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Archiv "Vergangenheit: Wichtige Dialoge" (29.09.2000)

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Klonen

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Thera- peutisches Klonen: Dammbruch“ von Dr. med. Vera Zylka-Menhorn in Heft 34–35/2000:

Pragmatische Lösung

. . . In der Diskussion, ob embryonales menschliches Leben zur Heilung kranker Menschen dienen darf, hat die Ethik-Fraktion der poli- tisch Korrekten den mensch- lichen Geist und seine Seele beziehungsweise das ausge- reifte Gehirn völlig aus den Augen verloren. Für sie wie- gen leidende, fühlende, den- kende, kranke Menschen nicht schwerer als das menschliche Leben einer be- fruchteten Eizelle, deren einzige menschliche Eigen- schaft lediglich ihre 46 Chro- mosomen sind. Wenn Eng- land deshalb den gesetzlich definierten Beginn des menschlichen Lebens wieder einige Wochen zurückver- legt und damit die Züchtung omnipotenter Stammzellen im Morula-Stadium ermög- licht, so ist das weder ein wissenschaftlicher noch ein ethischer Dammbruch, son- dern eine pragmatische Lö- sung. Auch die Natur kennt keinen absoluten Schutz für einen Embryo. Schließlich haben die Überschuss-Em- bryonen bei In-vitro-Fertili- sierung trotz hochtrabend hohler Worte von Ethik, Würde und Lebensrecht kei- ne reale Chance der Mensch- werdung. In England kön- nen sie als therapeutische Klone wenigstens noch kranken Menschen helfen.

In Deutschland dagegen werden sie mit einem

Schwall politisch korrekter und ethisch hochwertiger Krokodilstränen in die Ka- nalisation gespült.

Prof. Dr. Dr. Hans E. Müller, Laborpraxis John, Campestraße 7, 38102 Braunschweig

Informationspolitik

Zu den DÄ-Fragen an Dr. med. Micha- el Späth zur „EBM-Kommunikation“

in Heft 33/2000:

Keine Verbesserung

. . . Uns allen ist seit länge- rem klar, dass, abgesehen von dem relativ stabilen Punktwert von rund 8 Pfen- nigen, etwa 20 bis 25 Prozent unserer Leistungen durch oft wenig plausible Streichungen und Abstaffelungen unbe- zahlt erbracht werden müs- sen. Es beleidigt die Intelli- genz von Vertragsärzten, an- zunehmen, durch chronisch- rezidivierende Änderungen des EBM würde unsere Ho- norierung besser oder auch nur der Mangel gerechter verteilt. Dass es für begrenz- tes Geld nur begrenzte Lei- stungen geben kann, wird uns schon seit Jahren mitge- teilt. Soll ich also jeweils ei- nen Monat im Quartal alle kranken Kinder wieder nach Hause schicken, weil der AOK das Geld ausgegangen ist?

Sie wissen doch ganz genau, dass die Kassen ihre Bei- tragssätze nicht erhöhen dür- fen. Woher sollen die Kassen denn Geld für höhere Ho- norare nehmen? Ich sehe in der Gestaltung des neuen EBM überhaupt keine Ver- besserung, aber größere Ko- sten, Zeitverluste und orga-

nisatorische Mühe auf uns zukommen, und ich höre schon wieder die anfeuern- den Referate der professio- nellen „EBM-Einpeitscher“

– uns allen bereits gut, ja zu- gut bekannt.

Prof. Dr. med. Lothar Schuchmann, Auwaldstraße 90, 79110 Freiburg

Vergangenheit

Zu den Leserbriefen in Heft 31–32/- 2000, die sich auf das Interview mit Prof. Dr. med. Eggert Beleites „Das Problem ist ja nicht weg aus unserer Zeit“ in Heft 27/2000 bezogen:

Wichtige Dialoge

Man kann unerschöpflich darüber diskutieren, wie sich die Sowjetunion ohne die In- terventionskriege und ohne den faschistischen deutschen Angriffskrieg entwickelt hät- te. Historisch ist erwiesen, dass der Zwang zur Landes- verteidigung sich langfristig stabilisierend auf jedes dikta- torische Regime auswirkt.

Der Kalte Krieg hat gezeigt, dass die Regierungen in Län- dern der „freien“ Welt, wo die Demokratie hauptsäch- lich mit Geld manipuliert wird, ebenfalls harte diktato- rische Gesetze erlassen, wenn sich der Trend zur Ver- änderung der Gesellschafts- ordnung auch nur andeutet.

