U4..., coar Hochschule für
mW Oddl Technik und Wirtschaft
des Saarlandes University of AppLied Sciences Einladung
zur Sondersitzung des Senats der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Ort: Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Campus Alt-Saarbrücken,
Haus des Wissens, Gebäude 11,2. Etage, Forum htw saar Termin: Dienstag, 25.09.2018, 09:00 Uhr
Tagesordnung
TOP 0 Regularien
Feststellung der Beschlussfähigkeit Annahme der Tagesordnung
- Annahme des Protokolls des Umlaufverfahrens vom 25. Juli 2018
TOP 1 Ordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes {htw saar) zur Anlagen
Regelung der Ermäßigung der Lehrverpflichtung nach § 10 Absatz 4 der Verordnungüber die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saariandes
(Lehrverpflichtungsverordnung - LWO) für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben
und Funktionen innerhalb der Hochschule/Zustimmung
TOP 1a Richtlinie des Präsidenten nach § 19 SHSG zur Vereinheitlichung von Entscheidungen Anlagen über die Anrechnung von Lehrveranstaltungen und Deputatsermäßigungen nach der
Verordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (LVVO)/Anhörung
TOP 2 Continuing Education Center Saar (CEC Saar) - Bestellung einer stellvertretenden
wissenschaftlichen Leitung/Zustimmung Anlagen
TOP 3 Einrichtung von Studiengängen in der Fakultät Ingenleunwissenschaft /Stellungnahme Anlagen
a) Master Neurai Engineering/Stellungnahmeb) Master Medizinische Physik/Stellungnahme
TOP 4 Verwendung, Widmung und Freigabe von Hochschullehrerstellen Anlagen
/Anhörung/Stellungnahme
a) Informatik, Betriebssysteme und Rechnernetze (W2) für die Fakultät Ingenieurwissenschaften
b) Baumanagement (W2) für die Fakultät für Architektur und BauingenieurwesenTOP 5 Ordnung über die Feststellung der fachlichen Eignung und der methodischen Anlagen Fähigkeiten bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischer
Hochschulzugangsberechtigung, die einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung
nicht gleichwertig ist (alternative ausländische Hochschulzugangsberechtigung, AHZ).
/Information (1. Lesung) TOP 6 Verschiedenes
Saarbrücken,17.09.2018
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Prof. Dr. Wolrad Rommel Der Präsident
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htw saar
BESCHLUSSVORLAGE
Präsident
Betreff
Ordnung der htw saar zur Regelung der Ermäßigung der
• Lehrverpflichtung nach § 10 Abs. 4 LWO
• Richtlinie des Präsidenten zu Deputatsermäßigungen nach der LWO
Beschlussvorschlag
Das Präsidium beschließt die beigefügte
• Ordnung der htw saar zu § 10 Abs. 4 LWO
• und die ebenfalls beigefügte Richtlinie des Präsidenten nach § 19 SHSG zu Deputatsermäßigungen nach der LWO
und legt dem Senat die Ordnung zu § 10 Abs. 4 LWO zum Beschluss vor und die Richtlinie des Präsidenten nach § 19 SHSG zur Anhörung.
Problembeschreibung/Begründung der Beschlussvorlage:
Die Neufassung der LWO machte die Anpassung der Regelungen der Hochschule zur Gewährung von Deputatsreduzierungen erforderlich. Die neuen Regelungen der
Hochschule unterliegen der Rechtsaufsicht der Staatskanzlei.
Beigefügt sind die beiden neuen Ordnungen im Entwurf.
Name und Unterschn
BERATUNGSFOLGE
Gleichstellungsbeauftragte ^ Information ,
ö Stellungnahme / / / / /
/-/•
□ Information
□ Anhörung
□ Stellungnahme
D BeschlussPräsidium O Information
D Stellungnahme
Kl Beschluss '^0^
Erweitertes Präsidium K Information
r—1 . . .. Ofe»0G. l5
|_| Anhörung
□ Stellungnahme
Senat O Information
Kl Anhörung
□ Stellungnahme
K BeschlussHochschulrat □ Information
□ Stellungnahme
O BeschlussDekanat □ Beschluss
Fakuitätsrat □ Information
□ Anhörung n Stellungnahme
□ Beschluss
Abstimmungsergebnis
Präsidium
Sitzung am 20.06.2018 TOP
Ja-Stimmen Nein-Stimmen
Enthaltungen /)
Laut Beschluss-Vorschlag □
Abweichender Beschluss
Stellungnahme/Abweichender Beschluss:
0^^ ChcSL^ Ly=öcjet^
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Weiteres Vorgehen:
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G. VaP V
Name und Unterschrift ^
Abstimmungsergebnis
Senat
Sitzung am 04.07.2018 TOP
Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Laut Beschluss-Vorschlag D Abweichender Beschluss O
Stellungnahme/Abweichender Beschluss:
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Weiteres Vorgehen:
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Datum Name und Unterschrift
Abstimmungsergebnis
Senat
Sitzung am 25.09.2018 TOP 1 und 1a
Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Laut Beschluss-Vorschlag □
Abweichender Beschluss □Stellungnahme/Abweichender Beschluss:
Weiteres Vorgehen:
25.09.2018
Datum Name und Unterschrift
Ordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) zur Regelung der Ermäßigung der Lehrverpflichtung nach § 10 Absatz 4 der Verordnung über die
Lehrverpfllchtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes
(Lehrverpflichtungsverordnung - LWO) für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben und
Funktionen innerhalb der Hochschule Vom 25. September 2018
Der Senat der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) hat auf Grund von § 13 Absatz 3 des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG) vom 30. November 2016 (Amtsblatt I S.
1080) in Verbindung mit § 10 Absatz 4 Satz 3 der Verordnung über die Lehrverpfiichtung an den
staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Lehrverpflichtungsverordnung - LWO) vom 25. April 2018(Amtsblatt I S. 239) folgende Ordnung beschlossen, die nach Zustimmung der für die Wissenschaft
zuständigen obersten Landesbehörde hiermit veröffentlicht wird.§1
Verfahren
(1) Deputatsermäßigungen für die Wahrnehmung von Aufgaben oder Funktionen nach § 10 Absatz 4 werden nur für die Dauer der Wahrnehmung dieser Aufgaben oder Funktionen gewährt (§ 10 Absatz 8 Satz 1 LWO).
(2) Eine rückwirkende Gewährung Ist ausgeschlossen {§ 10 Absatz 8 Satz 2 LWO). Der Wegfall des Ermäßigungsgrundes Ist dem Präsidium unverzüglich anzuzeigen (§ 10 Absatz 8 Satz 3 LWO).
§2
Besondere Aufgaben
(1) Für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben nach § 10 Abs. 4 LWO kann je nach Arbeltsumfang eine Ermäßigung von bis zu 2 LVS gewährt werden.
