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Projekt „Ökonomische Eigenständigkeit von Frauen und Männern för- dern – durch Einsatz von Gleichbehandlungs-Checks (gb-check)“
Im Rahmen des EU-finanzierten Projektes1 „Ökonomische Eigenständigkeit von Frauen und Männern fördern – durch Einsatz von Gleichbehandlungs-Checks (gb-check)“ wird von der Antidiskriminie- rungsstelle des Bundes (ADS) in Kooperation mit dem Harriet Taylor Mill-Institut der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HTMI der HWR Berlin) ein Instrument zur Prüfung der Gleichbehand- lung der Geschlechter im Arbeitsleben entwickelt. Ziel des Projekts ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, mit dem neuen Instrument die Gleichbehandlung der Geschlechter im Betrieb syste- matisch zu überprüfen. Das Projekt startete im Januar 2016 und endet am 31. August 2017.
Geschlechtsspezifische Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen haben großen Einfluss auf die Le- bens- und Arbeitssituation von Frauen, und die Praxis zeigt: Viele Frauen in Deutschland sind vom Ziel der ökonomischen Unabhängigkeit weit entfernt. Die Gleichbehandlung der Geschlechter im Arbeitsleben kann einen Beitrag dazu leisten, die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen sicher zu stellen.
Worum geht es? Hintergrund: Prüfinstrument gb-check.de
Um diskriminierende Personalentscheidungen in den Bereichen Stellenausschreibung, Personalaus- wahlentscheidung, Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, betriebliche Weiterbildung, Leistungs- beurteilung und Arbeitszeit sichtbar zu machen, wird von den drei Wissenschaftlerinnen Dr. Andrea- Hilla Carl, Dr. Andrea Jochmann-Döll und Dr. Karin Tondorf ein Set von Analyseinstrumenten entwi- ckelt. Der sogenannte Gleichbehandlungs-Check (gb-check) soll es Unternehmen und betrieblichen Akteur_innen ermöglichen, die Gleichbehandlung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen zu prüfen und potenzielle Ungleichbehandlungen aufzudecken. Arbeitge- ber_innen werden so für das Thema Diskriminierung sensibilisiert. Defizite werden erkannt und Spiel- räume für mehr Chancengleichheit können aufgezeigt werden, um entsprechende Maßnahmen über- haupt erst zu ermöglichen.
1 EU-Kommission (Generaldirektion für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung)
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Folgende Instrumente können genutzt werden:
1) Statistiken
Der direkte statistische Vergleich von anonymisierten Daten zu Arbeits- und Beschäftigungs- bedingungen, differenziert nach Geschlecht, schafft Transparenz und liefert erste Hinweise auf eine mögliche Benachteiligung.
2) Verfahrensanalysen
Diese beinhalten Leitfragen, mit denen Diskriminierungspotentiale in Regelungen, wie Be- triebs- und Dienstvereinbarungen sowie Tarifverträgen, und in betrieblichen Verfahrensab- läufen zur Gestaltung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, aufgespürt werden kön- nen.
3) Paarvergleiche
Mittels Paarvergleichen können etwaige benachteiligende Arbeits- und Beschäftigungsbe- dingungen auf individueller Ebene überprüft werden. Dazu werden Arbeits- und Beschäfti- gungsbedingungen einer weiblichen und eines männlichen Beschäftigten in den sechs Berei- chen direkt gegenübergestellt.
Pilotphase in den Unternehmen
Die Instrumente sollen ab Juli 2016 in bis zu zehn Unternehmen des öffentlichen und privaten Sek- tors in einer Pilotphase getestet werden. In der Pilotphase soll jedes der entwickelten Werkzeuge (Statistiken, Verfahrensanalysen und Paarvergleiche) in mindestens zwei Unternehmen angewendet werden. Die Pilotdurchführung vor Ort wird je Unternehmen etwa 2 ½ Tage in Anspruch nehmen.
Unternehmen, die an der Pilotphase teilgenommen haben, werden von der ADS mit einem Zertifikat für ihre Teilnahme ausgezeichnet. Für die Teilnahme an der Pilotphase kommen auf die Unterneh- men keine direkten Kosten zu.
Die Pilotdurchführung umfasst die nachstehenden Maßnahmen:
• Vorgespräche und Terminabsprachen mit den einzelnen Pilotunternehmen
• Durchführung der betrieblichen Pilotprojekte:
1. Einstiegsworkshop für die Mitglieder der betrieblichen Projektgruppe, bestehend aus Vertreter_innen des Personalmanagements, der betrieblichen Interessenvertretung sowie anderen wichtigen Stakeholdern des Unternehmens (0,5 Tage)
2. Analyse-Workshop zur Anwendung der Werkzeuge (1 Tag)
3. Analyse-Workshop zur Auswertung und Rückmeldung über die gesammelten Erfahrun- gen (1 Tag)
• Verfassen eines Ergebnisberichtes je Pilotunternehmen Welche Vorteile haben die teilnehmenden Unternehmen?
1. Förderung von Diversity und Gleichstellung in Unternehmen.
2. Unternehmen zeigen öffentlichkeitswirksam, dass sie sich für die Gleichbehandlung der Ge- schlechter im Arbeitsleben einsetzen. Dies verschafft ihnen sowohl innerbetrieblich als auch arbeitsmarktpolitisch Vorteile.
3. Die Arbeitgeber werden professionell und sachverständig von Frau Dr. Tondorf, Frau Dr.
Jochmann-Döll und Frau Dr. Carl bei der Prüfung der Gleichbehandlung der Geschlechter begleitet und beraten.
4. Das Unternehmen erhält positive Werbung und wird für das Engagement bei der Prüfung der Gleichbehandlung der Geschlechter mit einem Zertifikat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgezeichnet.
5. Durch das Projekt wird die öffentliche Diskussion zur Gleichbehandlung der Geschlechter im Arbeitsleben auf betrieblicher Ebene vorangetrieben.
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Evaluation des Prüfinstruments und rahmende Aktivitäten des Projekts
Die Pilotphase bildet den zentralen Baustein der Evaluation des Prüfinstruments und kann dazu bei- tragen, eventuelle Schwachstellen des Prüfinstruments zu identifizieren und zu beheben. Im An- schluss an die Pilotphase organisiert die ADS zwei Runde Tische, an denen neben den Teilnehmen- den der Pilotunternehmen auch Vertreter_innen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über die Erfahrungen aus der Pilotphase sowie das Prüfinstrument in den Austausch treten werden.
Die Sozialpartner haben dabei die Möglichkeit, sich aktiv in das Projekt einzubringen und zum Prüfinstrument Stellung zu nehmen. Darüber hinaus werden die Erfahrungen aus der Pilotphase in einem Abschlussbericht zusammengefasst.
Mitte 2017 organisiert die ADS eine Abschlusskonferenz, in der die Ergebnisse des Projekts sowie das evaluierte Prüfinstrument der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und die Teilnehmenden der Pilotpha- se ausgezeichnet werden. Abschließend wird das Prüfinstrument der interessierten Öffentlichkeit durch die ADS auf einer Internetseite zugänglich gemacht, sodass in Zukunft Unternehmen die Prü- fung der Gleichbehandlung der Geschlechter mit Hilfe eines Tutorials auch eigenständig durchführen können. Während des gesamten Projektverlaufs übernimmt die ADS die Öffentlichkeitsarbeit im Projekt.
In Zusammenarbeit mit Gefördert durch die Europäische Union
Ansprechpartnerin für das Projekt:
Charlotte Kastner Projektleitung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes charlotte.kastner@ads.bund.de www.gb-check.de