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Publikationen - Empfehlungen zu Aufgaben, Organisation und Ausbau der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten, Juli 1976

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\fliss enschaftsrat

Empfehlungen zu

Aufgaben, Organisation und Ausbau der medizinischen

Forsdrungs- und Ausbildungsstätten

VerabscJriedet am 9.

luli

1976

(2)

Herausgegeben vom Wissens&aftsrat, Marienburger Stra-8e 8, 5000 Kölu 5t

(3)

1 111,3)I:t,....X

InhaIt

Vorbemerkung

Seite

1t

Einleitung

13

1, Aufgaben der Hodrsdrulen

in

der Ausbildung, der Weiter-

bildung und der

Fortbildung

13

'

2. Arztlidre

Tätigkeitsfelder

14

3. Bedeutung der

Allgemeinmedizin

14

.

4. Ausbildung für nidrtärztlidre Berufe im Gesundheitswesen 15

5. Organisation von Forsdrung, Lehre und Krankenversorgung 15

6. Konsequenzen der Kostenentwicklung 16

7. Ausbau der medizinisdten Forschungs- und

Ausbildungs-

t

stätten und

Arztebedarf

17

8. Medizinisdre Forschung und Ausbildung und allgemeine

gesundheitspolitisdre

Uberlegungen

l8

A. Ausbildung von Arzten und niötärztlidtem Personal I. Ausbildung der Arzte bis zur Approbation

1. Ziel und Inhalt der medizinisdren Ausbildung a) Ausbildungsziel

b) Inhalt und Fortsdrreibung der Gegenstandskataloge c) Verbindung von naturwissensöaftlidr-theoretisdren und

klinisdren Fädrern

d) Entwiddung und Institutionalisierung neuer Stoffgebiete e) Praxisbezug der Ausbildung

.

f) Vertiefungsfadr

2. Durdrführung der Lehre bis zum Absdrluß des zweiten klinisdren Ausbildungsabsdrnittes

a) Lehrveranstaltungen in kleinen Gruppen, Seminare, Vorlesungen

19

19 20

2l

22 24 24 25 27

28

(4)

b) Einsatz audio-visueller Medien

c) Organisatorisdre Probleme; Studienkommission und Studienkoordinator

3. Famulatur

4. Ausbildung im dritten klinischen Studienabsdrnitt (Praktisdres Jahr)

a) Ausbildungsorte

b) In die Ausbildung einzubeziehende Fädrer c) Duröführung der Ausbildung

d) Ausstattung der Lehrkrankenhäuser

e) Zusammenwirken zwisdren Hodrsdrulen und Lehr- krankenhäusern

f) Besondere Probleme der Studenten 5. Prüfungen

a) Prüfungsverfahren

b) Erarbeitung und Auswahl der Prüfungsfragen c) Bewertung der Prüfungsergebnisse

d) Abstimmung von Lehr- und Prüfungsstoff

e) Formen der Erfolgskontrolle bei den praktisdren Ubungen 6. Vorschlag für einen medizinischen Studienplan

II. Arztlide Weiter- und Fortbildung 1. Fadrarztweiterbildung

a) Beteiligung der Hodrsdrulen an der Facharztweiterbildung

b) Stellen- und Personalplanung für die Facharztweiterbildung c) Fadrarztprüfungen

2. Arztliöe Fortbildung

IIL Ausbildung nidrtärztlidren Personals

B, Zulassung zum Medizinstudium I. Derzeitige Situation

II. Regelungsansätze aufgrund des Hochsdrulrahmengesetzes

III. Elemente eines künftigen Zulassungsverfahrens 1. Abitur

2. Probestudienjahr

32 33

35 35 37 37 40 4t 42 42 43 44 45 45 46 46

49 50 50 51 51 52

52

5B

59 60 61

(5)

3. Praktisdre Tätigkeiten 4. Testverfahren

5. Interviews

6. Studienfadrbezogene Prüfungen

IV. Stellungnahme des Wissensdraftsrates 1. Längerfristige Lösungen

2. Ubergangsregelungen

C. Forsdrung in der Medizin

I. Träger der Forsdrung und Mittelaufwand IL Forsdrungsziele

III. Strukturelle Verbesserungen der Forsdrungsbedingungen 1. Konzentration auf Forsdrung

2. Sdrwerpunktbildung und Verbundplanung 3. Zentrum für klinisdre Grundlagenforsdrung

4. Einzelne Einridrtungen zur Unterstützung der Forsdrung a) Zentralregister

b) Diensileistungseinriötungen

IV. Verbesserung der personellen Bedingungen der Forsdrung 1. Aufbaustudium

2. Förderung der personellen Mobilität und des internationalen Austausdres

3, Probleme des Personaleinsatzes

V. Transferprobleme und ethisdre Gesichtspunkte 1. Transferprobleme

2. Ethisdre Gesidrtspunkte

D. Organisation und faölide Gliederung des medizinisdren Bereidrs I. Forsdrung, Lehre und Krankenversorgung als Organisationsziele

l.

Der medizinisdre Bereidr als Teil der Hodrschule

62 63 66 66 67 67 6B

69 71

72 72 73 74 75 75 76 76 76

78 78 80 80 81

B3

83 B3

(6)

'11{',jt,r:t11 nr ,ii;;t 14'rt,.jtit ".1 :r'.:.:1lr!:.r. ! i::rw'äiirl

2, Prinzipien der Organisation a) Arztliöe Verantwortung b). Kooperation und Koordination

c) Verbindung von vorklinisdrer, klinisdr-theoretischer und klinisdrer Medizin

d) Funktionsgeredrte Entsdreidungsträger

3. Grundsdrema der Organisation des medizinisdren Bereidrs

IL Organisationseinheiten und Organe der unteren und mittleren

Organisationsebene

88

1. Untere Organisationsebene:

Abteilungen

BB

2. Mittlere Organisationsebene:

Zentren

89

a) Aufgaben der

Zentren

89

b) Orgare der

Zentren

91

3. Zuordnüng der einzelnen Einrichtungen zu den Zentren und 85 B5 86 86 87 87

III. Leitungsorgane und Aufgaben auf der Ebene des Gesamt-

bereidrs, Verwaltung und

Haushalt

98

1. Organe für Entsdreidungen in Angelegenheiten von Forsdrung

und

Lehre

98

2. Oigane für Entsdreidungen in Angelegenheiten der Kranken- Abteilungen

a) Bettenbereidre

b) Polikliniken

c) Einridrtungen der Intensivpflege d) Einrichtungen der Nactrsorge e) Notaufnahme

f) Spezielle Dienstleistungseinridrtungen

g) Dezentral angesiedelte Arbeitsgruppen h) Elektronisdre Datenverarbeitung

versorgung

a) Zweistufiges Modell der Leitungsstruktur b) Einstufiges Modell der Leitungsstruktur

c) Sonderregelung bei Zuordnung zweier Klinika zu einer Hodrsdrule

3. Regelungen des Zusammenwirkens 4. Verwaltung des medizinisdren Bereicüs 5. Haushalt

IV. Vorsöläge für die Gliederung in Zentren und Abteilungen

91 91 93 93 95 96 96 97 97

99 101 103

103 104

IM

106

108

(7)

j,-

Weiterentwiddung der Organisationsstrukturen I. Kritik am gegenwärtigen Organisationsmodell

