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Tierärztliche Empfehlungen für die Unterbringung von Ziervögeln in Tierheimen

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Academic year: 2022

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(1)

Aus dem Institut für Tierschutz und Verhalten (Heim-, Labortiere und Pferde)

der Tierärztlichen Hochschule Hannover

Tierärztliche Empfehlungen für die Unterbringung von Ziervögeln in Tierheimen

INAUGURAL-DISSERTATION zur Erlangung des Grades einer

Doktorin der Veterinärmedizin (Dr. med. vet.)

durch die Tierärztliche Hochschule Hannover

Vorgelegt von Karin Burfeindt

aus Buxtehude

Hannover 2001

(2)

Wissenschaftliche Betreuung: Univ. - Prof. Dr. H. Hackbarth

1. Gutachter: Univ. - Prof. Dr. H. Hackbarth 2. Gutachter: Priv. - Doz. Dr. G. Glünder

Tag der mündlichen Prüfung: 23.11.2001

(3)

Meinen Eltern

und Hogo

(4)
(5)

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG 13

2 SCHRIFTTUM 14

2.1 Richtlinien der Judikative zur Haltung von Ziervögeln in Tierheimen 14 2.1.1 Gesetz zu dem europäischen Übereinkommen zum Schutz von

Heimtieren vom 13. November 1987 14

2.1.2 Das deutsche Tierschutzgesetz (TSchG) vom 25. Mai 1998 15 2.1.3 Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien vom

10. Januar 1995 15

2.1.4 Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln,

Teil 1, Körnerfresser, vom 10. Juli 1996 16 2.1.5 Tierseuchengesetz (TierSG) vom 29. Dezember 1995 16 2.1.6 Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose in der

Neufassung vom 14. November 1991 17

2.2 Gutachten und Empfehlungen 18

2.2.1 Sachkundenachweis für Tierheimleiter nach § 11 des Tierschutzgesetzes (TSchG); Besondere Bestimmungen des Landes Niedersachsen 18 2.2.2 Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. 19 2.3 Einige häufig auftretende haltungsbedingte Erkrankungen,

Verhaltensstörungen und Infektionskrankheiten bei Ziervögeln 20

2.3.1 Federrupfen 20

2.3.2 Aggressivität 20

2.3.3 Luftschlucken 21

2.3.4 Exzessiver Fütterungstrieb und Masturbation 21 2.3.5 „Federverlust-Syndrom“; Psittacine Beak and Feather Disease (PBFD) 21

2.3.6 Neuropathische Magendilatation 22

2.3.7 Aviäre Chlamydiose (Ornithose / Psittakose) 22

2.3.8 Aspergillose 23

2.3.9 Hämosiderose 23

(6)

2.3.10 Megabakteriose 24

2.3.11 Legenot 24

2.3.12 Abgeschnürte Zehen 24

2.3.13 EMA-Syndrom (Ekzema Melopsittacus et Agapornis) 25

2.4 Zooanthroponose – Erreger 25

2.5 Prophylaktische Maßnahmen zum Schutz des Bestandes bei

Neuzugängen: Reinigung, Desinfektion und Quarantäne 25

2.6 Biologie 28

2.6.1 Beos 28

2.6.2 Singvögel 29

2.6.2.1 Prachtfinken 30

2.6.2.2 Kanarienvögel 31

2.6.3 Echte Papageien und Sittiche 31

2.6.3.1 Aras 32

2.6.3.2 Amazonen 33

2.6.3.3 Graupapageien 33

2.6.3.4 Agaporniden 34

2.6.3.5 Wellensittiche 35

2.6.3.6 Nymphensittiche 35

3 EIGENE UNTERSUCHUNGEN 37

3.1 Material und Methode 37

3.1.1 Auswahl und Beschreibung der Tierheime 37

3.1.2 Erläuterungen zum Fragebogen 37

3.1.3 Durchführung der Messungen 38

3.2 Ergebnisse 39

3.2.1 Struktur der befragten Tierheime 39

3.2.2 Allgemeine Haltungsbedingungen für Ziervögel 41

3.2.2.1 Räumlichkeiten und Raumklima 41

3.2.2.2 Reinigung der Haltungseinheiten 42

(7)

3.2.2.3 Futteraufbewahrung und -zubereitung 42

3.2.2.4 Pflege der Tiere 43

3.2.2.5 Tierärztliche Versorgung 43

3.2.2.6 Quarantäne 44

3.2.2.7 Aufnahme von Pensionsvögeln 44

3.2.3 Spezielle Haltungsbedingungen für Kanarien 44

3.2.3.1 Räumlichkeiten 45

3.2.3.1.1 Käfige 45

3.2.3.1.2 Volieren 47

3.2.3.2 Reinigung 48

3.2.3.2.1 Käfige 48

3.2.3.2.2 Volieren 48

3.2.3.3 Fütterung 48

3.2.3.4 Pflege 49

3.2.3.5 Tierärztliche Versorgung, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten 49 3.2.4 Spezielle Haltungsbedingungen für Prachtfinken 50

3.2.4.1 Räumlichkeiten 50

3.2.4.1.1 Käfige 50

3.2.4.1.2 Volieren 52

3.2.4.2 Reinigung 53

3.2.4.2.1 Käfige 53

3.2.4.2.2 Volieren 53

3.2.4.3 Fütterung 53

3.2.4.4 Pflege 54

3.2.4.5 Tierärztliche Versorgung, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten 54 3.2.5 Spezielle Haltungsbedingungen für Nymphensittiche 55

3.2.5.1 Räumlichkeiten 56

3.2.5.1.1 Käfige 56

3.2.5.1.2 Volieren 58

3.2.5.2 Reinigung 59

3.2.5.2.1 Käfige 59

3.2.5.2.2 Volieren 59

3.2.5.3 Fütterung 60

3.2.5.4 Pflege 60

(8)

3.2.5.5 Tierärztliche Versorgung, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten 60 3.2.6 Spezielle Haltungsbedingungen für Wellensittiche 61

3.2.6.1 Räumlichkeiten 62

3.2.6.1.1 Käfige 62

3.2.6.1.2 Volieren 64

3.2.6.2 Reinigung 65

3.2.6.2.1 Käfige 65

3.2.6.2.2 Volieren 65

3.2.6.3 Fütterung 65

3.2.6.4 Pflege 66

3.2.6.5 Tierärztliche Versorgung, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten 66 3.2.7 Spezielle Haltungsbedingungen für Agaporniden 67

3.2.7.1 Räumlichkeiten 68

3.2.7.1.1 Käfige 68

3.2.7.1.2 Volieren 70

3.2.7.2 Reinigung 71

3.2.7.2.1 Käfige 71

3.2.7.2.2 Volieren 71

3.2.7.3 Fütterung 71

3.2.7.4 Pflege 72

3.2.7.5 Tierärztliche Versorgung, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten 72 3.2.8 Spezielle Haltungsbedingungen für Großpapageien (Aras, Amazonen und

Graupapageien) 73

3.2.8.1 Räumlichkeiten 74

3.2.8.1.1 Käfige 74

3.2.8.1.2 Volieren 75

3.2.8.2 Reinigung der Käfige 75

3.2.8.3 Fütterung 76

3.2.8.4 Pflege 76

3.2.8.5 Tierärztliche Versorgung, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten 77

3.2.9 Spezielle Haltungsbedingungen für Beos 77

3.2.9.1 Räumlichkeiten 78

3.2.9.1.1 Käfige 78

3.2.9.1.2 Volieren 79

(9)

3.2.9.2 Reinigung 80

3.2.9.2.1 Käfige 80

3.2.9.2.2 Volieren 80

3.2.9.3 Fütterung 80

3.2.9.4 Pflege 81

3.2.9.5 Tierärztliche Versorgung, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten 81

4 DISKUSSION 83

4.1 Zielsetzung und Durchführbarkeit 83

4.2 Tierheimleitung und -personal 84

4.3 Möglichkeit zur Aufnahme von Ziervögeln 84

4.4 Räumlichkeiten, Raumklima und Beleuchtung 85

4.5 Käfige und Innenvolieren 86

4.6 Reinigung und Einstreu von Käfigen und Innenvolieren 88

4.7 Reinigung und Einstreu von Außenvolieren 88

4.8 Käfiggrößen 89

4.9 Futterlagerung und -zubereitung 90

4.10 Fütterung 91

4.11 Pflege 92

4.12 Quarantäne 93

4.13 Pensionstiere 94

4.14 Euthanasie 94

(10)

4.15 Abschließende Beurteilung 95

5 ZUSAMMENFASSUNG 96

6 SUMMARY 98

7 LITERATURVERZEICHNIS 100 8 ANHANG 111

(11)

In dieser Arbeit verwendete Abkürungen

Symbol Bedeutung Abb. Abbildung

AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift

BMELF Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. beziehungsweise

d Tag

Mio. Million

PAS-Reaktion Periodic-acid Schiff reaction RLF Relative Luftfeuchtigkeit

Tab. Tabelle

TH Tierheim

TSchG Tierschutzgesetz TierSG Tierseuchengesetz

TVT Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.

(12)
(13)

1 Einleitung

Die Zahl der in deutschen Haushalten lebenden Ziervögel nimmt ständig zu. Das in den siebziger Jahren aufgehobene Importverbot führte zu einer Zunahme der Anzahl exotischer Vögel. Im Jahr 1999 gab es in Deutschland rund 6 Millionen Ziervögel.

Die steigende Anzahl von Ziervögeln führt dazu, dass auch die Tierheime vermehrt Ziervögel aufnehmen müssen. Hierfür fehlt aber häufig die notwendige Sachkenntnis für eine artgerechte Haltung. Auch von den Tierheimen selbst werden die Ziervögel oft als „Stiefkinder“ bezeichnet, weil ausreichende Kenntnisse über die Unterbringung, Ernährung und Fortpflanzung fehlen.

