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Staatsbeteiligungen: Klare Regeln erforderlich

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Verantwortlich: Stefan Körzell, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter

Nr. 17/2020 07. Mai 2020

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Staatsbeteiligungen: Klare Regeln erforderlich

Durch die Corona-Pandemie und dem zwischenzeit- lichen Shutdown sind zahlreiche Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Liquidität fehlt und das vor allem dort, wo die Rückkehr zur Normalität noch länger andauern wird. Gleichzeitig stehen viele Unter- nehmen nicht erst seit Corona vor einem rasanten Struk- turwandel, der ihre Geschäftsmodelle radikal ändern wird. Mit Blick auf die Corona-Krise hat die Politik zügig mit einem umfassenden Rettungsprogramm reagiert, um möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze zu retten. Für Großunternehmen wird neben Bürgschaften auch Eigenkapital in Form von Staatsbeteiligungen zur Verfügung gestellt. Letztere sollen über den eigens dafür geschaffenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds ermöglicht werden.

Kommt nun also eine Welle von Verstaatlichungen?

Wohl kaum. Dennoch ist bemerkenswert, dass in der po- litischen Debatte vielmehr über das Wie, als über das Ob von Staatsbeteiligungen geredet wird. Das war im letzten Jahr noch anders: Als Bundeswirtschaftsminister Altmaier zur Wahrung der technologischen Souveränität Deutschlands befristete staatliche Beteiligungen vor- schlug, wurde er dafür scharf attackiert. In der aktuellen Krise gibt es keine vergleichbare Grundsatzkritik mehr.

Entscheidender Unterschied ist das Kleingedruckte.

Wenn man genau hinsieht, fordern Wirtschaftsvertreter und Manager unisono, dass im Falle einer Beteiligung keinerlei Mitspracherechte für den Staat entstehen sol- len. Vielfach ist sogar von stillen Beteiligungen die Rede.

Getreu dem Motto „der Staat ist nicht der bessere Un- ternehmer“, soll eine „politische Einflussnahme“ ebenso verhindert werden wie klare Bedingungen – etwa an den Erhalt von Arbeitsplätzen. Dass begünstigte Unterneh- men aber nach dem Stabilisierungsfondsgesetz „einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen“ leisten sollen,

spielt für diese Akteure offenbar keine Rolle. Dass der Steuerzahler Dividenden und Managerboni finanziert, halten manche hingegen für ein „stabilisierendes Signal an die Finanzmärkte“. Konsequent weiter gedacht, zahlt dann der Beschäftigte im Falle einer Restrukturierung mit seinen Steuern die eigene Kündigung, während Dividen- den abgesichert bleiben. Das klingt dann doch eher wie ein Stück aus dem Tollhaus als nach sozialer Marktwirt- schaft.

Damit ist klar: So richtig wie die Beteiligung der öffent- lichen Hand an einem in die Krise geratenen Unterneh- men ist, so wichtig sind Mitsprache und verbindliche Kriterien für den Fall der Fälle. Dabei muss die Standort- und Beschäftigungssicherung oberste Priorität haben.

Doch noch etwas bleibt festzuhalten. Viele der in die Krise geratenen Großunternehmen werden im Interesse des Klimaschutzes ihre Geschäftsmodelle grundlegend umstellen müssen. Dafür sind allein in Deutschland Investitionen im hohen dreistelligen Milliardenbereich notwendig. Vielfach sind die notwendigen Technologien noch nicht marktreif, so dass eine reine Privatfinanzie- rung auf längere Sicht ausfällt oder woanders in der Welt stattfindet. Hier sollte in einer nächsten Phase ein weitergedachter Stabilisierungsfonds zur Förderung der Transformation und zur Sicherung von tarifgebundenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden.

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