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Große Anfrage. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode

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DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache

20/4884

20. Wahlperiode

04.09.12

Große Anfrage

der Abgeordneten Dora Heyenn, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Tim Golke, Cansu Özdemir, Heike Sudmann, Christiane Schneider

und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 09.08.12

und

Antwort des Senats

Betr.: Verbesserung des Steuervollzuges – Ausbau der Personalressourcen Die Haushaltspolitik wird wie auf Bundesebene auch in Hamburg einseitig unter dem Aspekt der Ausgabenbegrenzung praktiziert. Das Instrument

„Schuldenbremse“ ist mittlerweile sowohl im Grundgesetz als auch in der Hamburgischen Landesverfassung verankert.

Die Auswirkungen der Schuldenbremse sind bereits deutlich spürbar: Etliche soziale Träger sind schon jetzt nicht mehr in der Lage, ihre Projekte aufrecht- zuerhalten, entsprechende Budgets beziehungsweise Etats von zuständigen Behörden sind zusammengestrichen worden. Die Situation wird sich weiter zuspitzen. Hamburg steht vor großen Problemen. In den nächsten Jahren wird der Fehlbetrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben rasant zu- nehmen. Nach Schätzungen werden im Betriebshaushalt ab 2014 über 1 Mil- liarde Euro fehlen.

In der Drs. 20/4191 hat der Senat dargelegt, dass die Stadt im Jahr 2011 auf über 38 Millionen Euro Einnahmen aufgrund besonderer Härte in über 47.000 Fällen verzichtet hat. 75 Prozent der Gesamtsumme entfallen auf erlassene Einkommensteuer.

Die Steuereinnahmen sind mit Abstand die wichtigste Einnahmequelle für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Trotz dieser besonderen Be- deutung hat die Steuerverwaltung zunehmend Schwierigkeiten, ihren gesetz- lichen Auftrag zur Festsetzung und Erhebung der Steuern ordnungsgemäß zu erfüllen.

Der Bundesrechnungshof hat in einem am 17. Januar 2012 veröffentlichen Prüfbericht den Vollzug der Steuergesetze massiv kritisiert. Auch der Rech- nungshof der Freien und Hansestadt Hamburg rügte bei der Vorstellung sei- nes Jahresberichts vom 30. Januar 2012 (Drs. 20/3054) die oft mangelnde Effektivität der Steuerverwaltung und den mangelhaften Vollzug im Steuer- recht aufgrund nicht ausreichender Personalausstattung in den Finanzäm- tern. Durch den mangelhaften beziehungsweise unterbliebenen Vollzug der Steuergesetze in Hamburg findet eine massive Umverteilung innerhalb der Gesellschaft zusätzlich zur ungerechten, von unten nach oben umverteilen- den Steuerpolitik statt.

Die derzeitig schlechte Personallage resultiert vor allem aus der Tatsache, dass bei zunehmenden Anforderungen zu wenig richtig eingesetztes Perso- nal zur Verfügung steht, um die Steuern nach den Maßgaben der §§ 85 und

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88 AO gleichmäßig festsetzen zu können. Hinzu kommt, dass ein ungleich- mäßiger Vollzug der Steuergesetze Auswirkungen auf die Akzeptanz des Steuersystems hat.

Während Arbeitnehmer ihren finanziellen Beitrag an die Allgemeinheit mittels Lohnsteuer abgezogen bekommen, erhalten Unternehmen, Banken und gro- ße Vermögen zahlreiche Steuerprivilegien. Zudem werden zum Beispiel Mit- telbetriebe (bis zu mehr als 500.000 Euro Jahresgewinn) alle elf oder zwölf Jahre geprüft. So stehen in Hamburg etwa 120 „vorhandene“ Betriebsprüfer wegen der Verwendung in den Veranlagungsstellen nicht für die Betriebsprü- fung zur Verfügung. Kleinere Betriebe haben daher gute Chancen, während ihres Bestehens überhaupt nie geprüft zu werden.

Laut Finanzbehörde hat eine adäquate Besetzung des Innendienstes der Fi- nanzämter – auch wegen der Notwendigkeit periodengerechter Steuerfest- setzungen – strukturell Vorrang vor einer Aufstockung der Betriebsprüfung.

Dabei gehen hier nicht nur beträchtliche Steuerbeträge dauerhaft verloren, auch die Steuergerechtigkeit im Vergleich zum Lohnsteuerzahler ist nicht gewährleistet. Als Gegengewicht zur Quellenbesteuerung bei den Arbeit- nehmern sind eine gut funktionierende Fahndungsprüfung, Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung mit hoher Prüfungsdichte zwingend erforder- lich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

I. Prüfungsdienste, Strafsachen und Steuerfahndung

Aufgabe der Steuerfahndung ist nach § 208 AO die Erforschung von Steuer- straftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle sowie die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen der aufgedeckten Fälle. Nach Angaben der Deutschen Steuer-Gewerkschaft erfüllt kein Bundesland derzeit den tatsächlichen Bedarf. Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fehlen bundesweit circa 3.000 Betriebs- prüfer/-innen und circa 400 Steuerfahnder/-innen. Bei insgesamt circa 13.800 Beschäftigten in der Betriebsprüfung und circa 2.600 Beschäftigten in der Steuerfahndung bundesweit ist dies ein erheblicher Fehlbestand.

1. Wie hoch ist gegenwärtig der Personalbestand beim Finanzamt für Prü- fungsdienste und Strafsachen in Hamburg in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen gegenwärtig?

Bitte aufgeschlüsselt nach Zahl der Sachbearbeiter in der Bußgeld- und Strafsachenstelle, Zahl der Steuerfahnder und Zahl der sonstigen Mitar- beiter.

Personalbestand Anzahl

Bußgeld- und Strafsachenstelle: 30,15

Steuerfahndung 88,41

Sonstige:(u.a. Vorsteherin, Sachgebietsleitung, Intendanz) 28,74

Summe der VZÄ insgesamt: 147,30

Planstellenbestand Anzahl

Bußgeld- und Strafsachenstelle: 29,50

Steuerfahndung 93,00

Sonstige: (u.a. Vorsteherin, Sachgebietsleitung, Intendanz) 31,50

Summe der VZÄ insgesamt: 154,00

2. Wie hat sich der Personalstand beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg – getrennt nach dem Sollstand aufgrund der bundeseinheitlichen Personalbedarfsrechnung (PersBB) und dem Istbe- stand – für die Stichtage 1.1.2005, 1.1.2009, 1.1.2012 entwickelt?

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Die angefragten Daten können erst ab dem Jahr 2008 zur Verfügung gestellt werden.

In der Steuerverwaltung wird die Stellenbewirtschaftung mit dem Programm PODS 2 durchgeführt. Die bestehenden Datensätze werden bei jeder Bearbeitung oder Aktua- lisierung überschrieben. Für die Archivierung alter Daten ist ein manueller Speicher- vorgang notwendig.

