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Situation des überbetrieblichen Maschineneinsatzes —

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(1)

R. Krummenacher

Situation des überbetrieblichen Maschineneinsatzes —

Fallstudie im Kanton Bern

Schriftenreihe der Eidg. Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik FAT CH-8355 Tänikon TG Comptes-rendus de la station fädärale de recherches d'äconomie d'entreprise et de gänie rural

CH-8355 Tänikon TG Reports of the Swiss Federal Research Station for Farm Management and Agricultural Engineering CH-8355 Tänikon TG

1979

(2)

R.,

kt :

ummnadher

Situation des überbetrieblichen Maschineneinsatzes — Fallstudie im Kanton Bern

1979

Herausgegeben von der

Eidg. Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik CH-8355 Tänikon TG

(3)

Voxwort

Seit dem letzten Weltkrieg hat in der schweizerischen Landwirtschaft ein zunehmender Ersatz menschlicher Arbeit durch technische Hilfsmittel eingesetzt und stattgefunden. Die Entwicklung war geprägt durch eine starke Abwanderung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte in andere Berufe und durch ständig steigende Löhne und Lohnansprüche. Der vermehrte Ein- bezug der Technik in den landwirtschaftlichen Produktionsprozess war überall dort wirtschaftlich erfolgreich, wo es gelang, daraus die ent- sprechenden und notwendigen arbeits- und betriebswirtschaftlichen Kon- sequenzen zu ziehen. Leider fehlten in vielen Betrieben diese Voraus- setzungen und zwar deshalb, weil sehr viele Landwirte unter Druck zu handeln gezwungen waren und von der Motorisierungs- und Mechanisierungs- welle überrascht wurden.

Weitsichtige Berater und fortschrittlich denkende Landwirte erkannten diese Gefahr durchaus und versuchten, ihr durch die Lancierung ver- schiedener Formen von überbetrieblicher Maschinenverwendung zu begegnen.

Der Erfolg dieser Bestrebungen, die anfangs der 60er Jahre einsetzten, war bescheiden. Die offensichtlichen Vorteile des überbetrieblichen Maschineneinsatzes in der schweizerischen Landwirtschaft, die sich in der besseren Anpassung an den technischen Fortschritt und ganz allgemein in einer Kostendegression gegenüber der Eigenmechanisierung äusserten, wurden leider sehr oft negiert.

Die Forschungsanstalt Tänikon erkannte seit Beginn ihrer Tätigkeit die Aufgabe, Vor- und Nachteile des überbetrieblichen Maschineneinsatzes ob- jektiv und näher zu untersuchen. Leider fehlten der Anstalt für die Auf- gabe entsprechende personelle und finanzielle Mittel. Wir sind deshalb der Oekonomischen und Gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Bern, der Landwirtschaftsdirektion des Kantons Bern, dem Bernischen Verband für Landtechnik und dem Schweizerischen Verband für Landtechnik äusserst dankbar, dass sie es uns durch finanzielle Unterstützung ermöglichten, Herrn Ing. agr. Ruedi Krummenacher mit einer Untersuchung der ange- deuteten Probleme und der verschiedenen Formen des überbetrieblichen Maschineneinsatzes in der Landwirtschaft zu beauftragen.

(4)

Der vorliegenäe Bericht zeigt nun nicht nur die bestehenden ProbleMe in übersichtlicher Weise auf, sondern entwickelt daraus auch entsprechende Lösungsansätze. Damit bietet die durchgeführte Untersuchung gute Voraus- setzungen für nachhaltige Förderungsmassnahmen zur Entwicklung der ver- schiedenen Formen des überbetrieblichen Maschineneinsatzes je nach Stand-

ort, Betriebsstrukturen und Betriebsorganisationen. Es ist zu höffen, dass daraus einige Impulse entstehen, um die Technik in rationeller und wirtschaftlicher Weise unseren Bauernbetrieben dienstbar zu machen.

Eidg. Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik

Der Direktor:

Dr. P. Faessler

Tänikon, September

1979

8317

(5)

'Seite Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis der Abkürzungen 1. Einleitung

2. Pro und contra überbetrieblicher Maschineneinsatz 2.1 Wirtschaftliche Ueberlegungen

2.2 Arbeitswirtschaftliche Motive 2.3 Soziale Momente

3. Verbreitung und Bedeutung des überbetrieblichen Maschineneinsatzes 4. Kennzeichen der einzelnen Formen des überbetrieblichenMäschinen-

einsatzes

4.1 Maschinenring 4.2 Maschinengemeinschaft

4.2.1 Kleingemeinschaften 4.2.2 Grossgemeinschaften

4.3

Lohpmaschinenhältung

4.4

Maschinengenossenschaft

5. Kosten, Tarife und Verrechnungsarten 5.1 Kosten des UeME

5.2 Tarife und Verrechnungsärten beim UeME

6. Auswirkungen des überbetrieblichen Maschineneinsatzes 6.1 Im MaSchinenring

S.Z Beispiel einer Kleingemeinschaft

6.3 Auswirkungen des. Lohnmaschineneinsatzes auf den LandWirtschafts- betrieb

7. Bestehende Schwierigkeiten und Förderungsmassnahmen 7.1 Bestehende Schwierigkeiten

7.2 Förderungsmassnahmen 8. Zusammenfassung

8. Resume "La situation de l'utilisation communautaire des machines agricoles - exemple' pris.dans le.Canton de Berne"

Verzeichnis der Figuren Verzeichnis der Tabellen Literaturhinweise

4 5 7

7

8 8 11 15 15:

21 21 22 24 29 32 32

34

36

36

44

48

56

56

59

63

65

68

69

71

(6)

Verzeichnis der Abkürzungen

: Arbeitseinheit AK : Arbeitskraft

EDV : Elektronische Datenverarbeitung FAT : Eidg. Förschungsanstalt, Tänikon GVE : Grossyieheinheit

h : Stunde ha : Hektare

IK : Investitionskredit KF Kulturfläche

HG

: Kleingemeinschaft

LG : Landwirtschaftliche Genossenschaft LN : Landwirtschaftliche Nutzfläche LIT : Lohnunternehmung

MNW : Maschinenneuwert MR : Maschinenring

• : Nutzungsdauer nach Zeit OR : Obligationenrecht

• Repäraturfaktor

SVLT': SchweizeriScher Verband für Landtechnik UeMg : Ueberbetrieblicher Maschineneinsatz ZGB Zivilgesetzbuch

Zkh : Zugkraftstunden

(7)

-5-

1. Einleitung

Ein rationeller und wirtschaftlich tragbarer Einsatz von leistungsfähigen Maschinen ist bei beschränkten eigenbetrieblichen Einsatzmöglichkeiten nur Mit einer überbetrieblichen Verwendung der Maschinen denkbar.

Die Ergebnisse der Eidg.Tetriebszählung

1975

[3] lieferten erstmals ak- tuelle Hinweise auf die Verbreitung des überbetrieblichen Maschinenein- satzes (CeME) in der schweizerischen Landwirtschaft. Die allgemein gute, aber je nach Form des UeME unterschiedlich starke Verbreitung des UeME lässt eine Reihe von Fragen auftauchen:

- Wie sind die einzelnen Förmen bezüglich ihrer Auswirkungen auf den Land- wirtschaftsbetrieb zu werten?

- Welche der möglichen Einsatzformen ist unter gegebenen Umständen am vor - teilhaftesten?

- Welche Schwierigkeiten erwachsen dem UeME allgemein und den einzelnen Formen im speziellen?

- Wie kann der UeME Vermehrt gefördert werden?

Die theoretischen Grundlagen des UeME bildeten Gegenstand einer früheren Untersuchung [7]. In der vorliegenden Arbeit werden solche Aspekte, wie die Motivation für den UeME, die Kennzeichen der einzelnen Formen und Fragen der Tarifgestaltung, deshalb nur noch kurz gestreift. Das Haupt- gewicht liegt bei der Darstellung von Beispielen aus der Praxis. Ihre Merkmale und die einzelbetrieblichen Auswirkungen werden besonders her - vorgehoben. Diese Ausführungen erlauben schliesslich, die im UeMEemf- tretenden Schwierigkeiten aufzuzeigen und Vorschläge für eine zukünftige Förderung des UeME zu machen.

Die Arbeit basiert auf einer im Kanton Bern bei verschiedenen Formen des UeME durchgeführten Umfrage. Die zitierten Beispiele und deren Auswir- kungen haben keinen repräsentativen Charakter. Je nach klimatischen und strukturellen Voraussetzungen können sich Aenderungen ergeben. Die auf- grund der Beispiele gezogenen qualitativen Schlüsse dürften aber auch für die breitere Praxis zutreffen.

(8)

-6-

Die Arbeit wurde von folgenden Stellen in verdankenswertei. Weise angeregt und finanziert:

Oekonomische und gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Bern Landwirtschaftsdirektion des Kantons Bern

Bernischer Verband für Landtechnik Schweizerischer Verband für Landtechnik.

Die Eidg._Forschungsanstalt Tänikon, FAT, stellte freundlicherwpise den Arbeitsplatz zur Verfügung. Ing. agr. R. Studer, Leiter der Sektion Land- maschinen, unterstützte die Untersuchung in organisatorischer. und fach- licher Hinsicht, Dr. R. DuttweiIer besorgte die EDV-Auswertungen. Ihnen, sowie denweiteren beteiligten Mitarbeitern der FAT sei hier bästens ge- dankt.

Ein besonderer Dank geht an alle befragten GesChäftsführer von Maschinen- ringen und Maschinengenossenschaften, an die Lohnunternehmer und Mitglieder ,von Eleingempinschaften.

