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Dienstwagen in Agenda LOHN

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Academic year: 2022

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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: AER / 23.09.2020

Inhaltsverzeichnis

Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1687

2 1. Ziel

2 2. Voraussetzungen

3 3. Vorgehensweise

3.1. Dienstwagen-Rechner öffnen 3 3.2. Berechnung 1%-Methode 4

3.3. Lohnabrechnung Fahrtenbuchmethode 5

3.4. Versteuerung Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte 7

3.5. Arbeitgeberzuschuss für Fahrten Wohnung - Erste Tätigkeitsstätte mit Privat-Pkw 12 3.6. Integrierte Routenberechnung 13

3.7. Monatlicher Eigenanteil des Arbeitnehmers 15

16 4. Steuervorteile Elektro- und Hybridfahrzeuge

4.1. Nutzungsausgleich für Anschaffungen bis 31.12.2018 16

4.2. Halbierter bzw. geviertelter Brutto-Listenpreis für Anschaffungen ab 01.01.2019 bis 18 31.12.2030

20 5. Details

5.1. Rückwirkende Änderung des Bruttolistenpreises 20

5.2. Elektrofahrzeug - umsatzsteuerliche Behandlung des Sachbezugs 20 5.3. Berechnung der maximalen Tage bei Einzelbewertung 23

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Ziel 1.

Das Info zeigt, wie Sie mit der Komforterfassung »Dienstwagen« den »Dienstwagen-Rechner« in Agenda LOHN ausführen.

Voraussetzungen 2.

Funktionen

§ Ermittlung private Nutzung PKW einschließlich Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte

§ Private Nutzung von Elektrofahrzeugen

§ Arbeitgeberzuschuss für Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte

§ Integrierte Routenberechnung

Den geldwerten Vorteil können Sie mit folgenden Methoden abrechnen:

Listenpreismethode (1%-Methode) mit dem Dienstwagen-Rechner

Für Privatfahrten wird 1% des Brutto-Listenpreises des Pkws pro Monat angesetzt. Mit dem Dienstwagen-Rechner erzeugt Agenda LOHN alle Lohnbuchungen automatisch.

Der Dienstwagen-Rechner in Agenda LOHN bietet folgende Funktionen:

§ Berechnung des geldwerten Vorteils für Privatnutzung

§ Berechnung des geldwerten Vorteils für Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte - Regelversteuerung

- Pauschale Versteuerung - Einzelbewertung

§ Monatlicher Eigenanteil des Arbeitnehmers

§ Nutzungsausgleich bei Elektro-/Hybridfahrzeugen

§ Halbierter bzw. geviertelter Brutto-Listenpreis bei Elektro-/Hybridfahrzeugen für Anschaffungen in den Jahren 2019-2030.

Fahrtenbuchmethode

Der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung für private Zwecke wird mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt, die für das Fahrzeug entstanden sind.

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Vorgehensweise 3.

Dienstwagen-Rechner öffnen 3.1.

Vorgehensweise

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Festbezüge«.

2. .

3. Buchungsart »Dienstwagen« und <Dienstwagen-Rechner>.

Hinweis

Wenn Sie zwei Dienstwagen parallel abrechnen möchten, erfassen Sie einen Pkw mit einem Gültigkeitsdatum vor dem aktuellen Abrechnungsmonat.

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Berechnung 1%-Methode 3.2.

Pauschale Ermittlung der privat veranlassten Kfz-Kosten Erfassung in LOHN

Erfassen Sie den Brutto-Listenpreis abgerundet auf volle 100 Euro im Dienstwagen-Rechner:

Automatische Ermittlung in LOHN

Berechnung

Private Nutzung = abgerundeter Brutto-Listenpreis x 1%

Private Nutzung = 40.000 Euro x 1 % = 400 Euro Hinweis

Wenn ein Anteil der Anschaffungskosten des Pkw z. B. aufgrund individueller Sonderausstattung dem Arbeitnehmer zugerechnet wird, müssen Sie einen monatlichen Eigenanteil erfassen.

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Lohnabrechnung Fahrtenbuchmethode 3.3.

Soll die Abrechnung des Dienstwagens nach den tatsächlichen Kosten erfolgen, ist vom Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch zu führen. Grundsätzlich ist der geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungs- pflichtig.

Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können mit 15 % pauschaler Lohnsteuer abgerechnet werden. Der Arbeitnehmer verliert dadurch den Werbungskostenabzug.

