Besuch von Lehrgängen der überbetrieblichen beruflichen Bildung (Unterweisung von Auszubildenden) in der Grundstufe
Aufgrund von § 106 Abs. 2 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde den nachfolgenden Beschluss der Vollversammlung der
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald vom 10.12.2020 mit Schreiben vom 18.01.2021 unter dem Aktenzeichen 42-4233.52/87 genehmigt.
Beschluss:
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte – Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald beschließt in der 130. Sitzung am 10. Dezember 2020 auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses (139. Sitzung / 05.11.2020) nach § 41, § 44, § 91 Abs. 1 Nr. 4 und § 106 Absatz 1, Nummer 10 und
Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks – Handwerksordnung – sowie gemäß dem Anpassungsbeschluss zur Durchführung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen (Beschluss der Vollversammlung vom 06.06.2002, Genehmigung des Wirtschaftsministeriums Baden
Württemberg vom 10.12.2002, AZ 3-4233.52/26, Veröffentlichung in der Deutschen
Handwerkszeitung – Ausgabe Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 4 vom 14.02.2003) die Durchführung folgenden Lehrgangs zur überbetrieblichen Ausbildung gemäß Lehrgangsübersicht und Unterweisungsplan des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) an der Universität Hannover:
Beruf: Orthopädieschuhmacher / Orthopädieschuhmacherin
Einzugsbereich: Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Lehrgangsort: Kerschensteinerschule, Steiermärker Str. 72, 70469 Stuttgart-Feuerbach
Träger: Innung für Orthopädieschuhtechnik Baden-Württemberg, Prinz-Eugen- Weg 17, 88400 Biberach
Ausbildungsjahr, Lehrgang Thema der Unterweisung
Dauer in Arbeitswochen
ORSCHU2/16
Auszubildende ab dem 2. Ausbildungsjahr
Einlagen in Sonderfertigung, diabetesadaptierte Fußbettung,
Druckmessung und Versorgung mit konfektionierten Therapieschuhen
1
Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in der Deutschen Handwerkszeitung in Kraft.
Kennziffer: ORSCHU2/16
U N T E R W E I S U N G S P L A N
für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im
ORTHOPÄDIESCHUHMACHERHANDWERK Orthopädieschuhmacher/in (16360-00)
__________________________________________________________________
1 Thema der Unterweisung
Einlagen in Sonderfertigung, diabetesadaptierte Fußbettung, Druckmessung und Versorgung mit konfektionierten Therapieschuhen
2 Allgemeine Angaben
Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche
Teilnahme: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr Teilnahmezahl: 6 - 12 Auszubildende je Lehrgang
3 INHALT Zeitanteil
3.1 Abformtechniken unterschiedlicher Art verwenden 20 % und individuelles Positivmodell erstellen
3.2 Einlagen in Sonderfertigung herstellen 20 %
3.3 Diabetesadaptierte Fußbettung in Sandwichbauweise 20 % unter Verwendung von Kombimaterialien herstellen
3.4 Kundenberatung und -betreuung 10 %
- Wirkung orthopädischer Maßnahmen bei AVK und Diabetes demonstrieren
3.5 Druckmessung 10 %
- Funktion und Aufbau von Druckmessungen verstehen und durchführen
3.6 Konfektionierte Therapieschuhe 20 %
- Prinzipien, Funktionalität und Abgabe von konfektionierten Therapieschuhen verstehen und umsetzen
- Kundenumgang bei Abgabe von Therapieschuhen üben
100 %
Kennziffer: ORSCHU2/16
Integrative Bestandteile
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:
Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung beachten und anwenden
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen
Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik
Werkzeuge, Geräte sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen
Arbeitsplatz für den Auftrag vorbereiten und Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen
Methoden des Qualitätsmanagements anwenden
Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren
Hygieneverordnung anwenden
Gemäß Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses ist zu berücksichtigen:
▸ eine gestaltungsoffene und flexible Durchführung vor Ort, die regionale, betriebliche und branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt
▸ die Zusammenstellung eines geeigneten Methodenmixes, der sich an den
Lernvoraussetzungen und an den in der Berufsschule vermittelten Qualifikationen der Teilnehmer orientiert
▸ eine Orientierung an den Geschäfts- und Arbeitsprozessen des Betriebes
(Stand: August 2016)
Dieser Beschluss tritt am Tage seiner Veröffentlichung in der Deutschen Handwerkszeitung in Kraft.
Der vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
genehmigte Beschluss wird hiermit ausgefertigt. Er wird in der Deutschen Handwerkszeitung, Ausgabe Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 03/2021,
Erscheinungstag 05.02.2021 veröffentlicht und verkündet. In der DHZ erfolgt der Hinweis auf die Webseite im Internetauftritt www.hwk-mannheim.de. Unter der Rubrik „Amtliche
Bekanntmachungen“ wird dort der oben genannte Beschluss veröffentlicht. Die
Veröffentlichung erfolgt parallel zum Erscheinungstag der Deutschen Handwerkszeitung, Ausgabe 03/2021.
Mannheim, den 25.01.2021
gez.: gez.:
Klaus Hofmann Jens Brandt
Präsident Hauptgeschäftsführer