Die aufgeworfenen Fragen und Probleme, lassen-sich nicht abschliessend be- antworten. Es Wird Aufgabe von weiteren Untersuchungen sein, spezielle Aspekte des UeME zu behandeln.

(9)

-7-

2. Pro und contra überbetrieblicher Maschineneinsatz • 2.1 Wirtschaftliche Ueberlegungen

Der Inventarwert von Maschinen und Geräten in den Buchhältungebetrieben des Schweizerischen Bauernsekretariates [9] ist von 1950 bis

1977

um über 180% an - gestiegen, nämlich von Fr.

744.

--/ha Kulturfläche (KF) auf Fr. 2'107.. - -/ha KF, Diesem enormen Anstieg steht eine vergleichsweise bescheidene Entwicklung der Betriebsgrössen gegenüber. Die Kulturfläche der Buchhältungsbetriebe vergrös- serte sich in der gleichen Zeitspanne um 21%, von 1512 ha auf 18,37 ha.

Nebst der Kapitalbelastung Stellen die Maschinen auch bin gewichtiges Kosten- element dar. Gemäss der zentralen Auswertung der FAT [2] haben sie mit 38%

den grössten Anteil an den fremden Strukturkosten, die noch Schuld- und Pacht - zinsen, Gebäudekosten, Angestelltenkosten und verschiedene Betreibskosten ent- halten.

Sehr viele Maschinen weisen eine bedeutend höhere Kapazität auf, als sie der Durchschnittsbetrieb benötigt.

Ziel des UeME ist somit:

- Reduktion der Kapitalbelastung und Erhaltung der Liquidität, indem auf eine Ineestition ganz verzichtet wird (Lohn- oder Mietmaschine) oder die Investi- tionskosten geteilt werden (Gemeinschaftsmaschine). Das eingesetzte Kapital kann möglicherweise nutzbringend in anderen Bereichen des Betriebes inves- tiert werden.

- Kostensenkung je Arbeitseinheit, indem die Grundkosten (Abschreibung, Zins- anspruch) auf einen grösseren Einsatzumfang verteilt werden.

Gegen den UeME spricht das unter Umständen grössere Einsatzrisiko, falls die Maschine nicht zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung steht. Beigehdreschern und Sämaschinen ist das Einsatzrisiko bedeutend höher als zum Beispiel bei Miststreuern und Vakamfässern.

(10)

-8-

Bei der Erhebung konnte immer wieder festgestellt werden, dass das Einsatz- risiko oft überbewertet wird, indem das schlechteste Jahr als Massstab für den Entscheid dient, ob eigenbetrieblich oder überbetrieblich mechanisiert werden soll.

2.2 Arbeitswirtschaftliche Motive

Arbeitskräfte können eingespart werden, falls die Maschinen mit Bedienung zum Einsatz gelangen. Diese Einsparungen sind nur von Vorteil, wenn dadurch auf bisher notwendige Hilfskräfte verzichtet oder die freiwerdende Arbeits - zeit nutzbringend im Betrieb eingesetzt werden kann.

Arbeitsspitzen können dann gebrochen werden, wenn der UeME gleichzeitig einen Uebergang zu einer höheren Mechanierungsstufe bringt (zum Beispiel vän der Kartoffelernte von Hand zum Kärtoffelvollernter).

Zunehmende Bedeutung erlangt die gegenseitige Arbeitshilfe, etwa bei Arbeits- ketten, wo die mögliche Kapazität einer Maschine erst voll ausgeschöpft wird, wenn für den Abtransport genügend Wagen zur Verfügung stehen.

Beispiel: Verfahrensleistung eines 1-reihigen Maishäckslers inklusive Transport und Abladen 1)

.

I Mann, 1 Traktor, 1 Anhänger: zirka 5,5 t/h 3 - 4 Mann, 3 - 4 Traktoren, 3 Anhänger: zirka 12 till 2.3 Soziale Momente

Eine geringe Isolation, bedingt durch den häufigeren Kontakt mit den Berufs- kollegen, und ein vermehrter Erfahrungsaustausch sprechen für den UeME.

Arbeitserleichterungen ergeben sich wiederum nur bei gleichzeitiger Aenderung des Mechanisierungsverfahrens. Ausserökonomische Ueberlegungen führen aber häufig zur Ablehnung der überbetrieblichen Zusammenarbeit:

1) Nach F. Bergmann., FAT, in "Die Grüne", Nr. 42, 1978

(11)

Das Warten-Müssen auf eine Maschine, die vermehrte Rücksichtnahme auf wei- tere Beteiligte, eine eingeschränkte Dispositionsfreiheit sowie letztlich ein Vermeintlicher Verlust der Unabhängigkeit sind Gründe,„ die deM.UeME entgegenwirken [6].

Um zu erfahren, wie die einzelnen Gründe von bereits kooperierenden Land- wirten gewichtet werden, wurden 53 aktive Maschinenringmitglieder befragt.

Die Antworten werden getrennt nach Gründen für die Vermietung von Eigen- maschinen und solchen für die Miete von Fremdmaschinen dargestellt (Ta- bellen 7,..und 2). Die Ergebnisse bestätigen die von Kessler [6] gemachten Erfahrungen, indem wirtschaftlich-technischen Motiven eine grössere Bedeu- tung als arbeitswirtschaftlichen Ueberlegungen zukommt.

' 13 befragte MR-Mitglieder vermieten unter anderem auch deshalb Maschinen, weil sie dafür eher wieder Fremdmaschinen erhalten. Dies ein Hinweis da- für, dass die im MR postulierte Freiwilligkeit in einigen Fällen doch

durch gegenseitige Verpflichtungen eingeschränkt wird.

Tabelle 1: Gründe für die Vermietung von Eigenmaschinen im MR (53 Befragte)

Anzahl Antworten 1) absolut in%

Wirtschaftliche und technische Gründe: 40 56

- Erhöhung der Auslastung 27 38

- zusätzlicher Verdienst 13 18

Arbeitswirtschaftliche Gründe : 18 26 - meine Maschine ist Glied einer 11 16

Arbeitskette

- bessere Auslastung vorhandener AK' 7 10 Ich erhalte eher Fremdmaschinen : 13 18

Total 71 100

1) inklusive Mehrfachnennungen

(12)

-10-

Tabelle Gründe_für.die.hiete von FreMdmaschinen-inE11.(53-lefragte)

Anzahl Antworten1) absolut in%

Wirtschaftliche und technische Gründe: 66 73

- zu geringe Einsatzfläche 32 35

- bei komplizierten Maschinen ist eine sachkundige Bedienung gewährleistet

18 20

- ich kann vom neuesten. Stand der 16 18 Technik profitieren, ohne eigene

Investition

Arbeitswirtschaftliche Gründe: . 24 27 - die Maschine bildet mit Meiner

zusammen eine Arbeitskette

15 17

- angespannte Arbeitskräftesituation 9 10

'Total 90 100

1) inklusive Mehrfachnennungen

(13)

-11-

3.

Verbreitung und Bedeutung des 'überbetrieblichen Masehineneinsatzea Laut Betriebszählung

1975

setzen im Kanton Bern 70 % aller Haupterwerbs- betriebe (Schweiz: 62%) und 23% aller Nebenerwerbsbetriebe (Schweiz: 21 %) in irgend einer Form überbetrieblich Maschinen ein.

Betrachtet man den UeME in Abhängigkeit der Betriebsgrösse, so sind Betriebe in der Grössenklasse von 20 - 30 ha am kooperationsfreudigsten. Unterschiede ergeben sich auch zwischen Tal- und Berggebiet:

Im: Talgebiet des Kantone Bern Setzen 81% aller EaUpterwerbsbetriebe über- betrieblich Maschinen ein. Im Berggebiet sind es noch 57 %. Diese Unter- schiede lassen sich folgendermassen erklären:

- Talbetriebe haben einen höheren Anteil offene Ackerfläche (oA) als Bergbe- triebe. Je geringer der Anteil oA.ist, desto weniger werden Maschinen über- betrieblich eingesetzt.

- Bergbetriebe bewirtschaften in der Regel kleinere Flächen. Kleinbetriebe kooperieren weniger.

- Grosse Distanzen und schlechtere Zufahrten sind in Berggebieten häufiger anzutreffen und erschweren einen überbetrieblichen Maschineneinsatz.

Die drei Faktoren ArbeitsVe±fassung (Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb), Be- triebsgrösse sowie Betriebsstandort (Berg oder Tal) üben somit einen wesent- lichen Einfluss auf die Kooperationsbereitschaft aus.

Aus Figur 1 ist ersichtlich, welchen Anteil die einzelnen Formen des UeME haben.

Während bei Haupterwerbsbetrieben die Kleingemeinschaft, der Lohnmaschinen- einsatz sowie die Nachbarschaftshilfe etwa gleich stark vertreten sind, wird bei Nebenerwerbsbetrieben der losen Zusammenarbeit in Form der Nachbarschafts - hilfe eindeutig der Vorzug gegeben. Die Ergebnisse aus dem Kanton Bern decken sich gut mit dem gesamtschweizerischen Mittel.

