Aufgrund von § 106 Abs. 2 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg als
Aufsichtsbehörde den nachfolgenden Beschluss der Vollversammlung der
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald vom 30.07.2014 mit Schreiben vom 27.10.2014 unter dem Aktenzeichen 8-4233.52/76 genehmigt.
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte – Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Grundstufe – Anpassung an die technische Entwicklung
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald beschließt in der 113. Sitzung am 30.07.2014 auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses (127.
Sitzung / 13.05.2014) nach § 41, § 44, § 91 Abs. 1 Nr. 4 und § 106 Absatz 1, Nummer 10 und Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks – Handwerksordnung – sowie gemäß dem Anpassungsbeschluss zur Durchführung überbetrieblicher
Ausbildungsmaßnahmen (Beschluss der Vollversammlung vom 06.06.2002, Genehmigung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 10.12.2002, AZ 3-4233.52/26, Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung – Ausgabe Mannheim Rhein-Neckar- Odenwald Nr. 4 vom 14.02.2003) die Durchführung folgender Lehrgänge zur
überbetrieblichen Ausbildung gemäß Lehrgangsübersicht und Unterweisungspläne des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) an der Universität Hannover:
Beruf: Zerspanungsmechaniker / Zerspanungsmechanikerin
Einzugsbereich: Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Lehrgangsort: Bildungsakademie Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar- Odenwald
Träger: Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Ausbildungsjahr, Lehrgang Thema der Unterweisung
Dauer in Arbeitswochen 1. Ausbildungsjahr; G-MET / 12
Grundlagen der Metallbearbeitung
1
1. Ausbildungsjahr; G-FEIN 1/12 Fügen und Umformen
1
1. Ausbildungsjahr; G-FEIN 2/12
Maschinelles Spanen auf Werkzeugmaschinen
2
Dieser Beschluss tritt am Tage seiner Veröffentlichung in der Deutschen Handwerkszeitung in Kraft.
Kennziffer: G-MET/12
U N T E R W E I S U N G S P L A N
für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im METALLBAUERHANDWERK
Metallbauer/in FR Konstruktionstechnik (12130-16) Metallbauer/in FR Metallgestaltung (12130-17) Metallbauer/in FR Nutzfahrzeugbau (12130-18)
FEINWERKMECHANIKERHANDWERK
Feinwerkmechaniker/in SW Maschinenbau (12160-01) Feinwerkmechaniker/in SW Werkzeugbau (12160-02) Feinwerkmechaniker/in SW Feinmechanik (12160-03) Feinwerkmechaniker/in SW Zerspanungstechnik (12160-04)
MASCHINEN- UND ANLAGENFÜHRER Maschinen- und Anlagenführer/in (32400-00)
ZERSPANUNGSMECHANIKER Zerspanungsmechaniker/in (32370-00)
KONSTRUKTIONSMECHANIKER Konstruktionsmechaniker/in (32360-00) BOOTS- UND SCHIFFBAUERHANDWERK Bootsbauer/in FR Neu-, Aus- und Umbau (13281-01)
Bootsbauer/in FR Technik (13281-02) FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK
Fachkraft für Metalltechnik FR Konstruktionstechnik (32510-02) Fachkraft für Metalltechnik FR Zerspanungstechnik (32510-03)
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1 Thema der Unterweisung
Grundlagen der Metallbearbeitung
2 Allgemeine Angaben
Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche
Teilnahme: Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres Teilnahmezahl: 6 - 12 Auszubildende je Lehrgang
Durchführung: Obligatorisches Angebot Alternativ kann für 13281-01
ab 2. Lehrjahr der Kurs BOOT-M/13 gewählt werden.
3 INHALT Zeitanteil 3.1 Prüfen und Messen
- Ebenheit und Rauigkeit von Werkstücken prüfen - Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen
- Oberflächen auf Qualität, Verschleiß und Beschädigung prüfen
- Längen insbesondere mit Strichmaßstäben und Mess- schiebern messen
- Werkstücke mit Winkeln prüfen
- Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstü- cken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
20 %
3.2 Manuelles Spanen und Umformen
- Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und Werkstoffe auswählen
- Flächen und Formen an Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel nach Allge- meintoleranzen auf Maß feilen und entgraten
- Bleche, Rohre und Profile aus Eisen-, Nichteisenmetallen, Kunststoffen nach Anriss mit der Handsäge trennen - Innen- und Außengewinde herstellen
- Werkzeuge nach Verwendungszweck schärfen
50 %
3.3 Maschinelles Bearbeiten
- Maschinenwerte von ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen, Kühl- und Schmiermittel zuordnen und an- wenden
- Werkstücke und Bauteile unter Berücksichtigung der Form und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen - Werkzeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren
und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen, ausrich- ten und spannen
- Bohrungen nach Allgemein- und Lagetoleranzen durch Bohren ins Volle, Aufbohren und Profilsenken herstellen sowie Bohrungen bis zur Maßgenauigkeit IT 7 reiben
30 %
100 %
Kennziffer: G-MET/12 Integrative Bestandteile
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:
Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Ener- gieverwendung beachten und anwenden. Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
- Informationen beschaffen und bewerten, Zeichnungen lesen und anwenden - Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden - Technische Unterlagen, insbesondere Stücklisten, Tabellen und Diagramme,
lesen und anwenden
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Ar- beitsergebnisse
- Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungs- technischen Kriterien festlegen und sicherstellen
- Material, Werkzeuge und Hilfsmittel bereitstellen
- Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten - Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren
- Arbeitsergebnisse vorstellen und präsentieren Qualitätsmanagement
- Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln
- Betriebsmittel reinigen, pflegen
(Stand: Juli 2013)
U N T E R W E I S U N G S P L A N
für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im FEINWERKMECHANIKERHANDWERK
Feinwerkmechaniker/in SW Maschinenbau (12160-01) Feinwerkmechaniker/in SW Werkzeugbau (12160-02) Feinwerkmechaniker/in SW Feinmechanik (12160-03) Feinwerkmechaniker/in SW Zerspanungstechnik (12160-04)
MASCHINEN- UND ANLAGENFÜHRER Maschinen- und Anlagenführer/in (32400-00)
ZERSPANUNGSMECHANIKER Zerspanungsmechaniker/in (32370-00) FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK
Fachkraft für Metalltechnik FR Zerspanungstechnik (32510-03)
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1 Thema der Unterweisung
Fügen und Umformen
2 Allgemeine Angaben
Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche
Teilnahme: Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres Teilnahmezahl: 6 - 12 Auszubildende je Lehrgang
3 INHALT Zeitanteil
3.1 Mechanisches Fügen
- Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren
- Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmomentes herstellen und mit Sicherungselemen- ten sichern
- Bauteile form- und kraftschlüssig unter Beachtung der Fü- geflächen verstiften
20 %
3.2 Kleben
Werkstücke und Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien kleben
45 %
Kennziffer: G-FEIN1/12
3.3 Löten
Werkzeuge, Lote und Flussmittel zum Weich- und Hartlöten auswählen, Bleche und Profile löten
20 %
3.4 Umformen
Bleche, Rohre und Profile aus Eisen und Nichteisenmetallen umformen
15 %
100 %
Integrative Bestandteile
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Umweltschutz
• Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes an- wenden
• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Material- verwendung nutzen
Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
• Informationen beschaffen und bewerten, Zeichnungen lesen und anwenden
• Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden
• Technische Unterlagen, insbesondere Instandsetzungs- und Betriebsanleitungen, Stücklisten, Tabellen und Diagramme lesen und anwenden
• Datenträger/I+K-Einrichtungen nutzen, digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitser- gebnisse
• Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungs- technischen Kriterien festlegen und sicherstellen
• Material, Werkzeuge und Hilfsmittel bereitstellen
• Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
• Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren
• Arbeitsergebnisse vorstellen und präsentieren Qualitätsmanagement
• Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden Prüfen und Messen
• Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln
• Betriebsmittel reinigen und pflegen
(Stand: Juni 2013)
Kennziffer: G-FEIN2/12
U N T E R W E I S U N G S P L A N
für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im FEINWERKMECHANIKERHANDWERK
Feinwerkmechaniker/in SW Maschinenbau (12160-01) Feinwerkmechaniker/in SW Werkzeugbau (12160-02) Feinwerkmechaniker/in SW Feinmechanik (12160-03) Feinwerkmechaniker/in SW Zerspanungstechnik (12160-04)
MASCHINEN- UND ANLAGENFÜHRER Maschinen- und Anlagenführer/in (32400-00)
ZERSPANUNGSMECHANIKER Zerspanungsmechaniker/in (32370-00) FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK
Fachkraft für Metalltechnik FR Zerspanungstechnik (32510-03)
__________________________________________________________________
1 Thema der Unterweisung
Maschinelles Spanen auf Werkzeugmaschinen
2 Allgemeine Angaben
Lehrgangsdauer: 2 Arbeitswochen
Teilnahme: Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres Teilnahmezahl: 6 - 12 Auszubildende je Lehrgang
Durchführung: Obligatorisches Angebot
3 INHALT Zeitanteil
Maschinelles Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen 3.1 Maschinenwerte von ortsfesten Maschinen bestimmen und
einstellen, Kühl- und Schmiermittel zuordnen und anwenden.
15 %
3.2 Werkstücke unter Berücksichtigung der Form und der Werk- stoffeigenschaften ausrichten und spannen
15 %
3.3 Werkzeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen, ausrichten, einstellen und spannen
15 %
3.4 Werkstücke bis zur Maßgenauigkeit IT11 mit unterschied- lichen Drehmeißeln und Fräsern durch Drehen und Stirn- Umfangs-Planfräsen bearbeiten
55 %
100 %
Integrative Bestandteile
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Umweltschutz
• Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes an- wenden
• Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Material- verwendung nutzen
Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
• Informationen beschaffen und bewerten, Zeichnungen lesen und anwenden
• Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden
• Technische Unterlagen, insbesondere Instandsetzungs- und Betriebsanleitungen, Stücklisten, Tabellen und Diagramme lesen und anwenden
• Datenträger/I+K-Einrichtungen nutzen, digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitser- gebnisse
• Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungs- technischen Kriterien festlegen und sicherstellen
• Material, Werkzeuge und Hilfsmittel bereitstellen
• Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
• Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren
• Arbeitsergebnisse vorstellen und präsentieren Qualitätsmanagement
• Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden Prüfen und Messen
• Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln
• Betriebsmittel reinigen und pflegen
(Stand: Juni 2013)