(2) Soweit eine der In Absatz 1 genannten Aufgaben hochschul- oderfakultätsübergrelfend wahrgenommen wird und sie mit einem übermäßigen Zeltaufwand verbunden Ist, kann je nach Arbeltsumfang eine Ermäßigung von bis zu 4 LVS gewährt werden.
(3) Zu den Aufgaben, für die nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 Deputatsreduzierungen gewährt
werden zählen
1. die Leitung von befristeten Projekten zur Entwicklung und Realisierung von Strategien und Konzepten zur Verbesserung von Studium, Lehre, Weiterbildung und Forschung (hochschui-, fakultätsweit oder fakultätsübergrelfend),
2. die Weiterentwicklung von Lehrinhalten und Lehrformaten über das übliche Maß hinaus (hochschul-, fakultätsweit oder fakultätsübergrelfend),
3. die Entwicklung von internetbasierten oder fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen,
4. die Mitwirkung In Kommissionen, Beiräten oder Projekten über das übliche Maß hinaus und/oder 5. die sichtbare und aktive Mitarbeit in Fachverbänden oder In wissenschaftlichen Gremien außerhalb der Hochschule."
§3
Studien(berelchs)Ieltung
(1) Die Aufgaben der Studien(berelchs)leitungen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung der Curricula der Fachrichtung, die Betreuung der Studierenden Im Studienverlauf einschließlich der Studienberatung Im Zusammenarbeit mit dem Studiendekan gemäß § 27 Absatz 6 Satz 3 SHSG. Für die Studien(bereichs)leltung kann eine Reduktion erfolgen, die sich aufgrund des damit
zusammenhängenden Betreuungsaufwandes an der Gesamtzahl der jeweils betreuten Studierenden orientieren soll, wobei nach § 10 Abs. 4 LWO die Lehrverpfllchtung um nicht mehr als 2 LVS ermäßigt werden soll. Für Studiengänge des CEC Saar kann keine Ermäßigung beantragt werden, soweit eine Studien(berelchs)leltung Im Nebenamt wahrgenommen wird.
(2) Die Gesamtsumme der möglichen Deputatsreduzierungen pro Fakultät für Studien(bereichsleitung) beträgt:
In AuB und SoWI bis zu 9 LVS
In IngWi und WiWi bis zu 24 LVS
(3) Für das DFHI gilt - wegen des erhöhten Abstimmungsbedarfs mit dem französischen Partner und
des Fehlens eines International Coordinators - eine Gesamtsumme von bis zu 18 LVS.
(4) Die Wahrnehmung von Aufgaben im Prüfungsamt (§ 10 Abs. 6 LWO) kann nicht in Personalunion mit der Funktion der Studien(bereichs)leltung des jeweiligen Studiengangs erfolgen.
§4
International Coordinator
(1) Pro Fakultät können bis zu 4 LVS für die Wahrnehmung von Aufgaben zur Internationalisierung von Lehre und Forschung vergeben werden, insbesondere für den Ausbau und der Pflege
internationaler Hochschulkooperationen einschließlich der Betreuung internationaler Mobilität von Studierenden, Professoren und Dozenten, wobei nach § 10 Abs. 4 LWO die Lehrverpflichtung pro Person um nicht mehr als 2 LVS ermäßigt werden soll.
§5
Schlussbestimmungen
(1) Diese Ordnung tritt durch Aushang an den schwarzen Brettern „Der Präsident" in Kraft und wird
zusätzlich im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes veröffentlicht. Sie ist erstmals zum Sommersemester 2018 anzuwenden.
(2) Ergänzend zu dieser Ordnung erlässt die Präsidentin/der Präsident für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen und Deputatsermäßigungen der Professorinnen und Professoren der htw saar
eine Richtlinie zur LWO.
(3) Zur Sicherstellung des verantwortungsvollen Einsatzes mit Haushaltsmitteln sowie unter Beachtung des Ausschöpfungsgebots der Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die
Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) vom 3. März 1994 (Amtsbl. S. 615), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2016 (Amtsbl.
S. 1080), wird die Hochschule nach einer Erprobungsphase von zwei Jahren alle
Deputatsermäßigungstatbestände und ihre Entwicklung evaluieren und ausgehend von den damit gewonnenen Erfahrungswerten und Erkenntnissen falls notwendig Anpassungen der Ordnung
vornehmen.
Saarbrücken, den Tag.Monat 2018
Der Präsident
Prof. Dr. Wolrad Rommel
Richtlinie des Präsidenten nach § 19 SHSG zur Vereinheitlichung von Entscheidungen über die
Anrechnung von Lehrveranstaltungen und Deputatsermäßigungen nach der Verordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (LWO) vom xx.xx.2018
Die neugefasste Lehrverpflichtungsverordnung (LWO) wird den unterschiedlichen Strukturen der
UdS und der htw saar gerecht. Mit der Vergabe von Ermäßigungen der Lehrverpflichtung ist sorgsamumzugehen. In der LWO nicht ausdrücklich festgelegten Reduzierungen des Deputats werden in
dieser Richtlinie konkretisiert.
Diese Richtlinie zur LWO gilt für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen und
Deputatsermäßigungen der Professorinnen und Professorinnen der htw saar. Die Festlegung der
Lehrverpflichtung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben richtet sich nach der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen von § 8 und § 6 Absatz 1 Nr. 2 LWO. Bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem Beschäftigungsverhältnis richtet sich die Lehrverpflichtung nach der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen von § 8 LWO. Für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen ist bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Lehrkräften für besondere Aufgaben § 3 LWO sowie die Regelung zu § 3 Abs. 2 LWO anzuwenden.Zur Sicherstellung des verantwortungsvollen Einsatzes mit Haushaltsmitteln sowie unter Beachtung des Ausschöpfungsgebots der Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) vom 3. März 1994 (Amtsbl. S. 615), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2016 (Amtsbl. I S. 1080), wird die
Hochschule nach einer Erprobungsphase von zwei Jahren alle Deputatsermäßigungstatbestände und ihre Entwicklung evaluieren und ausgehend von den damit gewonnenen Erfahrungswerten und Erkenntnissen falls notwendig Anpassungen der Richtlinie vornehmen.
Zu § 3 Abs. 2 LWO: Anrechnung von Lehrveranstaltungen
Bei Wahlpflichtfächern stellt die Studiendekanin/der Studiendekan sicher, dass nur solche
Wahlpflichtfächer als Lehrveranstaltung durchgeführt werden, die von mindestens fünf Studierenden besucht werden; ansonsten ist eine Anrechnung auf das Deputat für diese Veranstaltung nicht möglich. Dies gilt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie nicht für fremdsprachliche Veranstaltungen, sofern internationale Regel- oder Austauschstudierende das Fach belegt haben.
