Doppelkarten via Internet
Im Internet einzukaufen ist
„in“. Ob Bücher, Ferienreisen oder Autos – alles ist erhältlich.
Neuerdings bieten sogar Versi- cherungsmakler und Versiche- rer Doppelkarten per Knopf- druck im Internet an. Man kann sie sofort ausdrucken. Diese Doppelkarten, als vorläufiger Versicherungsnachweis not- wendig zur Zulassung von Au- tos, sollen angeblich „gültig“
sein und bei der Zulassungsstel- le vorgelegt werden können.
Doch Vorsicht: Nach An- sicht von Andreas Kövel vom Gesamtverband der Deut- schen Versicherungswirtschaft in Berlin ist das Problem der Doppelkarten aus dem Inter- net rechtlich noch nicht gere- gelt: „Es gibt Überlegungen, die Doppelkarten aus dem In- ternet rechtlich anzuerkennen.
Das ist jedoch zur Zeit nicht der Fall.“ Deshalb werden in der Regel die Internet-Dop-
pelkarten von den Zulassungs- stellen nicht anerkannt. „Wir raten den Betroffenen drin- gend, sich Doppelkarten von ihrem Versicherer aushändi- gen zu lassen“, so Kövel. rco
Günstige Versicherung
Seit Mai haben die Auto- versicherer die Schadenfrei- heitsrabatte bei der Kaskover-
sicherung geändert und die Zahl der Klassen erhöht. Auch hoben sie die Prämien an (dazu Deutsches Ärzteblatt, Heft 21/
1999).
Für viele Verbraucher wird es immer schwieriger, sich im Tarif- und Prämiendschun- gel zurechtzufinden. Bei der Verbraucher-Zentrale in Ba- den-Württemberg kann der günstigste Versicherer telefo- nisch abgefragt werden. Unter der Rufnummer 01 90/77 44 43 (dienstags bis donnerstags je-
weils von 10 bis 18 Uhr; 2,42 DM je Minute) werden die ver- sicherungsrelevanten Daten erhoben. Anrufer erhalten in- nerhalb von wenigen Tagen von der Verbraucherzentrale einen Brief mit dem für sie günstigsten Versicherungsan-
gebot. rco
Ohne Vertrag keine
Rechnung
Wird eine Frau als Notfall in eine Privatklinik eingeliefert, versäumt es das Krankenhaus aber, mit ihr einen Aufnahme- vertrag abzuschließen, steht ihm kein Geld für die (hier:
18tägige) Behandlung zu, wenn die Patientin im Glauben war, ihre gesetzliche Krankenkasse werde für die Kosten aufkom- men – was hier aber nur zu ei- nem Teil geschah. (Oberlan- desgericht Karlsruhe, Az.: 19 U
99/97) WB
V E R S I C H E R U N G E N
Schwangerschaft angeben
Gibt eine Frau im Antrag auf eine private Kranken-Zu- satzversicherung (hier: für stationäre Behandlungen) an, daß sie nicht schwanger sei, obwohl sie bereits im fünften Schwangerschaftsmonat war, so darf die Versicherung den Vertrag rückwirkend annulieren. Das gilt selbst dann, wenn die Frau am Tag der Antragstellung noch nicht konkret be- stätigt bekommen hatte, in anderen Umständen zu sein.
(Landgericht Düsseldorf, Az.: 20 S 60/97) WB