• Keine Ergebnisse gefunden

Umfrage zu „Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung“ – Aufruf zur Wahl von Schwerbehindertenvertretungen Zusammenfassung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Umfrage zu „Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung“ – Aufruf zur Wahl von Schwerbehindertenvertretungen Zusammenfassung"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

18. September 2014

Umfrage zu „Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung“

– Aufruf zur Wahl von Schwerbehindertenvertretungen Zusammenfassung

Umfrageergebnisse:

Fast die Hälfte aller Beschäftigten mit Behinderung muss an einem Arbeitsplatz arbeiten, der nicht behindertengerecht ausgestattet ist. Das ist das Ergebnis einer von ver.di in Auftrag gegebenen Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit zu den Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung. Auch unter den als schwerbehindert anerkannten Beschäftigten arbeitet nach eigener Einschätzung mehr als ein Drittel (38 Prozent) an nicht behindertengerecht ausgestatteten Arbeitsplätzen.

Dort, wo behindertengerechte Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, ergeben sich für die Beschäftigten mit Behinderung signifikant größere berufliche Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ebenso wie bessere Einkommen (der Gesamt-Indexwert

„Gute Arbeit“ für behindertengerechte Arbeitsplätzen liegt bei 62 im Unterschied zu 54 für nicht behindertengerechte Arbeitsplätze).

Die Umfrage zeigt, dass in Betrieben mit einer Schwerbehindertenvertretung deutlich mehr behindertengerechte Arbeitsplätze vorgefunden werden als in solchen ohne eine gewählte Vertretung (16 Prozentpunkte Differenz).

Insgesamt arbeiten nur etwa 60 Prozent der befragten Beschäftigten mit

Behinderung in einem Betrieb, in dem eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wurde.

Menschen mit Beeinträchtigung messen ihrer Arbeit einen besonders hohen Stellenwert zu: Mit 81 Prozent Zustimmung liegt für sie der „Sinn der Arbeit“ über dem Durchschnitt aller Beschäftigten.

Statement

Eva M. Welskop-Deffaa, ver.di-Bundesvorstandsmitglied:

„Die UN Behindertenrechtskonvention fordert in Artikel 27 ein umfassendes gleiches Recht auf Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung. Unsere Umfrage bestätigt, wie wichtig die Einlösung dieses Anspruchs für die Menschen mit

Beeinträchtigung ist: Teilhabe am Arbeitsleben wird von ihnen in hohem Maße als sinnstiftend bewertet. Allerdings sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzgestaltungen weit davon entfernt, gute Arbeit für Menschen mit

Beeinträchtigung zu gewährleisten. Die Hälfte aller Beschäftigten mit Behinderung gibt an, an einem nicht behindertengerecht ausgestatteten Arbeitsplatz zu arbeiten.

(2)

Arbeitshetze und mangelnde Wertschätzung durch die Vorgesetzten kommen als Belastung hinzu. Die gute Nachricht: In Betrieben mit Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind die Voraussetzungen merklich günstiger. Ich wünsche mir, dass mit den Schwerbehindertenvertretungswahlen im Herbst dieses Jahres der Anteil der

Betriebe mit einer SBV deutlich steigt. Und ich unterstreiche die ver.di-Forderung die Rechte der SBVen gesetzlich zu stärken. Nur so können die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung im Erwerbsleben nachhaltig verbessert werden.“

Statement

Verena Bentele, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung:

„Die Befragten haben deutlich gemacht, dass sie ihre eigenen Arbeitsbedingungen als nicht zufriedenstellend einschätzen. Deswegen ist es wichtig, die

Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben zu stärken, damit diese sich besser für die Umsetzung der geltenden gesetzlichen Regelungen einsetzen können. Mein Anliegen ist, dass Menschen mit Behinderungen sich selbst einbringen, um sich für ihre Belange stark zu machen. Ein wichtiger Schritt ist die Beteiligung an den bundesweit stattfindenden Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen im Oktober und November. Auch die Gewerkschaften müssen sich überbetrieblich und betrieblich noch konsequenter für die Umsetzung der UN

Behindertenrechtskonvention einsetzen als bisher. Ver.di hat mit dieser

Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit die Perspektive von Menschen mit Behinderung ins Zentrum gerückt und damit einen Stein ins Wasser geworfen, der weitere Kreise ziehen muss.“

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zudem hängen Haushalt und Kinderbetreuung in der Regel immer noch an Frauen, weshalb es für viele schwierig ist, Familie und Karri- ere zu kombinieren.» Alle drei betonen,

Um das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemein- schaft, wozu auch das Recht auf Kommunikation zählte, auch für den Personenkreis der schwer- und mehrfach behinderten

Möchte man nicht auch Teil sein? Fühlt man sich nicht erst als Teil, wenn man auch seinen Teil dazu geben kann? Das deutete auch der Flyer zur Tagung in Berlin an, die diesem

Ein Roboterarm kann Menschen mit Behinderung zum Beispiel bei der Montage unterstützen und sich immer wieder flexibel auf neue Aufgaben einstellen.. Der Prototyp, den wir auf

das gilt nicht bei gekürzten Leistungen nach § 1a AsylbLG. Barbara Weiser, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.& Maren Gag, passage gGmbH Hamburg Modul 4.. Der

Die/Der LeiterIn fragt jeweils eine Frage, die TN vermuten, wie hoch der Anteil der Bevölkerung jeweils ist und stellen sich an die vermutete Prozentangabe der Leiste6.

Aus Perspektive der Mitarbeiter(innen) beinhaltet das Gruppensetting eine andere Problematik, die sich im unterschiedlichen Zeiterleben in Essenssituationen widerspiegelt: Während

Orientiert am Normalisierungsprinzip vermittelt die Herzogsägmühler Förderstätte erreichbare Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Unterstüt- zung und Begleitung, um Menschen mit