Zu § 3 Abs. 5 LWO: Anrechnung der Betreuung von Abschlussarbeiten
(1) Das Abhalten von Lehrveranstaltungen, das Stellen und Korrigieren von Prüfungen sowie die Betreuung von Abschlussarbeiten gehören grundsätzlich zu den Dienstaufgaben einer
Professorin/eines Professors. Die Entscheidung über die Anrechnung fällt gemäß § 14 LWO in die Zuständigkeit der Dekanin/des Dekans. Die Dekanin/der Dekan trifft ihre/seine Entscheidung auf Vorschlag des Studiendekans.
(2) Zur Berücksichtigung des notwendigen Betreuungsaufwandes werden die Betreuung einer Bachelor-Abschlussarbeit mit 0,3 LVS und die Betreuung einer Master-Abschlussarbeit 0,5 LVS angesetzt. Von der Summe werden 0,3 LVS abgezogen. Es gilt das Abgabedatum der
bewerteten Abschlussarbeit beim Prüfungsamt. Es werden nur Abschlussarbeiten berücksichtigt, die innerhalb der in der ASPO festgelegten Korrekturfrist (8 Wochen) bewertet wurden. Die Höhe der Anrechnung wird immer auf 0,5 abgerundet. In der Summe werden für die betreuten Bachelor- und Master-Abschlussarbeiten insgesamt maximal 2 LVS angerechnet.
(3) Beim Nachweis einer überdurchschnittlichen Belastung können für die Betreuung von Abschlussarbeiten gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 über 2 LVS hinaus weitere 2 LVS für die Betreuung von Abschlussarbeiten auf das Lehrdeputat angerechnet werden. Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Dekanin/des Dekans. Bei dieser Entscheidung ist davon auszugehen, dass eine überdurchschnittliche Belastung bei der Betreuung von
Abschlussarbeiten erst vorliegt, wenn die Gesamtsumme der anrechenbaren Abschlussarbeiten 2,5 LVS überschreitet. Ab dem Überschreiten werden von der Gesamtsumme der
anrechenbaren Abschlussarbeiten 0,6 LVS abgezogen.
Zu § 4 Abs. 3 LWO: Ausgleich von Lehrverpflichtungen
Die in einem Semester zu erbringende Lehrtätigkeit bezieht sich auf die nach der Ermäßigung verbleibende Lehrverpflichtung.
stand: 25. Juni 2018 - Vorschlag VPL, mit redaktionellen Änderungen von P
Zu § 10 Abs. 2 LWO: Ermäßigung für die Wahrnehmung von Leitungsfunktionen
(1) Eine Fakultät wird von einer Dekanin/elnem Dekan, einer Prodekanin/einem Prodekan sowie
einer Studiendekanin/einem Studiendekan geleitet. Die Aufgaben der Leitungsfunktionen sind unabhängig von der Größe einer Fakultät, da die gleichen strategischen Aufgaben übernommen werden müssen und die Präsenz aller Fakultäten in den verschiedenen Gremien vonnöten ist.
(2) Vergleicht man die Leitung einer Fakultät mit der Leitung der Hochschule, ist die Dekanin/der
Dekan das Pendant zur Präsidentin/zum Präsidenten, die Studiendekanin/der Studiendekan das
Pendant zur Vizepräsidentin/zum Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Internationales und die
Prodekanin/der Prodekan das Pendant zur Vizepräsidentin/zum Vizepräsidenten für Forschung und Wissenstransfer. Daraus ergeben sich die jeweiligen Aufgabenbereiche, die in derGeschäftsordnung des Dekanats geregelt sind. Unter Berücksichtigung der mit der
Leitungsfunktion wahrzunehmenden Aufgaben in der Fakultät werden die Deputate gemäß § 10 Abs. 2 LWO i. d. R. wie folgt ermäßigt:
Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Dekanin/Dekan 9 LVS
Studiendekanin/Studiendekan 7 LVS
Prodekanin/Prodekan 5 LVS
Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen und Fakultät für Soziaiwissenschaften
Dekanin/Dekan 9 LVS
Studiendekanin/Studiendekan 5 LVS
Prodekanin/Prodekan 4 LVS
Deutsch-Französisches Hochschulinstitut (DFHI)
Direktorin/Direktor 8 LVS
Zu § 10 Abs. 5 LWO: Ermäßigung für die Betreuung von Promotionen
Für die Betreuung von Promotionsprojekten kann unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 5 LWO eine Anrechnung von maximal 1 LVS pro Semester ausgesprochen werden. Ein Nachweis ist dem Antrag beizufügen und es muss eine Eintragung in das Promotionsregister der htw saar erfolgen, die von der Abteilung F (Forschung) gepflegt wird.
Zu § 10 Abs. 6 LWO: Ermäßigung für die Wahrnehmung von FuE-Tätigkeiten, für Laborverantwortung und im Prüfungsamt
(1) Die folgenden Ermäßigungen werden im Rahmen von 7% des Gesamtdeputats
ausgesprochen (der Prozentsatz wird aus dem Deputat der zum Stichtag 01.12. eines jeden Jahres an der htw saar tätigen Professorinnen und Professoren gebildet; Beispiel: 130 Prof. x 18 LVS X 0,07= 163 LVS).
(2) Deputatsermäßigungen, die im Rahmen von Berufungsverhandiungen durch den Dienstherrn gewährt werden (z.B. Fraunhofer-Professuren), müssen von den Professorinnen und Professoren ohne besondere Aufforderung den nebenamtlichen Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten sowie den jeweiligen Dekaninnen/Dekanen schriftlich mitgeteilt werden, da sie nicht dervorgenannten hochschulweiten Gesamtreduzierung zugeordnet werden.
- Forschungs-, Transfer- und Entwickiungsaufgaben
(3) Die Ermäßigung pro Semester orientiert sich an der Höhe der tatsächlich und nur der htw saar zugewendeten Drittmittei im Antragszeitraum für die jeweilige Professorin/ den jeweiligen
Professor (ein Zuwendungsbescheid ist dem Antrag beizufügen; weiterzuleitende Drittmittel - z.B.
im Rahmen von Koordinationsprojekten oder an Unterauftragnehmer - sind hiervon abzuziehen).
Ermäßigungen werden gemäß § 10 Absatz 8 Satz 1 LWO nur für die Dauer der
Aufgabenwahrnehmung gewährt. Eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen (§ 10 Absatz 8 Satz 2 LWO).
Stand: 25. Juni 2018 - Vorschlag VPL, mit redaktionellen Änderungen von P
Erstantragssteller für interne Forschungsprojekte 2 LVS
Projekte bis 10 T€ keine Reduktion
Projekte bis 200 T€ (akkumuliert) p.a. 2 LVS .
