Der Ablauf des Asylverfahrens in
Deutschland
Modul 14: Menschenrechtsbildung am Beispiel Antidiskriminierung und Vielfalt, Volker Kaufmann.
Eine Präsentation von Alisa Friedel und Verena Heinich
G L I E D E R U N G
Begriffserklärungen
Ankunft und Registrierung
Erstverteilung und Unterbringung Zuständige Aufnahmeeinrichtung Persönliche Antragsstellung
Prüfung des Dublin-Verfahrens Persönliche Anhörung
Entscheidung des Bundesamtes
Rechtsmittel gegen die Entscheidung Ausgang des Asylverfahrens
Zahlen und Fakten Vorurteile
Kritik
1. Begriffserklärung
u Flüchtling
Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (06.05.2021: 3) sind dies Personen „die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten“.
u Asylsuchende
„Personen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen und noch nicht als Asylantragsstellende beim Bundesamt erfasst sind“ (BAMF 06.05.2021: 3).
u Asylantragstellende
„Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich im Asylverfahren befinden und deren Verfahren noch nicht entschieden ist“ (BAMF 06.05.2021: 3).
u Schutzberechtigte / Bleibeberechtigte
„Personen, die eine Asylberechtigung, einen Flüchtlingsschutz oder
subsidiären Schutz erhalten oder aufgrund eines Abschiebungsverbots in Deutschland bleiben dürfen“ (BAMF 06.05.2021: 3).
2. Der Ablauf des Asyl-
verfahrens
Video:https://www.youtube.com/watch?v=GDYAtFyvrCA
2.1 Ankunft und Registrierung
u Meldung bei einer staatlichen Stelle
u Antrag auf Gewährung beim Grenzübergang
u Registrierung der Antragsstellenden an PiK-Station
u Erfassung persönlicher Daten
u Ziel = Vermeidung einer Mehrfachregistrierung
u Ankunftsnachweis nach Registrierung
2.2 Erstverteilung und Unterbringung
u Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes
u Wechsel in andere Einrichtung möglich
u Quotensystem „EASY“ richtet sich nach Königsteiner Schlüssel
u Wird jährlich neu erfasst
2.3 Zuständige
Aufnahmeeinrichtungen
u Verantwortlich für Versorgung und Unterkunft
u Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Art und Höhe der Leistungen
u Leistungen werden auch bei
Anschlussunterbringungen erbracht
u Unterbringung ist je nach Bundesland oder Kommune unterschiedlich
2.4 Persönliche
Asylantragstellung
u Die Antragsstellung erfolgt persönlich
u Findet in einer Außenstelle des Bundesamtes statt
u Aufklärung über Rechte und Pflichten im Asylverfahren
u Erfassung von persönlichen Daten
u Überprüfung der Originaldokumente
2.4 Persönliche Asylantragsstellung
u Die Residenzpflicht:
- Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
- Beschränkung auf einen räumlichen Bezirk (§§ 56 und 58 AsylG)
- Personen mit geringer Bleibeperspektive:
- Müssen bis zur Entscheidung in der Aufnahmeeinrichtung bleiben
- Die Residenzpflicht gilt bis zur Ausreise
- Mit Erlaubnis vom Bundesamt dürfen sie das Gebiet vorrübergehend verlassen
- Personen mit hoher Bleibeperspektive:
- Entfällt nach drei Monaten und wird auf das Bundesgebiet ausgeweitet
2.5 Prüfung des Dublin- Verfahrens
u Feststellung, welcher europäischer Staat für Asylverfahren zuständig ist
u Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz
u Überprüfung, ob sich Asylsuchende im Voraus in einem anderen Land aufgehalten hat
u Überstellung des Asylsuchenden bei zuständigem Dublin- Staat
u Gegen diese Entscheidung kann ein Widerspruch eingelegt werden
2.6
Persönliche Anhörung
u Asylbewerbende werden zu persönlichem Gespräch eingeladen
u Wichtigster Teil des Asylverfahrens
u Anwesende: Mitarbeitender BAMF, Dolmetscher*in, Vertrauensperson des Antragsstellenden sowie
Antragsstellender
u Alle Informationen erhalten diese in jeweiliger Muttersprache
u Inhalte der persönlichen Anhörung: Schilderung der persönlichen Gründe für die Flucht
u Alle Informationen werden vom BAMF mit dem Herkunftsland verglichen
2.7 Entscheidung des Bundesamtes
Asylberechtigung (Art. 16a GG)
u Ausgeschlossen, wenn sie über
einen sicheren Drittstaat eingereist sind
u Gilt für politisch Verfolgte und Zugehörigkeit einer Gruppe, die Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind
Ø Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre
Ø Niederlassung nach 3-5 Jahren möglich wenn bestimmte
Voraussetzung erfüllt werden
Ø Anspruch auf priviligierten Familiennachzug
Flüchtlingsschutz (§3 AsylG)
u Umfangreicher als die Asylberechtigung
u Greift auch ein bei Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure
Ø Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre
Ø Niederlassung nach 3-5 Jahren möglich wenn bestimmte
Voraussetzung erfüllt werden
Ø Anspruch auf priviligierten Familiennachzug
2.7 Entscheidung des Bundesamtes
Subsidiärer Schutz (§4 AsylG)
u Im Herkunftsland droht ein ernsthafter Schaden und Schutz kann nicht in
