Teststrategie an der KGMS
An die Eltern, die SchülerInnen, das Kollegium und das Schulpersonal
Im Folgenden haben wir versucht alle wichtigen Informationen zur Teststrategie zusammenzufassen. Um einen besseren Überblick zu schaffen, haben wir die Aufgaben und Vorgehensweisen der verschiedenen Personen an der Schule voneinander separiert. Folgende Möglichkeiten ergeben sich durch Handreichung Teststrategie in Schulen im Land BW:
1. Häusliche Testung für Primarstufe 2. Testungen in der Schule für die Sek I
3. Testungen im Testzentrum mit Nachweis für Primstufe und Sekundarstufe I 4. Fernlernen während Gültigkeit der indirekten Testpflicht
5. Eltern
a. Primarstufe
Präsenzunterricht findet wöchentlich an 2 oder 3 Tagen statt.
Mo Di Mi Do Fr Woche A Gruppe A Gruppe B Woche B Gruppe A Gruppe B
Die Kinder werden zuhause getestet. Hierzu müssen Sie Ihrem Kind eine schriftliche Bestätigung über die Testung zuhause mitgeben. Dann bekommen Ihre Kinder immer wöchentlich einen Test mit nachhause (beim ersten Mal direkt am Montag).
Sie testen Ihre Kinder immer am Tag vor dem ersten Präsenztag.
Wenn Sie Ihr Kind nicht testen oder nicht testen lassen wollen, muss die Schulpflicht im Fernlernunterricht erfüllt werden.
Die Bescheinigung über die zuhause erfolgte Testung muss in einer Tabelle dokumentiert werden (bekommen Sie von uns).
Diese muss immer am ersten Präsenztag dem Lehrer in der 1.
Stunde vorgezeigt und gegengezeichnet werden. Wenn am Tag des Nachweises eine Unterschrift fehlt, muss das Kind abgeholt werden und darf am darauffolgenden Tag erst wiederkommen, wenn zur ersten Stunde ein negatives Testergebnis vorliegt.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Kind in einem Testzentrum testen zu lassen und uns die Bescheinigung hiervon
vorzulegen.
Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein.
b. Sekundarstufe I
Die Kinder werden in der Schule getestet. Hierzu müssen Sie Ihrem Kind eine schriftliche Einwilligungserklärung
mitgeben. Diese gilt einmalig für alle notwendigen Testungen.
Wenn Sie Ihr Kind nicht testen lassen wollen, muss die Schulpflicht im Fernlernunterricht erfüllt werden.
Präsenzunterricht findet in Teilgruppen statt – wöchentlich jeweils an 2 oder 3 Tagen.
Mo Di Mi Do Fr Woche A Gruppe A Gruppe B Woche B Gruppe B Gruppe A
Ihr Kind wird in der Schule nach Stundenplan, einmal die Woche getestet.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Kind in einem Testzentrum testen zu lassen und uns die Bescheinigung hiervon
vorzulegen. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein.
6. SchülerInnen a. Primarstufe
Du bringst deiner Klassenlehrerin eine schriftliche
Bestätigung von deinen Eltern, dass du zuhause getestet wirst, mit.
Immer einmal in der Woche bekommst du einen Test für die nächste Woche von deiner Klassenlehrerin mit nachhause.
Diesen Test gibst du deinen Eltern.
Du führst mit deinen Eltern immer am Tag vor dem ersten Schultag den Test durch.
Am ersten Schultag bringst du die Bescheinigung über deine Testung mit in die Schule und lässt sie von deiner Lehrerin gegenzeichnen.
Du kannst dich auch in einem Testzentrum testen lassen.
Hierzu musst du dann deiner Lehrerin eine Bescheinigung mitbringen.
b. Sekundarstufe I
Du bringst deiner Klassenlehrerin eine schriftliche
Einwilligungserklärung von deinen Eltern, dass du in der Schule getestet werden darfst.
Du (deine Lerngruppe) wirst einmal in der Woche (nach Stundenplan) getestet.
Wenn du dich nicht testen lässt, musst du zurück in den Fernlernunterricht.
Die Testung an der Schule findet im Lernatelier statt. Die Testung führst du selbst mit dem von uns bereitgelegten Test Kit durch. Die Testung wird durch zwei Lehrkräfte
beaufsichtigt. Die Lehrkraft bestätigt dein Testergebnis. Wenn negativ, gehst du zurück mit deiner Lerngruppe in den
Unterricht. Falls positiv, werden deine Eltern informiert und du musst zusätzlich einen PCR-Test durchführen.
Du kannst dich auch in einem Testzentrum testen lassen.