(14)

-12-

Figur 1: Anteil der Formen des überbetrieblichän Maschineneinsatzes am Total aller Formen. Kanton Bern 1975

(Quelle: Eidg. Betriebszählung)

20/0

Haupterwerbsbetriebe Nebenerwerbsbetriebe

11111

Nachbarschaftshilfe

F71

Genossenschaftlicher Maschineneinsatz F72,1 KleingemeinsChaft [II] Maschinenring

g

Lohnunternehmung

Eaupterwerbsbetriebe Nebenerwerbsbetriebe

Nachbarschaftshilfe 25% 50%

Lohnunternehmung 27% 24%

Maschinenring 5% 2%

Kleingemeinschaft 29% 16 %

Genossenschaftlicher Maschineneinsatz 14% 8%

(15)

-13-

Die allgemein gute Verbreitung des DeME in den Haupterwerbsbetrieben lässt darauf schliessen, dass die Landwirte von den Vorteilen des UeME überzeugt sind. Eine objektive Beurteilung sollte jedoch auch die Intenäität der Zu- sammenarbeit werten (Anzähl überbetrieblich eingesetzte Maschinen, Anzahl Einsätze und ihr Wert in Franken). Aus dieser Sicht ergibt sich ein diffe- renzierteres Bild:

Die Nachbarschaftshilfe, als loseste Form der Zusammenarbeit, ist bei Aus- fall der Eigenmaschine oder als Aushilfe bei Arbeitsspitzen sehr willkommen.

Im allgemeinen sind ihre Auswirkungen jedoch gering und betriebswirtschaft- lich nicht relevant.

Dem Lohnmaschineheinsatz kommt wertmässig eine grosse Bedeutung zu. Die Aus- gaben für Arbeiten durch Dritte - zum grössten Teil Ausgaben für Lohnarbeiten - sind mit Fr. 150.--/ha LN im Mittel der Buchhaltungsbetriebe [2] beträchtlich.

Der Lohnmaschineneinsatz beschränkt sich aber meist auf wenige leistungsfähige Spezialmaschinen.

Bei der Zusammenarbeit im Rahmen einer Maschinengemeinschaft kann der Land- wirt Investitionskosten sowie Grundkosten für einzelne Maschinen erheblich senken. In 58 Betrieben mit Gemeinschaftsmaschinen konnte festgestellt wer- den, dass jeder Betrieb im Durchschnitt an rund fünf Maschinen beteiligt ist.

Der Maschinenring (MR) hat im Vergleich zu den anderen Formen nur eine geringe Verbreitung gefunden. Er ermöglicht jedoch einen intensiven überbetrieblichen Austausch von Maschinen und Arbeitskräften. In gut funktionierenden MR werden Umsätze von Fr. 1'500.-- pro Mitglied oder Fr. 125.--/ha LH ohne weiteres er- reicht. Jährlich werden bis zu 17 Einsätze je Mitglied getätigt. Hier findet im Gegensatz.zur'Nachbarschaftshilfe ein regelmässiger Austausch statt.

Heute bestehen im Kanton Bern noch 17 MR (ganze Schweiz: 96). Ihr Schwerpunkt liegt im Ackerbaugebiet des bernischen Mittellandes (Figur 2). Es handelt sich um kleine bis mittlere Ringe mit durchschnittlich 30 Mitgliedern und einem Einzugsgebiet, das etwa zwei Gemeinden umfasst.

(16)

-14-

'Figur 2: Maschinenringe und ihr Einzugsgebiet im Kanton Bern (Stand 1979)

Beatehende MR t:te,

e-22e

=3, Näher untersuchte NR

(17)

-15-

4. Kennzeichen der einzelnen Formen des überbetri,eblichen Maschineneinsatzes 4.1 Maschinenring (MR)

Der MR wird auch etwa als organisierte Nachbarschaftshilfe bezeichnet. Der Austausch von eigenen Maschinen und Arbeitskräften zu verbindlichen Tarifen gegen bargeldlose Verrechnung entsprieht in den Grundzügen zwar einer Nach- barschaftshilfe. Der MR soll aber darüber hinaus die Mechanisierung sämtli - cher Mitgliederbetriebe koordinieren und steuern.

Im MR können eigene Maschinen und Arbeitskräfte besser ausgelastet .werden oder fehlende Maschinen und Arbeitskräfte bezogen werden. Mieter und Ver- mieter müssen dabei die Gewähr haben, fehlende Maschinen auch rechtzeitig zu erhalten bzw. im eigenen Betrieb ungenügend ausgelastete Maschinen in gewünschtem Umfang auch im MR einsetzen zu können.

Der Vorteil des MR liegt somit weniger bei den verbindlichen Tarifen - diese können bei der Nachbarschaftshilfe ebensogut festgelegt werden - als mehr bei der Abstimmung von Angebot und Nachfrage über verlässliche Abmachungen.

-Der MR wird dort erfolgreicher arbeiten, wo im Einzugsgebiet unterschiedliche natürliche und wirtschaftliche Produktionsbedingungen bestehen. Unterschied- liche Boden- und Klimaverhältnisse bewirken eine zeitliche Staffelung der an- fallenden Arbeiten und ermöglichen so eine bessere Auslastung vorhandener Ma - schinen. Unterschiedliche strukturelle Produktionsbedingungen (Betriebsgrössen- verhältnisse, Ausstattung mit AK, Maschinen und Gebäuden) bewirken ein erwei- tertes Maschinenangebot und eine grössere Streuung von Angebot und Nachfrage.

Der MR ist ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZOB. In den vom SVLT herausge- gebenen Mustersatzungen wird auch das Prinzip der Freiwilligkeit postuliert:

Abschnitt VI, Ziffer 13: Jedem Mitglied bleibt grundsätzlich das Verfügungsrecht über seine.

eigenen Maschinen und Geräte gewahrt. Der Fremdeinsatz ist freiwillig.

Vorbehalten bleiben gesetzliche Bestimmungen in Fällen beanspruchter öffentlicher Mittel.

(18)

-16-

Aus den erwähnten Gründen ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit jedoch nur möglich, wenn auch gewisse gegenseitige Verpflichtungen eingegangen werden.

Deshalb werden im jährlich herausgegebenen Betriebsreglement nebst den Ta- rifen auch nähere Bestimmungen über die Bedienung, die Verantwortung, die Meldepflicht für sämtliche Einsätze und die Abrechnung festgelegt. Als Bei- spiel dazu ein Auszug aus dem Betriebsreglement des MR Schüpfen (BE):

3. Soweit Masehinen und Geräte ohne Bedienungsmann ausgeliefert werden, sind sie nach der Arbeit sofort den Besitzer zurück- zubringen.

4. Jedes Mitglied trägt für seine eigenen Maschinen und Geräte sowie für menschliche und tierische Arbeitskraft die Verant- wortung selbst. Für Schäden, welche durch Fahrlässigkeit oder Unkenntnis des Mieters verursacht werden, haftet dagegen der Mieter.

6. Jedes Mitglied verpflichtet sich, einerseits sämtliche Ein- sätze, auch solche bei Nichtmitgliedern, über den Maschinen- ring abzurechnen und andererseits keine Einsätze bei Nicht- mitgliedern anzufordern, wenn der Maschinenring zu deren Aus- führung imstande wäre.

7. Ausgefüllte und beidseits unterschriebene Arbeitsblockzettel (weiss) sind so bald wie möglich dem Geschäftsführer abzu-

geben.

Die Abrechnung erfolgt jeweils halbjährlich.

Der neben- oder ehrenamtlich angestellte Geschäftsführer besorgt die Ab- rechnungenund den nötigen Barausgleich, zum Teil bei grösseren Einsätzen auch die Maschinenvermittlung.

(19)

-17-

Nebst den rein administrativen Tätigkeiten sollte der Geschäftsführer dank seinem Ueberblick auch Einfluss auf die Tarifpolitik sowie die Mhächinen- käufe ausüben können. Auch weitere Aktivitäten, wie etwa der gemeinsame Treib- und Schmierstoffeinkauf, das Regenerieren von Altöl, die Weiterbil- dung der Mitglieder oder das Organisieren von geselligen Anlässen bleiben der Initiative des Geschäftsführers überlassen. Wie die Erfahrung aus ber- nischen MR zeigt, können solche Tätigkeiten dem Ring einen willkommenen Auftrieb verleihen.

Die im MR anfallenden Unkosten (Geschäftsführerentschädigung, Bürospesen) können folgendermassen gedeckt werden:

- Eintrittsgebühren

- Belastung von Gutschrift oder Lastschrift (Umsatz) - Flächenbeiträge

Nebst einer einmaligen Eintrittsgebühr (Fr. 10.-- bis 25.--) hat sich eine Kombination von Flächenbeiträgen für Mitglieder (Fr. 1.-- bis 3.--/ha LN) und Umsatzbelastung für Nichtmitglieder (3 -

5%)

am besten bewährt. Als Um- satz wird im folgenden die Summe aller Lastschriften oder Gutschriften be- zeichnet.

In Tabelle

3

soll anhand dreier MR aufgezeigt werden, welche Merkmale für einen Vergleich dieser Form des UeME geeignet sind.

Merkmale 1 -

5

geben einen Eindruck über die Grösse des MR und die Struktur der beteiligten Betriebe. Beim Beispiel(Dhandelt es sich um einen mittleren Ring. MR(g)Ksnn vom Einzugsgebiet her als mittlerer Ring und von der Mitglie- derzahl her als grösserer Kleinring bezeichnet werden. MR() ist ein ausge- sprochener Kleinring mit Dorfcharakter.

Merkmale 6 - 13 nehmen Bezug auf die Aktivität der Mitgliederbetriebe und die Bedeutung von Nicht-Mitgliedern und LU.

