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Besuch von Lehrgängen der überbetrieblichen beruflichen Bildung (Unterweisung von Auszubildenden) in der Grundstufe

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Academic year: 2022

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Aufgrund von § 106 Abs. 2 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg als

Aufsichtsbehörde den nachfolgenden Beschluss der Vollversammlung der

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald vom 30.07.2014 mit Schreiben vom 27.10.2014 unter dem Aktenzeichen 8-4233.52/76 genehmigt.

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte – Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Grundstufe – Anpassung an die technische Entwicklung

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald beschließt in der 113. Sitzung am 30.07.2014 auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses (127.

Sitzung / 13.05.2014) nach § 41, § 44, § 91 Abs. 1 Nr. 4 und § 106 Absatz 1, Nummer 10 und Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks – Handwerksordnung – sowie gemäß dem Anpassungsbeschluss zur Durchführung überbetrieblicher

Ausbildungsmaßnahmen (Beschluss der Vollversammlung vom 06.06.2002, Genehmigung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 10.12.2002, AZ 3-4233.52/26, Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung – Ausgabe Mannheim Rhein-Neckar- Odenwald Nr. 4 vom 14.02.2003) die Durchführung folgender Lehrgänge zur

überbetrieblichen Ausbildung gemäß Lehrgangsübersicht und Unterweisungspläne des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) an der Universität Hannover:

Beruf: Zerspanungsmechaniker / Zerspanungsmechanikerin

Einzugsbereich: Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

Lehrgangsort: Bildungsakademie Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar- Odenwald

Träger: Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

Ausbildungsjahr, Lehrgang Thema der Unterweisung

Dauer in Arbeitswochen 1. Ausbildungsjahr; G-MET / 12

Grundlagen der Metallbearbeitung

1

1. Ausbildungsjahr; G-FEIN 1/12 Fügen und Umformen

1

1. Ausbildungsjahr; G-FEIN 2/12

Maschinelles Spanen auf Werkzeugmaschinen

2

Dieser Beschluss tritt am Tage seiner Veröffentlichung in der Deutschen Handwerkszeitung in Kraft.

(2)

Kennziffer: G-MET/12

U N T E R W E I S U N G S P L A N

für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im METALLBAUERHANDWERK

Metallbauer/in FR Konstruktionstechnik (12130-16) Metallbauer/in FR Metallgestaltung (12130-17) Metallbauer/in FR Nutzfahrzeugbau (12130-18)

FEINWERKMECHANIKERHANDWERK

Feinwerkmechaniker/in SW Maschinenbau (12160-01) Feinwerkmechaniker/in SW Werkzeugbau (12160-02) Feinwerkmechaniker/in SW Feinmechanik (12160-03) Feinwerkmechaniker/in SW Zerspanungstechnik (12160-04)

MASCHINEN- UND ANLAGENFÜHRER Maschinen- und Anlagenführer/in (32400-00)

ZERSPANUNGSMECHANIKER Zerspanungsmechaniker/in (32370-00)

KONSTRUKTIONSMECHANIKER Konstruktionsmechaniker/in (32360-00) BOOTS- UND SCHIFFBAUERHANDWERK Bootsbauer/in FR Neu-, Aus- und Umbau (13281-01)

Bootsbauer/in FR Technik (13281-02) FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK

Fachkraft für Metalltechnik FR Konstruktionstechnik (32510-02) Fachkraft für Metalltechnik FR Zerspanungstechnik (32510-03)

__________________________________________________________________

1 Thema der Unterweisung

Grundlagen der Metallbearbeitung

2 Allgemeine Angaben

Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche

Teilnahme: Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres Teilnahmezahl: 6 - 12 Auszubildende je Lehrgang

Durchführung: Obligatorisches Angebot Alternativ kann für 13281-01

ab 2. Lehrjahr der Kurs BOOT-M/13 gewählt werden.

(3)

3 INHALT Zeitanteil 3.1 Prüfen und Messen

- Ebenheit und Rauigkeit von Werkstücken prüfen - Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen

- Oberflächen auf Qualität, Verschleiß und Beschädigung prüfen

- Längen insbesondere mit Strichmaßstäben und Mess- schiebern messen

- Werkstücke mit Winkeln prüfen

- Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstü- cken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen

20 %

3.2 Manuelles Spanen und Umformen

- Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und Werkstoffe auswählen

- Flächen und Formen an Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel nach Allge- meintoleranzen auf Maß feilen und entgraten

- Bleche, Rohre und Profile aus Eisen-, Nichteisenmetallen, Kunststoffen nach Anriss mit der Handsäge trennen - Innen- und Außengewinde herstellen

- Werkzeuge nach Verwendungszweck schärfen

50 %

3.3 Maschinelles Bearbeiten

- Maschinenwerte von ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen, Kühl- und Schmiermittel zuordnen und an- wenden

- Werkstücke und Bauteile unter Berücksichtigung der Form und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen - Werkzeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren

und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen, ausrich- ten und spannen

- Bohrungen nach Allgemein- und Lagetoleranzen durch Bohren ins Volle, Aufbohren und Profilsenken herstellen sowie Bohrungen bis zur Maßgenauigkeit IT 7 reiben

30 %

100 %

(4)

Kennziffer: G-MET/12 Integrative Bestandteile

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:

Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Ener- gieverwendung beachten und anwenden. Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation

- Informationen beschaffen und bewerten, Zeichnungen lesen und anwenden - Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden - Technische Unterlagen, insbesondere Stücklisten, Tabellen und Diagramme,

lesen und anwenden

Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Ar- beitsergebnisse

- Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungs- technischen Kriterien festlegen und sicherstellen

- Material, Werkzeuge und Hilfsmittel bereitstellen

- Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten - Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren

- Arbeitsergebnisse vorstellen und präsentieren Qualitätsmanagement

- Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln

- Betriebsmittel reinigen, pflegen

(Stand: Juli 2013)

(5)

U N T E R W E I S U N G S P L A N

für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im FEINWERKMECHANIKERHANDWERK

Feinwerkmechaniker/in SW Maschinenbau (12160-01) Feinwerkmechaniker/in SW Werkzeugbau (12160-02) Feinwerkmechaniker/in SW Feinmechanik (12160-03) Feinwerkmechaniker/in SW Zerspanungstechnik (12160-04)

MASCHINEN- UND ANLAGENFÜHRER Maschinen- und Anlagenführer/in (32400-00)

ZERSPANUNGSMECHANIKER Zerspanungsmechaniker/in (32370-00) FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK

Fachkraft für Metalltechnik FR Zerspanungstechnik (32510-03)

__________________________________________________________________

1 Thema der Unterweisung

Fügen und Umformen

2 Allgemeine Angaben

Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche

Teilnahme: Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres Teilnahmezahl: 6 - 12 Auszubildende je Lehrgang

3 INHALT Zeitanteil

3.1 Mechanisches Fügen

- Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren

- Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmomentes herstellen und mit Sicherungselemen- ten sichern

- Bauteile form- und kraftschlüssig unter Beachtung der Fü- geflächen verstiften

20 %

3.2 Kleben

Werkstücke und Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien kleben

45 %

(6)

Kennziffer: G-FEIN1/12

3.3 Löten

Werkzeuge, Lote und Flussmittel zum Weich- und Hartlöten auswählen, Bleche und Profile löten

20 %

3.4 Umformen

Bleche, Rohre und Profile aus Eisen und Nichteisenmetallen umformen

15 %

100 %

(7)

Integrative Bestandteile

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

• Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Umweltschutz

• Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes an- wenden

• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Material- verwendung nutzen

Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation

• Informationen beschaffen und bewerten, Zeichnungen lesen und anwenden

• Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden

• Technische Unterlagen, insbesondere Instandsetzungs- und Betriebsanleitungen, Stücklisten, Tabellen und Diagramme lesen und anwenden

• Datenträger/I+K-Einrichtungen nutzen, digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen

Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitser- gebnisse

• Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungs- technischen Kriterien festlegen und sicherstellen

• Material, Werkzeuge und Hilfsmittel bereitstellen

• Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten

• Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren

• Arbeitsergebnisse vorstellen und präsentieren Qualitätsmanagement

• Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden Prüfen und Messen

• Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln

• Betriebsmittel reinigen und pflegen

(Stand: Juni 2013)

(8)

Kennziffer: G-FEIN2/12

U N T E R W E I S U N G S P L A N

für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im FEINWERKMECHANIKERHANDWERK

Feinwerkmechaniker/in SW Maschinenbau (12160-01) Feinwerkmechaniker/in SW Werkzeugbau (12160-02) Feinwerkmechaniker/in SW Feinmechanik (12160-03) Feinwerkmechaniker/in SW Zerspanungstechnik (12160-04)

MASCHINEN- UND ANLAGENFÜHRER Maschinen- und Anlagenführer/in (32400-00)

ZERSPANUNGSMECHANIKER Zerspanungsmechaniker/in (32370-00) FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK

Fachkraft für Metalltechnik FR Zerspanungstechnik (32510-03)

__________________________________________________________________

1 Thema der Unterweisung

Maschinelles Spanen auf Werkzeugmaschinen

2 Allgemeine Angaben

Lehrgangsdauer: 2 Arbeitswochen

Teilnahme: Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres Teilnahmezahl: 6 - 12 Auszubildende je Lehrgang

Durchführung: Obligatorisches Angebot

3 INHALT Zeitanteil

Maschinelles Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen 3.1 Maschinenwerte von ortsfesten Maschinen bestimmen und

einstellen, Kühl- und Schmiermittel zuordnen und anwenden.

15 %

3.2 Werkstücke unter Berücksichtigung der Form und der Werk- stoffeigenschaften ausrichten und spannen

15 %

3.3 Werkzeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen, ausrichten, einstellen und spannen

15 %

(9)

3.4 Werkstücke bis zur Maßgenauigkeit IT11 mit unterschied- lichen Drehmeißeln und Fräsern durch Drehen und Stirn- Umfangs-Planfräsen bearbeiten

55 %

100 %

Integrative Bestandteile

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

• Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Umweltschutz

• Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes an- wenden

• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Material- verwendung nutzen

Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation

• Informationen beschaffen und bewerten, Zeichnungen lesen und anwenden

• Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden

• Technische Unterlagen, insbesondere Instandsetzungs- und Betriebsanleitungen, Stücklisten, Tabellen und Diagramme lesen und anwenden

• Datenträger/I+K-Einrichtungen nutzen, digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen

Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitser- gebnisse

• Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungs- technischen Kriterien festlegen und sicherstellen

• Material, Werkzeuge und Hilfsmittel bereitstellen

• Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten

• Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren

• Arbeitsergebnisse vorstellen und präsentieren Qualitätsmanagement

• Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden Prüfen und Messen

• Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln

• Betriebsmittel reinigen und pflegen

(Stand: Juni 2013)

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