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KÜNSTLICHE INTELLIGENZ (KI) AM ARBEITSPLATZ HERAUSFORDERUNG FÜR DIE MITBESTIMMUNG

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Academic year: 2022

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KÜNSTLICHE INTELLIGENZ (KI) AM

ARBEITSPLATZ – HERAUSFORDERUNG FÜR DIE MITBESTIMMUNG

Dr. Eva Angerler

Privacy Week, 27.10.2021

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INHALTE

• KI am Arbeitsplatz – worum geht’s?

• Beispiele

• Neue Studie

• Auswirkungen auf die AN

• Auswirkungen auf die Mitbestimmung

• Forderungen

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KI AM ARBEITSPLATZ – WORUM GEHT’S?

• Begriff „Künstliche Intelligenz“ („KI“) wird für unterschiedliche Verfahren benutzt

• Es geht dabei um mehr oder weniger selbstlernende Verfahren, die auf der Grundlage von Daten zu Aussagen (Vorhersagen, Entscheidungen) kommen

• Werden dabei direkt oder indirekt personenbezogene AN-Daten verarbeitet, sind deren Interessen betroffen

• Begriff „Algorithmenbasierte Massendatenverarbeitung“ ist

treffender als KI

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KAMERAÜBERWACHUNG UND AUTOMATISCHE ANWEISUNGEN MIT KI IN AMAZON-AUTOS

Vier Kameras, die sowohl den Fahrer als auch die Straße filmen und die Beschäftigten bei bestimmten Ereignissen (z.B.: Abstand halten, Telefonieren am Steuer) zu

Verhaltensänderungen auffordern

Werbevideo von Amazon: Sicherheitssystem, das Unfälle reduziert und Fahrerverhalten trainiert

Videos werden zu 100% gespeichert - automatische Uploads in 16 vordefinierten Fällen

z.B. bei Fahrfehlern, bei hartem Bremsen, bei erkennbarer Müdigkeit, bei Abgelenktheit;

Auswertungen und Bewertungen im Hintergrund

Kontrollmaßnahme verletzt die Menschenwürde - Systemgestaltung sollte Selbstbestimmung der ArbeitnehmerInnen unterstützen:

Fahrer in Gefahrensituationen warnen, Videoaufzeichnungen nur bei Unfall

https://www.oegb.at/themen/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten-am-arbeitsplatz/amazon--unstillbarer-hunger-nach-ueberwachung-

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EXTENSIVE VERHALTENSANALYSE UND

FRAGWÜRDIGE KENNZAHLEN – ANALYTICS MS 365

Im Office-Paket Microsoft 365 werden sämtliche Nutzerdaten gesammelt, verknüpft und ausgewertet - Geschäftsmodell MyAnalytics und Workplace Analytics

Aus diesen Verhaltensprofilen werden Empfehlungen für „produktiveres Arbeiten“

abgeleitet, z. B.:

„Low Quality Meeting“, wenn TeilnehmerInnen während des Meetings E-mails verschicken

„ abgelenkte TeilnehmerInnen“, wenn Terminkollisionen im Kalender eingetragen sind

„ineffizientes E-Mail-Verfassen“, wenn von Standardzeit abgewichen wird

Kriterien und Annahmen für diese Kennzahlen werden nicht offengelegt

Kritik an der Sinnhaftigkeit dieser Kennzahlen

Empfehlung: Analytics-Funktion durch Betriebsvereinbarung ausschließen

https://arbeitundtechnik.gpa.at/2021/02/24/microsoft-hat-die-software-die-gewerkschaft-gpa-hat-die-beratung/

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KUNDENFEEDBACKSYSTEM MIT AUTOMATISIERTER ENTSCHEIDUNG

Kundenfeedbacksystem sammelt Daten über Kundenverhalten: Kunden sollen jeden Kontakt mit dem Unternehmen bewerten