Die manuelle Speicherung der Daten ist erst ab dem Jahr 2008 erfolgt, weil das bis dahin verwendete Programm PODS 1 eine Datenspeicherung aus programmtechni- schen Gründen nicht leisten konnte. Es stehen daher keine Daten aus Zeiträumen vor 2008 zur Verfügung.

Stellensoll Istbestand in VZÄ 01.01.2008 145,00 134,79

01.01.2009 145,00 140,67 01.01.2012 154,00 146,13

3. Wie hat sich der Personalstand in der Steuerfahndung – getrennt nach dem Sollstand aufgrund der bundeseinheitlichen Personalbedarfsrech- nung (PersBB) und dem Istbestand – für die Stichtage 1.1.2005, 1.1.2007, 1.1.2009, 1.1.2012 entwickelt?

Stellensoll Istbestand in VZÄ 01.01.2008 85,00 79,83

01.01.2009 85,00 85,31 01.01.2012 93,00 87,50

4 Wie hoch sind die Prozentsätze der Personalausstattung Ist zu Soll nach der PersBB beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg für die Stichtage 1.1.2005, 1.1.2009, 1.1.2012? Bitte aufge- schlüsselt nach Zahl der Sachbearbeiter in der Bußgeld- und Strafsa- chenstelle, Zahl der Steuerfahnder und Zahl der sonstigen Mitarbeiter.

01.01.2008 Stellensoll Istbestand in VZÄ entspricht Stellensoll BuStra 29,50 29,40 99,66 % Stellensoll Steufa 85,00 79,83 93,92 % Stellensoll sonstige 30,50 25,56 83,80 % 01.01.2009 Stellensoll Istbestand in VZÄ entspricht Stellensoll BuStra 29,50 26,65 90,34 % Stellensoll Steufa 85,00 85,31 100,36 % Stellensoll sonstige 30,50 28,71 94,13 % 01.01.2012 Stellensoll Istbestand in VZÄ entspricht Stellensoll BuStra 29,50 28,65 97,12 % Stellensoll Steufa 93,00 87,50 94,09 % Stellensoll sonstige 31,50 29,98 95,17 %

5. Welche Bedeutung hat die bundeseinheitliche Personalbedarfsberech- nung für die Personalausstattung beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg – insbesondere bei der Steuerfahndung – und wie begründet der Senat gegebenenfalls Abweichungen?

6. Von wann datiert die aktuellste Berechnung des Personalbedarfs beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg und welcher Personalbedarf wurde für die einzelnen Jahre von 2001 bis 2012 insge- samt und gesondert bei der Steuerfahndung berechnet?

7. Welche Kriterien wurden bei der Ermittlung des Personalbedarfs Perso- nalbedarf beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Ham- burg insgesamt und insbesondere bei der Steuerfahndung herangezo- gen und inwieweit wurde die hohe Wirtschaftskraft der Freien und Han- sestadt Hamburg dabei berücksichtigt?

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8. Auf welcher Bemessungsgrundlage beruht der seitens des Senats ge- plante Personalbedarf beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsa- chen in Hamburg insgesamt und insbesondere bei der Steuerfahndung im Zeitraum 2013 bis 2016?

9. Welcher Personalbedarf würde für das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg insgesamt und insbesondere für den Be- reich der Steuerfahndung und den Bereich Bußgeld und Strafsachen in den Jahren 2013 bis 2016 bestehen, wenn die Werte der PersBB zu- grunde gelegt würden, und warum wird davon abgewichen? Bitte die Ergebnisse aufgeschlüsselt für jedes Haushaltsjahr insgesamt, für den Bereich Steuerfahndung und den Bereich Bußgeld und Strafsachen un- ter Angabe, weshalb davon abgewichen wurde.

Die Bund-Länder Arbeitsgruppe Personalbedarfsberechnung (PersBB) analysiert Auf- gaben und Arbeitsabläufe in der Steuerverwaltung, bewertet diese und unterlegt sie mit Zeitbedarfen. Sie beschäftigt sich weder mit der tatsächlichen Stellenausstattung in der Steuerverwaltung eines einzelnen Landes noch mit Fragen der Personalaus- stattung per se. Entscheidungen über die Stellen- und Personalausstattung sind viel- mehr „Folgewirkungen“, die ausschließlich in die Budgethoheit des jeweiligen Landes fallen und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren vor Ort zu treffen sind.

Eine bundeseinheitliche PersBB existiert daher nicht und ist auch nicht beabsichtigt.

Die von der erst seit wenigen Jahren durch alle Länder besetzten AG PersBB erarbei- teten Berechnungsgrundlagen haben seit jeher nur empfehlenden Charakter. Jede andere Praxis würde in die Organisations- und Haushaltshoheit der Länder eingreifen.

Die Arbeitsgruppe überlässt es ganz bewusst den Ländern, Anpassungen an die je- weiligen Länderverhältnisse und dortigen Besonderheiten vorzunehmen, denn nur so können tatsächlich bestehende Unterschiede sinnvoll eingearbeitet werden.

Die PersBB ist immer eine stichtagsbezogene Berechnung, eine Momentaufnahme des Personalbedarfs ausgedrückt in VZÄ an einem bestimmten Tag. Sie prognosti- ziert keine Bedarfe für die Zukunft, sondern zeigt nur auf, in welchen Arbeitsgebieten und in welcher Höhe sich die Bedarfe zur jeweils letzten Stichtagsberechnung verän- dert haben. Die PersBB ist daher als Planungsinstrument für künftige Haushaltsjahre nicht geeignet.

Aufgrund der Unterschiedlichkeit von Steuerfahndungsfällen steht ein Personalbe- darfs-Berechnungsmuster im eigentlichen Sinne nicht zur Verfügung. Die für die Steu- erfahndung erforderliche Personalausstattung ist nicht aus der Zahl der Prüfungen in Vorjahren und einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit abzuleiten.

Die Bedarfsermittlung basiert vielmehr auf einer pauschalierten – aus der Einwohner- zahl und der Bruttowertschöpfung hergeleiteten – Stellensetzung. Bei der Umsetzung in Hamburg wurde berücksichtigt, dass das Land Hamburg zwar im Ländervergleich die mit Abstand höchste Bruttowertschöpfung hat. Es lässt sich jedoch empirisch nicht belegen, dass mit dem Ansteigen der Wertschöpfung auch die Anzahl begangener Straftaten steigt. Allein das Risiko, dass sich der Betrag einer Hinterziehung erhöhen könnte, führt nicht dazu, dass der Ermittlungsaufwand zum Aufklären der Straftat steigt. Auch eine direkte Korrelation zwischen steigender Wirtschaftskraft, die nicht zuletzt auch auf der Wirtschaftskraft der über das eigentliche Stadtgebiet hinausge- henden Metropolregion sowie dem Anteil potenzieller Straftäter beruht, ist nicht be- wiesen.

