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Offensive Prozessführung und Vermittlung

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Academic year: 2022

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grünes blatt » Sommer 2011

Auffällig sind konkret drei Proble- me, die oft zu einer Vermittlungs- schwäche unserer Zusammenhänge führen:

1. Geringes Bewusstsein der An- wender_innen offensiver Methoden warum sie diese benutzen

In unseren kleinen Kreisen ist offensi- ve Prozessführung inzwischen regel- recht hip. Die Entscheidung für die Methodik fällt dann gerne mal sehr schnell. Dadurch fehlt dann aber auch oft eine persönliche Reflektion über Sinn und Unsinn dieser Strate- gie. Die Fähigkeit, diesen Punkt dann anderen weiter zu vermitteln, ist dementsprechend.

Das gilt insbesondere auch für eine eigene, grundsätzliche politische Ana- lyse über Rolle und Charakter der Justiz, die (wenn überhaupt vorhan- den) oft auf dem Niveau von gegen- seitig übernommenen Schlagworten und Versatzstücken liberal-bürgerli- cher Ideologie bleibt.

2. Zu häufig reiner Konsum der Me- thodik statt Vorbereitung und Ausein- andersetzung mit dem konkreten Fall Es ist nicht grundsätzlich schlecht, dass die offensive Prozessführung konsumierbar ist. Damit ist z.B. ge- meint, dass es inzwischen manchmal reicht, sich die fertigen Anträge von anderen auszudrucken und zu stel- len, um einen Verhandlungstag plat- zen zu lassen. So lässt sich Zeit und Energie sparen, was durchaus sinn- voll sein kann. Aber eben gerne mal auf Kosten der Vermittelbarkeit geht.

Wer die Anträge die er/sie stellt nur vom flüchtigen Durchlesen am Tag davor kennt, wird ihre Inhalte oft nicht überzeugend rüberbringen können. Wer sich seine Strategie an- derswo zusammenklaubt statt sie selbst zu entwickeln, wird sie häufig nicht gut begründen können. Neben dem Problem der Außenvermittlung ist dieser Aspekt selbstverständlich

auch entscheidend für die Selbstsi- cherheit mit der Angeklagte auftre- ten.

3. Abgrenzungsunschärfe ob juri- stisch/politische oder persön-

lich/emotionale Unterstützung benö- tigt wird

Klingt vielleicht auf den ersten Blick nicht nach einem Problem der Ver- mittlung, ist es letztlich aber doch.

Wenn es gut läuft (und das tut es nicht immer!) kriegen Angeklagte ein gewisses Maß und Rechtsbera- tung und politischer Solidarität aus unseren Zusammenhängen. Die psy- chologischen Seiten der Repression, der Zusammenhang der Verteidigung mit der Persönlichkeit der Angeklag- ten usw. bleibt dagegen oft auf der Strecke. Wer sich mit einem Verfah- ren einfach nur schlecht fühlt, aus psychologischen Gründen nicht rich- tig vorbereiten kann, etc. wird auch keine gute Öffentlichkeitsarbeit ma- chen können.

Letztlich ist es so, dass Personen die nicht zum engsten Szenekreis ge- hören (seien es bürgerliche Unterstüt- zer_innen oder „Laufkundschaft“) nach einem offensiv geführten Pro- zess oft mit wenig Verständnis und vielen Fragen den Heimweg antre- ten. Unklar ist beispielsweise häu- fig/immer wieder/manchmal:

Wozu die ganzen sinnlosen Anträ- ge? Geht es wirklich um den Inhalt oder um das Nerven? Warum erzählt die Angeklagte so wahnsinnig viel, was zwar interessant ist, aber irgend- wie komisch an dieser Stelle er- scheint? Warum nervt das Publikum so? Bringt das was? Gefährdet das nicht die Angeklagte? Darf die Rich- terin/die Justizwachtmeister_innen das? Wie sollte das Verhältnis zwi- schen Polizei und Justiz sein? Also eigentlich?

Was zur Hölle tun die da? Die re- den ja mit Richtern! Machen die et- wa Aussagen zum Vorwurf? Die be-

nutzen ihre Rechte, um einen Ge- richtsablauf zu stören, dass kann ja nicht sein, dass die unsere Rechte so misshandeln. Die sollen mal froh sein, dass die sich in Deutschland verteidigen dürfen. In anderen Län- dern ist ja alles viel schlimmer. Wo- hin soll das alles führen? Aber ihr habt doch Grundrechte, seid doch froh, dass wir so etwas haben. Ihr be- schmutzt damit unser Rechtssystem.