Wer die antifaschistische Deutsche Demokratische Republik mit der NS-Dikta- tur der Großindustrie gleich- setzt, offenbart seine emotio- nale Abstumpfung gegen- über den weltweiten Greuel- taten NS-Deutschlands. Das bedeutet einen Affront ge- gen die Opfer, die Opfer des Stalinismus inklusive, und das lässt für unsere Zukunft das Schlimmste befürchten.

Umso wichtiger sind die Dialoge zum Beispiel im

„Deutschen Ärzteblatt“:

Durch Gespräche über un- terschiedliche Geschichts- kenntnisse wird es möglich, zuversichtlich nach vorwärts zu denken und gemeinsam zu handeln.

Wolf-Hermann Gründer, Ricarda- Huch-Straße 13A, 03050 Cottbus

Heutige Besserwisser

Es war ausgesprochen wohl- tuend, festzustellen, dass es immer noch Kollegen wie Prof. Beleites gibt, die in der Lage sind, philosophisch zu denken. Natürlich fällt es uns heute leicht über Entschei- dungen zu richten, die in an- deren Zeiten getroffen wur- den. Man braucht heute nicht über die Kastration psychisch schwer Geschädigter nachzu- denken, da man sie mit ent- sprechenden Hormonpräpa- raten „behandeln“ kann.

Man braucht heute Patien- ten, die sich in schwerster Weise selbst verstümmeln, nicht mehr zu bandagieren oder mit stereotaktischen Eingriffen „ruhig zu stellen“, da es entsprechende Psycho- pharmaka gibt. Diese Liste ließe sich endlos fortsetzen.

Wie kommen wir heutigen Besserwisser eigentlich dazu, über die damaligen Beweg- gründe eines Prof. Ibrahim in grob vereinfachter Weise zu urteilen. Lust am Töten war es bestimmt nicht. Die schneidigsten Vertreter der

„political correctness“, die sich heute zu Wort melden, wären die schneidigsten Ver- treter des damaligen Zeitgei- stes gewesen. Sie sollten Gott danken, dass sie in anderen Zeiten geboren worden sind.

Von derartigen „edlen“

Gemütern hebt sich Prof. Be- leites deutlich ab. Ironischer- weise hat er völlig Recht, dass er damit wieder nicht auf der

„richtigen“ Linie liegt.

Ein konkretes Wort noch zum Leserbrief von Dr.

Emmrich. Es ist unver- schämt, Prof. Beleites der Verniedlichung der DDR- Verbrechen zu bezichtigen.

Ausgerechnet Prof. Beleites ist ein Kollege, der in DDR- Zeiten tatsächlich in der Kar- riere behindert wurde, weil er nicht auf der richtigen Li- nie lag. Im Übrigen sollte ein promovierter Hochschulab- solvent in der Lage sein, zwi- schen dem totalitären Re- gime, das innerhalb von zwölf Jahren mehr als sechs Millionen Menschen verga- ste, einen Weltkrieg vom A

A2520 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 39½½½½29. September 2000

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Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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Zaun brach und sich unzähli- ger weiterer Verbrechen schuldig machte, und jenem, das in den vierzig Jahren sei- ner Existenz seine Bürger zur Unfreiheit und Unmündig- keit zwang und einige Hun- dert Opfer hervorbrachte, objektiv zu unterscheiden.

Diese Systeme gleichzuset- zen, stellt eine Herabwürdi- gung der Opfer des National- sozialismus dar. Wie wäre es da mit einer persönlichen Entschuldigung bei Prof. Be- leites?

Jens Oeken, Universitätsklinikum, Klinik und Poliklinik für HNO, Liebigstraße 18a, 04103 Leipzig

Lückenlos an der

„ideologischen Front“

. . . Bereits in Heft 13/1998 des DÄ wunderte ich mich über die Aussage von Herrn Prof. Beleites zum ärztlichen Alltag in der ehemaligen DDR: Der ärztliche Alltag sei relativ unbeeinflusst von parteipolitischen Interessen geblieben. Ein angesehener Arzt konnte fast systemunab- hängig arbeiten. Wodurch wurde denn ein Arzt in der ehemaligen DDR „angese- hen“?

Ich, Jahrgang 1938, bin in der ehemaligen DDR aufge-

wachsen und habe hier über 25 Jahre ärztlich gearbeitet.

Ich habe nur erlebt, dass die- ses System an der „ideologi- schen Front“ keine Lücke zu- ließ. Wer nicht mit uns ist, ist gegen uns! So war die Devise in allen Bereichen.