Der Personalbedarf im Innendienst der Steuerfahndungsstelle und in der Bußgeld- und Strafsachenstelle leitet sich aus der Anzahl der Steuerfahnder ab. Bruttowert- schöpfung und Einwohnerzahl Hamburgs wirken sich so mittelbar auch auf die ande- ren Bereiche des Finanzamts aus.

Der sich für Hamburg ergebende Personalbedarf für das Finanzamt für Prüfungs- dienste und Strafsachen wurde in dem angefragtem Zeitraum im Jahr 2007 berechnet und beträgt 144,30 VZÄ, davon 81,83 Steuerfahnder.

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10. Wie wird sich der Personalbestand beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg unter Berücksichtigung der bisher geplan- ten Einstellungen von Anwärtern und unter Berücksichtigung des Perso- nals, das künftig in den Ruhestand geht, bis zum 31. Dezember 2016 entwickeln? Bitte die Ergebnisse separat für die Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016 sowie Auflistung nach Aufgaben/Bereichen hier insbesondere die Steuerfahndung.

Aus heutiger Sicht werden sich folgende altersbedingte Abgänge ergeben:

2013 2014 2015 2016 Gesamt

Bußgeld-/Strafsachenstelle 1 1

Steuerfahndung 1 2 2 5

Sachgebietsleitung 2 2

Finanzamt für Prüfungsdienste

und Strafsachen 1 5 2 8

Die hier ersichtlichen Altersabgänge sollen im Rahmen der Übernahme erfolgreicher Anwärterinnen und Anwärter kompensiert werden.

11. Wie begründet der Senat gegebenenfalls Abweichungen zwischen der Personalbedarfsplanung beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Straf- sachen in Hamburg – insbesondere bei der Steuerfahndung – und der bundesweiten Personalbedarfsplanung (PersBB) für die Haushaltsjahre 2013, 2014, 2015 und 2016?

Siehe Antwort zu Fragen 5. bis 9.

12. Was hat der Senat seit Anfang der 20. Legislaturperiode zur Verbesse- rung und Stärkung der Steuerfahndungsprüfung in Hamburg getan und was sind die diesbezüglichen Zielstellungen für die Zukunft?

Durch Beschluss der Bürgerschaft vom 16. Dezember 2010 (Drs. 19/7794) wurden dem Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen die Mittel für die Neuschaffung von insgesamt sechs zusätzlichen Stellen im Bereich der Steuerfahndung bereitge- stellt. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Steuerfahn- dungsprüfung wird auf die Antworten zu den Fragen 14. und 63. verwiesen.

13. Welche Schritte zur Effizienzerhöhung werden zurzeit beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg umgesetzt und welche in voraussehbarer Zeit eingeführt?

Zum 01. Mai 2010 wurde ein einheitliches Verfahrensmanagement in der Steuerfahn- dung eingeführt. Darüber hinaus wurden temporäre Ermittlungsgruppen für bestimmte Fallkomplexe zur Nutzung von Synergieeffekten eingerichtet. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

14. Ist in dem Sachbereich „Steuerfahndung“ ein Controlling bereits instal- liert beziehungsweise ein solches Instrument vorgesehen?

Die bestehende Fallverwaltung des Finanzsamts für Prüfungsdienste und Strafsachen soll technisch erweitert und darauf aufbauend für den Strafrechtsbereich ein Control- ling eingeführt werden. Es liegt hierfür ein Fachkonzept vor, welches sich derzeit in der Umsetzung befindet.

Weiterhin ist geplant, ein elektronisches Beschäftigungstagebuch (eBTB), wie es be- reits in der Betriebsprüfung seit 2005 im Einsatz ist, auch für die Steuerfahndung als Controllinginstrument zur Verfügung zu stellen. In Hinblick darauf wird seit dem 01. Januar 2012 ein erster Prototyp in zwei Sachgebieten des Finanzamts für Prü- fungsdienste und Strafsachen in Hamburg getestet.

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II. Steuerstrafverfahren und Strafsachenstatistik

Der Senat hat in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 19/8434 des Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff Folgendes erklärt: „Bereits zum 1. Okto- ber 2007 wurde beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg die Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZEUS) ein- gerichtet. Aufgabe der ZEUS ist insbesondere die systematische Bekämp- fung des Umsatzsteuerbetruges und die Intensivierung der notwendigen bun- desweiten Zusammenarbeit. Zum 1. November 2008 wurde ferner die Son- dereinheit „Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta)“ im Finanzamt für Prü- fungsdienste und Strafsachen in Hamburg eingerichtet. Aufgabe dieser Son- dereinheit ist unter Anderem die systematische Aufarbeitung risikoträchtiger Prüffelder und Erschließung sämtlicher dazu verfügbarer Informationen im Rahmen der Steueraufsicht (§ 208 Absatz 1 Ziffer 3 AO). ZEUS sowie die Sondereinheit ServiSta wurden geschaffen, um die Zusammenarbeit auf Bundesebene beziehungsweise im Länderverbund zu verbessern. Im Übri- gen findet kontinuierlich eine länder- oder staatenübergreifende Zusammen- arbeit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung statt, soweit dies der je- weilige Fall erfordert“.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

15. Wie viele Steuerfahndungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Bankkonten wurden in den letzten fünf Jahren jeweils bearbeitet, wie vie- le sind davon bereits abgeschlossen und welche Länder sind in diesem Zusammenhang besonders häufig involviert?

Es werden keine gesonderten Aufzeichnungen zu Steuerfahndungsfällen im Zusam- menhang mit ausländischen Bankkonten geführt. Daher können hierzu keine Aussa- gen getroffen werden.

16. Wie hoch war die Anzahl der sich in Bearbeitung befindlichen Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten und/oder Steuerordnungswid- rigkeiten jeweils in den Jahren 2009 bis 2012 und wie viele davon sind bereits abgeschlossen?

Strafverfahren 2009 2010 2011 2012 (30.06.) Fallbestand per 01.01. 1.164 1.127 1.454 1.056

Zugänge 1.109 1.739 1.172 519 Erledigungen 1.146 1.412 1.570 543 Offene Fälle per 31.12. 1.127 1.454 1.056 1.032

Bußgeldverfahren 2009 2010 2011 2012 (30.06.) Fallbestand per 01.01. 145 133 86 112

Zugänge 677 721 735 369

Erledigungen 689 768 709 325

Offene Fälle per 31.12. 133 86 112 156

17. Wie hoch war die Anzahl der sich in Bearbeitung befindlichen Fahn- dungsprüfungen in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und wie viele davon sind bereits abgeschlossen?

Zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres waren die nachfolgend aufgeliste- ten Fälle in Bearbeitung (ohne Fälle der Vorprüfstelle):

2009 2010 2011 2012 (30.06.)

Fallbestand per 01.01. 954 820 802 903

Zugänge 478 565 772 321

Erledigungen 612 583 671 346

Offene Fälle per 31.12. 820 802 903 878

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18. Wie viele nicht erledigte Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraf- taten und/oder Steuerordnungswidrigkeiten aus dem Vorjahr lagen zum Stichtag 31. Dezember 2011 vor? Wie viele nicht erledigte Steuerfahn- dungsfälle aus dem Vorjahr lagen zum Stichtag 31. Dezember 2011 vor?

