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Bericht zum Treffen der Steuerungsgruppe am Zur Steuerungsgruppe

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1 14.05.2020

Sechster Bericht zum Stand der Systemakkreditierung durch das Referat der internen Hochschulpolitik des AStA der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Zur Sitzung der AG Systemakkreditierung am 13.05.20

1.Bericht zum Treffen der Steuerungsgruppe am 06.05.

1.1 Zur Steuerungsgruppe

Die Steuerungsgruppe ist das Entscheidungsorgan innerhalb der Erstellung des QMS-Verfahrens an der Universität Oldenburg, welches als höchste organisatorische Stelle vor der Entscheidungsgewalt des Präsidiums steht. In diesem Gremium findet sich keinerlei studentische Vertretung. Das wurde zu Beginn der Beteiligung der Studierendenschaft von diesem Gremium abgelehnt (siehe 1. Bericht).

Die AG Systemakkreditierung erarbeitet in ihren Konzepten nur Vorschläge, die dann von dem übergeordneten Gremium beraten werden.

Dieser Bericht des AStAs berichtet über den Bericht aus der AG, ist also in doppelter Vermittlung, weil die Vertreter der Studierendenschaft nicht teilnehmen dürfen. Der Bericht wird durch die Dokumente der Steuerungsgruppe angereichert, die der AG insgesamt vorliegen.

1.2 Bestimmungen zum „Entscheidungsgremium“

Die Steuerungsgruppe hat bestimmt, dass nun zwischen dem „Entscheidungsgremium“ und einem vorhergehenden Gremium, dass Vorschläge zur Akkreditierungsentscheidung gibt, unterschieden werden soll. Dazu ist aus dem Protokoll der letzten Sitzung der Steuerungsgruppe zu entnehmen:

„Nach kurzer Diskussion wichtiger Aspekte (Vertretungsregelung, Ordnung) einigt sich die StG, dass ein eigenes Gremium gebildet werden soll, welches die Akkreditierungsentscheidung vorbereitet. In diesem Gremium sollen v.a. ehemalige Studiendekan*innen vertreten sein, wobei eine Flexibilität in der Besetzung des Amts notwendig ist. Innerhalb dieses Gremiums sollen die Verantwortlichen für die Studiengänge angehört werden und gemeinsam über die Entwicklung des Studiengangs beraten werden (Empfehlungen, Auflagen). Die Entscheidung über die Akkreditierung trifft das Präsidium. Zu klärende Aspekte sind noch: Umgang mit Konfliktfällen, Entstehung einer Ordnung, usw.“

(Siehe Anhang: VII. Sitzung der Steuerungsgruppe für die Systemakkreditierung)

Auf Nachfrage von den Vertretern der Studierenden wurde von Seiten des Dezernats erklärt, dass das „Vorbereitungsgremium“ auch VertreterInnen anderer Statusgruppen vorsehen solle. Zunächst wurde dies nicht berichtet. Auch wurde es so offensichtlich nicht im Protokoll der Steuerungsgruppe erfasst. Sollte das Protokoll die Vorstellungen der Steuerungsgruppe richtig gefasst haben, ist also weder in der Phase der Entscheidungsvorbereitung, noch in der Phase der Entscheidung selbst angedacht, eine Vertretung der Studierendengruppe zuzulassen.

Im Grobkonzept zur Systemakkreditierung war es noch anders bestimmt worden: "Zur Entscheidung über die Erteilung der Akkreditierung wird ein eigenes Gremium eingerichtet, dem die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Studium und Lehre vorsitzt.“ Zwar ist es richtig, dass das Grobkonzept immer nur einen vorläufigen Stand der Findung eines geeigneten QM-Systems anzeigen sollte, doch liegt hier eine klare Veränderung des ursprünglichen Konzepts vor, welche sich

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gegen eine paritätische, ansatzweise demokratische Form der Entscheidungsfindung stellt. Die Entscheidung trifft kein nun „eigenes Gremium“, sondern das Präsidium höchstselbst.

Dies ist durch die Steuerungsgruppe politisch so entschieden worden. Ein rechtlicher Zwang für eine solche Entscheidung liegt durchaus nicht vor: Auch wenn die Verwaltung nicht müde wird zu betonen, dass dies so rechtlich möglich sei, verpasst sie vollkommen den Punkt der Kritik. Aus der Möglichkeit der Umsetzung folgt nicht deren Notwendigkeit. Es hätte ein paritätisches System der Entscheidungsfindung implementiert werden können. In derselben Sitzung der Steuerungsgruppe wurden verschiedene Modelle der Entscheidungsfindung von QM-Systemen den Mitgliedern präsentiert, wie aus den Unterlagen hervorgeht. Darunter finden sich auch zwei paritätische Modelle an der Universität Potsdam und der Universität Würzburg. Diese Ausrichtung ist also eine explizite Entscheidung gegen demokratische Mitbestimmung an der Universität. (siehe Anhang:

Formales Entscheidungsgremium für Interne Akkreditierungen an der UOL – Vorschläge für ein Entscheidungsgremium)

Die bereits von Anfang an geäußerte Befürchtung, dass die Systemakkreditierung vor allem eine weitere Verschärfung der Zentralisierung von Entscheidungsbefugnis im Präsidium bedeutet, bestätigt sich so. Es ist der alte Hut: „Die Interessen der Studierenden finden ja auf unterer Ebene Gehör und lassen sich in den Daten der oberen Entscheidungsgremien wiederfinden.“ So wird Transparenz und Mitbestimmungsmöglichkeit von Entscheidungsfindung in Sachen Akkreditierung vollkommen desavouiert. Selbst wenn Studierende noch in dem vorbereitenden Gremium sitzen sollten, wurde in der AG Systemakkreditierung betont, dass die Empfehlungen aus einem dialogischen Verfahren heraus entstehen sollen. Wie das bei ggf. unterschiedlichen Positionen und Konfliktfällen geschehen soll, ist noch offen. Es besteht also hier die Gefahr, dass dieses Gremium auch nur ein lockeres Gespräch wird, wo niemand jemandem auf den Schlips treten soll.

Im Grunde wurde das von der Seite der studentischen Vertretung im jetzigen Prozess der Bestimmung eines QMS-Systems von Anfang an bemängelt und befürchtet. Nun realisiert sich das, was sich schon in der Ausgrenzung von studentischer Vertretung aus der Steuerungsgruppe selbst ankündigte, auf die Interessenvertretung der Studierenden wird verzichtet.

Schon im ersten Bericht zur Systemakkreditierung hatten wir angedeutet, dass der Grundwiderspruch in der Systemakkreditierung darin liegt, dass sich die Universität und damit die Mitarbeiter, die die Studiengänge selbst entwickelt haben und betreiben, selbst überprüfen in der Qualität ihrer Arbeit, nämlich Studium und Lehre betreffend. Sollte sich der Verdacht bestätigen und es auch in der dem Vorschlagsgremium keine studentische Vertretung geben, dann würde sich dieser Widerspruch ganz offensichtlich zeigen. Ehemalige Dekane und Dekaninnen haben nicht selten selbst die aktuelle Struktur und Lehre der Studiengänge zu verantworten. Sie agieren oftmals im Rotationsprinzip, d.h. ein ehemaliger Dekan ist vielleicht schon kurze Zeit später wieder aktueller Dekan usw. Es ist offensichtlich, dass das einen Interessenskonflikt bedeutet, der zwar sowieso unvermeidbar in der Form der Systemakkreditierung ist, aber durch paritätische Besetzung zumindest transparent gemacht und abgefedert werden könnte.

2.Modulkonferenz

Die Modulkonferenz war zu Beginn der Erarbeitung Startpunkt eines QMS-Durchlaufs. Dies hatte sich vor einigen Sitzungen geändert, mit der Begründung, dass es sich um einen zu großen Aufwand handele. Die Modulkonferenzen sollte nicht mehr einmal im Jahr, sondern nur noch

„anlassbezogen“ angesetzt werden. Der Vorschlag der Vertretung der Studierenden, dass man auch alle zwei oder drei Jahre eine Konferenz durchführen könne, wurde nicht verfolgt.

