• Keine Ergebnisse gefunden

(1)2.3 Die EAFV und die Forstpolitik Von WALTERBOSSHARD Politik heißt Staatsführung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "(1)2.3 Die EAFV und die Forstpolitik Von WALTERBOSSHARD Politik heißt Staatsführung"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

2.3 Die EAFV und die Forstpolitik Von WALTERBOSSHARD

Politik heißt Staatsführung. Politisch sind jene Handlungen, die auf die Durchsetzung bestimmter Ziele im staatlichen Bereich gerichtet sind. Unter Forstpolitik solljene Summe von staatlichen Aktivitäten verstanden werden, die sich mit der Erarbeitung, der Formu- lierung und der Durchsetzung von wichtigen Grundsätzen, Zielen und Richtlinien für das Forstwesen im weitesten Sinne befassen.

Die Schaffung der EAFV war einforstpolitischer Grundsatzentscheid

Die weitreichenden forstpolitischen Grundsatzentscheide hat die Schweiz in den ersten fünfzig Jahren seit dem Bestehen einer modernen Staatsverfassung gefällt. 1855 wurde am Eidgenössischen Polytechnikum eine Forstschule geschaffen, 1874 ein Eidge- nössisches Forstinspektorat ins Leben gerufen, und 1902 hat der Bund in konsequenter Fortführung seiner früheren Rechtssetzungen das Walderhaltungsgebot auf die ganze Schweiz ausgedehnt.

Die Schaffung einer Bundesforschungsanstalt, der EAFV, im Jahre 1885, zeugt von einer eindrucksvollen Weitsicht der Behörden jener Zeit. Auch diese Gründung ist als forstpolitische Maßnahme zu verstehen. Sie manifestiert den Willen des Bundes, die Tätigkeit der Forstdienste auf wissenschaftlichen Grundlagen zu erweitern. In der Ver- ordnung vom 12. März 1880, welche die Obliegenheiten des Eidgenössischen Forst- inspektorates umschreibt, lesen wir, das Forstinspektorat habe« ... dem forstlichen Ver- suchswesen seine Aufmerksamkeit zu schenken, zu Versuchen anzuregen und dieselben tunlichst zu unterstützen». Das war fünf Jahre vor der Gründung der EAFV.

Loyalität zur nationalen Forstpolitik

Aus ihrer Entstehungsgeschichte heraus hat sich die EAFV als Instrument der natio- nalen Forstpolitik zu verstehen , jedes andere Selbstverständnis stände im Gegensatz zum Willen des Bundesgesetzgebers. Sie hat sich loyal zu verhalten zum wegleitenden forst- politischen Gedankengut ihres Trägers, des Bundes. Ihre verwaltungshierarchische Unabhängigkeit von den obersten Forstbehörden des Landes ändert an dieser Tatsache nicht das geringste. Die loyale Einordnung der Forstwissenschaft in die nationale Forst- politik hat aber nichts zu tun mit einer unkritischen Unterordnung. Wo die Wissenschaft gewisse forstpolitische Auffassungen als überholt erkennt, da soll sie sich mit den ihr zustehenden Mitteln für Neuerungen einsetzen.

658

(2)

Vertrautheit mitforstpolitischen Problemen

Dem Erfordernis der forstpolitischen Loyalität folgt zwingend jenes der Vertrautheit mit den forstpolitischen Problemen. Für die verantwortlichen Chefs, die die Forschungs- richtungen umschreiben, gilt dies in einem umfassenden Sinn; für die wissenschaftlichen Fachspezialisten gilt es mindestens für den Bereich ihres Faches. Diese Vertrautheit kommt nur dort zustande, wo die Kontakte zwischen Wissenschaft und Praxis eng sind.

Nur die Kenntnis der Praxis ermöglicht es dem Wissenschafter, sich ein Urteil zu bilden über die Spannweite zwischen den forstpolitisch und dem wissenschaftlich Wünschens- werten einerseits und den Möglichkeiten der Praxis anderseits. Die wache und laufende Anteilnahme an den forstpolitischen Wandlungen und Bestrebungen ist für den Forscher eine der wichtigsten Informationsquellen für die sach- und zeitgerechte Anpassung und Ausrichtung seiner Forschungsprogramme auf die Bedürfnisse der Praxis. Die Aktualität eines Arbeitsprogramms der angewandten Forschung ist identisch mit seiner forstpoliti- schen Bedeutung.

Indessen soll die Tätigkeit der Forschung nicht allein dem Gebot der Aktualität gehor- chen. Die Forschung soll in der Weise zukunftsgerichtet sein, daß sie die Entwicklung der Probleme vorausschauend wahrnimmt und in ihre Arbeitsprogramme einbaut. Die Ergebnisse zukunftsgerichteter Forschungsarbeiten können ihrerseits forstpolitische Ent- wicklungen auslösen und nachhaltig beeinflussen.

