Josamycin
jetzt auch noch als Filmtablette
Seit November diesen Jahres ist das Makrolid- Antibiotikum Josamycin (Wilprafen®) nicht mehr nur als Suspension, son- dern auch als Filmtablet- te im Handel. Auf einem Workshop der Firma Mack, Illertissen, Ende September in Ludwigs- burg, das unter der sou- veränen Leitung von Pro- fessor Daschner, dem Hy- gienebeauftragten der Universität Freiburg, stand, wurden die Ergeb- nisse klinischer Studien mit Josamycin vorge- stellt.
Mikrobiologisch betrach- tet, erfaßt Josamycin die wichtigsten Erreger der Atemwegserkranku ngen, so Pneumokokken und Streptokokken, und wird daher vorwiegend bei An- gina, Pharyngitis, Sinusi- tis, Otitis media, Bronchi- tis und Pneumonie ein- gesetzt. Hervorgehoben wurde von den Experten die gute Pharmakokine- tik und gute Gewebspe- netration. Klinische Über- legenheit gegenüber an- deren Makrolid-Antibioti-
ka konnte noch nicht nachgewiesen werden.
Bisher fand Josamycin wegen der guten gastro- intestinalen Verträglich- keit vorwiegend in der Pädiatrie Anwendung. mi
Capozide®:
nur 25 mg des Diuretikums
Das antihypertensiv her- vorragend wirksame Kombinationspräparat ei- nes ACE-Hemmers mit ei- nem Diuretikum, das un- ter dem Namen Capozi- de® Anfang November von der Firma Squibb- von Heyden eingeführt wurde, enthält 25 mg be- ziehungsweise 50 mg Captopril, kombiniert mit jeweils 25 mg Hydrochlo- rothiazid. In Heft 44/84 wurde auf Seite 3278 über diese Neueinfüh- rung berichtet und dabei leider ein Setzfehler übersehen: Die Thiazid- Dosis war daher fälsch- lich mit 50 mg angege- ben worden. mi
Eine Puppe für die Herzstiftung
Während des Zweiten Berleburger Patientense- minars übergab Rudolf Brinkmann von Boehrin- ger Mannheim vor rund fünfhundert Teilnehmern dem ersten Vorsitzenden der Deutschen Herzstif- tung, Professor Bernhard Timm (rechts im Bild), ei- ne Puppe für Wiederbe- lebungsübungen. Eines der Ziele der Deutschen Herzstiftung ist es, die Angehörigen gefährdeter Patienten mit der Reani- mation vertraut zu ma- chen. Foto: Chr. Hottas
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
AUS INDUSTRIE UND FORSCHUNG WIRTSCHAFT
7 b bei Ferien- und Wochenendhäusern
Bis vor kurzem vertrat die Finanzverwaltung den Standpunkt, daß die Vor- nahme erhöhter Absetzun- gen nach § 7 b des
Einkommensteuergeset- zes für solche Ferien- und Wochenendhäuser nicht in Betracht komme, die in Sondernutzungsgebieten nach den §§ 10 und 11 der
Baunutzungsverordnung (Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Kurge- biete usw.) liegen. Der Bundesfinanzhof hat je- doch mit Urteil vom 8. 3.
1983 (VIII R 111/81) ent- schieden, daß für die ge- nannten Objekte erhöhte Absetzungen nach § 7 , 13 in Anspruch genommen wer- den können, wenn sie nach dem 31. 12. 1976 her- gestellt oder angeschafft worden sind.
Im Hinblick auf diese Ent- scheidung haben Hausbe- sitzer verschiedentlich be- antragt, daß nunmehr an- stelle der von ihnen ange- setzten degressiven Abset- zungen die erhöhten Ab- setzungen nach § 7 b be- rücksichtigt werden sollen.
Hierzu hat sich die Finanz- verwaltung (Verfügung der Oberfinanzdirektion Mün- ster vom 23. 8. 1984, S 2197
— 28 — St 16 — 31) wie folgt geäußert:
Sind im Rahmen einer be- reits bestandskräftig abge- schlossenen Veranlagung degressive Absetzungen berücksichtigt worden, kommt eine nachträgliche Änderung regelmäßig nicht in Betracht. Im Hin- blick auf die durch die neuere Rechtsprechung gebrachte Änderung soll aber den betroffenen Steu- erpflichtigen aus Billig- keitsgründen geholfen werden: Sie können jeden- falls für den Rest des 8-Jahres-Zeitraums die er- höhten Absetzungen nach
§ 7 b wählen, weil sie diese Möglichkeit aufgrund der
vorher geltenden Verwal- tungsauffassung früher au- ßer Betracht gelassen hat- ten. In allen noch nicht be- standskräftig abgeschlos- senen Veranlagungsfällen darf daher von den degres- siven Absetzungen zu den erhöhten Absetzungen nach § 7 b übergegangen werden. Soweit die in den vergangenen Jahren be- rücksichtigten degressiven Absetzungen niedriger wa- ren als die an sich zulässi- gen Absetzungen nach
§ 7 b, kommt jedoch eine Nachholung nicht in Be- tracht. SIS
Auch für
wissenschaftliche Autoren: Tantiemen
Die Verwertungsgesell- schaft Wort, vereinigt mit der Verwertungsgesell- schaft Wissenschaft, hat ihre Aufnahmebedingun- gen erleichtert. Aufgrund einer Herabsetzung der Prozentzahlen wurde das zur Aufnahme als Mitglied berechtigende jährliche Mindestaufkommen bei Autoren von bisher 6000 DM auf 3900 DM redu- ziert. Jeder Autor, der seit mindestens drei Jahren Wahrnehmungsberechtig- ter ist und das genannte Mindestaufkommen 1983 erreicht hat, kann die Auf- nahme als Mitglied bean- tragen (Goethestraße 49, 8000 München 2).
Damit wird für viele Auto- ren medizinisch-wissen- schaftlicher Arbeiten die Mitgliedschaft attraktiv, nachdem in den Verhand- lungen mit Bund und Län- dern für 1984 unter ande- rem die Bibliotheks-Tan- tieme angehoben werden
konnte und im Bereich der Abteilung Wissenschaft beispielsweise für jedes 1983 erschienene Buch 120 DM, für jedes zwischen 1978 und 1982 erschiene- ne Buch 105 DM bezahlt
wurden. EB
3528 (96) Heft 47 vom 22. November 1984 81. Jahrgang Ausgabe A