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Besuch von Lehrgängen der überbetrieblichen beruflichen Bildung (Unterweisung von Auszubildenden) in der Grundstufe

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Academic year: 2022

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Besuch von Lehrgängen der überbetrieblichen beruflichen Bildung (Unterweisung von Auszubildenden) in der Grundstufe

Aufgrund von § 106 Abs. 2 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde den nachfolgenden Beschluss der Vollversammlung der

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald vom 10.12.2020 mit Schreiben vom 18.01.2021 unter dem Aktenzeichen 42-4233.52/87 genehmigt.

Beschluss:

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte – Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald beschließt in der 130. Sitzung am 10. Dezember 2020 auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses (139. Sitzung / 05.11.2020) nach § 41, § 44, § 91 Abs. 1 Nr. 4 und § 106 Absatz 1, Nummer 10 und

Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks – Handwerksordnung – sowie gemäß dem Anpassungsbeschluss zur Durchführung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen (Beschluss der Vollversammlung vom 06.06.2002, Genehmigung des Wirtschaftsministeriums Baden

Württemberg vom 10.12.2002, AZ 3-4233.52/26, Veröffentlichung in der Deutschen

Handwerkszeitung – Ausgabe Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 4 vom 14.02.2003) die Durchführung folgenden Lehrgangs zur überbetrieblichen Ausbildung gemäß Lehrgangsübersicht und Unterweisungsplan des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) an der Universität Hannover:

Beruf: Orthopädieschuhmacher / Orthopädieschuhmacherin

Einzugsbereich: Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Lehrgangsort: Kerschensteinerschule, Steiermärker Str. 72, 70469 Stuttgart-Feuerbach

Träger: Innung für Orthopädieschuhtechnik Baden-Württemberg, Prinz-Eugen- Weg 17, 88400 Biberach

(2)

Ausbildungsjahr, Lehrgang Thema der Unterweisung

Dauer in Arbeitswochen

ORSCHU2/16

Auszubildende ab dem 2. Ausbildungsjahr

Einlagen in Sonderfertigung, diabetesadaptierte Fußbettung,

Druckmessung und Versorgung mit konfektionierten Therapieschuhen

1

Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in der Deutschen Handwerkszeitung in Kraft.

(3)

Kennziffer: ORSCHU2/16

U N T E R W E I S U N G S P L A N

für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im

ORTHOPÄDIESCHUHMACHERHANDWERK Orthopädieschuhmacher/in (16360-00)

__________________________________________________________________

1 Thema der Unterweisung

Einlagen in Sonderfertigung, diabetesadaptierte Fußbettung, Druckmessung und Versorgung mit konfektionierten Therapieschuhen

2 Allgemeine Angaben

Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche

Teilnahme: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr Teilnahmezahl: 6 - 12 Auszubildende je Lehrgang

3 INHALT Zeitanteil

3.1 Abformtechniken unterschiedlicher Art verwenden 20 % und individuelles Positivmodell erstellen

3.2 Einlagen in Sonderfertigung herstellen 20 %

3.3 Diabetesadaptierte Fußbettung in Sandwichbauweise 20 % unter Verwendung von Kombimaterialien herstellen

3.4 Kundenberatung und -betreuung 10 %

- Wirkung orthopädischer Maßnahmen bei AVK und Diabetes demonstrieren

3.5 Druckmessung 10 %

- Funktion und Aufbau von Druckmessungen verstehen und durchführen

3.6 Konfektionierte Therapieschuhe 20 %

- Prinzipien, Funktionalität und Abgabe von konfektionierten Therapieschuhen verstehen und umsetzen

- Kundenumgang bei Abgabe von Therapieschuhen üben

100 %

(4)

Kennziffer: ORSCHU2/16

Integrative Bestandteile

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:

Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung beachten und anwenden

Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen

Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik

Werkzeuge, Geräte sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen

Arbeitsplatz für den Auftrag vorbereiten und Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen

Methoden des Qualitätsmanagements anwenden

Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren

Hygieneverordnung anwenden

Gemäß Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses ist zu berücksichtigen:

▸ eine gestaltungsoffene und flexible Durchführung vor Ort, die regionale, betriebliche und branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt

▸ die Zusammenstellung eines geeigneten Methodenmixes, der sich an den

Lernvoraussetzungen und an den in der Berufsschule vermittelten Qualifikationen der Teilnehmer orientiert

▸ eine Orientierung an den Geschäfts- und Arbeitsprozessen des Betriebes

(Stand: August 2016)

(5)

Dieser Beschluss tritt am Tage seiner Veröffentlichung in der Deutschen Handwerkszeitung in Kraft.

Der vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

genehmigte Beschluss wird hiermit ausgefertigt. Er wird in der Deutschen Handwerkszeitung, Ausgabe Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 03/2021,

Erscheinungstag 05.02.2021 veröffentlicht und verkündet. In der DHZ erfolgt der Hinweis auf die Webseite im Internetauftritt www.hwk-mannheim.de. Unter der Rubrik „Amtliche

Bekanntmachungen“ wird dort der oben genannte Beschluss veröffentlicht. Die

Veröffentlichung erfolgt parallel zum Erscheinungstag der Deutschen Handwerkszeitung, Ausgabe 03/2021.

Mannheim, den 25.01.2021

gez.: gez.:

Klaus Hofmann Jens Brandt

Präsident Hauptgeschäftsführer

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