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Archiv "Veränderung der Altersstruktur" (21.01.1987)

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Gesundheits- sozialpolitische und Vorstellungen der deutschen lirzteschaft

drauf

Die gesetzliche Kran- kenversicherung baut auch wie die gesetzliche Rentenversi- cherung auf einen Ausgleich zwischen den Generationen auf. Dieser Ausgleich muß auch in Zukunft Grundlage blei- ben. Denn auch die Jungen werden ein- mal alt und erwarten dann die gleichen Leistungen der Krankenversicherung wie die Jüngeren.

Wenn für die Krankenversicherung der Rentner überproportionale Ausga- benzuwächse aufzubringen sind, hat dies verschiedene Gründe, beispielsweise die steigende Zahl von Rentnern, die höhe- re Lebenserwartung und nicht zuletzt die Fortschritte in der Altersmedizin.

Die CDU hält es für unabdingbar, den Rentnern medizinisch notwendige Lei- stungen uneingeschränkt zu gewähren.

Im Verhältnis zwischen Rentnern und aktiven Beitragszahlern darf es nicht zu einer Zweiklassenmedizin kommen Wir müssen deshalb den fairen Ausgleich zwischen den Verpflichtungen aus dem Generationsvertrag einerseits und dem, was von der Rentenversicherung oder dem einzelnen Rentner für die Kranken- versicherung aufgebracht werden kann, weiterentwickeln. Dabei darf keiner überfordert werden. Durch die Beteili- gung der Rentner an den Kosten der Krankenversicherung ist in den letzten Jahren diesem Grundsatz Rechnung ge- tragen worden. Sie ist ein Ausfluß der Solidarität der Rentner mit den Akti- ven.

esti

Es ist richtig, daß die zu- nehmende Zahl älterer Menschen erheblich zur Kostenexpan- sion im Gesundheitswesen beiträgt.

Richtig ist auch, daß über die Hälfte der Leistungsausgaben für diesen Personen- kreis von den im aktiven Erwerbsleben stehenden Versicherten mitaufgebracht werden müssen. Trotzdem muß das Soli- daritätsprinzip der gesetzlichen Kran- kenversicherung gesunde und kranke, junge und alte Menschen gleichermaßen

umfassen. Damit eine möglichst wirksa- me und zugleich wirtschaftliche Behand- lung älterer Menschen gewährleistet wird, wird die CSU dafür eintreten, daß die geriatrische Versorgung einschließ- lich der geriatrischen Rehabilitation in- tensiviert wird.

Bejaht man in der gesetz-

F, D. F!

lichen Krankenversiche- rung, daß der solidarische Ausgleich zum unantastbaren Kern gehört, so muß dies nach liberaler Auffassung auch ge- rade für die ältere Generation gelten.

Eine Ausgrenzung der Rentner wird si- cherlich von niemandem ernsthaft beab- sichtigt. Denn dies verstößt eklatant ge- gen das Solidaritätsprinzip. Rentner zahlen Beiträge wie die anderen Versi- cherten auch. Allerdings, und hier sind sicherlich Korrekturen erforderlich, sollte der Beitragssatz, den die Renten- versicherung an die Krankenversiche- rung abführt, dem allgemeinen Beitrags- niveau in der GKV entsprechen.

Vor Überlegungen, durch einen Bundeszuschuß die Alterslasten in der GKV zu „sozialisieren", kann ich nur warnen. Abgesehen von den finanziel- len Auswirkungen würde dies genau den Gedanken der Stärkung der Selbstver- waltung zuwiderlaufen.

Denn automatisch wird damit der Einfluß des Staates zu Lasten der Selbst- verwaltung steigen. Nach dem Motto

„Wer Musik bezahlt, bestimmt auch das Lied".

SPD

Unser Krankenversiche- rungssystem beruht auf dem Grundsatz der Solidarität. Daher erteilen wir Sozialdemokraten allen Überlegungen eine Absage, für soge- nannte besondere Risiken besondere Beiträge zu erheben. Das naturgemäß höhere Krankenversicherungsrisiko der Rentner kann also nicht durch höhere Beitragszahlungen der Rentner ausge- glichen werden. Wir lehnen jede Art der Tarifdifferenzierung nach Krankheitsri-

Auch im Hinblick auf die Bundes- tagswahl hat der Deutsche Ärztetag im Mai 1986 die „Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der Deutschen Ärzteschaft" (Blaues Pa- pier) verabschiedet. Die auf diesen Seiten von den Parteien angespro- chenen Fragen werden dort eben- falls behandelt. Das „Blaue Papier"

ist im Buchhandel erhältlich.

siken in der gesetzlichen Krankenversi- cherung entschieden ab. Der Grundsatz, daß sich die Beitragszahlung nach der fi- nanziellen Leistungsfähigkeit der Versi- cherten richtet, muß beibehalten wer- den, auch für Rentner. Der Reformbe- darf unseres Krankenversicherungssy- stems ist unabweisbar. Eine solche Re- form wird, wenn sie konsequent durch- geführt wird, Reserven unseres Gesund- heitswesens freisetzen, die eine Bewälti- gung der finanziellen Probleme der Krankenversicherung der Rentner auf beitragssatzneutralem Wege gestattet.

