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Eine sinnvolle Steuerreform | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Dossier

59Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 3-2014

Die Schweiz gehört zu den Ländern mit der höchsten Ungleichheit in der Verteilung der Vermögen. Dies belegen zahlreiche nati- onale wie internationale Studien. Trotzdem wird diese Erkenntnis von Gegnern der Initi- ative infrage gestellt. Sie argumentieren, dass in der Vermögensstatistik die Vermögen der zweiten Säule fehlten. Würde man diese mit einbeziehen, so ergäbe sich eine weit gleich- mässigere Verteilung der Vermögen. Diese Argumentation ist allerdings wenig stichhal- tig, handelt es sich doch bei den Vermögen der zweiten Säule um aufgeschobene Ein- kommen, die im Normalfall in Form von Renten bezogen werden. Deshalb stellen die- se kein individuelles, vererbbares Vermögen dar und gehören nicht in die Vermögenssta- tistik. In jenen Fällen, wo das Kapital vor Antritt des Pensionsalters bezogen wird, er- scheint das Vermögen in der Statistik.

Keine Belastung der Familienunter­

nehmen und Erhöhung der Staatsquote Economiesuisse und Gewerbeverband warnen ihre Mitglieder, die Umsetzung der Volksinitiative würde die KMU in Liquiditäts- probleme bringen und damit die Schweizer Familienunternehmen schwächen. Die Initia- tive sieht auf dem Wert der Familienunter- nehmen einen höheren Freibetrag und einen tieferen Steuersatz vor sowie die Möglichkeit, die Steuerschuld in bis zu zehn Jahresraten abzuzahlen. Der höhere Freibetrag und der verminderte Steuersatz würden durch das Parlament festgesetzt. Das bürgerlich domi- nierte Parlament würde ohne Zweifel von die- ser Kompetenz Gebrauch machen. Denkbar wären zum Beispiel ein Freibetrag von 20 Mio. Franken und ein Steuersatz von 5%.

Damit wären schätzungsweise 99% der KMU von der Steuerpflicht enthoben. Bei einem Unternehmenswert von zum Beispiel 50 Mio.

Franken würde so eine Nachlasssteuer von 1,5 Mio. Franken anfallen. Oder 150000 Fran- ken pro Jahr, falls die Steuer in zehn Jahresra- ten beglichen würde. Die Initiative schaffte somit selbst für grosse Familienunternehmen keine unüberwindbaren Probleme. Dies umso weniger, als Unternehmer neben ihrem Be- trieb in der Regel noch weitere Vermögens- werte wie Finanzanlagen und Beteiligungen besitzen, die zur Begleichung der Erbschafts-

steuer herangezogen werden können, ohne dass auf Mittel des Unternehmens zurückge- griffen werden müsste.

Zwei Drittel des Ertrages sind für den Ausgleichsfonds der AHV vorgesehen. So könnte auf künftig nötig werdende Beitrags- erhöhungen verzichtet werden, oder diese liessen sich zumindest abfedern. Das hätte eine positive Auswirkung auf die Gesamtbe- lastung der Arbeitskosten und käme faktisch einer Steuersenkung gleich. Die Kantone könnten über das Drittel des Ertrages, das ihnen zusteht, verfügen. Es stünde ihnen frei, mit dem Mehrertrag, den sie im Vergleich zur bisherigen kantonalen Erbschaftssteuer erhielten, Steuersenkungen zum Beispiel bei der Vermögenssteuer vorzunehmen. Eine Annahme der Initiative führte folglich nicht zu einer Erhöhung der Staatsquote, wie von den Gegnern behauptet wird.

Initiative ist massvoll und fair

Die Initiative fordert keine neue Steuer, sondern eine Steuerreform. Sie räumt mit dem grössten Steuerchaos der Schweiz auf, wo zum Beispiel in einem Kanton eine Erb- schaft an einen Nichtverwandten mit 49%

besteuert wird und in einem anderen über- haupt nicht. Die Steuerreform bewirkt, dass hohe und sehr hohe Erbschaften erstmals be- steuert werden, während viele kleinere Erb- schaften steuerfrei werden.

Der an den Ehepartner gehende Teil des Nachlasses ist steuerfrei. Darüber hinaus gilt ein Freibetrag von 2 Mio. Franken. Weil beim Nachlass des überlebenden Ehepartners auch wieder ein Freibetrag in derselben Höhe gilt, können sogar bis zu 4 Mio. Franken steuer- frei auf die nächste Generation übertragen werden. Die Initiative schont damit kleine und mittlere Erbschaften und fördert so die Vermögensbildung im Mittelstand. Sie be- steuert keine Leistung, sondern einen Ver- mögenszugang, für den der Begünstigte noch nie eine Steuer bezahlt hat. Bleiben sehr hohe Erbschaften unbesteuert, fördert das die un- erwünschte Konzentration der Vermögen in der Hand einiger weniger. Die Erbschafts- steuer ist eine faire Steuer, die dem entgegen- wirkt. Der Steuerertrag kommt der AHV zu- gute und geht damit an die Bevölkerung

zurück.

Eine sinnvolle Steuerreform

Bei der Diskussion um die Erb­

schaftssteuerreform­Initiative, welche Nachlassteile über 2 Mio.

Franken mit 20% zugunsten der AHV besteuern will, stehen drei Fragenkomplexe im Vordergrund:

das Ausmass der Vermögenskon­

zentration, die Auswirkung der Initiative auf die Familienunter­

nehmen und die Wirkung auf die Staatsquote. Mit dem Vorstoss wollen die Initianten die AHV stärken und der steigenden Ver­

mögenskonzentration entgegen­

wirken.

Dr. Hans Kissling Ökonom, ehemaliger Chef des Statistischen Amtes des Kantons Zürich und Mitglied des Initiativ- komitees

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