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Archiv "Seniorenpolitik: Aktionismus oder mehr?" (26.07.1990)

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Academic year: 2022

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

ie Bundesregierung ist bemüht, mit Gutachten und Berichten sämtliche Felder der Sozial- und Gesell- schaftspolitik „abzudecken".

Dies gilt auch für die Politik zu- gunsten der älteren Mitbürger.

Längst hat es sich herumgespro- chen, daß die Altenpolitik mehr als nur ein politisches und wis- senschaftliches Steckenpferd von Bundesgesundheitsministe- rin Professor Ursula Lehr (CDU) ist. Was lag also näher, als im Wahljahr 1990 einen ful- minanten „1. Altenbericht der Bundesregierung" zu präsentie- ren. Somit ist die Lücke zwi- schen Jugend-, Familien- und Frauen-Berichten geschlossen.

Wenn die Fleißarbeit nicht nur eine Pflichtübung gewesen sein soll, ist sozialpolitische Ge- sellschaftsgestaltung zugunsten der Senioren und Hochbetagten gefordert. Gewiß wird sich der

„Medizinbetrieb" in Zukunft noch mehr den Herausforderun- gen stellen müssen, die aus der

Seniorenpolitik

Aktionismus oder mehr?

spürbaren Zunahme älterer Pa- tienten, Pflegebedürftiger, chro- nisch Kranker und Behinderter erwachsen. Zudem aber: Eine

„gesellschaftsgestaltende" Poli- tik müsse die Sicherungs- und Versorgungsmaßnahmen für das Alter und die Alternden verbes- sern, postulieren die Gutachter.

Sie plädieren für eine aktive — nicht nur umsorgende — Alten- politik. Unzureichende finan- zielle Mittel seien oftmals die Ursache für Fehlernährung, schlechte Wohnverhältnisse und soziale Isolierung. Auch mit der Feststellung, durch sozialrechtli- che Maßnahmen müsse das Pfle-

gefallrisiko besser abgesichert werden, repetieren die Gutach- ter Vorgedachtes und längst Postuliertes.

Daß der soziale und finan- zielle Status wie die Lebensum- stände der pflegenden Personen ebenso verbessert werden müs- sen, ist ebenfalls ein gutachterli- cher „Selbstgänger". Daß die so- ziale Infrastruktur — Sozialsta- tionen, ambulante Dienste, Ta- geskliniken und andere Sozial- einrichtungen — ausgebaut wer- den muß, ist ebenso evident. Es genügt nicht, daß sich Verbände und Fachberufe darum bemü- hen — jeder einzelne ist gefor- dert. Daß die Regierungs-Ex- pertenkommission allerdings ein spezielles Ministerium für Al- ternsfragen einrichten will, läßt eher einen ressortpartikularisti- schen Ansatz erkennen denn ech- te „Lebenshilfe". Die Senioren- Politik muß in vielen Ministerien und in vielen Köpfen ressortie- ren, damit sie ernst genommen wird und Erfolge zeitigt. HC

er europäische Binnen- markt für Arzneimittel wird bald vollständig ver- wirklicht sein. Damit rechnet je- denfalls der Vizepräsident der EG-Kommission, Dr. Martin Bangemann. Die Kommission in Brüssel hat sich inzwischen auf die wesentlichen Grundsätze für die Zulassung geeinigt. Danach wird es nach 1991 in der Europä- ischen Gemeinschaft nur noch drei Zulassungsverfahren für Arzneimittel geben. Vorgesehen sind laut EG-Kommission:

• Nationale Verfahren für räumlich begrenzte Anwen- dungsfälle

• Dezentrales Verfahren für gängige Arzneimittel (Prin- zip der gegenseitigen Anerken- nung)

• Zentrales Gemein- schaftsverfahren für „sensible"

Arzneimittel (zum Beispiel frei- willig für neue Wirkstoffe, ver- bindlich für biotechnologische Leistungssteigerungsmittel)

Für Gemeinschaftsverfah- 1 ren hat sich die EG-Kommission

EG-Arzneimittelmarkt

Zulassung ohne

„vierte Hürde"

bereits über Eckwerte geeinigt.

Danach sollen neue Arzneimit- tel auf Sicherheit, Effizienz und Qualität überprüft werden. Die Prüfung des Antrags soll in 210 Tagen erledigt sein. Ist das Gut- achten positiv ausgefallen, so soll es binnen 30 Tagen der Kommission, den Mitgliedstaa- ten und dem Antragsteller über- mittelt werden. Danach — inner- halb von weiteren 30 Tagen — soll die Kommission einen Ent- scheidungsvorschlag übermit- teln. Sollten die Mitgliedstaaten einverstanden sein, so entschei- det die EG-Kommission in 30 Tagen. Sollte es keine qualifi- zierte Mehrheit geben, so ent- scheidet der Rat.

Kommissar Bangemann wies auf einer Tagung der Arz- neimittelhersteller in Brüssel kürzlich darauf hin, daß es keine sogenannte vierte Hürde — ge- meint ist die gelegentlich ins Ge- spräch gebrachte ethische Beur- teilung — für die Zulassung von Arzneimitteln in der EG geben werde.

Allerdings: Die Mitglied- staaten oder die EG-Kommissi- on können über Sicherheit, Effi- zienz und Qualität hinaus auch

„ethische Kriterien" berücksich- tigen. Als Beispiele nannte der Vizepräsident der EG-Kommis- sion die „Abtreibungs-Pille" so- wie milchproduktionsteigernde Tierarzneimittel.

Bangemann sieht bei der vierten Hürde — also bei den ethischen Gründen — die Gefahr der Intransparenz und vor allen Dingen Entscheidungsverzöge- rungen bei der EG-weiten Ein- führung

von Arzneimitteln. Dr.

Martin Bangemann: „Über ethi- sche Fragen muß politisch ent- schieden werden." rco

Dt. Ärztebl. 87, Heft 30, 26. Juli 1990 (1) A-2269

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