Fast alle Mitglieder beteiligen sich an MR (Merkmal 6), wenn auch zum Teil in sehr geringem Umfang (Merkmal 7). Viele Betriebe legen im Sinne der Nachbar- schaftshilfe offenbar Wert auf eine MitgliedsChaft, engagieren sich als Mie- ter oder Vermieter jedoch nicht stärker:

(20)

• -18 -

Tabelle 3: Vergleich dreier bernischer MR. Jahr 1978

Nr. Merkmale Beispiele

0 0 0

1 Gründungsjahr 1963 1964 1974

2 Anzahl Mitglieder . 45 25 11

3 Einzugsgebiet:

Anzahl Gemeinden 2 2 1

4 Fläche LN: sämtlicher Betriebe ha 566 415 142 je Betrieb im 0 ha 12,6 16,6 12,9 5 Betriebsrichtung der Mitglieder Ackerbau/ ' .Kckerbau Ackerbau

kombiniert '

6 %-Anteil aktive Mitglieder 93 100 100

1 %-Anteil Mitglieder mit über

Fr. 1'000.-- Umsatz 58 48 27

8 Anzahl Einsätze je Mitglied und 17 46 3,5 Jahr

9 Umsatz (einfach) Fr. 71'383.-- 35'807.-- 6 '540.= - 10 Umsatz je Mitglied Fr. 1'586.-- 1'432.-- 595.--

11 Umsatz je ha LN Fr. 126.-- 86.-- 46.--

12 Nicht-Mitglieder-Anteil am

Umsatz % 33 24 " 36

13 LU-Anteil am Umsatz % 26 -- --

14 Anzahl reine Mieter 89 48 7

(inkl. Nicht-Mitglieder)

15 Anzahl reine Vermieter ,

-- -- 1

16 Anzahl Mieter und Vermieter 29 15 ' 8

17 0 Ausgeben je Mieter Fr. 605.-- 746.-- 436.-- 18 0 Einnahmen je Vermieter Fr. 2'462.-- 2'387.-- 727.-- 19 Bargeldloser Umsatz in% vom

Gesamtumsatz (doppelter Umsatz) 30 48 18 20 Verwaltungskosten je Mitglied Fr. 12.60 14.-- 9.80

21 Verwaltungskosten je ha LN Fr. -.85 -.75

22 Verwaltungskosten in % des

Umsatzes % 1,8 0,1 297

(21)

Die Anzahl Anzahl getätigter Einsätzejh Betrieb und. Jahr .(Merkmal 8) ist im MR®

,

sehr hoch. Der MR-Einsatz" erfolgt hier regelmässig und mit mehreren Maschinen.

Bei den zwei übrigen MR wer8en'üeniger Maschinen weniger läufig ausgetauscht.

Die Umsatzzahlen müssen zusammen mit dem LU-Anteil (Merkmal 13) betrachtet werden. 1m MR® sind die LU-Einsätze stark am Umsatz beteiligt. Die geringe Aktivität von MRliegt zum Teil daran, dass im MR tätige LU ihre Einsätze nicht über den MR abrechnen. Zudem bestehen andere Formen des UeME, "KG, die schon vor der spät erfolgten Gründung des MR existierten. Ausserdem sind, beim kleinen Mitgliederkreis gleiche oder ähnliOhe betriebliche Voraussetzun- gen vorhanden, was einen intensiven Austausch von MasOhinenUnd Arbeitskräf-.

ten hemmt.

Merkmale 14 - 19 geben die Verteilung von Angebot und Nachfrage wieder:

Allgemein stehen vielen Mietern mit kleineren Ausgaben weniger Vermieter mit dementsprechend höheren Einnahmen gegenüber. Ein Ausgleich von Gutschrift und Lastschrift wird nur vom kleineren Teil der Betriebe erreicht.

Die Verwaltungskosten sind in allen drei MR bespheiden (20 - 22).

Die Aufschlüsselung .des Umsatzes nach einzelnen Arbeitsgruppen ist in Ta- belle

4

dargestellt.

(22)

-20-

Tabelle 4: Anteil. einzelner Arbeiten am Umsatz dreier MR

Arbeitsgruppe UMsatz in den MR

Ring 1 Ring 2 Ring 3

Fr. % Fr. % F. %

Zugicraft und Bedienung 10'654 15 10'742 30 2'274 35

Bodenbearbeitung 1'617 2 1'432 4 __ --

Saat und Phege 2'089 3 5'371 15 462 7

Düngung 23'137 32 3'581 10 504 8

Futtergewinnung (Silomais) 91893 14 4'291 12 3'083. , 47

'ackfruchternte 2'000 3 6'803 19 -- --

Getreideernte 17'927 25 2'506 7

Uebriges 4'066 6 1'075 3 217 3

Total 71'383 100 35'807 100 6'540 100

Der Umsatzanteil von Zugkraft und Bedienung ist in allen drei MR bedeutend.

Im MR(1)entfällt der grösste Anteil auf die Düngungsarbeiten (Hofdüngerkette).

Auch die Getreide- und Silomaisernte wird vom MR besorgt.

Im MR(Dist das Spektrum der ausgeführten Arbeiten ebenfalls gross. Die Ein- zelkornsaaten und die Zuckerrübenernte werden über den MR abgewickelt. Die entsprechenden Maschinen sind dabei aber nicht im Privatbesitz, sondern wer- den von einer Grossgemeinschaft eingesetzt. Danebst sind auch Arbeiten im Futterbau (Silomaisernte) und der Düngung am Umsatz beteiligt.

1m MR(Dwird hauptsächlich die Silomaisernte organisiert. Ein kleiner Anteil entfällt auch auf Düngungs- und Bestellarbeiten. Bereits erwähnte Gründe er- schweren ein breiteres Tätigkeitsfeld des MR.

(23)

-21-

4.2 Maschinengemeinschaften 4.2.1 Kleingemeinschaften (KG)

Der gemeinsame Kauf und die Benützung von Maschinen innerhalb eines kleineren Kreises von zwei bis fünf Landwirten haben sich zu einer beliebten Form des UeME entwickelt. Die KG benötigt wenig Verwaltungsaufwand, sie ist für den Einzelnen überschaubar, da sich die Beteiligten gut kennen. Eine Erhebung in 90 KG ergab, dass sich am häufigsten zwei bis drei Landwirte zusammenschliessen, um ein bis zwei Maschinen gemeinsam anzuschaffen.

Die KG ist eine gute Lösung, 'wenn es um einzelne Maschinenanschaffungen geht.

Die gesamte Mechanisierung sowie die Arbeitswirtschaft der Betriebe wird da- bei aber nur selten beeinflusst. Ausnähmen von der Regal bilden jene Betriebe, die einzelne Betriebszweige oder die gesamte Aussenwirtschaft gemeinsam mecha- nisiert haben.

Die Bindungsintensität zwischen den, einzelnen Gemeinschaftern ist - verglichen mit den übrigen Formen des UeME - wohl am stärksten. Die Gemeinschaft steht und fällt mit den einzelnen Mitgliedern. Wie bei der Eigenmechanisierung ist die betriebliche Flexibilität auch bei vorhandenen Gemeinschaftsmaschinen eingeschränkt.

Gründungund:rechtliche Voraussetzungen

Gleiche betriebliche Voraussetzungen bei den Beteiligten sind für die KG von Vorteil. Dies erleichtert die Aufteilung der Anschaffungskosten und die Ab - rechnung. Die Maschinengemeinschaft ist in der Regel eine einfache Gesellschaft (OR Art. 533 ff). Da das Gesetz wenig präzis ist, wird empfohlen, die wichtig- sten Punkte wie Bin- und Austritt, Liquidation, Wartung, Bedienung und Verrech- nung der anfallenden Kosten schriftlich festzuhalten.

Dies kann bei gleichen betrieblichen Voraussetzungen, kleinem Mitgliederkreis und wenigen Maschinen mit einem einfachen Vertrag geschehen. Bei unterschied - lichen betrieblichen Bedingungen wird der Mustervertrag für KG1), der bei den Beratungsstellen bezogen werden kann, empfohlen.

1) siehe Blätter für Landtechnik der FAT, Nr. 132, 1978.

(24)

Organisation

Es wird empfohlen, für die .Geschäftsführung, die Wartung und, die Stationierung der Maschinen einen VerantwortliChen Maschinenwart zu bestimmen. Für seine Tätigkeit wird er entschädigt. Der Maschineneinsatz wird von Fall zu Fall ab- gesprochene Bei stark termingebundenen Arbeiten soll eine Benützerreihenfolge abgesprochen werden, die im jährlichen Turnus wechselt. Werden Maschinen auch an Aussenstehende vermietet, haben Mitglieder den Vorrang.

Die Anschaffung von teureren und leistungsfähigeren Maschinen übersteigt oft die Finanzkraft von zwei bis fünf Beteiligten. Zudem verhindern die beschränk- ten Arbeitsmöglichkeiten einen wirtschaftlichen Einsatz. Hier bietet sich in Form der Grossgemeinsähaft eine Lösung an.

4.2.2. Grossgemeinschaften Gründung und, Organisation

Grossgemeinschaften übernehmen oft die Funktion eines LU, falls im betreffen- den Gebiet kein LU vorhanden ist oder seine Arbeit qualitativ oder terminmässig nicht zu befriedigen vermag.

'Die grössere Anzahl Gemeinschafter bringt zwangsläufig grössere Unterschiede bezüglich betrieblicher Voraussetzungen und Einsatzumfang. Ein Schriftlicher Vertrag Mit einer jährlichen Abrechnung (nach Mustervertrag) soll bei diesem Zusammenschluss unbedingt vorhanden sein.

Teure und leistungsfähige Maschinen verlangän eine sachkundige Bedienung und eine sorgfältige Wartung. Grossgemeinschaften werden deähalb mit Vorteil einen nebenamtlichen Maschinenwart beschäftigen, der für die Einsatzplanung, die Bedienung, Wartung und Abrechnung Verantwortlich ist.

Ein Vergleich zweier Grossgemeinschaften soll wiederum Hinweise anf die wich- tigsten Merkmale dieser Organisationsform liefern (Tabelle 5).

