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Ausschreibung_NaKo_Stand_290216 - bitte wenden - Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Vorsitzende: Prof. Dr. Ana Claudia Zenclussen Ausschreibung zur Mittelvergabe aus dem Fonds zur Förderung des wissenschaftlichen

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Ausschreibung_NaKo_Stand_290216 - bitte wenden -

Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Vorsitzende: Prof. Dr. Ana Claudia Zenclussen

Ausschreibung

zur Mittelvergabe

aus dem Fonds zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für

Studierende/Promovenden und wissenschaftliche Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln erfolgt hiermit die Ausschreibung zur Vergabe

von Mitteln aus dem Fonds zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für das aktuelle Haushaltsjahr.

Modalitäten für die Förderung aus dem Nachwuchsfonds:

(1) Antragsberechtigt sind:

Studierende/Promovenden

nichtpromovierte wissenschaftliche MitarbeiterInnen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres

promovierte oder habilitierte wissenschaftliche MitarbeiterInnen bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (2) Gefördert werden können:

• Kongress- oder Tagungsteilnahmen zur aktiven Darstellung eigener Forschungsergebnisse. Der Antragsteller/in muss Erstautor (Poster) bzw. Vortragender sein.

Studierende und nichtpromovierte wissenschaftliche MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit einmalig im akademischen Leben die Förderung einer Kongress-/Vortragsreise ohne Erstautorenschaft mindestens jedoch Co-Autorenschaft zu beantragen.

• Reisen an auswärtige Forschungseinrichtungen zum Methoden- bzw. Wissenstransfer mit nachgewiesenem wissenschaftlichem Nutzen für die Klinik/das Institut. Förderungswürdig sind nur Maßnahmen, die an der hiesigen Fakultät nicht durchführbar sind und damit eine Erweiterung des Know-hows der Fakultät darstellen.

• Seminarreisen und Teilnahme an Kursen zum Methoden- bzw. Wissenstransfer (in der Regel ein Mitarbeiter pro Klinik/Institut)

(3) Gefördert werden nicht:

• Investitionsmittel sowie Sachausgaben im Rahmen von Forschungsprojekten.

• Maßnahmen, die hauptsächlich der persönlichen Weiterbildung dienen.

(4) Kongressreisen in das Ausland können ebenfalls beantragt werden. Sie werden aber nur gefördert, wenn ein entsprechend

- gleichlautender Antrag beim DAAD bzw.

- anderen Förderern (z. B. Stiftungen, Vereine, etc.)

aus Gründen nicht zur Verfügung stehender Mittel abgelehnt wurde. Die fristgemäße Antragstellung sowie ggf. die Ablehnung ist nachzuweisen.

(5) Das Vorhaben muss im jeweiligen Haushaltsjahr durchgeführt und abgerechnet werden.

(6) Ein formloser Kurzbericht (1 A4-Seite) ist zeitnah, spätestens drei Monate nach der durchgeführten Aktivität an das Referat für Forschung zu schicken.

(7) Die Anträge müssen grundsätzlich vor Maßnahmebeginn vollständig eingereicht werden.

Anträge für das laufende Haushaltsjahr können

im Referat für Forschung, Frau Bittner (Tel. 15076), eingereicht werden.

Form der Abgabe:

- 1 x im Original

(einseitig und ohne Klammern, Klarsichtfolien etc.)

- Antrag in deutscher Sprache

gez.

Prof. Dr. Ana Claudia Zenclussen Vorsitzende der Kommission

zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Bei unvollständig eingereichten Anträgen bzw. fehlenden Angaben und/oder Belegen erfolgt keine Bearbeitung. Die Anträge werden an den Antragsteller zurückschickt.

(2)

Ausschreibung_NaKo_Stand_290216

Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Vorsitzende: Prof. Dr. Ana Claudia Zenclussen

Gliederung zum Antrag

zur Mittelvergabe

aus dem Fonds zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für

Studierende/Promovenden und wissenschaftliche Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät

(8) (Allgemeine Angaben des Antragsteller)

• Name und Anschrift (inkl. Telefon und E-Mail)

• Bezeichnung des/der unterstützenden Institutes/Klinik

• Bezeichnung des Vorhabens

• Termin

• Beantragte Mittel (Nennung/Aufschlüsselung der Summe/n => Gesamtsumme)

(9) (Beschreibung des Vorhabens)

• Bedeutung des Vorhabens für die persönliche Entwicklung des Antragstellers

• Bedeutung für die unterstützende Einrichtung

• bisherige Erfahrungen oder Tätigkeit in dem Arbeitsgebiet

• ggf. Zeitplan

• Beschreibung der aktiven Teilnahme bei Tagungen (Vortrag, Posterpräsentation)

(10) (detaillierter nachvollziehbarer Finanzierungsplan)

• Kostenvoranschlag bzw. Angebote für Reisekosten (Flug, Bahnfahrt, öff. Verkehrsmittel, PKW)1)

• Kostenvoranschlag bzw. Angebote für Übernachtungskosten 2)

• Nachweis über die Höhe der Tagungsgebühren

• Nachweise/Angebote für alle unter Punkt (8) beantragten Summen Erklärungen

• Befürwortung des Direktors des/der Institutes/Klinik zur Unterstützung des Vorhabens

(muss Angehöriger der Medizinischen Fakultät sein)

• Erklärung des betreuenden Hochschullehrers (muss Angehöriger der Medizinischen Fakultät sein)

(nur bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Promotionsvorhaben)

• Erklärung der Beantragung weiterer Mittel bei Dritten

Anlagen

• Curriculum vitae des Antragstellers

• Kopie des letzten Zeugnisses (Abschluss, Physikum, etc.)

(Die Einreichung des Curriculum vitae und der Zeugniskopie (entfällt bei Vorlage der Promotion) ist nur beim 1. Antrag im jeweiligen Haushaltsjahr erforderlich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine längere Aufbewahrung der Zeugnisse und Lebensläufe nicht möglich.)

• Angebote/Unterlagen zur Ergänzung des Finanzplans bzw. Nachweis der beantragten Mittel

(Entsprechende Angebote sind als Kopie beizufügen.

• Einladungen, Ausschreibungen, Programm etc.

• ggf. Abstract des Posters oder Vortrages (bei Tagungen etc.)

(die Medizinische Fakultät muss im Abstract genannt sein)

• Nachweis über die Annahme des Posters, Vortrages

1) Für alle Mitarbeiter, hat die Fahrkartenbestellung (Flugtickets ausgenommen) generell über die Reisekostenstelle (Tel. 15919) zu erfolgen, um alle möglichen Rabatte auszuschöpfen. Generell werden nur noch die Fahrkosten in Höhe der Kosten der billigsten Karte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet (siehe Verwaltungsrundschreiben Nr. 20/2010 ab Punkt 5.).

Gemäß Verwaltungsrundschreiben Nr. 24/05 Punkt 5.6.1. können für Fahrten mit dem privaten Kfz 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130,00 EUR gewährt werden.

2) Für Übernachtungen können im Ausland max. 100,00 EUR/Nacht

im Inland max. 80,00 EUR/Nacht in Anspruch genommen werden.

gez.

Prof. Dr. Ana Claudia Zenclussen Vorsitzende der Kommission

zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

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