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Technik und Wirtschaft des Saarlandes University of AppLied Sciences

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Academic year: 2022

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(1)

U4..., coar Hochschule für

mW Oddl Technik und Wirtschaft

des Saarlandes University of AppLied Sciences Einladung

zur Sondersitzung des Senats der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Ort: Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Campus Alt-Saarbrücken,

Haus des Wissens, Gebäude 11,2. Etage, Forum htw saar Termin: Dienstag, 25.09.2018, 09:00 Uhr

Tagesordnung

TOP 0 Regularien

Feststellung der Beschlussfähigkeit Annahme der Tagesordnung

- Annahme des Protokolls des Umlaufverfahrens vom 25. Juli 2018

TOP 1 Ordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes {htw saar) zur Anlagen

Regelung der Ermäßigung der Lehrverpflichtung nach § 10 Absatz 4 der Verordnung

über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saariandes

(Lehrverpflichtungsverordnung - LWO) für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben

und Funktionen innerhalb der Hochschule/Zustimmung

TOP 1a Richtlinie des Präsidenten nach § 19 SHSG zur Vereinheitlichung von Entscheidungen Anlagen über die Anrechnung von Lehrveranstaltungen und Deputatsermäßigungen nach der

Verordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (LVVO)/Anhörung

TOP 2 Continuing Education Center Saar (CEC Saar) - Bestellung einer stellvertretenden

wissenschaftlichen Leitung/Zustimmung Anlagen

TOP 3 Einrichtung von Studiengängen in der Fakultät Ingenleunwissenschaft /Stellungnahme Anlagen

a) Master Neurai Engineering/Stellungnahme

b) Master Medizinische Physik/Stellungnahme

TOP 4 Verwendung, Widmung und Freigabe von Hochschullehrerstellen Anlagen

/Anhörung/Stellungnahme

a) Informatik, Betriebssysteme und Rechnernetze (W2) für die Fakultät Ingenieurwissenschaften

b) Baumanagement (W2) für die Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen

TOP 5 Ordnung über die Feststellung der fachlichen Eignung und der methodischen Anlagen Fähigkeiten bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischer

Hochschulzugangsberechtigung, die einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung

nicht gleichwertig ist (alternative ausländische Hochschulzugangsberechtigung, AHZ).

/Information (1. Lesung) TOP 6 Verschiedenes

Saarbrücken,17.09.2018

llXxM. (A'

Prof. Dr. Wolrad Rommel Der Präsident

(2)

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htw saar

BESCHLUSSVORLAGE

Präsident

Betreff

Ordnung der htw saar zur Regelung der Ermäßigung der

• Lehrverpflichtung nach § 10 Abs. 4 LWO

• Richtlinie des Präsidenten zu Deputatsermäßigungen nach der LWO

Beschlussvorschlag

Das Präsidium beschließt die beigefügte

• Ordnung der htw saar zu § 10 Abs. 4 LWO

• und die ebenfalls beigefügte Richtlinie des Präsidenten nach § 19 SHSG zu Deputatsermäßigungen nach der LWO

und legt dem Senat die Ordnung zu § 10 Abs. 4 LWO zum Beschluss vor und die Richtlinie des Präsidenten nach § 19 SHSG zur Anhörung.

Problembeschreibung/Begründung der Beschlussvorlage:

Die Neufassung der LWO machte die Anpassung der Regelungen der Hochschule zur Gewährung von Deputatsreduzierungen erforderlich. Die neuen Regelungen der

Hochschule unterliegen der Rechtsaufsicht der Staatskanzlei.

Beigefügt sind die beiden neuen Ordnungen im Entwurf.

Name und Unterschn

(3)

BERATUNGSFOLGE

Gleichstellungsbeauftragte ^ Information ,

ö Stellungnahme / / / / /

/-/•

□ Information

□ Anhörung

□ Stellungnahme

D Beschluss

Präsidium O Information

D Stellungnahme

Kl Beschluss '^0^

Erweitertes Präsidium K Information

r—1 . . .. Ofe»0G. l5

|_| Anhörung

□ Stellungnahme

Senat O Information

Kl Anhörung

□ Stellungnahme

K Beschluss

Hochschulrat □ Information

□ Stellungnahme

O Beschluss

Dekanat □ Beschluss

Fakuitätsrat □ Information

□ Anhörung n Stellungnahme

□ Beschluss

(4)

Abstimmungsergebnis

Präsidium

Sitzung am 20.06.2018 TOP

Ja-Stimmen Nein-Stimmen

Enthaltungen /)

Laut Beschluss-Vorschlag □

Abweichender Beschluss

Stellungnahme/Abweichender Beschluss:

0^^ ChcSL^ Ly=öcjet^

Ia<5iÖ-

Weiteres Vorgehen:

0^6...^ . h^ocAhMiÄ'^jjtj /V

aK,

G. VaP V

Name und Unterschrift ^

(5)

Abstimmungsergebnis

Senat

Sitzung am 04.07.2018 TOP

Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen

Laut Beschluss-Vorschlag D Abweichender Beschluss O

Stellungnahme/Abweichender Beschluss:

(\\o9-

Weiteres Vorgehen:

/i ( ti9~

Datum Name und Unterschrift

(6)

Abstimmungsergebnis

Senat

Sitzung am 25.09.2018 TOP 1 und 1a

Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen

Laut Beschluss-Vorschlag □

Abweichender Beschluss □

Stellungnahme/Abweichender Beschluss:

Weiteres Vorgehen:

25.09.2018

Datum Name und Unterschrift

(7)

Ordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) zur Regelung der Ermäßigung der Lehrverpflichtung nach § 10 Absatz 4 der Verordnung über die

Lehrverpfllchtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes

(Lehrverpflichtungsverordnung - LWO) für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben und

Funktionen innerhalb der Hochschule Vom 25. September 2018

Der Senat der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) hat auf Grund von § 13 Absatz 3 des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG) vom 30. November 2016 (Amtsblatt I S.

1080) in Verbindung mit § 10 Absatz 4 Satz 3 der Verordnung über die Lehrverpfiichtung an den

staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Lehrverpflichtungsverordnung - LWO) vom 25. April 2018

(Amtsblatt I S. 239) folgende Ordnung beschlossen, die nach Zustimmung der für die Wissenschaft

zuständigen obersten Landesbehörde hiermit veröffentlicht wird.

§1

Verfahren

(1) Deputatsermäßigungen für die Wahrnehmung von Aufgaben oder Funktionen nach § 10 Absatz 4 werden nur für die Dauer der Wahrnehmung dieser Aufgaben oder Funktionen gewährt (§ 10 Absatz 8 Satz 1 LWO).

(2) Eine rückwirkende Gewährung Ist ausgeschlossen {§ 10 Absatz 8 Satz 2 LWO). Der Wegfall des Ermäßigungsgrundes Ist dem Präsidium unverzüglich anzuzeigen (§ 10 Absatz 8 Satz 3 LWO).

