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Leistungsbeschreibung. Einführung. Leistungsgegenstand. Grundschule Bockenheim

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Academic year: 2022

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Leistungsbeschreibung GS Bockenheim 1

Leistungsbeschreibung

Einführung

Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt ein freiwerdendes Verwaltungsgebäude in eine dreizügige Grund- schule umzunutzen bzw. umzubauen. Das Gebäude mit der Liegenschaftsadresse Schloßstrasse 29-31, 60486 Frankfurt a. M., ist im Eigentum der Stadt Frankfurt a.M. und seit dem Jahr 1952 an das DIPF (Deutsches Institut für internationale pädagogische Forschung) vermietet. Das Gebäude wurde ursprünglich als Schulge- bäude „ehemalige Kaufunger Schule“ in der Gründerzeit vor dem 1. Weltkrieg erbaut.

Quelle: Stadtvermessungsamt Frankfurt (2016)

Leistungsgegenstand

Maßnahme

Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2013 hat ergeben, dass ein Umbau des Gebäudes bzw. die Umnutzung in eine Grundschule möglich ist. Das Gebäude ist in einem guten baulichen Zustand. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.

Der viergeschossige Hauptbaukörper ist voll unterkellert. Die Grundfläche beträgt ca. 65x20m, bei einer Traufhöhe von ca. 18,50m. Auf der Südwestseite befindet sich ein separat stehendes Gebäude, etwa 20x30m, das über einen Verbindungsbau mit dem Hauptgebäude verbunden ist. Das Gebäude (derzeitige Nutzung Bibliothek) soll – nach derzeitigem Stand zur Sport- bzw. Gymnastikhalle umgebaut werden. Die Geschoßhö- hen des Erd- und der Obergeschosse beträgt ca. 4,30m.

(2)

Leistungsbeschreibung GS Bockenheim 2 Vorhandene Flächen des Bestandsgebäudes inkl. Nebengebäude:

BRI: 30.181 m³

NRF – Netto-Raumfläche: 5.757 m²

Grundstücksfläche: 6.397 m²

BGF: 7.121 m²

Für dieses Projekt wurden die LPH 1 und 2 der HOAI bereits durchgeführt. Die Beauftragung ist ab Leistungs- phase 3 gem. HOAI vorgesehen. Die Abstimmung mit den entsprechenden Fachplanern wird im Rahmen der Planungs- und Umsetzungsphase vorausgesetzt. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist möglich.

Sonstiges

Es wird angestrebt, dass der Schulbetrieb in ca. 3 Jahren aufgenommen wird. Die voraussichtlichen anre- chenbaren Baukosten der zu vergebenden Leistungen werden auf ca. 6,4 Mio. € netto für die KG 300+400 geschätzt.

Raumprogramm

Das Flächenprogramm orientiert sich am Modellraumprogramm einer Grundschule.

Mit der Vielfalt der Lernformen geht auch eine räumliche Ausdifferenzierung einher und es müssen neue Ant- worten gefunden werden. Im aktuellen Schulbau gewinnen dabei Verbundmodelle wie „Cluster“ an Bedeu- tung. Das Cluster wird als klar begrenzter „innerer Bereich“ betrachtet. Feste multiprofessionelle Teams kümmern sich dort um die Atmosphäre, die Kinder aller Begabungsrichtungen in ihrer individuellen Entwick- lung bestmöglich fördert. Es werden für Klassen gemeinsame Einheiten aus mehreren Räumen gebildet, die je nach Aktivität in unterschiedlichen Kombinationen belegt werden. Räume werden dabei in der Gruppe klas- senübergreifend gemeinsam genutzt und es entstehen Synergien.

Da Schulen als ganztägig arbeitende Schulen gebaut werden, werden die Lerncluster darüber hinaus auch für unterschiedliche Lernsituationen und Lerngruppen ganztägig genutzt. Die Schule muss in überschaubare sozialräumliche Einheiten gegliedert sein und die allgemeine Unterrichtsfläche muss sich an die immer wieder veränderten Differenzierungs-, Bewegungs- und Rückzugsbedarfe anpassen können. Lerncluster erscheinen unter den genannten Gesichtspunkten als eine besonders geeignete räumliche Organisationsstruktur.