Bußgeld- und Strafsachenstelle:

Es können lediglich Aussagen dazu getroffen werden, wie viele Straf- und Bußgeld- verfahren per 31. Dezember insgesamt unerledigt sind (siehe Antwort auf Frage 16.).

Eine Eingrenzung auf Fälle des Vorjahres ist nicht möglich.

Steuerfahndung:

31.12.2011 Nicht erledigte Fälle aus dem Vorjahr 174

19. Wie viele rechtskräftige Abschlüsse von Steuerstrafverfahren im Sinne der § 370 und § 371 Abgabenordnung (AO) liegen für das Jahr 2009, 2010, 2011 und 2012 vor, wie hoch waren die erzielten Mehrergebnisse und wie verteilen sie sich auf die Steuerarten?

2009 2010 2011 2012 (30.06.)

abgeschlossene Strafverfahren 1.146 1.219 1.570 543 abgeschlossene Bußgeldverfahren 689 768 709 325 Summe der abgeschlossenen Verfahren 1.835 2.180 2.279 868

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle nimmt staatsanwaltschaftliche Funktionen im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren wahr. Sie erzielt keine steuerlichen Mehr- ergebnisse. Daher können hierzu keine Aussagen getroffen werden.

20. Wie hoch waren die Einnahmen anlässlich von bei Steuerfahndungsprü- fungen verhängten Geldstrafen und Geldbußen in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012?

2009 2010 2011 2012 (30.06.) Höhe der rechtskräftig

festgesetzten Geldstrafen 1.296.845 € 448.249 € 583.080 € 281.075 € Höhe der nach § 153a StPO

festgesetzten Geldbeträge 498.975 € 197.435 € 179.400 € 6.400 € Höhe der rechtskräftig verhängten

Freiheitsstrafen (Jahr/Monat/Tag) 48/8/0 58/9/0 136/9/0 22/6/0 Höhe der rechtskräftig

gewordenen Geldbußen 0 € 7.200 € 520.000 € -

21. Wie hoch war das Mehrergebnis der durchgeführten Fahndungsprüfun- gen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 insgesamt, wie verteilt es sich auf die Steuerarten und wie viele Prüfer/-innen – gemessen in Vollzeit- äquivalenten – waren daran jeweils in 2009, 2010 und 2011 beteiligt?

2009 2010 2011

Operativ tätige Fahndungsprüfende

in VZÄ* 62,90 64,10 62,80

Bestandskräftige Mehrergebnisse 68.601.005 € 118.912.388 € 29.189.423 € Davon entfallen auf:

Umsatzsteuer 53.968.638 € 112.183.264 € 13.966.370 € Einkommensteuer 8.350.693 € 5.195.655 € 9.170.509 € Körperschaftsteuer 1.908.040 € 144.817 € 2.768.145 €

Lohnsteuer 49.410 € 98.632 € 0 €

Gewerbesteuer 2.634.383 € 1.170.323 € 1.787.746 €

Vermögensteuer 0 € 9.922 € 13.411 €

Sonstige Steuern 1.689.841 € 109.776 € 1.483.242 €

* Zahl der Steuerfahndungsprüfenden, die operativ tätig sind, das heißt die eigenständig Fahndungsprüfungen durchführen.

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22. Wie hoch waren die durchschnittlichen Einnahmen pro abgeschlosse- nem Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten und/oder Steuerord- nungswidrigkeiten jeweils in den Jahren 2009 bis 2011?

2009 2010 2011

abgeschlossene Bußgeldverfahren 689 768 709

Summe der rechtskräftig festgesetzten Bußgelder 635.720 € 678.280 € 1.169.680 €

Bußgeld pro Fall 923 € 883 € 1.649 €

23. Wie hoch war das durchschnittliche Mehrergebnis pro abgeschlossenem Fahndungsprüfungsfall in den Jahren 2009, 2010 und 2011?

2009 2010 2011

durchgeführte Fahndungsprüfungen 612 583 671

bestandskräftige Mehrergebnisse 68.601.005 € 118.912.388 € 29.189.423 € Mehrergebnis pro Fall 112.093 € 203.966 € 43.501 €

24. Wie hoch war das durchschnittliche Mehrergebnis pro abgeschlossenem Fahndungsprüfungsfall je Prüfer/-in in den Jahren 2009, 2010 und 2011?

2009 2010 2011

eingesetzte Fahndungsprüfende 62,90 64,10 62,80 durchgeführte Fahndungsprüfungen 612 583 671

bestandskräftige Mehrergebnisse 68.601.005 € 118.912.388 € 29.189.423 € Mehrergebnis pro Fall pro Prüfende 1.090.636 € 1.855.107 € 464.800 €

25. Der Landesrechnungshof merkte in seinem Jahresbericht (Drs. 20/3054) an, dass Planstellen aus dem Bereich Steuervollzug an den Bereich Ver- anlagung abgegeben wurden und dass dadurch die Qualität des Steuer- vollzugs in Hamburg eingeschränkt sei. Betrachtet man nur die Kürzung des Personalbedarfs in der Steuerfahndung um 15 Prozent, so fehlen 15 Fahndungsprüfer/-innen. Was hat der Senat seit der Veröffentlichung des Jahresberichtes 2012 des Landesrechnungshofs unternommen, um den Steuervollzug zu verbessen?

Die Finanzbehörde – Steuerverwaltung – ist den Feststellungen des Rechnungshofes aus den Gründen der Antwort zu 5. bis 9. entgegengetreten und sieht deshalb keine Veranlassung, die Personalbedarfsberechnung für die Steuerfahndung zu verändern.

Im Übrigen ist der Steuerfahndung seit der Veröffentlichung des Jahresberichtes am 30. Januar 2012 weiteres Personal in Höhe von 1,2 VZÄ zugewiesen worden. Zudem wird auf die Antworten zu 13. und 26. verwiesen.

26. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen beziehungsweise geplant, um die Personalressourcen für den Bereich Veranlagung und den Per- sonalbestand beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg insgesamt und insbesondere bei der Steuerprüfung deutlich zu verbessern?

Die Steuerverwaltung ist beständig bestrebt, Anwärterinnen und Anwärter bedarfsge- recht einzustellen und auszubilden, um auf diese Weise alle Abgänge zu kompensie- ren. Für das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen sind im Doppelhaushalt 2011/2012 sechs zusätzliche Stellen für die Steuerfahndung bewilligt und besetzt worden (siehe Antwort zu 12.).