(25)

-23 —

Tabelle 5: Vergleich zweier Grossgemeinschaften, Stand 19/8

Merkmale Beispiel A Beispiel B

-Gründungsjahr 1965 1974

- Anzahl Mitglieder 25 21

- Arbei tsradi us km 10 3

- Betriebsrichtung der Mitglieder Ackerbau / kombiniert Ackerbau

- Maschinen Zuckerrübenvoll ernter

Einzelkorniärnaschine

Zuckerrübenvoll ernter, '4 Einzelkornsämaschine

- Anschaffungsmodus in Verhältnis zum Zuckerrübenkontingent

- Maschinenneuwert (MNW) Fr. 43 '000 41 '000

- Umsatz in % von MNW % 51 61

- Nicht-Mitglieder-Anteil an Umsatz % 50 31

- Auslastung der Maschinen: ..

Zuckerrübenvollernter ha 34 27

Einzelkornsämaschine ha 134 121

- Bedienung, Wartung, Geschäftsführung nebenamtlicher Maschinenwart nebenamtlicher Maschinenwart und Geschäftsführer - Jahreskosten der Geschäftsführung:

je Mitglied Fr. 10 4.75

in % des Umsatzes % 1,6 0,4 .

Die Verteilung der Anschaffungskosten der Maschinen erfolgt in beiden Grossge- meinschaften proportional zum Zuckerrübenkontingent der Mitglieder. Da beide Gemeinschaften nach Mustervertrag abrechnen, können Aenderungen d'er Anbaufläche berücksichtigt werden.

(26)

-24-

Die Maschinen erreichen in beiden Beispielen eine überdurchschnittlich hohe Auslastung. Einerseits garantieren die Gemeinschafter bereits eine gewisse Auslastung, andererseits können insbesondere die pneumatischen Einzelkornsä- maschinen dank ihrer Leistungsfähigkeit, den verschiedenen Einsatzmöglich- keiten (Maissaat, Zuckerrübensaat, Bohnensaat) und den günstigen Tarifen noch zusätzlich bei Nichtmitgliedern eingesetzt werden. Die Maschinen können dank der hohen Auslastung in kürzerer Zeit abgeschrieben und so dem technischen Fortschritt besser angepaäst werden. In beiden Gemeinschaften gelangen die Maschinen mit Bedienung zumlinsatz. Die Kosten der Geschäftsführung sind wie bei den MR gering.

4.3

Lohnmaschinenhaltung (LU = Lohnunternehmung) Es können folgende Formen unterschieden werden:

- LU ohne Landwirtschaftsbetriebe

- LU im Haupt- oder Nebenerwerb von Landwirten

- LU im Nebenbetrieb von landwirtschaftlichen Genossenschaften.

Auch Maschinengemeinschaften können als LU auftreten.

Der Lohnmaschineneinsatz kann entweder aus der Sicht des LU oder vom Stand- punkt des Künden aus beurteilt werden.

Aus der Sicht des LU ist die Tätigkeit grundsätzlich gewinnorientiert. Je nach Träger des Lohnmaschineneinsatzes kann aber auch das Selbsthilfeprinzip (land- wirtschaftliche Genossenschaft) oder die bessere Auslastung vorhandener Maschi- nen und/oder Arbeitskräfte (Landwirt, Maschinengemeinschaft) im Vordergrund stehen. Der

LU

ist bestrebt, mit einem minimalen Personalaufwand eine maximale Auslastung seiner meist teuren und spezialisierten Maschinen zu erreichen. Die Anschaffung dieser leistungsfähigen Maschinen erfordert erhebliche Investi- tionen. Der Unternehmer geht zwangsläufig ein gewisses Kapitalrisiko ein.

Der nachfragende Landwirtschaftsbetrieb kann dank dem Einsatz. 'des LU Kapital und Arbeit einsparen. Ihn interessieren in erster Linie die Kosten des Lohn- maschineneinsatzes. Sie können mit den Kosten von anderen LU, sowie denjenigen einer Eigen- oder Gemeinschaftsmechanisierung verglichen werden. Der Kunde ist auch an einer termingerechten und qualitativ einwandfreien Arbeitserledigung interessiert.

(27)

-25-

Der Lohnmaschineneinsatz unterliegt rechtlich den Vorschriften des 14rkver- trages (OR Art. 363 ff). Darüber hinaus gehen LU und Kunde keinerlei gegen- seitige Verpflichtungen ein. Damit LU den Einäatzumfang zum voraus abschätzen und ihren Kapital- und Arbeitskräftebedarf entsprechend ausrichten können, werden zum Teil Vereinbarungen im Sinne einer Garantie für auszuführende Ar- beiten zwischen LU und Kunde getroffen. Kundenbetriebe erlangen so eine bes- sere Sicherheit für eine termingerechte Arbeitserledigung. Eine weitere Mög- lichkeit ist die Aufteilung des zeitlich bestimmten Ernterisikos,.inaem zum Beispiel die Trocknungskosten für Getreide gleichmässig auf alle Kundenbe- triebe verteilt werden.

Solche AbmaChungen finden sich aber relativ selten. Der Vorteil der löckeren Partnerschaft wird offenbar von beiden Parteien mehr geschätzt als bindende Verpflichtungen.

Maschinen- und Arbeitskräftebesatz

Hauptberufliche LU ohne Landwirtschaftsbetrieb weisen einen vielseitigen Maschinenpark auf, der es, ihnen ermöglicht, Arbeitskräfte ganzjährig auszu- lasten. Nebst stark saisonabhängigen Maschinen (Vollörnter, Mähdrescher, Spritzen, etc.) werden auch weniger termingebundene Maschinen eingesetzt (Forstmaschinen, Kommunalmaschinen, Maschinen für die Düngung und, für Boden-

meliorationen aller Art). Hauptberufliche LU arbeiten mit ständigen fami- lieneigenen und zum Teil auch familienfremden Arbeitskräften. In der Hoch- saison werden auch Aushilfen beschäftigt.

Nebenberufliche LU ohne Landwirtschaftsbetrieb können sich auf termingebun—

dene Lohnmaschinen spezialisieren, da ein Beschäftigungsausgleich über ihren Haupterwerb (Schmiede, Transportunternehmen, etc.) erfolgen kann.

Der Lohnmaschineneinsatz von Landwirten ist die häufigste Einsatzform. Zum grössten Teil sind dies reine Familienunternehmen, die zusätzliche Aushilfs - kräfte in der Hochsaison einstellen. Die Kombination von Landwirtschaftsbe- trieb und LU ist gegenüber anderen LU-Formen arbeitswirtschaftlich im Vorteil.

Es müssen keine familienfremden Arbeitskräfte ganzjährig angestellt und bezahlt werden. Der Landwirtschaftsbetrieb übt auch eine Ausgleichsfunktion für die im Lohnbetrieb unterschiedlich beanspruchten familieneigenen Arbeitskräfte aus.

(28)

-26-

LU im Nebenbetrieb von landwirtschaftlichen Genossenschaften setzen häufig selbstfahrende Spritzen und Einzelkornsämaschinen ein. Einige Landwirtschaft- liche Genossenschafteh verfügen auch über ein breitgestreutes Sortiment von Ackerbaumaschinniund Maschinen für die Düngerausbringung. Einfache Maschinen werden oft von den Künden selbst bedient. Teurere Maschinen gelangen mitTe- dienung zum Einsatz. Festangestelltes Bedienungspersonal kann im Winter und bei Arbeitsmangel im Lohnbetrieb auch in übrigen Bereidhen der Genossenschaft eingesetzt werden.

Arbeitsradius und Auslastung von Lohnmaschinen

ITT wollen einerseits ihr Tätigkeitsgebiet möglichst klein halten, um die un- produktiven Wegzeiten minimieren zu können. Andererseits-sollen die Auslastung und die Einsatzzeitspanne der Lohnmaschinen möglichst gross sein. Dazu ist ein grössei:es Gebiet mit unterschiedlichen Standortbedingungen (Klima, Boden) und damit verschiedenen Reifezeitpunkten erforderlich. Meist werden für grosse Strassenfahrten Randstunden verwendet, damit die Wegzeiten weniger ins Ge- wicht fallen.

Begrenzt wird das Tätigkeitsgebiet in erster Linie von der Konkurrenz in Form Von anderen LU.

In der Praxis wird am häufigsten ein Arbeitsradius von

5 -

10 km erreicht. Aus- gesprochene Mähdruschunternehmen nehmen auch grössere Distanzen in Kalif, um die Druschsaison verlängern zu können. Gebietsabsprachen unter LU existieren nicht.

Die Bestimmungen des KartellreChtes müssen beachtet werden. Von den Kunden aus ist eine Monopolstellung eines LIT auch gar nicht erwünscht. Hingegen wäre eine bessere Koordination von Maschinenkäufen und eine Vermehrte organisatorische Zusammenarbeit von LU auf regionaler Ebene anzustreben.

Einsatzplanung

Die Einsatzplanung ist für den LU speziell bei termingebundenen Arbeiten sehr schwierig. Eine Vorörientierung der "Stämäkundep" mit Brief und ihre Rückmel- dung unter Angabe von Ort und•Umfang der zu erledigenden. Arbeit kann die Pla- nung wesentlich erleichtern. Die definitive Planung, erfolgt kurzfristig auf telefonischen Anruf des Künden hin. Der LIT erstellt für jede Maschine einen

(29)

-27-

"Fahrplan". Dabei wird auf möglichst kurze Wegzeiten zwischen den einzelnen Kunden geachtet. Nebst dem Telefon und dem PW hat sich der Sprechfunk in grösseren Lohnbetrieben gut bewährt. Dies ermöglicht einen ständigen Kon- takt zwischen der Telefonzentrale und einem Werkstattwagen oder den ein- zelnen Fahrern. Auftretende Schäden können rasch gemeldet und behoben, Maschinen umdisponiert werden.