§2

Besondere Aufgaben

(1) Für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben nach § 10 Abs. 4 LWO kann je nach Arbeltsumfang eine Ermäßigung von bis zu 2 LVS gewährt werden.

(2) Soweit eine der In Absatz 1 genannten Aufgaben hochschul- oderfakultätsübergrelfend wahrgenommen wird und sie mit einem übermäßigen Zeltaufwand verbunden Ist, kann je nach Arbeltsumfang eine Ermäßigung von bis zu 4 LVS gewährt werden.

(3) Zu den Aufgaben, für die nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 Deputatsreduzierungen gewährt

werden zählen

1. die Leitung von befristeten Projekten zur Entwicklung und Realisierung von Strategien und Konzepten zur Verbesserung von Studium, Lehre, Weiterbildung und Forschung (hochschui-, fakultätsweit oder fakultätsübergrelfend),

2. die Weiterentwicklung von Lehrinhalten und Lehrformaten über das übliche Maß hinaus (hochschul-, fakultätsweit oder fakultätsübergrelfend),

3. die Entwicklung von internetbasierten oder fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen,

4. die Mitwirkung In Kommissionen, Beiräten oder Projekten über das übliche Maß hinaus und/oder 5. die sichtbare und aktive Mitarbeit in Fachverbänden oder In wissenschaftlichen Gremien außerhalb der Hochschule."

§3

Studien(berelchs)Ieltung

(1) Die Aufgaben der Studien(berelchs)leitungen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung der Curricula der Fachrichtung, die Betreuung der Studierenden Im Studienverlauf einschließlich der Studienberatung Im Zusammenarbeit mit dem Studiendekan gemäß § 27 Absatz 6 Satz 3 SHSG. Für die Studien(bereichs)leltung kann eine Reduktion erfolgen, die sich aufgrund des damit

zusammenhängenden Betreuungsaufwandes an der Gesamtzahl der jeweils betreuten Studierenden orientieren soll, wobei nach § 10 Abs. 4 LWO die Lehrverpfllchtung um nicht mehr als 2 LVS ermäßigt werden soll. Für Studiengänge des CEC Saar kann keine Ermäßigung beantragt werden, soweit eine Studien(berelchs)leltung Im Nebenamt wahrgenommen wird.

(8)

(2) Die Gesamtsumme der möglichen Deputatsreduzierungen pro Fakultät für Studien(bereichsleitung) beträgt:

In AuB und SoWI bis zu 9 LVS

In IngWi und WiWi bis zu 24 LVS

(3) Für das DFHI gilt - wegen des erhöhten Abstimmungsbedarfs mit dem französischen Partner und

des Fehlens eines International Coordinators - eine Gesamtsumme von bis zu 18 LVS.

(4) Die Wahrnehmung von Aufgaben im Prüfungsamt (§ 10 Abs. 6 LWO) kann nicht in Personalunion mit der Funktion der Studien(bereichs)leltung des jeweiligen Studiengangs erfolgen.

§4

International Coordinator

(1) Pro Fakultät können bis zu 4 LVS für die Wahrnehmung von Aufgaben zur Internationalisierung von Lehre und Forschung vergeben werden, insbesondere für den Ausbau und der Pflege

internationaler Hochschulkooperationen einschließlich der Betreuung internationaler Mobilität von Studierenden, Professoren und Dozenten, wobei nach § 10 Abs. 4 LWO die Lehrverpflichtung pro Person um nicht mehr als 2 LVS ermäßigt werden soll.

§5

Schlussbestimmungen

(1) Diese Ordnung tritt durch Aushang an den schwarzen Brettern „Der Präsident" in Kraft und wird

zusätzlich im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes veröffentlicht. Sie ist erstmals zum Sommersemester 2018 anzuwenden.

(2) Ergänzend zu dieser Ordnung erlässt die Präsidentin/der Präsident für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen und Deputatsermäßigungen der Professorinnen und Professoren der htw saar

eine Richtlinie zur LWO.

(3) Zur Sicherstellung des verantwortungsvollen Einsatzes mit Haushaltsmitteln sowie unter Beachtung des Ausschöpfungsgebots der Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die

Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) vom 3. März 1994 (Amtsbl. S. 615), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2016 (Amtsbl.

S. 1080), wird die Hochschule nach einer Erprobungsphase von zwei Jahren alle

Deputatsermäßigungstatbestände und ihre Entwicklung evaluieren und ausgehend von den damit gewonnenen Erfahrungswerten und Erkenntnissen falls notwendig Anpassungen der Ordnung

vornehmen.

Saarbrücken, den Tag.Monat 2018

Der Präsident

Prof. Dr. Wolrad Rommel

(9)

Richtlinie des Präsidenten nach § 19 SHSG zur Vereinheitlichung von Entscheidungen über die

Anrechnung von Lehrveranstaltungen und Deputatsermäßigungen nach der Verordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (LWO) vom xx.xx.2018

Die neugefasste Lehrverpflichtungsverordnung (LWO) wird den unterschiedlichen Strukturen der

UdS und der htw saar gerecht. Mit der Vergabe von Ermäßigungen der Lehrverpflichtung ist sorgsam

umzugehen. In der LWO nicht ausdrücklich festgelegten Reduzierungen des Deputats werden in

dieser Richtlinie konkretisiert.

Diese Richtlinie zur LWO gilt für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen und

Deputatsermäßigungen der Professorinnen und Professorinnen der htw saar. Die Festlegung der

Lehrverpflichtung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben richtet sich nach der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen von § 8 und § 6 Absatz 1 Nr. 2 LWO. Bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem Beschäftigungsverhältnis richtet sich die Lehrverpflichtung nach der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen von § 8 LWO. Für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen ist bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Lehrkräften für besondere Aufgaben § 3 LWO sowie die Regelung zu § 3 Abs. 2 LWO anzuwenden.

Zur Sicherstellung des verantwortungsvollen Einsatzes mit Haushaltsmitteln sowie unter Beachtung des Ausschöpfungsgebots der Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) vom 3. März 1994 (Amtsbl. S. 615), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2016 (Amtsbl. I S. 1080), wird die

Hochschule nach einer Erprobungsphase von zwei Jahren alle Deputatsermäßigungstatbestände und ihre Entwicklung evaluieren und ausgehend von den damit gewonnenen Erfahrungswerten und Erkenntnissen falls notwendig Anpassungen der Richtlinie vornehmen.

Zu § 3 Abs. 2 LWO: Anrechnung von Lehrveranstaltungen

Bei Wahlpflichtfächern stellt die Studiendekanin/der Studiendekan sicher, dass nur solche

Wahlpflichtfächer als Lehrveranstaltung durchgeführt werden, die von mindestens fünf Studierenden besucht werden; ansonsten ist eine Anrechnung auf das Deputat für diese Veranstaltung nicht möglich. Dies gilt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie nicht für fremdsprachliche Veranstaltungen, sofern internationale Regel- oder Austauschstudierende das Fach belegt haben.

