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Archiv "Das Gespräch mit Dr. med. Christiane Groß und Dr. med. Dr. phil. Hans-Jürgen Bickmann, Ärztlicher Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen: „Kein Feigenblatt für etwas“" (19.08.2011)

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Aktie "Archiv "Das Gespräch mit Dr. med. Christiane Groß und Dr. med. Dr. phil. Hans-Jürgen Bickmann, Ärztlicher Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen: „Kein Feigenblatt für etwas“" (19.08.2011)"

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A 1724 Deutsches Ärzteblatt

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19. August 2011

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b dem vierten Quartal 2011 geht das Projekt einer bun- desweiten Telematikinfrastruktur nach langen Verzögerungen in die nächste Runde: Dann nämlich wer- den die Krankenkassen bis zum Jahresende mindestens zehn Pro- zent ihrer insgesamt 70 Millionen Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausstatten – andernfalls droht ihnen eine Kür- zung ihres Verwaltungsbudgets.

Zunächst dient die Karte nur zum Einlesen der Versicherten- stammdaten (offline). Weitere An- wendungen wie der elektronische Arztbrief und das Notfalldatenma- nagement sind jedoch in der Pla- nung. Dies dürfte mit dazu beitra-

gen, dass die Arbeit des ärztlichen Beirats, der seit Juni 2010 den Aufbau einer Telematik infra struk tur in Nordrhein-Westfalen (NRW) be- gleitet, künftig weiter an Bedeutung gewinnt. Davon sind auch die bei- den Vorsitzenden Christiane Groß, Ärztekammer (ÄK) Nordrhein, und Hans-Jürgen Bickmann, ÄK West- falen-Lippe, zutiefst überzeugt, denn ihr gemeinsames Credo lautet:

„Telematik im Gesundheitswesen ohne Einbeziehung des ärztlichen Sachverstandes ist schlichtweg nicht möglich.“ Und Bickmann er- gänzt: „Weil wir der einzige Beirat sind, der sich rein aus kurativ täti- gen Ärzten zusammensetzt, haben wir für die anderen Ärzte wesent-

lich mehr Glaubwürdigkeit als alle anderen politisch motivierten und verordneten Institutionen.“

Hintergrund für die Etablierung des Beirats waren die ernüchternden Erfahrungen, die man während der zweijährigen Erprobungsphase in der eGK-Testregion Bochum-Essen gesammelt hatte: Abgesehen vom Einlesen der Versichertenstammda- ten seien die übrigen Anwendungen – das Erstellen, Signieren und Spei- chern des elektronischen Rezepts und das Anlegen eines elektroni- schen Notfalldatensatzes – nicht praxistauglich gewesen, lautete das Fazit Mitte 2009. „Selbst die hochen- gagierten Kollegen aus den Modell- praxen, und auch die beteiligten Apotheker haben diese Anwendun- gen nur so sporadisch genutzt, dass man daraus schon einen ersten Hin- weis auf die mangelnde Praktikabili- tät ziehen konnte“, meint Bickmann und fügt hinzu, „der ärztliche Beirat ist eigentlich im Kontext einer Ge- sundheitspolitik entstanden, bei der es aus der Sicht der Gesundheitspoli- tiker als zu riskant angesehen wurde, weiter gegen die Ärzte und ohne die Ärzte Politik zu machen.“

Parallel zu den Aktivitäten in den Testregionen wurde das Tele- matikprojekt kontrovers und teil- weise sehr emotional auf den Deut- schen Ärzte tagen diskutiert. Eine der wichtigsten Forderungen der Ärzte, die laut Groß in der ÄK Nordrhein ihren Ursprung hat, war dabei die nach einem ärztlichen Beirat in den Testregionen.

Das nordrhein-westfälische Ge- sundheitsministerium nahm diese Forderung der Ärztekammer früh-

DAS GESPRÄCH

mit Dr. med. Christiane Groß und Dr. med. Dr. phil. Hans-Jürgen Bickmann,

Ärztlicher Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen

Fotos: Eberhard Hahne

„Kein Feigenblatt für etwas“

In Nordrhein-Westfalen gibt es den bislang einzigen ausschließlich aus kurativ tätigen Ärzten zusammengesetzten Beirat, der sich um Fragen des ärztlichen Datenschutzes

und um die Praktikabilität von Telematikanwendungen im Gesundheitswesen kümmert.

