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MOBILES ARBEITEN UND HOME OFFICE ERMÖGLICHEN UND FAIR GESTALTEN

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Academic year: 2022

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Impressum/Herausgeber: Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand ∙ V.i.S.d.P. Reiner Hoffmann ∙ Henriette-Herz-Platz 2 ∙ 10178 Berlin ∙ November 2019

Der DGB setzt sich ein für:

• einen gesetzlichen Anspruch auf selbstbestimmtes mobiles Arbeiten.

• die Einhaltung des Rechts auf Nicht-Erreichbarkeit.

• die Einhaltung der täglichen Höchstarbeits- und Ruhezeiten nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz.

Der DGB hat im Juni 2019 ein „Diskussionspapier für einen gesetzlichen Ordnungsrahmen für selbstbestimmtes mobiles Arbeiten“ beschlossen:

https://www.dgb.de/-/Z55

Wegweisende Tarifverträge:

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG):

Tarifvertrag zur Zukunft der Arbeit im Rahmen der Digitalisierung im DB-Konzern (TV Arbeit 4.0 EVG 2018):

https://www.evg-online.org/

IG Metall Baden Württemberg:

M+E Industrie Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018:

https://www.bw.igm.de/tarife/

Recht auf Home Office schaffen

Obwohl das Homeoffice öffentlich viel diskutiert wird, ist die Verbreitung eher gering. Nur zwölf Prozent der Be- schäftigten nutzen diese Option. Gerade einmal 37 Prozent der Betriebe schaffen hierzu überhaupt die Möglichkeit (IAB 2019). Selbst bestimmtes mobiles Arbeiten ist nicht in jedem Job möglich, aber das vorhandene Potential wird nicht aus- geschöpft. Viele Beschäftigte wollen die Digitalisierung für mehr zeit liche Flexibilität nutzen, doch Wunsch und Wirklich- keit liegen weit auseinander. Oft scheitert der Wunsch schon an den Vorgesetzten. Deshalb fordert der DGB einen neuen Rechtsanspruch auf selbstbestimmtes mobiles Arbeiten für alle Beschäftigten, deren Arbeitsplätze das grundsätzlich möglich machen. Dabei geht es nicht um ein „ganz oder gar nicht“, sondern um die Möglichkeit, zeitweilig auch mal von Zuhause oder frei zu wählenden Orten arbeiten zu können.

Dies muss für die Beschäftigten allerdings immer freiwillig bleiben – und betrieblich gut organisiert werden.

Home Office braucht klare Regeln

Mobile Arbeit ist auch mit Risiken verbunden, denn auch mobile Arbeit muss planbar sein und braucht klare Grenzen.

Deshalb soll das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit, welches den Beschäftigten im Prinzip vertraglich garantiert ist, gestärkt werden. Ausufernde Verfügbarkeitserwartungen von Arbeit- gebern dürfen nicht zum Standard der digitalen Arbeitswelt werden. Die Privatsphäre der Beschäftigten soll deshalb bes- ser vor dem Zugriff der Arbeitgeber geschützt werden. Die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Arbeitszeiterfas- sung sollte dabei helfen, die Grenzen deutlicher zu markieren.

Eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes zur Verlängerung

der täglichen Arbeitszeiten oder Verkürzung der Ruhezei- ten lehnt der DGB auch bei mobiler Arbeit strikt ab. Deshalb soll der Rechtsanspruch mit einem Schutzrahmen verbunden werden. Dieser Rechtsanspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbei ten soll durch die Tarifvertragsparteien und durch die Mitbe stimmung der Betriebsparteien ausgestaltet werden:

durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Dienstver- einbarungen.

MOBILES ARBEITEN UND HOME OFFICE ERMÖGLICHEN UND FAIR GESTALTEN

Ob im Café oder in den eigenen vier Wänden im Homeoffice: Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten, mobiler und flexibler zu arbeiten. Die Vorteile liegen auf der Hand: keine langen Pendelzeiten, selbstbestimmte Verteilung der Arbeit über den Tag und damit eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

DIGITALISIERUNG # 2

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