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Archiv "Freiheit" (28.10.1976)

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ZITAT

Freiheit

„Wir haben die Sozialpflichtig- keit dieses Berufes nie in Frage gestellt. Aber wir haben die Freiberuflichkeit, die Freiheit der ärztlichen Berufsausübung, ebenfalls immer als eines unse- rer Hauptpostulate betrachtet.

Und wir werden sie auch ver- teidigen, denn über eines müs- sen wir uns im klaren sein: Frei- heit des ärztlichen Berufes ist untrennbar mit der Freiheit der Patienten verbunden. Unsere Generation achtet vielleicht we- sentlich sensibler auf derartige Entwicklungen, weil sie einmal

— Gott sei Dank temporär — auf

die Grundrechte der Freiheit verzichten mußte. Es mag aber mit dieser höheren Sensibilität vielleicht auch erklärt sein, daß diejenigen, die diese Erfahrung noch nicht zu machen brauch- ten, wenig Verständnis für die- se Sensibilität aufbringen und manchmal offenbar nicht recht wissen, was sie mit dieser Frei- heit, in die sie eintreten, anfan- gen sollen."

Dr. Horst Bourmer, Vizepräsi- dent der Bundesärztekammer, auf der Eröffnungsveranstaltung des Bayerischen Ärztetages in Regensburg, 24. September 1976.

Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

nern sowie die Reservierung von Assistentenstellen an Krankenhäu- sern für Kollegen, die sich auf eine allgemeinärztliche Tätigkeit vorbe- reiten.

Über die Tätigkeit der Schlich- tungsstelle der Bayerischen Lan- desärztekammer, die im Sommer 1975 ihre Arbeit aufgenommen hat, berichtete Präsident Prof. Sewe- ring, bisher seien insgesamt 185 Fälle bearbeitet worden. Davon wa- ren 89 Fälle bereits abgeschlossen, verjährt oder aus anderen Gründen nicht mehr zum Aufgreifen geeig- net. Weitere 18 Fälle betrafen Klini- ken des Freistaates Bayern, der sein eigener Haftpflichtträger ist und sich bisher an der Arbeit der Schlichtungsstelle noch nicht be- teiligt. Von den verbleibenden 78 Fällen konnte in 56 den Patienten eine befriedigende Aufklärung dar- über gegeben werden, daß kein fehlerhaftes Verhalten des Arztes, sondern ein schicksalhafter Verlauf vorlag.

In acht Fällen wurde zugunsten des Patienten entschieden und der Haftpflichtversicherung empfohlen, die Abwicklung des Falles für den Patienten durchzuführen. Damit wurden, wie Prof. Sewering beton-

te, mehr als 10 Prozent der mögli- chen Fälle im Sinne des Patienten entschieden.

An der Eröffnungsfeier zum Bayeri- schen Ärztetag hatte zum ersten Mal ein bayerischer Ministerpräsi- dent teilgenommen. In seinen Grußworten sprach Ministerpräsi- dent Dr. h. c. Alfons Goppel den bayerischen Ärzten und ihren Or- ganisationen den Dank für ihre ver- trauensvolle Zusammenarbeit mit der Staatsregierung bei der Sicher- stellung der ärztlichen Versorgung der gesamten bayerischen Bevöl- kerung aus. Die gemeinsame Er- fahrung sei, sagte Dr. Goppel, daß allein eine freiheitliche Gesell- schafts- und Sozialpolitik auch ein leistungsfähiges Gesundheitswe- sen garantiert. Weder durch be- hördliche Reglementierung noch durch Sozialisierung oder Ver- staatlichung könnten Engpässe beseitigt oder die ärztliche Versor- gung sichergestellt werden. Kollek- tivistische Zielvorstellungen oder Konfliktmodelle könnten vor allem nicht die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen eindämmen, de- ren Ursachen zu vielschichtig sei- en, als daß man sie allzu einfach einer angeblichen „Profitgier der Ärzte" anlasten könnte. gb

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Schwierigkeiten

bei „sozialer Indikation"

Die Neufassung des § 218 StGB re- gelt den Ausnahmefall, ist jedoch kein Mittel zur Geburtenplanung.

Darauf wies Sozialminister Karl- Eduard Claussen vor der Landes- pressekonferenz hin. Schleswig- Holstein hat als viertes Bundesland eine Verordnung erlassen, in der die Zuständigkeiten zur Erteilung von Anerkennungen, Untersagun- gen und Zulassungen von Bera- tungsstellen geregelt sind.

In der Verordnung ist festgelegt, daß die Ärztekammer Schleswig- Holstein die Ärzte anerkennt, die die Schwangere sozial beraten.

Claussen teilte mit, daß das Sozial- ministerium bisher 17 Beratungs- stellen anerkannt hat.

Der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Professor Dr.

Edmund Christiani, setzte sich mit dem neuen Indikationenkatalog auseinander. Er erklärte, die bis zum Inkrafttreten des neuen Geset- zes tätigen Gutachterstellen in Schleswig-Holstein hätten in zahl- reichen Fällen eine medizinische Indikation gestellt. Die Zahl der le- galen Schwangerschaftsabbrüche sei von 1968 bis 1974 um das Sechsfache gestiegen. Nach der letzten vollständig vorliegenden Statistik für 1974 wurden 1946 Schwangerschaftsabbrüche geneh- migt und 251 abgelehnt. Für 1976 schätzte Christiani die

Zahl der

le- galen Abbrüche auf

etwa 1890.

Professor Christiani hob hervor, daß die Definition der sozialen

In- dikation

den Ärzten „echte Schwie- rigkeiten" bereite, weil hier mehr ein sozialmedizinisches Problem gesehen wird. Man müsse die Ge- wissensentscheidung der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche ableh- nen, respektieren. Die Ärztekam- mer sei aber jederzeit in der Lage, Krankenhäuser zu nennen, die sol- che Eingriffe vornehmen. yn

2776

Heft 44 vom 28. Oktober 1976

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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