II. Mögliökeiten der besseren Nutzung bestehender Einridttungen 1. Stärkere Einbeziehung der Polikliniken

2. Einbeziehung von Einridrtungen außerhalb der Hochsdrulen

III. Ansätze für längerfristige Umstrukturierungen

F. Personalstruktur in der Medizin

I. Grundsätze für Regelungen zur Personalstruktur

1. Verbindung von Forsöung, Lehre und Krankenversorgung 2. Qualifikationsziele

3. Funktionsgliederung im Krankenhaus und ärztlide Verantwortung

IL Qualifikationsphasen

L

Erwerb und Nadrweis der wissensdaftlidren Qualifikation a) Promotion

b) Habilitation c) Berufung

2. Ärztliche Qualifikation

IIL Ausfüllung der Regelungen des Hodrsdrulrahmengesetzes 1. Durdrgangsstellen

a) Assistenzärzte

b) Oberärzte 2. Dauerstellen

a) Leitende Ärzte b) Funktionsärzte

125 125

127 127

t28 t2s

133

133 133 134 134

135 135 135 136 137 137

137 139 139 142 143 143 1rß

IV. Regelung der Lehrverpfliötung des wissensdraftlidrea Personals 144

1. BerüdrsiÖtigung von Aufgaben in der Krankenversorgung 144

2. Handhabung der

Lehrverpflidrtung

145

3. Berüdrsidrtigung der

Doktorandenbetreuung

146

(8)

G. Arztlidre Nebentätigkeit

I. Grundsätze für eine Regelung der Nebentätigkeit II. Vorsdrläge für künftige Regelungen

1. Gegenstand der Nebentätigkeit

2. Zur Nebentätigkeit beredrtigter Personenkreis 3. Quantitative Begrenzung der Nebentätigkeit

4. Inansprudrnahme von Personal und Einrichtungen der Hochsdrule

a) Sadrleistungen des Klinikums b) Vorteilsausgleidr

5. Verteilung der EinkünJte aus der Nebentätigkeit a) Beteiligung der Mitarbeiter

b) Poolbildung

6. Auskunftspflidrt und Inkasso

III. Ubergangsregelungen

Weiterer Ausbau der medizinisdren Forsöungs- und Ausbildungs_

stätten

I. Derzeitiger Ausbaustand Patienten- und Personalbedarf

1. Aussagegehalt von Annahmen zum patienten- und personal- bedarf

Patientenbedarf

a) Anzahl der für die Lehre erforderlidren patienten b) Bedarf an Betten und poliklinischen Untersuchungs- und

Behandlungsfällen

c) Ergebnisse der Beredrnungen Personalbedarf

a) Personalbedarf für die Krankenversorgung

b) Personalbedarf für die Lehre

c) Abstimmung des Personalbedarfs für Forsctrung, Lehre und Kraakenversorgungt

Die gegenwärtigen Verhältnisse an den HodrsÖulen

147

H.

148

149 149 151 151

152 152 153 153 154 154 155

156

164 165 167 t68 169

II.

157

158

160 162 163

,

170 171

(9)

IlL Uberlegungen zum Arztebedarf

1. Grenzen des Aussagewertes von Bedarfsprognosen 2. Voraussidrtlidre Entwiddung des Bedarfs an Arzten

a) Ersatzbedarf und Zusatzbedarf

b) Faktoren, die die Nadrfrage nadr ärztlidren Leistungen beeinflussen

c) Neuere Untersudrungen zum Arztebedarf

IV. Folgerungen für den weiteren Ausbau der medizinisdren Forschungs- und Ausbildungsstätten

Einzelne Fädter und Stoffgebiete I. Grundlagen der Medizin

1. Physik, Chemie, Biologie

a) Ziele des naturwissenschaftlidren Unterridrts

b) Unterridrt durdt Naturwissensdraftler und durdr Arzte c) Besdtränkung und Aktualisierung des Lehrstoffes 2. Anatomie, Physiologie, Biodremie

3. Medizinisdre Psydrologie und Medizinisöe Soziologie a) Medizinisdre Psychologie

b) Medizinisdre Soziologie

Kranker

3. Fadrlidre Untergliederung der psydrologisdren Medizin a) Allgemeine Psydriatrie und Sozialpsydriatrie

b) Spezialgebiete der Psydriatrie c) Psychotherapie und Psychosomatik

4. Größe und Ausstattung.der Einridrtungen der psydrologischen Medizin

t83 t73 t74 175 175 176 t7B

179

183

183 183 183 184 185 186 186 187

191 192 192 193 194

195

II. Chirurgie

1 Bedeutung der Chirurgie in der Ausbildung 2. Personalsituation in der Chirurgie

III. Psydrologisdre

Medizin

190

1

Struktur- und

Kapazitätsmängel

190

2, Aufgaben der Hochsdrulen in der Versorgung psychisdr

188 188 189

(10)

IV. Neurologie V. Allgemeinmedizin

1. Ausbildungsziel

2. Stellung der Allgemeinmedizin im Studienplan 3. Institutionalisierung der Allgemeinmedizin VL Geriatrie und Rehabilitation

196

198 198 199 200 241

203

s45 Anhang 1: Quantitative Darstellungen

Gesundheitswesen

Anhang 2: Redrenmodell poliklinischen

zur Hodrsdrulmedizin und zum

zur Ermittlung des Bedarfs an Betten und Untersudrungs- und Behandlungsfällen

Verzeictrnis der Texttabellen

1. Lehrveranstaltungen nadr Studienabsdrnitten 2, Kurzübersidrt zrir fadrlidren Gliederung

3. Sdrematisdre Darstellung der Empfehlungen des Wissen- sdraftsrates

zur

Personalstruktur

der

medizinisdren For- schungs- und Ausbildungsstätten

4. Berücksidrtigung der unterschiedlidren Beteiligung der Fächer an der Krankenversorgung bei Festsetzung der Lehrverpflidr- tung

Bedarf an Betten und poliklinisöen Untersudrungs- und Be- handlungsfällen für Zwed<e der Lehre

Betten sowie poliklinisdre Untersudrungs- und Behandlungs- fäI1e

je

Studienanfänger und Jahr nach den Planungsvor- sdrlägen des Wissenschaftsrates und nadr den tatsächlichen Verhältnissen an den Hodrsdrulkliniken im Jahre 1974

Mitglieder des Wissenschaftsrates im Jahre 1976

Gescträftsstelle des Wissenschaftsrates im .latrre f SZO

Veröffentlichungen des Wissenschaf tsrates

4B

t2t

138

145

166 6.

