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Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungengegen die Sicherheit der Seeschiffahrt

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Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt

SeeSchSiÜbk

Ausfertigungsdatum: 10.03.1988 Vollzitat:

"Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt vom 10.

März 1988 (BGBl. 1990 II S. 496)"

Fußnote

G v. 13.6.1990 II 494

In Kraft gem. Bek. v. 16.6.1992 II 526 mWv 1.3.1992

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3 des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt wendet Schweden Artikel 3 ter des