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Es ist Sache der italienischen Regierung und der gelehrten Körperschaften diese Unterlassung bald gut zu machen

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Nestle, Qames. 411

Weise er die afrikanischen Sprachen beherrscht und wie er die

leisesten Spuren zu verfolgen und scharfsinnige Schlüsse zu zieheu

intt Stande ist. Er will aber auch über das Rothe Meer eine

Brücke schlagen und die alte Verbindung zwischen Semiten und

Chamiten wieder herstellen. Die Kluft von vielen Jahrtausenden

ist jedoch nicht leicht auszufüllen, Mittelglieder fehlen und der Ver¬

such, diese Kluft zu überbrücken, ist ein grosses schweres Wagniss. —

Möge neben Scharfsicht auch Vorsicht sein Leitstern sein!

Bevor ich schliesse, möchte ich mir noch eine Bemerkung

erlauben. Die Grenzgebiete zwischen Egypten und Abessinien, der

Tummelplatz der abessinisch-chamitischen Völker , deren Sprachen

Reinisch mit so zäher Ausdauer und grossem Erfolge erforscht hat,

stehen jetzt unter itahenischem Einflüsse, sie liegen, wie man sicb

diplomatisch auszudrücken pflegt, in der Machtspbäre Italiens. Der

stolze Name der „Eiythräiscben Colonie' legt auch Verpflichtungen auf. ItaUen liegt es ob die wissenschaftliche Erforschung jener Gebiete fortzusetzen und den semitischen und chamitischen Dialecten Abessi¬

niens volle Aufmerksamkeit zu widmen. Abgesehen von den

Arbeiten des ausgezeichneten Orientalisten Ignazio Guidi über

Amharisch haben aber italienische Gelehrte so gut wie gar nichts

in dieser Richtung gethan. Es ist Sache der italienischen Regierung

und der gelehrten Körperschaften diese Unterlassung bald gut

zu machen.

Wien, December 1891. D. H. Müller.

Qames.

Von E. Nestle.

J. Derenbourg habe in dem (mir hier nicht zugänglichen) Jahr¬

gang 13 (1879) der Revue Critique die Zeichen für Qames und

Pathach aus Verstümmelungen des N abgeleitet, berichtet Renan

im Rapport annuel des Joumal asiatique für 1879 (S. 49) mit

Anerkennung (manifere . . des plus ingi-nieuses), während Grätz es in

seiner Monatsschrift 1881, 403 mit Recht „befremdend' findet. Die

sogenannten babylonischen Vokalzeichen stammen aUerdings,

wie schon Pinsker für ä, u, i sah, Grätz a. a. 0. für a (= r)

ergänzte, und G. F. Moore (Am. Or. Soc. Proc. Oct. 1888 p. XXXVII f.),

wie es scheint ohne Pinsker und Grätz zu kennen, durch den Hin¬

weis auf das Arabische erhärtete , aus den Consonanten ■ Zeicben

N, •, und V. Das tiberiensische System dagegen ruht, wie

das syrische , auf der Verwendung des Punktes und der Linie als

Unterscheidungszeichen. Dabei ist nun klar , dass das Zeicben

(2)

. 412 Nestle, Qames.