172

(11)

Vorbemerkung

Der Wissensdraftsrat

hat

zuletzt 1968

in

seinen Empfehlungen zur Struktur und zum Ausbau der medizinisdren Forschungs- und Ausbil- dungsstätten 1) umfasseniler

zu

Problemen

der

medizinischen For- schung und Ausbildung Stellung genommen. Diese Empfehlungen wurden in der Zwischenzeit teilweise ergänzt und konkretisiert durch Beridrte über Besudre versdriedener medizinischer Ausbildungsstät- ten (1971) 2), Empfehlungen zum Ausbau der zahnmedizinischen For- sdrungs-

und

Ausbildungsstätten (1973) 3),

die

Stellungnahme zur Finanzierung von Ausbaumaßnahmen an Lehrkrankenhäusern nach

dem Hodrsdrulbauförderungsgesetz (1973) 4), Empfehlungen zu Bau- vorhaben der Medizin

in

den Rahmenptänen für den Hodrschulbaus) sowie durch die Vorschläge für Modellversudre mit dreijährigen Stu- diengängen im Gesundheitswesen (1973)

I.

Die vorliegenden Empfehlungen befassen sich erneut grundsätzlich mit Aufgaben, Organisation und Ausbau der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten. Die besonderen Probleme der Zahnmedizin sind

- von

einigen Einzelfragen abgesehen

- nidrt

Gegenstand

dieser Empfehlungen.

Wie in

fast allen Wissenschaftsgebieten haben sich

in

den vergan- genen Jahren auch

in

der Medizin an den Hodrschulen erhebliche Veränderungen ergeben. Zu ihnen gehören wissenschaftsimmanente Entwidrlungen ebenso wie die beträchtliche Ausweitung des Personal- bestandes, des Investitionsvolumens und der fortdauernden Ausgaben für die Hodrsdrulkliniken und medizinischen Institute. Diese Entwid<- lungen sind zum Teil durch die früheren Empfehlungen des Wissen- schaftsrates eingeleitet oder beeinflußt worden, zum Teil haben sie sich unabhängig davon ergeben. Sie machen es insgesamt notwendig

1) ' WissensÖaftsrat, Empfehlunge[ ual Ausbildugsstätten, 1968, im zur Stmktur und folg,enden Medizinempfehluagen zum Ausbau der medizinisÖen von 1968. Forsdrugs- 2) Wissensdraftsrat, Beridrt über dio Ho&sdrutbesudre im Somnersemester 1971, in Empfeh'

lugen und Stellugnahmen 1972, S. 69 ff.

s) Wissens(haftsrat, Empfehlungea zum - Ausbau der zahnmedizinis&en Forsdrungs- und Aus- bildugsstätten, i! Empfehlungen ud StellugDahmea 1973, S. 117 ff.

4) ' Wissensdraftsrat, Zweite Stellungnahme zur Finanzierung von Ausbaumaßnahmen an Lehr- krankenhäusern naÖ dem Hodrsöulbauförderugsgeselz, ia EmPfehlugeD ud Stellung- nahmen 1973, S.31 ff.

5) Wissetrsdraftsrat: Empfehlungen zu Bauvorhaben der Kliaisdren Medizia im ersten

'Rahmenplan, unveröffentlidtä Dru&sadre 19?9/71, vom 13. November 1971; Empfeh- lungen ?u Bauvorhaben der Medizin im zweiten Rahmenplan 1a$ d-em -Hodrs&ulbau- förderungsgesetz, in Empfehlungen und Stellunguahmetr 1973, S' 13Jf.i Eupfehlulgen zum dritten Rähmenplan radL dem Hodrsdrulbaulörderungsgesetz, in Emplehlunqgn und Stellung- nahmen 1973, S.109; Erste bis Dritte Empfehlung zu Bauvorhaben der Medizin im vierten Rahmenplan nach dem HodrsdlulbauförderuDgsgesetz, in Empfehlungen und Stellungn-ahmen tgZa, S.tSgff.; Empfehluagen zum fünften Rahmenplan für den Hodrsdulbau, Bd'1---4, tgZS; Smptehtingen zu

"äö"te. RahneDplan für din Hoctrs&ulbau,1976, Bd.1, S.114.

6) Wissens&aftsrat, Dreijährige Studiengänge im Gesundheitswesen, Vorsdläge für Modell- versuthe,1973.

t1

(12)

zu prüfen, ob die den Medizinempfehlungen von 1968 zugrundeliegende Konzeption der gegenwärtigen Situation noch gerecht wird, welctre spezifisdren Schwierigkeiten in der Realisierung jener Empfehlungen sich ergeben haben und welche weiterführenden Uberlegungen not- wendig sind.

Die Situation zum Zeitpunkt der Verabsdriedung der vorliegenden Empfehlungen ist gekennzeichnet durch

-

die Ende 1970 erlassene Approbationsordnung für Arztel), deren schrittweise Einführung und inhaltlidre Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen ist;

-

das

Mitte der

sechziger Jahre eingeleitete umfangreiche Sanie- rungs- und Neubauprogramm,

im

Zuge dessen etwa die Hälfte aller medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten nach weit- gehend übereinstimmenden Grundvorstellungen erneuert wird;

-

das

im

Januar 1976

in

Kraft getretene Hodrschulrahmengesetz2)

mit

seinen Bestimmungen

für

die Organisation und Verwaltung der Hochschulen, die künftige Personalst4uktur und die künftige Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens.

Hiermit sind

für

die Hochschulmedizin grundlegende Entwicklungen bezeichnet, die eingeleitet, aber nodr nicht abgeschlossen sind und deren Durdrführung im Einzelfall noch vielfältige Schwierigkeiten auf- wirft. Ihre Ausgestaltung und kontinuierliche Fortführung mußte daher

im

Vordergrund der Uberlegungen des Wissensdraftsrates stehen.

Dies sdrließt freilich nicht aus, daß in den vorliegenden Empfehlungen auch

in

grundsätzlich bedeutsamen Fragen alternative Konzepte ent- wid<elt und Möglichkeiten von,,Kurskorrekturen" aufgezeigt werden.

Wo die Empfehlungen den Rahmen der bestehenden Strukturen ver- lassen

-

vielleicht sogar über gesetzlidre Regelungen hinausgehen gesdrieht das mit dem Ziel, einen Anstoß für weiterführende Diskus-

-

sionen, gegebenenfalls für Novellierungsüberlegungen zu geben, Wie bei vielen Empfehlungen des Wissensdraftsrates versteht es sich von selbst, daß

ein Teil

der Empfehlungen (2.

B. zur

Organisation der Hodrsdrulkliniken) nidrt immer und überall kurzfristig verwirklictrt, sondern nur schrittweise umgesetzt werden kann.

Die Empfehlungen wurden im Ausschuß Medizin des Wissenschafts- rates und

in

zwei Arbeitsgruppen vorbereitet. Bei ihrer Erarbeitung haben zahlreiche Sadrverständige mitgewirkt, die dem \Missenschafts- rat nidrt angehören. Der Wissenschaftsrat spricht ihnen für ihre Mit- arbeit seinen besonderen Dank aus,

Nach Beratung in der Wissenschaftlichen Kommission und in der Ver- waltungskommission wurden

die

Empfehlungen

von der

Vollver- sammlung des Wissenschaftsrates am g. Juli 1976 verabschiedet.

1) +pprobationsord_nung für Arzte vom 28. oktober r9?0, BGBI I s. 1459, zutetzt geändert durdr g§_El"l" Verordnung zur Anderutrg der Approbationsordnug für Arzte vom"21. Mai 19TS, BGBI I S. 1257.