Ziel dieser Arbeit ist es, die derzeitige Unterbringung und Pflege von Ziervögeln in deutschen Tierheimen zu erfassen. Außerdem sollen die Ergebnisse aus tierärztlicher Sicht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen und Mindestanforderungen geprüft und kritisch betrachtet werden.

(14)

2 Schrifttum

2.1 Richtlinien der Judikative zur Haltung von Ziervögeln in Tierheimen

2.1.1 Gesetz zu dem europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren vom 13. November 1987

Ziel dieses Gesetzes ist die Definition für einen verantwortungsvollen Umgang mit Heimtieren, zu denen auch die Ziervögel zählen. Grundlage hierfür ist die ethische Verpflichtung des Menschen gegenüber allen Tieren.

Dabei soll auch der besonderen Bedeutung der Heimtiere für die Lebensqualität und ihrem Wert für die Gesellschaft Rechnung getragen werden. Außerdem wird auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich aus einer zu großen Zahl von Heimtieren hinsichtlich Hygiene, Gesundheit und Sicherheit des Menschen ergeben. Weiterhin werden die Bedingungen, die für den Erwerb, die Haltung, die Zucht sowie für die Weitergabe und den Handel mit Heimtieren gelten, geregelt.

Die Mitgliedsstaaten, die dieses Abkommen unterzeichnen, regeln die Umsetzung des Gesetzes in Bezug auf Heimtiere, die in Tierheimen gehalten werden. Das Übereinkommen läßt die Befugnisse der Vertragsparteien unberührt, strengere Maßnahmen zum Schutz der Tiere zu treffen oder die Bestimmungen auf Tierkategorien anzuwenden, die in der Übereinkunft nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

Wer ein Heimtier hält oder betreut, sorgt für Pflege, Unterkunft und Zuwendung, die den ethologischen Bedürfnissen des Tieres entsprechen, insbesondere genügend geeignetes Futter, Wasser und angemessene Bewegungsmöglichkeiten. Er hat alle Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass das Tier entweicht. Das Gesetz regelt auch die Bedingungen für die Unterbringung in Tierheimen. Das Betreiben eines Tierheims ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.

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2.1.2 Das deutsche Tierschutzgesetz (TSchG) vom 25. Mai 1998

Das deutsche Tierschutzgesetz bildet die Grundlage für eine artgerechte Tierhaltung und damit auch der Ziervögel. Der Grundsatz dieses Gesetzes legt die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf fest, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen sind. Vorgeschrieben wird, wie ein Tier zu halten, zu pflegen und unterzubringen ist. Es beinhaltet Regelungen zur artgemäßen Bewegung und Ernährung. Die Vorschriften geben bauliche Vorgaben hinsichtlich der Unterbringung der aufgenommenen Tiere. Diese müssen die Bewegungsmöglichkeit und das Gemeinschaftsbedürfnis der Tiere befriedigen. Das Gesetz regelt die Anforderungen an Räume und Käfige, Fütterungs- und Tränkevorrichtungen ebenso wie die erforderlichen Lichtverhältnisse und das Raumklima. Wer Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten will, bedarf der Erlaubnis der Behörde. Die Erlaubnis zur Betreibung wird nur erteilt, wenn die für diese Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und über die nötigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Gegebenenfalls ist hierüber der Nachweis in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen (siehe auch 2.1).

2.1.3 Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien vom 10. Januar 1995

In dem Gutachten wurden von einer Sachverständigengruppe Mindestanforderungen zur tierschutzgerechten Haltung und Unterbringung der einzelnen Ziervogelarten erarbeitet. Es werden allgemeine Haltungsansprüche aufgezeigt, die die Biologie der Spezies und ihre artgerechte Unterbringung beinhalten. Neben Empfehlungen zur Ernährung werden Vorgaben zu Käfigausstattung, Lichtverhältnissen, Freiflug- und Fortpflanzungsmöglichkeiten gemacht. Des Weiteren legen besondere Haltungs- bedingungen die Unterbringung kranker und verletzter Vögel fest.

Im Anhang des Gutachtens findet sich ein Differenzprotokoll zu dem Gutachten, in dem weitere die Papageienhaltung betreffende Punkte kritisch ergänzt werden.

(16)

2.1.4 Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln, Teil 1, Körnerfresser, vom 10. Juli 1996

Das von einer Sachverständigengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitete Gutachten führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung von Körnerfressern zu stellen sind. Das Gutachten soll einerseits Tierhaltern als Eigenkontrolle dienen und andererseits den Behörden die Bewertung vorgefundener Sachverhalte erleichtern.

Es werden zum einen allgemeine Haltungsansprüche bezüglich Klima, Licht, Käfiggröße, Ausstattung der Volieren, Käfige und Schutzräume, Ernährung, Gemeinschaftshaltung und Krankheiten dargestellt, zum anderen wird auf die speziellen Anforderungen hinsichtlich der systematischen Gruppen - Dauerhaltung eingegangen. Die speziellen Haltungsbedingungen sind auf die biologischen Gegebenheiten und die daraus resultierende Unterbringung der Spezies ausgerichtet.

2.1.5 Tierseuchengesetz (TierSG) vom 29. Dezember 1995

Der § 1 des Tierseuchengesetzes definiert den Geltungsbereich und die Begriffe im Sinne des Gesetzes. Die Besitzer kranker und verdächtiger Tiere haben im Falle des Ausbruches oder des Verdachtes des Ausbruches einer anzeigepflichtigen Seuche unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder dem beamteten Tierarzt Anzeige zu erstatten. Dieser Pflicht obliegen weitere, genau definierte Personengruppen.

Die Schutzmaßregeln gegen allgemeine Seuchengefahr geben vor, dass die Beaufsichtigung durch beamtete Tierärzte auf weitere Betriebe und Einrichtungen, von denen eine Seuchengefahr ausgehen kann, ausgedehnt werden darf. Zum Schutz gegen die allgemeine Gefährdung der Vieh- und Haustierbestände durch Tierseuchen können die Einrichtung und der Betrieb von Tierheimen sowie die Durchführung von Impfungen gegen übertragbare Tierkrankheiten gemaßregelt werden. Zum Schutz gegen die allgemeine Gefährdung anderer Haustier- und Viehbestände durch Tierseuchen können Herkunftsnachweise und Gesundheits- zeugnisse gefordert werden, die an einen anderen Standort oder in einen anderen

(17)

Tierbestand gebracht werden. Außerdem kann die Führung von Nachweisen und Kennzeichnung von Haustieren angeordnet werden. Mittel und Verfahren, die zu tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektionen und Entwesungen verwendet werden dürfen, bestimmt das Bundesministerium. Zur Erlangung einer umfassenden Übersicht über das Auftreten der anzeigepflichtigen Tierseuchen erläßt das Bundesministerium Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV).

Die für Ziervögel relevante anzeigepflichtige Erkrankung ist die Psittakose. Zur Verbesserung der Handllungsfähigkeit wurde die Neufassung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen vom 11. April 2001 erlassen.

2.1.6 Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose in der Neufassung vom 14. November 1991

Die Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose, im folgenden kurz Psittakose - Verordnung genannt, definiert, welche Vögel von dieser Verordnung betroffen sind. Es wird geregelt, wie die Tiere gekennzeichnet werden müssen und welche Personen diese Kennzeichnung durchführen dürfen. Über Aufnahme, Erwerb oder Abgabe von Vögeln der Ordnung Psittaciformes und deren Behandlung gegen Psittakose ist Buch zu führen. Es sind genaue Schutzmaßregeln für den Fall des Auftretens sowohl vor als auch nach amtlicher Feststellung der Psittakose oder des Psittakoseverdachtes festgelegt.

(18)

2.2 Gutachten und Empfehlungen

2.2.1 Sachkundenachweis für Tierheimleiter nach § 11 des Tierschutzgesetzes (TSchG); Besondere Bestimmungen des Landes Niedersachsen

Personen, die ein Tierheim leiten oder beabsichtigen ein Tierheim zu leiten, haben einen Sachkundenachweis vorzulegen, der gemeinsam mit der Bezirksregierung Hannover, dem Landkreis Hannover und dem Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine e.V. erarbeitet wurde. Dieser Nachweis kann als erbracht angesehen werden, wenn die verantwortliche Person aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für diese Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Von einem nach Nr. 5.2.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (AVV) geforderten Gespräch kann abgesehen werden, falls:

1. eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Ausbildung nachgewiesen werden kann, die zum Umgang mit Tieren befähigt, die üblicherweise in Tierheimen gehalten werden, oder

2. ein sechsjähriger regelmäßiger Umgang mit mindestens einer Tierart in einer privaten oder anderweitigen Tierhaltung nachweislich ausgeübt wurde und eine halbjährige, tägliche Tätigkeit in einem Tierheim sowie ein Lehrgang über Tierheimführung mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung nachgewiesen werden kann.

Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil vor einer Prüfungskommission, die aus Vertretern der beamteten Tierärzte, dem organisierten Tierschutz und einer weiteren sachkundigen Person besteht. Der Lehrgang und die Prüfung beinhalten Themen aus den Komplexen Tierschutz, Fundrecht, Tierseuchengesetz, Artenschutzrecht, Betrieb eines Tierheimes, Verwaltung, Anatomie, Physiologie, Verhalten, Aufzucht, Haltung, Fütterung, Krankheiten und allgemeine Hygiene der Tiere.

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2.2.2 Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.

Die 1995 erstellte Tierheimordnung gilt als Richtlinie und Grundsatzposition für die Führung von Tierheimen des Deutschen Tierschutzbundes. Danach ist eine wesentliche Funktion des Tierheims die Unterbringung in Not geratener Tiere.

Darüber hinaus regelt die Tierheimordnung die kontinuierliche tierärztliche Versorgung und die regelmäßige Fortbildung des Tierheimpersonals. Bezüglich Ernährung, Pflege und Unterbringung der Insassen ist der Tierheimleiter dem Personal gegenüber weisungsbefugt. Den vom Tierarzt getroffenen Anweisungen im Seuchenfall und bei der Durchführung alltäglicher Behandlungen erkrankter Tiere ist Folge zu leisten.