Für die Nachmittagsbetreuung sieht das Raumprogramm vor, dass eine Mischküche für 320 Kinder mit einer vorgesehenen Versorgung von 100% eingeplant sowie Speiseflächen und Betreuungsräume vorgesehen wer- den.

Umbau

Der AG schätzt den Schwierigkeitsgrad der Aufgabe im durchschnittlichen Bereich ein und geht von einem Umbauzuschlag von 20% aus. Der Umbauzuschlag ist auf das ermittelte Honorar aufzuschlagen.

Im Rahmen der Honorarermittlung für die LPH 1-2 wurde die mitzuverarbeitende Bausubstanz für die Objekt- planung festgelegt und errechnet sich wie folgt:

Amvb = M x W x Z x LF

2.241.519,90 € = 7.121 x 584 x 0,7 x 0,77

(3)

Leistungsbeschreibung GS Bockenheim 3 M Menge der mitzuverarbeitende Bausubstanz 7.121 m² BGF

W Ortsüblicher funktionsbezogener Wert/ortsübliche Kosten bei einer Neuherstellung der betreffenden Bauteile (brutto) BKI 2018 Mittelwert anteilig nur Rohbau – Neubau angenom- men

696€ 584,87€

Z Zustandsfaktor/Neubauwert mvb – Ertüchtigungskos- ten/Neubauwert mvb

0,70

LF Leistungsfaktor Leistung Planer für die Mitverarbeitung 0,77 (bei einer Beauftragung aller LPH)

Abbruch

In einem ersten Schritt ist der Schulhof baulich zu bereinigen. Durch den Objektplaner ist der Rückbau zu koordinieren, ein entsprechender Abbruchantrag bei der Bauaufsicht einzureichen und die Umfänge auszu- schreiben.

Für die abzubrechenden Gebäude werden durch den AG Gutachten hinsichtlich der Schadstoffbelastung ein- geholt. Im Zuge der Abbrucharbeiten sind sämtliche Auflagen, Stellungnahmen, Anordnungen, etc. zu beach- ten.

Los 2 – TGA [TGA – HLS]

KG 410

› Einbau eines Fettabscheiders für die geplante Küche einschl. ca. 200 Metern Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser

› Einbau einer Rigole (ca. 70 m³) für die Regenwasserversickerung

› Verlegung von ca. 500 Metern Trinkwasserleitung

› ca. 30 Meter Gasleitung

Die Arbeiten werden im Gebäude sowie im Außenbereich ausgeführt.

KG 420

› Einbau neuer Verrohrung Vor- Rücklauf, ca. 800 Meter

› Einbau von ca. 150 Heizkörpern

› Einbau von vier Deckenstrahlplatten

Die Arbeiten finden innerhalb des Gebäudes statt KG 430

› Speisesaal/Einbau eines Lüftungsgerätes mit Wärmerückgewinnung (ca. 3.500 m³/h) / Kanäle und Form- stücke ca. 200 m²/Brandschutzklappen

› Küchenlüftung/Einbau eines Lüftungsgerätes mit Wärmerückgewinnung (ca. 3.000 m³/h) / Kanäle und Formstücke ca. 80 m2/Brandschutzklappen

› Keller/Einbau eines Lüftungsgerätes mit Wärmerückgewinnung (ca. 1.200 m³/h) / Kanäle und Formstücke ca. 20 m³/Brandschutzklappen

› Gymnastiksaal/Einbau eines Lüftungsgerätes mit Wärmerückgewinnung (ca. 4.000 m³/h) / Kanäle und Formstücke ca. 40 m³/Brandschutzklappen/Die Arbeiten finden im Gebäude sowie auf den Dächern statt

› Weiterhin werden noch der Batterieraum und die WC-Anlagen entlüftet.