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Nun stellte sich folgerichtig die Frage, was ein Anlass ist und wo die Entscheidung liegt, den Anlass festzustellen und eine Konferenz daraufhin einzuberufen. (Siehe Anhang: Entwurf Berichtsblatt Modulkonferenz)

Was sich in der Diskussion des Papiers vor allem zeigte, war abermals das Fehlen einer Geschäftsordnung für das QMS. Das Gremium, dass eine Modulkonferenz und damit eine Prüfung innerhalb des QMS auf Modulebene ermöglicht, soll die StuKo sein. Auf Nachfrage der Vertretung der Studierendenschaft, warum nicht auch Fachschaften diese Möglichkeit der Bestellung einer Modulkonferenz haben sollten, wurde geantwortet, dass diese in der StuKo vertreten seien. Dass zwischen Vertretern in der StuKO und den Fachschaften in den einzelnen Studiengängen auch Unterschiede bestehen, wurde zur Kenntnis genommen, Fachschaften wird aber diese Möglichkeit nicht eingeräumt werden.

Abermals gab es auch Diskussionen darüber, inwiefern auch Personalfragen Teil der Modulkonferenzen sein können. Immer wieder wurde von Seiten des Dezernats betont, dass die Modulkonferenz kein Ort dafür sei, weil im QM-System nur „Strukturen und Instanzen“ geprüft würden. Dies ist aus unserer Sicht schlicht falsch und widersinnig. „Strukturen und Instanzen“ sind kein über den Dingen schwebendes Dasein, dass gänzlich unabhängig von Personen sich selbst implementiert hat, im Gegenteil: Die Qualität von Studium und Lehre, ganz gleich ob die Didaktik, die Struktur des Studiums aber auch der Inhalte desselben, hängen ganz wesentlich von Personen ab. Die Hochschullehrer die Module verantworten, müssen sich zwar an den Rechtsrahmen halten, der ihnen vorgegeben ist, doch die Ausgestaltung übernehmen sie und diese Ausgestaltung bestimmt gerade die Qualität von Studium und Lehre, also genau das, was das System überprüfen soll. Die Freiheit der Lehre ist ein hohes Gut, die Qualität eines Studienganges lässt sich weder an den Wünschen externer Akteure, noch an denen der Studierenden bestimmen, sondern nur am Gegenstand der Wissenschaft selbst. Dennoch: Dieser Versuch der völligen Immunisierung der handelnden Personen ist offensichtlich nicht durch den Rechtsrahmen gedeckt, wie z.B. §13 der Musterrechtsverordnung darlegt. Ob dies die richtigen Kriterien sind, sei dahingestellt – dass sie auch inhaltlicher Art sind, ist nicht zu bestreiten.

Immer wieder wird der Versuch gemacht, die Qualität von Lehre und Studium gänzlich von den handelnden Personen, den Hochschullehrern zu trennen. Allein ein Blick auf den Entwurf eines Berichtsblattes für die Modulkonferenz (siehe Anhang: Entwurf Berichtsblatt Modulkonferenz) zeigt, dass eine Frage wie „Gibt es Hinweise auf andere Probleme in diesem Modul?“ gar nicht von Personen zu trennen sind. Fähigkeiten würden etwa bei der Einstellung des Personals überprüft. Auf die Frage, wie dann die Akkreditierung, die wesentlich die stetige Verbesserung von Studium und Lehre, wie es auch das misslungene Leitbild der Lehre der Universität formuliert, ohne Bezug auf Personen und deren Lehre festgestellt und garantiert werden kann, wurde keine Antwort gegeben.

Die momentane Vorstellung in der AG, die wohl auch gerne in der Steuerungsgruppe aufgenommen werden wird, immerhin sind dort im Grunde nur Hochschullehrer vertreten, ist, dass solche Beschwerden in „andere Instanzen“ ausgelagert werden soll.

Die Vorstellung, dass jedwede auch an Personen gerichtete Kritik und Aufnahme in den Berichtsbogen, auf welcher Ebene des QMS auch immer, bereits Persönlichkeitsrechte betreffe, ist absurd. So absurd, dass langsam kaum noch etwas anderes dahinter zu vermuten ist, als dass eine allgemeine Abwehr der Möglichkeit von Kritik damit in Stellung gebracht werden soll.

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4 3.Lehramtsstudiengänge

Zuletzt gab die Kleingruppe zum Thema Lehrerbildung noch einen Blick in ihren Arbeitsstand. Die Lehramtsstudiengänge sollen in ihren übergreifenden Strukturen durch ein paralleles QM-System geprüft werden. Dazu zählen etwa die Implementierung von Praktika, die von jedem Studierenden des Lehramts absolviert werden müssen. Die fachlichen Bestimmungen der Lehramtsstudiengängen sollen im „normalen“ QM-System geprüft werden.

Die einzelnen Schritte des „normalen“ QM-Systems sollen gespiegelt werden auf Instanzen der Lehrerbildung, wesentlich des DiZs. (Siehe Anhang: QMS-Konzept allgemein und Lehrerbildung, Kommission für Lehrerbildung Beratungsvorlage zur Sitzung am 22.04.20) Es wurde darauf hingewiesen, dass die Implementierung der Fachschaft Lehramt in der Übersicht noch fehlt aber integriert werden soll.

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Anhang

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VII. Sitzung der Steuerungsgruppe für die Systemakkreditierung

Videokonferenz, 06.05.2020, 11 – 13 Uhr Leitung: VP-L

Anwesende: FK II: Jürgen Sauer FK III: Karen Ellwanger, Nanna Fuhrhop FK V: Peter Röben, Michael Wark Fakultät VI: Hans Gerd Nothwang, C3L: Anno Stockem, DiZ: Martin Butler, Personalrat: Alfred Mikschl, Referat Studium und Lehre: Susanne Haberstroh, Martina Hoffmann, Isabel Müskens und Maren Petersen

Zeitplanung und Berichte

VP-L berichtet kurz über die laufenden Prozesse (siehe dazu das Prozessdokument, versendet per Mail am 20.04.2020) und fragt die Fakultäten nach deren Prozessstand und insbesondere nach dem Prüfauftrag, der nach dem ursprünglichen Zeitplan zum 20.05.2020 vorliegen sollte. Die anwesenden Verteter*innen der Fakultäten, vom C3L und vom DIZ geben an, dass der Prüfauftrag in den meisten Fällen derzeit in den Gremien besprochen wird und dann an das Referat S+L geschickt werden kann.

Weitere Klärung zum Zeitplan gibt es nachdem wir einen Vertag mit der Agentur abgeschlossen haben und eine Verlängerung beim Akkreditierungsrat beantragen können. Es wurde bereits in Aussicht gestellt, dass die Fristen aufgrund der Corona Krise ausgeweitet werden könnten. Die ausgewählte Agentur ist ACQUIN. Mit der Agentur findet am 14.05.2020 gemeinsam mit der VP-L und dem Referat S+L ein Telefonat statt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Entscheidungsgremium

Kurze Erläuterung des Dokuments: Alle 8 Jahre erfolgt die Reakkreditierung, bzw. bei neuen Studiengängen muss eine Erst-Akkreditierung vorgenommen werden. Der mögliche Prozessablauf wird derzeit in einer Kleingruppe erarbeitet und demnächst der Übergr. AG vorgestellt. Am Ende dieses Prozesses steht die Akkreditierungsentscheidung an, beispielweise durch ein Gremium, welches u.a. Empfehlungen/Auflagen aussprechen muss.

Nach kurzer Diskussion wichtiger Aspekte (Vertretungsregelung, Ordnung) einigt sich die StG, dass ein eigenes Gremium gebildet werden soll, welches die Akkreditierungsentscheidung vorbereitet. In diesem Gremium sollen v.a. ehemalige Studiendekan*innen vertreten sein, wobei eine Flexibilität in der Besetzung des Amts notwendig ist. Innerhalb dieses Gremiums sollen die Verantwortlichen für die Studiengänge angehört werden und gemeinsam über die Entwicklung des Studiengangs beraten werden (Empfehlungen, Auflagen). Die Entscheidung über die Akkreditierung trifft das Präsidium. Zu klärende Aspekte sind noch: Umgang mit Konfliktfällen, Entstehung einer Ordnung, usw.