Projekte bis 400 T€ (akkumuliert) p.a. 4 LVS
Projekte bis 600 T€ (akkumuliert) p.a. 6 LVS Projekte über 600 T€ (akkumuliert) p.a. 8 LVS(4) Pro Professorin/Professor kann für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben maximal eine Ermäßigung von 8 LVS genehmigt werden. Kommt es im Antragszeitraum zu abweichenden Zuwendungsbeträgen und wird dieser Sachverhalt zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt,
können die Differenzbetrage in den Folgejahren zu Zurechnung bzw. zu Abzug führen, wobei dennoch die Obergrenze von 8 LVS einzuhalten ist.(5) Sofern Professorinnen und Professoren Forschungsanträge an externe Zuwendungsgeber stellen
(z.B. BMBF, EU, etc.) und diese trotz sorgfältiger inhaltlicher Darstellung nicht erfolgreichabgeschlossen werden können, d.h. kein Zuwendungsbescheid erteilt wird, dafür aber
wissenschaftlich wertvolle Publikationen erstellt werden, kann die Präsidentin/der Präsident auf Empfehlung des Dekanats sowie der verantwortlichen Vizepräsidentin/des verantwortlichen Vizepräsidenten auf gesonderten schriftlichen Antrag im Rahmen noch verfügbarer, d. h. freier Spielräume bzgl. der7%-Regelung (s.o.) Deputatsermäßigungen von einmalig max. 2 LVS je
Professorin/Professor erteilen.
- Labore [s. o.]
(6) Für die Laborverantwortung kann - in Abhängigkeit von der Zuordnung einer
Labormitarbeiterin/eines Labormitarbeiters, der für Betreuung/Betrieb des Labors verantwortlich ist -folgende Reduktion pro Semester gewährt werden:
Laborleitung (mit Mitarbeiter/in) 0 LVS
Laborleitung (1/2 Stelle Mitarbeiter/in) 0,5 LVS
Laborleitung (ohne Mitarbeiter/in) 1 LVS
- Prüfungsausschuss
(7) Für die Vorsitzende/den Vorsitzenden eines Prüfungsausschusses kann eine Reduktion erfolgen, die sich an der Gesamtzahl der betreuten Studierenden orientiert. Dabei sind pro Fakultät
maximal folgende Kontingente zu verteilen und pro Vorsitzender/Vorsitzendem kann die Lehrverpflichtung um nicht mehr als 2 LVS ermäßigt werden.
Berechnungsbasis Kontingent: 1 LVS pro angefangene 250 Studierende.
Für das WS 2016/2017 ergibt sich damit z. B.
Architektur und Bauingenieurwesen 639 Studierende d.h.max.
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LVS
Ingenieurwissenschaften 2.013 Studierende d.h.max.9*1h = 9LVS Sozialwissenschaften 795 Studierende d.h.max.4*1h = 4 LVS Wirtschaftswissenschaften 2.166 Studierende d.h.max.9*1h = 9 LVS
Dt.-Frz. Hochschulinstitut (DFHI) 455 Studierende d.h.max.2*1h = 2 LVS
Diese Studierendenverteilung wird für die Amtszeit 2018-2021 fixiert.
Für den Prüfungsausschuss der Studierenden des CEC Saar stehen ebenfalls 2 LVS Ermäßigung zur Verfügung.
Zu§10Abs. 7LW0
Eine Ermäßigung auf 9 LVS gemäß § 10 Abs. 7 LWO kann nur beantragt werden, wenn die Gegenfinanzierung der dafür notwendigen Lehraufträge gegenüber der Abteilung F (Forschung) dargelegt und sichergestellt ist.
Zum Prozedere in den Fällen § 10 LWO
(1) Anträge auf Ermäßigung sind - soweit möglich - semesterweise zu stellen. Die
Entscheidung über die Ermäßigungen nach § 10 LWO liegt beim Präsidium. Es wird ein personalaktenfähiger Bescheid erstellt. Bis Ende Mai oder Ende November eines jeden Jahres werden die Anträge gesammelt. Bis Ende Juli oder Ende Januar eines jeden
stand: 25. Juni 2018 - Vorschlag VPL, mit redaktionellen Änderungen von P
Jahres werden die Anträge für das kommende Semester bzw. Studienjahr beschieden.
(2) Bei Berechnung der gemäß § 10 Absatz 6 einzuhaltenden Ermäßigung von sieben vom Hundert der Gesamtheit der Lehrverpflichtung der hauptberuflichen Lehrpersonen werden die anlässlich der Berufung in der Dienstvereinbarung von Professorinnen und
Professoren im Einzelfall gewährten Deputatsermäßigungen nicht berücksichtigt.
(3) Der Wegfall eines Ermäßigungsgrundes ist dem Präsidium unverzüglich anzuzeigen (§ 10 Absatz 8 Satz 3 LWO).
Schlussbestimmungen
(1) Diese Richtlinie tritt durch Aushang an den schwarzen Brettern „Der Präsident" in Kraft und ist erstmals zum Sommersemester 2018 anzuwenden. Mit dem Inkrafttreten wird der „Leitfaden zu Deputatsermäßigungen nach der neu gefassten LWO vom 19.12.2008" in der zuletzt verwendeten Fassung aufgehoben.
(2) Die Richtlinie wird ergänzt durch die Ordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) zur Regelung der Ermäßigung der Lehrverpfiichtung nach § 10 Absatz 4 der Verordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Lehrverpflichtungsverordnung - LWO) für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben und
Funktionen innerhalb der Hochschule vom 25.September2018 (Dienstblatt Nr. XXX).
Saarbrücken, den Tag.Monat 2018
Der Präsident
Prof. Dr. Wolrad Rommel
stand; 25. Juni 2018 - Vorschlag VPL, mit redaktionellen Änderungen von P
S'cavoJ' To?Z
htw saar
BESCHLUSSVORLAGE
Justiziariat
Betreff
Continuing Education Center Saar (CEO Saar) - Bestellung einer stellvertretenden wissenschaftlichen Leitung
Beschlussvorschlag
Der Senat möge beschließen, dass Herr Prof. Dr. Stefan Georg die stellvertretende wissenschaftliche Leitung des CEO Saar übernehmen soll.
Problembeschreibung/Begründung der Beschlussvorlage:
Gemäß Ziffer 2 der Geschäftsordnung des gemeinsamen Weiterbildungszentrums CEO Saar im Bereich der akademischen/wissenschaftlichen Weiterbildung bestellen die Senate
beider Hochschulen je eine professorale wissenschaftlich Leitung.
In seiner Sitzung am 22.11.2017 hat der Senat der htw saar Frau Prof. Dr. Susan Pulham zur wissenschaftlichen Leiterin bestellt. Mit diesem Beschluss soll eine Stellvertretung gewährleistet werden.
17.09.2018
Datum Name unb Unterschrift
1
htw saar
BESCHLUSSVORLAGE
Präsidium
Betreff
Continuing Educatlon Center Saar (CEO Saar) - Vertretung wissenschaftliche Leitung
Beschlussvorschlag
Das Präsidium möge beschließen, Herrn Prof. Stefan Georg (htw saar) zur Vertretung der wissenschaftlichen Leitung des CEO Saar zu berufen.