Mir scheint, Herr Prof. Belei- tes frönt gar zu sehr dem Zeitgeist, den man angeblich zu berücksichtigen hätte, da- mals dem zu Prof. Ibrahims Zeiten, dann dem zu DDR- Zeiten usw. Dabei, scheint mir, kann der Mensch die Einzigartigkeit seiner Indivi- dualität nur erhalten im kriti- schen Auseinandersetzen mit seiner Zeit.

Ich hatte zur DDR-Zeit die damals angewiesene spezielle gesundheitliche Betreuung der Verfolgten des Nazi-Re- gimes unseres Kreises über- tragen bekommen und sie mit innerer Überzeugung ausgeübt. Diese überwiegend

„einfachen Menschen“ hat- ten sich nicht verblenden las- sen, waren nicht opportun.

Sie hatten allerdings auch nicht ihre Karriere zu verlie- ren, wie ein Prof. Ibrahim, sondern „nur“ ihr Leben.

Wenn der Zeitgeist entschei- det, wird jede geschichtliche Betrachtung zur Farce.

Dr. med. Günther Reck, Hirtenwiese 14, 07639 Tautenhain

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 39½½½½29. September 2000 AA2521

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Akupunktur

Zu dem Beitrag „Bundesausschuss:

Streit um Akupunktur“ von Heike Korzilius in Heft 30/2000:

Einseitige Geldbetonung

Das Paradoxe der Situation ist eigentlich nicht mehr zu überbieten. Kassen, die bei patientengerichteten Ausga- ben sparen (Physiotherapie, Logopädie, innovative Me- dikation) und Ärzten bei ei- ner Therapie, die nach wis- senschaftlichen Erkenntnis- sen ausgerichtet ist, mit Re- gress drohen, haben ihr Herz für publikumswirksa- me, aber leider nicht lei- stungskatalogkonforme Geldausgaben entdeckt.

Und Ärzte, die von der Wirksamkeit der Akupunk- tur überzeugt sind, wollen nicht legal aus dem Kas- sensäckel bezahlt werden, obwohl das dann folgerichtig durch Aufnahme in den Lei- stungskatalog wegen erwie- sener Wirksamkeit ja so sein sollte. Durch die einseitige Geldbetonung ist die derzei- tig Praxis die unehrlichste von vielen denkbaren Mög- lichkeiten. Die Beste wären meiner Meinung nach gestaffelte, leistungsorien- tierte Tarife, wie in der Ver- sicherungsbranche sonst selbstverständlich, dann könnten auch wissenschaft- lich nicht so gut belegte Me- thoden bei entsprechendem Vertragsabschluss vergütet werden, und es gäbe nicht

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mehr den ermüdenden Streit um Wirksamkeit (inzwischen schon Kult) und Geld.

Dr. med. Gunther Aurich, 54316 Gusterath

Frischzellentherapie

Zu dem Kommentar „Abgeschoben“

von Dr. med. Günter Hopf in Heft 36/2000:

Widerspruch

Ich bin seit etwa einem Jahr in einem Frischzellensanato- rium tätig und habe inzwi- schen genügend Erfahrung gesammelt, um die Aussagen und Forderungen zum The- ma von Herrn Dr. Hopf nicht unwidersprochen stehen zu lassen.

Die Patienten in unserem Hause werden sehr wohl schulmedizinisch untersucht

und während ihres einwöchi- gen Aufenthalts rund um die Uhr betreut und auch behan- delt. Ich habe dort jedenfalls noch niemanden mit Wün- schelrute, Pendel oder esote- rischem Handwerkszeug in Aktion gesehen. Der Ver- such der Verquickung von Alternativtherapien und Pseudomedizin jedweder Provenienz mit Frischzel- lentherapie zeugt von absolu- ter Ignoranz und Intoleranz.

Ich habe Patienten angetrof- fen, die bereits 15- oder gar 20-mal eine Frischzellenkur angetreten haben; sie haben Zeit, Strapazen und eine nicht unerhebliche Geldsum- me investiert, weil sie von der reinen Schulmedizin be- reits aufgegeben worden wa- ren, und nach einer Frischzel- lenkur haben sie erstmals wieder eine Besserung ihrer Beschwerden erfahren.

„Wer heilt, hat Recht!“ Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, die wir nicht im- mer zweifelsfrei erklären können – vor allem aber ste- hen sie sicher nicht im Lehr- buch.