Berichtsblatt Modulkonferenz

VP-L erläutert kurz, dass Modulkonferenzen bei Bedarf stattfinden oder bei Anlässen einberufen werden können - die Anlässe werden in der Übergr. AG am 13.05. diskutiert.

Das Blatt ist nach dem gleichen Prinzip wie das Berichtsblatt zur Studiengangskonferenz aufgebaut und richtet sich im Wesentlichen nach akkreditierungsrelevanten Fragen gemäß der

Niedersächsischen Akkreditierungsverordnung.

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Die Steuerungsgruppe ist sich darin einig, dass das Ziel der Systemakkreditierung ist, die Qualität der Studiengänge zu sichern. Modulkonferenzen sind kein Ort, um über die Qualität der Lehre einzelner zu befinden. Neben anlassbezogenen Modulkonferenzen können die Fakultäten auch davon unabhängig ihre Module betrachten, so wie es derzeit auch schon in einzelnen Lehreinheiten praktiziert wird. Die Gestaltung und Dokumentation der Modulkonferenzen liegen dabei in der Hand der Fakultäten. Das Berichtsblatt zur Modulkonferenz kann als Hilfestellung genutzt werden, ist aber nicht verbindlich vorgegeben. Eine Handreichung zum Berichtsblatt wird noch erarbeitet.

Sonstiges

Abschluss: nächste Sitzung am 24.06.2020, 11 – 13 Uhr. Es erfolgt rechtzeitig eine Information, wie/wo die Sitzung stattfinden wird.

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Formales Entscheidungsgremium für Interne Akkreditierungen an der UOL – Vorschläge für ein Entscheidungsgremium

Der Prozess der Internen Akkreditierung ist ein mehrstufiger Prozess, der von der formalen Prüfung über die externe Betrachtung hin zu einer finalen Akkreditierungsentscheidung mit oder ohne Empfehlungen führt. In diesem Dokument sind zentrale Aufgaben eines Entscheidungsgremiums, Beispiele anderer Universitäten und verschiedene Varianten eines solchen Gremiums im

Qualitätsmanagementsystem der UOL beschrieben.

Möglicher Prozessablauf der Internen Akkreditierung:

Aufgaben des Entscheidungsgremiums

• Abschließende Entscheidung über Reakkreditierung und Erstakkreditierung mit ggf.

Empfehlungen

Mögliche weitere Aufgaben des Entscheidungsgremiums

• Abstimmung über Gutachter*innenlisten für Interne Akkreditierungsverfahren

• Lösungsvorschläge für Problemfälle besprechen und über Eskalationsstufen entscheiden

Beispiele anderer Universitäten:

• Uni Bremen: Rektorat entscheidet auf Empfehlung der Gutacher*innen

• Uni Duisburg-Essen: Als Follow-up der Institutionellen Evaluation haben die Fakultäten Gelegenheit, zu dem schriftlichen Gutachten Stellung zu nehmen. Darauf folgt ein Gespräch der Fakultät mit dem Rektorat. Die Ergebnisse der internen Reflexion im Selbstbericht sowie die Schlussfolgerungen aus dem externen Gutachten fließen schließlich in den

Entwicklungsbericht und das Vereinbarungsraster der anstehenden ZLV. Somit bereitet die Institutionelle Evaluation jeden zweiten Zyklus der hochschulinternen ZLV zwischen den Organisationseinheiten der UDE vor.

Überprüfung

Intern: z.B.

Referat S+L prüft formale Kriterien

Begutachtung

•Extern: inhaltliche Prüfung durch

"Critical Friends"

Entscheidung

Intern durch ein Gremium

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• Uni Greifswald: Rektorat entscheidet auf Grundlage des Gutachtens der externen Gutachtenkommission

• Uni Hamburg: Die Zertifizierungskommission entscheidet im Rahmen der mehrstufigen Evaluationsverfahren von Studiengängen auf Grundlage des Gutachtens externer Expertinnen und Experten und der Stellungnahmen der an der jeweiligen Evaluation beteiligten und verantwortlichen Akteure über die Zertifizierung. Zusammensetzung: 1 Professor*in je FK (7), 2 WiMis, 2 Studierende auf Vorschlag gewählt.

• Uni Hannover: Mehrstufiges Verfahren; Entscheidung im Präsidium

Uni Lüneburg: Entscheidungen im Entwicklungsgespräch nach dem Konsensprinzip (beteiligt sind:

zuständiges Präsidiumsmitglied, zuständige*r Studiendekan*in, die oder der Studienprogrammbeauftragte, zuständige Schoolleitung, Leitung der Stabsstelle

Qualitätsentwicklung, zentrale Gleichstellungsbeauftragte, der Lehrservice); Vetorecht haben:

Präsidiumsmitglied, Studiendekan/in, Studienprogrammbeauftragte, Leitung der Stabsstelle Qualitätssicherung (für formale Kriterien))

• Uni Potsdam: Interne Akkreditierungskommission (Vorsitz VP-L, 6 Studiendekan*innen und 3 Studentische Vertreter*innen)

• Uni Würzburg: Präsidialkommission für Qualität in Studium und Lehre entscheidet im Auftrag der Universitätsleitung (Vorsitz VP für Systemakkreditierung u. Bau, stv. Frauenbeauftragte, alle Fakultäten, zwei Studierende, ein externes Mitglied, zwei Vertr. aus Referat QM)

Mögliche Varianten im Qualitätsmanagementsystem der UOL

Bezeichnung Zusammensetzung Vorsitz Sitzungstaktung Besonderheit / Bemerkung

UOL Fakultätsübergr.

StuKo

6 Studiendekan*innen, 6 Studierende; DIZ, C3L und Ref. S+L und Mitarbeitergruppe (FK I-VI) beratend

1 Studien- dekan*in

Regelmäßig (alle 6 Wochen)

- Vorsitz VP-L?

- DIZ und C3L mit Stimmrecht bei deren Studiengängen?

Qualitätszirkel Lehre Studiendekan*innen, Koordinator*innen für S+L, Dez 3 Leitung, C3L, DIZ, Referat S+L

VP-L Ca. 4x im Jahr - kein Gremium - Teilnahme eher unverbindlich

Präsidium 4 VPs,

Referatsleitungen

Präsident

*in

wöchentlich

Senatskommission z.B. Profs, WiMis und Studierende, Referat S+L

VP-L? Min. 4x im Jahr - extra für interne Akkr.

einrichten

- Bericht im Senat

Neu

Eigenes Akkr.- Gremium

z.B. ehemalige Studiendekan*innen, Studierende, Referat S+L, C3L, DIZ…

VP-L? Min. 4x im Jahr -freie Ausgestaltung durch eigene Ordnung

Neu

Akkreditierungs- gespäch

Dekanat, Studiengangs- verantwortliche, Präsidium, studentischer

VP-L Anlassbezogen (nach erfolgter Begehung)

-mit Ergänzung durch Fakultätsrat oder fakultätsübergr. StuKo für z.B.

Gutachterentscheidung -Befangenheit

Neu

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11 Vertretung, Referat

S+L, ggf. DIZ, C3L,

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12 ENTWURF Berichtsblatt Modulkonferenz (MK)

Alle gelb markierten Hinweise dienen der Erläuterung und werden in der finalen Version gelöscht.

Hinweis: Das Berichtsblatt wird ggf. noch durch Fragen und Kriterien aus dem operationalisierten Leitbild ergänzt.

Hinweis: Dieses Berichtsblatt kann sowohl für anlassbezogene wie auch für nicht-anlassbezogene Modulkonferenzen genutzt werden.

Modulkonferenz: Der/ die Modulverantwortliche lädt Lehrende des Moduls und studentische Vertreter/innen ein.

Aufgabe: Bearbeitung des konkreten Anlasses. Formulierung von Zielen und Maßnahmen zur Problemlösung.

Die nachfolgenden Fragen/Kriterien nehmen auf die einschlägigen Paragraphen der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung (Nds. StudAkkVO) Bezug.