Problembeschreibung/Begründung der Beschlussvorlage:
/ir :
Datum Name und Unte
BERATUNGSFOLGE
Gieichstellungsbeauftragte
Kl Information
□ Stellungnahme
O Information
D Anhörung
□ Stellungnahme
□ Beschluss
Präsidium □ Information
D Stellungnahme
^ Beschluss
Erweitertes Präsidium ^ Information
□ Anhörung
□ Stellungnahme
Senat D Information
O Anhörung
□ Stellungnahme
lEI BeschlussHochschulrat ^ Information
ö Stellungnahme
□ Beschluss
Dekanat D Beschluss
Fakultätsrat □ Information
□ Stellungnahme
□ Beschluss
Abstimmungsergebnis
Präsidium
Sitzung am 26.07.2018 TOP 7
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimmen ^
Enthaltungen ei Laut Beschluss-Vorschlag ^ Abweichender Beschluss
□Stellungnahme/Abweichender Beschluss:
Weiteres Vorgehen:
n ^ ' fYkUj
Datum Name und Unterschri
Senat
Sitzung am ■ l"?
TOP2-
Ja-Stimmen Nein-Stimmen
Enthaltungen
Laut Beschluss-Vorschlag G Abweichender Beschluss D
Stellungnahme/Abweichender Beschluss:
Weiteres Vorgehen:
Datum Name und Unterschrift
S^J TofSC--)
htw saar
BESCHLUSSVORLAGE
Präsident
Betreff
Einrichtung von Studiengängen in der Fakultät Ingenieurwissenschaften
Master Neurai Engineering und Medizinische PhysikBeschlüssvorschlag
Der Hochschulrat stimmt der Einrichtung der Studiengänge (FfIngWi) nach Stellungnahme
des Senats zu.
Rroblembeschrelbung/Begründung der Beschlussvorlage:
s. Anlagen
17.09.2018
Datum Name un
terschrift V
BERATUNGSFOLGE
Gleichstellungsbeauftragte
^ Information 12.7.2018
□ Steliungnahme
Fakultätsrat IngWi n Information
□ Anhörung
^ Steiiungnahme Umiaufverfahren
□ Beschiuss
Präsidium □ Information
□ Steliungnahme
Kl Beschiuss 26.7.2018Erweitertes Präsidium K Information
D Anhörung D Stellungnahme
Senat □ Information
□ Anhörung
K Steiiungnahme 25.9.2018
□ Beschiuss
Hochschuirat n Information
□ Steiiungnahme
K Beschiuss 11.12.2018
Dekanat □ Beschiuss
Fakuitätsrat □ Information
□ Anhörung
□ Steiiungnahme
□ Beschiuss
Abstimmungsergebnis
Senat
Sitzung am 25.09.2018 TOP 3
Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Laut Beschiuss-Vorschiag □
Abweichender Beschluss □Stellungnahme/Abweichender Beschluss:
Weiteres Vorgehen:
Datum Name und Unterschrift
Abstimmungsergebnis
Hochschuirat
Sitzung am 11.12.2018 TOP
Ja-Stimmen Nein-Stimmen
Enthaitungen
Laut Beschluss-Vorschlag □
Abweichender Beschiuss □Steliungnahme/Abweichender Beschiuss:
Weiteres Vorgehen:
Datum Name und Unterschrift
htw saar
BESCHLUSSVORLAGE
Fakultät für Ingenieurwissenschaften
Betreff
Überführung des Master-Studiengangs BMT in zwei eigenständige
Master-Studiengänge
Beschlussvorschlag
Überführung des Master-Studiengangs BMT in zwei eigenständige Master- Studiengänge (resultierend aus den bisherigen Vertiefungsrichtungen)
Problembeschreibung/Begründung der Beschlussvorlage:
Beschlussvorlage Master BMT
Der bisherige Master-Studiengang „Biomedizinische Technik" mit den Vertiefungsrichtungen „Medizinische Physik" (MP)und „Neurai Engineering" (NE) soll in zwrei eigenständige Masterstudiengänge mit diesen Bezeichnungen überftihrt werden. Die Begründung können Sie in den anliegenden Ausschnitten aus dem Selbstbeiicht für die Akkreditierung entnehmen.
Die neue Struktur ist NUR eine formale Änderung:
Bezüglich der Durchführung der Lehrveranstaltungen waren die bisherigen Vertiefungsrichtungen auch bisher schon getrennt. Die neuen Curricula werden, was die Pflichtmodule betrifft, bis auf die Durchführung aller Lehrveranstaltungen auf Englisch bei NE und einzelne Verschiebungen und eine Veranstaltung aus dem Master Elektrotechnik in MP die gleichen sein.
Für die Anwerbung und Zulassung internationaler Studierender ist ein getrennter Auftritt des NE- Studiengangs in englischer Sprache und nicht als „Vertieftjngsrichtung" weiter unten auf der deutschsprachigen Website unbedingt notwendig.
Der Studiengang MP richtet sich im Gegensatz dazu im Wesentlichen an Studierende aus dem Gültigkeitsbereich der deutschen (bzw, europäischen) Gesetzgebung für die Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin und umfasst auch eine entsprechende behördlich anerkannte Fachkunde für ein Berufsbild, das
„Medizinphysiker" heißt.
Gerade auch angesichts der Intemationalisierungsstrategie der htwsaar, hofft die Studienleitung BMT auf Zustimmung des Fakultätsrates, des Präsidiums und des Hochschuirales.
In der Zwischenzeit wird die bereits eingeleitete Akkreditierung diese;,Aei^n Studiengänge weiter betrieben.
Weitere Erläuterungen s, Anlagen)
Name nterschrift Datum
BERATUNGSFOLGE
Gleichstellungsbeauftragte ^ Information
n Stellungnahme / / j j
yfZ . 7. V<?-
Fakultätsrat IngWi n Information
O Anhörung
^ Stellungnahme
□ Beschluss
Präsidium ^ Information
□ Stellungnahme
□ Beschluss
Erweitertes Präsidium □ Information
□ Anhörung
□ Stellungnahme
Senat □ Information
□ Anhörung
^ Stellungnahme ^5.
