Begrenzter Zuschuß
Für den behindertenge- rechten Umbau einer Woh- nung bezahlt die Pflegever- sicherung höchstens 5 000 DM. Das hat das Bundes- sozialgericht (BSG) in Kas- sel entschieden. „Erst wenn sich ein neuer Bedarf her-
ausstellt, kann ein neuer Zuschuß erfolgen“, heißt es in dem verkündeten Grundsatzurteil. (Az.: B 3 P 6/99 R)
Für die „Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“
können die Pflegekassen ei- nen Zuschuß bis zu 5 000 DM je Maßnahme bezahlen, wenn dadurch die Pflege er- leichtert oder eine möglichst
selbständige Lebensführung ermöglicht wird. Im konkre- ten Fall hatte eine Schwer- behinderte zwei Lifte einge- baut: einen in der Wohnung zum Obergeschoß, einen klei- neren außen für die Stufen zur Haustür. Streitig war, ob es sich dabei um zwei „Maß- nahmen“ handelt, die ge- trennt bezuschußt werden können.
Wie das BSG entschied, werden nur einmal 5 000 DM fällig. Eine Umbaumaß- nahme sei das, „was sich in einem bestimmten Zeit- punkt als sinnvoll oder not- wendig herausstellt“. Erst wenn sich die Situation än- dere, beispielsweise durch einen schlechteren Gesund- heitszustand, komme mit ei- ner neuen „Maßnahme“
auch ein neuer Zuschuß in Betracht.
Die Kasseler Richter räumten ein, daß der so defi- nierte Zuschuß nicht gerade üppig sei, aber das sei so hin- zunehmen.
Mit einem weiteren Urteil (Az.: B 3 P 3/99 R) entschied das BSG, daß die Pflegekas- sen einen aus Sicherheits- gründen gewünschten elektri- schen Rolladen oder eine elektrisch betriebene Mar- kise nicht zu bezuschussen
brauchen. afp
Totalschaden verschwiegen
Gibt ein Autobesitzer in einer Anzeige an seine Kas- koversicherung über einen Totalschaden nicht an, daß das Fahrzeug schon einmal einen Totalschaden erlitten hatte, so kann die Versi- cherung die Regulierung wegen Obliegenheitsverlet- zung verweigern.
Das gilt auch dann, wenn der Pkw nach dem ersten Unfall wieder komplett re- pariert worden war. (Ober- landesgericht Koblenz, Az.:
10 U 696/98) WB
Apo-Bank:
Biotech-Fonds
Die Lacuna Fondsverwal- tung und die Deutsche Apo- theker- und Ärztebank ha- ben zum 1. September 1999 die Zusammenarbeit intensi- viert.
Der Biotechnologie-Fonds von Lacuna wird seitdem auch über die Apo-Bank ver- trieben. WZ A-3117 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 48, 3. Dezember 1999 (53)
V A R I A RECHT UND STEUER