Los 3 - TGA [Elt/NT]

› Anpassung der Elektroinstallation inkl. Erneuerung der Unterverteilungen

› Hausalarmierungsanlage

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Leistungsbeschreibung GS Bockenheim 4

› Datenverkabelung

› Beleuchtung

› Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik

Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen sind den Planungen zugrunde zu legen und in ihrer sinnhaften An- wendbarkeit mit dem AG entsprechend rückzukoppeln.

Leistungsbild

Basis der zu erbringenden Leistungen ist das Standard-Leistungsbild für die Ingenieurleistungen der Objekt- planung gemäß HOAI Anlage 10 in den Leistungsphasen 3-9, zuzüglich der unten aufgelisteten Besonderen Leistungen. Die Besonderen Leistungen sind unter Ziffer 0.2 und die Weiteren Leistungen unter Ziffer 0.3 gesondert beschrieben. Abweichungen zum Standardleistungsbild sind in jeder Leistungsphase farbig gekenn- zeichnet.

Grundleistungen OPL

LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) 15 von 15%

a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmi- gungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichti- gung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Bei- spiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20

b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

c) Objektbeschreibung

d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit

e) Vertiefte Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung (siehe Weitere Leistungen)

f) Fortschreiben des Terminplans

g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse LPH 4 Genehmigungsplanung 3 von 3%

a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigun- gen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwen- diger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b) Einreichen der Vorlagen

c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

(5)

Leistungsbeschreibung GS Bockenheim 5 LPH 5 Ausführungsplanung 25 von 25%

a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeich- nerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausfüh- rungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen

b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderli- chen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1

c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

d) Fortschreiben des Terminplans

e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung

f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

LPH 6 Vorbereitung der Vergabe 10 von 10%

a) Aufstellen eines Vergabeterminplans

b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermit- teln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwen- dung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse

e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenbe- rechnung

f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe 3 von 4%

a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner b) Einholen von Angeboten

c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise (keine rechnerische Prüfung) d) Mitwirken bei Aufklärungsgesprächen

e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche

g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung

h) Mitwirken bei der Auftragserteilung

LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation 31 von 32%

(6)

Leistungsbeschreibung GS Bockenheim 6 a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Ge-

nehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsun- terlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen

auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)

f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen

h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträ- gen

i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen

j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276

k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objekt- überwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftragge- ber

l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran

m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechneri- schen Ergebnisse des Objekts

n) Mitwirkung bei der Übergabe des Objekts

o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel LPH 9 Objektbetreuung 1,75 von 2%

a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestell- ten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließ- lich notwendiger Begehungen

b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche ge- genüber den ausführenden Unternehmen

c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Besondere Leistungen

LPH 1 Grundlagenermittlung

Einarbeitungsaufwand (optional)

Der zusätzliche Einarbeitungsaufwand kann mit bis zu 3 Prozent des Honorars der Grundleistungen geltend gemacht werden. Es sind hierzu die entsprechenden Teilleistungspunkte im Honorarangebotsblatt einzutra- gen.

LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

(7)

Leistungsbeschreibung GS Bockenheim 7 Aufstellen einer vertieften Kostenberechnung

Aufstellen einer vertieften Kostenberechnung nach Positionen einzelner Gewerke (Kurz-LVs). Dieser Mehr- aufwand kann mit bis zu 1,5 Prozent des Honorars der Grundleistungen geltend gemacht werden. Es sind hierzu die entsprechenden Teilleistungspunkte im Honorarangebotsblatt einzutragen.

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Im Rahmen der Leistungsphase 3 ist eine Gesamtkostenberechnung gemäß den Leitlinien der Stadt Frank- furt am Main und den Vorgaben des Energiemanagements zu erstellen. Zu den entsprechenden Vorlagen und Hinweisen können Sie sich unter http://www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ informieren.

Sollte für diese Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein Mehraufwand entstehen, kann dieser in Rechnung gestellt werden. Das Honorar soll pauschal abgerechnet werden.

LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

Anfertigung eines Gebäudebetriebsordners

Es ist durch den Objektplaner ein ausführlicher und allgemein verständlicher Gebäudebetriebsordner in Papierform zusammen zu stellen und mit Übergabe des Gebäudes vorzulegen. Dazu sind die von den ande- ren an der Planung fachlich Beteiligten Unterlagen rechtzeitig einzufordern. Diese sind über ihre Mitwir- kungspflicht informiert.

Gemäß den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen (http://www.energiemanagement.stadt-

frankfurt.de/Investive-Massnahmen/Leitlinien-wirtschaftliches-Bauen/Leitlinien-wirtschaftliches-Bauen.htm) der Stadt Frankfurt am Main sind dabei die folgenden Inhalte bereit zu stellen.

- Notrufnummern und Liste der Ansprechpartner beim Bauherrenamt, Hochbauamt, den Planungsbüros und den ausführenden Firmen,

- Lageplan mit eindeutiger Bezeichnung aller Gebäude, - Fluchtwegpläne,

- Grundrisse,

- Liste der Räume mit Flächen, Nutzungsarten, Nutzungszeiten und Sollkonditionen (z.B. Temperatur, Luftmenge, Beleuchtungsstärke) während der Nutzungszeit,

- Kurzbeschreibung des Gebäudes und aller technischen Anlagen (mit Fotos, ca. 2 Seiten),

- gewerkeübergreifende Nutzungs- und Betriebsanleitung insbesondere wie die Nutzungszeiten und Soll- konditionen eingestellt werden (mit Fotos, ca. 20 Seiten)

Als Anlage sollte beigefügt werden:

- Zählerschema,

- Heizungsschema, Lüftungsschema, Sanitärschema, Elektroschema, Gebäudeautomationsschema, - Protokoll über den hydraulischen Abgleich und die Einregulierung der Lüftungsanlage,

- Wartungskalender und Wartungsanleitung für alle wartungsbedürftigen technischen Anlagen.

Das Honorar ist als Pauschalhonorar ohne Nebenkosten im dafür vorgesehenen Feld im Honorarangebots- blatt einzutragen.

LPH 9 Objektbetreuung

Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (optional)

Im Rahmen der Objektbetreuung soll die Mängelbeseitigung während der Verjährungsfrist durch den Ob- jektplaner überwacht werden. Die Abrechnung erfolgt über einen Stundennachweis.

(8)

Leistungsbeschreibung GS Bockenheim 8

Weitere Leistungen Abbruch

Grundlagen

1. Klärung des finanziellen Rahmens und der wesentlichen grundlegenden Bedingungen, sowie der Aufga- benstellung.

2. Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf weitere zu beauftragende Fachbüro bzw. Facherkundigungen.

3. Vorabstimmung mit den zuständigen Behörden und Vorabstimmung zur Genehmigungsfähigkeit.

4. Koordination und Zusammenfassung aller Beiträge der Beteiligten.

5. Vorkalkulatorische Kostenschätzung unter Berücksichtigung der Fachbeiträge Beteiligter.

Planung

1. Planung der Abbruchmaßnahme mit Koordination aller Beteiligter.

2. Genehmigungsplanung einschließlich Aufnahme zugehöriger Beiträge der Beteiligten (z. Bsp. Schadstoff- analysen, Arbeitsablauf mit Standsicherheitsbetrachtung während des Abbruchs).

3. Vorkalkulatorische Kostenberechnung der Gesamtkosten (Planung und Ausführung) mit Gliederung nach vorgesehenen Vergabeeinheiten.

Ausschreibung und Vergabe

1. Aufstellen eines Terminplans der Ausführungsvorbereitung und Ausführung.

2. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bzw. Unterlagen zur Angebotseinholung als Einheitspreisaus- schreibung oder Pauschalpreisausschreibung mit Einarbeitung der Fachbeiträge, die von den Beteiligten als ausschreibungsfähige Teilleistungen aufzustellen sind.