Dr. med. Johann Königer,Heribert- straße 1a, 85652 Pliening-Landsham

EU-Patentrichtlinie

Zu dem Beitrag „Schwammige Defini- tionen, moralische Lyrik“ von Dr.

med. Wolfang Wodarg, MdB, in Heft 28–29/2000:

Ungesundes Halbwissen

Der Beitrag von Dr. Wolf- gang Wodarg basiert auf ei- ner Fülle ungesunden Halb- wissens, das zur Verunsiche- rung von Ärzten und Wissen- schaftlern führt. Seine wesent- lichen Kernaussagen sollen

daher „entschärft“ werden:

✁ Dr. Wodarg schreibt der neuen EU-Richtlinie „Recht- licher Schutz biotechnologi- scher Erfindungen“ die Funktion zu, die vermeintlich neuerdings durch einen ab- rupten Umschwung möglich gewordene Patentierung von Erfindungen aus dem Bio- tech-Bereich durch eine Ge- setzesnovelle zu legitimieren.

Er verkennt, dass die Paten- tierung biologischer Erfin- dungen einschließlich menschlicher Gene schon seit über 30 Jahren gängige Rechtspraxis ist und es zu ih- rer Einführung keiner Geset- zesänderung bedarf. Die Bio- patentrichtlinie macht also nicht jetzt erst möglich, was zuvor noch unmöglich war.

Im Gegenteil, die Biopatent- richtlinie nimmt sogar nun- mehr bestimmte Erfindun- gen (wie das Klonieren von

A

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Menschen) ausdrücklich vom Patentschutz aus. Sie macht es daneben dem Erfinder so- gar schwieriger, einen Schutz auf Gensequenzen nachzusu- chen, da er neuerdings auch eine konkrete Funktion der Sequenz angeben muss. Hier schafft also die Patentrichtli- nie mehr Klarheit und Rechtssicherheit sowohl für den Anmelder als auch für den mit der sachlichen Prü- fung der Anmeldung betrau- ten Mitarbeiter des Patent- amts.

✁Entgegen Dr. Wodargs Ansicht, bringt die Biopa- tentrichtlinie nichts Neues gegenüber dem alten Recht.

Altes und neues Recht neh- men gleichermaßen Verfah- ren zu therapeutischen und diagnostischen Zwecken am menschlichen Körper vom Patentschutz aus, ermögli- chen aber gleichzeitig den

Schutz an therapeutisch wirksamen Zusammenset- zungen. Somit bleibt es bei der bestehenden Praxis, dass ein Arzt natürlich den Pa- tentschutz an einem dem Pa- tienten zu verschreibenden Arzneimittel respektieren muss, er aber nach wie vor ganz allein über eine thera- peutische Maßnahme ent- scheidet.

✁In seinen Befürchtungen, Bio-Patente blockierten Wis- senschaft und Forschung, übersieht Dr. Wodarg einen Kernpunkt des Patentrechts, nämlich die so genannte Of- fenlegung: Genau 18 Monate nach Einreichen der Anmel- dung wird dieser Text voll- ständig und für jeden zugäng- lich auf Veranlassung des Pa- tentamts veröffentlicht. Auf- grund des damit einherge- henden Verlusts an Know- how-Vorsprung, verzichten

sogar einige Unternehmen auf eine Patentanmeldung.

In diesem Sinne fördert also gerade das Einreichen eines Patentgesuchs den Wissen- schaftsaustausch.

Hier soll die jüngst durch das Verfassungsgericht bestätigte Rechtsprechung des Bundes- gerichtshofs nicht unerwähnt bleiben, nach der Versuche mit und an patentierten Stof- fen wie beispielsweise einem Arzneimittel zur Entwick- lung neuer Anwendungs- oder Einsatzgebiete dieser Stoffe nicht vom Patentinha- ber untersagt werden kön- nen. Im Interesse der Allge- meinheit, so übereinstim- mend Bundesgerichtshof und Verfassungsgericht, müsse dies der Patentinhaber „er- tragen“ . . .

Dipl.-Biol. Dr. agr. Dorothea von Renesse, Am Pfingsberg 47, 40882 Ratingen

Rentner

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Spreng- satz“ von Norbert Jachertz in Heft 31–32/2000:

Vielleicht ein Anstoß zum Systemwechsel

Der „soziale Ausgleich“ in der Gesetzlichen Kranken- versicherung via Solidärprin- zip, funktioniert nicht mehr, weil Solidarität immer nur in- nerhalb einer Minorität ein- gehalten wird.

Deshalb ist auch die „neue Masche“ mit den Gesamtein- kommen als Bemessungs- grundlage falsch. Vielleicht gibt der „Sprengsatz“ aber wenigstens einen Anstoß zum grundlegenden System- wechsel.

Dr. med. Arnold Cremer, Spatzenhalde 5/1, 88239 Wangen

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 39½½½½29. September 2000 AA2523

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