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FWM 12 2007 FUK

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Der Feuerwehrmann 12/2007 319

FUK NRW

Blickpunkt Sicherheit

Sicherheits-Forum Feuerwehr: 100 Fachleute diskutieren

Das Interesse am ersten ”Sicherheits-Fo- rum Feuerwehr“ der Feuerwehr-Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen (FUK NRW) war groß: Dabei informierten sich über 100 Fachleute aus Feuerwehren, Land- kreisen und Gemeinden ganz Nordrhein- Westfalens über das Thema ”Sicherheits- aspekte bei Beschaffung und Betrieb von Einsatzfahrzeugen“. Die Veranstaltung am 18. Oktober 2007 in Hagen war schon wenige Tage nach Bekanntmachung ”aus- gebucht“. Mit dem Forum hat die FUK NRW eine neue Veranstaltungsreihe ge- startet, die sich von nun an jährlich mit Si- cherheitsfragen rund um die Feuerwehr beschäftigen wird.

Johannes Plönes, Geschäftsführer der FUK NRW, erläuterte in seiner Begrü- ßungsrede zunächst, warum die FUK NRW dieses von nun an regelmäßige Fo- rum ins Leben gerufen habe: „Prävention ist eine zentrale Aufgabe der Feuerwehr- Unfallkasse. Prävention

und Sicherheit werden durch Menschen gestaltet und gelebt – und dafür sind Wissen und Netz- werke erforderlich.“ Die FUK NRW wolle sowohl bei der Vermittlung von Sicherheits-Wissen als auch beim Knüpfen von Netzwerken Hilfestel-

lung leisten – mit einem jährlichen ”Si- cherheits-Forum Feuerwehr“, kündigt Plönes an.

Das Thema Sicherheit rund um Feuerwehr- fahrzeuge habe die FUK NRW für diese Auftaktveranstaltung aus mehreren Grün- den gewählt: „Fahrzeuge sind langlebige Investitionsgüter der Feuerwehren – aber immer auch mögliche Unfallquellen“, so der FUK-Geschäftsführer. Plönes nannte beispielhaft sogar Todesfälle, die im Be- reich der FUK NRW und auch in anderen Bundesländern mit Einsatzfahrzeugbeteili- gung zu beklagen gewesen seien.

René Schubert von der Feuerwehr Ra- tingen eröffnete die Fachvorträge mit Unfallbeispielen – Unfälle, die sich an schlecht oder gar nicht gesicherten Ein- satzstellen der Feuerwehr ereigneten. In seinem Vortrag stellte er Absicherungs- möglichkeiten, Geräte und ein komplet- tes Konzept vor, mit dem Auffahrunfälle auf Feuerwehreinsatzfahrzeuge verhin- dert werden sollen. Dabei spiele die sorgfältige Absicherung und Ausleuch-

tung des Einsatzortes mit reflektieren- den oder leuchtenden Signalen eine wichtige Rolle. Schubert forderte hierfür eine bundesweit einheitliche Regelung, die es bisher so nicht gebe.

Christoph Rißmeyer von der Feuerwehr Hamburg stellte sein Thema ”live“ vor:

Direkt an den Feuerwehrfahrzeugen de- monstrierte er, welche Vorteile die unter- schiedlichen Hubrettungsgeräte haben.

Ob Drehleiter oder Teleskopmastfahr- zeug – vor Ort gab Rißmeyer den Kolle- gen praktische Entscheidungshilfe für die Fahrzeugbeschaffung.

Ulrich Cimolino, Branddirektor der Feu- erwehr Düsseldorf, beschäftigte sich in seinem Vortrag mit der Frage, welche technischen Anforderungen die Fahrzeu- ge erfüllen müssen. Dabei ging es unter anderem um die Geländegängigkeit und die Anpassung des Fahrverhaltens im Wasser oder bei Waldbränden. Cimolino stellte den Feuerwehrexperten typische Probleme und technische Neuerungen einzelner Fahrzeugmodelle vor.