1. Beispiel

Gesamtkosten des Fahrzeugs im Jahr: 10.500 Euro

Jahresfahrleistung: 30.000 km

davon Privatfahrten: 05.000 km

davon Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte: 09.000 km

2. Berechnung des geldwerten Vorteils Kilometersatz

10.500 Euro : 30.000 km = 0,35 Euro/km

(Gesamtkosten des Fahrzeugs: Jahresfahrleistung) Geldwerter Vorteil für Privatfahrten

5.000 km x 0,35 Euro/km = 1.750 Euro (Privatfahrten x Kilometersatz)

Monatlicher Anteil: 145,83 Euro

Geldwerter Vorteil für Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte 9.000 km x 0,35 Euro/km = 3.150 Euro

(Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte x Kilometersatz) Monatlicher Anteil: 262,50 Euro

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG 3. Vorgehensweise

1. »Stammdaten | Lohnarten«:

Lohnart »0171 Dienstwagen 1%« auf eine neue Nummer kopieren und die Bezeichnung anpassen.

In diesem Beispiel wurde die Lohnart auf die Nummer »1462 Dienstwagen Privatfahrten« kopiert.

2. »Stammdaten | Personaldaten | Register: Dialog«:

Entsprechende Lohnarten mit den monatlichen Werten erfassen.

Für die Abrechnung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gibt es zwei Möglichkeiten:

Regelbesteuerung

Pauschale Versteuerung

Achtung

Der Arbeitnehmer verliert dadurch den Werbungskostenabzug.

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Versteuerung Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte 3.4.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Abrechnung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung:

§ Regelversteuerung

§ Pauschale Versteuerung

§ Einzelbewertung Regelversteuerung

Dienstwagen-Rechner öffnen und Daten wie folgt erfassen:

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Geldwerter Vorteil = Brutto-Listenpreis x 0,03 % x Entfernung Wohnung – erste

Tätigkeitsstätte

Geldwerter Vorteil = 40.000 Euro x 0,03 % x 25 km = 300 Euro

Pauschale Versteuerung

Dienstwagen-Rechner öffnen und Daten wie folgt erfassen:

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Wohnung/erste Tätigkeitsstätte Brutto-Listenpreis x 0,03 % x 25 km

= 40.000 Euro x 0,03 % x 25 km = 300,00 Euro Pauschalierungsfähig und beitragsfrei 25 km x 0,30 Euro x 15 Tage = 112,50 Euro Steuer- und beitragspflichtiger Anteil 300,00 Euro - 112,50 Euro = 187,50 Euro

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Einzelbewertung

Voraussetzung

Der Arbeitnehmer muss schriftlich und datumsgenau aufzeichnen, an welchen Tagen er das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat. Der Arbeitgeber muss die Aufzeichnungen zum Lohnkonto nehmen.

Berechnung

Geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

= Brutto-Listenpreis x 0,002 % x Entfernungskilometer x Tage

Befüllen Sie den Dienstwagen-Rechner für die Einzelbewertung wie folgt:

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Wohnung/erste Tätigkeitsstätte Brutto-Listenpreis x 0,002 % x 25 km x 18

Tage

= 40.000 Euro x 0,002 % x 25 km x 18 Tage

= 360,00 Euro

Pauschalierungsfähig und beitragsfrei

25 km x 0,30 Euro x 18 Tage = 135,00 Euro

Steuer- und beitragspflichtiger Anteil

360,00 Euro - 135,00 Euro = 225,00 Euro

Hinweis

Die Anzahl der zu berücksichtigenden Tage ist auf max. 180 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Bei nicht ganzjähriger Nutzung des Dienstwagens wird anteilig gekürzt. Ein Wechsel der Methode während des Jahres ist auch bei einem Fahrzeugwechsel nicht zulässig.

Über <Übersicht abgerechnete Tage> erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die in den Vormonaten abgerechneten Tage.

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Arbeitgeberzuschuss für Fahrten Wohnung - Erste Tätigkeitsstätte mit Privat-Pkw

3.5.

