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Erneutes Wettbewerbsverfahren Rathaus II Bürgermeisterstraße 25 in Bernau bei Berlin (5-841)

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Erneutes Wettbewerbsverfahren Rathaus II

Bürgermeisterstraße 25 in Bernau bei Berlin (5-841)

Antrag an die

Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin

Vorlage Nr.: 5-841 Version: 1 Eingereicht am: 10.10.2011

Typ: Verwaltungsvorlage Öffentlich: Ja

Inhalt und Begründung:

Die Stadt Bernau bei Berlin hat im Zeitraum vom 16. Mai 2011 bis 19. September 2011 einen nicht offenen Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren zum Neubau bzw. Um- und Ausbau eines Rathauses II durchgeführt.

Nach europaweiter Ausschreibung wurden aus 143 Bewerbungen 9 Teilnehmer für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2008) ausgewählt.

Von den Bewerbern wurden 8 Arbeiten eingereicht, von denen durch eine Jury 7 Entwürfe bewertet werden konnten. Von den 7 Planungsvorschlägen sahen nur drei Entwürfe vor, gemäß der Orientierung die vorhandene Bestandsbebauung zumindest teilweise in die Bebauung des Standortes zu integrieren.

Im Ergebnis der Preisgerichtssitzung kam die Jury einstimmig zu der Überzeugung, keinen der eingereichten Entwürfe als Grundlage für eine Realisierung zu empfehlen und somit keines der Büros für die Bearbeitung der Planungsaufgabe vorzuschlagen.

Mit der anschließenden öffentlichen Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten wurde dieses Vergabeverfahren abgeschlossen.

F ü r d i e V e r g a b e v o n P l a n u n g s l e i s t u n g e n f ü r e i n n e u e s R a t h a u s a m S t a n d o r t Bürgermeisterstraße 25 in Bernau bei Berlin gibt es auf der Grundlage der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) theoretisch drei Möglichkeiten:

reines Verhandlungsverfahren 1.

Verhandlungsverfahren mit Planungsvorschläge 2.

Wettbewerbsverfahren (Planungswettbewerb) 3.

Erneutes Wettbewerbsverfahren Rathaus II Bürgermeisterstraße 25 in Bernau bei Berlin (5-841) 1

(2)

Grundsätzlich ist für alle drei möglichen Vergabeverfahren für das neue Rathaus in Bernau bei Berlin auf Grund der Höhe der zu vergebenden Leistung (über dem Schwellenwert von 192.000

€) eine europaweite Ausschreibung zwingende Voraussetzung.

F ü r e i n e E n t s c h e i d u n g , d u r c h w e l c h e s V e r g a b e v e r f a h r e n e i n e B e a u f t r a g u n g d e r Planungsleistungen erfolgen soll, sind nachfolgende Differenzierungen der einzelnen Verfahren skizziert.

1. Reines Verhandlungsverfahren

Ein reines Verhandlungsverfahren ist für diese Aufgabe nicht zielführend, da ohne Kenntnisse der Gestaltung, des Massenaufbaus, der Materialität sowie der Erfüllung der funktionellen Anforderungen sowie weiterer Kriterien keine Verhandlungsbasis gegeben ist. Der Aufwand und damit die Kosten können aufgrund dieser nicht vorhandenen Voraussetzungen nicht kalkuliert werden.

2. Verhandlungsverfahren mit Planungsvorschlägen

Im Verhandlungsverfahren müssen die Bewerber ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie ihre Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit auf Grund in der VOF festgelegter Nachweise darstellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Aufgabe klar und eindeutig zu beschreiben. Er muss die gestalterischen und technischen Anforderungen der Aufgabenstellung formulieren und detailliert definieren.

Bei diesem Verfahren können ausgehend von der Aufgabenstellung Planlösungen in unterschiedlichem Umfang und in zeitlich abgestufter Folge verlangt werden, die im Verhandlungsverfahren mit dem Auftraggeber besprochen werden.

Für diese Verfahren ist eine Mindestteilnehmerzahl von drei Bewerbern vorgesehen.

Die vom Auftraggeber zu gewährende Frist für die Bewerbung auf Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren sind mindestens 37 Tage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist verkürzt werden.

Das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Erarbeitung von Wettbewerbsvorschlägen in Form von Entwürfen und Plänen unterliegt keinen zeitlichen Festlegungen.

Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.

Die Ausarbeitung von Plänen und Entwürfen muss entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen vergütet werden, im Falle von Planungsleistungen für das neue Rathaus gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) jeweils für jeden Bewerber.

Inhalt und Begründung: 2

(3)

Unter Berücksichtigung der Mindestbewerberzahl von drei Büros und Begrenzung des Leistungsumfangs auf 5% der Gesamtentwurfsleistung würden bei Gesamtbaukosten von etwa 7,0 Mio € und Nebenkosten von 1 Mio € Aufwendungen von ca. 150.000 € entstehen. Dazu käme ggf. eine rechtliche Begleitung des Verfahrens.

3. Wettbewerbe (Planungswettbewerbe)

Die Durchführung von Planungswettbewerben ist gegenwärtig in der RPW 2008 geregelt.

Planungswettbewerbe können für verschiedene Aufgabenfelder vorgesehen werden.