2) HodrsüulrahmeDgesetz vom 26. Januar 1976, BGBI I S. 185.

t2

(13)

Einleitung

Die medizinisdre Wissensdraft ersdrließt stets neue und verbesserte Mögliükeiten

in

Diagnostik und Therapie. Die Aussdröpfung dieser Möglidrkeiten erfordert einen immer komplizierter und aufwendiger arbeitenden Apparat. Dies bringt spezifische Probleme mit sidr, deren Beherrschung Voraussetzung dafür ist, daß die in dieser Entwicklung angelegten Mögliükeiten audr wirklich zur Entfaltung kommen kön- nen und nidrt in Gefährdungen-umschlagen.

l.

Aufgaben der Hodrsdrulen

in

der Ausbildung, der Weiterbildung und der Fortbildung

Der gegenwärtig erreichte Stand der medizinisdren Wissenschaft madrt eine Spezialisierung des Arztes in bestimmten Teilbereidren unerläß-

lidt.

Gerade deshalb muß die Ausbildung ntm Arzt das Gemeinsame der ärztlichen Tätigkeit betonen. Damit die Zusammenarbeit der Arzte über die Grenzen der einzelnen Spezialdisziplinen hinweg

bei

der Behandlung der Kranken möglidr bleibt, müssen die Voraussetzungen der Kommunikation geschaffen und die Bereitsdraft zur Kooperation gewed<t werden.

Der Wissensdraftsrat geht davon aus, daß die Vermittlung des erfor- derlidren Spezialwissens

in

erster Linie Aufgabe der Fadrarztweiter- bildung ist. Die medizinische Ausbildung an der Hodrsdrule muß dem- gegenüber die für jedes ärztliche Handeln notwendige Grundlage an Kenntnissen und Fertigkeiten schaffen und bewirken, daß der Arzt aus selbstkritischer Einsidrt in die Grenzen der eigenen Kompetenz bereit ist, kollegialen Rat zu sudren und anzunehmen.

Die Ausbildungsaufgabe der Hodrsdrulen kann sidr gleidrwohl nidrt auf die Vermittlung dieser ärztlichen Grundlagenkenntnisse besdrrän- ken. Der rasdre Fortsdrritt

in

der Medizin und seine Bedeutung für die allgemeine gesundheitspolitisdre Entwicklung weisen den Univer- sitätskliniken vielmehr bedeutungsvolle Aufgaben audr

in

der Fadr- arztweiterbildung und

der

ärztlichen Fortbildung zu. Wegen ihrer Verantwortung für die Forschung haben die medizinischen Fakultäten und Fadlbereidre

in

besonderer Weise für die Systematisierung und die Weitergabe der neugewonnenen Erkenntnisse Sorge zu tragen.

Dies verlangt eine systematische Erweiterung des Angebots an Fort- bildungsveranstaltungen. Die Fadrarztweiterbildung und die ärztlictre Fortbildung dürfen trotz des versdrärften Numerus clausus nidrt ver- nadrlässigt werden, selbst wenn hierdurch Ausbildungskapazitäten gebunden werden,

die

sonst

der

studentisdren Ausbildung zugute kämen.

(14)

2. Ärztlidre Tätigkeitsfelder

Fortsdrritte in Diagnostik und Therapie zeigen sich besonders augen-

fällig in

den Kliniken.

Hier

können die Voraussetzungen

für

eine

arbeitsteilige Organisation und den Einsatz aufwendiger apparativer Einridrtungen am leichtesten gesdraffen werden. Dies darf aber nidrt dazu führen, daß Ziel und Inhalt der medizinischen Ausbildung und Forsdrung einseitig an den Möglichkeiten des Krankenhauses orien-

tiert

und die Berufserwartungen der künftigen Arzte aussdrließlidr durdr diese Möglidrkeiten geprägt werden. Es ist vielmehr notwendig,

in

Ausbildung und Forsdrung audr die Mögliükeiten und Probleme der ambulanten Behandlung

in

angemessener Weise zu berüdcsidt- tigen. Gleidres gilt für den öffentlidren Gesundheitsdienst.

Selbst im Hinblick auf die Ausbildung von Arzten, die

in

Kranken- häusern tätig sein werden, fragt es sich im übrigen, ob die aus Gründen

der

Forsdrung gewünschte Patientenauswahl

in

den Universitäts- kliniken den Bedürfnissen der Lehre

in

vollem Umfang geredrt zu werden vermag. Sie führt nicht selten zu einer Auswahl von Patienten, die nur sehr begrenzt das allgemeine Morbiditätsspektrum der Bevöl- kerung repräsentiert, während sidr die Lehre stärker mit dem

"Durdr- sdrnittspatienten" auseinandersetzen müßte.

3. Bedeutung der Allgemeinmedizin

Die zunehmende Spezialisierung

in

der Medizin, die damit verbun- dene arbeitsteilige Organisation und die notwendige Schwerpunkt- bildung als Folge des wachsenden apparativen Aufwandes führen zunehmend zu Schwierigkeiten, die

für

den Patienten jeweils geeig- neten diagnostisdren und therapeutisdren Mögliükeiten aufzufinden.

Aufgrund geänderter Erwartungen

wird

zudem

ein

immer höherer Leistungsaufwand der Medizin und der Einsatz von Spezialisten audr dort als selbstverständlich vorausgesetzt, wo

er

ärztlich

im

Grunde nidrt geboten ist.

Von besonderer Bedeutung ist deshalb ein Arzt, der aufgrund seines Uberblidcs und seiner Erfahrung die primäre ärztlidte Versorgung der Bevölkerung übernehmen kann. Hierzu gehören sowohl

die

all- gemeine Betreuung

der

Patienten

als

auch

die

Aufgabe,

als

eine erste Anlaufstelle Orientierungs- und Steuerungsfunktionen im System

der Gesundheitsversorgung wahrzunehmen.

Hier liegt

die wichtige Aufgabe eines Arztes für Allgemeinmedizin. Er muß aufgrund seiner Ausbildung

in

der Lage sein, zu entsdreiden, wann und

in

weldrem Umfange die Möglichkeiten der Allgemeinpraxis zur Diagnose und Therapie von Krankheiten ausreidren und wo die Mögli&keiten des Spezialisten oder die Einridrtungen stationärer Behandlung zum Ein- satz kommen müssen, Er muß das Vertrauen der Patienten redrtfer- tigen, ,,ProblemfälIe" redrtzeitig zu erkennen und die gebotenen Maß- nahmen ohne Verzögerung einzuleiten.

t4

(15)

Der Wissensdraftsrat unterstreidrt damit die Bedeutung der Allge- meinmedizin

als

ärztliches Tätigkeitsfeld sowie

als

notwendigen Aspekt der medizinischen Ausbildung. Um die für eine Tätigkeit als Allgemeinarzt erforderlidren Erfahrungen zu gewinnen, wird auch für

ihn

vielfadr über das Studium hinaus eine Phase der Einübung in ärztlidres Handeln unter kollegialer Anleitung und Kooperation not- wendig sein.