Modulbezeichnung Modulcode

Kreditpunkte Modulart

Verwendet in Studiengängen Lehrveranstaltungen des Moduls

Modulverantwortliche/r Teilnehmende der MK (mit Angabe der Statusgruppe)

Anlagen und Daten

- Modulbeschreibung aus Stud.IP

- Prüfungsordnung (PO)/Fachspezifische Anlage der Prüfungsordnung (FSA) - Berichtsblatt B aus der Studiengangskonferenz

- ggf. Berichtsblatt aus früherer Modulkonferenz, sofern vorhanden - StudAkkVO (Auszug)

- zentrales Datenset zum Modul

A Anlass der Modulkonferenz

Gibt es einen besonderen Anlass für die Modulkonferenz?

[ ] ja [ ] nein

Wenn Ja, was ist der Anlass?

Welche Maßnahmen leitet die MK daraus ab?

Anlagen/Daten

B Generelle Modulbetrachtung

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13

1 Modularisierung, Leistungspunktesystem (§§ 7 und 8) und Umsetzung des

Modulkonzepts (§ 12 Abs. 1 StudAkkVO) Anlagen/Daten

Entspricht die Formulierung der Modulbeschreibung zu Prüfungsleistungen und Lehrveranstaltungsformen den Vorgaben der Prüfungsordnung?

[ ] ja [ ] nein

Wenn nein, welche Anpassungen sind notwendig? [Bitte veranlassen Sie die entsprechenden Anpassungen]

Modulbeschreibung, PO od. FSA

Entsprechen die Vorgaben zu Prüfungsleistungen und Veranstaltungstypen in der Prüfungsordnung (noch) den Anforderungen an das Modul?

[ ] ja [ ] nein

Wenn nein, welche Änderungen sind notwendig? [Bitte veranlassen Sie die entsprechenden Anpassungen]

Modulbeschreibung, PO od. FSA

Sind die Kompetenzziele und Inhalte in der Modulbeschreibung angemessen formuliert und entsprechen sie (noch) den Anforderungen an das Modul?

[ ] ja [ ] nein

Wenn nein, welche Änderungen sind notwendig? [Bitte veranlassen Sie die entsprechenden Anpassungen]

Modulbeschreibung, PO od. FSA

Ist der Workload im Modul angemessen?

[ ] ja [ ] nein

Wenn nein, inwiefern ist der Workload unangemessen?

Welche Maßnahmen leitet die MK daraus ab?

Modulbeschreibung, PO od. FSA

Werden Studierende in die Gestaltung von Lehr-/Lernprozessen aktiv eingebunden?

[ ] ja [ ] nein Wenn ja, wie?

Wenn nein, welche Gründe gibt es dafür?

Gibt es ggf. Maßnahmen der MK, die Studierenden mehr einzubinden?

Gibt es neben den bereits aufgeführten Punkten weitere Unstimmigkeiten hinsichtlich Modularisierung, Leistungspunktesystem und Umsetzung des Modulkonzepts?

[ ] ja [ ] nein Wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen leitet die MK daraus ab und müssen ggf. entsprechende Anpassungen veranlasst werden?

2 Prüfungen (§ 12 Abs. 4, 5 StudAkkVO)

Gibt es Auffälligkeiten hinsichtlich der Modulprüfungen?

[Beispiele: Notenverteilung, Durchfallquote (1., 2. und 3. Prüfungsversuch), Prüfungsbelastung (Workload)]

[ ] ja [ ] nein

Wenn ja, welche Auffälligkeiten gibt es?

Welche Maßnahmen leitet die MK daraus ab?

Datenset,

Berichte/Rückmeldungen Fachschaft

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14

Sind die Prüfungsformen dem Modul angemessen und ermöglichen sie eine

aussagekräftige Überprüfung der erreichten Lernergebnisse? (Kompetenzorientierung) [ ] ja [ ] nein

Wenn nein, inwiefern sind die Prüfungsformen unangemessen?

Welche Maßnahmen leitet die MK daraus ab?

Gibt es mehr als eine Prüfungsleistung im Modul?

[ ] ja [ ] nein

Wenn ja, bitte begründen Sie, warum mehr als eine Prüfungsleistung vorgesehen ist. PO od. FSA

3 Studierbarkeit und Studienerfolg (§ 12, Abs. 3, 5 und § 14 StudAkkVO)

Gibt es Auffälligkeiten hinsichtlich Studierbarkeit und Studienerfolg?

[Beispiele: Überschneidungen von Lehrveranstaltungen, Modulorganisation (ausreichende Veranstaltungen/Ausfall von Veranstaltungen/Plätze/Wartelisten/quantitative

Lehrstandards)]

[ ] ja [ ] nein

Wenn ja, welche Auffälligkeiten gibt es?

Welche Maßnahmen leitet die MK daraus ab?

Datenset, Stud.IP, Berichte/Rückmeldung FS

4 ggf. Darstellung zum Lehramt (§ 13 StudAkkVO)

MaVO1, Modulkatalog

Gibt es Besonderheiten in Bezug auf Lehramt?

[ ] ja [ ] nein

Wenn ja, welche Auffälligkeiten gibt es?

Welche Maßnahmen leitet die MK daraus ab?

5 weitere Diskussionspunkte

Gibt es Hinweise auf andere Probleme in diesem Modul?

[ ] ja [ ] nein

Wenn ja, welche Probleme gibt es?

Welche Maßnahmen leitet die MK daraus ab?

Was läuft gut?

C Ziele und Maßnahmen

1 Masterverordnung Lehramt

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15 Konkrete Ziele zur Verbesserung des Moduls:

1)

Maßnahmen / Lösungsvorschläge, die bis zur nächsten Studiengangskonferenz umgesetzt werden sollen:

1)

D Stellungnahmen

Maßnahmen; Nächste Schritte und Ansprechperson

• Beteiligte der Modulkonferenz haben 5 Werktage Zeit,

• eventuelle Stellungnahmen o.ä. unter Punkt D einzutragen, bevor das Berichtsblatt weitergeleitet wird.

• Anschließend Berichtsblatt Modulkonferenz weiterleiten an zuständige Personen (u.a.):

o Studiengangsverantwortliche/r (alle Studiengänge, in denen das Modul verwendet wird) o QM Beauftragte/r?

o Ggf. Institutsrat?

• Wenn Wunsch nach Änderung der Modulbeschreibung -> Modulverantwortliche/r schickt Textvorschlag an verantwortliche Person

• Wenn Wunsch nach Änderung der Prüfungsordnung (Modulebene) ->

Modulverantwortliche/r informiert Studiengangsverantwortliche/n -> schickt Textvorschlag an verantwortliche Person

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16

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11.03.2020

V:\Stabstelle-Lehre\Akkreditierung\Systemakkreditierung\01-Arbeitsgruppen\01-übergreifendeAG\20200513\QMS_Lehrerbildung_Konzept_v1.2.docx

QMS-Konzept allgemein und Lehrerbildung – Arbeitsstand Diskussion in Kleingruppe

Studiengang = SG

Allgemeines QMS-Konzept QMS-Konzept für übergreifende Strukturen in der Lehrerbildung

QM-Elemente u. -Rollen Beschreibung QM-Elemente u. -Rollen Beschreibung

SG-Konferenz/

Teil-SG-Konferenz jährlich

SG’e und Teil-SG’e eines Fachs/eines Instituts/ei- ner Lehreinheit werden beraten, Handlungsbe- darfe u. Entwicklungspotentiale erfasst.

Studienfächer/Teil-SG’e der Sonderpädagogik und Wirtschaftspädagogik sowie der Bildungswis- senschaften werden ebenfalls in diesem Rahmen beraten.

Für jeden SG/Teil-SG wird ein Berichtsblatt er- stellt.