Außenprüfung durch das Finanzamt

Außenprüfungen (zum Beispiel Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprü- fungen und Lohnsteuer-Außenprüfungen) dienen der Ermittlung und Beurtei- lung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte bei Steuerpflichtigen, die vorwie- gend einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unter- halten oder die freiberuflich tätig sind. Dadurch soll eine gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung, wie sie in § 85 AO gefordert ist, sichergestellt werden. Als Gegengewicht zur Quellenbesteuerung bei den Arbeitnehmern

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zwingend erforderlich. Durch den mangelhaften beziehungsweise unterblie- benen Vollzug der Steuergesetze in Hamburg findet eine massive Umvertei- lung innerhalb der Gesellschaft von unten nach oben statt.

III. Betriebsprüfungen

Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg monierte jüngst in seinem Jahresbericht 2012, dass mehr als 100 Stellen der Betriebsprüfung im Veranlagungsbereich der Finanzämter genutzt werden.

Wir fragen den Senat:

27. Wie hoch ist gegenwärtig der Personalbestand an ausgebildeten Be- triebsprüfern/-innen in Hamburg in Vollzeitäquivalenten, wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen gegenwärtig und in welchen Ar- beitsbereichen sind diese eingesetzt?

Anzahl Aktueller Bestand an Betriebsprüfenden in VZÄ (Stand 13.08.2012) 572,13

Aktueller Stellenbestand Betriebsprüfung (Stichtag 13.08.2012) 687,00 Die ausgewiesenen Betriebsprüfenden sind ausschließlich in den Betriebsprüfungs- stellen der Hamburger Finanzämter eingesetzt.

28. Wie hat sich der Personalstand an Betriebsprüfern/-innen in Hamburg – getrennt nach dem Sollstand aufgrund der bundeseinheitlichen Perso- nalbedarfsrechnung (PersBB) und dem Istbestand – für die Stichtage 1.1.2005, 1.1.2007, 1.1.2009, 1.1.2012 entwickelt?

Eine bundeseinheitliche PersBB existiert nicht (siehe Antwort zu 5. bis 9.). Entspre- chend der Antwort zu 2. werden die Daten für die Stichtage 01. Januar 2008, 01. Ja- nuar 2009 und 01. Januar 2012 zur Verfügung gestellt. Sie beziehen sich auf die Hamburger PersBB.

Stellensoll Istbestand in VZÄ 01.01.2008 694,50 582,56

01.01.2009 694,50 579,83 01.01.2012 687,00 573,63

Die Stellenverringerung in der Betriebsprüfung steht in Zusammenhang mit der gleichzeitigen Erhöhung des Stellenbestands im Bereich der Umsatzsteuersonderprü- fung (siehe Antwort zu 47.).

29. Wie hoch sind die Prozentsätze der Personalausstattung Ist zu Soll nach der PersBB bei den Betriebsprüfern/-innen in Hamburg und in den ande- ren Bundesländern für die Stichtage 1.1.2005, 1.1.2007, 1.1.2009, 1.1.2012?

Stellensoll Istbestand in VZÄ entspricht 01.01.2008 694,50 582,56 83,88 %

01.01.2009 694,50 579,83 83,49 % 01.01.2012 687,00 573,63 83,50 %

Der Senat macht grundsätzlich keine Angaben zu Angelegenheiten, die nicht in den Verantwortungsbereich des Senats fallen.

30. Wie sieht der Hamburger PersBB zur Istbesetzung in der Betriebsprü- fung derzeit aus?

Das ausgewiesene Stellensoll spiegelt das Ergebnis der PersBB wider. Zur Frage der derzeitigen Istbesetzung der Betriebsprüfungsstellen siehe Antwort zu 27.

(10)

31. Welche Bedeutung hat die bundeseinheitliche Personalbedarfsberech- nung für die Außenprüfung der Finanzämter in Hamburg – insbesondere bei

a) der Betriebsprüfung,

b) der Umsatzsteuer-Sonderprüfung, c) der Lohnsteueraußenprüfung?

Eine bundeseinheitliche Personalbedarfsberechnung gibt es nicht (siehe Antwort zu 5.

bis 9.). Die in der AG PersBB ermittelten Werte dienen lediglich als Grundlage für den in Hamburg zu ermittelnden Personalbedarf unter Berücksichtigung hamburgischer Besonderheiten (unter anderem Streuung der Unternehmen über die verschiedenen Betriebsgrößenklassen, Zahl der Anschluss zu prüfenden Großbetriebe, risikoorien- tierte Fallauswahl).

32. Wie wird sich der Personalbestand für den Bereich a) der Betriebsprüfung,

b) der Umsatzsteuer-Sonderprüfung, c) der Lohnsteueraußenprüfung

in Hamburg unter Berücksichtigung der bisher geplanten Einstellungen von Anwärtern und unter Berücksichtigung des Personals, das künftig in den Ruhestand geht, bis zum 31. Dezember 2016 entwickeln? Bitte die jeweiligen Ergebnisse separat für die Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016.

Für die Bereiche der Betriebsprüfung, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Lohnsteueraußenprüfung ergeben sich aus heutiger Sicht die folgenden altersbeding- ten Abgänge:

2013 2014 2015 2016 Gesamt

a) Betriebsprüfung 8 12 10 15 45 b) USt-Sonderprüfung 1 1 c) Lohnsteueraußenprüfung 1 1 2 4

Die hier ersichtlichen Altersabgänge sollen im Rahmen der Übernahme erfolgreicher Anwärterinnen und Anwärter kompensiert werden.

33. Wie begründet der Senat gegebenenfalls Abweichungen zwischen der Personalbedarfsplanung in der Betriebsprüfung beziehungsweise/und Umsatzsteuer-Sonderprüfung beziehungsweise/und Lohnsteueraußen- prüfung in Hamburg und der PersBB?

Da eine bundeseinheitliche PersBB nicht existiert (siehe Antworten zu 5. bis 9.), be- stehen keine Abweichungen zu der eigenständig in Hamburg durchzuführenden Pla- nung über die Stellen- und Personalausstattung. Die Abweichung zwischen Stellensoll und Personalausstattung in der Betriebsprüfung beruht unter anderem auf Personal- abgängen sowie notwendigen Prioritätensetzungen in der Arbeitserledigung der Steu- erverwaltung. Durch die Umsetzung des bürgerschaftlichen Ersuchens zur Stärkung der Betriebsprüfung (Drs. 19/4275) soll dem entgegengewirkt werden. Die Personal- verstärkung kann allerdings erst wirksam werden, wenn die aus diesem Grunde zu- sätzlich eingestellten Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung absolviert haben.

34. Was hat der Senat seit Anfang der 20. Legislaturperiode zur Verbesse- rung und Stärkung der Außenprüfungen in Hamburg getan und was sind die diesbezüglichen Zielstellungen für die Zukunft für den Bereich a) der Betriebsprüfung,

b) der Umsatzsteuer-Sonderprüfung, c) der Lohnsteueraußenprüfung?

Siehe Drs. 20/2509.