In Tabelle 6 werden drei LU anhand von wichtigen Merkmalen miteinander ver- glichen.

LUOundObetreiberinoch Landwirtschaft. Beides sind ausgesprochenäMäh- druschunternehmen. Der spezialisierte Masähinenpark muss während einer rela- tiv kurzen Einsatzspanne möglichst gut ausgelastet werden. Beide LU versu- chen dies mit einem grossen Arbeitsradius und Kundenkreis zu realisieren.

Bei LU® ermöglichen die weniger termingebundenen Maschinen der Mistkette noch einen gewissen Arbeitsausgleich.

Der vielseitige Maschinenpark der landwirtschaftlichen GenossensChaft weist auf die grundsätzlich andere Zielsetzung dieses LU hin. Man bietet in erster Linie den Mitgliedern der landwirtschaftlichen Genossenschaft ein komplettes Maschinenangebot. Theoretisch könnte ein Kunde fast alle nötigen Arbeiten der Aussenwirtschaft in Lohn durchführen lassen. Das LU kann sich so auf einen relativ kleinen Arbeitsraum beschränken.

Der Erfolg eines LU kann am erzielten Umsatz im Verhältnis zum eingesetzten Kapital und den Arbeitskräften gemessen werden.

Die Kapital- und die Arbeitsproduktivität der drei LU schwankt beträchtlich.

Die geringe Produktivität von LU(I)und(g)kann mit ihrer Spezialisierung auf den Mähdrusch erklärt werden. Mähdrescher stehen nur während rund 20-40 Tagen pro Jahr in Einsatz, je nachdem ob Klimaunterschiede und verschiedene Dresch- giiter (Raps - Körnermais) die Saison verlängern können. Das allgemein zu grosse Angebot an Mähdreschern erlaubt zudem nicht, die theoretische Saisonkapazität voll auszuschöpfen.

LUGerreicht mit einem vielseitigeren Maschinenpark im Durchschnitt bedeu- tend höhere Werte.

(30)

Tabgle 6: Vergleich von drei Löhnunternehmen, _Jahr. 1978

Merkmale Beispiele

(:) (:) (:)

- LU-Typ LU mit Landwirtschaftsbetrieb LU mit Landwirtschaftsbetrieb LU in Nebenbetrieb einer LG

- Lohnmaschinen 1 AnbausäMaschine,

2 Hochdruckpressen, 5 Mähdrescher, 1 Mistkran, 1 Mistzetter, 2.Traktoren.

10 Mähdrescher 3 Automatikuagen, 2 Blitzhacker, 1 Oruckfass, 2 Einzelkornsämaschinen, 4 Förderbänder, 1 Geräteträger, 2 Hochdruckpressen, 2 Mähdrescher, 2 Maishäcksler, 1 Mistkran, 4 Mistzetter, 3 Selbstfahrende Spritzen, 3 Traktoren, 1 Zuckerrübenvollmrnter und diverse Geräte.

- AK insgesamt 1) davon: familieneigene

1,1 0,3

1,9 0,8

3 -

ständige familienfremde --- --- 3

nicht ständige familienfremde 0,8 1,1 -

- Anzahl Kunäen ca. 170 210 100

- Arbeitsradius ,ca. km 18 32 5

- Maschinenneuwert (MNW) Fr. ,477'360 740'650 817'382

- Umsätz pro Jahr Fr. 96'375 197'642 337'000

- Umsatz in %'von WM % 20 27 41:

- Umsatz je AK Fr. 87'600 104'000 112'333

1) 1 AK = 3800 Akh

(31)

-29--

4.4 Maschinengenossenschaft

Die Maschinengenossenschaften werden nach Genossenschaftsrecht gegründet (OR Art. 828 ff), müssen im Handelsregister eingetragen werden und gelten als juristische Personen. Dank der rechtlich genau umschriebenen Form ist die Ma- schinengenossenschaft bei einem grösseren Maschinenpark der Grossgemeinschaft vorzuziehen.

Die Bedeutung der Maschinengenossenschaft liegt zwischen der eines LU und der einer Grossgemeinschaft. In folgenden Punkten ähnelt sie der Grossgemeinschaft:

- Bedienung : Einfachere Maschinen werden selbst, kompliziertere Maschinen von einem Maschinisten .bedient.

- Finanzierung : Zum Teil durch die Genossenschafter (Anteilscheine).

Meist aber geringere Beteiligung als bei Gemeinschaften, da der grösste Teil über Investitionskredite (bis zum Jahr 1978) und Bankkredite finanziert wird.

- Solidarhaft : Genossenschafter haften bei allfälligen Verlusten der Genossenschaft. Dafür haben sie beim Maschineneinsatz den Vorrang vor Nicht-Genossenschaftern.

- Geschäftsunkosten : Niedrig, da ausschliesslich nebenamtlich oder saisonal angestelltes Personal.

Die Aehblichkeit.mit dem T,TI liegt bei folgenden Punkten:

- Besitz Von den Genossenschaftern (Kunden) aus betrachtet kein Eigenbesitz oder Besitzanspruch. Maschinen gehören der Genossenschaft (dem LU).

- Besteuerung : Reingewinn und Reinvermögen der Genossenschaft werden besteuert. Mit einer geschickten Geschäftsführung (nie- drige Tarife und Aufnahme von Krediten) können die Steuerabgaben aber niedrig gehalten werden.

- Tarife Tarife müssen sämtliche Kosten decken (inklusive Kapi- talkosten). Wenn zinslose Kredite vorhanden sind, be- stehen Vorteile gegenüber dem IN.

(32)

-30-

Die in Tabelle 7 aufgeführte Maschinengenossenschaft(I)hat für die Landwirte zum Teil die Bedeutung eines LIT. Mähdrescher und Mistkran gelangen immer mit Bedienung zum Einsatz. Die Genossenschafter sind im Gegensatz zum Beispiel() aber finanziell stärker beteiligt. Die Maschinengenossenschaftgwollte ihren hauptsächlich Milchwirtschaft mit wenig Ackerbau betreibenden Mitgliedern hohe Investitionen für Ackerbaumaschinen ersparen. Es wurden Maschinen und Geräte für die Bodenbearbeitung und die Saat vorwiegend mit 'Investitionskre- diten angeschafft. Heute haben jedoch die Maschinen der Mistkette einen grösseren Anteil am Gesamtumsatz er Genossenschaft als die Ackerbaugeräte.

Beide Masehinengenossenschaften haben mehrere Maschinenwarte bestimmt, die für die Wartung, Einsatzkontrolle und.ium Teil die Bedienung einzelner. Ma- schinen verantwortlich sind. Die Abrechnung besorgt ein nebenamtlich tätiger Kassier. Die Maschinen bind in beiden Fällen in einer speziell errichteten zentralen Maschinenhalle untergebracht.

(33)

-31-

Tabelle

7:

Vergleich von zwei:MaschinengenoSsenschaften,, Jahr 1978

Merkmale Beispiele

C)

e:

w

::‘

- Gründungsjahr 1969 1962

- Anzahl Mitglieder 51

43

- Arbeitsradius In

5 5

- Betriebsrichtung / Ackerbau, Milchwirtschaft, ,

Berg-Talgebiet Talzone Berg- und Hffgelzone

- Maschinen 4 Mähdrescher, '

3

Mistzetter, 1 Mistladekran, 1 Reinigungsgerät, 1 Strohmühle, + diverse Geräte.

1 AnbauSämaschine, 1 Bodenfräse, ' 1 Geräteträger, 2 Mistiadekrane, 2 Mistzetter, 1 Pflug, 1 Traktor 1 Vielfachgerät - Zusammensetzung der

Passiven: Total Fr.

davon: - Anteilscheinkapi - tal der Mitglieder

%

53'500

54

52'912

12

- Investitionskredite% 12 71

- Bankdarlehen % -- 10

- Eigenkapital %

34 7

- Maschinenneuwert (NEW) Fr.

295'114 96'900

- Umsatz in% von NEW % 25 27

- Bedienung und Wartung, nebenamtliche Maschinen ohne Be- Geschäftsführung Maschinenwarte,

nebenamtlicher

dienung, nebenamt- hohe Maschinenwarte Kassier. und nebenamtlicher

1) Kassier.

1) Nähdrescher und Mistladekran mit Bedienung.

(34)

-32-

5.

Kosten, Tarife und Verrechnungsarten

5.1 Kosten des UeME

Grundlage für die Festlegung von Tarifen und Verrechnungsarten bildet bei jeder Form des UeME die Kenntnis der Selbstkosten.

Im Maschinenring fallen gegenüber einem eigenbetrieblichen Maschineneinsatz zusätzliche Verwaltungskosten an. Wie am Beispiel der drei aufgeführten MR gezeigt worden ist, sind sie mit 0,1% bis 2,7 % des Umsatzes jedoch gering.

Da die Maschinen im Privatbesitz verbleiben und vom Eigentümer zum Teil auch bedient, werden, sind keine höheren Reparaturkosten zu erwarten.

Bei der Kleingemeinschaft ist jedes Mitglied finanziell an der Maschine be- teiligt. Deshalb liegt ein sorgfältiger Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum auch in seinem Interesse. Höhere Reparaturkosten können dann auftreten, wenn der Kreis der Gemeinschafter sich stark vergrössert oder wenn die Maschine unkontrolliert auch an Aussenstehende abgegeben wird. Falls ein Maschinenwart bestimmt wird, der auch die Abrechnung erstellt, können geringfügig höhere Kostenaus der ihm dafür ausbezahlten Entschädigung entstehen.