Für öffentliche Auftraggeber im Anwendungsbereich der VOF können offene Wettbewerbe

nicht offene Wettbewerbe

ausgelobt werden. In Abhängigkeit von der Aufgabenstellung können die Wettbewerbe als einstufige oder zweistufige Verfahren sowie als Ideen- und Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.

Die Anzahl der Teilnehmer an einem Wettbewerb unterliegt in Abhängigkeit von Umfang und Inhalt der Aufgabe großen Schwankungsbreiten. Die Arbeitshilfe für Planungswettbewerbe empfiehlt für einen nicht offenen einstufigen Wettbewerb bei Projektkosten von â ¤ 5 Mio € eine Teilnehmerzahl von 12 †18, bei einem zweistufigen Verfahren bei gleichem Projektrahmen 30 Teilnehmer in der ersten und 15 Teilnehmer in der zweiten Stufe.

Die Durchführungszeiten von Wettbewerben sind abhängig von der Verfahrensart sowie der Stufigkeit des Wettbewerbs. Für einen nicht offenen einstufigen Wettbewerb kalkuliert die Arbeitshilfe der Richtlinie für Planungswettbewerbe ca. 25 Wochen, bei zweiphasigen Wettbewerben mindestens 30 Wochen, wobei eingeschlossene Ferienzeiten sowie Feste wie Ostern, Pfingsten, Weihnachten zur Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.

Vor dem Hintergrund der Erfahrung des durchgeführten Wettbewerbs und einer geforderten Erhöhung der Mindestteilnehmerzahl durch die Architektenkammer sind etwa 90.000 € einzuplanen.

Zusammenfassung

I n d e r B e w e r t u n g d e r p r a k t i s c h v e r b l e i b e n d e n z w e i V e r g a b e v e r f a h r e n f ü r e i n e Auftragserteilung ergibt sich vor allem aus finanziellen, wie auch aus förderrechtlichen Gründen ein eindeutiges Votum für das Wettbewerbsverfahren.

Begründung:

Inhalt und Begründung: 3

(4)

Beim Verhandlungsverfahren sind die jeweiligen Planungsleistungen der einzelnen Bewerber nach HOAI im Sinne einer Mehrfachbeauftragung zu vergüten. Das heißt, selbst bei nur drei Teilnehmern (Mindestzahl) müsste man das dreifache der Summe vergüten, die man als Preisgeld für einen Wettbewerb ansetzen kann, da die Wettbewerbspreisgelder bei einem Realisierungswettbewerb nur in der einfachen Höhe der Kosten für die erbrachte Planungsleistung nach HOAI ermittelt werden. Rechnet man die Verfahrenskosten für die Durchführung des Wettbewerbs in etwa gleicher Höhe der Preisgelder dazu, dann ist das Verhandlungsverfahren mindestens um ein Drittel kostenaufwendiger.

Da auch das Verhandlungsverfahren einer durchgängigen fachlichen Begleitung bedarf, entstehen auch hier Verfahrenskosten, die schwer zu kalkulieren sind, aber etwa die Hälfte der Verfahrenskosten für den Wettbewerb betragen.

Im Ergebnis hat man bei einem Verhandlungsverfahren mit der Mindestteilnehmerzahl nur drei Entwurfsalternativen oder bei einer höheren Bewerberzahl erheblich höhere Kosten. Dagegen bietet das Wettbewerbsverfahren in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl 12 - 18 Lösungsvorschläge.

Neben der kostengünstigeren Lösung ist auch nur das Wettbewerbsverfahren †weil die D u r c h f ü h r u n g v o n W e t t b e w e r b e n i m L a n d e s i n t e r e s s e l i e g t â € i m R a h m e n d e r Städtebauförderung zu 100 % förderfähig. Dagegen ist das Verhandlungsverfahren in der Städtebauförderung kein Fördergegenstand.

Für das erneute Wettbewerbsverfahren liegt bereits eine Förderzusage des Landesamtes für Bauen und Verkehr vor.

Vor diesem Hintergrund wird ein erneutes Wettbewerbsverfahren zur Erreichung der Vergabe eines Planungsauftrages vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung befürwortet ein erneutes Wettbewerbsverfahren zur Vergabe des Planungsauftrages für das Rathaus II in Bernau bei Berlin.

Finanzielle Auswirkungen: Ja im Verwaltungshaushalt: Nein im Vermögenshaushalt: Nein

Einnahmen Ausgaben

geplant: € 100.000 €

Haushaltsstelle: Städtebaufördermittel Treuhandkonto jährliche Folgen: €

Deckung planmäßig: Ja

Beschlussvorschlag: 4

(5)

Deckung überplanmäßig: Nein € außerplanmäßig: Nein €

Mehreinnahmen: Nein Haushaltsstelle:

Minderausgaben: Nein Haushaltsstelle:

Beratungsfolge:

Ausschuss/Gremium Termin J N E

Stadtentwicklungsausschuss 22.02.2012 5 0 1 5. Stadtverordnetenversammlung 01.03.2012 16 8 5 Stadtentwicklungsausschuss 25.04.2012 7 0 0 5. Stadtverordnetenversammlung 03.05.2012 26 4 1

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Finanzielle Auswirkungen: Ja 5

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