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Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften

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Academic year: 2022

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Dresdner Erklärung

zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen fordern die Bauministerkonferenz und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung auf, der Verpflichtung aus Art. 9 der UN- Behindertenrechtskonvention zur Barrierefreiheit in der Musterbauordnung und den Bauordnungen der Länder nachzukommen und durch flankierende Maßnahmen eine umfassende Barrierefreiheit im Sinne eines „Designs für alle“ zu gewährleisten.

Barrierefreiheit ist eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Unter den Bedingungen der UN-Behindertenrechtskonvention darf die Verwirklichung des Menschenrechts auf Teilhabe nicht weiter an unzugänglichen baulichen Voraussetzungen scheitern. Unzugänglichkeit und unzureichende Nutzbarkeit von baulichen Anlagen schließt auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung immer mehr Menschen von der gesellschaftlichen Teilhabe aus.

Mangelnde Barrierefreiheit gefährdet die Selbstbestimmung und Selbstversorgung ganzer Bevölkerungsgruppen und muss als besonders gravierender und dauerhafter gesellschaftlicher Diskriminierungstatbestand gewertet werden.

Im Einzelnen fordern die Beauftragten:

neben der Zugänglichkeit und Auffindbarkeit baulicher Anlagen muss die zweckentsprechende Nutzbarkeit gewährleistet werden,

vollumfängliche Einführung der DIN 18040-1 und weiterer DIN, die Stand der Technik sind und der Herstellung von Barrierefreiheit dienen, als Technische Baubestimmung,

Implementierung der Prüfpflicht bautechnischer Nachweise für Barrierefreiheit im Genehmigungsverfahren durch Sachverständige für barrierefreies Planen und Bauen,

bei öffentlich zugänglichen Gebäuden Barrierefreiheit nicht nur auf die dem Besucherverkehr dienenden Teile zu beziehen,

Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit bei sämtlichen Wohnungsneubauten bzw. wesentlichen Wohnungsumbauten,

Überwachung und Kontrolle der Barrierefreiheit durch Sachverständige für barrierefreies Planen und Bauen und

Aufhebung von Ausnahmetatbeständen.

Flankierend fordern die Beauftragten:

Beteiligung der Beauftragten an der Anhörung zum neuen Entwurf der Musterbauordnung,

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eine fortlaufende Erfassung und Berichterstattung über bestehende Barrieren,

Barrierefreies Planen und Bauen zum verpflichtenden Thema in der Forschung und bei der Ausbildung von Architekten, Planern und Handwerkern machen,

Verankerung von Regelungen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten

Verankerung von Regelungen zur barrierefreien Gestaltung von Wohn- und Pflegeeinrichtungen

die Vergabe öffentlicher Mittel an Barrierefreiheit binden und

im Falle noch nicht realisierter Barrierefreiheit ist Mobilität und Teilhabe durch Assistenz sicherzustellen.

Mit der Umsetzung dieser Forderungen werden die Weichen dafür gestellt, dass der Prozess hin zu einer gebauten Umwelt, die die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt, unumkehrbar gemacht und die Barrierefreiheit zum Planungsgrundsatz erhoben wird.

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