zes für ältere Menschen, Über- und Unterforderungen, Leistungsdruck, Rollenkonflikte, Führungsprobleme, Fehlen von Transparenz und Gestal- tungsmöglichkeit der Arbeit (4, 7, 8, 11, 19, 18).
Umsetzung der
Forschungsergebnisse
In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten hat sich gezeigt, daß die technologische und auch die sich zu- nehmend etablierende Dienstlei- stungsgesellschaft nach Erkennen von Fehlentwicklungen korrektur- fähig sind. Sie entwickeln sensible Taktiken zum Schutz vor katastro- phalen Konsequenzen von Fehlern.
Die pessimistische Einschätzung von absoluter Uneinsichtigkeit und selbst- zerstörerischer Eigendynamik, wie sie Albert Schweitzer, der französische Soziologe Jaques Ellul und der Ge- sellschaftskritiker Lewis Mumford äußerten, erweisen sich, zumindest bisher, als unrichtig, auch wenn be- drohliche, von Menschen geschaffene Gefährdungen, die sich unter ande- rem aus der Übervölkerung, dem Ozonloch in der Stratosphäre und dem CO2-Anstieg ergeben, noch nicht beherrscht sind.
Bisherige Public-Health-Kon- zepte sind oft vorrangig an Sympto- men/Auswirkungen orientiert und tragen wenig zum Erkennen von Kau- salitäten bei.
Die Umsetzung der Forschungs- ergebnisse in langfristig erfolgreiche Strategien setzt effiziente Informati-
onsstrukturen und einen interdiszi- plinären Dialog zwischen Wissen- schaft, Technik, Politik und Gesetz- geber mit fortlaufendem Wis- senstranfer voraus. Die Erarbeitung und Realisierung erfolgversprechen- der Präventionskonzepte involvieren weitere Disziplinen
wie Demographie, Soziologie, Ökono- mie, aber auch her- stellende Industrie, Anwender, Sozial- partner, Sozialversi- cherungsträger, staat- liche Einrichtungen und nicht zuletzt den informierten mündi- gen Arbeitnehmer und Bürger. Sie sind nur auf der Basis so- zialer Ausgeglichen-
heit und eines politischen Konsenses möglich (15, 16, 18).
Beispiele aus jüngster Zeit für die präventive Umsetzung von neuen arbeits- und umweltmedizinischen Erkenntnissen sind die wesentliche Verbesserung des Lärmschutzes an- hand des Bundesimmissionsschutz- gesetzes (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräu- sche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge) und der Technischen An- leitung zum Schutz gegen „Lärm“
(TA Lärm) sowie die VDI-Vorschrift 2058, Bl. 1: „Beurteilung von Ar- beitslärm in der Nachbarschaft“ im Bereich des Anliegerlärmschutzes, im Bereich des arbeitsbedingten Lärms die Gewerbeordnung und die
Arbeitsstättenverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“
(UVV Lärm) zusammen mit den VDI-Vorschriften 2058, Bl. 2 und Bl.
3 („Beurteilung von Arbeitslärm am Arbeitsplatz hinsichtlich Gehörschä- den“; „Beurteilung von Lärm am
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung un- terschiedlicher Tätig- keiten“). Auch hin- sichtlich des Gefahr- stoffgehaltes in der Luft sind diverse Vorschriften ergan- gen. Die TA Luft (Technische Anlei- tung zur Reinhaltung der Luft, eine allge- meine Verwaltungs- vorschrift auf der Grundlage des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes) so- wie die Verbrennungsanlagen-Ver- ordnung führten zu einer entschei- denden Minderung der Luftbela- stung.
Im Bereich der durch den Perso- nenkraftverkehr verursachten Schad- stoffausstöße kam es durch die Be- grenzung des Benzin-Blei-Gehaltes auf sukzessive Obergrenzen zu einer spürbaren Reduzierung der Bleibela- stung der Ökosphäre. Durch die Ein- führung der Katalysator-Technik, die bleifreie Ottokraftstoffe verlangt, wurde die Reduktion des organischen Schadstoffeintrags erreicht. An Ar- beitsplätzen hatten das Chemikalien- Gesetz (Gesetz zum Schutz vor ge- fährlichen Stoffen) und die Gefahr- stoffverordnung (GefStoffV) mit den zugehörigen technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) eine deutliche Verbesserung der Arbeitshygiene zur Folge. Mit der Chemikalienverbots- verordnung wurden Anwendungsver- bote für bestimmte, besonders gefähr- liche Stoffe erlassen, unter anderem für Asbest, Benzol, Tetrachlorkohlen- stoff. Anwendungsbeschränkungen hinsichtlich stark sensibilisierend wir- kender Noxen, etwa Glyzerylmono- thioglykolat als Bestandteil der sauren Dauerwelle, erwiesen sich als sehr wirksam. Weitere Verbesserungen wurden durch neue Technologien oder Zubereitungsformen von Ge- fahrstoffen erzielt, die weniger ge- sundheitsgefährdend sind (zum Bei- A-2953
M E D I Z I N ZUR FORTBILDUNG
Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 45, 8. November 1996 (63)
Teilschritte der Risikoabschätzung
l Identifizierung eines Gefährdungspotentials l Expositionsabschätzung l Dosis-Wirkungs-
Abschätzung l Risikobeschreibung (National Research Council 1990)
Tabelle 2
Regulierung von Risiken
Gegensatzpaar Zumutbare Risiken*) Anforderung an die Wissenschaft Risiko – Kein Risiko Nullrisiko (zum Beispiel qualitativer Risiko-
Elimination einer Noxe) nachweis
Risiko – Risiko kleine Risiken (zum Beispiel quantitative Risiko- alternative Technologie) abschätzung Risiko – Nutzen günstiges Nutzen-Risiko- Nutzen-Risiko-
Verhältnis (beispielsweise Analyse Reduktion der Belastung)
*) Zumutbarkeitskriterien; in Anlehnung an Leiss 1990)