(11)

35. Wie viele Betriebsprüfungen sind jeweils in den Jahren 2010 und 2011 in Hamburg abgeschlossen worden? Bitte Angaben aufgeschlüsselt nach Jahr, Anzahl der Normalprüfung, Zahl der Großbetriebe (G-Betriebe), Zahl der Mittelbetriebe (M-Betriebe), Zahl Kleinbetriebe (K-Betriebe) und Zahl der Kleinstbetriebe (Kst-Betriebe).

Anzahl der Prüfungen 2010 2011 G-Betriebe 1.240 1.387 M-Betriebe 1.411 1.699 K-Betriebe 1.146 1.254 Kst-Betriebe 1.688 1.846 Betriebe gesamt 5.485 6.186

36. Wie viele unerledigte Fälle weisen die Prüfungsgeschäftspläne der Ham- burger Finanzämter bei den Betriebsprüfungen zum Zeitpunkt 31. De- zember 2011 aus und wie viele weitere Fälle wurden im laufenden Jahr 2012 für eine Prüfung im Folgejahr vorgemerkt?

Zum 31. Dezember 2011 waren 4.950 Prüfungen begonnen, aber noch nicht abge- schlossen. Die Prüfungsgeschäftspläne für 2013 werden erst im 4. Quartal 2012 auf- gestellt, deshalb sind Angaben zu vorgemerkten Prüfungen im Folgejahr nicht mög- lich.

37. Wie viele unerledigte Fälle gemäß Frage 36. konnten die Finanzämter bisher noch nicht bearbeiten?

Von den 4.950 zum 31.Dezember 2011 begonnenen Prüfungen konnten 2.737 im ersten Halbjahr 2012 noch nicht abgeschlossen werden.

38. Wie viele Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe gab und gibt es ins- gesamt in Hamburg in 2011 und 2012, wie viele wurden jeweils in 2011 und 2012 geprüft und welchem Jahresturnus entspricht das Prüfungsin- tervall aufgeführt nach Größenklasseneinteilung der Betriebe ?

Die Ermittlung der Gesamtzahl aller Betriebe erfolgte durch die Größenklasseneintei- lung im Dreijahresrhythmus. Die letzte Größenklasseneinteilung erfolgte auf den 1. Ja- nuar 2010.

G M K Kst

Anzahl der Betriebe (Stichtag 1.1.2010) 6.743 21.539 29.685 150.083 Anzahl der Prüfungen 2011 1.387 1.699 1.254 1.846

Turnus in Jahren 4,86 12,68 23,67 81,30

Anzahl der Prüfungen 1. Hj. 2012 650 774 671 1.010

Die Turnusberechnungen erfolgen regelmäßig erst nach Ablauf eines Statistikjahres.

39. Welche Mehrergebnisse wurden in 2011 und in 2012 für die einzelnen Größenklassen der Betriebe erzielt und wie viele Prüfer/-innen wurden daran – gemessen in Vollzeitäquivalenten – beteiligt?

G M K Kst

Mehrergebnis 2011 517.007.357 € 47.386.530 € 20.273.866 € 25.031.019 € Mehrergebnis 1. Hj. 2012 249.967.492 € 16.205.537 € 8.197.238 € 11.298.867 € Die Beteiligung der Betriebsprüfer/-innen in Vollzeitäquivalenten an Prüfungen bezo- gen auf die jeweiligen Betriebsgrößenklassen wird nicht erhoben.

IV. Bundeszentralamt für Steuern

Das BZSt ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt und übt die fachliche Aufsicht über verschiedene nachgelagerte Behörden aus und ver- waltet einen Teil der Bundessteuern. Das BZSt bestimmt Art und Umfang seiner Mitwirkung bei Betriebsprüfungen. Bei der Auswertung des Prüfbe- richts oder im Rechtsbehelfsverfahren sollen BZSt und Finanzamt Einver- nehmen erzielen. Andernfalls wird die Frage dem Bundesfinanzministerium

(12)

dass der Bund zulasten der Freien und Hansestadt Hamburg Prozesse durchführen lassen kann, die Hamburg aufgrund der eigenen Einschätzung nicht geführt hätte. Dies gilt auch in den Fällen von sogenannten Nichtan- wendungserlassen.

40. An wie vielen Betriebsprüfungen haben sich Prüfer/-innen des Bundes- zentralamts für Steuern im Rahmen der Prüfungsmitwirkung im Jahr 2011 und 2012 in Hamburg beteiligt?

Das BZSt meldet der Finanzbehörde jede Mitwirkung an Konzernprüfungen.

2011 2012 Meldungen des BZSt über Mitwirkungen an Konzernprüfungen 27 13

41. Sind dem Senat Konfliktfälle bei der Mitwirkung des Bundes an den Au- ßenprüfungen von Konzernen und sonstigen Großbetrieben in Hamburg bekannt, was waren die Folgen für die Freie und Hansestadt Hamburg und wie beurteilt der Senat insgesamt die Mitwirkung des Bundes an der Außenprüfung von Konzernen und sonstigen Großbetrieben?

Konfliktfälle, in denen das Verfahren nach § 19 Absatz 4 Satz 3 Finanzverwaltungsge- setz (FVG) beschritten wurde, sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Die Mit- wirkung des BZSt an Außenprüfungen ist in § 19 FVG gesetzlich vorgesehen. Von Vorteil ist bei der Mitwirkung des BZSt das dort vorhandene oder aufzubauende, branchenbezogene Spezialwissen; nachteilig können sich mitunter der erhöhte Ab- stimmungsbedarf (auch gegenüber den Steuerpflichtigen) und damit verbundene Rei- bungs- und Zeitverluste auswirken.

V. Steuerprüfung bei Großverdienern

Die Außenprüfungsquote bei den sogenannten Einkommensmillionären – Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mindestens 500.000 Euro – ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.

Hamburg bildet das Schlusslicht, was den Prüfungsturnus anbetrifft. So gab es 2008 627 Einkunftsmillionäre, von denen lediglich 5,58 Prozent geprüft wurden.

Wir fragen den Senat:

42. Wie viele in Hamburg ansässige Steuerpflichtige hatten in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 ein Einkommen von 0,5 Millionen Euro oder mehr und wie viele von ihnen wurden jeweils geprüft? Bitte Aufteilung nach Jahren.

Als sogenannte Einkommensmillionäre werden natürliche Personen erfasst, deren Summe der positiven Einkünfte aus Überschusseinkünften 500.000 Euro im Kalender- jahr übersteigt. Steuerpflichtige mit Einkünften aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit zählen nicht dazu. Die Zahl der Einkommensmillionäre wird alle drei Jahre erhoben.

2009 2010 2011 1. Hj. 2012

Anzahl der Einkommensmillionäre 627 610 610 610

Anzahl der Prüfungen 31 36 27 18

43. Wie hoch war jeweils das durch die Prüfungen entstandene steuerliche Mehrergebnis, aufgeteilt nach den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 und wie viele Betriebsprüfer/-innen – gemessen in Vollzeitäquivalenten – waren daran beteiligt?