Die ärztliche Psy- chotherapeutin Christiane Groß ist Vorsitzende des E-Health-Ausschus-

ses der Ärztekam- mer Nordrhein.

Der Gynäkologe Hans-Jürgen Bickmann ist Vor- standsbeauftragter für Telematik bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

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19. August 2011 A 1725 zeitig auf und förderte ab dem

Frühjahr 2009 die Einrichtung einer solchen Institution für NRW. Diese ist nicht nur für die Einführung der eGK zuständig, sondern begleitet den gesamten Aufbau der Telematik - infrastruktur, den das Land im Rah- men der Initiative „eGesundheit.nrw“

vorantreibt.

Auch auf Bundesebene fand die Forderung nach Beiräten ihren Wi- derhall bei der Neuausrichtung des Telematikprojekts im Frühjahr 2010 und zuletzt in der Dritten Ände- rungsverordnung über Testmaßnah- men für die Einführung der eGK vom 11. Januar 2011 (Kasten). Die Änderungsverordnung sieht Beiräte in den Testregionen allerdings nur als „Kann-Bestimmung“ vor. Im Unterschied zur speziellen Situati- on in NRW können in diesen Beirä- ten auch Patientenvertreter und Ver- treter der Kostenträger Mitglieder werden.

Für Groß und Bickmann bedeu- tet die regionale Verankerung des Beirats, Vorbehalte und Kritik aus den eigenen Reihen aufzunehmen und öffentlichkeitswirksam zur Sprache zu bringen. „Da im Beirat die Region selbst vertreten ist, sind auch die wirklich schärfsten Kriti- ker mit dabei. Wir befassen uns mit den fundamentalen Kritiken, die in der Region entstanden sind und die auch in der ersten Testphase aufge- kommen sind“, unterstreicht Groß.

Dennoch sind beide Vorsitzende

davon überzeugt, dass künftig kein Weg an einer Vernetzung im Ge- sundheitswesen vorbeiführt. „Wir müssen aber dafür sorgen – und das ist der Sinn unserer ärztlichen Be- gleitung –, dass nur Anwendungen und Technologie genutzt werden, die einem bestimmten Standard ge- nügen“, erklärt Bickmann. Die bei- den wichtigsten Themen, um die sich der Beirat dabei kümmern

müsse, seien der Datenschutz und die Praktikabilität, ergänzt Groß.

„Der ärztliche Beirat ist dafür da, dass der Datenschutz entsprechend dem ärztlichen Denken gewährleis- tet ist. Bezogen auf die Praktikabili- tät müssen schon im Vortest sämtli- che Abläufe so klar definiert sein, dass sie in der Testphase nicht alle Ärzte um den Verstand bringen.

Und dann sind wir dafür da, in den Testregionen zu prüfen und nachzu- weisen, ob diese Anwendungen umsetzbar und praktikabel sind.“

Und was ist, wenn eine Anwen- dung aus Sicht der Ärzte nicht funk- tioniert? „Wir stellen uns vor, dass wir als ärztlicher Beirat eine Art Vetorecht haben. Wenn sich heraus- stellt, dass eine der Anwendungen nicht umzusetzen ist oder der ärztli- chen Schweigepflicht widerspricht, werden wir für ein klares Nein ein- stehen“, meint Groß mit Nachdruck.

„Das habe ich oft genug sowohl auf dem Deutschen Ärztetag als auch in der Kammerversammlung gesagt, dass ich kein Feigenblatt für etwas bin. Wenn es nicht geht, dann wer- den wir das sagen. Sonst brauchen wir den ärztlichen Beirat nicht.“

Auch wenn der Beirat in erster Li- nie für Nordrhein-Westfalen zustän- dig ist, hat er sich bereits mehrfach in die bundesweite Diskussion einge- bracht. „Wir sind da wirklich Vorrei- ter. Das, was wir in die Planung heu- te schon investieren, und die Tatsa- che, dass wir uns einmischen können in die elektronischen Patientenakten, in die Arztbriefschreibung oder in die Notfalldaten, das können andere Beiräte ja gar nicht mehr, weil sie viel später einsteigen. Im Hinblick darauf sind wir letztendlich auch bundesweit tätig“, erklärt Groß.