4. Ausbildung für nichtärztlidre Berufe im Gesundheitswesen

Die zunehmende Spezialisierung von Tätigkeiten

in

der Krankenver- sorgung bedingt

die

Notwendigkeit einer stärkeren Arbeitsteilung zwisdren Arzten

und

nidrtärztlichem Personal sowie

eine

engere Kooperation mit Naturwissensdraftlern. Die ärztlidre Tätigkeit benö- tigt zunehmend Hilfsfunktionen und qualifizierte Zuarbeit. Es ist des- halb erforderlidt, hierfür

-

audr durdr die Hodtsdtulen

-

geeignetes

Personal auszubilden,

die

Weiterbildung dieses Personals

zu

ver- bessern und die Arbeitsabläufe

im

Krankenhaus ebenso wie

in

der ärztlidren Praxis unter diesem Aspekt funktionsgeredrt

zu

organi- sieren. Die Reform herkömmlicher Ausbildungsgänge und ein verbes- sertes Weiterbildungsangebot für deren Absolventen ersdreinen dem Wissensdraftsrat hierbei ebenso bedeutsam wie die Entwidrlung neuer Ausbildungswege (2. B. Curricula für medizinisdre Physik).

5. Organisation von Forsdrung, Lehre und Krankenversorgung

Wie alle Einridrtungen der Hodrsctrulen dienen auch die Universitäts- kliniken primär der Forschung und Lehre. Um der Erfüllung dieser Aufgaben

willen

betreiben

sie

Krankenversorgungr deren Umfang dadurdr mitbestimmt wird, daß sie

in

der Regel audr die Funktion überregionaler Krankenhäuser der Maximalversorgungl) wahrzuneh- men haben. Umfang

und

Ausstattung eines Universitätsklinikums sollen allerdings

in

erster Linie durdr die hodrsdrulspezifisdren Auf- gaben bestimmt sein. Aus dem Wedrselspiel der damit bezeidrneten Funktionen ergeben sidr die besonderen Sdrwierigkeiten von Organi- sationsempfehlungen für die Hochsdrulmedizin.

Die Bedürfnisse

der

Krankenversorgung erfordern

die

Einbindung aller Organisationseinheiten eines Klinikums in ein eindeutiges Orga- nisationssdrema, das klare Zuständigkeiten und möglidtst reibungs- lose, regelhaft geordnete Funktionsabläufe garantiert' Innovation in Forsdrung und Lehre entspringt jedodr häufig aus einer Durdrbre-

r) ' Unter deB Begriff ,Maximalversorgug' wird die Versorgung-von Kra'ken verstaaden, bei denen. ho6difiereniierte Verfabren in Diagnostik ud Therapie eitrgesetzt werden müssen.

Ein Krankeuhaus der Maximalversorgung muß mit den entspredrendeD medizinisÖ-te_dmisdren Einriütungen ausgestattet seini all6|Fadtdötugen -mit,ihren widrtigsten..Teil-.un-d Spezial- gebieteu iollteu -vertreten sein. Ein soldres Krankenhaus nimt gewöhnlidr überlokale Versotgugsaulgaben für einen größeren Einzugsbereidr wahr. Es verfügt in der Regel über mehr als I 000 Betten.

(16)

drung dieser Betriebsabläufe und der Zusammenführung von Methoden und Erkenntnissen bestimmter Teildisziplinen, deren Verbindung bis- her'nodr

nidrt

gesehen worden war. Es besteht insoweit ein Span-

nungsfeld zwischen der auf gesicherte Erkenntnisse und eingeübte Praxis angewiesenen Krankenversorgung und der Erprobung stets neuer Kooperationsformen als einem wesentlidren Element der For- sdrung.

Die notwendige Einbeziehung der Krankenversorgung

in die

Auf- gabenstellung der Universitätskliniken

wirft

zugleidr die Frage auf,

ob die Universitätskliniken hinsidrtlidr der Planungs- und Verwal- tungsaufgaben

und der

darauf bezogenen Entsdreidungszuständig- keiten

im

Bereich Hodrsdrule/Kultusressort richtig'angesiedelt sind oder ob sie nicht als Einridrtungen, die zugleidr einen erheblichen Teil Krankenversorgung zu erfüllen haben,

in viel

stärkerem Maße einem auf das Gesundheitswesen insgesamt bezogenen Planungsver- bund zugeordnet sein sollten,

Die Spezialisierung der ärztlichen Tätigkeit findet ihren Ausdrucl« in

der

Organisationsstruktur eines Universitätsklinikums.

Die in

den

Medizinempfehlungen von 1968 empfohlene Auflösung der Großkli- niken herkömmlidrer Prägung und die Sdraffung kleinerer Fadrabtei- lungen für bestimmte Gebiete der ärztlidren Tätigkeit 1) ist Folge der Entwicklung der medizinisdren Wissensd:aft und Voraussetzung ihres weiteren Fortsdrreitens. Sie kann aber auch

in

eine überstäigerte Tendenz

zur

Spezialisierung umschlagen und

die

Gefahr einer zu starken Absdrottung einzelner Teilgebiete gegeneinander begründen, die die notwendige übergreifende Bearbeitung des wissenschafilichen Stoffes verhindert, das zum Wohl des Kranken erforderliche Zusam- menwirken erschwert und eine wirtsdraftliche Nutzung der vorhan- denen Einridrtungen beeinträdrtigt. Es kommt deshalb darauf an,

Organisationsstrukturen zu entwickeln, die dieser Gefahr entgegen- wirken können. Von besonderem Gewidrt

ist in

diesem Zusammen- hang die Förderung der Zusammenarbeit zwischen theoretisdrer, expe- rimenteller und klinisdrer Medizin.

6, Konsequenzen der Kostenentwicklung

Als

Großbetriebe

mit

einem beträctrtlichen Etat benötigen Universi- tätskliniken eine auch betriebswirtschaftlidt effiziente Organisations- und Verwaltungsstruktur, Sie stehen unter der immer nadrdrücklidrer erhobenen Forderung, Forsdrung, Lehre und Krankenversorgung mög- lidrst kostengünstig und rationell zu organisieren.

Die

Konsequenzen

der

gegenwärtigen Kostenentwidclung

in

der Medizin besdrränken sidr indessen nidrt auf die Regelung der Betriebs- abläufe. Sie reidren weit darüber hinaus und betreffen die Struktur des Hochsdrulklinikums insgesamt. So wird zu prüfen sein, ob Hoctr-

qis1.;6.,

s. sa tr.

(17)

sdrulklinika weiterhin nur als Großkrankenhäuser der Maximalver- sorgung organisiert sein müssen.,Um derartige Uberlegungen zur Grundlage der allgemeinen Planung madren zu können, bedürfen sie intensiver Diskussion. Eines der Anliegen der vorliegenden Empfeh- lungen ist es, den für die Entwidrlung von Planungsalternativen not- wendigen Prozeß der Meinungsbildung einzuleiten.