Auf diese Fragen wollen wir an dieser Stelle keine Antworten formu- lieren, dafür verweisen wir auf das Flugblatt „Hallo...? Geht’s noch?

Zur Vermittlung möglicherweise un- konventioneller Prozesstrategien“.

Soweit die Kritik am Ist-Zustand.

Wir wollen im folgenden ein paar Lösungsansätze vorschlagen:

Bessere Anträge

Einiges was wir schreiben ist juri- stisch schon ziemlich gut. Dafür hat es keinen über Juristerei hinausge- henden Inhalt. Das führt dann häu- fig zu einer ziemlich langweiligen Dramaturgie, und ist für viele, die nicht eh schon von offensiver Pro- zessführung überzeugt sind, unver- ständlich. Verfahren sollten nicht nur juristisch, sondern auch politisch gewonnen werden. Anträge sollten daher auch über den formaljuristi- schen Rahmen hinausgehen. Unsere Inhalte sind dabei nicht nur der poli- tische Kontext der kriminalisierten Aktionen, sondern auch die Begrün- dung für unsere Strategie vor Ge- richt.

Freies Reden verbessern / sponta- nes Agieren erlernen

Naturgemäß fällt es unterschiedli- chen Menschen unterschiedlich schwer, schlagfertig auf das Agieren der Gerichte zu reagieren. In jedem Fall ist es für die Vermittlung loh- nend, sich diese Fähigkeiten so weit es eben geht anzueignen.

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Offensive Prozessführung und Vermittlung

(vega) Der folgende Text entstand bei dem ersten Laienverteidigungstreffen in der Projektwerkstatt Saasen, ausgehend von einem kollektiven Diskussionsprozess.

In den letzten Jahren wurden erfreulicherweise die Methoden der offensiven/kreativen Pro-

zessführung in Strafverfahren zunehmend verbreitert und verbessert. Während immer mehr Men-

schen diese Methoden anwenden, können sie häufig nicht überzeugend nach außen vermitteln,

warum sie das tun. Wir denken, da muss sich was ändern, und wollen mit diesem Papier Denk-

und Diskussionsanstöße dafür liefern. Alles, was hier steht, ist als These gemeint – es soll und

kann keine einfache Linie vorgeben, durch deren Einhaltung alles gut wird.

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grünes blatt » Sommer 2011

Zwischenrufe aus dem Publikum Auch hier sollte reflektiert werden, was zu einer Vermittlung an Außen- stehende beiträgt, und was nicht.

Diskussionsverhalten

Wir sollten da, wo es notwendig er- scheint, untereinander solidarische Kritik an der Art und Weise üben, wie (offensive) Prozesse von uns ge- führt werden. Wir brauchen eine De- batte über Sinn und Unsinn offensi- ver Prozessführung, über unsere Ziele und die unterschiedlichen Ana- lyen von und Kritik am Justizappa- rat. Wir brauchen eine bessere Streit- kultur und einen inhaltlichen Austausch untereinander.

Materialen für die Außenarbeit er- stellen

Das gilt sowohl für den formalen Ab- lauf eines Gerichtsprozesses, als auch für die inhaltliche Begründung der Offensiv-Strategie. Denkbar wäre z.B. ein Flugblatt, was sich an die Beobachter_innen eines Gerichtspro- zesses richtet. Anfänge hierfür wur- den schon gemacht.

Emotionalen Support verbessern Neue Rolle: Vermittler

So wie es bei vielen Prozessen Men- schen gibt, die sich z.B. für das Schreiben des Protokolls verantwort- lich fühlen, sollte es routiniert Perso- nen geben, die gezielt mit dem Publi- kum das Gespräch suchen und ihnen die Art und Weise der Prozessfüh- rung erklären.

Der Vollständigkeit halber an die- ser Stelle auch noch eine Aufzählung weiterer Rollen, die sich bereits be- währt haben:

Pressekontakt, Ablaufprotokoll, Zi- tateprotokoll (um in Befangenheitsan- trägen oder Pressearbeit wörtliche Zi- tate von Richter_innen und Staatsanwält_innen verwenden zu können), Zeugengespräche verhin- dern durch auf dem Gang sitzen, Rauswürfe beobachten (evtl. Justiz- wachtmeister/ Polizei fotografieren, dokumentieren), Zwischenrufe (Ner- ven, rauswerfen lassen, Pausen er- zwingen, Gründe und Vorgänge pro- duzieren, mit denen Angeklagte weiterarbeiten können), Mahnwache vor dem Gericht.