Thomas Zawadke, selbständiger Bera- tungs- und Entwicklungsingenieur für Fahrzeugtechnik, zeigte den Experten, wie die Kabinengestaltung von Feuer- wehrfahrzeugen technisch aussehen kann und soll. Zentrale Frage hierbei ist die Art der Kabinenvergrößerung, um die Mannschaft zu transportieren. Spe- zielle Aspekte sind die Belüftung oder die Nutzung der Kabinen für weitere Zwecke. Dabei spielen bei der Kabinen- ausstattung auch Fragen wie Entnahme- oder Einstiegshöhen eine Rolle, um die tägliche Arbeit der Feuerwehrleute ergo- nomisch sinnvoll zu gestalten.

Interessante Vorträge, Geräte zum Anfassen: Der Auftakt der neuen Ver- anstaltungsreihe der FUK NRW war ein voller Erfolg. Fotos: Jochen Tack

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320 Der Feuerwehrmann 12/2007

FUK NRW

Feuerwehrsportler laufen sich ”Fit for Fire“

Dass Sport in der Feuerwehr nicht nur Qual und Mühe sein muss, bewiesen ins- besondere die Läufer des ”Lauftreffs“ der Feuerwehr Hilden. Sie starteten gemein- sam erfolgreich beim Feuerwehr-Fitness- lauf und machten deutlich, dass nicht un- bedingt der Sieg, sondern das Mitmachen zählt. Dafür stand besonders einer von ihnen: Lothar Leithäuser, von der Feuer- wehr Hilden, der Mann mit der ”roten Laterne“ am Ende des Starterfelds. Er hatte nicht nur die Lacher auf seiner Sei- te, sondern machte allen klar, dass es nicht unbedingt ums Gewinnen geht.

Insgesamt unterstützte die Feuerwehr- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (FUK NRW) in diesem Jahr im Rahmen ihrer Präventionskampagne ”Fit For Fire“ drei ausgewählte Sportveranstaltungen. Ne- ben den Feuerwehrläufen in Bielefeld und Mönchengladbach engagierte sich die FUK NRW erstmalig auch beim Triathlon in Leverkusen in der Feuerwehr-Wertung.

Das Highlight für die Zehn-Kilometer- Läufer war sicherlich der Start zur Deut- schen Feuerwehrmeisterschaft im Zehn- Kilometer-Straßenlauf. Die Meistertitel sicherten sich Dr. Heike Speckmann von der Berufsfeuerwehr Duisburg und Mar- kus Kessler von der Feuerwehr Hofbie- ber (Saarland). Als beste Mannschaft gingen die Läufer der Freiwillige Feuer- wehr Hilden hervor.

Beim Bielefelder Feuerwehrlauf über die Strecke von fünf Kilometern siegte die Gruppe der Berufsfeuerwehr Biele- feld vor den Gruppen der Löschabtei- lung Lämershagen und der Feuerwehr Augustdorf.

Im Rahmen des Leverkusen-Triathlon (500 Meter Schwimmen, 22,6 Kilometer Radfahren und fünf Kilometer Laufen) trugen die Feuerwehren ihre Landes- meisterschaften im Triathlon aus. Den Ti- tel des Landesmeisters in der Feuerwehr- Wertung errang der Routinier Frank Wiedenhöfer von der Berufsfeuerwehr Gelsenkirchen. Er verwies Michael Hau- ser von der Berufsfeuerwehr Köln und

Stefan Cox auf den zweiten und dritten Platz. Sebastian Schröer vom Löschzug Vorhelm der Feuerwehr Ahlen belegte als Starter einer Freiwilligen Feuerwehr ei- nen sehr guten vierten Platz. Landes- meisterin der Damen wurde Dr. Heike Speckmann von der Berufsfeuerwehr Duisburg. Die Plätze zwei und drei be- legten Ulrike Bresa von der Feuerwehr Mülheim vor Sonja Werthschulte von der Feuerwehr Ahlen, Löschzug Vorhelm.