Für Hunde, Katzen, Vögel, Kleinsäuger und andere Tiere sind eine Quarantäne- sowie eine geeignete Krankenstation einzurichten, daneben eventuell auch eine Station für Pensionstiere. Um eine Infektionsgefahr weitgehend auszuschließen, müssen die Kranken- und Quarantänestation räumlich voneinander und von den Normalunterkünften getrennt sein. Andernfalls sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Innenräume der Quarantäne-, Kranken- und Pensionstierstation dürfen nur vom Tierarzt und dem Tierheimpersonal unter Einhaltung von Schutz- maßnahmen betreten werden. So ist vor dem Betreten die Arbeitskleidung zu wechseln und auf die hygienischen Mindestanforderungen zu achten. Die Normalunterkünfte sollten verschlossen und nur in Begleitung des Tierheimpersonals zu betreten sein. Die Pflege und Ernährung der Tiere obliegt dem Sachkundigen, nach dessen ausschließlicher Weisung das Personal vorzugehen hat. Ohne Absprache mit ihm und ohne Kontrolle durch das Tierheimpersonal darf kein Tier gefüttert, getränkt oder anderweitig versorgt werden. Futter und Trinkwasser werden in Qualität und Menge vom Sachkundigen vorgeschrieben. Dies trifft auch auf die pflegerischen Maßnahmen zu. Es muss ein enger Kontakt zwischen Mensch und Tier gewährleistet sein, der sich nicht nur auf Fütterungs- und Reinigungszeiten bezieht. Jungtiere und verhaltensgestörte Insassen benötigen eine besondere Betreuung. Neuzugänge sind sofort nach dem Eintreffen in die Quarantänestation oder in geeignete Ruhezonen zu verbringen. Ein Tierheim kann und möchte nicht Ersatz oder Alternative zur privaten Haltung sein. Nicht immer ist es möglich, den Tieren ausreichend Zuwendung zukommen zu lassen.

(20)

2.3 Einige häufig auftretende haltungsbedingte Erkrankungen, Verhaltensstörungen und Infektionskrankheiten bei Ziervögeln

2.3.1 Federrupfen

Federrupfen tritt häufig bei einzeln gehaltenen Papageien in Gefangenschaft auf.

Unter Freilandbedingungen ist das Phänomen des Federrupfens bei den geselligkeitsliebenden Vögeln, die den größten Teil ihres Lebens in Familienverbänden oder größeren Schwärmen verbringen, unbekannt. Vergleicht man das Leben der intelligenten, sensiblen Vögel in ihrem natürlichen Lebensraum mit dem oft trostlosen Dasein einzeln gehaltener Tiere in Gefangenschaft, so liegt der Gedanke nahe, dass eine Fülle von unerfüllten Bedürfnissen, Frustrationen und die fehlende Möglichkeit artspezifische Verhaltensweisen auszuleben, kompensiert werden müssen. Ätiologisch werden daher unterschiedliche Stressoren vermutet:

Langeweile, Einsamkeit, Bewegungs- und Beschäftigungsmangel, Veränderungen in der gewohnten Umgebung, das Fehlen eines Sexualpartners, Fehlprägung bei handaufgezogenen Vögeln und Lichtperioden über 12h.

Somit stellt das „Rupfen“, nach Ausschluss möglicher organischer Ursachen eine schwere psychische Störung dar, die überwiegend bei Graupapageien, Aras, Kakadus und Edelpapageien, aber auch bei Wellensittichen, Agaporniden und anderen Sitticharten auftritt. Das Kopfgefieder bleibt hierbei stets intakt. Das Rupfen kann sich zur Sucht steigern, so dass bei chronischen Rupfern die Federpapillen vollständig zerstört sind und eine Federneubildung nicht mehr möglich ist (WEDEL 1999; LANTERMANN 1998).

2.3.2 Aggressivität

Etwa mit dem vierten bis fünften Lebensjahr (Geschlechtsreife) neigen vor allem Amazonen in Einzelhaltung zu Aggressivität gegenüber ihrer Bezugsperson oder deren Familienmitgliedern. Dabei spielt vermutlich die Frustration, dass die Bezugsperson nicht auf angemessene Weise auf die sexuellen Bedürfnisse des

(21)

Tieres reagiert, eine Rolle. Familienmitglieder werden als „Nebenbuhler“ betrachtet und attackiert (WEDEL 1999).

2.3.3 Luftschlucken

Manche männlichen Wellensittiche blähen vermutlich aus Langeweile ihren Kropf durch Luftabschlucken auf wie einen Ballon. Die Folge ist oftmals eine Kropfdilatation und –atonie, sowie eine erhöhte Anfälligkeit für Entzündungen (WEDEL 1999).

2.3.4 Exzessiver Fütterungstrieb und Masturbation

Bei Wellensittichen und anderen Papageienvögeln gehört das Füttern eines Partners zum normalen Verhaltensrepertoire. Aufgrund fehlender Sozialpartner zeigen zahme, meist einzeln gehaltene männliche Wellensittiche einen exzessiven Fütterungstrieb am eigenen Spiegelbild und Masturbation an künstlichen Gegenständen (WEDEL 1999).

2.3.5 „Federverlust-Syndrom“; Psittacine Beak and Feather Disease (PBFD) Ursache für diese Erkrankung ist vermutlich ein Circovirus, wobei die Infektion über das Brutei, beim Füttern oder über den Kot erfolgt. Die Erkrankung tritt am häufigsten bei zwei- bis dreijährigen Psittaziden auf, kann aber auch alle anderen Altersklassen betreffen. Sie verläuft protrahiert mit dem Bild einer massiven Befiederungsstörung mit symmetrisch auftretendem, fortschreitendem Federverlust. Im Gegensatz zu

„Rupfern“ ist bei PBFD stets auch das Kopfgefieder betroffen. An den Schnäbeln und Krallen tritt übermäßiges Längenwachstum auf. Der Tod tritt als Folge von Sekundärinfektionen aufgrund einer mit dieser Krankheit einhergehenden Immunschwäche oder durch Entkräftung ein (WEDEL 1999; RÜBEL u. ISENBÜGEL 1995).

(22)

2.3.6 Neuropathische Magendilatation

Hierbei handelt es sich um eine seit Ende der siebziger Jahre vermehrt in Papageienbeständen auftretende Erkrankung, die hohe Verluste fordert. Die Ursache ist vermutlich viraler Genese. Vor allem befallen werden Aras, aber auch Edelpapageien, Graupapageien und Amazonen. Die Inkubationszeit kann Monate oder auch Jahre betragen. Klinische Symptome sind plötzlich auftretende Apathie und Schwäche, Erbrechen und Durchfall. Die Tiere fressen überdurchschnittlich viel, zeigen trotzdem einen fortschreitenden Gewichtsverlust bis zur totalen Auszehrung sowie neurologische Störungen. Der Tod tritt nach mehreren Wochen bis Monaten durch Entkräftung ein (WEDEL 1999; RÜBEL u. ISENBÜGEL 1995).

2.3.7 Aviäre Chlamydiose (Ornithose / Psittakose)

Die anzeigepflichtige Psittakose (Papageien und Sittiche) und die meldepflichtige Ornithose (andere Vogelarten) ist die wichtigste durch Vögel übertragbare Zoonose und ist weltweit verbreitet. Häufig kommt die Übertragung von Wildvögeln und Haustauben auf Ziervögel vor. Amazonen sind offensichtlich besonders empfänglich, aber auch bei Nymphen- und Wellensittichen ist der Erreger latent verbreitet. Der Erreger (Chlamydophila psittaci) ist ein Bakterium, dessen Vermehrung nur in lebenden Zellen möglich ist. Akut erkrankte Vögel, meist Jungtiere, zeigen Apathie, gesträubtes Gefieder, Atembeschwerden, Nasenausfluss und Durchfall. Die Konjunktiven können gerötet und geschwollen sein. Oftmals erschweren Sekundärinfektionen mit Pilzen oder Bakterien die Diagnose. Bei einem subakuten oder chronischen Krankheitsverlauf sind die Symptome eher unspezifisch.

Abmagerung, Apathie, „Kränkeln“, manchmal auch ZNS - Störungen können Hinweise auf eine Chlamydien - Infektion sein. Aufgrund latenter Dauerausscheider sollten Menschen das „Schnäbeln“ und eine gemeinsame Nahrungsaufnahme von einem Teller vermeiden (WEDEL 1999; HERWEG u. KÜPPER 1995).

(23)

2.3.8 Aspergillose

Eine der häufigsten Atemwegserkrankungen bei Ziervögeln ist die Aspergillose.

Besonders anfällig sind Aras, Graupapageien, Amazonen, Kakadus und Beos, seltener kleine Sittiche und Finkenvögel. Der Erreger ist der Schimmelpilz Aspergillus fumigatus, seltener Aspergillus flavus, Aspergillus glaucus und Aspergillus niger. In verschimmeltem, muffigen Körnerfutter, verpilzter Einstreu, Nistmaterial und in schlecht belüfteten Ställen mit hohem Besatz findet sich der Pilz in hoher Konzentration. Die Krankheit wird durch Einatmung von Pilzsporen hervorgerufen.

Eine Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt. Während der schwülen, warmen Jahreszeit (sogenanntes „Aspergillose - Wetter“) tritt vor allem der akute Verlauf bei jungen und frisch importierten Tieren auf. Diese zeigen anfallsweise schwere, keuchende Atemnot, Polydypsie, Polyurie und Zyanose. Durch massive Mykotoxinschädigung oder Verlegung der Trachea durch Pilzkolonien kann rasch der Tod eintreten. Die chronische Form tritt eher bei älteren, schon länger in Gefangenschaft lebenden Tieren auf, bei denen aufgrund einer fortlaufenden Depression des Immunsystems eine Infektion begünstigt wird. Erste Anzeichen können sein: Polyurie, Müdigkeit, geringere Flugleistung mit fortschreitender Atemnot, vor allem bei Anstrengung und Erregung, Heiserkeit und Stimmverlust.