Hierzu musst du dann deinem/r Lerngruppenbegleiter/in eine Bescheinigung mitbringen.
7. Lehrkräfte
a. Alle Lehrkräfte - Eigene Testung
Die Test Kits können im Sekretariat abgeholt werden. Zwei Testungen in der Woche. Es muss zwischen den zwei Testungen immer ein Tag der „Nicht-Testung“ liegen.
Die Bestätigung der negativen Testergebnisse bzw. der Testdurchführungen werden auf einem separaten Formular gesammelt. Beide Testungen müssen bis spätestens freitags 10 Uhr im Sekretariat zur Unterschrift vorgelegt werden. Wer sich bis dahin nicht gemeldet hat wird der Schulleitung
gemeldet und diese meldet dies dem Regierungspräsidium.
b. Aufgaben bei der Schülertestung
Klassenlehrerinnen Primarstufe:
1. Wöchentlich am letzten Schultag einer Gruppe wird diesen Kindern ein Test Kit mit nachhause gegeben.
2. Bestätigung der Eltern einsammeln, dass die Kinder zuhause getestet werden oder eine Bescheinigung über die Testung in einem Testzentrum (jede Testung!).
SchülerInnen, die sich nicht testen lassen, müssen ins Fernlernen.
3. Kontrolle der Schülertestungen im häuslichen Bereich muss wöchentlich am ersten Schultag einer Gruppe erfolgen. Diese müssen in dem vorgegebenen Formular von der Klassenlehrerin/Fachlehrerin gegengezeichnet werden.
Lerngruppenbegleiter Sekundarstufe I:
1. Einsammeln der schriftlichen Einwilligungserklärungen über die Testung an der Schule.
2. Notieren, wer sich von den SchülerInnen nicht in der Schule testen lässt (Fernlernen).
3. Falls nicht in der Schule getestet wird: Einsammeln der Bescheinigung über die Testung in einem Testzentrum (jede Testung!).
Fachlehrkräfte Sekundarstufe I:
1. Gehen zusammen mit der Lerngruppe ins Lernatelier und beaufsichtigen zusammen mit einer weiteren Lehrkraft die Schüler-Selbsttestung.
Lehrkraft im Testraum Lernatelier:
1. Richtet an jeden Test-Platz ein Test Kit.
2. Kontrolliert die Anwesenheit der SchülerInnen und notiert die Test-Stunde in einem vorgefertigten Formular.
3. SchülerInnen werden über die Testung beaufsichtigt.
4. Testergebnisse werden vorgezeigt. Negativ getestete Kinder gehen zurück in den Unterricht. Positiv getestete Kinder bleiben sitzen und werden dem Sekretariat gemeldet und von den Eltern abgeholt oder dürfen selbstständig nachhause gehen.
5. Test-Plätze werden desinfiziert. Neue Test Kits werden gerichtet.
4. Schulpersonal
Die Test Kits können im Sekretariat abgeholt werden. Es muss zwischen den zwei Testungen immer ein Tag der „Nicht-Testung“
liegen. Die Bestätigung der negativen Testergebnisse bzw. der
Testdurchführungen werden auf einem separaten Formular gesammelt.
Beide Testungen müssen bis spätestens freitags 10 Uhr im
Sekretariat zur Unterschrift vorgelegt werden. Wer sich bis dahin nicht gemeldet hat wird der Gemeinde Gondelsheim gemeldet.
5. Sekretariat
Ausgabe der Test Kits an Lehrkräfte.
Kontrolle und Dokumentation der Testungen von Lehrkräften und des Schulpersonals immer bis freitags 10 Uhr ggf. Meldung an
SL/Gemeinde.
Selbsttestung: Zwei Testungen in der Woche. Es muss zwischen den zwei Testungen immer ein Tag der „Nicht-Testung“ liegen. Die
Bestätigung der negativen Testergebnisse bzw. der
Testdurchführungen werden auf einem separaten Formular gesammelt.
Beide Testungen müssen bis spätestens freitags 10 Uhr bei der Schulleitung zur Unterschrift vorgelegt werden. Wer sich bis dahin nicht gemeldet hat wird der Gemeinde Gondelsheim gemeldet.
6. Schulleitung
Zwei Testungen in der Woche. Es muss zwischen den zwei Testungen immer ein Tag der „Nicht-Testung“ liegen.
Die Bestätigung der negativen Testergebnisse bzw. der
Testdurchführungen werden auf einem separaten Formular gesammelt.
Beide Testungen müssen bis spätestens freitags der Schulaufsicht vorgelegt werden.