Anspruch genommen werden
u Ernsthafter Schaden: Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe oder Folter
Ø Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr
Ø Verlängerung für zwei weitere Jahre möglich
Ø Niederlassung möglich nach fünf Jahren
Ø Erwerbstätigkeit möglich
Ø Kein privilegierter Familiennachzug
Abschiebungsverbot (§60 Abs. 5 + 7 AufenthG)
u Keine Abschiebung möglich wenn:
u Es die Europäisch Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzen würde
u Eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht
u Gesundheitliche Gründe eine Gefahr darstellen
Ø Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr
Ø Niederlassung nach fünf Jahren möglich
Ø Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde
2.8
Rechtsmittel gegen die
Entscheidung
u Zur Verfügung stehen den Betroffenen Rechtsmittel zum Klagen
u Klage muss innerhalb kurzer Zeit erhoben werden
u Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin ist hilfreich
u Im schriftlichen Bescheid wird auf Rechtsmittel und Fristen hingewiesen
2.9 Ausgang des
Asylverfahrens
u Entweder wird Asylsuchenden Aufenthalt gewährt oder Ausreisepflicht
u Bei Aufenthaltserlaubnis dürfen sich Asylsuchende drei Jahre in Deutschland aufhalten
u Unter bestimmten Voraussetzungen kann frühestens nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden
u Bei Abschiebeverbot darf keine Rückführung in den Staat erfolgen
u Sieht Bundesamt in diesem Land keine Gefahr mehr, ist es gesetzlich verpflichtet die Asylberechtigung zu widerrufen
u Auch bei falschen Angaben kann der Schutzstatus der betroffenen Personen widerrufen werden
u Bei Ablehnung des Asylantrags folgt Ausreisepflicht
u Wenn Antragsstellende nicht freiwillig ausreisen, wird Wiedereinreisesperre angeordnet
u Bei einem illegalen Aufenthalt kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen
3. Zahlen und Fakten
u Weltweit ist die Zahl der Flüchtlinge auf 82,4 Millionen gestiegen
u 2021 = 100.278 Erstanträge
u 2020 = 74.173 Erstanträge
u Häufigste Herkunftsländer: Syrien, Afghanistan und Irak
u Gesamtschutzquote liegt bei 38,7%
3.1 Entwicklung der monatlichen Asylantragszahlen im Jahr 2021
Abbildung 1: Entwicklung der monatlichen Asylantragzahlen im Jahr 2021 (BAMF 2021: 6).
3.2 Asylanträge nach
Altersgruppen und Geschlecht im Zeitraum
Jan-Sep 2021
Abbildung 2: Asylanträge nach Altersgruppen und Geschlecht im Zeitraum Jan-Sep 2021 (BAMF 2021: 3).
4. Vorurteile
„Europa kann doch nicht die ganze Welt aufnehmen!“
„Die meisten Flüchtlinge sind doch gar keine echten Flüchtlinge!“
„Asylbewerbende sind kriminell
und gefährlich!“
Kritik am Asylverfahren
Diskussion: Was fällt Euch dazu ein?
5. Kritik
Schwierigkeiten ins Inland zu kommen
Asyl als Menschenrecht
Verbote während des Asylverfahrens
Kritiker des Asylrechts/-
verfahrens
Noch Fragen?
Danke für Eure
Aufmerksamkeit!
Quellen (Alisa Friedel)
u BAMF, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 06.05.2021. Ablauf des deutschen Asylverfahrens (Broschüre) [Online-Quelle]. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Zugriff am 20.10.2021]. Verfügbar unter:
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u BECKER, Kim-Björn, 02.01.2014. Mögliche Reform vom EU-Asylrecht: Zwischen Zwang und Freiheit [Online-Quelle]. München: Süddeutsche Zeitung GmbH [Zugriff am 24.10.2021].
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u DGVN, Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V., o.J. Flucht und Asyl: Asyl als Menschenrecht [Online-Quelle]. Berlin: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.
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u HANDEWINKEL, Vera. 16.08.2021. Migrationspolitik – Juli 2021 [Online-Quelle]. Bonn:
Bundeszentrale für politische Bildung [Zugriff am 24.10.2021]. Verfügbar unter:
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Quellen (Alisa Friedel)
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u PRO ASYL, o.J. Überblick: Asyl in Deutschland [Online-Quelle]. Frankfurt: Pro Asyl [Zugriff am 30.10.2021]. Verfügbar unter: https://www.proasyl.de/thema/asyl-in-deutschland/
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Quellen (Verena Heinich)
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u Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2021. Ablauf des Asylverfahrens [Online-Quelle]:
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Quellen (Verena Heinich)
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u proasyl, 2017. Fakten, Zahlen und Argumente [Online-Quelle]: Fakten gegen Vorurteile [Zugriff am 28.10.2021]. Verfügbar unter: https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-
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asylbewerber-anstieg-100.html