Hattingen hat Sicherheit
bei interner Gefährdungseinschät- zung für Menschen, die beruflich, ehrenamtlich und nebenberuflich mit Kindern & Jugendlichen in Kontakt stehen (§§ 8a und b)
Daniela Zeitz (Altersgruppe 0-18 Jahre) Stadt Hattingen
FB Jugend, Schule & Sport/
Erziehungsberatungsstelle Bahnhofstr. 51, 45525 Hattingen Tel. 02324 204 3923
E-Mail: d.zeitz@hattingen.de
Jörg Winterscheid (Altersgruppe 6-18 Jahre) Heilpädagogische Ambulanz Winterscheid Zum Ludwigstal 27, 45527 Hattingen Tel. 02324 38806
Mobil: 0171 5315883
E-Mail: info@winterscheid.com Cordula Buchgeister (alle Altersgruppen) Stadt Hattingen
FB Jugend, Schule & Sport/
Jugendförderung
Bahnhofstr. 51, 45525 Hattingen Tel. 02324 204 3850
E-Mail: c.buchgeister@hattingen.de Juliane Lubisch (alle Altersgruppen) Stadt Hattingen
FB Jugend, Schule & Sport/
Erziehungshilfen
Bahnhofstr. 48, 45525 Hattingen Tel. 02324 204 4232
E-Mail: j.lubisch@hattingen.de
Herausgeber: Stadt Hattingen Der Bürgermeister - FB51
Ziele der InsoFa-Beratung
Das Ziel der InsoFa-Beratung ist, Sie fallbezogen so zu bera- ten, dass es Ihnen als fallverantwortliche/r MitarbeiterIn in Verdachtsmomenten einer möglichen Kindeswohlgefährdung bestmöglich gelingt:
a.) gewichtige Anhaltspunkte bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen.
b.) fundiert einzuschätzen, ob und ggf. inwieweit eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
c.) zu wissen, welche konkreten Schritte bezüglich des weiteren Handelns notwendig sind, um eine mögliche oder drohende Kindeswohlgefährdung abzuwenden und das Wohl des Kindes im Rahmen Ihrer Verantwortlichkeit wirksam zu schützen.
Das Bundeskinderschutzgesetz (§§ 8a Abs. 4, 8b Abs.1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG) verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen sowie Geheimnisträger (Ärzte, Therapeuten etc.) dazu, in Fragen des Kinderschutzes eng miteinander zu kooperieren. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Inanspruchnahme einer Insoweit erfahrenen Fachkraft(InsoFa).
Gem. den nach § 8a Abs. 4 SGB VIII zu treffenden Verein- barungen zwischen den Jugendämtern und Einrichtungen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sind diese bei Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung dazu verpflichtet, eine interne Gefährdungseinschätzung vorzu- nehmen, bei der eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird.
Die InsoFa-Beratung ist ein Angebot für Sie als Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich, ehrenamtlich und nebenberuflich in Kontakt stehen.
Unser Beratungsangebot gem. §§ 8a, 8b des Bundeskinderschutzgesetzes für die Stadt Hattingen
Als Arbeitskreis stehen wir Ihnen in Fragen des Kinderschut- zes immer dann zur Verfügung, wenn Sie in Verdachtsmo- menten einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine externe Beratung in Anspruch nehmen möchten oder müssen.
Die InsoFa-Beratung ist vertraulich, unterliegt der Schweige- plicht und erfolgt auf Wunsch auch anonym. Das Beratungs- angebot ist kostenfrei.
Sybille Koke (Altersgruppe 0-1 Jahr) Familienhebamme
zu erreichen über Melanie Becker Stadt Hattingen
FB Jugend, Schule & Sport/Erziehungshilfen Bahnhofstr. 48, 45525 Hattingen
Tel. 02324 204 4219
E-Mail: m.becker@hattingen.de Silvia Mahle (Altersgruppe 1-6 Jahre) ev. Kita Arche Noah
Friedhofsweg 10, 45527 Hattingen Tel. 02324 61358
E-Mail: ev.kiga.welper@kirche-hawi.de Heidi Teich-Reitzig (Altersgruppe 1-6 Jahren) Erzieherin
zu erreichen über Melanie Becker Stadt Hattingen
FB Jugend, Schule & Sport/Erziehungshilfen Bahnhofstr. 48, 45525 Hattingen
Tel. 02324 204 4219
E-Mail: m.becker@hattingen.de
Kathrin Seibel-Schreck (Altersgruppe 3-18 Jahren) Stadt Hattingen
FB Jugend, Schule & Sport/
Erziehungsberatungsstelle Bahnhofstr. 51, 45525 Hattingen Tel. 02324 204 3924
E-Mail: k.seibel-schreck@hattingen.de