Zu § 3 Abs. 5 LWO: Anrechnung der Betreuung von Abschlussarbeiten

(1) Das Abhalten von Lehrveranstaltungen, das Stellen und Korrigieren von Prüfungen sowie die Betreuung von Abschlussarbeiten gehören grundsätzlich zu den Dienstaufgaben einer

Professorin/eines Professors. Die Entscheidung über die Anrechnung fällt gemäß § 14 LWO in die Zuständigkeit der Dekanin/des Dekans. Die Dekanin/der Dekan trifft ihre/seine Entscheidung auf Vorschlag des Studiendekans.

(2) Zur Berücksichtigung des notwendigen Betreuungsaufwandes werden die Betreuung einer Bachelor-Abschlussarbeit mit 0,3 LVS und die Betreuung einer Master-Abschlussarbeit 0,5 LVS angesetzt. Von der Summe werden 0,3 LVS abgezogen. Es gilt das Abgabedatum der

bewerteten Abschlussarbeit beim Prüfungsamt. Es werden nur Abschlussarbeiten berücksichtigt, die innerhalb der in der ASPO festgelegten Korrekturfrist (8 Wochen) bewertet wurden. Die Höhe der Anrechnung wird immer auf 0,5 abgerundet. In der Summe werden für die betreuten Bachelor- und Master-Abschlussarbeiten insgesamt maximal 2 LVS angerechnet.

(3) Beim Nachweis einer überdurchschnittlichen Belastung können für die Betreuung von Abschlussarbeiten gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 über 2 LVS hinaus weitere 2 LVS für die Betreuung von Abschlussarbeiten auf das Lehrdeputat angerechnet werden. Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Dekanin/des Dekans. Bei dieser Entscheidung ist davon auszugehen, dass eine überdurchschnittliche Belastung bei der Betreuung von

Abschlussarbeiten erst vorliegt, wenn die Gesamtsumme der anrechenbaren Abschlussarbeiten 2,5 LVS überschreitet. Ab dem Überschreiten werden von der Gesamtsumme der

anrechenbaren Abschlussarbeiten 0,6 LVS abgezogen.

Zu § 4 Abs. 3 LWO: Ausgleich von Lehrverpflichtungen

Die in einem Semester zu erbringende Lehrtätigkeit bezieht sich auf die nach der Ermäßigung verbleibende Lehrverpflichtung.

stand: 25. Juni 2018 - Vorschlag VPL, mit redaktionellen Änderungen von P

(10)

Zu § 10 Abs. 2 LWO: Ermäßigung für die Wahrnehmung von Leitungsfunktionen

(1) Eine Fakultät wird von einer Dekanin/elnem Dekan, einer Prodekanin/einem Prodekan sowie

einer Studiendekanin/einem Studiendekan geleitet. Die Aufgaben der Leitungsfunktionen sind unabhängig von der Größe einer Fakultät, da die gleichen strategischen Aufgaben übernommen werden müssen und die Präsenz aller Fakultäten in den verschiedenen Gremien vonnöten ist.

(2) Vergleicht man die Leitung einer Fakultät mit der Leitung der Hochschule, ist die Dekanin/der

Dekan das Pendant zur Präsidentin/zum Präsidenten, die Studiendekanin/der Studiendekan das

Pendant zur Vizepräsidentin/zum Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Internationales und die

Prodekanin/der Prodekan das Pendant zur Vizepräsidentin/zum Vizepräsidenten für Forschung und Wissenstransfer. Daraus ergeben sich die jeweiligen Aufgabenbereiche, die in der

Geschäftsordnung des Dekanats geregelt sind. Unter Berücksichtigung der mit der

Leitungsfunktion wahrzunehmenden Aufgaben in der Fakultät werden die Deputate gemäß § 10 Abs. 2 LWO i. d. R. wie folgt ermäßigt:

Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Dekanin/Dekan 9 LVS

Studiendekanin/Studiendekan 7 LVS

Prodekanin/Prodekan 5 LVS

Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen und Fakultät für Soziaiwissenschaften

Dekanin/Dekan 9 LVS

Studiendekanin/Studiendekan 5 LVS

Prodekanin/Prodekan 4 LVS

Deutsch-Französisches Hochschulinstitut (DFHI)

Direktorin/Direktor 8 LVS

Zu § 10 Abs. 5 LWO: Ermäßigung für die Betreuung von Promotionen

Für die Betreuung von Promotionsprojekten kann unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 5 LWO eine Anrechnung von maximal 1 LVS pro Semester ausgesprochen werden. Ein Nachweis ist dem Antrag beizufügen und es muss eine Eintragung in das Promotionsregister der htw saar erfolgen, die von der Abteilung F (Forschung) gepflegt wird.

Zu § 10 Abs. 6 LWO: Ermäßigung für die Wahrnehmung von FuE-Tätigkeiten, für Laborverantwortung und im Prüfungsamt

(1) Die folgenden Ermäßigungen werden im Rahmen von 7% des Gesamtdeputats

ausgesprochen (der Prozentsatz wird aus dem Deputat der zum Stichtag 01.12. eines jeden Jahres an der htw saar tätigen Professorinnen und Professoren gebildet; Beispiel: 130 Prof. x 18 LVS X 0,07= 163 LVS).

(2) Deputatsermäßigungen, die im Rahmen von Berufungsverhandiungen durch den Dienstherrn gewährt werden (z.B. Fraunhofer-Professuren), müssen von den Professorinnen und Professoren ohne besondere Aufforderung den nebenamtlichen Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten sowie den jeweiligen Dekaninnen/Dekanen schriftlich mitgeteilt werden, da sie nicht dervorgenannten hochschulweiten Gesamtreduzierung zugeordnet werden.

- Forschungs-, Transfer- und Entwickiungsaufgaben

(3) Die Ermäßigung pro Semester orientiert sich an der Höhe der tatsächlich und nur der htw saar zugewendeten Drittmittei im Antragszeitraum für die jeweilige Professorin/ den jeweiligen

Professor (ein Zuwendungsbescheid ist dem Antrag beizufügen; weiterzuleitende Drittmittel - z.B.

im Rahmen von Koordinationsprojekten oder an Unterauftragnehmer - sind hiervon abzuziehen).

Ermäßigungen werden gemäß § 10 Absatz 8 Satz 1 LWO nur für die Dauer der

Aufgabenwahrnehmung gewährt. Eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen (§ 10 Absatz 8 Satz 2 LWO).

Stand: 25. Juni 2018 - Vorschlag VPL, mit redaktionellen Änderungen von P

(11)

Erstantragssteller für interne Forschungsprojekte 2 LVS

Projekte bis 10 T€ keine Reduktion

Projekte bis 200 T€ (akkumuliert) p.a. 2 LVS .

