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Restaurant Frohe Aussicht

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Academic year: 2022

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Restaurant Frohe Aussicht

Rickenstrasse 9 | 8725 Gebertingen ab April 2022 oder nach Vereinbarung Mietdokumentation

Kontakt Gastroconsult AG Reto M. Grohmann

Vizedirektor | Unternehmensberater Dipl. Hotelier-Restaurateur HF / SHL

044 377 54 47

reto.grohmann@gastroconsult.ch

Datum 17. Dezember 2021

Objekt Nr. intern 4712.81 grre

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Inhaltsverzeichnis

Lage │ Standort ___________________________________________________________ 3 Makrolage ________________________________________________________________ 3 Mikrolage ________________________________________________________________ 3 Objektbeschrieb ___________________________________________________________ 4 Eigentümerin ______________________________________________________________ 9 Bisheriges Konzept _________________________________________________________ 9 Zukünftiges Konzept | Kundschaft _____________________________________________ 9 Öffnungszeiten | Betriebsferien ________________________________________________ 9 Raumbeschrieb ___________________________________________________________ 10 Verbindungswege _________________________________________________________ 10 Zustand der Räumlichkeiten _________________________________________________ 11 Investitionen _____________________________________________________________ 11 Berechnung des wirtschaftlich tragbaren Mietzinses │ Berechnungsgrundlagen ________ 11 Vertragskonditionen _______________________________________________________ 12 Anforderungsprofil _________________________________________________________ 14 Auswahlkriterien __________________________________________________________ 14 Vorgehen bei Interesse │ Einsenden folgender Bewerbungsunterlagen _______________ 15 Kontaktadresse für Interessenten _____________________________________________ 15 Rechtliches ______________________________________________________________ 15

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Lage │ Standort Makrolage

Mikrolage

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Objektbeschrieb

Unsere langjährigen Pächter haben nach 8-jähriger Führung das Pachtverhältnis auf anfangs 2022 gekündigt. Aus diesem Grunde suchen wir für unseren Betrieb auf 1. April 2022 oder nach

Übereinkunft einen neuen Gastgeber.

Im Zusammenhang mit der Erstellung einer Solaranlage haben wir 2021 die Gebäudefassade saniert und gleichzeitig die Beleuchtung als auch den Sonnenschutz erneuert.

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Das Restaurant mit Gartenterrasse befindet sich an der Rickenstrasse, welche das Linthgebiet mit dem Toggenburg verbindet. Gegenüber dem Restaurant befindet sich ein grosser Parkplatz mit 15 Parkfelder für Personenwagen. Lastwagen können auf zwei speziell gekennzeichneten Feldern parkiert werden. Unmittelbar vor der Gartenterrasse befinden sich 3 zusätzliche Parkplätze für Autos oder auch Motorräder.

Die Gaststube verfügt über ca. 40 Sitzplätze, angrenzend befindet sich ein kleines Stübli mit ca. 16 Sitzplätzen. Es kann mittels Schiebetüre vom Restaurant abgetrennt werden.

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Die Küche ist zweckmässig eingerichtet. Alle für den Betrieb der Gastwirtschaft erforderlichen Maschinen (inkl. neuer Kaffeemaschine) sind vorhanden.

Gegenüber der Küche steht ein separater Raum für die kalte Küche inkl. einer begehbaren Kühlzelle zur Verfügung.

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Die schöne Gartenwirtschaft bietet Platz für ca. 40 Gäste.

Im 1. Stock der Liegenschaft, direkt über dem Restaurant, befindet sich die Wirtewohnung (4- Zimmer). Wir wünschen, dass die neuen Wirtsleute bei uns Wohnsitz nehmen.

Eine Ausbildung im Gastgewerbe mit entsprechender Berufserfahrung bildet Voraussetzung für eine erfolgreiche Betriebsübernahme. Es muss kein Inventar übernommen werden, sämtliche Maschinen und Einrichtungsgegenstände sind im Besitz der Eigentümer.

Mit der Prüfung von Bewerbern ist Herr Reto Grohmann von der Gastroconsult beauftragt. Er wird bei Eignung Angaben bezüglich Pachtzins machen können.

Gebertingen, im Dezember 2021

Familie Widrig-Wäspi

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Eigentümerin

Das Restaurant Frohe Aussicht ist im Besitz der Familie Widrig-Wäspi.

Bisheriges Konzept

Das bisherige Restaurant Konzept der vorherigen Betreiberin muss nicht übernommen werden.

Die Vormieterin war 8 Jahre selbst im Restaurant Frohe Aussicht tätig.

Zukünftiges Konzept | Kundschaft Ein Ort des Verweilens.

Seitens Vermieterin ist ein zeitgemässes gutbürgerliches Konzept mit saisonal frischen Produkten gewünscht, bei dem viel Herzblut dahinter steht. Es soll weiter währschafte Gerichte geben und für Einheimische sowie auch für Tages- und Langzeittouristen eine Gaststube sein. Die Preise sollen vernünftig sein.