□ Beschluss
Hochschutrat □ Information
O Stellungnahme
^ Beschluss
Dekanat □ Beschluss
Fakuitätsrat □ Information
G Stellungnahme
□ Beschluss
fjCJPÖ EihiüjvMng ein^^ I^Stien-Studieriä
Der Master-Studiengang Biomedizinische Technik soll ab SoS 2019 durch zwei Master-Studiengähge „Medizini
sche Pinysik-und;,,l^euraTit!gineeni^^ afegpiöet^werdeinv^die den ;b!d%rigenrgleiehhamigerv'\/eiTHefu
enisgrecheil Beij^ndühg;s^3eroäßMmniätnk^ rnüssenfürdie Zulassung zurn MästerriStudiengang
Biomedizinische Technik Deutschkenhtnisse auf dorn Niveau C1 nachgewiesen werden. Der neue Master-
^üdiengahg Negraj igg^ Wird Ydllstätidig in gnglisehef'Sprache ängeboten^ Deotscbkennthlsse sinid hiCht
vorausgesetzt. Die Nkultit erwadetdadurch dinen Zuwäehs an Studjenglätzrßey^ auS deim Auslah«^
Beschlusszu TÖP;9; Die. Präsidiumsmitdlieder stimmen der Einführung von zwei Masjer-TStudfengän Stydien- gärtge „MedizihisGMe Physik" und „Neurai Ehgineerihg" ahsteiie des bishedgen Master^tudiengangs „Biotnedizi-.
niisdde Technik" mit 3 Ja-Stirttmen bei 0 Gegenstimmen und Ci Enthaltungen (3/0/0)'zu.
Ic^ K (C^\AA Z(d. cP\
Selbstbericht zum Akkreditierungsverfahren Cluster BMT - ET- EE/EST 13.06.2018
Master-Abschlussarbeit
Die Master-Abschlussarbeit zeichnet sich im Vergleich zu einer Bachelor-Abschlussarbeit durch ein höheres Anspruchsniveau an die Komplexität der Aufgabe und eine entsprechende Praxisrelevanz aus. Sie wird - nach Möglichkeit - zusammen mit einem Praxispartner geschrieben.
• Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beträgt sechs Monate.
• Der Inhalt der Abschlussarbelt soll in einem den Studieninhalten nahe stehenden
Fachgebiet angesiedelt sein.
• Die Dokumentation muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Über
Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
• Die Ergebnisse der Arbelt sind im Rahmen eines Kolloquiums zu präsentieren.
• Die Abschlussarbeit ist in der Regel von zwei Prüfern zu bewerten. Mindestens einer der Prüfer muss aus dem Kreis der im Studiengang lehrenden hauptamtlichen
Hochschullehrer stammen. Über die Bewertung ist ein Gutachten zu erstellen.
2.2.4.3 Curriculumentwicklung
• Die etablierte BMT-Master-Vertiefungsrichtung „Medizinische Physik" wird in ein eigenständiges Masterproaramm überführt; die Curricula der beiden zu akkreditierenden Masterstudiengänge „Neurai Engineering" sind „Medizinische Physik" damit völlig voneinander getrennt. Dieser Schritt wurde insbesondere beschlossen, da für die erweiterte Internationalisierung des Master-Studiengangs
„Neurai Engineering" (s.u.) andere Zulassungsvoraussetzungen formuliert werden mussten. Die dort eingesetzte Blockstruktur des Studienplans hatte sich schwer mit den regulären Lehrveranstaltungen vereinbar gezeigt, weswegen die bisherigen Vertiefungsrichtungen schon seit der letzten Reakkreditierung nur noch einen Wahlpflicht-Tag gemeinsam hatten. Selbst diese „gemeinsamen"
Lehrveranstaltungen haben sich bei näherer Betrachtung nicht als für beide Vertiefungsrichtungen gleichermaßen sinnvoll erwiesen. Darüber repräsentiert die Bezeichnung des Studiengangs als „Master Medizinische Physik" die dargelegten Studienziele besser als ein Untertitel zu „Biomedizinische Technik"
• Eine wesentliche inhaltliche Änderung ist die Vertiefung der Physik-Ausbildung vor
allem in den relevanten Bereichen der theoretischen Physik mit dem Modul
„Physikalische Grundlagen" - nicht zuletzt auch um der Studiengangsbezeichnung gerecht zu werden.
• Das bisher gehaltene Modul „Höhere Mathematik" wurde entfernt, da es für sinnvoller erachtet wird, die Vermittlung benötigten Mathematik-Kompetenzen, insbesondere für die Systemtheorie der bildgebenden Verfahren, in die entsprechenden Lehrveranstaltungen zu Integrieren.
• Da „Medizinphysikexperten" zukünftig sowohl In der Strahlentherapie als auch In der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung beschäftigt werden, wurde die
68
Selbstbericht zum Akkreditierungsverfahren Cluster BMT - ET- EE/EST 13.06.2018
Reihenfolge der Module etwas geändert, das erste Semester umfasst die wesentlichen Grundlagen für beide Richtungen, im zweiten Semester ist dann eine Speziaiisierung mögiich.
• Für fortgeschrittene Verfahren der Datenauswertung bei Biidgebende Verfahren bzw. sich daraus ergebenden Aufgaben der Bestrahiungsplanung sind Kenntnisse moderner Bildverarbeitungsverfahren notwendig, daher wurde ein entsprechendes Modul aus dem Master-Studiengang Elektrotechnik in den Pfiichtbereich integriert.
• Es wird jetzt eine Schwerpunktbildung in „Biidgebende Verfahren" oder
„Strahlentherapie" ermögiicht, beides unterstützt den Verzicht auf die Pflicht, beide Praxismoduie zu belegen sowie durch spezieilere Wahlpflichtmoduie.
2.2.5 Didaktisches Konzept
Das Studium ist auf Vollzeit ausgerichtet, kann jedoch nach vorheriger Absprache auf den maximal doppelten Zeitraum verlängert werden. Die näheren Regelungen der jeweiligen Aniage zur ASPO Bacheior-Studiengang bzw. Master-Studiengang Elektrotechnik zu
entnehmen.
Die Lehrveranstaltungen im Master-Studiengang umfassen Vorlesungen, Übungen,
Laborpraktika, Projektarbeiten, Seminarveranstaltungen und Exkursionen. Welche Art gewählt wird, liegt in der Entscheidungsbefugnis des Dozenten und schlägt sich im Curriculum in der Anlage zur ASPO (vgl. Anlage /BMT-02/) nieder.Die im Curriculum vorgesehenen Veranstaltungsarten sind bereits in Kapitel 1.10.6 des Bachelorstudiengangs beschrieben.