Projekte bis 400 T€ (akkumuliert) p.a. 4 LVS

Projekte bis 600 T€ (akkumuliert) p.a. 6 LVS Projekte über 600 T€ (akkumuliert) p.a. 8 LVS

(4) Pro Professorin/Professor kann für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben maximal eine Ermäßigung von 8 LVS genehmigt werden. Kommt es im Antragszeitraum zu abweichenden Zuwendungsbeträgen und wird dieser Sachverhalt zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt,

können die Differenzbetrage in den Folgejahren zu Zurechnung bzw. zu Abzug führen, wobei dennoch die Obergrenze von 8 LVS einzuhalten ist.

(5) Sofern Professorinnen und Professoren Forschungsanträge an externe Zuwendungsgeber stellen

(z.B. BMBF, EU, etc.) und diese trotz sorgfältiger inhaltlicher Darstellung nicht erfolgreich

abgeschlossen werden können, d.h. kein Zuwendungsbescheid erteilt wird, dafür aber

wissenschaftlich wertvolle Publikationen erstellt werden, kann die Präsidentin/der Präsident auf Empfehlung des Dekanats sowie der verantwortlichen Vizepräsidentin/des verantwortlichen Vizepräsidenten auf gesonderten schriftlichen Antrag im Rahmen noch verfügbarer, d. h. freier Spielräume bzgl. der7%-Regelung (s.o.) Deputatsermäßigungen von einmalig max. 2 LVS je

Professorin/Professor erteilen.

- Labore [s. o.]

(6) Für die Laborverantwortung kann - in Abhängigkeit von der Zuordnung einer

Labormitarbeiterin/eines Labormitarbeiters, der für Betreuung/Betrieb des Labors verantwortlich ist -folgende Reduktion pro Semester gewährt werden:

Laborleitung (mit Mitarbeiter/in) 0 LVS

Laborleitung (1/2 Stelle Mitarbeiter/in) 0,5 LVS

Laborleitung (ohne Mitarbeiter/in) 1 LVS

- Prüfungsausschuss

(7) Für die Vorsitzende/den Vorsitzenden eines Prüfungsausschusses kann eine Reduktion erfolgen, die sich an der Gesamtzahl der betreuten Studierenden orientiert. Dabei sind pro Fakultät

maximal folgende Kontingente zu verteilen und pro Vorsitzender/Vorsitzendem kann die Lehrverpflichtung um nicht mehr als 2 LVS ermäßigt werden.

Berechnungsbasis Kontingent: 1 LVS pro angefangene 250 Studierende.

Für das WS 2016/2017 ergibt sich damit z. B.

Architektur und Bauingenieurwesen 639 Studierende d.h.max.

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LVS

Ingenieurwissenschaften 2.013 Studierende d.h.max.9*1h = 9LVS Sozialwissenschaften 795 Studierende d.h.max.4*1h = 4 LVS Wirtschaftswissenschaften 2.166 Studierende d.h.max.9*1h = 9 LVS

Dt.-Frz. Hochschulinstitut (DFHI) 455 Studierende d.h.max.2*1h = 2 LVS

Diese Studierendenverteilung wird für die Amtszeit 2018-2021 fixiert.

Für den Prüfungsausschuss der Studierenden des CEC Saar stehen ebenfalls 2 LVS Ermäßigung zur Verfügung.

Zu§10Abs. 7LW0

Eine Ermäßigung auf 9 LVS gemäß § 10 Abs. 7 LWO kann nur beantragt werden, wenn die Gegenfinanzierung der dafür notwendigen Lehraufträge gegenüber der Abteilung F (Forschung) dargelegt und sichergestellt ist.

Zum Prozedere in den Fällen § 10 LWO

(1) Anträge auf Ermäßigung sind - soweit möglich - semesterweise zu stellen. Die

Entscheidung über die Ermäßigungen nach § 10 LWO liegt beim Präsidium. Es wird ein personalaktenfähiger Bescheid erstellt. Bis Ende Mai oder Ende November eines jeden Jahres werden die Anträge gesammelt. Bis Ende Juli oder Ende Januar eines jeden

stand: 25. Juni 2018 - Vorschlag VPL, mit redaktionellen Änderungen von P

(12)

Jahres werden die Anträge für das kommende Semester bzw. Studienjahr beschieden.

(2) Bei Berechnung der gemäß § 10 Absatz 6 einzuhaltenden Ermäßigung von sieben vom Hundert der Gesamtheit der Lehrverpflichtung der hauptberuflichen Lehrpersonen werden die anlässlich der Berufung in der Dienstvereinbarung von Professorinnen und

Professoren im Einzelfall gewährten Deputatsermäßigungen nicht berücksichtigt.

(3) Der Wegfall eines Ermäßigungsgrundes ist dem Präsidium unverzüglich anzuzeigen (§ 10 Absatz 8 Satz 3 LWO).

Schlussbestimmungen

(1) Diese Richtlinie tritt durch Aushang an den schwarzen Brettern „Der Präsident" in Kraft und ist erstmals zum Sommersemester 2018 anzuwenden. Mit dem Inkrafttreten wird der „Leitfaden zu Deputatsermäßigungen nach der neu gefassten LWO vom 19.12.2008" in der zuletzt verwendeten Fassung aufgehoben.

(2) Die Richtlinie wird ergänzt durch die Ordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) zur Regelung der Ermäßigung der Lehrverpfiichtung nach § 10 Absatz 4 der Verordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Lehrverpflichtungsverordnung - LWO) für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben und

Funktionen innerhalb der Hochschule vom 25.September2018 (Dienstblatt Nr. XXX).

Saarbrücken, den Tag.Monat 2018

Der Präsident

Prof. Dr. Wolrad Rommel

stand; 25. Juni 2018 - Vorschlag VPL, mit redaktionellen Änderungen von P

(13)

S'cavoJ' To?Z

htw saar

BESCHLUSSVORLAGE

Justiziariat

Betreff

Continuing Education Center Saar (CEO Saar) - Bestellung einer stellvertretenden wissenschaftlichen Leitung

Beschlussvorschlag

Der Senat möge beschließen, dass Herr Prof. Dr. Stefan Georg die stellvertretende wissenschaftliche Leitung des CEO Saar übernehmen soll.

Problembeschreibung/Begründung der Beschlussvorlage:

Gemäß Ziffer 2 der Geschäftsordnung des gemeinsamen Weiterbildungszentrums CEO Saar im Bereich der akademischen/wissenschaftlichen Weiterbildung bestellen die Senate

beider Hochschulen je eine professorale wissenschaftlich Leitung.

In seiner Sitzung am 22.11.2017 hat der Senat der htw saar Frau Prof. Dr. Susan Pulham zur wissenschaftlichen Leiterin bestellt. Mit diesem Beschluss soll eine Stellvertretung gewährleistet werden.

17.09.2018

Datum Name unb Unterschrift

1

(14)

htw saar

BESCHLUSSVORLAGE

Präsidium

Betreff

Continuing Educatlon Center Saar (CEO Saar) - Vertretung wissenschaftliche Leitung

Beschlussvorschlag

Das Präsidium möge beschließen, Herrn Prof. Stefan Georg (htw saar) zur Vertretung der wissenschaftlichen Leitung des CEO Saar zu berufen.