Veränderung der Altersstruktur

Frage 14: Wie stellen Sie sich die Finanzierung des rasch stei- genden Finanzbedarfs der Rentenkrankenversicherung - welcher sich aus den starken Veränderungen der Alters- struktur unserer Bevölkerung und dem damit vermehrten Be- handlungsbedarf ergibt - vor, der heute schon zirka 30 Pro- zent der von den aktiven Beitragszahlern aufgebrachten Fi- nanzmittel erfordert?

A-132 (28) Dt. Ärztebl. 84, Heft 4, 21. Januar 1987

(2)

Fortbildungskongresse 1987 der Bundesärztekammer

8. bis 20. März

35. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer

Davos

Badgastein

8. bis 20. März

32. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer

12. bis 24. April (Ostern: 19./20. April) 19. Internationaler Seminarkongreß für prakti- sche Medizin, veranstaltet von der Bundesärz- tekammer und der Österreichischen Ärzte- kammer

31. Mai bis 12. Juni

35. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer

Meran

Grado

7. bis 19. Juni (Pfingsten: 7./8. Juni)

21. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer

Montecatini Terme

9. bis 13. Juni

36. Deutscher Kongreß für ärztliche Fortbil- dung / 20. Deutscher zahnärztlicher Fortbil- dungskongreß / 18. Fortbildungskongreß für Krankenschwestern und Krankenpfleger mit Programm für MTA und Arzthelferinnen, ver- anstaltet von der Kongreßgesellschaft für ärzt- liche Fortbildung e. V. in Verbindung mit der Bundesärztekammer

Berlin

23. August bis 4. September

21. Internationaler Seminarkongreß für prakti- sche Medizin, veranstaltet von der Bundesärz- tekammer und der Österreichischen Ärzte- kammer

Grado

30. August bis 11. September

35. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer

23. bis 25. Oktober

16. Zentralkongreß für Medizinische Assi- stenzberufe (ZMA), veranstaltet von der Bun- desärztekammer (zeitlich und räumlich im Zu- sammenhang mit dem 78. Augsburger Fortbil- dungskongreß

für praktische Medizin)

Meran Augsburg

• Nähere Auskünfte: Kongreßbüro der Bundesärztekammer, Post- fach 41 02 20, D-5000 Köln 41, Telefon (02 21) 40 04-2 21 bis -2 24

GRUNE

•• Es eine v er eh t kaum - sundheitspolitische Debatte, in der nicht festgestellt wird, das der heutige Bedarf alle finanzierbaren Grenzen gesprengt habe. Zwar sind die Ausgaben für das Gesundheitssystem gemessen an der Grundlohnsumme gestiegen, gemessen am Bruttosozialprodukt sind sie jedoch seit Mitte der 70er Jahre konstant ge- blieben. Zudem gibt es keine Finanzkri- se im Gesundheitswesen, genauer: im Bereich der gesetzlichen Krankenversi- cherung. Diese ist jedoch im wesent- lichen durch die Umlagerung von Ko- sten aus dem Bereich der Rentenversi- cherung auf die Krankenversicherung entstanden und damit bewußt politisch herbeigeführt worden. Um den Bundes- haushalt zu sanieren, wurde unter SPD- Arbeitsminister Ehrenberg 1977/78 da- mit angefangen, „Soziallasten", für die bisher der Staat zuständig war, im gro- ßen Stil auf die gesetzliche Krankenkas- se zu verlagern. Der raffinierte Kreislauf hieß: Kürzung der Bundesmittel für die Rentenversicherung, Rentenkassen zah- len weniger an Krankenkassen, gesetzli- che Krankenkassen müssen Beiträge er- höhen. Die so entstandene „Kostenin- flation" schrie nach Wegen der „Ko- stendämpfung". Durch Begriffe wie

„Anspruchsdenken" und „Selbstver- antwortung" wurde Stimmung erzeugt, die die Bereitschaft der Bürger fordern sollte, für Krankheit immer mehr selbst zu bezahlen.

Die Zahlungen der Rentenversi- cherung an die gesetzliche Krankenver- sicherung zur Abdeckung der Kranken- versicherung der Rentner müssen wie- der schrittweise erhöht werden. Ziel muß sein, die Krankenversicherung der Rentner vollständig aus dem Budget der Rentenversicherung zu tragen. Die da- durch entstehende Unterdeckung im Bereich der gesetzlichen Krankenversi- cherung ist durch einen wieder zu erhö- henden Staatszuschuß auszugleichen.

Wenn private Profite und staatliche Mittelverschiebungen im Gesundheits- wesen gestoppt werden, können Mittel für eine Strukturreform zu einem ökolo- gischen und sozialen Gesundheitswesen freigesetzt werden. Voraussetzungen sind allerdings

- eine einheitliche gesetzliche Krankenversicherung für alle

- die Abwälzung bisher vom Staat finanzierter Aufgaben auf die gesetzli- che Krankenversicherung rückgängig zu machen

- Umsatzreduzierung im Bereich der Pharmaindustrie durchzusetzen

- die Ärzteeinkommen zu begren-

zen. ❑

Dt. Ärztebl. 84, Heft 4, 21. Januar 1987 (31) A-133

Referenzen

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