2.2.6 Curriculare Analyse
Bei der Überarbeitung der Moduibeschreibungen für das aktuelle Curriculum, wurden alle
Dozent(inn)en nach der Aufteilung der Kompetenzen in Fachwissen, Methodik und Fertigkeiten, Soziale Kompetenz und Selbstkompetenz, die in ihrem Modul vermittelt werden, abgefragt, in der nachfolgenden Abbildung 13 Ist diese curriculare Analyse, für die vier Vertiefungsrichtungen im Master getrennt, dargestellt. Dabei sind nur die Pflichtfächer berücksichtigt. Die ausführliche curriculare Analyse, sowohl für den Bachelor-, als auch Master-Studiengang ist in Anhang /BMT24/ ersichtlich.69
Abstimmungsergebnis
Fakultätsrat
Sitzung am Umlaufverfahren TOP 1
Ja-Stimmen ^
Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0
Laut Beschiuss-Vorschiag Q
Abweichender Beschluss □Stellungnahme/Abweichender Beschluss:
Weiteres Vorgehen:
Name und erschrift Datum
Selbstbericht zum Akkreditierungsverfahren Cluster BMT - ET- EE/EST 13.06.2018
2.3.4.3 Curriculumentwicklung
• Die etablierte BMT-Master-Vertiefungsrichtung „Neurai Engineering" wird in ein
eigenständiges Masterproaramm überführt; die Curricula der beiden zuakkreditierenden Masterstudiengänge „Neurai Engineering" sind „Medizinische Physik" damit völlig voneinander getrennt. Dieser Schritt wurde beschlossen, da für die enweiterte Internationalisierung des Master-Studiengangs „Neurai Engineering"
(s.u.) andere Zulassungsvoraussetzungen formuliert werden mussten. Die bereits
erwähnte Blockstruktur hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und wird vonden Studierenden gut angenommen. Sie hat sich aber schwer mit den regulären Lehrveranstaltungen vereinbar gezeigt, weswegen die bisherigen Vertiefungs richtungen schon seit der letzten Reakkreditierung nur noch einen Wahlpflicht-Tag gemeinsam hatten. Selbst diese „gemeinsamen" Lehrveranstaltungen haben sich bei näherer Betrachtung nicht als für beide Vertiefungsrichtungen gleichermaßen
sinnvoll erwiesen.
• Ausgehend von einer großen Anzahl internationaler Kooperationen und dem daraus resultierenden wachsenden Angebot attraktiver Karrieremöglichkeiten im Ausland, sowie von der stetig wachsenden Studienplatznachfrage ausländischer
Studierender wurde die konsequente Erweiterung der bestehenden internationalenAusrichtung beschlossen. In der Folge werden die Lehrveranstaltungen des Master- Studiengangs „Neurai Engineering" in englischer Sprache angeboten.
Lehrmaterialien wie Skripte, Powerpoint-Präsentationen, Lehrbücher usw. stehen
ebenfalls in Englisch zur Verfügung.• Im Flinbück auf die speziellen sprachlichen Anforderungen wurde der Nachweis
einer enweiterten Enalisch-Sorachbefähigunq (C1 "Effective OperationalProficiency" / lELTS 6.5+) jn die Zulassunasvoraussetzunqen für den Master-
Studiengang „Neurai Engineering" aufgenommen.• Im Hinblick auf ausländische Bewerber werden im Gegenzug keine Deutschkenntnisse als Zulassunasvoraussetzuna mehr verlangt.
2.3.5 Didaktisches Konzept
Das Masterstudium „Neurai Engineering" basiert auf drei Säulen:
• Verständnis zur Funktion biologischer neuronaler und kognitiver Systeme sowie zur
Funktion technischer Systeme am Interface zwischen dem neuronalen System und
Maschinen: PsvchoDhvsioloaie
• Erfassung und Verarbeitung von zentralen und autonomen Neurosignalen durch
Methoden der Neuroinformatik mit der perspektivischeningenieurwissenschaftlichen Realisierung von Mensch-Technik-Schnittstellen in Diagnostik, Affective Computing und Neuroprothetik: Signal- und Bildverarbeitung
• Stark projektorientiertes Arbeiten während des Studiums in vorlesungsbezogenen Gruppenarbeiten und/oder in aktuellen F&E Projekten mit abschließender
83
Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität gemäß KapVO
Hochschule;
htw saar
Blatt: 1
DATENSAMWIELBLATT
Seite:
1
Fakultät für
Ingenieurwissenschaften
Lehreinheit BMT Verantwortlich Fernruf: 5867 Durchwahl:
Vizepräsident Prof. Dr. Andy Junker 194
Dipl.-Kffr. Silvia Junk 759
Berechnungsstichtag;
01.03.2018
Berechnungszeitraum WS 2018/2019 SS 2019
1.1 Zugeordnete Studiengänge 1.2 Ausbildungsaufwand (aus Bl. 3)
P
Bezeichnung des zugeordneten Studienganges
Zahl der eingeschr.
Studenten
Studienanfänger Anteil quote Zq
CApfürdie
Nachfrage in d. eigenen Lehreinheit
ZCAp für die
Nachfrage in anderen Lehreinheiten
CNW = Sp.6 + Sp.7 17/18
Absolut 17/18
In %
1 2 3 4 5 6 7 8
1 Biomedizinische Technik (BA) 179 59 83% 0,60 4,5554 1,8411 6,3964
2 Biomedizinische Technik (MA) 40 12 17% 0,40 3,0661 0,0000 3.0661
3
4
SUMME 219 71 100% 1,00 7,6214 1,8411 9,4625
1.3 Lehrangebotsdaten (aus Blatt 2) lfd.
Nr. Bezeichnung der Daten Symbol
X
absoluter Wert2 3
1 Verfügbare Stellen Slj 6
2
Angebot aus Deputatsstunden aus
verfügbaren Stellen Slj^hj 100
3 Verminderungen Efj - 6
4 Lehrauftragsstunden
L + 33,635
5 unbereinigtes Lehrangebot S
= 127,635
6 Dienstleistungsbedarf
E - 2,125
7 bereinigtes Lehrangebot Sb = 125,51
1.4 Kapazitätszahlen (aus Blatt 3)
P
Ap
2.Abschnitt
Festsetzungsvorschlag Festgesetzte Zulassungszahl Begründung für den Festsetzungs vorschlag anhand § 14 (2) u. (3) KapVO bei Abweichung von Ap 2.
Abschnitt jährlich davon WS davon SS jährlich davon WS davon SS SFp
1 2 3 4 5 6 7 8 9
1 36,04 63 100% 0,605 Schwundquote
(§14 Abs. 3 Satz 3)
2 25,36 25 100% 1,000
3
4
Hochschule:
Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität gemäß KapVO
htw saar
Lehreinheit:
Seite:
Blatt: 2
Berechnung des bereinigten Lehrangebotes (St,) BMT
Berechnungsstichtag: WS
Verantwortlich
Vizepräsident Prof. Dr. Andy Junker
Dipl.-Kffr. Silvia Junk
Fernruf Berechnungszeitraum
2018/2019 SS 2019 : 5867 Durchwahl:
194 769
01.03.2018
(Stand des Stellenplans zum Stichtag) 2.1 Stellen und Deputate
Anzahl der Planstellen n.
Stellenplan
Verminde
rungen rj Deputat je
Stelle ht verfügbare
Stellen Ii Stellengruppen
Professuren Professuren
Professuren
Mitarbeiter
100 SUMME
33,635
2.2 Lehrauftragsstunden, § 10 :2 = L(+)
Anzahl der Lehrauftrags-
std. in SWS Dem Berechnungsstichtag
vorausgegangene 2 Semester
Umrechnung In Deputatsstd.
nach Sp. 2
127,635 2,1250 E(-)
35,27 35,27
(1. Sem.)