Automatische Berechnung

Mit der Komforterfassung »Fahrten Wohnung / Erste Tätigkeitsstätte« haben Sie die Möglichkeit, die Entfernung von der Wohnung des Arbeitnehmers zur ersten Tätigkeitsstätte mit der integrierten Routenberechnung zu ermitteln und die Werte automatisch in folgende Lohnarten zu übernehmen:

§ 0166 - »Wohn/E.Tätigkeits.Regelv.«

§ 0167 - »Wohn/E.Tätigkeits.pau.AG«

§ 0168 - »Wohn/E.Tätigkeits.pau.AN«

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Festbezüge«

Buchungsart »Fahrten Wohnung / Erste Tätigkeitsstätte«

Hinweis

Wenn Sie die Adressdaten des Arbeitsnehmers ändern, erhalten Sie bei Verwendung der

<Fahrten-Berechnung> folgenden Hinweis auf der Auswertung »Hinweise zur Abrechnung«:

Den Hinweis erhalten Sie auch bei Verwendung der Komforterfassung »Dienstwagen«.

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Integrierte Routenberechnung 3.6.

Ermittlung in Agenda LOHN

Sie haben die Möglichkeit, die Entfernung von der Wohnung des Arbeitnehmers zur ersten Tätigkeitsstätte von Agenda LOHN ermitteln zu lassen:

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Festbezüge«.

2. <Festbezug neu> und Buchungsart <Dienstwagen> wählen.

3. <Dienstwagen-Rechner> und <Routenberechnung> klicken.

4. Daten in Erfassungsfenster überprüfen bzw. anpassen. Routen-Option wählen und <Weiter>.

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG 5. Ergebnis wird angezeigt:

6. Mit <Übernehmen> wird die Entfernung in den Dienstwagen-Rechner übernommen:

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Monatlicher Eigenanteil des Arbeitnehmers 3.7.

Erfassung in LOHN

Wenn ein Anteil der Anschaffungskosten des Pkw z. B. aufgrund individueller Sonderausstattung dem Arbeitnehmer zugerechnet wird, erfassen Sie den monatlichen Anteil folgendermaßen:

Der Eigenanteil (Lohnart 0169) des Arbeitnehmers mindert den zu versteuernden geldwerten Vorteil.

Der Nettoabzug (Lohnart 0255) wird automatisch als Folgelohnart erstellt.

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Steuervorteile Elektro- und Hybridfahrzeuge 4.

Nutzungsausgleich für Anschaffungen bis 31.12.2018 4.1.

Dienstwagen-Rechner öffnen

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Festbezüge | | Buchungsart: Dienstwagen«.

2. <Dienstwagen-Rechner>.

Beispiel: Private Nutzung nach der 1%-Methode 1. Erfassen Sie das Anschaffungsdatums.

2. Erfassen Sie den abgerundeten Brutto-Listenpreis.

3. <Dienstwagen ist ein Elektro-/Hybridfahrzeug> aktivieren.

4. <Nutzungsausgleich-Elektrofahrzeug> wählen.

5. Erfassen Sie die Leistung des Akkumulators in Kilowattstunden (kWh).

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Bei Ermittlung des privaten Nutzungsanteils wird der Brutto-Listenpreis um die enthaltenen Kosten des Batteriesystems gemindert.

Anschaffungsjahr/Jahr der Erstzulassung

Minderungsbetrag in Euro x kWh der Batteriekapazität

Höchstbetrag in Euro

2013 und früher 500 Euro x kWh 10.000 Euro

2014 450 Euro x kWh 9.500 Euro

2015 400 Euro x kWh 9.000 Euro

2016 350 Euro x kWh 8.500 Euro

2017 300 Euro x kWh 8.000 Euro

2018 250 Euro x kWh 7.500 Euro

2019 200 Euro x kWh 7.000 Euro

2020 150 Euro x kWh 6.500 Euro

2021 100 Euro x kWh 6.000 Euro

2022 50 Euro x kWh 5.500 Euro

Minderungsbetrag

Der Minderungsbetrag beträgt bei bis zum 31.12.2013 angeschafften Fahrzeugen 500 Euro je Kilowattstunde. Dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Fahrzeuge um jährlich 50 Euro je Kilowattstunde.

Höchstbetrag

Der Höchstbetrag beträgt bei bis zum 31.12.2013 angeschafften Fahrzeugen 10.000 Euro. Dieser Höchstbetrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Fahrzeuge um jährlich 500 Euro.

Brutto-Listenpreis

Der Brutto-Listenpreis wird dabei max. auf 0 Euro reduziert. Es entsteht kein Minus-Bruttolistenpreis.