Die Kostenentwid<.lung hat eine ihrer Ursadren

freilidr

audr

in

der

Entwid<lung der medizinisdren Wissensdraft selbst, die immer verfei- nertere, damit häufig zugleidr aufwendigere diagnostisdre und thera- peutisdre Verfahren bereitstellt und zwangsläufig audr einen An- sprudr der Patienten auf ihren vollen Einsatz begründet, dem durdr Kostenerwägungen nur sdrwer begegnet werden kann. Audr nur ent- fernte Möglichkeiten, durdr Einsatz zusätzlidrer

Mittel

Krankheiten redrtzeitig zu erkennen und die Sicherheit des diagnostisdren Urteils oder die Chance der Heilung von Krankheiten zu erhöhen, müssen ausgesdröpft werden. Dies gilt in gleidrer Weise für die Aufgabe der Vorsorgeuntersudrungen

und der

Gesundheitsberatung. Negative Folgen des unterbliebenen Einsatzes bestimmter Mittel werden zuneh- mend nidrt mehr als Schicksal hingenommen.

Die Forderung, die derzeitigen Möglidrkeiten von Vorsorge, Diagno- stik und Therapie

voll

auszusdröpfen, führt indessen zu eigenen pro- blemen. Sie liegen sowohl in der vielfadr die Grenze derZumutbarkeit erreidrenden physischen und psychischen Belastung der Patienten. Sie stellen sidr aber auch in der Frage, bis zu weldrer Grenze die Gesell- sdraft bereit ist, die hierdurdr bedingten Kosten zu tragen und damit in bestimmtem Umfang auf die Befriedigung anderer Bedürfnisse und Interessen zu verzidrten. An der weiteren Klärung dieser Fragen mit- zuwirken, ist audr Aufgabe der Hochsdrulen.

7. Ausbau der medizinisdren Forsdrungs- und Ausbildungsstätten und Arztebedarf

Ferner stellt sidr die Frage, weldre Konsequenzen sidr für die univer- sitäten und Medizinisdren Hodrsdrulen aus der gegenwärtig beträctrt- lichen Diskrepanz zwisdren den für die medizinische Ausbildung zur Verfügung stehenden Studienplätzen und der Zahl der Bewerbei um diese studienplätze ergeben. Dies führt einerseits zu dem problem, bis zu weldrem Grade die Ausbildungskapazität unter dem Aspekt der gegenwärtigen,,Notsituation" ausgelastet und zeitweilig überlastet werden kann (Nutzung der Hodrsdrulkapazitäten).

Auf der anderen seite stellt sich die Frage des weiteren Ausbaus der Ausbildungskapazitäten. sie kann nictrt allein aus hodrsctrulpolitisctren Erwägungen heraus entschieden werden, sondern muß auch uberle- gungen zum Ärztebedarf einbeziehen. Die sctraffung zusätzlictrer stu- dienplätze in der Medizin ist mit einem besonderen finanziellen Auf- wand verbunden, so daß eine spürbare Entsdrärfung der allgemeinen

(18)

Numerus-clausus-Situation durch Investitionen im Bereidr der Medizin kaum zu erwarten ist. Dieser Investitionsaufwand wäre aber gerecht- fertigt, wenn festgestellt werden müßte, daß die derzeit vorhandene Ausbildungskapazität

die

Ded<ung des

im

Hinblidc

auf

bestimmte gesundheitspolitisdre Zielsetzungen bestehenden Bedarfs an ärztlidrem Personal nidrt erlaubte.

8. Medizinisdre Forsdrung und Ausbildung und allgemeine gesundheitspolitisdre Uberlegungen

Empfehlungen zu den inhaltlichen Zielen und zur Organisation von medizinisdrer Forsdrung und Lehre können sidr im übrigen nidrt aus-

söließlidr

an wissensdraftsimmanenten Anforderungen orientieren.

Sie müssen vielmehr auch Anforderungen berüd<sichtigen,

die

aus gesundheitspolitischen Zielsetzungen heraus wissensdraftsextern vor- gegeben sind, selbst wenn diese Zielsetzungen ihrerseits nodr

in

der Diskussion sind. So haben etwa

in

letzter Zeit audt die Grenzen der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitsdraft der Gesellschaft für die Gesundheitsversorgung sowie die negativen Konsequenzen, bis hin zu spezifisdren Gefahren, die aus den Fortsdrritten der Medizin erwadr- sen, Eingang in die gesundheitspolitisdre Diskussion gefunden. Die Fülle neuer Erkenntnisse und die rasche Abfolge,

in

der diese gewonnen werden, werfen z. B. die Frage auf, ob und unter welchen Bedingungen das System der Gesundheitsversorgung überhaupt in der Lage ist, diese aufzunehmen. Die medizinische Wissensdraft darf sidr der Ausein- andersetzung

mit

diesen,

für

die weitere Entwid<lung des Gesund- heitswesens insgesamt entscheidenden Fragen

nidrt

entziehen. Sie

kann ällerdings bei der Bewältigung gesundheitspolitischer Probleme immer nur einen Teilbeitrag leisten. Aus diesem Grunde kann audr in den vorliegenden Empfehlungen die gegenwärtig geführte gesund- heitspolitisdre Diskussion

nur in

einzelnen,

für

die Inhalte und die Organisation von medizinisdrer Lehre, Forsdrung und Krankenversor- gung an den Hodrsdrulen besonders bedeutungsvollen Aspekten auf- genommen werden.

(19)

A.

Ausbildung von Arzten und nichtärztlichem Personal

Bei der Ausbildung von Ärzten

ist

zu untersdreiden zwisdren der Ausbildun§ bis zur Approbation (Studium einsdrließlich des Prakti- sdren Jahrs), der Weiterbildung zum Fadrarzt und der ärztlichen Fort- bildung. Für die Ausbildung bis zur Approbation haben die beiden letztgenannten Phasen insofern Bedeutung, als die Aufgabenverteilung zwischen der ersten Ausbildungsphase und der Facharztweiterbildung die Bestimmung des Studienziels für das medizinische Studium an der Hochschule beeinflußt. Ferner kommt den von nidrtärztlichem Personal wahrzunehmenden Funktionen im Gesundheitswesen zunehmend Be- deutung zu. Eine qualifizierte Ausbildung für diese Aufgaben ist ebenso notwendig wie die qualifizierte Ausbildung der Arzte.

A. I.

Ausbildung der Arzte bis zur Approbation

Grundlage der medizinisdren Ausbildung bis zur Approbation ist die Approbationsordnung für Arzte vom 28. Oktober 1970 1), die die bis dahin geltende Bestallungsordnung für Arzte 2) abgelöst hat. Die Ap- probationsordnung hat für die medizinisdre Ausbildung einen einheit- lidten Rahmen gesdraffen. Sie brachte dabei inhaltliche jtnderungen insbesondere durdr eine Ergänzung des naturwissensdraftlidren Wis- sensstoffes

um

psychologisdre und sozialwissensctraftliche Aspekte und zielte auf die stärkere Hinführung des Studenten zum Patienten.

Ferner wurde das Prüfungswesen im Bemühen uui eine stärkere Ob-

j ektivierung zentralisiert.

Die Approbationsordnung hat mit diesen Zielsetzungen Uberlegungen aufgenommen, die Inhalt der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Neuordnung des medizinischen Studiums an den Hodrschulen aus dem Jahre 19603) sowie der Medizinempfehlungen von 1968 waren.

Gegenwärtig befinden sidr die ersten Studenten, die ihr Studium nadr

der

neuen Approbationsordnung aufgenommen haben,

im

siebten

1) Vgl. oben S. 12, Fußuote 1.