(2. Sem.) Sb(=)
67,27
SUMME
2.3 Dlenstellstungsbedarf für nicht zugeordnete Studiengänge (q)
CT^q
gew.
vereinbart
Bezeichnung des nicht zu geordnete Studiengangs
Anteil derStud.
CAq
gew.
Dienstleistung, bedarf CA,
4a .
0,125 2,1250
Studienbereich E
2,1250 125,51
Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität gemäß KapVO
Hochschule:
htw saar
Blatt: 2a
Erläuterungen zu den aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht besetzbare Stellen und den Verminderungen
Seite: Lehreinheit:
BMT Verantwortlich Fernruf: 5867 Durchwahl:
Vizepräsident Prof. Dr. Andy Junker 194
Dipl.-Kffr. Silvia Junk 769
Berechnungsstichtag:
01.03.2018
Berechnungszeitraum WS 2018/2019 SS 2019
2a.1 Aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht besetzbare Stellen lfd.
Nr.
Stellengruppe nicht besetzbar seit:
Begründung
1 2 3
2a.2 Verminderungen lfd.
Nr.
Stellengruppe Deputatver
minderungen Begründung
2 3
Professuren 3 §10,1
Professuren 1 §10,2
Professuren 0 §10.3
Professuren 1.5 §10,4
Professuren 0 §10,5
5.5 Summe
Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität gemäß KapVO
Hochschule:
htwsaar
Blatt; 3
Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität (Ap)
Seite: Lehreinheit:
BMT Verantwortlich: Fernruf: 5867 Durchwahl:
Vizepräsident Prof. Dr. Andy Junker 194
Dipl.-Kffr. Silvia Junk 769
Berechnungsstichtag:
01.03.2018
Berechnungszeitraum WS 2018/2019 SS 2019
3.1 Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität gemäß 2. Abschnitt KapVO
Zugeordneter Studiengang CAn CAp * 2p
2*Sb
"CÄ
2.Abschnitt
1
Biomedizinische Technik (BA) 0,600 4,555 2,733 Biomedizinische Technik (MA) 0,400 3,066 1,226
(aus Blatt 2)
2'Sö 251,02 3,95964286 63,39
38,04 25,4
3.2 Festsetzungsvorschlag aufgrund des überprüften Berechnungsergebnisses Festsetzungsvorschlag
jährlich davon WS davon SS
Schwundaus gleichsfaktor
SFn
Begründung für den Festsetzungsvorschlag
anhand § 14 (2) u. (3) KapVO bei Abweichung v. Ap 2. Abschnitt
1
62,8602938 0,6051 Schwundquote (§ 14 Abs. 3 Satz 3}
25.35784252 1,0000
3.3 Curricularantelle aller beteiligten Lehreinheiten lfd.
Nr.
Lehreinheit p = 1 p = 2 p = 3 p = 4 p = 5
SUMME = CNW
lfd. Nr.1 = eigene Lehehnheit; lfd. Nr. 2-6 = fremde Lehreinheiten
InqWi Fakultät - Professuren
Lehrverpflichtungsermäßigungfürdas Studienjahr 2017/2018
Stelle Name
Studien bereich
Lehrver
pflichtung § 10 Abs. 1 §10 Abs. 2
§ 10 Abs. 3 Promotionen
§ 10 Abs. 4 PA
§10 Abs. 4 Labor
§ 10 Abs. 4 FuE
Reduktio nen Deputat
1 Hoffmann, K.-P. BMT 4 1 1 3
2 Lanaouth BMT 0 0
3 Lemor BMT 18 0 18
4 Möller BMT 18 3 3 15
5 Qu BMT 18 1 1 2 16
6 Strauss BMT 12 0 12
Summe 70 3 1 0 0 2 0 6 64
Lehraufträge
SoSel? WiSe 17/18
BMT 35,27 32
fällt weg Lehrverpflichtungsermäßigung für das Studienjahr 2016/2017
Steile Nachname Denomination Fachgruppe Deputat §10Abs. 1 §10 Abs. 2 §10 Abs. 3 §10 Abs. 4 §10 Abs. 5 Gesamt
1 Hoffmann
eiomedlzinisäie
Technik BMT 4 4
2 Strauss
Systemische
Neurowissenschaft en und
Neurotechnologle BMT 12 12
3 Qu Grdi. ET (BMT) BMT 18 16
4 Möller Medizinphysik BMT 18 3 0,5 14,5
5 Lemor
Medizinische
Gerätetechnik BMT 18 18
6 Lanqquth
Mathematik, Angewandte Mathematik, ElektomagneCsche Verträglichkeit (EMV),
Numerische Simulaüon und Optimierung elektromagnetisch
er Felder BMT
SUMME 70 3
ifr TrA
0 1,5 0 64,5Stelle wird nicht nachbesetzt
Mitarbeiter Biomedizinische Technik
■■■■■■■■^^■MHI^i^Schwundauotenberechnuna Bachelor BMIimam 1
Semester 1.FS 2. FS 3 FS 4. FS S. FS mmps' ■ ■
WS 2014/15 64 0 50 4 35 0 27
2 SS 2015 2 58 0 47 2 32 0
3 WS 2015/16 65 42 2 34 1 25
4 SS 2016 0 48 0 39 0 33 1
5 WS 2016/17 51 0 44 2 28 0 28
6 SS 2017 1 40 1 35 0 26 0
7 WS 2017/18 SB 0 33 2 27 0 25
1
Summe WS 2014 bis SS 2017 183 147 137 129 99 92 81
Summe SS 2015 bis WS 2017/18 147 120 127 91 92 79
1
lUberqanqsqubte 0.8033 0,8163 0.9270 0.7054 0.9293 0.8587
lErfolgsquote,„ 1.0000 0.8033 0.6557 0.6078 0.4287 0.3984 1 0.3421 1
I 1
1 Schwundstudienzeit 4.2360 1
iReaeistudienzeit 7 1
Schwundquotenberechnuna Master BMT
iSemester 1. FS ; 4'ä-a«.FS 3. FS»«
1 WS 2014/15 4 2 16 0
2 SS 2015 K 18 2 16
3 WS 2015/16 f 1 21 2
4 SS 2016 13 1 21
5 WS 2016/17 1 18 1
6 SS 2017 12 0 17
7 WS 2017/18" 0 18 1
1 1
|SummeWS2014blsSS2017 t'- 47 58 57
ISumme SS 2015 bis WS 2017/18 60 58 1
1 1
lUberqanqsquote 1 1.2766 1.0000
lErfolgsquote »11 1,0000 1 1.2766 1 1.2766 1
1 1
Schwundstudienzeit 3.5532
Reqeistudienzeit 3
1.1844