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Mitteilung Aufhebung Stallpflicht

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Academic year: 2022

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Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen

Freie

Hansestadt Bremen

Mitteilung des LMTVet Geflügel darf wieder an die frische Luft

Nach einem halben Jahr im Stall kann am Sonntag, 09.05.2021 das Geflügel im Land Bre- men endlich wieder raus! Der Lebensmittelüberwachungs- Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen hebt die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel auf. Diese Maßnahme ist mit den umliegenden Kreisen abgestimmt. Lediglich der Landkreis Cuxhaven und der Zweckverband Jade Weser warten aufgrund der in Küstennähe weiterhin nachgewiesenen Fälle von hochpathogener aviärer Influenza in Wildvogelbeständen und der in den Kreisen vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe ab.

Im Land Bremen sind noch in der Hemelinger Marsch sowie auf der Luneplate einige Weiß- wangengänse, Höckerschwäne und Nilgänse zu finden. In den übrigen Rastgebieten (Block- land, Wümmeniederung, Werderland, Niedervieland) sind die Rastvögel abgezogen. Grau- und Kanadagänse sind inzwischen heimisch und brüten bereits.

Die lange Aufstallungsphase hat das heimische Geflügel stark belastet, sodass bei der Gü- terabwägung in der jetzigen Situation der Tierschutzaspekt gegenüber einem ggf. noch vor- handenen Restrisiko ausschlaggebend für die Aufhebung der Stallpflicht war.

Alle Geflügelhalter werden gebeten, auch weiterhin Biosicherheitsmaßnahme zu beachten und insbesondere das Geflügel nicht unter freiem Himmel zu füttern. Auch sollen sie ihre Tiere im Auge behalten und den Veterinärdienst informieren, wenn Tiere plötzlich verenden.

Es bleibt abzuwarten, wie das Geflügelpestgeschehen sich im kommenden Herbst mit Rückkehr der Rastvögel entwickeln wird. Aufgrund der großen Mengen an Zuggänsen, die sich mit den heimischen Wildgänsen in den avifaunistisch wertvollen Gebieten mischen, be- stehen dann wieder Gefahren, dass das Virus in die heimischen Wildvogel- und Wildgeflü- gelpopulationen und in die Haustierbestände eingeschleppt werden kann.

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