Das Berichtsblatt wird um ein bis zwei Fragen zu Handlungsbedarfen bei übergreifenden Aspekten der Lehrerbildung (z.B. Praxismodule) ergänzt.

keine Entsprechung sinn- voll

SG-Verantwortliche/r/

Teil-SG-Verantwortl.

lädt am SG-Beteiligte ein, dokumentiert Bera- tungsergebnisse für „ihren/seinen“ SG

Modulkonferenz anlassbezogen

Module werden anlassbezogen beraten, Hand- lungsbedarfe u. Entwicklungspotentiale erfasst.

Beratungsergebnisse werden dokumentiert.

Modulkonferenz wie Modulkonferenz allgemein

Modulverantwortliche/r lädt am Modul Beteiligte ein, dokumentiert Bera-

tungsergebnisse für „ihr/sein“ Modul Modulverantwortl. wie Modulverantwortl. allgemein

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11.03.2020

V:\Stabstelle-Lehre\Akkreditierung\Systemakkreditierung\01-Arbeitsgruppen\01-übergreifendeAG\20200513\QMS_Lehrerbildung_Konzept_v1.2.docx

Allgemeines QMS-Konzept QMS-Konzept für übergreifende Strukturen in der Lehrerbildung

QM-Elemente u. -Rollen Beschreibung QM-Elemente u. -Rollen Beschreibung

Qualitätsgespräch Anlassbezogen

SG-übergreifender, ggf. vergleichender Austausch üb.

Fakultätsübergreifendes Qualitätsgespräch Lehrer- bildung

jährlich

Übergreifende Strukturen werden beraten (Prak- tika, MA-VO-Anpassungen, Ordnungen etc.) Ggf. Treffen mit Untergruppen od. zeitl. versetz- ten Schwerpunkten: Fachdidaktikrunden GHR und Gym, Schnittstellentreffen SoPäd u. WiPäd sowie Bildungswissenschaften

Ergebnisse werden über den Rat für Lehre in die fakultätsübergreifende StuKo eingebracht Studiendekan/in initiiert das Gespräch Diz-VizedirektorIn Lehre

StuKo-Bericht jährlich

Kenntnisnahme d. Berichtsblätter aus SG-Konfe- renzen, Abstimmung v. Planungen u. Entwicklun- gen

Fakultätsübergreifende StuKo - Bericht

Kenntnisnahme d. Berichtsblätter aus Qualitäts- gespräch/-Zirkel u. Qualitätsgespräch/-Zirkel Lehrerbildung,

Abstimmung v. Planungen u. Entwicklungen

Studiendekan/in initiiert das Gespräch VorsitzendeR

Entwicklungsgespräch alle 4 Jahre

Planungs- u. Qualitätsgespräch zw. Fakultät u.

VPL/Ref. Studium u. Lehre

u.a. fachwiss. u. fachdidaktische sowie bildungs- wiss. Aspekte der Teil-Studiengänge

Vorbereitung auf Akkreditierung in Fachclustern

Erweiterte Kommission für Lehrkräftebildung (KLB) alle 4 Jahre

Planungs- u. Qualitätsgespräch zw. KLB u.

VPL/Ref. Studium u. Lehre

Vorbereitung auf Akkreditierung Oldenburger Modell

Ref. Studium u. Lehre lädt ein, bereitet vor und dokumentiert Bera-

tungsergebnisse KLB/Ref. Studium u.Lehre?

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11.03.2020

V:\Stabstelle-Lehre\Akkreditierung\Systemakkreditierung\01-Arbeitsgruppen\01-übergreifendeAG\20200513\QMS_Lehrerbildung_Konzept_v1.2.docx

Allgemeines QMS-Konzept QMS-Konzept für übergreifende Strukturen in der Lehrerbildung

QM-Elemente u. -Rollen Beschreibung QM-Elemente u. -Rollen Beschreibung

Akkreditierung alle 8 Jahre

a. Formale Prüfung

b.Fachl.-inhaltliche Begutachtung durch Externe c. Entscheidung

Akkreditierung alle 8 Jahre

Modellbetrachtung/Begleitung z.B. durch Beirat:

VertreterIn Gesprächskreis Schule-Uni (GSU), Stu- dentIn u. MK-VertreterIn

Ref. Studium u. Lehre (Koordination)

a. Ref. S+L prüft Akkreditierungsfähigkeit b.FK organisiert fachliche Begutachtung (z.B. Ak-

kreditierungsverantwortliche)

c. Fk-übergreifendes Gremium mit VPL (z.B. Fa- kultätsübergreifende StuKo)

Ref. Studium u. Lehre (Ko- ordination)

a. Ref. S+L prüft Akkreditierungsfähigkeit b. Diz organisiert fachliche Begutachtung (s.o.)

Qualitätsbeauftragte/r

(FK) Fakultäten entscheiden wie Aufgaben zugeordnet werden

Akkreditierungsbeauf- tragte/r

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16

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1

Kommission für Lehrkräftebildung (KLB)

KLB-DRS 03/20

Beratungsvorlage zur Sitzung am 22.04.2020 TOP 3.1

Vorlagenersteller*in Dr. Julia Michaelis, Dr. des. Ines Weßels (DiZ-Geschäftsstelle) Berichterstatter*in Dr. Julia Michaelis, Dr. des. Ines Weßels (DiZ-Geschäftsstelle)

Gegenstand Systemakkreditierung: fakultätsübergreifende Prozesse für Themen in den lehramtsbezogenen Studiengängen

Beratungsbedarf Die Mitglieder*innen der KLB werden gebeten, gemäß des Prüfauftrags der VP-L über die Empfehlungen zur Ausgestaltung eines Qualitäts- kreislaufs für fakultätsübergreifende Themen in den lehramtsbezoge- nen Studiengängen zu beraten.

Hintergrundinformationen

Im Dezember 2019 wurde das Grobkonzept des Qualitätsmanage- ments (QM) für Studium und Lehre vom Präsidium befürwortend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 1, 2). Das Konzept beschreibt auf unterschiedlichen Ebenen Prozesse zur Qualitätserfassung, -sicherung und -entwicklung.

Für den aktuellen Arbeitsstand erging der Auftrag an alle Beteiligten (Fakultäten, C3L und DiZ), sich mit der Umsetzbarkeit der beschriebe- nen Qualitätsprozesse für die jeweilige Organisationseinheit intensiv auseinanderzusetzen und in den entsprechenden Gremien zu diskutie- ren. Eine Rückmeldung der Ergebnisse ist für den 20.05.2020 angefragt.

Auf Basis des Grobkonzeptes hat die DiZ-Geschäftsstelle unter Rück- sprache mit den zentral organisierten fakultätsübergreifenden Arbeits- gremien im Rahmen der Systemakkreditierung und in Vorbewertung durch DiZ-Gremien (s.u.) ein Konzept für die Gestaltung eines fakultäts- übergreifenden QM-Prozesses für Themen in den lehramtsbezogenen Studiengängen entwickelt. Das Konzept stellt eine studiengangsspezi- fische Ergänzung zu den fakultären Qualitätskonzepten dar.

Bei der Entwicklung wurden u.a. folgende Kriterien zugrunde gelegt:

• Adaption und Weiterentwicklung bereits am DiZ etablierter, be- währter Verfahren, die qualitätssichernde und -entwickelnde Funktionen erfüllen;

• Einbindung von bereits etablierten lehrer*innenbildungsbezoge- nen Gremien und Formaten des DiZ;

• Entwicklung einer fakultätsübergreifenden Struktur, in der die QM-relevanten Themen sachgerecht und dynamisch beraten bzw. bearbeitet und bzgl. zeitlicher und personeller Ressourcen in angemessener Relation bewältigt werden können.

(22)

2

Beratende Rückmeldung der KLB zum Prüfauftrag

Die KLB wird gebeten, den Entwurf zur Rückmeldung zum Prüfauftrag (vgl. Anlage 3) zu beraten. Die Rückmeldung wurde als Empfehlungen zur Ausgestaltung eines Qualitätskreislaufs für fakultätsübergreifende Themen in den lehramtsbezogenen Studiengängen verfasst.

Es wird um eine Beratung in Form einer Kommentierung der Beratungs- vorlage bis zum 27.04.2020 an klb@uni-oldenburg.de gebeten.