für Qames gar nichts anderes ist als eine Combination

des Cholem-Punktes und der Pathach-Linie. In unsern

Drucken sieht das Zeichen allerdings nicht mehr so aus, daher

Ewald lehrte (Gr.' S. 86) wurde durch einen nenen Strich nach

unten zu "v" verlängert, zum Unterschiede von ä und ä'; man darf

aber nur z. B. die Handschriften-Facsimiles ansehen, welche die

Palaeographical Society veröffentlichte , und man wird davon über¬

zeugt sein. Zudem wird es durch alte Zeugnisse ausdrücklich be¬

stätigt. In dem von J. Dörenbourg veröffentlichten Manuel du

Lecteur (J. As. Nov. Dec. 1870 S. 363) heisst es vom nsrp: es

bestehe aus Linie nnd Punkt unter dem Buchstaben ip

nisn nnn masi. Noch deutlicher sagt Ibn Esra (bei W. Bacher,

Abraham ibn Esra als Grammatiker S. 63): Das grosse Kamez

entsteht aus ö und a, daher sein Zeichen: ein Strich

mit einem Pnnkt darunter; sein Name weist auf Z u -

sammenziehung des Mundes hin. In diesem Namen hat Stade

(Gramm. § 35 a) mit Recht einen Beweis dafür gefunden „dass die

Erfinder des Punktationssystems das ~ schon dunkel als ä oder

0 sprachen". Der deutlichste Beweis liegt, meine ich, eben im

Zeichen selbst, und da ich in den gewöhnlichen Lehrbüchern

nirgends darauf hingewiesen fand, erlaube ich mir das hervorzuheben

und anzufügen, dass schon Pellican 1503 nach Nigri's Vorgang in

seinem modus legendi hebr. Qames als a suevicum beschreibt

quod inter a darum et o medium profertur, possetque nostris

litteris taliter scribi ä. Hermann Pischer, der von mir

darauf aufmerksam gemacht, in Nigri's und Pellican's Beschreibung

den bis jetzt ältesten Beleg für schwäbisch o == mhd. ä fand

(Germania 37, 107—109), meinte, Pellican könnte diese Bezeichnung

selbständig erfunden haben; nach dem Vorstehenden hat ihn viel¬

leicht das hebräische Zeichen und dessen Ursprung darauf ge¬

bracht. — Schade, dass nun Mörike's hübsche Zeichnung und

poetische Verherrlichung des Qames etwas von ihrer Berechtigung

verliert.

Zum Schluss sei gefragt, ob am Ende nicht auch das ~ mit •

seinen 2 Punkten neben einander und einem dritten unter ihnen

auf einer Combination von Zere und Chireq beruht. Ibn Esra a. a. 0.

erklärt es zwar anders, indem er seinerseits sowohl das Zere als

das Schureq so (aus ö und i) entstehen lässt ; manche Erscheinungen

der tiberiensischen Vokalisation liessen sich aber aus solcher Auf¬

fassung des Segol erklären.

(3)

413

Beiträge zur indischen Rechtsgeschichte.

Von J. JoUy.

5. Zur Geschichte der Kinderehen.

Die bekannte strafrechtliche BUI von 1891 , welche die Ab¬

schaffung der Kinderehen in Indien bezweckt, hat dort eiue überaus

lebhafte Diskussion hervorgerufen . an der sich auch eine Reihe

indischer Sanskritisten eifrig betheUigt baben. Zugänglich sind mir

die kleine , aber inhaltreiche Schrift von Professor Bhandarkar

„A Note on the Age of Marriage' (Poona 1891) und eine Udväha-

samayamimämsä von Pandit Rämaraisra Sästri , dem bekannteu

Lehrer der Philosophie in Benares (Benares 1890); auch gehören

iu diese Reihe die beiden schon früher erschienenen Broschüren

vou Kaghunätb Räo über , Hindu Law on Marriage" und „Hindu

Remarriages' (Madras 1884/85). Während in diesen Schriften die

Kinderehe als eine in den richtig verstandeneu Vorschriften des

Brahmanismus keineswegs begründete Einrichtung zu erweisen ver¬

sucht wird, verfolgen andere Aesserungen indischer Sanskritisten,

die mir aber nur aus polemischen Anführungen in den erwähnten

Schrifteu bekanut sind , die entgegengesetzte Tendenz. Auch in

England ist eiue Apologie der Kinderehe erschienen in Gestalt der

bemerkenswerthen Broschüre von P. Pincott „Social Reform by

Authority in India" (London 1892). Das von den indischeu Sans¬

kritisten benutzte Material ist in erster Linie dem Dharmasästra

entnomnien, ausserdem dem Rigveda. den Grihyasutras, dem Mahä¬

bhärata, den Puränas und einigen medizinischen Werken.

Da die Frage, ob die indische Kiuderehe eine durch die Religion

geheiligte Institution ist oder nicht, auch für die indische Alter¬

thumskunde ein erhebliches Interesse hat, so soll hier eine erneute

Prüfung derselben versucht werden. Betreffs des hierbei voran¬

zustellenden Dharma:5ästra finde ich allerdings keineu Grund vou

dem principiellen Standpunkt abzugehen, zu dem ich auf ürund

eines sehr beschränkteu Materials schon vor Jahren gelangt bin ')•

1) Sitzungsber. cl. k. b. Akail. d. Wiss. 1S7U, I, 424—428.

Bd. XLVI. 27

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