Publikumstraining

Für Prozessinteressierte, die keine Lust/Zeit auf ein komplettes Pro- zesstraining haben, können kurze, rei- ne Publikumstrainings angeboten werden.

Über das Nennen dieser formalen Ansätze hinaus sollten wir aber auch stärker diskutieren, welche Ziele und Analysen wir mit der offensiven Pro- zessführung verbinden. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den konkre- ten Zielen einerseits und andererseits den politischen Einschätzungen, die dazu führen, eine Strategie zu wäh- len, die in der Regel mit der Autori- tät des Gerichts in Konflikt gerät.

Konkrete Ziele können z.B. sein:

Angst nehmen, Aktionsfähigkeit er- höhen, Lehren für künftige Aktionen ziehen, unregierbar sein, Obrigkeit anzweifeln, Herrschaft enttarnen, Un- ruhe stiften, Normalität durchbre- chen, eigene Zurichtung überwinden, konsequent handeln und Integrität wahren, letztlich widerständig blei- ben, Motivation schöpfen, Geschehen lenken und inhaltlich gestalten, Uto- pien benennen, die Möglichkeit der Verbindung von effektiver Einzelfall- verteidigung und Gesellschaftskritik, Justizbetrieb ins Stocken bringen, ...

Mögliche Elemente einer Kritik, vor deren Hintergrund eine offensi- ve Prozesstrategie gewählt wird, können unter anderem sein:

Steuergeldverschwendung durch Ju- stiz, Permanenter Rechtsbruch, Ur- teilsfabrik, Kriminalisierung sozialer Bewegungen, Bejahung von staatli- chen Gewaltverhältnissen/Staatslo- gik, Waffen- bzw. gewaltgestützter Apparat, Strafe ist als Konzept be- kloppt, Zerstörung von Existenzen, Binäres Weltbild, schwarz-weiß-Lo- gik, Schützt Eliten, Antiemanzipato- risch weil keine Konfliktlösung und keine Verbesserungen für die Zu- kunft, Gesetze sind doof weil Verre- gelung des gesellschaftlichen Lebens von Oben anstatt Freier Menschen in Freien Vereinbarungen, Teil des Machtapparates, Aufrechterhaltung des Status Quo/bestehender Herr- schaftsverhältnisse, Schützt die Grundlagen des Kapitals wie z.B.

das Privateigentum, Kapitalistische Gesellschaften sind grundsätzlich ge- waltförmig (z.B. wegen Ausschluss Vieler vom gesellschaftlichen Reich- tum, und erzwungener Konkurrenz), Gerichte wenden also gegen die Fol- gen des eigenen Handelns stumpf noch mehr Gewalt an, Doofe Klamot- ten, ...

Auch wenn es einigen in unseren Zusammenhängen wichtig ist, bein- haltet die Entscheidung für eine of- fensive Prozessführung nicht automa- tisch eine Ablehnung der Justiz an sich. Argumente wie das Verschwen- den von Steuergeldern und die Kri-

tik am Fließbandbetrieb in den Ge- richten mögen gut begründbar sein, stellen aber allein genommen nicht die Justiz an sich, sondern nur ihre konkrete Form in Frage sein. Auch die Kritik an Rechtsbrüchen durch Richter_innen und Kriminalisierung bedarf einer gewissen Zuspitzung, um wirklich in einer radikalen Gesell- schaftskritik zu münden.

Zwischen dem Einfordern von Rechten sowie Verweisen auf demo- kratische Gepflogenheiten und tat- sächlich radikaler Justizkritik und –ablehnung in Zusammenhang mit re- volutionärer Politik liegt ein großer Unterschied, der oft von uns unter- schätzt wird. Wer aber eine solche radikale Kritik vertritt, und sich vor Gericht (sinnvollerweise) dennoch auf die Gesetze des Staates beruft, bewegt sich in einem Widerspruch, der vielen betroffenen nicht bewusst ist. Der Umgang mit diesem Wider- spruch ist daher häufig entsprechend unbefriedigend.

Die Schaffung von mehr Bewusst- sein von uns und anderen in Bezug auf Inhalt und Notwendigkeit einer radikalen Kritik, erscheint dringend notwendig.

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Offensive Prozessführung und Vermittlung

Das Paragraphenmonster wird gebändigt.

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