Problembeschreibung/Begründung der Beschlussvorlage:

/ir :

Datum Name und Unte

(15)

BERATUNGSFOLGE

Gieichstellungsbeauftragte

Kl Information

□ Stellungnahme

O Information

D Anhörung

□ Stellungnahme

□ Beschluss

Präsidium □ Information

D Stellungnahme

^ Beschluss

Erweitertes Präsidium ^ Information

□ Anhörung

□ Stellungnahme

Senat D Information

O Anhörung

□ Stellungnahme

lEI Beschluss

Hochschulrat ^ Information

ö Stellungnahme

□ Beschluss

Dekanat D Beschluss

Fakultätsrat □ Information

□ Stellungnahme

□ Beschluss

(16)

Abstimmungsergebnis

Präsidium

Sitzung am 26.07.2018 TOP 7

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen ^

Enthaltungen ei Laut Beschluss-Vorschlag ^ Abweichender Beschluss

Stellungnahme/Abweichender Beschluss:

Weiteres Vorgehen:

n ^ ' fYkUj

Datum Name und Unterschri

(17)

Senat

Sitzung am ■ l"?

TOP

2-

Ja-Stimmen Nein-Stimmen

Enthaltungen

Laut Beschluss-Vorschlag G Abweichender Beschluss D

Stellungnahme/Abweichender Beschluss:

Weiteres Vorgehen:

Datum Name und Unterschrift

(18)

S^J TofSC--)

htw saar

BESCHLUSSVORLAGE

Präsident

Betreff

Einrichtung von Studiengängen in der Fakultät Ingenieurwissenschaften

Master Neurai Engineering und Medizinische Physik

Beschlüssvorschlag

Der Hochschulrat stimmt der Einrichtung der Studiengänge (FfIngWi) nach Stellungnahme

des Senats zu.

Rroblembeschrelbung/Begründung der Beschlussvorlage:

s. Anlagen

17.09.2018

Datum Name un

terschrift V

BERATUNGSFOLGE

(19)

Gleichstellungsbeauftragte

^ Information 12.7.2018

□ Steliungnahme

Fakultätsrat IngWi n Information

□ Anhörung

^ Steiiungnahme Umiaufverfahren

□ Beschiuss

Präsidium □ Information

□ Steliungnahme

Kl Beschiuss 26.7.2018

Erweitertes Präsidium K Information

D Anhörung D Stellungnahme

Senat □ Information

□ Anhörung

K Steiiungnahme 25.9.2018

□ Beschiuss

Hochschuirat n Information

□ Steiiungnahme

K Beschiuss 11.12.2018

Dekanat □ Beschiuss

Fakuitätsrat □ Information

□ Anhörung

□ Steiiungnahme

□ Beschiuss

Abstimmungsergebnis

(20)

Senat

Sitzung am 25.09.2018 TOP 3

Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen

Laut Beschiuss-Vorschiag □

Abweichender Beschluss □

Stellungnahme/Abweichender Beschluss:

Weiteres Vorgehen:

Datum Name und Unterschrift

(21)

Abstimmungsergebnis

Hochschuirat

Sitzung am 11.12.2018 TOP

Ja-Stimmen Nein-Stimmen

Enthaitungen

Laut Beschluss-Vorschlag □

Abweichender Beschiuss □

Steliungnahme/Abweichender Beschiuss:

Weiteres Vorgehen:

Datum Name und Unterschrift

(22)

htw saar

BESCHLUSSVORLAGE

Fakultät für Ingenieurwissenschaften

Betreff

Überführung des Master-Studiengangs BMT in zwei eigenständige

Master-Studiengänge

Beschlussvorschlag

Überführung des Master-Studiengangs BMT in zwei eigenständige Master- Studiengänge (resultierend aus den bisherigen Vertiefungsrichtungen)

Problembeschreibung/Begründung der Beschlussvorlage:

Beschlussvorlage Master BMT

Der bisherige Master-Studiengang „Biomedizinische Technik" mit den Vertiefungsrichtungen „Medizinische Physik" (MP)und „Neurai Engineering" (NE) soll in zwrei eigenständige Masterstudiengänge mit diesen Bezeichnungen überftihrt werden. Die Begründung können Sie in den anliegenden Ausschnitten aus dem Selbstbeiicht für die Akkreditierung entnehmen.

Die neue Struktur ist NUR eine formale Änderung:

Bezüglich der Durchführung der Lehrveranstaltungen waren die bisherigen Vertiefungsrichtungen auch bisher schon getrennt. Die neuen Curricula werden, was die Pflichtmodule betrifft, bis auf die Durchführung aller Lehrveranstaltungen auf Englisch bei NE und einzelne Verschiebungen und eine Veranstaltung aus dem Master Elektrotechnik in MP die gleichen sein.

Für die Anwerbung und Zulassung internationaler Studierender ist ein getrennter Auftritt des NE- Studiengangs in englischer Sprache und nicht als „Vertieftjngsrichtung" weiter unten auf der deutschsprachigen Website unbedingt notwendig.

Der Studiengang MP richtet sich im Gegensatz dazu im Wesentlichen an Studierende aus dem Gültigkeitsbereich der deutschen (bzw, europäischen) Gesetzgebung für die Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin und umfasst auch eine entsprechende behördlich anerkannte Fachkunde für ein Berufsbild, das

„Medizinphysiker" heißt.

Gerade auch angesichts der Intemationalisierungsstrategie der htwsaar, hofft die Studienleitung BMT auf Zustimmung des Fakultätsrates, des Präsidiums und des Hochschuirales.

In der Zwischenzeit wird die bereits eingeleitete Akkreditierung diese;,Aei^n Studiengänge weiter betrieben.

Weitere Erläuterungen s, Anlagen)

Name nterschrift Datum

(23)

BERATUNGSFOLGE

Gleichstellungsbeauftragte ^ Information

n Stellungnahme / / j j

yfZ . 7. V<?-

Fakultätsrat IngWi n Information

O Anhörung

^ Stellungnahme

□ Beschluss

Präsidium ^ Information

□ Stellungnahme

□ Beschluss

Erweitertes Präsidium □ Information

□ Anhörung

□ Stellungnahme

Senat □ Information

□ Anhörung

^ Stellungnahme ^5.