Es ist gewünscht, dass die neuen Mieter selbst in der Wirtewohnung wohnhaft sind.

Öffnungszeiten | Betriebsferien

Die Öffnungstage können von dem neuen Mieter selbst, auf wirtschaftlicher Basis in Absprache mit der Eigentümerin bestimmt werden.

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Raumbeschrieb

UG Kein Untergeschoss

EG Haupteingang

Helle Gaststube mit ca. 40 Sitzplätzen

Stübli mit ca. 16 Sitzplätzen

Buffetausgang zur Gartenterrasse

sonnige Terrasse und Gartenwirtschaft mit ca. 40 Sitzplätzen warme und kalte Gastroküche

Kühl- und Tiefkühlzelle

Lagerraum 1

1. OG Gästetoiletten

4 Zimmer Wirtewohnung mit Küche und separatem Eingang Im Zwischengeschoss noch eine separate Dusche mit WC

2. OG Gehört nicht zum Mietobjekt

Umschwung Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite 15

Parkplätze vor der Gartenterrasse 3

Lastwagen- oder Busparkplätze 2

Verbindungswege

Die Verbindungswege können für eine gastronomische Nutzung als sehr gut betrachtet werden.

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Zustand der Räumlichkeiten

In den letzten Jahren wurde der Unterhalt stetig ausgeführt. Die Gästeräume sind in einem guten Zustand, sauber und gepflegt.

Die maschinellen Einrichtungen und Einbauten entsprechen den heutigen betrieblichen und behördlichen Anforderungen.

Investitionen

Seitens Eigentümerin sind auf die Übergabe hin keine Instandsetzungs- und Auffrischungsarbeiten geplant.

Das Objekt wird ausgebaut vermietet. Folgende Infrastruktur ist vorhanden und wird der Mietpartei zur Verfügung gestellt:

 Küche und Buffeteinbauten

 Heizung, Lüftung, Kälteanlagen, Elektroverteilung

 Gästetoiletten

 Miet- resp. Grossinventar (detaillierte Auflistung ausstehend) o Innen- und Aussenmobiliar

o Herd | Griddle Platte | Ofen o Fritteuse

o Stecker fertige Küchengeräte o Mikrowelle

o Leuchten

o Geschirr-und

Gläserspülmaschine o Kaffeemaschine

o Geschirr | Besteck | Gläser o Kasse

Für die Mietpartei fallen folgende Investitionen an:

 Konzeptspezifische Geräte, Dekoration und Einrichtungen

 Kauf- Kleininventar (detaillierte Auflistung ausstehend) o Wäsche | Vorhänge

o Dekorative Elemente

o Fehlendes Kleininventar o etc.

Berechnung des wirtschaftlich tragbaren Mietzinses │ Berechnungsgrundlagen

 Wir rechnen mit rund 235 Betriebstagen für die Restauration

 Wir rechnen mit einer à-la-carte Sitzplatzkapazität von rund 56 Innensitzplätzen und rund 40 Aussensitzplätze (Terrasse)

 Wir rechnen mit 1 Wirtewohnung

Um nachhaltig erfolgreich zu sein ist die Kostenstruktur (Waren- und Personalkosten) des Branchenspiegels GastroSuisse sind zu unterschreiten

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Vertragskonditionen

Namensgebung Der Name des Restaurants wird grundsätzlich durch die

Vermieterin vorgegeben, kann aber vom MieterIn ergänzt werden.

Betriebsführung Die Vermieterin legt Wert auf eine persönliche Betriebsführung.

Mietvertrag Offizielle Mietvertragsvorlage Version 2019 von GastroSuisse.

Mietbeginn Die Betriebsübergabe ist auf den 1. April 2022 vorgesehen, oder nach Vereinbarung.

Mietvertragsdauer Ausgeschrieben wird ein unbefristeter Mietvertrag für 3 Jahre

Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Der Vertrag kann auf das Ende jeden Monats gekündigt werden, erstmals per 31. März 2025.

Mietzins Der Mietzins für das Restaurant beträgt pro Monat CHF 2‘500 inkl.

Nebenkosten (Heizung, Wasser, Abwasser, Kehricht) und

Wirtewohnung sowie inkl. Gasträume mit Terrasse, eine Garage, Parkplätze und grosszügigem Mietinventar.

Miete ist auf den Monatsersten fällig und monatlich im Voraus zahlbar.

Die Festmiete wird indexiert.

Strom- und Nebenkosten

Die Stromkosten werden vom Eigentümer in Rechnung gestellt.

(Zusammenschluss zum Eigenverbrauch Solar)

Kauf- Kleininventar Käufliche Übernahme des Kleininventars nicht erforderlich. Das grosszügige Mietinventar wird mit einem Gebrauchsleihinventar ergänzt.

Das so genannte Klein- Kaufinventar sowie die mieterseitigen Investitionen ins Grossinventar sind nicht Eigentum der

Vermieterin. Beschaffung, Ersatz und Unterhalt sind Sache der Mietpartei. Die von der Mietpartei getätigten Investitionen sind innerhalb der vereinbarten bzw. effektiven Vertragsdauer zu amortisieren. Es erfolgt auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

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allen Grossinventars, das sich im Eigentum der Mietpartei befindet oder sachenrechtlich der Vermieterin anfiel, auf deren Kosten anweisen.

