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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen imNennwert von 5 Deutschen Mark (Dürer-Gedenkmünze)

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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Dürer-Gedenkmünze)

Münz5DMBek 1972

Ausfertigungsdatum: 15.11.1972 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Dürer- Gedenkmünze) vom 15. November 1972 (BGBl. I S. 2083)"

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(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S.

323) ist aus Anlaß der 500. Wiederkehr des Geburtstages von Albrecht Dürer eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte im Bayerischen Hauptmünzamt, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.

(2) Die Münzen werden ab 12. Dezember 1972 in den Verkehr gebracht.

(3) Der Entwurf der Münze stammt von Professor Fritz Nuß, 7051 Strümpfelbach.

(4) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.

(5) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

(6) Die Bildseite zeigt in der oberen Hälfte des Feldes das Monogramm Albrecht Dürers "A D", darunter die Aufschrift

   "ALBRECHT DÜRER"

 und die Jahreszahlen "1471 1528".

(7) Im gleichen Stil wie die Bildseite ist auch die Wertseite gestaltet. In der oberen Hälfte des Feldes steht der Bundesadler, im Mittelfeld die Aufschrift

   "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND",

 darunter die Wertziffer "5" und die Wertbezeichnung    "DEUTSCHE MARK".

 Die in 19 und 71 geteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes befindet sich am äußeren Rand des Bogens der Wertziffer.

(8) Der glatte Münzrand trägt die vertiefte Inschrift    "DER ALLER EDELST SINN DER MENSCHEN IST SEHEN".

 Zwischen den Worten "SEHEN" und "DER" ist ein kleiner Punkt eingeprägt.

(9) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r f ü r W i r t s c h a f t u n d F i n a n z e n Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1972, 2084

Referenzen

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