□ Beschluss

Hochschutrat □ Information

O Stellungnahme

^ Beschluss

Dekanat □ Beschluss

Fakuitätsrat □ Information

G Stellungnahme

□ Beschluss

(24)

fjCJPÖ EihiüjvMng ein^^ I^Stien-Studieriä

Der Master-Studiengang Biomedizinische Technik soll ab SoS 2019 durch zwei Master-Studiengähge „Medizini

sche Pinysik-und;,,l^euraTit!gineeni^^ afegpiöet^werdeinv^die den ;b!d%rigenrgleiehhamigerv'\/eiTHefu

enisgrecheil Beij^ndühg;s^3eroäßMmniätnk^ rnüssenfürdie Zulassung zurn MästerriStudiengang

Biomedizinische Technik Deutschkenhtnisse auf dorn Niveau C1 nachgewiesen werden. Der neue Master-

^üdiengahg Negraj igg^ Wird Ydllstätidig in gnglisehef'Sprache ängeboten^ Deotscbkennthlsse sinid hiCht

vorausgesetzt. Die Nkultit erwadetdadurch dinen Zuwäehs an Studjenglätzrßey^ auS deim Auslah«^

Beschlusszu TÖP;9; Die. Präsidiumsmitdlieder stimmen der Einführung von zwei Masjer-TStudfengän Stydien- gärtge „MedizihisGMe Physik" und „Neurai Ehgineerihg" ahsteiie des bishedgen Master^tudiengangs „Biotnedizi-.

niisdde Technik" mit 3 Ja-Stirttmen bei 0 Gegenstimmen und Ci Enthaltungen (3/0/0)'zu.

Ic^ K (C^\AA Z(d. cP\

(25)

Selbstbericht zum Akkreditierungsverfahren Cluster BMT - ET- EE/EST 13.06.2018

Master-Abschlussarbeit

Die Master-Abschlussarbeit zeichnet sich im Vergleich zu einer Bachelor-Abschlussarbeit durch ein höheres Anspruchsniveau an die Komplexität der Aufgabe und eine entsprechende Praxisrelevanz aus. Sie wird - nach Möglichkeit - zusammen mit einem Praxispartner geschrieben.

• Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beträgt sechs Monate.

Der Inhalt der Abschlussarbelt soll in einem den Studieninhalten nahe stehenden

Fachgebiet angesiedelt sein.

• Die Dokumentation muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Über

Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

• Die Ergebnisse der Arbelt sind im Rahmen eines Kolloquiums zu präsentieren.

• Die Abschlussarbeit ist in der Regel von zwei Prüfern zu bewerten. Mindestens einer der Prüfer muss aus dem Kreis der im Studiengang lehrenden hauptamtlichen

Hochschullehrer stammen. Über die Bewertung ist ein Gutachten zu erstellen.

2.2.4.3 Curriculumentwicklung

• Die etablierte BMT-Master-Vertiefungsrichtung „Medizinische Physik" wird in ein eigenständiges Masterproaramm überführt; die Curricula der beiden zu akkreditierenden Masterstudiengänge „Neurai Engineering" sind „Medizinische Physik" damit völlig voneinander getrennt. Dieser Schritt wurde insbesondere beschlossen, da für die erweiterte Internationalisierung des Master-Studiengangs

„Neurai Engineering" (s.u.) andere Zulassungsvoraussetzungen formuliert werden mussten. Die dort eingesetzte Blockstruktur des Studienplans hatte sich schwer mit den regulären Lehrveranstaltungen vereinbar gezeigt, weswegen die bisherigen Vertiefungsrichtungen schon seit der letzten Reakkreditierung nur noch einen Wahlpflicht-Tag gemeinsam hatten. Selbst diese „gemeinsamen"

Lehrveranstaltungen haben sich bei näherer Betrachtung nicht als für beide Vertiefungsrichtungen gleichermaßen sinnvoll erwiesen. Darüber repräsentiert die Bezeichnung des Studiengangs als „Master Medizinische Physik" die dargelegten Studienziele besser als ein Untertitel zu „Biomedizinische Technik"

• Eine wesentliche inhaltliche Änderung ist die Vertiefung der Physik-Ausbildung vor

allem in den relevanten Bereichen der theoretischen Physik mit dem Modul

„Physikalische Grundlagen" - nicht zuletzt auch um der Studiengangsbezeichnung gerecht zu werden.

• Das bisher gehaltene Modul „Höhere Mathematik" wurde entfernt, da es für sinnvoller erachtet wird, die Vermittlung benötigten Mathematik-Kompetenzen, insbesondere für die Systemtheorie der bildgebenden Verfahren, in die entsprechenden Lehrveranstaltungen zu Integrieren.

• Da „Medizinphysikexperten" zukünftig sowohl In der Strahlentherapie als auch In der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung beschäftigt werden, wurde die

68

(26)

Selbstbericht zum Akkreditierungsverfahren Cluster BMT - ET- EE/EST 13.06.2018

Reihenfolge der Module etwas geändert, das erste Semester umfasst die wesentlichen Grundlagen für beide Richtungen, im zweiten Semester ist dann eine Speziaiisierung mögiich.

• Für fortgeschrittene Verfahren der Datenauswertung bei Biidgebende Verfahren bzw. sich daraus ergebenden Aufgaben der Bestrahiungsplanung sind Kenntnisse moderner Bildverarbeitungsverfahren notwendig, daher wurde ein entsprechendes Modul aus dem Master-Studiengang Elektrotechnik in den Pfiichtbereich integriert.

• Es wird jetzt eine Schwerpunktbildung in „Biidgebende Verfahren" oder

„Strahlentherapie" ermögiicht, beides unterstützt den Verzicht auf die Pflicht, beide Praxismoduie zu belegen sowie durch spezieilere Wahlpflichtmoduie.

2.2.5 Didaktisches Konzept

Das Studium ist auf Vollzeit ausgerichtet, kann jedoch nach vorheriger Absprache auf den maximal doppelten Zeitraum verlängert werden. Die näheren Regelungen der jeweiligen Aniage zur ASPO Bacheior-Studiengang bzw. Master-Studiengang Elektrotechnik zu

entnehmen.

Die Lehrveranstaltungen im Master-Studiengang umfassen Vorlesungen, Übungen,

Laborpraktika, Projektarbeiten, Seminarveranstaltungen und Exkursionen. Welche Art gewählt wird, liegt in der Entscheidungsbefugnis des Dozenten und schlägt sich im Curriculum in der Anlage zur ASPO (vgl. Anlage /BMT-02/) nieder.

Die im Curriculum vorgesehenen Veranstaltungsarten sind bereits in Kapitel 1.10.6 des Bachelorstudiengangs beschrieben.

2.2.6 Curriculare Analyse

Bei der Überarbeitung der Moduibeschreibungen für das aktuelle Curriculum, wurden alle

Dozent(inn)en nach der Aufteilung der Kompetenzen in Fachwissen, Methodik und Fertigkeiten, Soziale Kompetenz und Selbstkompetenz, die in ihrem Modul vermittelt werden, abgefragt, in der nachfolgenden Abbildung 13 Ist diese curriculare Analyse, für die vier Vertiefungsrichtungen im Master getrennt, dargestellt. Dabei sind nur die Pflichtfächer berücksichtigt. Die ausführliche curriculare Analyse, sowohl für den Bachelor-, als auch Master-Studiengang ist in Anhang /BMT24/ ersichtlich.