Die Kostenstruktur des Lohnunternehmens unterscheidet sich am stärksten von den anderen Formen des UeME (Tabelle 8). Die Zusammenstellung weist auf die beim LU entstehenden zusätzlichen Kosten hin, nämlich:

- Steuern Der LU muss seine Einnahmen versteuern.

- Allgemeine Verwaltungskosten: Kosten für Büroarbeit, für die Vermittlung und den Einsatz der Maschinen, Werbekosten.

Höhere Kosten im Vergleich zur Eigenhaltung oder einer MR- und KG -Maschine ergeben sich bei:

- Angestelltenkosten

- Betriebsstoffkosten

- Versicherungen

: Die Löhne richten sich häufig nicht nach den üblichen Ansätzen in der Landwirtschaft, son- dern nach dem Lohnniveau im Gewerbe.

: Keine direkte Zollrückerstattung, diese wird im Rahmen des Normverfahrens dem Auftraggeber gutgeschrieben.

: Der LU schliesst meist eine zusätzliche Kasko- versicherung ab.

(35)

-33-

Tabelle 8: Kostenstruktur im Maschinenbetrieb einer landwirtschaftlichen Genossenschaft (Beispiel

3

aus Kapitel 4.3)

Kostenarten Fr./Jahr in% vom gesamten Neuwert

der Maschinen Grundkosten1)

116'971 14,3

Gebrauchskosten2)

74'996

9,2

Löhne und Sozialabgaben 98'750 12

Steuern - 1'426 0,2

allgemeine Verwaltungskosten3) 38'689

4,7

Total . 330'504 40,4

1) Abschreibung Zinsen, Gebäudekosten, Versicherung und Gebühren 2) Reparaturen, Treibstoffe, ohne Wartung

3) Verwaltungs- und Büroarbeiten, Anteil Bürogebäudekosten

Je nachdem, ob das LU mehr gewerblichen oder mehr landwirtschaftlichen Charak- ter hat, ergeben sich Kostendifferenzen. LU mit Landwirtschaftsbetrieb kommen mit niedrigeren Angestelltenkosten aus. Sie benötigen keine ganzjährig ange- stellten fremden Arbeitskräfte, denen sie Sozialleistungen, Ferien, Militär - dienst etc. bezahlen müssen. Löhne bzw. Lohnansprüche von familieneigenen AK müssen nur zum Teil der LU überwälzt werden. Das gleiche gilt für die Gebäude - kosten. Während der LU mit Landwirtschaftsbetrieb die Lohnmaschinen oft in ohnehin bestehende Betriebsgebäude einstellen kann, muss der gewerbliche LU spezielle Maschinenhallen errichten.

Die Lohnmaschine ist aufgrund ihrer Kostensituation gegenüber der Eigenmaschine benachteiligt. Der LU ist daher bemüht, mit einer optimalen Auslastung sowie mit Spezialmaschinen diesen Kostennachteil auszugleichen. Basis für eine seriöse Geschäftstätigkeit bildet in jedem Fall eine genaue Kenntnis der Kosten seines Unternehmens.

(36)

-34-

Die Maschinengenossenschaft weist eine ähnliche Kostenstruktur auf wie der LU, kommt aber im allgemeinen mit kleineren Verwaltungskosten bei nebenamt- lich tätigem Personal aus.

5.2 Tarife und Verrechnungsarten beim UeME

Im Maschinenring wird langfristig ein Ausgleich von Maschinenangebot und -nachfrage angestrebt. Mittel dazu ist eine entsprechende Tarifpolitik:

Sind genügend Maschinen vorhanden oder besteht ein Ueberangebot, können mit .niedrigeren Tarifen Neu- oder Ersatzbeschaffungen zurückgebunden werden. Be- stehen hingegen noch Mechanialierungslücken oder sind die Mitglieder nur un- gern bereit, Maschinen auszumieten, können höhere Tarife das Maschinenangebot ausweiten.

Leider wird in den bestehenden MR viel zu wenig von dieser Steuerungsmöglich- keit Gebrauch gemacht. Der Einfachheit halber werden die Tarife in sechs der 17 bernischen MR direkt von den FAT -Richtansätzen übernommen.

In Maschinengemeinschaften werden in der Regel nur bei Vermietung an Aussen- stehende Tarife festgelegt. Intern bestehen verschiedene Verrechnungsmöglich- keiten, die in engem Zusammenhang mit dem Anschaffungsmodus stehen:

a) Die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten ohne Kapitalkosten werden von allen Gemeinschaftern zu gleichen Teilen getragen.

b) Die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten werden proportional zum Einsatzumfang der Maschine aufgeteilt (nach LN, GVE, Kontingent, etc.).

c) Die Anschaffungskosten werden in irgend einer Form aufgebracht. Entsprechend seinem Kapitaleinsatz erhält jeder Beteiligter eine Gutschrift.,Die Gesamt- kosten der Maschine (inklusive Kapitalkosten) werden auf jeden Gemeinschaf - ter in Form einer "Laetschrift" aufgeteilt. (Näheres dazu siehe Musterver- trag für KG in Blätter für Landtechnik, Nr. 132).

Gemeinsames Element aller drei Verrechnungsmöglichkeiten ist dies, dass jeder Gemeinschafter seinen investierten Kapitalanteil selbst abschreibt und verzinst.

Variante c) berücksichtigt aber den Umstand, dass die Benützung der Maschine nicht unbedingt proportional zur Kapitalbeteiligung verläuft.

(37)

-35-

Fall ä diese Proportionaiith unterstellt werden kenn und keine Ausmiete an Dritte erfolgt, sind die drei Verfahren als identisch einzustufen.

Methode a) und b) bestechen vor allem bezüglich Einfachheit und sind ent- sprechend stark in unseren KG verbreitet. Von den 90 in der Untersuchung im Kanton Bern erfassten Maschinengemeinschaften führten lediglich drei Gross- gemeinschaften die Abrechnung nach Variante c) durch. In über 80% der unter- suchten Maschinengemeinschaften bestehen überhaupt keine schriftlichen Auf - zeichnungen.

In vielen Fällen ist jedoch ein einfaöher Vertrag - ohne eine jährliche,Ab- rechnung - im Sinne der unter 4.2.1 gemachtenAusführuhgen auch bei KG ange- zeigt. Bei bevorstehenden Betriebsumstellungen, BetriebsübernahMen, bei unter- schiedlicher Finanzkraft der Betriebe, bei teureren Maschinen, bei einer grös- seren Anzahl Teilnehmer sowie bei Vermietung an Dritte wird die Abrechnung nach "Mustervertrag" empfohlen.

Die Tarife von Lohnunternehmern unterliegen an ehesten dem Spiel von Angebot und Nachfrage. Typisches Beispiel einer Lohnmaschine ist der Mähdrescher.

Unter dem Druck der Konkurrenz wird hier - trotz Richtansätzen des SVLT - oft zu Tarifen gearbeitet, die nicht mehr kostendeckend sind. Kurzfristig ist es sicher möglich, zu einem Preis zu arbeiten, der nur mehr die Gebrauchs- kosten deckt. Langfristig sollten jedoch auch die Grundkosten und die beim LU anfallenden Gemeinkosten (Gebäude-, allgemeine Geschäftsunkosten, Löhne bzw.

Lohnansprüche für ständige Arbeitskräfte und Steuern) gedeckt wgrden können.

(38)

-36-

6. Auswirkungen des überbetrieblichen Maschineneinsatzes 6.1 Im Maschinenring

Die wirtschaftlichen Effekte des UeME konnten in den untersuchten ER-Betrieben buchhalterisch nicht erfasst werden. Die Zähl der buchführenden Betriebe im Untersuchungsgebiet war zu gering und zudem fehlten Referenzdaten von Betrie- ben ohne UeME. Die folgenden Ueberlegungen basieren deshalb ausschliesslich auf Kostenkalkulationen. Die Angaben stammen von 29 aktiven Mitgliedern des MR(i)in Tabelle 3. Unberücksichtigt bleiben bei diesen partiellen Berechnungs- methoden die Auswirkungen des ljeME auf die gesamte Betriebsorganisation, ins- besondere auf die Arbeitswirtschaft der Betriebe.

Die Kosteneffekte auf die Mitgliederbetriebe lassen sich gemäss der Doppelfunk- tion des MR folgendermassen aufteilen:

- Kosteneffekte bei Vermietung - Kosteneffekte bei Miete.

Es werden nur solche Maschinen berücksichtigt, die regelmässig im MR vermietet bzw. angefordert werden. Maschinen von LIT, wie Mähdrescher, bleiben unberück- sichtigt.

Bei den Berechnungen werden die Kosten mit MR (bei Ausmiete der Eigenmaschine bzw. Miete einer Fremdmaschine) den Kosten bei vollständiger Eigenmechani- sierunK (keine zusätzliche Ausmiete der Eigenmaschine bzw. Eigenhaltung der Mietmaschine) gegenübergestellt.