Ziel der FUK NRW ist es, für die Fit- nessläufe möglichst viele Feuerwehr leute – darunter auch Laufanfänger – zu moti- vieren. Deshalb zählt in den Sonderwer- tungen der FUK NRW nicht, welcher Teilnehmer beziehungsweise welche Mannschaft am schnellsten die Ziellinie

überquert, sondern welche Frei- willige Feuerwehr die teilneh- merstärkste Mannschaft an den Start schicken konnte. Dafür gab es als Anerkennung Pokale und hochwertige Pulsuhren zur Mes- sung der Herzfrequenz. Außer - dem bekam jeder erfolgreiche Teilnehmer zur Erinnerung an den Lauf ein T-Shirt.

Dass die FUK NRW nicht nur Feuer- wehren in Sachen Prävention berät, son- dern auch selber aktiv ist, zeigten zwei Mitarbeiter der Präventionsabteilung – sie nahmen an den Läufen teil.

Um in Zukunft mehr Führungskräfte zu motivieren, bei den Feuerwehrläufen mitzumachen, sind im nächsten Jahr spe- zielle Wehrführer-Wertungen geplant.

Übrigens: Interessierte finden in dem Buch ”Fit for Fire Fighting“ Trainings- pläne und professionelle Lauftipps für Gesundheitssportler. Das Buch haben die Wehrführer über die Kommunen er- halten. Weitere Informationen gibt es unterwww.fuk-nrw.de.

Dietmar Cronauge

Mitmachen und ankommen ist die Devise: Bei den Feuerwehrläufen in Mönchengladbach und Bielefeld gingen viele Feuerwehrleute an den Start.

Foto: FUK NRW

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Der Feuerwehrmann 12/2007 321

FUK NRW

Unfallversicherungsschutz: Passgenaue Leistungen

Die Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein- Westfalen (FUK NRW) verdeutlicht mit ihrem Namen: Sie steht für die Präven - tion von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Außerdem bietet die FUK NRW den Mitgliedern der Frei- willigen Feuerwehren in Nordrhein- Westfalen Versicherungsleistungen bei Unfällen, die im Zusammenhang mit den Risiken der Tätigkeiten für und in der Feuerwehr geschehen. Das gilt ganz be- sonderes für alle, die ehrenamtlich in der Feuerwehr tätig sind. Dennoch tauchen in der Praxis immer wieder Fragen zum Versicherungsschutz der Ehrenamtli- chen auf, zum Beispiel:

„Aber ich arbeite ehrenamtlich für das Wohl der Allgemeinheit und ris- kiere dabei mein Leben. Wieso bin ich da nicht ausnahmslos bei allen Verrichtungen für die Feuerwehr versichert?“

Der Grund dafür ergibt sich aus dem Gesetz: Nicht jeder Gesundheitsscha- den, der während der Tätigkeit für die Feuerwehr eintritt, ist danach auch ein Arbeitsunfall oder genauer, ein Feuer- wehrdienstunfall. Das Siebte Sozialge- setzbuch (SGB VII) und die ständige Rechtsprechung haben Grundsätze auf- gestellt, auf die die FUK NRW ihre Ent- scheidungen stützen muss.

In § 8 SGB VII regelt der Gesetzgeber, dass ein Arbeitsunfall nur dann vorliegt, wenn er infolge einer versicherten Tätig- keit passiert. Wichtig ist hier, dass Unfäl- le zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse sind, die – was rechtlich wesentlich ist – zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod füh- ren.

Diese Voraussetzungen müssen zum ei- nen voll bewiesen sein und zum anderen in einem begründeten Zusammenhang zueinander stehen. So muss der Gesund- heitsschaden infolge des äußeren Ereig- nisses entstanden sein. Und gleichzeitig muss der Unfall durch die versicherte Tätigkeit geschehen sein. Keine einfache

Materie, die durch einige Beispiele ver- deutlicht werden soll.

