• Keine Ergebnisse gefunden

Gliederung. Seite I. Vorbemerkung,

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Gliederung. Seite I. Vorbemerkung,"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Gliederung

«nmmM*s*»nasaB«nui

Seite

Vorbemerkung, I

1»..Abachnitt,,

§ 1 Zur geschichtlichen Entwicklung des Neu­

aufbaus de« italienischen Arbeitslebens« 1

§ 2 Die Staatsidee des Faschismus. 5

§ 3 Das Verhältnis von Staat und Individua». 8 II, Abschnitt, Organisation und Wesen der

Syndikatsverfassung. 10

§ 4 Die neue Arbeitsverfassung als Auswirkung

der faschistischen Staatsidee. 10

§ 5 Die syndikalen Verbände. 11

a) Di« geset»liehen Grundlagen. 11

b) Die Berufskategorie. 16

o) Das Syndikat und die Bedingungen seiner staatlichen Anerkennung. 20 Die staatliche Anerkennung. 21 d) Aufgaben und Rechte des anerkannten

Syndikats. 22

e) Das Prinsip der Ausschließlichkeit. 24 f) Die syndikale Hierarchie • 25

§ 6 Die staatliche Syndikatsaufsicht und ihre Auswirkung auf die syndikale Selbstverwal­

tung JO

§ 7 Die Rechtsnatur des Syndikats. 33 III. Abschnitt« Neuregelung des Verhältnisses von

Unternehmertum und Arbeiterschaft. 36

§ 8 Die faschistische Bewertung der Arbeit. 37

§ 9 Faschismus und Klasaenkampf • 38

§ 10 Der Grundsatz der Solidarität und Zusammen­

arbeit aller Produzenten, seine geistigen Ursprünge und Entwicklung. 41

(2)

— 2 —

Seit«

a) Der fasohistiaohe Unternehmer. 41

b) Der faschiatieohe Arbeiter. 44

o) Organe der Betriebsvertretung. 46 XV, Abschnitt. Die Zuaamraa narbe it der Klassen und das

Arbeitsverhältnis. 50

| 11 Der Kollektivarbeitsvertrsg. 50

a) Seine Errichtung. 51

b) Inhalt und Gegenstand des Vertrages. 52 Die staatliche Lohngestaltung und der

"gerechte Lohn". 54

0) Die wirtschaftliche Verantwortlichkeit der Berufsverbände für die Durchführung der Kollektiwertragsbestimmungcm. 58 d) Die Wirkungen des Kollektivvertrages. 60

e) Seine Rechtsnatur. 61

V» Abschnitt. Befriedung des Arbeitslebens durch staatliche Einwirkung, 63

§ 12- Verbot von Streik und Aussperrung. 63

§ 13 Die Arbeltsgerlchtsbarkeit. 65 a) Die Regelung der Einselotreitigkeiten. 66 b) Die Kollektivstreitigkeiten. 68

1) Bindung der Lohnhöhe durch Richter­

spruch. 69

2) Die Mtwirkung dar politischen Gewalt 71 3) über die rechtliche Katar der Tätig­

keit der Arbeitsgerichte. 72 VI, /ibsohnitt. Die korporative Phase. 75

§14 Von Syndikat sur Korporation. 75

§ 15 Die korporativen Zentralorgane - ihre Zusamenset sung und Bedeutung für die staatliche Lenkung und Beeinflussung von Arbeit und Wirtschaft. 80

a) Das kinisteriuffi der Korporationen. 80 b) Der Nationalrat der Korporationen. 81

Aufgaben und Befugnisse des Nationalrats

der Korporationen. 84

(3)

Saite o) Der korporative ZentralaussohuB 85 d) Die Provinsialräte der Korporations-

wirtsohaft und daa korporative

Inspektorat« 86

§ 16 Die Korporationen« 87

a) Die Gesichtspunkte für die Einteilung

der Korporationen« 88

b) Errichtung, Leitung und Organe der

Korporation« 91

§ 17 Wird die Korporation daa Syndikat

verschlingen? 93

§ 18 Die Befugnisse und Aufgaben der Korporation«97 VII« Abschnitt« Das Verhältnis von Staat und Wirt­

schaft in Bahnen der korporativen

Ordnung. 103

I 19 Die Vormachtstellung des faschistischen

Staates vor der Wirtschaft. 103

§ 20 Inhalt und Bedeutung des Privateigentums

und der Privatinitiative« 104

a) Das Privateigentum. 104

b) Privatinitiative. 105

§ 21 Der Staat als Unternehmer. 108

§ 22 Die Freiheit des Unternehmers. 111

| 23 Die "höheren Interessen* der nationalen

Produktion. 112

§ 24 Die Korporation und die Autarkiebestre-

bungen. 115

§ 25 Selbst di ssiplinlerung der Produktion oder kontrollierter Kapitalismus? 116

II« Teil.

I, Abschnitt. Die sosielen Lebensformen Deutschlands nach dem Weltkriege« 121

§ 1 Die soziale und wirtschaftliche Lage in Deutschland vor 1933« 121 Der allgemeine Klasssnkampf als tatsäch­

liche und rechtliche Grundlage des socialen

Lebens. 121

(4)

— 4 —

Seite

$ 2 Vernichtung der klaasenkämpferlschen

Organisationen der Arbeitgeber und Arbeit­

nehmer durch den Katlonalsozialismus. 12?

