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Beschluss des G-BA über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Klarstellung § 22 Abs. 2 Nr. 1a und redaktionelle Änderung in § 24 Absatz 3 Satz 3

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Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie-

Richtlinie: Klarstellung § 22 Abs. 2 Nr. 1a und redaktionelle Änderung in § 24 Absatz 3 Satz 3

Vom 15. Oktober 2015

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am T. Monat JJJJ beschlossen, die Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Richtlinie) in der Fassung vom 19. Februar 2009, zuletzt geändert am 16. Oktober 2014 (BAnz AT 02.01.2015 B2), wie folgt zu ändern:

I. In § 22 Absatz 2 Nummer 1a werden nach den Wörtern „Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“ die Wörter „(Alkohol, Drogen und Medikamente)“ eingefügt.

II. In § 24 Absatz 3 Satz 3 wird das Wort „Krankenkassen“ durch das Wort

„Krankenversicherung“ ersetzt.

III. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. Oktober 2015

Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende

Prof. Hecken

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