Folgende Leitfragen dienen als Orientierung für die Beratung:

- Befürworten Sie die dargestellten Empfehlungen zur Ausgestal- tung eines Qualitätskreislaufs für fakultätsübergreifende Themen in den lehramtsbezogenen Studiengängen?

- Welche Aspekte wurden ggf. übersehen, die in einem überfakultär ausgerichteten lehrer*innenbildungsbezogenen QM-Kreislauf unbedingt Berücksichtigung finden müssten?

- Haben Sie weitere Anregungen für die Bearbeitung und Doku- mentation fakultätsübergreifender Prozesse?

- Inwiefern sind über die Empfehlungen hinausgehende Maßnah- men zur Informationsaufbereitung-/übermittlung erforderlich?

- Welche Art von Daten/Informationen werden evtl. darüber hinaus von wem/wofür gebraucht?

- In welchem Format wird ggf. eine Bereitstellung spezifischer Daten gewünscht?

- Gibt es weitere Anregungen und/oder Verbesserungen?

Die Rückmeldungen aus der Beratung durch die KLB werden anschlie- ßend im Rat für Lehre (RaLe) beraten und für die Rückmeldung auf den Prüfauftrag zusammengeführt.

Ggf. Beratungen/Stellung- nahmen/

Beschlüsse andere Organisationseinheiten

 Fakultätsübergreifende AG Systemakkreditierung (22.01.2020, 19.02.2020)

 DiZ-Direktorium (28.01.2020, 11.02.2020)

 Rat für Lehre (12.02.2020)

 Kleingruppe der fakultätsübergreifenden AG Systemakkreditie- rung zur Lehrer*innenbildung (11.03.2020)

Ggf. Anlagen (1) Prüfauftrag zum Grobkonzept des Qualitätsmanagements für Stu- dium und Lehre

(2) Grobkonzept: Qualitätsmanagement von Studium und Lehre (3) ENTWURF: DiZ-Rückmeldung zum Prüfauftrag

Datum:

16.04.2020

Verfasser*in:

Dr. Julia Michaelis, Dr. des. Ines Weßels

(23)

1

Stand: 16.04.2020

Rückmeldung zum Prüfauftrag: Grobkonzept des Qualitätsmanagements für Studium und Lehre Empfehlungen des DiZ zur Ausgestaltung eines Qualitätskreislaufs für fakultätsübergreifende Themen in den lehramtsbezogenen Studiengängen

Einführung

Die DiZ-Geschäftsstelle koordiniert die Umsetzung des Prüfauftrags unter Einbeziehung von Gre- mien und Arbeitsformaten.

Beratung zum Prüfauftrag erfolgte in folgenden Gremien/Arbeitsformaten (Stand: 16.04.20)

 Fakultätsübergreifende AG Systemakkreditierung (22.01.2020, 19.02.2020)

 DiZ-Direktorium (28.01.2020, 11.02.2020)

 Rat für Lehre (12.02.2020)

 Kleingruppe der Fakultätsübergreifende AG Systemak- kreditierung zur Lehrer*innenbildung (11.03.2020) Nachfolgend wird die Rückmeldung zum Prüfauftrag in Form einer konzeptionellen und beratenden Empfehlung zur Ausgestaltung eines Qualitätskreislaufs für fakultätsübergreifende Themen in den lehramtsbezogenen Studiengängen zusammengefasst. Das der Empfehlung zugrundeliegende Konzept stellt eine studiengangsspezifische Ergänzung zu den fakultären Qualitätskonzepten dar.

Bei der Entwicklung wurden u.a. folgende Kriterien zugrunde gelegt:

• Adaption und Weiterentwicklung bereits am DiZ etablierter, bewährter Verfahren, die quali- tätssichernde und -entwickelnde Funktionen erfüllen;

• Einbindung von bereits etablierten lehrer*innenbildungsbezogenen Gremien und Formaten des DiZ;

• Entwicklung einer fakultätsübergreifenden Struktur, in der die QM-relevanten Themen sach- gerecht und dynamisch beraten bzw. bearbeitet und bzgl. zeitlicher und personeller Ressour- cen in angemessener Relation bewältigt werden können.

Gliederung der konzeptionellen und beratenden Empfehlung 1. Visualisierung des Qualitätskreislaufs

2. Erläuterungen zum Qualitätskreislauf 2.1 Gremien und Formate des Schaubilds 2.2 Ablauf des Qualitätskreislaufs

3. Datenbasis und Instrumente

4. Ergebnis- und Maßnahmensicherung

5. Empfehlungen zur weiteren Entwicklungsarbeit im Rahmen der Systemakkreditierung

(24)

2 1. Visualisierung des Qualitätskreislaufs

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3 2. Erläuterungen zum Qualitätskreislauf 2.1 Gremien und Formate des Schaubilds

Das Schaubild visualisiert die lehrerbildungsbezogenen Gremien und Formate, die in Koordination über die DiZ-Geschäftsstelle eine zentrale Funktion in der Qualitätssicherung und -weiterentwick- lung erfüllen. Diese werden nachfolgend kurz erläutert.

Gremien und Formate des Schaubilds Rat für Lehre

(RaLe)

Zentrales Gremium des DiZ im Handlungsfeld Studium und Lehre; berät zu übergrei- fenden Fragen der Lehrkräftebildung (z.B. Lehrorganisation und Koordination)

Verfasst Beschlüsse, Stellungnahmen, Empfehlungen, die themenbezogen an Fakul- täten, Einrichtungen (insb. Dezernate, Referate) gehen

Vorsitz: DiZ-Vizedirektor*in für Lehre

Tagt gemäß Gremienterminplan Temporäre

Arbeitsgruppen des RaLe

Etabliertes Format gem. RaLe-Beschluss vom 26.06.2019

Anlassbezogene Einrichtung durch den RaLe mit zeitlich begrenzter Arbeit gemäß Arbeitsauftrag; berichtspflichtig gegenüber dem RaLe; legt dem Gremium Arbeitser- gebnisse zur Beratung und/oder Entscheidungsfindung vor

Fk-übergreifen- des Qualitätsge- spräch Lehramt

Entspricht im Rahmen des Grobkonzepts einer Studiengangskonferenz im Cluster. Hier werden Auffälligkeiten, Herausforderungen, Entwicklungs- und Innovationspotenziale diskutiert. Grundlage ist hier u.a. der Input aus fakultären Studiengangskonferenzen.

Fk-übergreifendes QM-Gremium, das sich aus Vertretungen aller lehramtsbezoge- nen Studiengänge zusammensetzt. Hierbei wird auf bereits etablierte Formate zu- rückgegriffen (Fachdidaktikrunde Gym/GHR), die um Vertretungen aus SoPäd, WiPäd und den Bildungswissenschaften erweitert werden

Vorsitz: DiZ-Vizedirektor*in für Lehre

Einberufung: jährlich Berufsfeld spezifi-

scher Praxisbeirat auf Basis des Gesprächskreises Schule-Universität (GSU)

Einrichtung eines fakultätsübergreifenden „Berufsfeld spezifischen Praxisbeirats“

auf Basis des GSU gemäß der KMK-Musterrechtsverordnung1

Prüfung der Erweiterung um die Zielgruppe der Absolvent*innen (Lehramtsanwär- ter*innen, Berufseinsteiger*innen) pro Schulform

Vorsitz: DiZ-Vizedirektor*in für das Berufsfeld Schule

Einberufung in definierbaren Abständen Erweiterte Kom-

mission für Lehr- kräftebildung (KLB)

Eine erweiterte Kommissionssitzung in Form eines fakultätsübergreifenden Entwick- lungsgesprächs zu fakultätsübergreifenden Themen in den lehramtsbezogenen Studi- engängen entspricht den fakultären Qualitätsgesprächen gemäß Grobkonzept.

Zentrales Gremium des DiZ; nimmt zur Erfüllung der Aufgaben des Zentrums Stel- lung und berät insbesondere das Direktorium in allen Fragen der Lehrkräftebildung;

kann Empfehlungen beschließen

Vorsitz: DiZ-Direktor*in

Tagt im Rahmen der Systemakkreditierung in erweiterter Besetzung (darunter VP- L/Referat Studium & Lehre) als zentral-organisiertes, QM-relevantes Entwicklungsge- spräch alle 4 Jahre bzw. dient der Vorbereitung auf die Akkreditierung

1 https://www.akkreditierungsrat.de/de/media/23

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4 2.2 Ablauf des Qualitätskreislaufs

Im Folgenden werden die Prozesse und zusammenwirkenden Formate des Schaubilds erläutert.