Unter anderem hat der Beirat

„Anforderungen an den elektroni- schen Arztbrief“ und eine Stellung- nahme zum Notfalldatenmanage- ment veröffentlicht. „Das sind Din- ge, die mit der elektronischen Ge- sundheitskarte nicht in direktem

Ärztlicher Beirat in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Der ärztliche Beirat in NRW wird getragen von den Ärztekammern Nord- rhein und Westfalen-Lippe. Als Mitglieder werden ausschließlich kurativ tätige Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten benannt.

Vertreter der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der IT-Branche können auf Einladung beratend, jedoch nicht stimmberechtigt teilnehmen. Der Beirat begleitet unter Beteiligung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) die Aktivitäten zum Aufbau von Telematikinfrastrukturen und zur Einführung der elektroni- schen Gesundheitskarte (eGK) in NRW. Er spricht Empfehlungen aus an die Spitzenverbände der Leistungserbringer auf Bundesebene in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der Gematik – Gesellschaft für Telematik - anwendungen der Gesundheitskarte mbH, an das MGEPA und an die Ar- beitsgemeinschaft zur Einführung der eGK und des Heilberufsausweises in der Region Bochum-Essen. Beiratsvorsitzender neben Dr. Christiane Groß und Dr. Hans-Jürgen Bickmann ist Matthias Redders, MGEPA.

Der ärztliche Beirat in NRW entspricht in seiner Funktion dem nach der Dritten Veränderungsordnung zum § 291 a Sozialgesetzbuch V vorgese- henen Gremium in den Testregionen.

Verankerung von Beiräten auf Bundesebene

In der Dritten Änderungsverordnung über Testmaßnahmen für die Ein- führung der eGK vom 11. Januar 2011 heißt es: „Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer sind zu einem möglichst frühen Zeit- punkt in die Testung einzubeziehen, insbesondere um die Praxistaug- lichkeit der Anwendungen sicherzustellen und zu bewerten.“ § 5 (7)

„Zur Sicherung der Praxistauglichkeit der Anwendungen können in den Testregionen Beiräte eingerichtet werden. Mitglieder der Beiräte können Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer, der Patientinnen und Patienten sowie der Kostenträger sein. Die Beiräte geben Empfeh- lungen zur Durchführung der Testung sowie zur Eignung der getesteten Anwendungen für den Wirkbetrieb.“ § 5 (10)

HINTERGRUND TELEMATIK-BEIRAT

„Eine Verweige- rungshaltung bringt nichts. Die Zukunft ist elektro- nisch. Und weil das so ist, müssen wir Ärzte uns damit auseinandersetzen.“

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19. August 2011 Zusammenhang stehen. Insofern

verstehen wir uns nicht nur als begleitendes Instrument für einen Politiker, der gerne eine elektroni- sche Gesundheitskarte umsetzen möchte“, betont Bickmann.

Vorausgegangen sind den Veröf- fentlichungen jeweils intensive, teilweise auch konfliktreiche inter- ne Beratungen und Diskussionen der Beiratsmitglieder. Zu den Sit- zungen werden regelmäßig externe Fachleute hinzugezogen, die zu den vorab festgelegten Themen referie- ren. „Dabei laufen die Vorstellun- gen der Ärzte gegen das Experten-

wissen. Denn die freie Diskussion von Ärzten, die von ihrer Grund- kompetenz her nicht telematisch vorgebildet sind, gerät schnell ins Abseits, wenn nicht die Experten beurteilen, was geht und was nicht“, sagt Bickmann. Eine ernst gemeinte Willensbildung als das Ergebnis einer gemeinsamen, aus der Kommunikation heraus entwi- ckelten Sicht müsse zudem auch Aspekte berücksichtigen, die die sektorbezogene Sichtweise des Ein- zelnen überwinde und Kompro- missfähigkeit zeige.

Beim Arztbrief ging es unter an- derem darum, wie dieser im Zeit - alter elektronischer Datenübermitt- lung aussehen kann und soll – bei- spielsweise vor dem Hintergrund, dass hierbei Dokumente mit Anhän- gen in beliebiger Länge mit medizi- nischen Rohdaten, Befunden und Bildern möglich sind. „Die Quanti- tät, die die elektronische Datenver- arbeitung bietet, erfordert auch ei- nen qualitativ neuen Angang. Wir haben daher gesagt: Der elektroni- sche Arztbrief darf nur eine fachli- che Interpretation von demjenigen,

der aufgrund seiner eigenen Be- fundsammlung diese Diagnostik oder diese Therapieempfehlung ge- macht hat, enthalten. Es darf nicht auf eine Rohdatensammlung ver- wiesen werden, deren Auswertung vom Empfänger des Briefes zu leis- ten ist. Der elektronische Brief ent- hält also wie der herkömmliche ei- ne abschließende, vollständige und nicht interpretationsbedürftige ge- bietsärztliche Stellungnahme“, er- läutert Bickmann. Fremdbefunde müssten bei Übernahme in die pra- xiseigene elektronische Patienten- akte zudem mit Quellennachweisen versehen sein (Info unter www.aerz teblatt.de/111724).