2009 2010 2011 1. Hj. 2012

Mehrergebnis 8.546.194 € 12.411.563 € 6.028.422 € 627.185 €

Die Beteiligung der Betriebsprüfenden in Vollzeitäquivalenten an den Prüfungen der Einkommensmillionäre wird nicht erhoben.

(13)

44. Gibt es eine statistische Durchschnittszahl, die der Einsatz eines/-r Be- triebsprüfers/-in an Steuermehreinnahmen bewirkt, und wenn ja, wie hoch ist der Betrag?

Nein. Die kassenwirksame Vereinnahmung der durch die Betriebsprüfung festgestell- ten Mehrergebnisse wird nicht erhoben.

45. Welche Initiativen unternimmt der Senat, um die Steuerprüfung bei Großverdienern deutlich zu intensivieren?

Die Finanzbehörde – Steuerverwaltung – hat die Finanzämter angewiesen, der Au- ßenprüfung bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften besondere Aufmerk- samkeit zuzumessen und hat hierfür eine Arbeitshilfe zur Fallauswahl erstellt.

VI. Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist keine Betriebsprüfung im Sinne des

§ 193 AO. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung mögli- cher steuererheblicher Sachverhalte. Durch solche Prüfungen soll vor allem festgestellt werden, ob von Unternehmen gemeldete Vorsteuererstattungsbe- träge tatsächlich bestehen. Derzeit beträgt die Quote der Umsatzsteuer- Sonderprüfungen pro Jahr im Bundesdurchschnitt circa 2 Prozent aller Un- ternehmen.

Wir fragen den Senat:

46. Wie hoch ist gegenwärtig der Personalbestand an Umsatzsteuer-Son- derprüfern/-innen in Hamburg in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen gegenwärtig?

Aktueller Bestand Umsatzsteuersonderprüfende in VZÄ (Stichtag 13.08.2012) 54,83 Aktueller Stellenbestand Umsatzsteuersonderprüfung (Stichtag 13.08.2012) 64,50

47. Wie hat sich der Personalstand an Umsatzsteuer-Sonderprüfern/-innen in Hamburg – getrennt nach dem Sollstand aufgrund der bundeseinheit- lichen Personalbedarfsrechnung (PersBB) und dem Istbestand – für die Stichtage 1.1.2005, 1 1.2007, 1.1.2009, 1.1.2012 entwickelt?

Stellensoll Istbestand in VZÄ 01.01.2008 54,00 45,94

01.01.2009 54,00 43,00 01.01.2012 64,50 60,18

48. Wie hoch sind die Prozentsätze der Personalausstattung Ist zu Soll nach der PersBB bei den Umsatzsteuer-Sonderprüfern/-innen in Hamburg und in den anderen Bundesländern für die Stichtage 1.1.2005, 1.1.2007, 1.1.2009, 1.1.2012?

Stellensoll Istbestand in VZÄ entspricht

01.01.2008 54,00 45,94 85,07

01.01.2009 54,00 43,00 79,63

01.01.2012 64,50 60,18 93,30

Im Übrigen siehe Antwort zu 29.

49. Wie sieht der Personalstand der Hamburger Umsatzsteuer-Sonder- prüfer/-innen im Verhältnis zu umsatzsteuerpflichtigen Betrieben im Län- dervergleich aus?

01.01.2011 Zahl der vorhandenen Unternehmen (Anzahl der

Grundkennbuchstaben U) 155.902

Zum Personalstand siehe Antwort zu Frage 46. Im Übrigen siehe Antwort zu 29.

(14)

50. Bestehen derzeit in Hamburg Abweichungen zum PersBB bei den Um- satzsteuer-Sonderprüfern/-innen und wenn ja, weshalb wird von der PersBB abgewichen?

Es bestehen keine Abweichungen zwischen dem Ergebnis der PersBB und der aus- gebrachten Anzahl der Stellen für Umsatzsteuer-Sonderprüfende. Hinsichtlich der aktuellen Istbesetzung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung siehe Antwort zu 46. sowie Vorbemerkung.

51. Wie viele Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sind jeweils in den Jahren 2010 und 2011 in Hamburg abgeschlossen worden? Bitte Angaben auf- geschlüsselt nach Jahren und Großbetrieb, Mittelbetrieb, Kleinbetrieb oder Kleinstbetrieb.

GKL G M K Kst

Anzahl durchgeführter USt-Sonderprüfungen 2010 204 293 373 816 Anzahl durchgeführter USt-Sonderprüfungen 2011 234 399 425 915

52. Wie viele unerledigte Fälle weisen die Prüfungsgeschäftspläne bei den Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zum Zeitpunkt 31. Dezember 2011 aus und wie viele weitere Fälle wurden im laufenden Jahr 2012 für eine Prü- fung im Folgejahr vorgemerkt?

Zum 31. Dezember 2011 waren 613 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen begonnen, aber noch nicht abgeschlossen. Prüfungsgeschäftspläne werden bei der Umsatzsteuer- Sonderprüfung nicht aufgestellt. Die Fälle werden laufend vom Innendienst zur Prü- fung vorgesehen und in der Regel zeitnah geprüft.

53. Welchem durchschnittlichen Prüfungsturnus waren jeweils Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe in Hamburg bei der Umsatzsteuer-Sonderprü- fung in den Jahren 2010 und 2011 ausgesetzt?

Die Anzahl der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (U-Signale) wird nicht nach Größenklassen unterteilt erfasst. Für die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen wird kein Prüfungsturnus erhoben. Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist ein zusätzliches In- strument zur zeitnahen Überprüfung risikobehafteter Sachverhalte auf dem Gebiet der Umsatzsteuer. Daneben ist die Prüfung der Umsatzsteuer immer Gegenstand der regulären Betriebsprüfung.

54. Wie viele Umsatzsteuer-Sonderprüfer/-innen – gemessen in Vollzeit- äquivalenten – wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen der Außenprüfung eingesetzt und wie viele sind entsprechend in 2012 bisher im Einsatz gewesen?

2010 2011 2012 Umsatzsteuer-Sonderprüfende 44,40 57,23 60,18

55. In welchem Umfang konnten infolge der in Hamburg durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen Mehrsteuern erzielt werden? Bitte auf- gliedern nach Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben und nach den Jahren 2010 und 2011.