Befallene Vögel können plötzlich verenden (BAUER u. KORBEL 1990;

KRAUTWALD - JUNGHANS 1998).

2.3.9 Hämosiderose

Bei Beos tritt diese Krankheit relativ häufig auf, befällt aber auch andere Vögel wie beispielsweise Papageien und Singvögel. Ursächlich wird ein zu hoher Eisengehalt in der Nahrung und eine gesteigerte Eisenabsorption vermutet. Die Krankheit beruht auf toxischen Eisenansammlungen in Leber, Niere, Pankreas, Herzmuskel und Milz.

Die Vögel zeigen Apathie, Abmagerung, Lebervergrößerung und Atembeschwerden aufgrund eines Aszites (WEDEL 1999; SCHWAIGER,J 1989).

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2.3.10 Megabakteriose

Wellensittiche, Nymphensittiche, Agaporniden, Finkenvögel und kleine Sitticharten jeder Altersstufe und beiderlei Geschlechts sind von der verlustreichen Megabakterien - Infektion des Drüsenmagens betroffen. Der Erreger ist ein außergewöhnlich großes, grampositives und PAS - positives Bakterium. Der meist chronische Krankheitsverlauf kann sich über Wochen bis Monate hinziehen.

Vermutlich erfolgt die Übertragung bei der Fütterung durch infizierte Alttiere auf die Jungtiere. Symptome der Erkrankung sind Müdigkeit, Apathie, Aufplustern, Gewichtsverlust bis zur Kachexie, Würgen, Erbrechen grauglasigen Schleimes, Anämie und Ausscheiden unverdauter Körner (RAVELHOFER et al. 1998;

TUSCHAK et al 1990).

2.3.11 Legenot

Das Unvermögen, ein mehr oder weniger vollständig entwickeltes Ei aus der Kloake auszustoßen, wird als Legenot bezeichnet und ist immer ein akuter Notfall.

Symptome sind Aufplustern, auf dem Boden hocken und fortwährendes Pressen, Beschwerden beim Kotabsatz, weiches, gerötetes und geschwollenes Abdomen und Lethargie. Im fortgeschrittenen Stadium sind Kreislaufstörungen, Lähmungs- erscheinungen, Erschöpfung, Schock und Eileitervorfall möglich. Ursächlich kommen u. a. Bewegungsmangel, Fütterungs- und Haltungsfehler, Eileiterentzündung und hormonelle Störungen in Betracht (KUMMERFELD 1984; ROSSKOPF u. WOERPEL 1984; WEDEL 1999).

2.3.12 Abgeschnürte Zehen

Abgeschnürte Zehen werden bei Prachtfinken oftmals durch zu feines Nistmaterial verursacht (WEDEL 1999).

(25)

2.3.13 EMA-Syndrom (Ekzema Melopsittacus et Agapornis)

Die Ätiologie dieser Erkrankung ist noch nicht vollständig geklärt. Mögliche Ursachen sind mit Dauerstress einhergehende Immunsuppression, Virusinfektion oder Allergien. Anzeichen für das EMA-Syndrom sind starker Juckreiz, den die Tiere durch Benagen zu lindern versuchen, verdickte Haut, bräunliche, nässende Krusten oder blutiger Schorf an Achsel- und Leistenbeuge, Flügelspannhaut und Rücken- und Bürzelbereich (WEDEL 1999; KUMMERFELD 1980).

2.4 Zooanthroponose – Erreger

Einige von Vögeln auf den Menschen übertragbare Erkrankungen und deren Übertragungsweg sind in der Tabelle 1 aufgeführt.

2.5 Prophylaktische Maßnahmen zum Schutz des Bestandes bei Neuzugängen: Reinigung, Desinfektion und Quarantäne

Hinsichtlich der Reinigung, Desinfektion und Quarantäne werden in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien Ausführungen gemacht. (Tierheimordnung, Tierschutzgesetz, Tierseuchengesetz).

Reinigung: Grundsätzlich sollte mittels einer mechanischen Vorreinigung grober Schmutz und verunreinigte Einstreu entfernt werden. Eine sich anschließende Nassreinigung (heißes Wasser, Reinigungsgeräte und –mittel) entfernt wasser- lösliche Schmutzreste. Futter- und Trinknäpfe können beispielsweise im Geschirr- spüler gereinigt werden.

Desinfektion: Eine zentrale Rolle bei der Haltung vieler Tiere spielt die Desinfektion.

Sie dient als prophylaktische Maßnahme zur Verhinderung einer Infektion des Bestandes und zur Begrenzung einer Keimansammlung. Umweltschonende und umweltneutrale Desinfektionsverfahren sind vorzuziehen. Zu bedenken ist allerdings,

(26)

Tabelle 1 : Einige bei Vögeln vorkommende virale, bakterielle und mykotische Zooanthroponose - Erreger

Erkrankung / Erreger Übertragungsweg Bedeutung Bakterien:

Chlamydiosen (Chlamydophila psittaci)

Einatmen infektiösen Kot- oder Federstaubes, direkter Kontakt mit infizierten Tieren,

„Küsschengeben“, Vogelbisse, indirekt durch Vogelmilben

+++

Listeriose

(Listeria monocytogenes)

Direkter Kontakt, Schmutz- und Schmierinfektion über

Konjunktiven, aerogen (Staub)

+

Pasteurellose (Pasteurella multocida)

Biss- und Kratzverletzungen, Schmutz- und

Schmierinfektionen, selten aerogen (Staub)

+

Salmonellose (Salmonella spp.)

Peroral, vor allem über

kontaminierte Lebensmittel mit Erregervermehrung, nur

vereinzelt über direkten Kontakt

++

Tuberkulose (Mycobacterium avium)

Aerogen (Tröpfcheninfektion, Staub) über Haut- und

Schleimhautläsionen, durch Schmutz- und Schmierinfektion

+

Yersiniosen (Yersinia pseudotuberculosis)

Peroral über kontaminierte Lebensmittel, Schmutz- und Schmierinfektion

++

Pilze Aspergillose

(Aspergillus fumigatus, u. a.)

Aerogen; direkter Kontakt vom Mensch zum infizierten Vogel („Schnäbeln“)

+

Soormykose (Candida albicans)

Aerogen; direkter Kontakt vom Mensch zum infizierten

Vogel„Schnäbeln“

+

Trichophytie Direkter Kontakt (auch über latent infizierte Tiere), kontaminierte Gegenstände

++

(27)

dass die Desinfektion kein Freibrief zur Vernachlässigung anderer prophylaktischer Hygienemaßnahmen darstellt. Die geeigneten Desinfektionsmittel sollten daher sorgfältig ausgewählt werden. Wertvolle Hilfen geben dabei die von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie herausgegebenen Listen geprüfter Mittel. In regelmäßigen Abständen sollte das Desinfektionsmittel gewechselt werden, um eine Resistenzentwicklung zu verhindern (MAYR 1990).

Quarantäne: Mit pathogenen Mikroorganismen können Tiere auf unterschiedlichste Weise in Berührung kommen. Die größte Gefahr bedeuten infizierte Tiere, die zu einem Bestand Kontakt haben oder neu eingestellt werden; weiterhin der Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkrementen, Personal sowie unbelebten Materialien. (BOOT et al.

1995). Um das Infektionsrisiko gering zu halten bzw. eine Einschleppung von Kontaminanten über Neuzugänge zu verhindern, wird eine Quarantäne gefordert, während der die Tiere hinsichtlich des Auftretens konkreter Symptome zu beobachten sind (MERKENSCHLÄGER u. WILK 1979). Die Quarantänedauer sollte der längsten Inkubationszeit für eine Infektion entsprechen (BOOT et al. 1995).

Quarantäneeinrichtungen sollten räumlich so ausgestattet sein, dass weder durch Tiere noch durch Personen direkter Kontakt zustande kommen kann. Dabei muss berücksichtigt werden, dass einige Überträger auch aerogen übertragbar sind (Klimaanlagen!). Bei einer Infektion mit hochkontagiösen Erregern haben die Betreuer zusätzliche Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Beim Betreten und Verlassen der Quarantänestation müssen Hände und benutzte Gegenstände gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Bei Bedarf sind Kleidung und Schuhwerk zu wechseln, vor der Station sollten mit Desinfektionsmittel getränkte Matten liegen (MAYR 1990). Der Mensch bleibt trotz präventiver Hygienemaßnahmen wichtiger Überträger von infektiösen Mikroorganismen zwischen verschiedenen Tiergruppen. Es ist daher ratsam, unterschiedliches Personal für verschiedene Tierbereiche einzusetzen (BOOT et al. 1995).

(28)

2.6 Biologie

Im Folgenden wird ein kurzer Abriss über die Biologie einiger häufig als Ziervögel gehaltener Arten gegeben.

Als ausgesprochene Augentiere finden sich Vögel vornehmlich auf Grund optischer Wahrnehmungen in ihrer Umwelt zurecht. Daher nimmt das Auge unter den Sinnesorganen eine hervorragende Stellung ein (ENGELMANN 1983; BEZZEL u.

PRINZINGER 1990; KORBEL 1991). Die Tiere können bis zu 150 Bilder pro Sekunde (Flickerfusionsfrequenz) einzeln wahrnehmen (BEZZEL u. PRINZINGER 1990; HAHN 1992; KORBEL 1996). Während der optische Sinn besonders hoch entwickelt ist, haben das Riechorgan und die dazugehörigen rhinencephalen Abschnitte eine weitgehende Reduktion erfahren (Bezzel u. PRINZINGER 1990).