Fakultätsübergreifendes Qualitätsgespräch Lehramt

Im Rahmen des Oldenburger QM-Prozesses findet für die fakultätsübergreifenden lehramtsbezoge- nen Studiengänge jährlich ein „fakultätsübergreifendes Qualitätsgespräch Lehramt“ unter Koordi- nation der DiZ-Geschäftsstelle statt.

Unter dem Vorsitz der/des DiZ-Vizedirektor*in Lehre kommen alle, an den Lehramtsstudiengängen beteiligten Verantwortlichen zusammen, um über fakultätsübergreifende Themen zu beraten. Das

„fakultätsübergreifende Qualitätsgespräch Lehramt“ stellt eine Erweiterung der bisher dauerhaft eingerichteten Fachdidaktikrunde (vgl. RaLe-Beschlusses vom 26.06.2019) dar, die um die Verant- wortlichen aus den Studiengängen SoPäd und WiPäd und den Bildungswissenschaften erweitert wird.

Zentrale Themen im „fakultätsübergreifenden Qualitätsgespräch Lehramt“ sind überfakultäre The- men zur Lehrkräftebildung (z.B. Lehramtspraktika) aber auch Auffälligkeiten/Fragen/Bedarfe, die auf Ebene der fakultären QM-Kreisläufe ermittelt wurden. Hier zeigt sich die Bedeutung einer systema- tischen Vorbetrachtung der Module der lehramtsbezogenen Studiengänge in fakultären Modulkon- ferenzen. Im Vorfeld des „Fakultätsübergreifenden Qualitätsgesprächs Lehramt“ erfolgt dazu eine Themenabfrage an alle Teilnehmenden.

Die Sitzungsgestaltung wird zur Zeiteffizienz in gestufter Form erfolgen. Alle lehramtsübergreifen- den Themen werden im ersten Sitzungsteil behandelt. Die studiengangsspezifischen Themen wer- den absteigend gemäß der an den jeweiligen Studiengängen Beteiligten getaktet (Master Ed. Gym, GHR, SoPäd, WiPäd).

Die Ergebnisse des „fakultätsübergreifenden Qualitätsgesprächs Lehramt“ werden in einem „Be- richtsblatt fakultätsübergreifende Studiengangskonferenz“ dokumentiert und dem Rat für Lehre übermittelt.

Rat für Lehre

Der Rat für Lehre berät zu übergreifenden Fragen der Lehrkräftebildung (insb. Lehrorganisation und Koordination in Bezug auf die allgemeinen Teile der Bachelorprüfungsordnung für Zwei-Fächer-Ba- chelor, die Ordnungen der Master of Education-Studiengänge und die Ordnungen des Professiona- lisierungsbereichs für das Lehramt). Auf Basis der DiZ-Ordnung gehören diesem Gremium studenti- sche Vertretungen aus allen lehrer*innenbildenden Fakultäten an.

Der Rat für Lehre prüft und berät die Ergebnisse des „fakultätsübergreifenden Qualitätsgesprächs Lehramt“. Der Rat für Lehre kann anlassbezogen temporäre Arbeitsgruppen einrichten und be- rät/entscheidet auf Basis der Arbeitsgruppenergebnisse.

Der Rat für Lehre kann auf Basis der Beratung im „fakultätsübergreifenden Qualitätsgespräch Lehr- amt“ sowie der Ergebnisse der Arbeitsgruppen Beschlüsse, Stellungnahmen und/oder Empfehlun- gen im Rahmen eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements beschließen.

Der Rat für Lehre wird die Ergebnisse der Arbeitsgruppen bzw. des Qualitätsgesprächs und daraufhin gefasste Maßnahmen in Form von Berichten, Beschlüssen, Empfehlungen oder Stellungnahmen do- kumentieren und die universitären Einrichtungen (Dezernate, Referate, Fakultäten) informieren.

Diese Dokumentationen bilden die Grundlage für das alle vier Jahre stattfindende Entwicklungsge- spräch zu fakultätsübergreifenden Themen der lehramtsbezogenen Studiengänge.

(27)

5 Temporäre Arbeitsgruppen des Rats für Lehre

Die temporären Arbeitsgruppen werden anlassbezogen mit der Bearbeitung spezifischer fakultäts- übergreifender Themen beauftragt und legen dem Rat für Lehre ihre Arbeitsergebnisse zur Beratung und/oder Entscheidungsfindung in Form einer Berichtspflicht vor. Die Koordination der Arbeitsgrup- pen erfolgt über die DiZ-Geschäftsstelle.

Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen werden vom Rat für Lehre anlassbezogen entschieden, um die relevanten Expertisen bzw. Perspektiven einzubinden (z.B. studiengangsspezifische, fächer- spezifische, prozessspezifische Expertisen/Perspektiven).

Die Arbeitsgruppen werden sowohl von den Teilnehmenden des „fakultätsübergreifenden Quali- tätsgespräch Lehramt“ als auch vom „Rat für Lehre“ beratend unterstützt.

Berufsfeld spezifischer Praxisbeirat

Gemäß der KMK-Musterrechtsverordnung2 muss das hochschulische Qualitätsmanagementsystem regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungs- bereiche durch interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expert*innen, Vertreter*innen der Berufspraxis sowie Absolvent*innen beinhalten.

Neben der Einrichtung entsprechender Formate auf fakultärer Ebene wird empfohlen, auf fakultäts- übergreifender Ebene den bereits etablierten „Gesprächskreis Schule-Universität“ (GSU)3 zu erwei- tern und zu legitimieren. Letzteres betrifft auch die Genehmigung der Mitwirkung von Vertreter*in- nen der Schulen und Studienseminare der Ausbildungsregion durch die zuständigen Behörden.

Der GSU setzte sich bislang aus Vertreter*innen folgender regionaler Institutionen zusammen: Uni- versität Oldenburg sowie Schulen und Studienseminare aller Schulformen. Seitens der Universität sind Vertreter*innen aus der Lehrkräfteausbildung und der Lehrkräftefortbildung (OFZ) eingebun- den. Die Leitung des GSU obliegt der/dem Vizedirektor*in Berufsfeld des Didaktischen Zentrums, die Koordination erfolgt über die DiZ-Geschäftsstelle.

Der GSU arbeitet mit dem Ziel einer phasenübergreifenden, offenen Beratung und Kooperation der vertretenen Institutionen aus allen drei Lehrer*innenbildungsphasen. In über vierzig Jahren seit Be- stehen hat der GSU entscheidend zur Qualitätsentwicklung und Anschlussfähigkeit der Studien- und Ausbildungsbedingungen wie auch der Fort- und Weiterbildung beigetragen und die Theorie-Pra- xis-Verzahnung in den lehrerbildungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Uni- versität gefördert.

Es wird empfohlen, auf Basis des GSU einen „Berufsfeld spezifischen Praxisbeirat“ einzurichten.

Für die Zusammensetzung des „Berufsfeld spezifischen Praxisbeirats“ wird empfohlen, aufbauend auf der bisherigen GSU-Zusammensetzung eine Erweiterung um die Zielgruppe der Absolvent*in- nen (Lehramtsanwärter*innen, Berufseinsteiger*innen) pro Schulform vorzunehmen.

Fakultätsübergreifendes Entwicklungsgespräch zu fakultätsübergreifenden Themen in den lehr- amtsbezogenen Studiengängen

Alle vier Jahre findenden Entwicklungsgespräche zu fakultätsübergreifenden Themen der lehramts- bezogenen Studiengänge statt. Hierfür wird die „Kommission für Lehrkräftebildung“ anlassbezogen in einer erweiterten Zusammensetzung tagen.