Kundenbewertung mit drei oder weniger Sternen löst automatisierten Prozess aus

Vorgesetzte werden informiert, müssen intervenieren

Die Kundenfeedbacks lassen sich mit den bearbeitenden ArbeitnehmerInnen verbinden – Rückschlüsse auf deren Leistung sind allerdings fragwürdig, denn die Kundenbewertung ist subjektiv und viele Faktoren können dafür ausschlaggebend sein (z.B. Unzufriedenheit mit dem Produkt, das die ArbeitnehmerInnen nicht beeinflussen können)

Betriebsvereinbarung: Keine Verknüpfung von personenbezogenen ArbeitnehmerInnen- Daten mit den Kundenfeedbacks, keine Auswertungen mit personenbezogenen

Vergleichen;

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NEUE STUDIE ÜBER ÜBERWACHUNGSSYSTEME:

Digitale Überwachung und Kontrolle am Arbeitsplatz. Von der Ausweitung betrieblicher Datenerfassung zum algorithmischen

Management?

Autor: Wolfie Christl Wien, September 2021 Gefördert durch AK Digifonds

https://crackedlabs.org/daten-arbeitsplatz

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AUSWIRKUNGEN VON KI AM ARBEITSPLATZ

• KI-Anwendungen bieten enormes Potenzial und enorme Risiken

 KI verändert Arbeitsplätze und verdrängt Arbeitsplätze

 KI trifft Entscheidungen über Personen

• IT-Systeme am Arbeitsplatz werden immer vernetzter und komplexer (oft mit integrierten KI-Anwendungen)

• Einmal eingeführt, sind KI-Systeme schwer zu verändern und vom Betriebsrat zu kontrollieren

• Artikel zu Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt/ im Betrieb:

https://awblog.at/kuenstliche-intelligenz-in-der-arbeitswelt//

https://awblog.at/kuenstliche-intelligenz-im-betrieb//

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HERAUSFORDERUNG: DATENSCHUTZRECHTE DURCHSETZEN

• Beschäftigtendaten werden in fast allen Bereichen der Arbeitswelt verarbeitet

• KI ist mit zentralen Datenschutzprinzipien schwer vereinbar

• Auswertung großer Datenmengen versus Datensparsamkeit

• Anonymität in Frage gestellt

• Datenschutz am Arbeitsplatz ist vom Einzelnen kaum durchzusetzen

• Gefahr der Aushebelung von Mitbestimmungsrechten und damit

verbunden Datenschutzrechten

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VORAUSSETZUNG FÜR DIE MITBESTIMMUNG

• Frühzeitige, prozessorientierte und ergebnisoffene Einbindung von Beschäftigten und Betriebsräten ist nötig: bottom-up-

Ansatz

 Welches Ziel bzw. welcher Verwendungszweck wird mit der Anwendung verfolgt?

 Welche AN-Daten sollen verarbeitet werden?

 Mit welchen Daten sollen diese verknüpft werden?

 Welche KI-Methoden sollen verwendet werden?

 Welche Aussagen soll die Software treffen?

 Nach welchen Kriterien entscheidet die Software?

 Welche Konsequenzen sollen daraus für die betriebliche Praxis abgeleitet werden und wer ist (intern) verantwortlich?

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FORDERUNGEN

• GPA-Forderung: „Künstliche Intelligenz muss menschlich gestaltet werden“

• Verpflichtende Mindeststandards (z.B. bei Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Verbot bestimmter Anwendungen;)

• Unabhängige Kontrollmechanismen (z.B. durch Algorithmenprüfstelle)

• Ausbau und Stärkung der Mitbestimmungsrechte der AN und deren Durchsetzungsmöglichkeiten – betrieblich und überbetrieblich

• Neue Herausforderung: EU-Verordnungsentwurf zu Künstlicher Intelligenz:

• Was bedeutet dieser Regulierungsansatz für die Mitbestimmung?

• Wie können die AN-Interessen dabei umgesetzt werden?

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Referenzen

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