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2 1 . August 2013 BVE

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll

Canton de Berne Reglerungsrates Extrait du procès-verbal du

Conseil-exécutif

2 1 . August 2013 BVE

„ Verwendung von Mitteln des Investitionsspitzenfonds pro 2014

^ gemäss Artikel 3 Investitionsfondsgesetz

1 GEGENSTAND

In Ergänzung zu den bereits bewilligten Fondsentnahmen soll mit diesem Beschluss für das Voranschlagsjahr 2014 eine Entnahme aus dem Investitionsspitzenfonds von maximal Fr. 4 Mio. für ein bereits bewilligtes Projekt genehmigt werden. Eine weitere Fondsentnahme für das Voranschlagsjahr 2014 wird dem Grossen Rat voraussichtlich in der Januarsession ' ' » ^ 2014 mit dem entsprechenden Kreditantrag beantragt.

Über die Verwendung von Fondsmitteln entscheidet der Grosse Rat abschliessend.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

Gesetz vom 2. September 2009 über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (Investitionsfondsgesetz, InvFG, BSG 621.2), insbesondere Artikel 3

Ausführungsbeschluss des Regierungsrates zum Grossratsbeschluss 1389/2013 vom 5. Juni 2013 "Investitionsrahmenkredit öffentlicher Verkehr 2014-2017": RRB .../2013 vom ... 2013 betreffend Ausführungskredit K3 Tram Region Bern (TRB): Kantonsbei- trag an die erste Etappe der Erweiterung des Tramnetzes (Tram Region Bern, Umstel- lung der Buslinie 10 Ostermundigen-Köniz auf Trambetrieb).

3 BEITRAGE AUS DEM INVESTITIONSSPITZENFONDS

Der für das Jahr 2014 beantragte Voranschlag sieht die Verwendung von gesamthaft Fr. 98 Mio. aus dem Investitionsspitzenfonds für kostenintensive Kantonsprojekte vor.

Davon hat der Grosse Rat Entnahmen von insgesamt Fr. 93 Mio. bereits bewilligt.

Die vorliegend beantragte Mittelentnahme betrifft das Teilprojekt Ast Ostermundigen des Projekts Tram Region Bern (TRB). Für das Jahr 2014 werden Fondsmittel von Fr. 4 Mio.

im Sinne von Art. 3 InvFG beantragt.

Für das Projekt Neubau Campus Biel wird dem Grossen Rat voraussichtlich in der Januar- session 2014 im Rahmen der Antragstellung zum Projektierungskredit eine weitere Fonds- entnahme pro 2014 von Fr. 1 Mio. Franken beantragt werden.

DOCP-#377950-v2-Beschluss Fondsentnahme 2014 DOC

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Seite

4 KONTO/RECHNUNGSJAHR

Zwischen der Finanzverwaltung und der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Amt für öffent- lichen Verkehr) werden die Beiträge aus dem Investitionsfonds wie folgt intern verrechnet:

Konto

24672 399100 4970 499100 4970 332000

Finanzverwaltung

Belastung Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen

Amt für öffentlichen Verkehr Gutschrift Übertrag zugunsten Laufende Rechnung aus Fonds Amt für öffentlichen Verkehr Ausserordentliche Abschreibung

Rechnungsjahr Betrag 2014 Fr. 4'000'000.

2014

2014

Fr. 4'000'000.~

Fr. 4'000'000.

5 DELEGATION AN DEN REGIERUNGSRAT

Bei dem unter Ziffer 3 vorgesehenen Fondsbeitrag handelt es sich um einen Maximalbetrag.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Rechnungsabschlusses über die Höhe und tatsächliche Verwendung der bewilligten Fondsmittel zu entscheiden.

An den Grossen Rat

DOCP-#377950-v2-Beschluss Fondsentnahme 2014.DOC

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