2 https://www.akkreditierungsrat.de/de/media/23

3 https://uol.de/diz/netzwerke/gespraechskreis-schule-universitaet-gsu

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6

In Form der Erweiterung werden auf zentraler Ebene die/der VP-L und Vertretungen des Referats für Studium und Lehre eingebunden. Der Rat für Lehre empfiehlt der Kommission für Lehrkräftebildung ggf. weitere Expert*innen zur Einbindung in die Entwicklungsgespräche (z.B. Studiendekan*innen).

3. Datenbasis und Instrumente

Folgende Daten können als Grundlage des lehramtsbezogenen QM-Prozesses genutzt werden:

 Zentrale Studierendenbefragungen

Die von der zentralen Evaluation regelmäßig durchgeführten Studierendenbefragungen ent- halten lehramtsspezifische Themen, die für die lehramtsbezogenen QM-Gremien zentral (DiZ) und dezentral (Fakultäten) aufbereitet und genutzt werden. In Zusammenarbeit zwischen DiZ und der zentralen Evaluationen werden spezifische Evaluationsbestandteile anlassbezogen an- gepasst/weiterentwickelt.

 Feedbackformate zu Praxismodulen

Die bisher jährlich durchgeführte Evaluation GHR 300 (Zielgruppe: Lehrende in Praxismodulen inkl. LiPs, Studierende) wird nicht zur Weiterführung empfohlen. Sie diente insbesondere der Implementierungsunterstützung im Rahmen der Studiengangsreform GHR 300. Eine Weiter- führung unter Übertragung auf alle fünf Lehrämter im Sinne eines einheitlichen/vergleichbaren QM-Systems ist aus unterschiedlichen Gründen nicht realisierbar wie auch mit Blick auf die QM- Ziele methodisch fraglich.

Der Rat für Lehre hat bereits in seiner Sitzung am 16.10.2019 potenzielle Perspektiven für Instru- mente/Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung beraten:

- Empfohlen wird, spezifische Instrumente im Sinne eines Feedbacksystems zu installieren um Rückmeldungen und Bedarfe von Studierenden im Rahmen der Praxismodule zu erhe- ben. Über die DiZ-Geschäftsstelle könnten entsprechend Feedbackformate zu den vom DiZ koordinierten schulischen Praktika installiert werden – auch für unterschiedliche Zielgrup- pen (Lehrende (auch LiPs), Studierende, Schulen/Mentor*innen).

- Die studentischen Vertreter*innen haben angeregt, über die Fachschaften nach den Praxi- sphasen Erfahrungs-/Bedarfsabfragen zu unterstützen und die Ergebnisse über die studen- tischen Mitglieder in Form schriftlicher/mündlicher Berichte in den Rat für Lehre einzubrin- gen (TOP „Berichte aus der Studierendenschaft“).

- Der GSU wird als mögliches Feedback-Gremium eingeschätzt, um die Betreuungssituation in Schulpraktika phasenbergreifend zu beraten wie auch die Erfahrungen mit Absol- vent*innen der Oldenburger Lehramtsausbildung im Referendariat zu reflektieren. Dies ließe sich im Rahmen eines „Berufsfeld spezifischen Praxisbeirats“ umsetzen.

 Allgemeine Datenerfassung, Dokumentation, Berichtslegung durch die DiZ-Geschäftsstelle Über die DiZ-Geschäftsstelle erfolgen themen-/anlassbezogene fakultätsübergreifende Daten- abfragen und Dokumentationen im Rahmen der qua Ordnung zugewiesenen Zuständigkeiten.

Hiermit unterstützt die DiZ-Geschäftsstelle die kontinuierliche Qualitätssicherung und Quali- tätsentwicklung.

Die DiZ-Geschäftsstelle unterstützt bei der Erfassung und Beschreibung der für die fakultäts- übergreifende, lehrer*innenbildungsbezogene Studienqualität relevanten Prozesse, bei der

(29)

7

universitären Weiterentwicklung der Instrumente und Verfahren, bei Berichtslegungen und der Durchführung von Begutachtungsprozessen.

Die DiZ-Geschäftsstelle koordiniert perspektivisch das laufenden Monitoring und die inneruni- versitären Abstimmungen im Rahmen des vereinbarten Qualitätsmanagements zu den lehr- amtsbezogenen Studiengängen.

4. Ergebnis- und Maßnahmensicherung

Im Folgenden werden konkrete Maßnahmen der Ergebnis- und Maßnahmensicherung dargestellt.

 Berichtsblatt fakultäre Studiengangskonferenz

Es wird empfohlen, die Datenblätter der fakultären Studiengangskonferenzen um einen lehr- amtsspezifischen Teil zu ergänzen. Derzeit arbeitet das DiZ in Zusammenarbeit mit den zentral organisierten fakultätsübergreifenden Arbeitsgremien im Rahmen der Systemakkreditierung an der Ausgestaltung eines solchen Datenblatts. Die Ergänzungen beziehen sich dabei auf die spezifischen Qualitätsmerkmale in der Oldenburger Lehrer*innenbildung. Für die Ausgestal- tung des Datenblatt werden daher die Ergebnisse der temporären AG „Operationalisierung Leit- bild Lehre“ (Rat für Lehre) einbezogen.

 Berichtsblatt fakultätsübergreifende Studiengangskonferenz

Die Ergebnisse des „fakultätsübergreifenden Qualitätsgesprächs Lehramt“ werden in Form ei- nes Berichtsblatts dokumentiert. Dieses Berichtsblatt muss noch im Hinblick auf die spezifischen Belange der Lehrerbildung entwickelt werden. Dies erfolgt aufbauend auf den Ergebnissen der temporären AG „Operationalisierung Leitbild Lehre“ (Rat für Lehre) und der Ergänzung der Da- tenblätter der fakultären Studiengangskonferenzen um einen lehramtsspezifischen Teil. Die Entwicklung erfolgt in Abstimmung mit den zentral organisierten fakultätsübergreifenden Ar- beitsgremien im Rahmen der Systemakkreditierung.

 Beschlüsse, Empfehlungen und/oder Stellungnahmen des Rats für Lehre

Der Rat für Lehre wird die Ergebnisse der Arbeitsgruppen bzw. des Qualitätsgesprächs und da- raufhin gefassten Maßnahmen dokumentieren (Berichte, Beschlüsse, Empfehlungen, Stellung- nahmen) und an die universitären Einrichtungen (Dezernate, Referate, Fakultäten) weitergeben.

Diese Dokumentationen bilden die Grundlage für das alle vier Jahre stattfindende Entwick- lungsgespräch zu fakultätsübergreifenden Themen der lehramtsbezogenen Studiengänge.

5. Empfehlungen zur weiteren Entwicklungsarbeit im Rahmen der Systemakkreditierung Im Folgenden werden weitergehende Empfehlungen zur Entwicklungsarbeit im Rahmen der Sys- temakkreditierung geben:

 Verzahnung von fakultären und überfakultären Qualitätskreisläufen

Der fakultätsübergreifende Qualitätskreislauf Lehrer*innenbildung wird von der DiZ-Geschäfts- stelle koordiniert unter der Verantwortung durch die/den Vizedirektor*in Lehre. Im Prozess der Systemakkreditierung müssen jedoch die fakultären Qualitätskreisläufe mit dem fakultätsüber- greifenden Qualitätskreislauf Lehrer*innenbildung verzahnt werden.

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Dazu muss beraten werden, wie die Ansprechfunktionen und Verantwortlichkeiten auf Ebene der Fakultäten repräsentiert werden (z.B. Abbildung der Verantwortung auf Studiendekanats- ebene oder auf Ebene der/des Sprecher*in der Fakultären Entwicklungsgruppen).

 Prüfung und ggf. Anpassung von Gremienzusammensetzungen im Rahmen des QM-Konzepts:

Im Rahmen des fakultätsübergreifenden Qualitätskreislaufs Lehrer*innenbildung kommt dem Rat für Lehre als Gremium eine besondere Bedeutung zu. Es ist daher zu empfehlen, die Zusam- mensetzung des Rats für Lehre hinsichtlich der Passung zu den inhaltlichen Aufgaben zu prüfen und ggf. anzupassen.

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