2.6.1 Beos

Der Beo (Gracula religiosa ssp.) gehört zu der Familie der Stare (Sturnidae) (WEDEL 1999). Innerhalb der Starenfamilie gibt es die Gattungsgruppe der Atzeln mit zwölf Arten. Die zu den Hügelatzeln gehörigen schwarzen Beos tragen mehr oder weniger ausgeprägte gelbe Hautlappen am Kopf. Er kommt in elf Unterarten vor.

Das Verbreitungsgebiet erstreckt sich von Südostasien bis Südchina. Beos leben paarweise oder in Gruppen in mit hohen Bäumen oder Baumgruppen durchsetzten, parkartigen Landschaften (VON FRISCH 1992). Nach WEDEL (1999) leben die Tiere in kleinen Gruppen in Bäumen und im Unterholz. Bevorzugt halten sich die Tiere in der oberen Baumetage auf (ROBILLER 1986) und sitzen dort auf abgestorbenen Ästen (VON FRISCH 1992). Die Lebenserwartung wird mit bis zu 25 Jahren beschrieben (WEDEL 1999). Die Nahrung besteht im Freiland vor allem aus wilden Feigen und anderen Früchten, daneben verzehren Beos auch Insekten und kleine Echsen (ROBILLER 1986). VON FRISCH (1992) beschreibt die Tiere als vorwiegende Obstfresser, die wenig Insekten fressen. Die Brutzeit liegt in den Monaten April bis August und die Brutdauer beträgt 12 - 14 Tage. Die Nester werden in Baumhöhlen hoher Bäume angelegt und mit Gras, Laub und Federn reichlich

(29)

ausgepolstert. Meist besteht das Gelege aus zwei bis drei blaugrünen, dunkel gesprenkelten Eiern (ROBILLER 1986; VON FRISCH 1992). Die Nestlingszeit wird bei ROBILLER (1986) mit ca. vier Wochen und bei VON FRISCH (1992) mit etwa zwei Wochen angegeben.

Importiert werden vor allem der Kleine Beo (Gracula religiosa indica), der Mittelbeo (Gracula religiosa intermedia) und der Große Beo (Gracula religiosa religiosa), wobei nicht endgültig entschieden ist, ob der Mittelbeo eine eigene Rasse darstellt. Die drei Rassen unterscheiden sich hauptsächlich in der Körpergröße und der Kopfzeichnung voneinander (VON FRISCH 1992). Der Kleine Beo besitzt unter dem Auge eine nackte, gelbe Hautstelle und größere gelbe Hautlappen am Hinterkopf, die nicht miteinander in Verbindung stehen (ROBILLER 1986). Die Körpergröße liegt zwischen 24 und 26 cm (VON FRISCH 1992; ROBILLER 1986). Der Gracula religiosa intermedia hat, bei einer Körpergröße von ca. 30 cm, ineinander übergehende Hautlappen (ROBILLER 1986). Bei VON FRIS CH (1992) wird die Körpergröße des Mittelbeo mit 26 bis 27,5 cm angegeben. Die Körpergröße beim Großen Beo beträgt 30 bis 35 cm und es besteht keine Verbindung zwischen dem Hautlappen am Kopf und dem Hautstreifen unter dem Auge (ROBILLER 1986). Nach VON FRISCH misst der Große Beo bis zu 30 cm, besitzt einen kräftigen Schnabel und ausgeprägte nackte Hautstellen.

2.6.2 Singvögel

Die Ordnung der Sperlingsvögel (Passeriformes), die wiederum in vier Unterordnungen unterteilt ist, zählt etwa 4900 Arten. Zu dieser Ordnung zählen die Singvögel. Familien sind z.B. Prachtfinken (Estrildidae) sowie die Finken (Fringillidae), einschließlich der Kanarienvögel (DORRESTEIN u. KUMMERFELD 1995).

(30)

2.6.2.1 Prachtfinken

Prachtfinken (Estrildidae) sind nach ROBILLER (1978) eine selbstständige Familie, die etwa 125 Arten umfasst. DORRESTEIN u. KUMMERFELD (1995) geben die Zahl der Arten mit 107 an. Der natürliche Lebensraum erstreckt sich über Afrika, Australien, Südasien und Mikronesien (ROBILLER 1978; DORRESTEIN u.

KUMMERFELD 1995). Viele Arten leben in Steppen, wenige andere in Baumlandschaften und Bambushainen (ROBILLER 1978; WEDEL 1999). Die Körpergröße wird bei WEDEL (1999) mit 9 bis 14 cm angegeben.

Außer von Samen, der meist vom Boden aufgenommen wird, ernähren sich Prachtfinken auch von Futter tierischer Herkunft, besonders von Termiten, fliegenden Ameisen und anderen kleinen fliegenden Insekten. Manche Prachtfinken zeigen, vermutlich als Anpassung an das Steppenleben, die schnelle Methode des Saugtrinkens.

Während der Brut leben die Tiere paarweise. Die kugel- bis birnenförmigen Nester sind besonders häufig in Dornengebüschen zu finden (ROBILLER 1978). Die Jungvögel haben eine aus regelmäßig angeordneten dunklen Punkten bestehende Rachenzeichnung. Das Grundprinzip der Rachenzeichnung sind 5 schwarze Flecken auf hellem Rachengrund, eine hufeisenförmige Linie auf dem Unterschnabelgrund und auf der Zunge zwei dunkle Stellen. Diese „Zeichnung“ dient den Eltern im dunklen Nest zum Auffinden der offenen Schnäbel. Dieses Kennzeichen verschwindet bei einigen Arten nach dem Selbstständigwerden der Jungvögel, bei anderen bleibt es zeitlebens bestehen. Beide Elternteile füttern die Jungvögel mit vorverdauter Nahrung aus dem Kropf. Während eines längeren Kontaktes zwischen Eltern- und Jungtierschnabel wird dem Jungtier ein großer Teil des Kropfinhaltes durch pumpende Bewegungen übergeben (ROBILLER 1978; DORRESTEIN u.

KUMMERFELD 1995).

(31)

2.6.2.2 Kanarienvögel

Die Wildform der Kanarien wird auch als Kanariengirlitz (Serinus canaria) bezeichnet.

Beheimatet ist er auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die Größe der Tiere liegt bei 12,5 cm. Die bevorzugten Aufenthaltsorte sind Parklandschaften, Obstbaumplantagen und Gärten. Ab Februar / März beginnt die Balzzeit. Das Gelege (drei bis fünf Eier) liegt in Nestern, die meist in zwei bis drei m Höhe in dünnen Astgabeln, manchmal auch in der Nähe eines Baumstammes gebaut sind. Die Brutzeit beträgt in der Regel 13 Tage. Das Weibchen brütet und wird in dieser Zeit vom Männchen gefüttert. Außerhalb der Brutzeit ziehen die Vögel in großen Schwärmen umher (BIELFELD 1988).

Die Nahrung besteht aus Wildkraut- und mehlhaltigen Sämereien unterschiedlicher Reifestadien. Darunter ist der mehlhaltige Glanz (auch Kanariensaat oder Spitzsaat genannt) besonders beliebt. Ferner gehören süße, weiche Früchte zur ganzjährigen Nahrung. Kleinere Insekten werden zur Jungtieraufzucht verfüttert (BIELFELD 1988).

2.6.3 Echte Papageien und Sittiche

Zu den Papageien gehören 340 Arten (BEZZEL u. PRINZINGER 1990; PERRINS 1996). Sie bilden als Ordnung der Psittaciformes eine der größten Vogelgruppen und werden verwandtschaftlich in die Nähe von Kuckucksvögeln (Cuculiformes), Spechten (Piciformes) und Eulen (Strigiformes) bzw. Tauben (Columbiformes) eingeordnet (DE GRAHL 1980; LANTERMANN u. SCHUSTER 1990). Nach CHOUDHURY u. WHITE (1998) sind die Psittacidae (Eigentliche Papageien) die einzige Familie der Ordnung Psittaciformes. Die Psittacidae werden nach LANTERMANN (1988) und CHOUDHURY u. WHITE (1998) in drei Unterfamilien eingeteilt: die Loris und Schmuckloris beziehungsweise Pinselzüngler (Loriinae), die Kakadus (Cacatuinae) und die Echten Papageien und Sittiche (Psittacinae).

Nachfolgend wird nur auf einige häufig gehaltene Arten der Psittacidae eingegangen.

Auf dem afrikanischen Kontinent leben, gemessen an seiner Größe, im Gegensatz zu Südamerika, Australien und Asien nur wenige Papageienarten (LANTERMANN u.

SCHUSTER 1990).

(32)

Allen Papageien gemeinsam ist ein kräftiger, gekrümmter Schnabel, der als „Drittes Bein“, d.h. als zusätzliches Kletterorgan genutzt wird. Eine weitere Besonderheit ist die Stellung der Zehen: Die erste und vierte Zehe sind nach kaudal, die zweite und dritte nach kranial gerichtet (LANTERMANN 1988; ARNDT 1990; WAGENER u.

LANTERMANN 1990; WEDEL 1999). Dadurch bilden sie ausgezeichnete Kletterorgane und dienen beim Fressen als Greiforgane zum Festhalten größerer Futterbrocken (LANTERMANN 1988). Hinsichtlich ihrer Körpergröße unterscheiden sich die Papageien sehr stark.

