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Betriebsanweisung Abbiegen USB Bochum

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Academic year: 2022

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❶Sitzflächentiefe (= Länge der Sitzfläche) einstellen – Abstand zur Kniekehle etwa eine halbe Handbreite

❷Neigung der Sitzfläche einstellen

– leicht nach hinten abfallend, ca. 5 Grad

❸Auf den Sitz ganz nach hinten setzen, Neigung der Rückenlehne einstellen – ca. 15–20 Grad, fast wie beim Pkw

– Rücken soll ganz an der Rückenlehne anliegen

– Winkel zwischen Oberkörper und Oberschenkel 100–115 Grad – kein Druckgefühl oder keine Beengtheit im Bauchbereich

❹Mittleren Pedalwinkel zwischen Ruhestellung und Vollausschlag bestimmen – Ferse soll aufstehen

– Fußwinkel 90 Grad

– Fuß soll beim Betätigen auf der gesamten Pedalfläche aufliegen

❺Sitzhöhe und Sitzlängsverstellung (= Abstand zu Pedalen) einstellen – Pedale müssen gut erreichbar sein

– Oberschenkel sollen auf der Sitzvorderkante aufliegen

❻Kniewinkel überprüfen – 110–120 Grad

❼Lage der Oberschenkel überprüfen

– Oberschenkel liegen leicht auf Sitzvorderkante auf

– kein Druck der Vorderkante auf die Oberschenkel, falls nötig zuerst Sitztiefe, dann nochmals Sitzhöhe und Längseinstellung überprüfen

❽Lenkrad und Instrumententräger richtig einstellen – leicht angewinkelte Arme

❾Lendenwirbelstütze einstellen

– fühlbare Stützwirkung ohne unangenehmen Druck

❿Kopfstütze einstellen

– Oberkante über Augenhöhe Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die

Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,

Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

① Annähern an eine Einmündung/Kreuzung:

- Stehende und sich bewegende Fußgänger und Radfahrer beobachten.

- Blinker rechtzeitig betätigen.

- Bei roter Ampel möglichst 3 m vor Haltelinie stehen bleiben.

- So aufstellen, dass ein optimaler Blick über Rückspiegel möglich ist (nicht schräg).

② Warten an einer Einmündung/Kreuzung:

- Sich nicht nur auf das Umschalten der Ampel konzentrieren,

- sondern auch den rückwärtigen Verkehr über die Rückspiegel beobachten.

③ Abbiegen an einer Einmündung/Kreuzung:

- Vor jedem Anfahren und vor dem Abbiegen entgegenkommenden und rückwärtigen Verkehr (insbesondere Fußgänger und Radfahrer) beobachten.

- Fußgänger und Radfahrer, die sich weiter geradeaus bewegen, haben Vorrang.

- Im Zweifelsfall anhalten und die Situation noch einmal beurteilen.

Grundvoraussetzungen für sicheres Abbiegen:

① Die Scheiben und Spiegel des Fahrerhauses sind sauber und vollständig frei von Schnee und Eis.

② Der Sitz ist richtig eingestellt.

③ Die Spiegel sind optimal eingestellt.

④ Die Sicht nach vorne ist nicht beeinträchtigt durch auf dem Armaturenbrett abgelegte Gegenstände.

⑤ Die Sicht auf die Spiegel und durch die Seitenscheibe ist nicht verdeckt.

⑥ Sie sind nicht abgelenkt, z. B. durch Telefonate, Gespräche mit dem Beifahrer.

⑦ In Ortschaften sollten das Radio oder andere Musikgeräte ausgeschaltet sein.

Die rechte Seitenscheibe sollte – wenn möglich – etwas geöffnet sein. So können Sie Anprallgeräusche oder Warnrufe in kritischen Situationen besser wahrnehmen.

Betriebsanweisung Abbiegen

Das Abbiegen mit einem Lkw/Sattelkraftfahrzeug an Einmündungen und Kreuzungen erfordert vom Fahrer eine Reihe von Vorbereitungen

Verhaltenshinweise für sicheres Abbiegen

Verantwortlich:

Gemäß §9 Abs. 5 StVO

Gilt für:

Stand: 09.07.2018

Verhalten im Gefahrfall / bei Unfällen:

 Bei Aufenthalt von anderen Verkehrsteilnehmern im Gefahrenbereich ist das Abbiegen sofort zu unterbrechen.

 Beobachtung des Verkehrs und Beachtung der aktuellen Gefährdungssituation.

Rettungskette einleiten: Eigensicherung beachten - Absicherung der Unfallstelle - Abwenden zusätzlicher Gefahren - Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen - Notruf veranlassen - Anweisungen der Polizei

befolgen - Vorgesetzte informieren.

Notruf: 112 Auszug § 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Abbiegen

Quellen: Teilweise DGUV; BG

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