Der Kostenvorteil des MR ergibt sich somit aus der Differenz von Kosten bei Eigenmechanisierung und Kosten mit MR nach folgenden Formeln:

(1) Vermietung:AK = [Kip + x Kiv] - [Kmp + (YE + Yu) x Kier - x T]

(2) Miete :AK = [Kip + x Kiv] - [Yi x T]

AK = Kostenvorteil des MR-Einsatzes Ytt = überbetriebliche Auslastung drundkosten bei Eigenmechanisierung T = Tarif

(Fr./Jahr)

Gebrauchskosten bei Eigenmechani- K • = Grundkosten mit MR- (Fr./Jähr) sierung (Fr./AE)

= eigenbetriebliche Auslastung K • = Gebrauchskosten mit MR (Fr./AE) KEF =

KEV =

(39)

-37-

Eine Eigenmechanisierung wird von Seiten der Gegner des UeME oft Mit der , dafür längeren Abschreibungsdauer der Maschinen gerechtfertigt und man er- wähnt auch, dass gegenüber dem UeME die Reparaturkosten gesenkt werden könnten. Ob diese Argumente in jedem Fall zutreffen oder nicht, bleibe da- hingestellt und konnte im Rahmen dieser Arbeit nicht näher überprüft werden.

Bei den Berechnungen werden sie insofern berücksichtigt, als die Nutzungs- dauer nach Zeit in der Berechnungsvariante 2 um maximal 100% der normalen Nutzungsdauer nach FAT-Berechnungsgründlagen verlängert und der Reparatur- faktor um 25% des FAT-Wertes reduziert wird.

Eine doppelt so lange Abschreibungsdauer wäre bei allen erhobenen Maschinen aufgrund der geringen eigenbetrieblichen Auslastung chile Ueberschreiten der Auslastungsschwelle (Nutzungsdauer nach Arbeitseinheiten: Nutzungsdauer nach Zeit) möglich. Die Folge wäre aber technisch veraltete Maschinen, die den innerbetrieblichen Arbeitsablauf verzögern und die Arbeit erschweren würden.

Die Variante N = 200%, r =

75%,

dürfte somit den Vorteil des MR zu pessi- mistisch beurteilen, während die Variante N = 100%, r = 100%, ein eher optimistisches Bild vermittelt.

Weitere Voraussetzungen sind:

- Beim Vergleich der Kosten bei Eigenmechanisierung und mit MR werden gleich- wertige Maschinen vorausgesetzt. Es wäre denkbar, dass in der Praxis bei der Eigenmechgnisierung kleinere Maschinen gehalten würden oder eine niedrigere Mechanisierungsstufe gewählt würde. Diese Aenderungen hätten aber einen Ein- fluss auf die Arbeitswirtschaft des Betriebes.

- Beim hypothetischen Fall einer Eigenmechanisierung werden keine anderen For- men des UeME vorausgesetzt. Es ist denkbar, dass andere Formen wie Nachbar- schaftshilfe oder KG in die Lücke des MR springen würden.

Die Ergebnisse werden getrennt, nach Betrieben, die sowohl mieten als auch ver- mieten - und mithin von beiden Effekten profitieren können -, und3etrieben, die nur mieten oder nur vermieten, dargestellt (Tabelle

9

und Figur 3).

(40)

-38-

Figur 3: Kosteneffekte des 1M-Einsatzes bei unterschiedlicher Nutzungsdauer und Reparaturfaktor.

Kostenvor- und Nachteil Fr./Betrieb/Jahr

4k

4000-

Variante, 1 (N=100%,r=100 1===1 Variante 2

22

(N=200%, r= 75

3000-

2000-

^

+ 0- - 200- - 400-

1r

0 aller Betriebe

Vermieter Meter und Mieter

Vermieter Annähmen: siehe Tabelle 9

(41)

Tabelle 9: Kostenvor— und Nachteile bei überbetrieblicher und bei Eigenmechanisierung am Beispiel eines MR. (29 Betriebe, 133 Maschinen)

Betriebsgruppe Anzahl

Betriebe

Kalkulierte Kasten

bei Eigenmechanisierung mit MR

Differenz Maschinenring (Spalte 3) zu Eigenmechanisieru g

Variante 11) Fr./Jahr

1

Variante 22) Fr./Jahr

2

Fr./Jahr 3

Fr./Jahr 4

Variante 1 in % von Spalte 1

5 •

Fr./Jahr 6

Variante 2 in % von Spalte 2

7 Mieter- und Vermieterbetriebe

0 pro Betrieb

15

7'258 4'950 31443 3'815 52,6 1'507 30,4

nur Mietbetriebe 0 pro Betrieb

10

2'340 1'576 331 2'009 85,9 1 1245 79,0

nur Vermieterbetriebe 0 pro Betrieb

4

51 375 3'574 3'941 1'434 26,7 - 367 - 10,3

Alle Betriebe 0 pro Betrieb

29 153'764 5'302

104'303 3'597

70'712 2'438

83'052 2'864

- 54 54

33'591 1'158

32,2 32,2

1) Nutzungsdauer nach Zeit: N = 100 % der FAT-Werte; Reparaturfaktor: r = 100% der FAT-Werte 2) N = 200 %; r = 75%

Kalkulationen basieren auf Daten der Blätter für Landtechnik, Nr. 145.

Einzelbetriebliche und überbetriebliche Auslastungen, sowie Tarife entsprechen den Verhältnissen im MR, Stand 1978.

(42)

-40-

Im Durchschnitt aller Betriebe ergeben sich aus dem UeME im Rahmen des MR beträchtliche Kostenvorteile gegenüber einer Eigenmechanisierung. Im besten Fall (Variante 1) können die Kosten gegenüber einer Eigenmechanisierung um

54 %

gesenkt werden. Bei der Variante 2 wird im MR immer noch eine Kosten- einsparung von rund 32 % gegenüber einer Eigenmechanisierung erzielt.

Die absoluten wie die relativen Werte streuen allerdings stark je nach Be- triebsgruppe. Betriebe, die sowohl mieten als auch vermieten, können beide Kostenvorteile realisieren. Sie kommen auf den höchsten absoluten Vorteil.

Die reinen Vermieterbetriebe erreichen absolut den kleinsten Vorteil.. Der relative Kostenvorteil ist bei den Mietbetrieben am höchsten (85,9% bzw.

79%),

während die reinen Vermieter wiederum am schlechtesten abschneiden (26,7% bzw. - 10,3%).

Figur

4

zeigt die Entwicklung der Kosten bei Eigenmechanisierung im Durch- schnitt aller geMietetenbzw. vermieteten Maschinen in Abhängigkeit von Nutzungsdauer und Reparaturfaktor auf.

Die Jahreskosten mit MR bleiben konstant, da sich die Aenderung der Nutzungs- dauer und des Reparaturfaktors nur auf die Kosten bei ausschliesslicher Eigen- haltung der Maschinen beziehen. Die Kosten bei Eigenhaltung der Mietmaschinen sind auch bei doppelt so langer Nutzungsdauer noch bedeutend höher als die Kosten mit MR. Bei den Maschinen, die vermietet werden, entsteht bei 170 % bzw. 185% der Nutzungsdauer Kostengleichheit. Das heisst: Falls auf die zu- sätzliche Vermietung der Maschine verzichtet würde, müsste man diese fast doppelt so lange im eigenen Betrieb halten, wenn man. keine höheren jährlichen Kosten in Kauf nehmen will.

Figur 4 könnte dahingehend interpretiert werden, dass die Miete von Fremd- maschinen im untersuchten MR' allgemein wirtschaftlicher ist als die Vermie- tung der Eigenmaschine. Dieser Schluss wäre falsch. Aus Formel 1 und 2 Sei- te 36 ist ersichtlich, dass der Vorteil des MR-Einsatzes um so grösser wird, je kleiner die Kosten mit MR im Verhältnis zu den Kosten bei Eigenmechani- sierung sind. Bei der Vermietung werden mit abnehmender eigenbetrieblicher Auslastung (YE) und mit zunehmender überbetrieblicher Auslastung (iii) die Kosten mit MR kleiner und damit der Kostenvorteil grösser.

(43)

1001

160 ' 130 ' 200

c' Nutzungsdauer in % des FAT-Wertes 100 12 '

'

1 0 140 '

1400 1300 1200 1100 1000

N.

I

r : 7 5 % ... ... .-

-.—.—....:...—:e.-,-.Kosten. mit MR, vermietete Maschinen --... ... --..

900 800 700 600 500.

400 300

r 100%

Kosten mit MR, Mietmaschinen 200

r : 75.%

Kosten bei Eigenhaltung der Mietmaschinen Figur 4: Kosten mit und ohne MR bei steigender Nutzungsdauer und unter-

schiedlichem Reparaturfaktor am Beispiel eines MR.

(57 vermietete Maschinen, 76 Mietmaschinen)

0 Kosten/Masöhine Fr./Jahr

Kosten bei Eigenhaltung der

vermieteten Maschinen

(44)

-42-

Da die 57 vermieteten Mäschinen mit wenigen Ausnahmen vorerst im eigenen Betrieb ausgelastet sind und verhältnismässig- wenig ausgemietet werden, sind die Kostenvorteile auch entsprechend gering. Die 76 Mietmaschinen werden hingegen relativ wenig im eigenen Betrieb eingesetzt. Damit bleiben ihre Kosten mit.MR klein, und es resultiert ein grosser Kostenvorteil.- Ein weiterer Faktor, der auf mögliche Kosten-Vor- und Nachteile im MR einen Einfluss ausübt, ist der Tarif:

Ein höherer Tarif bewirkt - wie zusätzliche überbetriebliche Auslastung - einen höheren Kostenvorteil bei Vermietung. Bei der Mietmaschine hingegen senkt ein höherer Tarif die Kostenvorteile (Figur 5). •

Figur : Relative Kostenvorteile bei steigenden Tarifen am Beispiel eines MR. (N = 100%; r = 100%)

Kostenvorteil in% der

Kasten bei Eigenmechanisierung

100 - 90 80- 70 60 50 40 30 20-

10--

Mietmaschinen

•-•-•• vermietete Maschinen

0

Tarifanstieg in % ec. des aktuellen

Ma,schinenring- tarifs

100 110 120 130 »140

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