69

(27)

Abstimmungsergebnis

Fakultätsrat

Sitzung am Umlaufverfahren TOP 1

Ja-Stimmen ^

Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0

Laut Beschiuss-Vorschiag Q

Abweichender Beschluss □

Stellungnahme/Abweichender Beschluss:

Weiteres Vorgehen:

Name und erschrift Datum

(28)

Selbstbericht zum Akkreditierungsverfahren Cluster BMT - ET- EE/EST 13.06.2018

2.3.4.3 Curriculumentwicklung

• Die etablierte BMT-Master-Vertiefungsrichtung „Neurai Engineering" wird in ein

eigenständiges Masterproaramm überführt; die Curricula der beiden zu

akkreditierenden Masterstudiengänge „Neurai Engineering" sind „Medizinische Physik" damit völlig voneinander getrennt. Dieser Schritt wurde beschlossen, da für die enweiterte Internationalisierung des Master-Studiengangs „Neurai Engineering"

(s.u.) andere Zulassungsvoraussetzungen formuliert werden mussten. Die bereits

erwähnte Blockstruktur hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und wird von

den Studierenden gut angenommen. Sie hat sich aber schwer mit den regulären Lehrveranstaltungen vereinbar gezeigt, weswegen die bisherigen Vertiefungs richtungen schon seit der letzten Reakkreditierung nur noch einen Wahlpflicht-Tag gemeinsam hatten. Selbst diese „gemeinsamen" Lehrveranstaltungen haben sich bei näherer Betrachtung nicht als für beide Vertiefungsrichtungen gleichermaßen

sinnvoll erwiesen.

• Ausgehend von einer großen Anzahl internationaler Kooperationen und dem daraus resultierenden wachsenden Angebot attraktiver Karrieremöglichkeiten im Ausland, sowie von der stetig wachsenden Studienplatznachfrage ausländischer

Studierender wurde die konsequente Erweiterung der bestehenden internationalen

Ausrichtung beschlossen. In der Folge werden die Lehrveranstaltungen des Master- Studiengangs „Neurai Engineering" in englischer Sprache angeboten.

Lehrmaterialien wie Skripte, Powerpoint-Präsentationen, Lehrbücher usw. stehen

ebenfalls in Englisch zur Verfügung.

• Im Flinbück auf die speziellen sprachlichen Anforderungen wurde der Nachweis

einer enweiterten Enalisch-Sorachbefähigunq (C1 "Effective Operational

Proficiency" / lELTS 6.5+) jn die Zulassunasvoraussetzunqen für den Master-

Studiengang „Neurai Engineering" aufgenommen.

• Im Hinblick auf ausländische Bewerber werden im Gegenzug keine Deutschkenntnisse als Zulassunasvoraussetzuna mehr verlangt.

2.3.5 Didaktisches Konzept

Das Masterstudium „Neurai Engineering" basiert auf drei Säulen:

• Verständnis zur Funktion biologischer neuronaler und kognitiver Systeme sowie zur

Funktion technischer Systeme am Interface zwischen dem neuronalen System und

Maschinen: PsvchoDhvsioloaie

• Erfassung und Verarbeitung von zentralen und autonomen Neurosignalen durch

Methoden der Neuroinformatik mit der perspektivischen

ingenieurwissenschaftlichen Realisierung von Mensch-Technik-Schnittstellen in Diagnostik, Affective Computing und Neuroprothetik: Signal- und Bildverarbeitung

• Stark projektorientiertes Arbeiten während des Studiums in vorlesungsbezogenen Gruppenarbeiten und/oder in aktuellen F&E Projekten mit abschließender

83

(29)

Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität gemäß KapVO

Hochschule;

htw saar

Blatt: 1

DATENSAMWIELBLATT

Seite:

1

Fakultät für

Ingenieurwissenschaften

Lehreinheit BMT Verantwortlich Fernruf: 5867 Durchwahl:

Vizepräsident Prof. Dr. Andy Junker 194

Dipl.-Kffr. Silvia Junk 759

Berechnungsstichtag;

01.03.2018

Berechnungszeitraum WS 2018/2019 SS 2019

1.1 Zugeordnete Studiengänge 1.2 Ausbildungsaufwand (aus Bl. 3)

P

Bezeichnung des zugeordneten Studienganges

Zahl der eingeschr.

Studenten

Studienanfänger Anteil quote Zq

CApfürdie

Nachfrage in d. eigenen Lehreinheit

ZCAp für die

Nachfrage in anderen Lehreinheiten

CNW = Sp.6 + Sp.7 17/18

Absolut 17/18

In %

1 2 3 4 5 6 7 8

1 Biomedizinische Technik (BA) 179 59 83% 0,60 4,5554 1,8411 6,3964

2 Biomedizinische Technik (MA) 40 12 17% 0,40 3,0661 0,0000 3.0661

3

4

SUMME 219 71 100% 1,00 7,6214 1,8411 9,4625

1.3 Lehrangebotsdaten (aus Blatt 2) lfd.

Nr. Bezeichnung der Daten Symbol

X

absoluter Wert

2 3

1 Verfügbare Stellen Slj 6

2

Angebot aus Deputatsstunden aus

verfügbaren Stellen Slj^hj 100

3 Verminderungen Efj - 6

4 Lehrauftragsstunden

L + 33,635

5 unbereinigtes Lehrangebot S

= 127,635

6 Dienstleistungsbedarf

E - 2,125

7 bereinigtes Lehrangebot Sb = 125,51

1.4 Kapazitätszahlen (aus Blatt 3)

P

Ap

2.Abschnitt

Festsetzungsvorschlag Festgesetzte Zulassungszahl Begründung für den Festsetzungs vorschlag anhand § 14 (2) u. (3) KapVO bei Abweichung von Ap 2.

Abschnitt jährlich davon WS davon SS jährlich davon WS davon SS SFp

1 2 3 4 5 6 7 8 9

1 36,04 63 100% 0,605 Schwundquote

(§14 Abs. 3 Satz 3)

2 25,36 25 100% 1,000

3

4

(30)

Hochschule:

Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität gemäß KapVO

htw saar

Lehreinheit:

Seite:

Blatt: 2

Berechnung des bereinigten Lehrangebotes (St,) BMT

Berechnungsstichtag: WS

Verantwortlich

Vizepräsident Prof. Dr. Andy Junker

Dipl.-Kffr. Silvia Junk

Fernruf Berechnungszeitraum

2018/2019 SS 2019 : 5867 Durchwahl:

194 769

01.03.2018

(Stand des Stellenplans zum Stichtag) 2.1 Stellen und Deputate

Anzahl der Planstellen n.

Stellenplan

Verminde

rungen rj Deputat je

Stelle ht verfügbare

Stellen Ii Stellengruppen

Professuren Professuren

Professuren

Mitarbeiter

100 SUMME

33,635

2.2 Lehrauftragsstunden, § 10 :2 = L(+)

Anzahl der Lehrauftrags-

std. in SWS Dem Berechnungsstichtag

vorausgegangene 2 Semester

Umrechnung In Deputatsstd.

nach Sp. 2

127,635 2,1250 E(-)

35,27 35,27

(1. Sem.)