Hinweis

Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bleibt 1% des Brutto-Listenpreises ohne Kürzung. In Agenda FIBU muss die Differenz manuell gebucht werden.

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Halbierter bzw. geviertelter Brutto-Listenpreis für Anschaffungen ab 01.01.2019 bis 31.12.2030

4.2.

Allgemein

Für Elektrofahrzeuge mit Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 wird der inländische Brutto-Listenpreis nur zur Hälfte angesetzt für

§ private Nutzung eines Kraftfahrzeuges das zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird,

§ Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Bei einem inländische Brutto-Listenpreis bis 60.000 Euro verringert sich die Bemessungsgrundlage auf 1/4 des inländischen Brutto-Listenpreises. Für das Jahr 2019 gilt eine Bemessungsgrenze (Brutto-Listenpreis) bis 40.000 Euro.

Voraussetzungen des Kraftfahrzeugs gem. Elektromobilitätsgesetz (EmoG) § 3 (2) Nr. 1. und 2.:

1. Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder oder

2. Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine von mindestens 40 Kilometer.

Dienstwagen-Rechner öffnen

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Festbezüge | | Buchungsart:

Dienstwagen«.

2. <Dienstwagen-Rechner>.

Beispiel: Private Nutzung nach der 1%-Methode 1. Anschaffungsdatum und Brutto-Listenpreis erfassen.

2. <Dienstwagen ist ein Elektro-/Hybridfahrzeug> und <Halbierter Brutto-Listenpreis für Anschaffungen 2019-2021> aktivieren.

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Im Feld »Korrigierter Brutto-Listenpreis« wird der um 50 % reduzierte Brutto-Listenpreis automatisch angezeigt:

Berechnung

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Details 5.

Rückwirkende Änderung des Bruttolistenpreises 5.1.

Um den Brutto-Listenpreis des abgerechneten Dienstwagens rückwirkend zu ändern, müssen die Korrekturbeträge manuell in LOHN erfasst werden.

Beispiel

Abrechnungsmonat Mai

Der Brutto-Listenpreis soll rückwirkend von 30.000 Euro auf 40.000 Euro geändert werden. In den Monaten Januar bis April wurde der Pkw mit der 1%-Regelung mit 300 Euro abgerechnet. Somit ergibt sich ein Korrekturbetrag in Höhe von 100 Euro pro Monat.

Lösung

1. »Bearbeitung | Nachberechnung Bezüge«.

2. Erfassen Sie jeweils 100,00 Euro für die Monate Januar bis April mit der entsprechenden Lohnart.

Hinweis

Korrekturen für vergangene Abrechnungszeiträume können nicht über den Dienstwagen-Rechner erfolgen. Erfassen Sie die Differenzbeträge über Nachberechnung Bezüge.

Elektrofahrzeug - umsatzsteuerliche Behandlung des Sachbezugs 5.2.

Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den er auch für private Fahrten nutzen darf, handelt es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Sachbezug.

In Agenda LOHN werden die Buchungen (mit korrigiertem Brutto-Listenpreis) automatisch erzeugt und können nach Agenda FIBU übergeben werden.

Achtung

Für umsatzsteuerliche Zwecke ist keine Kürzung des Brutto-Listenpreises vorzunehmen!

Laut BMF ist für umsatzsteuerliche Zwecke keine Kürzung für die Aufwendungen vorzunehmen, die auf das Batteriesystem von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen entfallen. Das bedeutet, dass die Nutzungsentnahme anders ermittelt wird als die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Wegen dieser Abweichung ist eine manuelle Buchung in Agenda FIBU nötig.

(21)

Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Korrigierter Bruttolistenpreis 5.2.1.

Automatische Buchung (korrigierter Brutto-Listenpreis) Sachbezug Beispiel

Brutto-Listenpreis: 40.000 Euro Leistung Akkumulator: 00.016 kWh Geldwerter Vorteil: 001%- Regelung

Der Brutto-Listenpreis des Elektrofahrzeugs mindert sich für die 1%-Regelung je kWh um 200 Euro (Anschaffungsjahr 2019).