2.6.3.1 Aras

Aras sind über große Teile Süd- und Mittelamerikas verbreitet (LANTERMANN 1988;

CHOUDHURY u. WHITE 1998). Je nach Art beanspruchen sie nach CHOUDHURY u. WHITE (1998) unterschiedlichen Lebensraum: der Hellrote Ara (Ara macao) sowie der Gelbbrustara (Ara ararauna) leben an Wasserläufen im Regenwald, in Tieflandwäldern und in Galeriewäldern (Bäume an Flüssen). Der Hyazinthara (Anodorhynchus hyacinthinus) bevorzugt ebenfalls Wälder und Baumgruppen an Flussläufen, aber auch halboffene Grasflure. Für ihre Brut nutzen die Aras Höhlen in alten, abgestorbenen Bäumen, oft Palmen. Je nach Art besteht das Gelege aus zwei bis vier Eiern und wird zwischen 24 und 28 Tage bebrütet. Die Nestlinge sind nach 13 bis 15 Wochen flügge (CHOUDHURY 1998). WOLTER (1991) gibt die Brutzeit mit 19 bis 21 Tagen und die Nestlingszeit mit 32 bis 35 Tagen an. Als Nahrung bevorzugen Aras Nüsse, daneben aber auch Früchte und grüne Pflanzenteile, Komponenten tierischer Herkunft werden überwiegend abgelehnt (ARNDT 1990;

ROBILLER 1992). Zur Deckung ihres Mineralstoffbedarfes fressen sie mineralhaltige Erde an Stellen, an denen diese offen zu Tage tritt („Barreiros“) (ROTH 1989;

ARNDT 1991; ROTH u. STÜMPKE 1995).

(33)

2.6.3.2 Amazonen

Beheimatet sind die Amazonen auf dem amerikanischen Kontinent. Das

Verbreitungsgebiet erstreckt sich im Norden von der mexikanisch- US - amerikanischen Grenze bis nach Nord - Uruguay und Nord - Argentinien im

Süden (HOPPE 1983; DIEFENBACH u. GOLDHAMMER 1986). In den Wäldern und Flusslandschaften der gemäßigten Zonen findet man die Vögel ebenso wie in tropischen Regenwäldern, blattabwerfenden Trockenwäldern, Sumpfgebieten, Savannen und Wüstengegenden (HOPPE 1983). Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Arten sind unterschiedlich groß. Als überwiegender Flachlandbewohner bewohnt die Blaustirn-Amazone (Amazona aestiva aestiva) viele verschiedene Lebensräume. Sowohl im subtropischen Feuchtwald, in Laubwäldern als auch in Galeriewäldern und offenen Savannengebieten ist diese Art anzutreffen (RIDGELY 1980). Hauptsächlich Trockenwälder bis in Höhen von 700 m, seltener die Regenwälder, besiedeln die verschiedener Unterarten der Gelbscheitel- oder Gelbstirn - Amazone (Amazona ochrocephala). Das hügelige Hinterland wird von den Tieren bevorzugt, während man sie im Küstenbereich seltener findet (LANTERMANN u. LANTERMANN 1986). Im natürlichen Biotop nehmen Amazonen nach Beobachtungen von SNYDER et al. (1982) Anteile von 16 verschiedenen Pflanzen, nach BUCHER und RINALDI (1986) sogar 20 unterschiedliche Pflanzenarten auf.

Amazonen sind sehr soziale Vögel, die je nach Nahrungsangebot in riesigen Schwärmen, die mehrere hundert Tiere umfassen können, zusammenleben. Nach Eintritt der Geschlechtsreife gehen die Vögel dauerhafte Paarbindungen ein. Nach der Balz legt das Weibchen, je nach Art, zwei bis fünf Eier, die 26 bis 28 Tage bebrütet werden. Wenn die Jungen nach 10 bis 14 Wochen selbstständig sind, löst sich der Familienverband auf (LANTERMANN 1991). Nach JAHN (1980) ist bei den Amazonen die vorherrschende Farbe grün, die durch bunte Partien an Kopf, Flügel und Schwanz unterbrochen wird.

2.6.3.3 Graupapageien

Nach WOLTERS (1975-1982) sind beim Graupapageien (Psittacus) zwei Unterarten bekannt: der Kongo- (Psittacus erithacus erithacus) und der Timneh-Graupapagei

(34)

(Psittacus erithacus timneh). Das Verbreitungsgebiet sind die westlich gelegenen afrikanischen Länder zwischen dem 17. westlichen und dem 32. östlichen Längengrad sowie dem 10. nördlichen und dem 10. südlichen Breitengrad (WOLTER 1988). Nach beendeter Jugend geht der Graupapagei eine lebenslange Partnerschaft ein. Die Tiere leben in Scharen von 100 bis 200 Vögeln. Zur Brutzeit zieht sich das Paar in eine Bruthöhle in morschen Bäumen zurück. Im Abstand von zwei bis drei Tagen legt das Weibchen drei bis fünf Eier. Das Gelege wird ausschließlich vom Weibchen 30 Tage bebrütet. Die Nestlingszeit beträgt etwa zehn Wochen, aber auch danach werden die Jungen noch von den Eltern gefüttert (WOLTER 1988). Die Hauptnahrung besteht aus den Früchten der Ölpalme. Wenn diese nicht ausreichend vorhanden sind, frisst der Graupapagei auch andere Nüsse, Sämereien, Früchte und Beeren (ARNDT 1986; WAGNER u. LANTERMANN 1990;

ROBILLER 1997). Nach ARNDT (1990) frisst der Graupapagei nur in absoluten Notzeiten andere Samen oder Nüsse.

2.6.3.4 Agaporniden

Agaporniden, die auch als die sogenannten „Unzertrennlichen“ bezeichnet werden, sind kleine, kurzschwänzige Papageien, die in trockenen Savannengebieten, aber auch im bergigen Buschland Afrikas beheimatet sind. Das Gefieder ist überwiegend grün und je nach Art an Kopf und Brust farbig abgesetzt. Zu den bekanntesten Arten zählen die Schwarzköpfchen (Agapornis personata personata) und die Rosenköpfchen (Agapornis roseicollis). Die Körperlänge wird mit 15 cm (CHOUDHURY u. WHITE 1997) beziehungsweise mit 13 bis 17 cm (WEDEL 1999) angegeben. Die Weibchen sind meist von größerer Statur als die Männchen (WEDEL 1999). Im Freiland ernähren sich die Tiere von Grassamen, Beeren, Knospen, Hirse, Akaziensamen und wilden Feigen (WEDEL 1999). CHOUDHURY und WHITE (1997) erwähnen außer Knospen und Samen auch noch Blüten. Die Brutdauer beträgt 23 Tage und nach dem Schlupf sind die Jungen nach sechs Wochen flügge (CHOUDHURY u. WHITE 1997).

(35)

2.6.3.5 Wellensittiche

Das Heimatland des Wellensittichs ist Australien. Es leben insgesamt über 30 verschiedene Sitticharten auf diesem Kontinent (SCHÖNE u. ARNOLDT 1980;

IMMELMANN 1983; WOLTER 1991; BLAKERS 1993). Der Wellensittich bildet nach GYLSTORFF und GRIMM (1987) und PERRINS (1996) eine eigene Familie in der Ordnung der Papageien. Diese Tiere können ein relativ hohes Alter erreichen, das bei ALDERTON (1992) mit sieben Jahren, bei WOLTER (1996) mit 12 bis 14 Jahren und bei RADTKE (1968) sogar mit 20 Jahren angegeben wird. Wellensittiche erreichen in der Regel eine Gesamtlänge von ca. 18 cm, das normale Gewicht liegt bei Weibchen zwischen 27 und 30 g und bei Männchen zwischen 26 und 28 g. Die Brutdauer beträgt 18 Tage, wobei allein vom Weibchen gebrütet wird, das auch aktive Schlupfhilfe betreibt. Nach 35 Tagen verlassen die Jungen das Nest, um mit sechs Wochen selbstständig zu sein (ALDERTON 1992; BIELEFELD 1996). Die im Alter von drei bis vier Monaten geschlechtsreifen Tiere beginnen in dieser Zeit mit der Partnersuche, die aber auch schon vor der Geschlechtsreife stattgefunden haben kann. Die monogam lebenden Vögel sind Höhlenbrüter (SCHÖNE u.

ARNOLD 1980; ARNDT 1990; VINS 1993; BIELEFELD 1996). Freilebende Wellensittiche ernähren sich hauptsächlich von Grassamen (RADTKE 1960;

GERBERT 1968; LOW 1983; RADTKE 1988), ihre Jungen füttern sie meist mit noch

unreifen Samen dieser Gräser.

2.6.3.6 Nymphensittiche

Das Heimatland des Nymphensittich (Nymphicus hollandicus) ist Australien. Hier leben sie nomadisch in Paaren oder Gruppen bis zu 50 Vögeln (LANTERMANN 1999). Ihre Nahrung besteht hauptsächlich aus Samen verschiedener Pflanzen, Getreide und Früchten, die sie vornehmlich vom Boden aufnehmen (LANTERMANN 1999; CHOUDHURY 1998). Besonders gern fressen die Nymphensittiche Akaziensamen (CHOUDHURY 1998) und halten sich gerne in Feldern mit reifendem oder erntereifem Weizen, Sorghum und Hirse auf (LANTERMANN 1999). Diese Tiere können ein relativ hohes Alter erreichen, das bei WOLTER (1991) mit 15 bis 20 Jahren angegeben wird. Sie erreichen eine Gesamtlänge von 32 cm bei einem

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Gewicht von 80 g bis 102 g (CHOUDHURY 1998; LANTERMANN 1999; WOLTER 1991). Für ihre Brut nutzen die Nymphensittiche Astlöcher und Stammhöhlen meist abgestorbener Eukalyptusbäume, bevorzugt in Wassernähe. Das Weibchen legt vier bis fünf, manchmal sieben Eier, die auch vom Männchen mit bebrütet werden (LANTERMANN 1999; WOLTER 1991; CHOUDHURY 1998). Die Brutzeit beträgt etwa 18 Tage und die Nestlinge sind nach fünf Wochen flügge (CHOUDHURY 1998).

WOLTER (1991) gibt die Brutzeit mit 19 bis 21 Tagen und die Nestlingszeit mit 32 bis 35 Tagen an.

(37)

3 Eigene Untersuchungen

3.1 Material und Methode

3.1.1 Auswahl und Beschreibung der Tierheime

Die Auswahl der Tierheime erfolgte nach telefonischer Kontaktaufnahme, um sicherzustellen, dass eine Aufnahmemöglichkeit für Ziervögel bestand. Es wurden insgesamt 10 Tierheime in einem Zeitraum von 7 Monaten besucht. Die befragten Tierheime lagen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig- Holstein.