(2. Sem.) Sb(=)

67,27

SUMME

2.3 Dlenstellstungsbedarf für nicht zugeordnete Studiengänge (q)

CT^q

gew.

vereinbart

Bezeichnung des nicht zu geordnete Studiengangs

Anteil derStud.

CAq

gew.

Dienstleistung, bedarf CA,

4a .

0,125 2,1250

Studienbereich E

2,1250 125,51

(31)

Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität gemäß KapVO

Hochschule:

htw saar

Blatt: 2a

Erläuterungen zu den aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht besetzbare Stellen und den Verminderungen

Seite: Lehreinheit:

BMT Verantwortlich Fernruf: 5867 Durchwahl:

Vizepräsident Prof. Dr. Andy Junker 194

Dipl.-Kffr. Silvia Junk 769

Berechnungsstichtag:

01.03.2018

Berechnungszeitraum WS 2018/2019 SS 2019

2a.1 Aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht besetzbare Stellen lfd.

Nr.

Stellengruppe nicht besetzbar seit:

Begründung

1 2 3

2a.2 Verminderungen lfd.

Nr.

Stellengruppe Deputatver

minderungen Begründung

2 3

Professuren 3 §10,1

Professuren 1 §10,2

Professuren 0 §10.3

Professuren 1.5 §10,4

Professuren 0 §10,5

5.5 Summe

(32)

Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität gemäß KapVO

Hochschule:

htwsaar

Blatt; 3

Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität (Ap)

Seite: Lehreinheit:

BMT Verantwortlich: Fernruf: 5867 Durchwahl:

Vizepräsident Prof. Dr. Andy Junker 194

Dipl.-Kffr. Silvia Junk 769

Berechnungsstichtag:

01.03.2018

Berechnungszeitraum WS 2018/2019 SS 2019

3.1 Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität gemäß 2. Abschnitt KapVO

Zugeordneter Studiengang CAn CAp * 2p

2*Sb

"CÄ

2.Abschnitt

1

Biomedizinische Technik (BA) 0,600 4,555 2,733 Biomedizinische Technik (MA) 0,400 3,066 1,226

(aus Blatt 2)

2'Sö 251,02 3,95964286 63,39

38,04 25,4

3.2 Festsetzungsvorschlag aufgrund des überprüften Berechnungsergebnisses Festsetzungsvorschlag

jährlich davon WS davon SS

Schwundaus gleichsfaktor

SFn

Begründung für den Festsetzungsvorschlag

anhand § 14 (2) u. (3) KapVO bei Abweichung v. Ap 2. Abschnitt

1

62,8602938 0,6051 Schwundquote 14 Abs. 3 Satz 3}

25.35784252 1,0000

3.3 Curricularantelle aller beteiligten Lehreinheiten lfd.

Nr.

Lehreinheit p = 1 p = 2 p = 3 p = 4 p = 5

SUMME = CNW

lfd. Nr.1 = eigene Lehehnheit; lfd. Nr. 2-6 = fremde Lehreinheiten

(33)

InqWi Fakultät - Professuren

Lehrverpflichtungsermäßigungfürdas Studienjahr 2017/2018

Stelle Name

Studien bereich

Lehrver

pflichtung § 10 Abs. 1 §10 Abs. 2

§ 10 Abs. 3 Promotionen

§ 10 Abs. 4 PA

§10 Abs. 4 Labor

§ 10 Abs. 4 FuE

Reduktio nen Deputat

1 Hoffmann, K.-P. BMT 4 1 1 3

2 Lanaouth BMT 0 0

3 Lemor BMT 18 0 18

4 Möller BMT 18 3 3 15

5 Qu BMT 18 1 1 2 16

6 Strauss BMT 12 0 12

Summe 70 3 1 0 0 2 0 6 64

Lehraufträge

SoSel? WiSe 17/18

BMT 35,27 32

fällt weg Lehrverpflichtungsermäßigung für das Studienjahr 2016/2017

Steile Nachname Denomination Fachgruppe Deputat §10Abs. 1 §10 Abs. 2 §10 Abs. 3 §10 Abs. 4 §10 Abs. 5 Gesamt

1 Hoffmann

eiomedlzinisäie

Technik BMT 4 4

2 Strauss

Systemische

Neurowissenschaft en und

Neurotechnologle BMT 12 12

3 Qu Grdi. ET (BMT) BMT 18 16

4 Möller Medizinphysik BMT 18 3 0,5 14,5

5 Lemor

Medizinische

Gerätetechnik BMT 18 18

6 Lanqquth

Mathematik, Angewandte Mathematik, ElektomagneCsche Verträglichkeit (EMV),

Numerische Simulaüon und Optimierung elektromagnetisch

er Felder BMT

SUMME 70 3

ifr TrA

0 1,5 0 64,5

Stelle wird nicht nachbesetzt

(34)

Mitarbeiter Biomedizinische Technik

(35)

■■■■■■■■^^■MHI^i^Schwundauotenberechnuna Bachelor BMIimam 1

Semester 1.FS 2. FS 3 FS 4. FS S. FS mmps' ■ ■

WS 2014/15 64 0 50 4 35 0 27

2 SS 2015 2 58 0 47 2 32 0

3 WS 2015/16 65 42 2 34 1 25

4 SS 2016 0 48 0 39 0 33 1

5 WS 2016/17 51 0 44 2 28 0 28

6 SS 2017 1 40 1 35 0 26 0

7 WS 2017/18 SB 0 33 2 27 0 25

1

Summe WS 2014 bis SS 2017 183 147 137 129 99 92 81

Summe SS 2015 bis WS 2017/18 147 120 127 91 92 79

1

lUberqanqsqubte 0.8033 0,8163 0.9270 0.7054 0.9293 0.8587

lErfolgsquote,„ 1.0000 0.8033 0.6557 0.6078 0.4287 0.3984 1 0.3421 1

I 1

1 Schwundstudienzeit 4.2360 1

iReaeistudienzeit 7 1

Schwundquotenberechnuna Master BMT

iSemester 1. FS ; 4'ä-a«.FS 3. FS»«

1 WS 2014/15 4 2 16 0

2 SS 2015 K 18 2 16

3 WS 2015/16 f 1 21 2

4 SS 2016 13 1 21

5 WS 2016/17 1 18 1

6 SS 2017 12 0 17

7 WS 2017/18" 0 18 1

1 1

|SummeWS2014blsSS2017 t'- 47 58 57

ISumme SS 2015 bis WS 2017/18 60 58 1

1 1

lUberqanqsquote 1 1.2766 1.0000

lErfolgsquote »11 1,0000 1 1.2766 1 1.2766 1

1 1

Schwundstudienzeit 3.5532

Reqeistudienzeit 3

1.1844

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