Muskelfasern können reißen

Beispiel Nummer eins: Im Rahmen des Leistungsnachweises verspürt der Frei- willige Feuerwehrmann Otto beim Staf- fellauf plötzlich einen Schmerz in der rechten Wade. Der Durchgangsarzt leitet die Behandlung zu Lasten der Kranken- kasse ein, weil ein Unfall im Feuerwehr- dienst nicht vorgelegen hat.

„Wieso – das ist doch bei der Feuer- wehr passiert?“

Warum ist das kein Unfall im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung?

Ein Unfall ist danach so definiert: Es ist ein von außen auf den Körper einwirken- des Ereignis, welches zu einem Gesund- heitsschaden geführt hat. Übliche Abläu- fe wie Laufen, Gehen oder Hinhocken

sind danach keine Unfälle. Es sind viel- mehr kontrollierte Körperbewegungen.

Und plötzlich kam die ”Hexe“

Beispiel Nummer zwei: Die Feuerwehr- frau Miriam wurde zu einem Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Als sie auf dem Weg zum Einsatz ihre Jacke

verliert und sich danach bückt, spürt sie plötzlich einen Schmerz im Bereich der Lendenwirbelsäule und kann sich nicht mehr bewegen. Im Krankenhaus sagt man ihr, dass ein Hexenschuss kein Ar- beitsunfall sei und dass die Heilbehand- lung zu Lasten der Krankenkasse einge- leitet werde.

„Aber der Schmerz kam doch plötz- lich, als ich mich gebückt habe!“

Der Laie spricht hier auch vom ”Hexen- schuss“, den Miriam im Einsatz erlitten hat. Schmerzen dieser Art sind Ausdruck einer persönlichkeitsgebundenen He- xenschussneigung und damit zusam- menhängender, ungewollter Vorgänge.

Ähnliches läuft zum Beispiel ab, wenn sich jemand verschluckt, auf die Zunge beißt oder sich verspricht. Beim Hexen- schuss deutet es auf eine Lockerung im Bewegungssegment hin oder auf Ver- schleiß. Auch in diesem Fall liegt kein

Unfallereignis vor. Denn das kontrollier- te Anheben von Lasten stellt eine wil- lensgelenkte und kontrollierte Körperbe- wegung dar, die die Voraussetzungen des Unfallbegriffes nicht erfüllt. Dass etwas von außen auf den Menschen einwirken muss, damit es sich um einen Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversiche- rung handelt, grenzt alle Merkmale aus,

Klarer Fall: Bei einer Übung im Feuerwehrdienst sind die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in

Nordrhein-Westfalen gegen Unfälle versichert. Foto: FUK NRW

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322 Der Feuerwehrmann 12/2007

FUK NRW

Kette gerissen: Motorsäge schlug in den Oberschenkel

die krankhaft im Inneren des menschli- chen Körpers liegen.

Keine schöne Geburtstagsfeier Beispiel Nummer drei: Sven ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Für die Fei- er zu seinem 25. Geburtstag hat er die Fahrzeughalle der Feuerwehr gemietet.

Neben den Kameraden und dem Wehr- führer hat er noch Freunde, Verwandte und Bekannte eingeladen. Als er sich eine Wurst vom Grill nehmen will, verbrennt er sich. Auch hier kein Arbeitsunfall. Der Grund: Bei der privaten Geburtstagsfeier handelt es sich weder um eine feuer- wehrdienstliche Gemeinschaftsveranstal- tung noch um eine Öffentlichkeitsveran- staltung der Feuerwehr.

Anders als private Feiern sind feuer- wehrdienstliche Gemeinschaftsveran- staltungen Tätigkeiten im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr. Wer an einer solchen Veranstaltung teilnimmt, ist also auch gegen Unfälle versichert. Doch woran erkennt man, ob es sich um eine

feuerwehrdienstliche Veranstaltung han- delt? Solche Veranstaltungen der Feuer- wehr müssen bestimmte Voraussetzun- gen erfüllen.