Brutto-Listenpreis: 40.000 Euro

Nutzungsausgleich 2019: 3.200 Euro (= 16 kWh x 200 Euro) Korrigierter Brutto-Listenpreis: 36.800 Euro

Geldwerter Vorteil: 00.368 Euro SKR 04

Umsatz BU Gegenkonto Datum Konto Buchungstext

368,00 (S) 4947 31.07.2020 6020 Verrechnete Sachbezüge

aus Kfz-Gestellung 19 % USt

Umsatzsteuerdifferenz

USt für geldwerten Vorteil vom Brutto-Listenpreis 63,87 Euro

USt für geldwerten Vorteil vom korrigierter Brutto-Listenpreis 58,76 Euro

Differenz 5,11 Euro

Agenda FIBU

Die Umsatzsteuerkonten können nicht direkt angesprochen werden.

Buchungsvorschlag SKR 04

Erfassung mit Steuerschlüssel. Die Konten sind entsprechend zu beschriften.

Umsatz BU Gegenkonto Datum Konto Buchungstext

32,00 (S) 3 4830 31.07.2020 4831 Diff. geldwerter Vorteil f. USt Korrektur der Erlöskonten

Umsatz BU Gegenkonto Datum Konto Buchungstext

5,11 (S) 4831 31.07.2020 6020 USt-Differenz als

Lohnaufwand Hinweis

Der Gesetzgeber hat für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 eine Senkung der Umsatzsteuersätze beschlossen:

§ Allgemeiner Steuersatz von 19 % auf 16 %

§ Ermäßigter Steuersatz von 7 % auf 5 %

Passen Sie die Buchungen für diesen Zeitraum ggf. an.

Nr. 1299 Kontenrahmenänderungen Umsatzsteuersenkung 01.07.2020

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Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Halbierter bzw. geviertelter Bruttolistenpreis 5.2.2.

Regelung für Elektrofahrzeuge mit Anschaffung ab 01.01.2019 bis 31.12.2030.

Automatische Buchung (halbierter Brutto-Listenpreis) Sachbezug Beispiel

Anschaffungsdatum 03.06.2019

Brutto-Listenpreis: 80.000 Euro

Geldwerter Vorteil 1%-Regelung: 800 Euro Halbierter geldwerter Vorteil 400 Euro SKR 04

Umsatz BU Gegenkonto Datum Konto Buchungstext

400,00 (S) 4947 31.07.2020 6020 Verrechnete Sachbezüge

aus Kfz-Gestellung 19 % USt

Umsatzsteuerdifferenz

USt für geldwerten Vorteil vom Brutto-Listenpreis 127,73 Euro

USt für geldwerten Vorteil vom korrigierter Brutto-Listenpreis 63,87 Euro

Differenz 63,86 Euro

Agenda FIBU

Die Umsatzsteuerkonten können nicht direkt angesprochen werden.

Buchungsvorschlag SKR 04

Erfassung mit Steuerschlüssel. Die Konten sind entsprechend zu beschriften.

Umsatz BU Gegenkonto Datum Konto Buchungstext

400,00 (S) 3 4830 31.07.2020 4831 50% geldwerter Vorteil f.

USt

Korrektur der Erlöskonten

Umsatz BU Gegenkonto Datum Konto Buchungstext

63,86 (S) 4831 31.07.2020 6020 USt-Differenz als

Lohnaufwand Hinweise

§ Die Vorgehensweise gilt analog für den Ansatz von 1/4 des Bruttolistenpreises.

§ Der Gesetzgeber hat für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 eine Senkung der Umsatzsteuersätze beschlossen:

o Allgemeiner Steuersatz von 19 % auf 16 % o Ermäßigter Steuersatz von 7 % auf 5 %

Passen Sie die Buchungen für diesen Zeitraum ggf. an.

Nr. 1299 Kontenrahmenänderungen Umsatzsteuersenkung 01.07.2020

(23)

Autor: AER / 23.09.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Berechnung der maximalen Tage bei Einzelbewertung 5.3.

Beispiel

In den Monaten Januar bis Juni sind für einen Arbeitnehmer, der seinen Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt, jeweils 14 Tage zugrunde zu legen. In den Monaten Juli bis November jeweils 19 Tage. Wegen der jahresbezogenen Begrenzung auf

180 Fahrten ist für Zwecke der Einzelbewertung im Dezember nur ein Tag anzusetzen (Anzahl der Fahrten von Januar bis November = 179).

Januar bis Juni: 6 Monate x 14 Fahrten/Monat = 84 Fahrten Juli bis November: 5 Monate x 19 Fahrten/Monat = 95 Fahrten Dezember: Es ist max.x 1 Fahrt anzusetzen = 1 Fahrten 180 Fahrten

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