II. Abschnitt« Die Überwindung der Klassengegen­

sätze und Verwirklichung einer nationalsozialistischen Zusammen­

arbeit im Betriebe. 124

§ 3 Die Idee der Volksgemeinschaft und die bleibende Spannung zwischen Eigensucht

und Gemeinnutz. 124

§ 4 Die Betriebsgemeinschaft als Ausgangs­

punkt und Grundlage der sozialen Erneu­

erung. 126

a) Begriff und Inhalt des Betriebes. 126 b) Rechtsnatur der Betriebsgeneinsohaft. 127

§ 5 Sinn und Bedeutung der die Betriebsge­

ne inschäft begründenden Faktoren. 128 a) Die nationalsozialistische Ethik der

Arbeit. 128

b) Das Grundgesetz des Rechtes auf Arbeit. 129 c) Das nationalsozialistische Leistungs­

prinzip. 130

d) Der Begriff der sozialen Ehre. 131

§ 6 Die Träger der Betriebsgemeinschaft. 133 a) Führung und Gefolgschaft. 133 b) Die nationalsozialistische Geneinschafta­

ge sInnung. 134

c) Das alleinige Entscheidungsrecht des

"Führers” im Betriebe. 135 d) Das Amt des Betriebeführers. 137 e) Daa Arbeitsverhältnis und die gegensei­

tige Treuepflicht. 139

f) Die Sorgepflicht des Betriebsführers. 143

§ 7 Die Betriebsordnung, ihre Recht »natur und entscheidende Bedeutung vor der Uberbe­

trie bliohen Festsetzung der Arbeitsbedin­

gungen. 145

(5)

| 8 Der Vertrauensrat • ein Ausdruck der sozialen Selbstvei'wg.ltung. 149

§ 9 Die Deutsche Arbeitsfront als Gesiein-

sohaftsorganlsation aller Schaffenden. 152

§ 10 Sinn und Zweck der Freizeitgestaltung durch NS.-Gemeinschaft "Kraft durch Freude" und

"Dopolavoro". 159 XII* Abschnitt« Der Staat als oberster Hüter und

Wahrer des sozialen Friedens. 161

§ 11 Der Reichstreuhänder der Arbeit. 161 a) Die Notwendigkeit eii.er staatlichen

Mitwirkung bei der Festsetzung der

Arbeitsbedingungen. 161

b) Die Fechtsnatur des Treuhänderimtes. 162 c) Das I itwirkungsrecht der Beteiligten. 163 d) Der Aufgabenbereich der Reichstreuhän­

der der Arbeit. 166

1. ) Grundsätzliches über Ziele und Art

seiner Tätigkeit. 166

2. ) Die Tarifordnung al» äußerster staatlicher Eingriff i-nus Schutze der Gefolgschaft und zur Sicherung einer einheitlichen Lohn- und Sozial­

politik. 169

3. ) Die Wirkungen der Tarifordnung. 174 4. ) Weitere Aufgaben des Reichstreuhän-

ders der Arbeit im Dienste der Auf­

recht erhalt uiig des Arbeit»friedens. 175 XV, Abschnitt, Das gegenseitige Verhältnis von Staat,

Volk und Wirtschaft im Rahmen der nationale©zialistischen Wirtschafts­

verfassung. 177

§ 12 Unterordnung der Wirtschaft unter die

Ziele und Aufgaben des Staates. 178

a) Sinn und Zweck des Staates im Bereich

der Wirtschaftsverfassung. 179 b) Staat und Wirtschaft» Teile der völki­

schen Einheit. 181

(6)

«»($«•

Seite c) Vormchtetel'huig der Politik vor der

Wirtschaft. 181

| 13 Grundsätzliches zur Keugestaltung der Wirtschaft durch den nationalsozialisti­

schen Staat. 184

§ 14 Pie Organisation der gewerblichen

Wirtschaft. 189

a) Ihre Mittlerfunktion. 189 b) Ihre Ausgestaltung als echte Selbst­

verwaltung unter gliedhafter Einfügung in den Staat und ihr Gegensatz zu der

korporativen Regelung in Italien. 190

§ 15 nationalsozialistische Einheit von Wirt­

schafte- und Sozialpolitik und ihre Aus­

wirkung auf die soziale Befriedung. 197

§ 16 Überwindung des Klassengegensatses in der

Korporation. 203

MhMWSfc?88®MCÄÄS®Ä

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

iefes Verfahren wird dann angewandt, wenn es fich nicht um die genaue Wiedergabe eines farbigen Originals, fondern nur um die Herftellung eines farbigen Bildes nach einer

Bei Stahl und Kupfer behandelt man nach der Belichtung mit heißem Waller, an allen nicht von Licht getroffenen Stellen wird das Metall freigelegt und kann als- dann mit

Es kann chinefilche oder lithographilche Tufche, Aquarell-, Öl-, Glas- oder Emaillefarbe verwendet werden, nur muß diefelbe in allen Fällen dünnflüffig und frei von allen

Es wird bäufig in Fachbkreifen darüber debattiert, ob ficb mit dem Drei- oder Vierfarbendruck beiffere Refultate erzielen laffen. Hierzu ift zu bemerken, daß beide Verfahren gut

seiner Arbeit viel mehr Freiheit, und es stehen ihm viel mehr Mittel zu Gebote, so daß bei einer Radierung eine große malerische Wirkung des Bildes erzielt werden kann, auch

seiner Arbeit viel mehr Freiheit, und es stehen ihm viel mehr Mittel zu Gebote, so daß bei einer Radierung eine große malerische Wirkung des Bildes erzielt werden kann, auch

Der Ver- treter einer Firma, der eine solche Karte besitzt, braucht sich deshalb nicht zu wundern, daß er in vielen Geschäften nicht den Chef sprechen kann und abgewiesen wird,

AUTOTYPIE, HERGESTELLT NACH EINER RETUSCHE, DIE NACH WERKSTATTZEICHNUNGEN ANGEFERTIGT UND IN DER BRÜSSELER WELTAUSSTELLUNG