3. Angebotseinholung und fachtechnische Angebotsauswertung mit Vergabeempfehlung.

4. Kostenanschlag aus den geprüften Angeboten mit Gegenüberstellung zur Kostenberechnung (wird vom AG bereitgestellt).

Objektüberwachung

1. Veranlassung und Koordination der Bereitstellung der fachgerechten Ausführungsgrundlagen, wie Ge- nehmigungen, Entsorgungsnachweise, Trennung der Ver- und Entsorgungsleitungen, Durchsicht der öffent- lich-rechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen, etc.

2. Fachtechnische Überwachung der Abbrucharbeiten (ohne Fachüberwachungsleistungen für Schadstoffe, Standsicherheit und die Leistungen weiterer Fachbüros).

3. Veranlassung von Auftraggeberleistungen (zum Beispiel Räumung, Verkehrsanordnungen, etc.).

4. Fachtechnische und rechnerische Prüfung der Rechnungen, die den fachlichen Bearbeitungsumfang ent- sprechen (inklusive Entsorgungsnachweise).

5. Mitwirkung bei der Abnahme, Koordination der gesonderten Abnahmen der fachlich Beteiligten.

Das Honorar ist als Pauschalhonorar für die o.g. Leistungen im Honorarangebotsblatt anzugeben.

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Leistungsbeschreibung GS Bockenheim 9

Grundleistungen TGA gem. HOAI

Es sind Grundleistungen der LPH 3-9 gem. HOAI, wie sie in der Anlage B01 dargestellt sind zu erbringen.

Besondere Leistungen TGA

Neben den Grundleistungen nach HOAI sind die folgenden Besonderen Leistungen in den Losen 2 TGA –HLS und Los 3 TGA – Elt/NT zu erbringen:

LPH 1 Grundlagenermittlung

Einarbeitungsaufwand (optional)

Der zusätzliche Einarbeitungsaufwand kann mit bis zu 3 Prozent des Honorars der Grundleistungen gel- tend gemacht werden. Es sind hierzu die entsprechenden Teilleistungspunkte im Honorarangebotsblatt einzutragen.

LPH 3 Entwurfsplanung

Aufstellen einer erweiterten Kostenberechnung

Aufstellen einer erweiterten Kostenberechnung nach Positionen einzelner Gewerke (bepreiste Langtext- LVs). Dieser Mehraufwand kann mit bis zu 1,5 Prozent des Honorars der Grundleistungen geltend ge- macht werden. Es sind hierzu die entsprechenden Teilleistungspunkte im Honorarangebotsblatt einzutra- gen.

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Im Rahmen der Leistungsphase 3 ist eine Gesamtkostenberechnung gemäß den Leitlinien der Stadt Frankfurt am Main und den Vorgaben des Energiemanagements zu erstellen. Zu den entsprechenden Vorlagen und Hinweisen können Sie sich unter http://www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ in- formieren. Sollte für diese Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein Mehraufwand entstehen, kann dieser in Rechnung gestellt werden. Das Honorar soll pauschal abgerechnet werden.

LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

Unterstützung bei der Anfertigung eines Gebäudebetriebsordners

Es ist durch den Objektplaner ein ausführlicher und allgemein verständlicher Gebäudebetriebsordner zusammen zu stellen und mit Übergabe des Gebäudes vorzulegen.

Der Fachplaner im Los 2 und 3 ist verpflichtet die von ihm zu erbringenden Unterlagen auf Anforderung des Objektplaners rechtzeitig bereit zu stellen bzw. zu übermitteln. Gemäß den Leitlinien zum wirtschaft- lichen Bauen (http://www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Investive-Massnahmen/Leitlinien- wirtschaftliches-Bauen/Leitlinien-wirtschaftliches-Bauen.htm) der Stadt Frankfurt am Main sind dabei die folgenden Inhalte bereit zu stellen.

Das Honorar ist als Pauschalhonorar ohne Nebenkosten im dafür vorgesehenen Feld im Honorarange- botsblatt einzutragen.

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Leistungsbeschreibung GS Bockenheim 10 LPH 9 Objektbetreuung

Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (optional)

Die Mängelbeseitigung während der Verjährungsfrist soll durch den Fachplaner überwacht werden. Die Abrechnung erfolgt über einen Stundennachweis.

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