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Freunde und Förderer der Universitätsmedizin Magdeburg Beitragsordnung (1) Jedes Mitglied des Vereins (mit Ausnahme der Ehrenmitglieder) ist beitragspflichtig. (2) Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen,

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Freunde und Förderer

der Universitätsmedizin Magdeburg

Beitragsordnung

(1) Jedes Mitglied des Vereins (mit Ausnahme der Ehrenmitglieder) ist beitragspflichtig.

(2) Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres austritt, ausgeschlossen wird oder erst während des Geschäftsjahres eintritt.

(3) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 15 €.

(4) Auszubildende und Studierende zahlen einen ermäßigten Beitrag von jährlich 5 €. Rentner können einen Antrag auf Ermäßigung stellen.

(5) Der jährliche Förderbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt 200 €.

(6) In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand den Beitrag reduzieren oder aussetzen.

(7) Mitglieder, die während Ihrer Mitgliedschaft ihr Studium an der Medizinischen Fakultät bzw. ihre Ausbildung im Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe abschließen, werden im darauf folgenden Geschäftsjahr beitragsfrei gestellt.

(8) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, ist eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

(9) Der Beitrag für das laufende Kalenderjahr ist jeweils bis zum 31. März bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.

(10) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden.

Magdeburg, den 27. November 2014

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