• Keine Ergebnisse gefunden

Neubildungen zum 01.01.2010 + 9,107 VbE Streichungen 2010 insgesamt 0,700 VbE davon: Streichungen zum 01.01.2010 - 0,700 VbE Stellenbestand Stellenplan 2010 – 01.01.10

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Neubildungen zum 01.01.2010 + 9,107 VbE Streichungen 2010 insgesamt 0,700 VbE davon: Streichungen zum 01.01.2010 - 0,700 VbE Stellenbestand Stellenplan 2010 – 01.01.10"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Erläuterung §6 KomHVO

Personal- und Hauptamt 17.02.2010

SG Organisation/Personalmanagement 831008 Ge

Az.: 10 42 03

Stellenplan 2010

Ergänzende Erläuterungen zu den wesentlichen Abweichungen vom Stellenplan 2009 gemäß § 6 Abs. 2 KomHVO

Entwicklung Stellenbestand

Stellenbestand Stellenplan 2009 928,948 VbE

kw 01.01.-31.12.2009 -0,000 VbE

Ende des Haushaltsjahres 2008 928,948 VbE

2010:

Neubildungen zum 01.01.2010 + 9,107 VbE

Streichungen 2010 insgesamt 0,700 VbE

davon: Streichungen zum 01.01.2010 - 0,700 VbE Stellenbestand Stellenplan 2010 – 01.01.10 937,355 VbE Stellenbestand Stellenplan 2010 – 31.12.10 937,355 VbE

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In welcher Gesellschaft leben wir eigent- lich? Welche Universitäten brauchen wir für diese Gesellschaft? Welche Universi- tät haben wir gerade? Im Zweifel für den

wichtig. Denn ein erfolgreiches Praktikum soll zu einer Übernahme durch den Betrieb in ein Teilzeitberufsausbildungsverhältnis führen. Während dieses Praktikums wird

1 Auswertungen der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (vorläufige Angaben) 2 Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten. 15 Daten + Konjunktur

Die Maßnahmen dieses Beschlusses sind nicht erforderlich bei Abfällen aus. Einrichtungen, die gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts behandelt wurden (thermische Behandlung

[r]

If your browser does not display the homepage after starting the local webserver, you should disable proxies in your browser configuration. If you cannot do this because of firewall

Danach ist der Staatsgerichtshof zuständig für die Entscheidung von Zweifelsfragen über die Auslegung der Verfassung und andere staatsrechtliche Fragen, die ihm der Senat,

(1) Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 können gemäß § 4 der Landesverordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für