Voraussetzungen für feuerwehr- dienstliche Veranstaltungen:

• Die Führungskraft billigt, fördert die Veranstaltung oder beruft sie selbst ein; dies geschieht in der Regel durch oder auf Veranlassung des Wehrführers.

• Die Führungskraft ist selbst anwe- send oder lässt sich durch eine ande- re Führungskraft vertreten.

• Kein Feuerwehrangehöriger wird von der Teilnahme ausgegrenzt, und tatsächlich nehmen mindestens 25 Prozent der Feuerwehrangehörigen an der Veranstaltung teil.

• Ein kameradschaftlicher Gemein- schaftszweck wird verfolgt. Das heißt, Ziel der Veranstaltung ist es, die Verbundenheit zwischen Wehr- führung und Feuerwehrangehörigen zu stärken.

• Die Veranstaltung ist vom Träger des Brandschutzes – der Stadt oder der Gemeinde – autorisiert.

Beginn und Ende der Veranstaltung er- geben sich in der Regel aus dem Dienst- plan und werden durch die zuständige Führungskraft festgestellt. Erklärt sie eine Veranstaltung für beendet, endet da- mit auch der dienstliche Teil. Feuerwehr- leute, die jetzt noch weiterfeiern, tun dies grundsätzlich in privater Verantwor- tung.

Wer nach zwei Stunden immer noch da ist, dessen Unfall ist laut Rechtspre- chung als privat anzusehen. Innerhalb dieser zwei Stunden kann der private Charakter einer dienstlichen Beurteilung weichen. Aber auch hier gilt, dass dafür nachvollziehbare, von der Wehrführung getragene, dienstliche Belange vorliegen müssen, die den privaten Charakter nach dem offiziellen Ende einer Veranstaltung überlagern müssen.

Heike Kleine

Beim Arbeiten mit der Motorkettensäge besteht nicht nur Gefahr für denjenigen, der die Säge bedient, sondern auch für alle, die sich zu nah am Geschehen auf- halten. Das zeigte jetzt ein Unfall, von dem die Feuerwehr-Unfallkasse Nord- rhein-Westfalen (FUK NRW) erfahren hat.

Bei einer Übung mit der Motorkettensä- ge arbeitete ein Feuerwehrangehöriger, der ordnungsgemäß seine komplette Per- sönliche Schutzausrüstung trug, in drei Metern Höhe mit der Säge. Er stand auf einem Gerüst, um die Sägearbeiten an einem Baum durchführen zu können.

Direkt nach dem Ansetzen der Säge an den Baum riss die Kette. Sie traf einen Feuerwehrkameraden, der vier Meter entfernt stand. Ein Stück der zerrissenen Kette prallte durch die Einsatzjacke und Jeans auf den linken Oberschenkel und verletzte den Feuerwehrmann schwer. Er

musste sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Dort wurde das Kettenstück aus dem Bein entfernt und die Wunde ge- näht. Gefahr besteht also beim Einsatz der Motorkettensäge nicht nur für den

Sägeführer selbst, sondern auch für alle, die sich im Arbeitsbereich der Säge auf- halten. Es ist daher dringend zu raten, dass sich nur diejenigen Feuerwehrange- hörigen im Gefahrenbereich einer Mo- torkettensäge aufhalten, die unmittelbar an der jeweili- gen Arbeitsaufgabe beteiligt sind.

Außerdem ist es sinnvoll, dass im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ge- prüft wird, welche Persönli- che Schutzausrüstung für die jeweilige Tätigkeit erforder- lich ist. Darüber hinaus soll- te es für jeden Löschzug selbstverständlich sein, Ar- beitsmaterial wie Motorsä- gen und -ketten regelmäßig zu überprüfen und zu war- ten.

Stephan Burkhardt

Die Arbeit mit der Motorsäge kann gefährlich sein: Für alle Betei- ligten ist deshalb besondere Vorsicht geboten. Foto: FUK NRW

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