Forstpolitisches Handeln auf wissenschaftlicher Grundlage

In der politischen Willensbildung spielen Irrationales, Emotionales und widerstrebende Interessen unterschiedlichster Art eine wichtige Rolle, wenngleich sich die Argumentatio- nen stets den Anschein des Vernünftigen und des Rationalen zu geben bemüht sind. Die Forstpolitik der Schweiz ist eine Politik der Wahrung übergeordneter Interessen der All- gemeinheit. Ihre Maßnahmen sind meist weitreichend und einschneidend, dabei bedürfen sie umfassender, stichhaltiger und überzeugender Begründungen. Im Widerstreit mit den von Sonderinteressen getragenen Meinungen hat die wissenschaftlich erhärtete politische Entscheidungsgrundlage den Vorteil, logisch und in gewisser Weise zwingend sowie objektiv und schwer widerlegbar zu sein. Die forstpolitisch verantwortlichen Stellen, die sich in ihren Vorschlägen und Entscheiden auf wissenschaftlich begründete Sachargu- mente stützen können, befinden sich von vornherein in einer starken und nicht leicht anfechtbaren Verhandlungsposition.

Verpflichtung des Praktikers zur wissenschaftlichen Erkenntnis

Wenn festgestellt wurde, der Forstwissenschafter habe loyal zu sein zum forstpoliti- schen Gedankengut, mehr noch, er habe vertraut zu sein mit forstpolitischen Bestrebun - gen und Wandlungen, dann ist nun auch eine Forderung an den politisch verantwort-

659

(3)

liehen Forstpraktiker zu stellen: er hat vertraut zu sein mit den wichtigsten Ergebnissen forstlicher Forschung. Die Existenz einer leistungsfähigen praxisorientierten Forschung bedeutet für den Praktiker nicht einfach, es sei ein freies Angebot an Erkenntnissen zu beliebigem Gebrauch oder Nichtgebrauch vorhanden; es bedeutet nichts mehr und nichts weniger als die Verpflichtung, das Angebot an Erkenntnissen auf seine Praxistauglichkeit hin mindestens zu überprüfen. In manchen Fällen bedeutet es mehr als nur das. Wer als verantwortlicher Forstpraktiker den Erkenntnisfortschritt ungenutzt an sich vorbeiziehen läßt, ist auf die Dauer nicht in der Lage, auf der Höhe seiner Aufgabe zu bleiben, er über- sieht und verpaßt manche Möglichkeiten der zukunftsgerichteten Weiterentwicklung und Ausgestaltung seiner eigenen Aufgaben.

Information und Aufklärung als Teil der Forstpolitik

Es gehört zur selbstverständlichen Pflicht der Forschung, den forstlichen Kreisen die gewonnenen Ergebnisse in leicht faßlicher Form zur Verfügung zu stellen. Wenn bisher die aufklärende und informierende Tätigkeit der Forschung außerhalb der forstlichen Kreise in eher unverbindlicher Weise als wünschenswert bezeichnet wurde, dann hat dies spätestens ab Beginn der 80er Jahre dieses Jahrhunderts geändert: sie ist unabdingbare Verpflichtung geworden. Die einschneidenden staatlichen Maßnahmen, die in den kom- menden Jahren und Jahrzehnten im Zusammenhang mit der Verminderung der Luftver- schmutzung nötig sein werden, sind nur im Konsens mit dem Willen des Volkes durchzu - setzen. Dieser Volkswille läßt sich allein auf dem Weg der Information und der Aufklä- rung bilden. Hier steht die EAFV vor einer äußerst ernsten und zudem forstpolitisch erstrangigen Aufgabe, in die sie nun hineinwachsen muß.

Ganz neu indessen ist es nicht, daß die EAFV forstpolitische Aufgaben direkt anpackt. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Problemen der Brachland- bildung, des Landschaftswandels, der Skipistenplanierungen und der Raumplanung - um nur ein paar Beispiele zu nennen - hat der Anstalt wertvolle Erfahrungen gebracht. Eine umfassende Wirkungsanalyse forstpolitischer Maßnahmen in einem Gebirgskanton steht vor dem Abschluß. Die Forstgeschichte hat die EAFV wiederholt eingehend beschäftigt.

Es wäre ein Irrtum zu glauben, wissenschaftliche Forschung sei apolitisch, keinesfalls ist sie es im Forstlichen!

660

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die elementaren Voraussetzungen, die auf der Seite der Forstpraxis erfüllt sein müs- sen, damit die praxisgerichtete Forschung ihren Auftrag erfüllen kann,

Diese Tatsache erklärt sicher auch das Verständnis der Bevölkerung und der Verwaltungen von Land- kreis und Stadt Verden für unser Anliegen und die nun schon

Die UN(O) kümmert sich um die Einhaltung der Menschenrechte: Recht auf Leben, gleiche Rechte für alle Menschen, Meinungsfreiheit … Auch strebt die UN(O) danach,

– X sammeln während einer Internetrecherche Informationen über wichtige historische Ereignisse der Weimarer Republik, insbe- sondere zum Agieren der Parteien bzw.. Stich: Einfach

Man beweise den Satz von Schur: Jede komplexe n × n-Matrix A ist orthogonal ¨ ahnlich zu einer oberen Dreiecksmatrix

Fortschreiten in Richtung der Drehachse eine Rechtsschraube entsteht. Bestimmen Sie die Matrix von f bez¨ uglich der Standardbasis

Die Synopse der Übersetzung unter- scheidet sich auch darin von der der Edition, daß Kapitel nicht versetzt wurden, d.h., Stücke, die sich in den Rezensionen an unterschiedlichen

Weil links und rechts dieser Inklusionskette A steht, gilt darin überall auch