den Staat und seine Institutionen.

Als grün-rote Landesregierung haben wir bereits das Kommunalwahlrecht reformiert und das Wahlalter von 18 auf 16 gesenkt. Entsprechend haben 16- und 17-Jährige in Baden-Württemberg seit April 2013 auf kommunaler Ebene das aktive Wahlrecht. Am 25. Mai 2014 durften sie es dann zum ersten Mal ausüben – bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg. Jugendliche haben außerdem das Recht erhalten, an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen teilzunehmen – also an Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Wir sind überzeugt:

Jugendliche ab 16 sollten auch für den Gemeinderat und den Kreistag kandidieren dürfen.

Zum 1. Dezember 2015 hat der Landtag in der Gemeindeordnung (GemO) den Paragraf 41a geändert. Dadurch sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungsprozessen deutlich gestärkt worden. Kinder sollen und Jugendliche müssen nun an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind. In welcher Form dies geschieht, können die Kommunen selbst entscheiden – ob durch den Jugendgemeinderat oder ein Jugendforum. Das Land finanziert eine Servicestelle für Kinder- und Jungendbeteiligung, die genau bei solchen Fragen berät: https://kinder- jugendbeteiligung-bw.de/servicestelle/kontakt/

Kinderrechte auf eine gesunde Umwelt

Wir möchten Sie auffordern unser Vorhaben zu unterstützen und die Petition auf www.my-planet-my-rights.org zu unterzeichnen und sich für dieses Anliegen einzusetzen.

Erläuterungen von terre des hommes: Diese Zukunft wird zunehmend durch die fortschreitende Umweltzerstörung und die Folgen des Klimawandels bedroht. Kinder sind davon überall am stärksten betroffen, auch in Deutschland. Sie sind noch in der Entwicklung und deswegen besonders verletzlich. Umweltgifte reichern sich in ihrem Körper an und beeinträchtigen ihre Gesundheit. In anderen Regionen der Welt wirken sich Klimawandel und Umweltzerstörung noch viel dramatischer aus. Oft haben sie Hunger oder Flucht zur Folge. Wir sind der Meinung, dass das Recht von Kindern, in einer gesunden und nachhaltigen Umwelt aufzuwachsen und positive Zukunftsperspektiven zu entwickeln, anerkannt werden muss. Deshalb fordert terre des hommes in einem Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention, das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt zu verankern, und hat dazu die internationale Kampagne „My Planet – My Rights“ gestartet.

Antwort:

Wir unterstützen die Ziele Ihrer Petition „My Planet – My Rights“ und bedanken uns für Ihr politisches Engagement.

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