Gebrauchsleihinventar Geschirr | Besteck | Gläser sowie gewisse steckerfertige Küchengeräte stellt die Vermieterin zur Verfügung. Allerdings sollten Reparaturen anfallen oder teils ersetzt werden müssen, geht das zu Lasten des Mieters.

Kleiner Unterhalt | laufende Kosten

Der Mieter ist verpflichtet, Reparatur- und Unterhaltsarbeiten der den Vertrag umfassenden Fläche sowie des mit dem Mietobjekt verbundenen Miet- und Grossinventars zu leisten.

Die Vermieterin übernimmt die Kosten, welche den Betrag von CHF 500 (exkl. MwSt. und Anfahrtsgebühren) pro Fall übersteigen.

Lieferverträge Es besteht kein Liefervertrag. Die Rückvergütung geht zu Gunsten des Mieters.

Serviceverträge Apparate und Maschinen wie Kühlanlagen sowie Lüftungsanlagen usw. sind periodisch von den Lieferfirmen oder andern anerkannten Fachleuten auf Kosten des Mieters revidieren zu lassen.

Sollten sich dabei grössere Reparaturarbeiten als notwendig erweisen, erteilt die Vermieterin den Auftrag und kommt in diesem Fall auch für die Kosten im Rahmen der Unterhaltsregelung auf.

Bei Betriebsübergabe werden Übergabeservice auf den Maschinen, Apparaten und Einbauten gemacht.

Sicherheiten Als Sicherstellung für die Erfüllung der vertraglichen

Verpflichtungen hinterlegt die Mietpartei drei Monatsmieten auf ein verzinsliches Mieterkautionssparkonto bei der Hausbank der Vermieterin, gemäss den Bestimmungen von Art. 257e OR.

MwSt. Das Mietverhältnis ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht der Mehrwertsteuer unterstellt.

Untermiete Das Objekt darf weder untervermietet noch an einen Dritten übertragen werden.

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Anforderungsprofil

 Gastronomiefachleute mit entsprechendem Leistungsausweis

 Gut-bürgerliches Schweizer Konzept

 Erfahrung mit Betrieben ähnlicher Grösse

 präsenter Gastgeber, Identifikationsfigur

 überdurchschnittliches Qualitätsbewusstsein

 Innovationsgeist, Kenntnis von Branchentrends

 kommunikativ, gastfreundlich

 stabile finanzielle Verhältnisse

Auswahlkriterien

Die Vermieterin wird die neue Mietpartei gemäss den folgenden Kriterien auswählen (in ungefährer Reihenfolge der Gewichtung)

 Persönliche Betriebsführung | Familiäre Verhältnisse

 Eignung von Konzept, Gestaltung und Angebot

 Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen

 Erfahrung mit ähnlichen Betrieben

 Realistische Einschätzung des Umsatzpotenzials

 Bonität

 Einschätzung der Zusammenarbeit

 Ruf als Arbeitgeber und Branchenruf

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Vorgehen bei Interesse │ Einsenden folgender Bewerbungsunterlagen 1. Phase Lesen der Mietdokumentation.

Einreichung der Bewerbung bestehend aus

Lebenslauf

Grobkonzept für die Weiterführung mit Angebot, Preise, Öffnungszeiten, Mitarbeiter, Chef vor Ort

2. Phase Vorstellungstermin beim Berater der Gastroconsult AG in Zürich.

3. Phase Objektbesichtigung mit einem Vertreter der Vermieterschaft.

4. Phase Nachreichen folgender Unterlagen

 Finanznachweis CHF 50‘000.-

Betreibungsregisterauszug

Strafregisterauszug

5. Phase Vorstellungstermin bei der Vermieterschaft 6. Phase Entscheid der Vermieterschaft

Kontaktadresse für Interessenten Gastroconsult AG | Reto M. Grohmann

044 377 54 47 | reto.grohmann@gastroconsult.ch

Nachdem wir alle eingegangenen Bewerbungen geprüft haben, werden wir Sie gerne kontaktieren.

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

Rechtliches

 Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, ein erhaltenes Angebot zu akzeptieren und behält sich im Rahmen der geltenden Rechte vor, gleiche, vergleichbare oder ähnliche Konzepte von

anderen Bewerber/innen umzusetzen

 Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die Ablehnung eines Angebotes zu begründen

 Die Vermieterin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen das Evaluationsverfahren oder den Zeitplan jederzeit zu ergänzen, zu ändern oder zu beenden

 Jede/r Bewerber/in übernimmt alle anfallenden Kosten, Aufwendungen und Verbindlichkeiten, die für die Erstellung seiner/ihrer Bewerbung entstehen

 Provisions- oder Goodwillzahlungen sind ausgeschlossen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Angaben in dieser Dokumentation wird keine Gewährleistung übernommen

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Referenzen

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