Auch im Zusammenhang mit dem geplanten Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte gibt es noch

viele offene Fragen. „Klar ist, dass der Notfalldatensatz nicht der Da- tensatz ist, den der Notarzt beim verunfallten, nicht ansprechbaren Patienten braucht. Aber im weiteren Verlauf spielt es eine Rolle, ob bei- spielsweise eine Patientenverfü- gung vorliegt oder ein Organspen- deausweis integriert ist“, betont Bickmann. Haftungsrechtlich sei jedoch noch nicht geklärt, wie und ob die Aktualität der Daten durch den im Notfall behandelnden Arzt zu überprüfen ist, fügt Groß hinzu.

Das Statement des Beirats zum Notfalldatensatz weist unter ande- rem auf diese juristischen Implika- tionen hin (Info unter www.aerzte blatt.de/111724).

Im Hinblick auf die noch zur Schlichtung anstehenden offenen Punkte der Lastenhefte hat sich der Beirat zudem mit einem Schreiben an den für die Gesellschafterver- sammlung der Gematik amtieren- den Schlichter, Dr. Klaus Theo Schröder, gewandt. Darin unter- stützt der Beirat unter anderem die Forderung der für das „Lasten- heft Notfalldatensatz“ zuständigen

Bundesärztekammer nach einem Rechtsgutachten, das Fragen hin- sichtlich der Aktualität und Ver- bindlichkeit elektronisch gespei- cherter medizinischer Informatio- nen und möglicher haftungsrechtli- cher Implikationen klärt. Darüber hinaus fordert er ein Schulungs- und Kommunikationskonzept für alle Beteiligten – Ärzte und Patienten –, dessen Umsetzung als eine gesamt- gesellschaftliche Aufgabe im Rah- men des Gematik-Projekts finan- ziert werden müsse. „Dabei handelt es sich nicht um Bagatellbeträge.

Die Kosten für die Schulungen lie- gen im siebenstelligen Bereich“, stellt Bickmann klar. Bislang seien dafür lediglich 80 000 Euro vorge- sehen. Zu beiden Schlichtungsthe- men gibt es noch keinen Beschluss.

Ein komplexes Thema, das für den Beirat als nächstes auf dem Programm steht, sind elektronische Akten im Gesundheitswesen. „Wir haben uns bereits mit elektroni- schen Patientenakten auf mobilen Speichermedien befasst, aber die Diskussion ist noch nicht zu Ende.

Zunächst müssen wir die verschie- denen Akten erst einmal eindeutig definieren, um dann später auch zu elektronischen Akten auf mobilen Speichermedien ein Statement zu verfassen“, berichtet Groß.

Darüber hinaus hat bereits die Entwicklung der Pflichtenhefte für die Anwendungen der Gesundheits- karte begonnen. Hier mahnt der ärztliche Beirat eine frühzeitige In- formation durch die Gematik an.

„Die Mehrzahl der Lastenhefte haben wir erst erhalten, nachdem sie verabschiedet waren“, kritisiert Groß. „Wir wünschen für die Zu- kunft, dass wir frühzeitig die Infor- mationen bekommen, damit wir auch unseren Input geben können, bevor die Planung beendet ist.“ So müsse der Beirat bereits in der Pha- se der Erstellung der Pflichtenhefte einbezogen und umfassend durch die Experten der jeweiligen Anwen- dungsprojekte informiert werden, weil es dabei um die Praktikabilität der Anwendungen gehe.

Heike E. Krüger-Brand

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Zusatzinformationen im Internet:

www.aerzteblatt.de/111724 „Ich bin über das

Konzept der elek- tronischen Ge- sundheitskarte, wie sie ursprünglich geplant war, gestol-

pert und habe mir darüber Gedanken gemacht, was mit der Arzt-Patienten- Beziehung im Zeital- ter der Telematik

passiert.“

Telematik im Gesund- heitswesen ohne Ein beziehung der Ärzte ist schlichtweg nicht möglich.

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