3.1.2 Erläuterungen zum Fragebogen

Der Fragebogen wurde in zwei wesentliche Abschnitte unterteilt, wobei die Beantwortung in einem persönlichem Gespräch erfolgte.

1) Der allgemeine Abschnitt beschäftigte sich mit Angaben, wie Finanzen, Management, Personal, Räumlichkeiten und Belegung.

2) Im speziellen Teil wurden die Haltungsbedingungen der einzelnen Ziervogelarten erfragt.

Der Hauptteil des speziellen Teils gliedert sich in 7 gleichartig aufgebaute Abschnitte, die Fragen zur Haltung, Fütterung und Erkrankungen folgender Gattungen enthielten:

Beos, Prachtfinken, Kanarien, Aras, Amazonen, Graupapageien, Agaporniden, Wellensittiche und Nymphensittiche.

Vor Beginn der Befragung bzw. der Messungen wurden die Räumlichkeiten des Tierheims einschließlich der Außenanlagen beurteilt.

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Sodann erfolgte die Befragung, wobei der allgemeine Abschnitt von Mitgliedern des Vorstandes, den Tierheimleitern / -innen oder den Kassenwarten /-innen beantwortet wurde.

Der spezielle Teil hingegen wurde in der Regel von Personen beantwortet, die mit der Betreuung der Tiere betraut waren.

Zuletzt wurden die Abmessungen der Käfige und Volieren und die Beschaffenheit des Käfig- und Volierenmaterials ermittelt und die Klimadaten (Luftfeuchtigkeit, Lichtintensität, Lichtdauer, Temperatur) in den Räumlichkeiten gemessen.

3.1.3 Durchführung der Messungen

Die Abmessungen der Käfige bzw. der Volieren wurden mit einem millimeterskalierten 5 m - Stahlmaßband der Firma Meister Werkzeuge, Wuppertal, (Artikelnummer 653020) ermittelt.

Der Gitterabstand und die Gitterstärke der Käfige wurden an drei Stellen mit der Schieblehre INOX-TEMP Fontana (1/20 mm Messgenauigkeit) der Firma Meister Werkzeuge, Wuppertal, (Artikelnummer 663000) gemessen und der arithmetische Mittelwert errechnet.

Zur Erfassung der Luftfeuchtigkeit und Temperatur wurde das Hygrometer Hygrotest 6100 der Firma Testo GmbH & Co, Lenzkirch, eingesetzt.

Die Lichtintensität wurde im unmittelbaren Käfigbereich bei eingeschaltetem Licht gemessen, wobei der erste Wert im subjektiv hellsten, der zweite im subjektiv dunkelsten Bereich ermittelt wurde. Hierzu wurde ein Luxmesser LM-1010 der Firma ELVOS verwendet. Dieser arbeitet auf digitaler Basis und ist mit einem externen Sensor ausgestattet.

Die Klimadaten wurden in unmittelbarer Käfig- bzw. Volierennähe an verschiedenen Lokalisationen erhoben und aus diesen Werten der arithmetische Mittelwert errechnet.

(39)

3.2 Ergebnisse

3.2.1 Struktur der befragten Tierheime

Es wurden zehn Tierheime aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein befragt.

Die Einwohnerzahl der „Einzugsgebiete“ lag bei drei Tierheimen unter 200.000, bei vier Tierheimen zwischen 250.000 und 300.000. Die der anderen umfassten 400.000, 600.000 bzw. 1.000.000 Einwohner.

Betreiber war in acht Tierheimen ein örtlicher Tierschutzverein. Als Dachorganisation wurde der Deutsche Tierschutzbund und/oder der jeweilige Landesverband angegeben. In einem Fall handelte es sich um ein kommunales Tierheim, ein weiteres wurde vom „Bund gegen den Missbrauch der Tiere“ betrieben. Die beiden zuletzt genannten Tierheime waren keiner Dachorganisation angeschlossen.

Der jährliche Etat der Tierheime lag zwischen 260.000 und 1.565.000 DM. Aus Abbildung 1 ist das Verhältnis der Einwohnerzahl zum jährlichem Etat der einzelnen Tierheime ersichtlich. Die Einnahmen setzen sich aus öffentlichen Mitteln, Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Mieteinnahmen und anderen Einnahmen zusammen. Hierzu zählten beispielsweise Tiervermittlung, Patenschaften, Unterbringung von Pensionstieren oder Betrieb eines Tierfriedhofes. Die Ausgaben gliederten sich in Personalkosten (40-60%), Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten (25-45 %), Tierarztkosten (5-25 %) sowie Büro- und Verwaltungskosten (0-15 %).

Sechs der Tierheimleiter waren ausgebildete Tier- oder Zootierpfleger, Tierarzt, Tierwirtin oder Tierarzthelferin. In den anderen oblag die Leitung einem ehemaligem Betriebswirt, einem Bauzeichner, einer Erzieherin bzw. einer Rentnerin. Neun der zehn Tierheimleiter hatten den erforderlichen Sachkundenachweis erbracht.

Die Zahl der Angestellten lag zwischen vier und 32. Ein Tierheim arbeitete ohne freiwillige Helfer, in den anderen waren zwischen drei und 40 ehrenamtliche Helfer an der Pflege der Tiere beteiligt. Manche Tierheime wurden von Personen unterstützt, die Leistungen vom Sozial- und Arbeitsamt erhielten oder die zur

(40)

Ableistung von Sozialstunden verpflichtet waren. Drei Tierheime arbeiteten ausschließlich mit angelernten Kräften oder Personen, die eine anderweitige Ausbildung hatten. In sieben Tierheimen hatte mindestens eine Person eine tierpflegerische Ausbildung, vier bildeten Lehrlinge aus. In neun Tierheimen wurden auch Personen ohne fachspezifische Ausbildung beschäftigt.

In fünf der zehn Tierheime war der Arbeitsbereich für das Personal nicht eingeteilt.

Die anderen fünf Tierheime hatten grundsätzlich eine Einteilung nach Tierarten, so dass bestimmte Personen sich mit bestimmten Tierarten befassten.

Die im Untersuchungsbogen gestellten Fragen wurden in sieben Fällen von dem Tierheimleiter bzw. der Tierheimleiterin, in zwei Fällen von den ersten Vorsitzenden des Tierheims und in einem Fall von einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin beantwortet.

0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Tierheime

Angaben in Tausend

Anzahl der Einwohner im Einzugsgebiet Etat TH

Abbildung 1 : Verhältnis zwischen Einwohnerzahl des Einzugsgebietes und Etat der einzelnen Tierheime.

(41)

3.2.2 Allgemeine Haltungsbedingungen für Ziervögel 3.2.2.1 Räumlichkeiten und Raumklima

In vier der befragten Tierheime wurden die Ziervögel in einem Raum gemeinsam mit den kleinen Heimtieren gehalten. Zwei stellten einen gesonderten Raum für Ziervögel zur Verfügung, ein weiteres nutzte einen Rollkäfig im Aufenthaltsraum bzw.

Küche des Personals zur Unterbringung der Vögel. In drei Tierheimen erfolgte die Unterbringung im Büro oder im Flur. Die Größe der einzelnen Räume variierte zwischen 4,0 und 40,2 m2. Alle Unterbringungsmöglichkeiten waren für Insekten zugänglich, in zwei Fällen auch für Wildnager. In allen Tierheimen war Kontakt zu Ziervögeln und anderen Tierarten, wie kleine Heimtiere, Katzen, Hunde, zum Teil auch Frettchen, Igel und Tauben möglich. In den Räumen erfolgte die Unterbringung in Käfigen oder Volieren, zum Teil waren auch Außenvolieren vorhanden. Die gleichen Käfige wurden teilweise für verschiedene Ziervogelarten genutzt.

Über eine Klimaanlage verfügte keines der Tierheime. Die gemessene Temperatur in den Haltungseinheiten für Ziervögel lag zwischen 16°C und 27°C, die der relativen Luftfeuchtigkeit (RLF) zwischen 25 % und 60 %. Die Werte für alle Tierheime sind in der Tabelle 2 aufgeführt.

Tabelle 2 : Werte für Temperatur, RLF, Lichtintensität und -intervall in den Tierheimen

Zeit- punkt

Temperatur RLF Lichtintensität Licht- intervall ist min. max. ist min. max.

Tier- heim

Monat °C % Lux h / d

1 07.1997 25 19 35 53 200 40000 9

2 10.1997 27 21 35 40 50 17000 9

3 09.1997 24 18 30 60 90 6500 8

4 08.1997 19 18 30 25 170 1000 11

5 11.1997 25 12 25 38 30 200 9

6 12.1997 23 24 25 46 12 100 12

7 01.1998 19 16 25 45 2 272 2

8 01.1998 22 21 25 27 50 100 9

9 01.1998 20 18 25 49 3 225 3,5

10 02.1998 16 16 25 39 43 100 1

(42)

Die Dauer des Tageslichteinfalls und die Lichtintensität war sehr unterschiedlich.

Teilweise gab es gar kein natürliches Licht, andererseits waren große Fenster vorhanden. In fünf Tierheimen waren die Vögel einer direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt, ohne Möglichkeit in den Schatten auszuweichen.

Beleuchtet wurden die Räume in neun Tierheimen mit Leuchtstofflampen, in einem mit Energiesparlampen. Die Gesamtwattzahl der Lampen in den einzelnen Räumen lag zwischen 40 und 80. Die Taktfrequenz der Lampen betrug in allen befragten Tierheimen 50 Hertz. Eine Zeitschaltuhr kam nirgends zum Einsatz. Das Beleuchtungsintervall lag in sieben Tierheimen zwischen acht und 12 Stunden pro Tag. Zwei Tierheime beleuchteten die Räume in der Zeit, in der die Tiere versorgt wurden, d.h. 2,0 bis 3,5 Stunden pro Tag. Ein Tierheim beleuchtete den Raum in den Wintermonaten eine Stunde. Die einzelnen Werte der Beleuchtungsintervalle sind aus Tabelle eins zu ersehen. Eine Orientierungs- oder Notbeleuchtung existierte in keiner der Einrichtungen.

