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Sächsische ÄrzteversorgungBeitragswerte 2006 und gesetzliche Rentenversicherung

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Academic year: 2022

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Mitteilungen der Sächsischen Ärzteversorgung

Ärzteblatt Sachsen 2 / 2006 71

II. Gesetzliche Krankenversicherung und Ersatzkrankenkassen 1) Beitragssatz spezifisch für jede Krankenkasse

2) Beitragsbemessungsgrenze 3.562,50 EUR/Monat 3.562,50 EUR/Monat

III. Pflegeversicherung

1) Beitragssatz 1,70 % 1,70 % 2) Beitragssatz für Kinderlose 1,95 % 1,95 % 3) Beitragsbemessungsgrenze 3.562,50 EUR/Monat 3.562,50 EUR/Monat

Lastschriftverfahren 2006 für Beiträge zur Sächsischen Ärzteversorgung Für alle Mitglieder, die mit uns das Last- schriftverfahren vereinbart haben, erfolgt der Lastschrifteinzug 2006 zu den nach- folgend genannten Terminen. Gemäß § 23 Abs. 3 SSÄV werden die Beiträge für angestellte Mitglieder zu jedem Monats- ende und für die in Niederlassung befind- lichen Mitglieder zum Ende eines jeden Quartals fällig, sofern nicht ein monatli- cher Einzug vereinbart wurde.

Monatlicher Lastschrifteinzug Januar 31. 01. 2006 Februar 28. 02. 2006 März 31. 03. 2006 April 28. 04. 2006

Mai 31. 05. 2006

Juni 30. 06. 2006 Juli 31. 07. 2006 August 31. 08. 2006 September 29. 09. 2006 Oktober 30. 10. 2006 November 30. 11. 2006 Dezember 27. 12. 2006 Quartalsweiser Lastschrifteinzug I. Quartal 31. 03. 2006 II. Quartal 30. 06. 2006 III. Quartal 29. 09. 2006 IV. Quartal 27. 12. 2006

Die Termine verstehen sich als Auftrags- termine unserer Bank, das heißt, die Abbuchung von bei der Deutschen Apothe- ker- und Ärztebank eG geführten Konten von Mitgliedern der Sächsischen Ärzte- versorgung erfolgt zu den oben genannten Terminen. Bei Mitgliedern, die für den Lastschrifteinzug ein Konto bei einer anderen Bank bzw. Sparkasse angegeben haben, erfolgt die Belastung Ihres Kontos je nach Bearbeitungsdauer beim jeweili- gen Kreditinstitut.

Wir bitten darum, dass die abzubuchen- den Beträge auf dem Konto zu den oben genannten Terminen verfügbar sind.

Sächsische Ärzteversorgung Beitragswerte 2006 und

gesetzliche Rentenversicherung

Der Bundesrat hat am 21.12.2005 der Festlegung der neuen Rechengrößen in der Sozial- versicherung für das Jahr 2006 zugestimmt.

Somit ergeben sich ab 1. Januar 2006 folgende Werte:

I. Rentenversicherung

1. Beitragssatz für alle Bundesländer: 19,50 %

Arbeitgeberanteil: 9,75 %

Arbeitnehmeranteil: 9,75 %

2. Beitragsbemessungsgrenze: neue Bundesländer alte Bundesländer gültig ab 01.01.2006 4.400,00 EUR/Monat 5.250,00 EUR/Monat

52.800,00 EUR/Jahr 63.000,00 EUR/Jahr Für die Sächsische Ärzteversorgung ergeben sich damit satzungsgemäß folgende Beitragswerte:

1) Höchstbeitrag 858,00 EUR/Monat 1.023,75 EUR/Monat 2) Mindestbeitrag 85,80 EUR/Monat 102,38 EUR/Monat

(1/10 vom Höchstbeitrag)

3) halber Mindestbeitrag 42,90 EUR/Monat 51,19 EUR/Monat 4) Einzahlungsgrenze für 2.145,00 EUR/Monat 2.559,38 EUR/Monat

Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen

(gilt nicht bei Anwendung der persönlichen Beitragsgrenze nach §§ 21, 44 SSÄV) Der Nachweis über die im Jahr 2005 an die Sächsische Ärzteversorgung gezahlten Beiträge wird Ihnen spätestens bis zum 31. März 2006 zugeschickt.

Referenzen

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