GKL G M K Kst

Mehrergebnis 2010 46.080.431 € 3.607.670 € 2.534.665 € 8.399.032 € Mehrergebnis 2011 3.960.475 € 12.163.318 € 5.900.857 € 13.905.400 €

VII. Ankauf von Steuerdaten

In den letzten Jahren wurde den Steuerverwaltungen, Landes- und Bundes- regierungen der Ankauf von Datenträgern mit Konteninformationen ausländi- scher Banken angeboten. In der Öffentlichkeit bekannt geworden sind vor allem Daten-CDs mit Daten der Kunden von Schweizer, Liechtensteiner und Luxemburger Banken. Durch den Ankauf von Datenträgern aus dem Aus- land, die steuerrelevante Daten enthielten, ist in den letzten Jahren eine re- gelrechte Flut von Selbstanzeigen festzustellen. Allein in Hamburg hat sich

(15)

die Zahl von 189 Selbstanzeigen im Jahr 2009 auf 764 im Jahr 2010 nahezu vervierfacht. Laut Berechnungen der Zeitung „Die Welt“ hatte eine Selbstan- zeige im Durchschnitt nachträglich zu zahlende Steuern von 75.000 Euro zur Folge. Nach Darstellung der Bundesregierung beruhen die steigenden Zah- len an Selbstanzeigen zu einem erheblichen Teil auf dem Ermittlungsdruck auf Steuerpflichtige, die ihre Kapitalerträge von Konten in diesen Ländern bislang undeklariert ließen. Durch die Selbstanzeigen gemäß § 371 der Ab- gabenordnung sind Nachzahlungen in Millionenhöhe auch in Hamburg ein- genommen worden. Laut „Hamburger Abendblatt“ sind bereits circa 58 Milli- onen Euro Einkommensteuer und 36 Millionen Euro Erbschaftsteuer in die Staatskasse geflossen.

Nordrhein-Westfalen setzt bei der Jagd auf Steuersünder offenbar weiter auf Informanten. Einem Bericht von „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ zufol- ge hat das Land wieder eine Steuer-CD aus der Schweiz gekauft. Sie soll Daten von etwa 1.000 deutschen Kunden einer Bank in Zürich und Schott- land enthalten.

Wir fragen den Senat:

56. Hat es Kontakte zwischen Nordrhein-Westfalen und Hamburg bezüglich eines eventuellen Ankaufs eines Datenträgers mit Steuersündern auf Regierungsebene oder zwischen den Finanzbehörden der beiden Län- der gegeben?

Wenn ja,

a) wie viele Selbstanzeigen hat es in dem Zusammenhang gegeben?

b) in welcher Höhe hat Hamburg sich an dem Ankauf der Daten finan- ziell beteiligt?

c) welcher Gestalt waren die Kontakte und gibt es Hinweise, dass auch Daten von Hamburger Steuerpflichtigen auf der CD vorhanden sind?

Hamburg hat sich zuletzt 2011 an CD-Käufen anderer Länder finanziell beteiligt (Drs.

20/4748). Seitdem hat das Land Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf einen eventuel- len Ankauf neuer Datenträger keinen Kontakt mit Senatsmitgliedern oder der Finanz- behörde aufgenommen.

57. Wie hat sich die Zahl der aktenkundig gewordenen Steuerhinterzieher/

-innen in Hamburg seit 2009 entwickelt? Bitte Angaben getrennt für die Jahre 2010, 2011 und 2012.

58. Wie hat sie die Zahl der Selbstanzeigen von Steuersündern/-innen seit 2010 entwickelt? Bitte Angaben getrennt für die Jahre 2010, 2011 und 2012

59. Wie viele Steuerstrafverfahren wurden vom Finanzamt für Prüfungs- dienste und Strafsachen im Zusammenhang mit § 370 AO seit 2009 ein- geleitet? Bitte Angaben getrennt nach Jahren von 2009 bis 2012.

Die Anzahl der Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher wird statistisch nicht geson- dert erhoben. Im Regelfall ist die Zahl aber mit der Anzahl der eingeleiteten steuer- strafrechtlichen Ermittlungsverfahren identisch.

2010 2011 2012 (30.06.)

Anzahl der gem. § 370 AO eingeleiteten Strafver- fahren (entspricht Anzahl der Steuerhinterziehe- rinnen und -hinterzieher)

1.739 1.172 1.086

erledigte Selbstanzeigen 335 529 94

60. In wie vielen Fällen von Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wur- den die Voraussetzungen für eine Straffreiheit festgestellt? Bitte Anga-

(16)

Die erfragten Daten werden nicht erhoben.

61. Welche Steuermehreinnahmen konnten durch die Selbstanzeigen ver- zeichnet werden? Bitte Angaben getrennt für die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012.

Eine kassenmäßige Vereinnahmung wird nicht gesondert erhoben. Hinsichtlich der Höhe der geschätzten Mehreinnahmen siehe Drs. 20/4748.

62. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Verfahren ge- mäß § 370 AO beim zuständigen Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg insgesamt und insbesondere bei der Steuer- fahndung seit 2006 entwickelt?

Angaben zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten wurden erstmals für 2009 erhoben.

Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen insgesamt (Tage)

2009 2010 2011 Tage zwischen Eingang des Falles bis zur Einleitung eines

Strafverfahrens 43 31 43

Tage zwischen Eingang des Falles bis zur Nichteinleitung 139 106 102 Tage zwischen Einleitung und Abschluss 345 424 341

Bearbeitungszeiten, die ausschließlich die Steuerfahndung betreffen, wurden nicht erhoben.

63. Welche Maßnahmen plant der Senat zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung in der aktuellen Legislaturperiode?

Über die effiziente Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen zur Einführung einer Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta), der Einrichtung einer Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZEUS) sowie der Stellenverstärkung im Bereich der Steuerfahndung hinaus: Keine

64. Welche Auswirkungen werden voraussichtlich die jetzigen haushaltspoli- tischen Grundsätze des Senats zeigen, insbesondere

a) die Ausgabenbegrenzung bis 2020 auf unter 1 Prozent,

b) die Einsparung von 250 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Haushalts- vollzug der Personalausgaben auf die Personalressourcen der Hamburger Finanzämter? Bitte aufgeschlüsselt nach den Bereichen Steuerfahndung, Außenprüfung, Veranlagung.

Die Steuerverwaltung ist von den Maßnahmen des Senats zur Haushaltskonsolidie- rung nicht vollständig ausgenommen.

Für das Jahr 2012 wird es in der Steuerverwaltung (Finanzbehörde – Amt 5 – und Finanzämter) voraussichtlich zu einer Reduzierung von 22 VZÄ kommen. Weitere verlässliche Aussagen für die Folgejahre sind gegenwärtig nicht möglich.

Die grundsätzlich bedarfsorientierte Personalbewirtschaftung durch die Steuerverwal- tung wird nach derzeitigen Erkenntnissen auch zukünftig von den Folgen der Perso- nalreduzierung sowie von weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung betrof- fen sein. Konkrete Auswirkungen auf die Entwicklung der Personalressourcen der Hamburger Finanzämter beziehungsweise einzelner Aufgabenbereiche der Ämter bis 2020 können nicht benannt werden.

65. Inwieweit werden die oben genannten haushaltspolitischen Grundsätze des Senats zukünftig Wirkung auf Einstellung und Ermittlung des Perso- nalbedarfs der Hamburger Finanzämter haben?

Auswirkungen auf die Ermittlung des Personalbedarfs sind grundsätzlich nicht zu er- warten. Zukünftige Wirkungen auf die Einstellungen sind noch nicht bekannt, können aber nicht ausgeschlossen werden (siehe Antwort zu 64. b)).

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