3.2.2.2 Reinigung der Haltungseinheiten

In allen befragten Tierheimen wurde mit Besen und / oder Wischmop und handelsüblichen Reinigungsmitteln gereinigt, und zwar entweder täglich, einmal pro Jahr oder je nach Verschmutzungsgrad. Eine chemische Reinigung fand in neun von zehn Tierheimen mit einer Häufigkeit von täglich bis einmal pro Jahr statt.

3.2.2.3 Futteraufbewahrung und -zubereitung

Über eine Futterküche verfügten fünf von zehn Tierheimen. In zwei Futterküchen wurde das Futter für alle Tiere des Tierheims zubereitet, in einer wurde nicht nur das Futter für die Tiere, sondern auch das Essen für die Menschen zubereitet. Zwei Tierheime besaßen eine Futterküche, die für Hunde, kleine Heimtiere und Ziervögel oder nur für Ziervögel und kleine Heimtiere bestimmt war.

(43)

Sieben Tierheime verfügten über einen Lagerraum für das Futter und die Einstreu, die übrigen lagerten das Futter offen direkt in der Haltungseinheit unmittelbar unter den Käfigen.

3.2.2.4 Pflege der Tiere

Eine Pflege der Tiere fand in allen Tierheimen ausschließlich in den Käfigen bzw.

Volieren statt. Versorgt wurden die Tiere in neun Tierheimen von fest angestellten Personen, in einem Tierheim oblag die Versorgung und Betreuung vollständig den ehrenamtlichen Helfern.

In drei der Tierheime spielte in den Haltungseinheiten für Ziervögel Radiomusik.

3.2.2.5 Tierärztliche Versorgung

Alle Tierheime benannten einen speziellen Tierarzt, vier von zehn konsultierten noch zusätzlich Tierärzte. Ein regelmäßiger Besuch des Tierarztes fand in neun Tierheimen statt, bei Bedarf wurde er auch außerhalb dieser Zeiten konsultiert.

Erkrankte Tiere wurden entweder dem Tierarzt zur stationären Aufnahme übergeben, in Einzelkäfigen gehalten oder, und das zum überwiegenden Teil, in der Gruppe belassen. Drei von zehn Tierheimen hatten Krankenstationen eingerichtet, wobei diese Räume und die Einrichtung teilweise auch anderweitig z. B. als Ausweichquartier bei Platzmangel genutzt wurden.

Tote Tiere wurden von zwei Tierheimen an den Tierarzt weitergeleitet, fünf verfügten über eine Gefriertruhe und drei Tierheime lagerten die toten Tiere in einem Kühlraum bzw. –schrank oder in einem gesonderten Lagerraum.

(44)

3.2.2.6 Quarantäne

Eine Quarantänestation für Ziervögel war lediglich in einem Tierheim vorhanden, ein weiteres nutzte bei Bedarf die Hundequarantänestation. Andere Tierheime setzten die Neuzugänge entweder in die Küche, das Büro, meistens aber direkt in die Haltungseinheit. In fünf Tierheimen, in denen die Vögel direkt in die Haltungseinheit verbracht wurden, geschah dies in einem separaten Käfig. Die Dauer der Quarantäne variierte von null bis 14 Tagen.

3.2.2.7 Aufnahme von Pensionsvögeln

Pensionstiere wurden in neun von zehn Tierheimen aufgenommen. Eine vorherige Untersuchung durch einen Tierarzt oder eine Gesundheitsbescheinigung wurde dabei nicht gefordert. Zwei Tierheime nahmen nur Stammgäste in Pflege, die übrigen hatten keine Aufnahmebeschränkung. Untergebracht wurden die Vögel in einem Raum zusammen mit den zu vermittelnden Tieren, zum einen Teil in eigenen Käfigen, zum anderen Teil in tierheimeigenen Käfigen. Drei Tierheime gaben als Ausweichräumlichkeit für die Unterbringung von Pensionsvögeln die Küche oder das Büro an. Bei den Großpapageien gab es zwei Tierheime, die Pensionstiere in Stangenhaltung untergebracht hatten.

3.2.3 Spezielle Haltungsbedingungen für Kanarien

Eine Unterbringung von Kanarienvögeln war in allen befragten Tierheimen möglich.

Die maximale Aufnahmekapazität lag bei zehn bis 40 Tieren. Die durchschnittliche Anzahl der im Tierheim gehaltenen Kanarienvögel wurde mit null bis zehn angegeben Zum Zeitpunkt der Befragung lag die Anzahl der von im Tierheim gehaltenen Kanarien zwischen null und zehn. In fünf konnten die Tiere alternativ zu einem Käfig in einer Voliere untergebracht werden. In 90 % der Fälle konnten alle Kanarienvögel wieder vermittelt werden, in 10 % nur die Hälfte. Die durchschnittliche Verweildauer betrug dabei zwischen vier und 25 Tage. Als häufigste Aufnahmezeit

(45)

gaben zwei Tierheime den Sommer, eins die Ferienzeit und eins das Frühjahr und den Sommer an.

3.2.3.1 Räumlichkeiten 3.2.3.1.1 Käfige

Neun Tierheime verfügten über rechteckige Käfige (länger als hoch) mit quer verlaufendem Gitter, drei Tierheime nutzten auch Käfige, die höher als lang waren.

Ein Tierheim hielt die Kanarienvögel ausschließlich in Volieren. Sieben stellten die Käfige in den Haltungseinheiten sowohl an die Wand als auch frei in den Raum, zwei ausschließlich an die Wand und eins frei in den Raum. In fünf Fällen befanden sich die Vogelkäfige in einer Höhe unterhalb von 70 cm.

Der größte benutzte Käfig hatte folgende Abmessungen: 155 cm Länge x 54 cm Breite x 85 cm Höhe.

Der kleinste Käfig hatte nachstehende Maße: 40 cm Länge x 20 cm Breite x 40 cm Höhe.

Die Käfige bestanden überwiegend aus Metall mit Kunststoffeinsätzen als Boden.

Zwischen zehn und 20 mm bei einer Drahtstärke von 1,0 bis 2,5 mm lagen die Drahtabstände. Die Gitter waren zum Teil mit Kunststoff überzogen, zum Teil metallisch glänzend, vereinzelt angerostet und in einem Fall verletzungsgefährdend.

Die Käfigabmessungen sowie die Drahtabstände und Drahtstärken sind aus Tabelle 3 ersichtlich.

(46)

Tabelle 3 : Abmessungen, Drahtabstand und –stärke der für Kanarienvögel benutzten Käfige

Käfignummer Länge in cm

Breite in cm

Höhe in cm

Drahtabstand in mm

Drahtstärke in mm

1 155 54 85 15 1,5

2 150 53 85 15 2,5

3 100 40 40 10 2,0

4 72 55 30 10 2,0

5 62 42 62 20 3,0

6 55 35 63 13 1,0

7 50 40 40 10 2,0

8 50 30 50 10 1,1

9 50 30 40 10 1,2

10 56 28 30 15 1,5

11 50 20 40 10 2,0

12 40 30 50 10 1,2

13 40 20 40 10 1,1

Fünf Tierheime statteten die Käfige mit einem Dreisprung aus, in zwei waren die Sitzstangen einseitig angebracht, ansonsten zweiseitig. Es wurden handelsübliche Holz- und Kunststoffstangen benutzt, die einen Durchmesser von sieben bis 25 mm hatten. Acht Tierheime nutzten als Sitzstangen auch Äste von Birken, Akazien, Buchen, Weiden und Obst- oder Haselnussbäumen. Von einem Tierheim wurden die Zweige alle drei bis vier Tage erneuert. Vier Tierheime bestückten die Käfige mit weiteren Gegenständen wie Spiegel, Leitern, Freischwingern, Glöckchen und Vogelattrappen.

Als Einstreu diente in neun Tierheimen Vogelsand mit oder ohne Grit, zwei benutzten zusätzlich Zeitungspapier.

(47)

3.2.3.1.2 Volieren

Zwei Tierheime verfügten sowohl über eine Innen- als auch über eine Außenvoliere.

Eins besaß eine Innenvoliere und zwei andere jeweils eine Außenvoliere, die ganz oder teilweise überdacht waren. Die Grundflächen der Volieren lagen zwischen 6,3 und 16,8 m2 außen und 3,2 und 12,0 m2 innen. Die einzelnen Abmessungen und das Vorhandensein von Überdachungen der Außenvolieren und die Abmessungen der Innenvolieren sind aus Tabelle 4 und 5 ersichtlich.

Tabelle 4 : Abmessungen und Überdachung der Außenvolieren für Kanarienvögel

Außen- volieren

Länge in m

Breite in m

Höhe in m

Schutzraum in m

Ganz überdacht

Teilweise überdacht

1 5,0 3,1 2,4 1,2 x 0,8 -- X

2 5,0 3,2 2,4 1,0 x 0,8 -- X

3 4,0 3,0 2,3 -- -- X

4 3,0 2,0 2,4 1,4 x 2,0 X --

Tabelle 5 : Abmessungen der Innenvolieren für Kanarienvögel

Innenvolieren Länge in m Breite in m Höhe in m

1 4,0 3,0 2,4

2 2,5 2,5 2,3

3 2,0 1,6 2,4

Bei der Unterbringung in einer Voliere wurden nicht nur unterschiedliche Vogelarten, sondern in zwei Tierheimen auch Ziervögel und kleine Heimtiere zusammengesetzt.

Dabei variierte die Gruppengröße zwischen 15 und 40 Tieren.

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