2) BestalluBgsordnug für Arzte vom 15. September 1953, BGBI. I S. 1334, zuletzt geändert durdt die verordDung über die Neugliederung der Medizitralassistentetrzeit ud über die Appro- bationsurkunde vom 24. Februar 1970, BGBI. I S.214.

3) Wissens(häftsrat, Empfehlungen zur Neuordnung des Studiums an den wissensdraftlidren Hodrsdulen, 1966.

(20)

Semester. Die ärztlidre Vorprüfung und der erste Abschnitt der ärzt- lidren Prüfung wurden erstmals nach dem Sommersemester 1974 in der von der Approbationsordnung vorgesdrriebenen Form abgehalten.

Da

mit der

Realisierung

der

Approbationsordnung erst begonnen wurde, ist gegenwärtig der Zeitpunkt für eine auf umfassenden Erfah- rungen basierende

Kritik

nodr

nidrt

gekommen, Gleichwohl lassen sidr bereits jetzt bestimmte,

mit

der Einführung der Approbations- ordnung verbundene, Probleme deutlidrer als bisher absdrätzen. Zu ihnen gehören nicht zuletzl die Sdrwierigkeiten, die aus dem zeit- lichen Zusammentreffen der notwendigen Umstellung auf den per- sonalintensiveren Unterridrt in kleinen Gruppen mit dem ungewöhnlich starken Andrang zum Medizinstudium und den allgemeinen Sparmaß- nahmen

in

den öffentlidren Haushalten resultieren. Zu nennen sind ferner die Sdrwierigkeiten, die erforderlidren Famulaturplätze in ärzt- lidren Praxen und im öffentlichen Gesundheitsdienst bereitzustellen, und sdrließlich auch die Probleme, die Ausbildung

im

dritten klini-

sdren Studienabsdrnitt, dem Praktisdren Jahr, zu organisieren.

Diese Probleme nötigen nach Auffassung des Wissenschaftsrates nidrt zu einer grundsätzlidren Revision der Zielvorstellungen der Approba- tionsordnung. Sie madren es aber erforderlich, die Approbationsord- nung in ihren interpretationsbedürftigen Teilen zu konkretisieren, sie aufgrund der bisherigen Erfahrungen in Einzelpunkten zu ändern und sicherlidr auch in mandren Bereichen Erwartungen und Ansprüche zu revidieren, die sidr an ihre Einführung geknüpft haben mögen.

L l.

Ziel und Inhalt der medizinischen Ausbildung

Die Approbationsordnung stand

vor

der Notwendigkeit, eine Reihe von Ansprüdren auf inhaltlidre Anderungen der medizinischen Aus- bildung einzulösen. Der Fächerkanon sollte zugunsten der Berücksich- tigung bestimmter Bereidre der Psydrologie, der Sozialwissensdraften und des ökologisdren Stoffgebietes ergänzt, der Ausbildungsstoff sollte gestrafft und die Bedürfnisse der medizinisdren Praxis

-

nidrt nur der

Praxis des Krankenhauses

-

sollten besser als bisher berücksidttigt werden.

Zur Realisierung dieser Forderungen konnte die Approbationsordnung nur den allgemeinen Rahmen absted<en, die Ausbildungsinhalte im einzelnen jedodr nidrt bestimmen. Indessen führen die Zentralisierung des Prüfungswesens und die dadurdr bedingte Notwendigkeit einer stärkeren Vereinheitlidrung der Lehrinhalte im Rahmen von ,,Gegen- standskatalogen" zwar nidrt rechtlidr, aber faktisch zu einer weitge- henden Normierung des Lehrstoffes.

Die Medizin steht damit unter dem Zwang, den gesamten Stoff ihrer Ausbildung in einer für alle Hodrschulen gültigen Weise zu systema- tisieren und einen Konsens über die Inhalte des medizinisdren Stu- diums herbeizuführen. Dies gewährleistet

die

Vergleidrbarkeit der

(21)

Ausbildungsanforderungen zwisdren den versdriedenen Hodrsdrulen und ermöglicht die Rückkopplung zur Uberprüfung des Lehrerfolges, wie dies derzeit mit Ausnahme der Pharmazie für kein anderes Fadr in ähnlidrer Weise vorgesehen ist.

Die Ausbildungsinhalte in allen Teildisziplinen der Medizin zu behan- deln, ist nidrt Aufgabe der vorliegenden Empfehlungen. Der Wissen- sdraftsrat nimmt deshalb

nur zu

Problemen einzelner Fädrer und Stoffgebietel), sowie zur Gestaltung der Ausbildung im Praktisdren Jahr 2) und zur Famulatur 8) detaillierter Stellung.

Auf

die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Im folgenden wird darüber hinaus auf einige grundsätzlidre Aspekte der Bestimmung der Inhalte der medizi- nisdren Ausbildung eingegangen.

a) Ausbildungsziel

Eine Besdrreibung der Lehrinhalte im Rahmen von Gegenstandskata- logen kann nur gelingen, wenn zuvor eine Verständigung über das

Ziel, dem die Ausbildung dienen soll,

in

einer

für

alle beteiligten Teildisziplinen verbindlidren Form herbeigeführt wird. Eine Definition des Ausbildungsziels kann dabei naturgemäß nur relativ allgemeine Aussagen enthalten. Sie ist dennodr notwendig, um die Aufgabe des medizinischen Studiums gegenüber der einer späteren Ausbildungs- phase vorbehaltenen Fadtarztweiterbildung

zu

bestimmen und auf dieser Grundlage zu einer generellen Strukturierung des Ausbildungs- stoffes und zu einer angemessenen Gewidrtung des Anteils der ein- zelnen Stoffgebiete und Problembereidre an der ärztlidren Ausbildung zu gelangen.

Die Approbationsordnung selbst enthält keine Definition eines Aus- bildungszieles. Formulierungen, die

in

den Entwürfen enthalten wa- rena), wurden

in

die endgültige Fassung nidrt aufgenommen' Aller- dings ist in der amtlidren Begründung zur Approbationsordnung aus- geführt, daß ,,Umfang und Inhalt der Ausbildung auf das Maß gebradrt werden müssen, das

den Arzl zur

selbständigen Ausübung des

ärztlidren Berufs allgemein befähigt" 0;.

In

Konkretisierung der Zielsetzungen, die zum Erlaß der Approba- tionsordnung geführt haben, ist das Ausbildungsziel nadr Auffassung des Wissensdraftsrates folgendermaßen zu bestimmen:

Die Ausbildung muß die zur Diagnose und Therapie der bedeu- tungsvollen Krankheiten erforderlidten grundlegenden wissen-

1) Vgl. urten S. 183 ff, 2) Vgl. unten S,35 ff.

3) VgI. uten S. 33 ff.

4) Vgl. mveröffentlidrten Referentenentwurf ,des Bundesministeriums für Gesundheitswasen vöm 20. September 1969r "Ziel der ärztlidren Ausbildurg ist die wisseEsdxaltliüe Lleranbil- dung zu einem Arzt, der mit deu Grundlagen und den Methoden des ärztlichen Denkens, Wisieus und Haudelns soweit vertraut ist, daß er zur selbständigea Ausübung des ärztliÖen Beruls im Dienste der Gesellsdraft befähigt ist.'

5) Amtlidre Begrüntlug zur Approbationsordnung, BundesratsdrudrsaÖe 43770'

2l

(22)

schaftlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Bedeutungsvoll sind diejenigen Krankheiten, die besonders häufig oder

für

das

Verständnis der wesentlichen pathogenetischen Zusammenhänge beispielhaft sind oder bei denen ein unverzügliches ärztliches Han- deln notwendig ist.

Zum Zeitp,unkt.der Approbation muß der Arzt das Maß an Wissen, Verständnis und Selbstkritik gewonnen haben, das es ihm erlaubt, die den Umständen entsprechenden ärztlichen Maßnahmen selb- ständig vorzunehmen bzw. verantwortlich zu entscheiden, wann und

in

welcher Form er sich

im

Interesse der Kranken der Hilfe erfahrener bzw. fachlich speziell weiterge' ildeter Arzte bedienen muß,

Der approbierte Arzt soll durctr seine Ausbildung die Fähigkeit und Bereitschaft erworben haben, sidt in ein bestimmtes Praxisfeld ein- zuarbeiten und fachlidr weiter- bzw. fortzubild'en.

Im Sinne dieses Ausbildungszieles soll die medizinisdre Ausbildung einerseits die Befähigung zur Berufsausübung und damit aktuell ver- wendbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, andererseits aber den Arzt auch in die Lage versetzen, den notwendigen Zusammenhang der einzelnen Disziplinen in der Medizin zu verstehen, sidr im Rahmen seiner Facharztweiterbildung

in

bestimmte Spezialgebiete einzuar- beiten und die weitere Entwicklung der medizinischen Wissenschaft in den

für

seine eigene Praxis relevanten Aspekten nachzuvollziehen.

Hierfür ist das Verständnis wissenschaftlicher Verfahrensweisen und

die

naturwissenschaftlich-theoretische Fundierung des Studiums in einer gewissen Breite unerläßlich,

b) Inhalt uqd Fortsdrreibung der Gegenstandskataloge

Die Definition des Ausbildungsziels ist notwendige Voraussetzung für die inhaltlidre Bestimmung der Gegenstandskataloge. Diese konnten

im

ersten Versuch ihrer Erstellung den durch. das Ausbildungsziel besdrriebenen AnforderuniJen noch

nidrt

genügen. Einerseits haben

die

Sachverständigen vielfactr

die

Bedeutung des jeweils eigenen Fadres im Gesamtrahmen der medizinisdren Ausbildung überschätzt.

Andererseits ist eine Reihe der für die ärztlidre Praxis besonders be- deutsamen Problemstellungen

noö

nicht hinreichend berücksichtigt, So wurden teilweise Anforderungen gestellt, die in den naturwissen- sdraftlich-theoretischen Grundlagenfächern dem Vordiplom naturwis- senschaftlicher Studienrichtungen,

in

den klinischen Fächern dem Standard eines Facharztes der betreffenden Disziplin genügen könnten.

Dagegen fehlt für die praktische Ausbildung, für die eine erheblidre Zahl von Kursen und ein ganzes Studienjahr vorgesehen sind, eine deutlidre Beschreibung der

in

diesen Studienteilen zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten.

Es ist weitgehend unbestritten, daß insoweit eine Straffung und Har- monisierung der Gegenstandskataloge dringend erforderlich ist. Der

(23)

Wissensdraftsrat begrüßt es, daß an dem Verfahren der Uberarbeitung der Gegenstandskataloge audr niedergelassene Arzte, insbesondere audr Arzte für Allgemeinmedizin, beteiligt werden. Es ist zu erwarten, daß hierdurdr der starke Theorieüberhang

in

Zukunft auf ein dem Ausbildungsziel entspredrendes Maß reduziert werden kann.

Bei allen Vorteilen einer bundeseinheitlichen Beschreibung der Aus- bildungsinhalte dürfen allerdings bestimmte Gefahren nidrt übersehen werden, die mit einer weitgehendenVereinheitlidtung derLehrinhalte verbunden sind. Angesprodren

ist

damit

vor

allem, wie die Gegen- standskataloge audr künftig hinreichend rasdr der wissensdraftlidren Entwidrlung angepaßt werden können und wie die Freiheit der Leh- renden gesidrert werden kann, den Lehrstoff ihrer wissensdraftlichen Verantwortung entspredrend anzubieten.

Bei der Weiterentwiddung der Gegenstandskataloge bedarf es beson- derer Sorgfalt, um zu verhindern, daß Sdrwierigkeit und Dauer der Konsensbildung über die Bewertung neuer Forsdrungsergebnisse zu

einer ,,Versteinerung" der Ausbildungsinhalte oder dodr zu einem nidrt mehr zu tolerierenden ,,Nadrhinken" der Gegenstandskataloge gegenüber dem aktuellen \A/issensstand führen. Andererseits bringt es

die Aktualisierung der Gegenstandskataloge mit sidt, daß die Anpas- sung der Ausbildungsinhalte an die wissensdraftlidre Entwid<lung in manchen Bereidren sdrneller vollzogen werden muß, als dies bisher der Fall war.

Die Aufgabe der kontinuierlidren Aktualisierung des Lehrstoffes kann auf Dauer

nur erfüllt

werden, wenn geregelte Formen der Koope- ration zwisdren dem Institut

für

medizinisdre und pharmazeutisdre Prüfungsfragen, den medizinisdren Fadrbereidren und den medizi- nisdren Fadrgesellsdraften gefunden werden. Insbesondere den letz- teren kommt aus fadrlidrer Sidrt eine bedeutende Rolle zu.

Im übrigen darf die Bestimmung von Ausbildungsinhalten im Rahmen von Gegenstandskatalogen nidrt zu einer so weitgehenden Reglemen- tierung der Lehre führen, daß wissensdraftlidte Entwid«lungen behin- dert werden. Gegenstandskataloge und das zentralisierte Prüfungs- verfahren müssen Freiräume lassen,

die es

den Hodrsctrullehrern ermöglidren, unmittelbar Forsdrungsergebnisse

zur

Darstellung zu bringen und Akzentsetzungen

in

der Darbietung des Lehrstoffes vor- zunehmen, die sidr nodr

nidrt

an allen Stellen durdrgesetzt haben.

Audr dürfen die Studenten nicht veranlaßt werden, die Gegenstands- kataloge als das zentrale Lehrbudr der Medizin mißzuverstehen und

ihr

Studium aussdrließlidr an diesen auszuridrten. Dies bedeutet für die Abfassung der Gegenstandskataloge, daß die Detaillierung ihres Inhaltes ein gewisses Maß nidrt übersdrreiten darf. Zudem hebt die Publikation von Gegenstandskatalogen die Verpflidrtung der Hodt- sdrullehrer nidrt auf, die Studenten bei der Darlegung des Stoffes zur kritisdren Wertung anzuleiten und sie

-

nidrt zuletzt im Hinblid< auf die Notwendigkeit späterer Fortbildung

-

in den selbständigen Um- 23

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