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Bezirksgericht Graz-West 311 E 9/21h Grieskai Graz G U T A C H T E N

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Academic year: 2022

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(1)Mag. iur. Harald Ganster Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Brandhofgasse 22, 8010 Graz Tel.: 0316/32 81 81, Fax: 0316/32 81 81 33, email: harald.ganster@aon.at. Bezirksgericht Graz-West. 311 E 9/21h. Grieskai 88 8020 Graz. Exekutionssache Betreibende Partei. Magistrat der Stadt Graz, Gemeindeabgaben, Ref.lieg.Abg.. Versteigerungen,. Schmied-. gasse 26, 8010 Graz, Verpflichtete Partei. Robert Sekol, geb. 10.01.1973, Josef-HuberGasse 24a/9, 8020 Graz,. wegen. Zwangsversteigerung von Liegenschaften. GUTACHTEN zur Feststellung des Verkehrswertes der Liegenschaft EZ 2253 Grundbuch 63125 Webling mit dem Wohnhaus Ludwig-Benedek-Gasse 18, 8054 Graz.. BANKVERBINDUNGEN: RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK AG, IBAN: AT36 3800 0000 0781 3728 UNICREDIT BANK AUSTRIA AG, IBAN: AT13 1100 0148 2300 3000, BIC: BKAUATWW UID: ATU 58455399.

(2) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 2 von 19. INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeines 1.1. Auftrag und Zweck. Seite. 3. 1.2. Bewertungsstichtag. Seite. 3. 1.3. Grundlagen und Unterlagen der Bewertung. Seite. 3. 2.1. Gutsbestand. Seite. 5. 2.2. Grundstück. Seite. 7. 2.3. Objektbestand, Nutzung. Seite. 10. 3.1. Allgemeines. Seite. 12. 3.2. Sachwert. Seite. 14. 3.3. Verkehrswert. Seite. 18. 2. Befund. 3. Gutachten. Beilagen Fotodokumentation Grundbuchauszüge Katasterplan seinerzeitige Einreichpläne Mitteilung der Stadt Graz (Abgabenrückstände) Mitteilung der Stadt Graz (Zufahrt) Vergleichspreiserhebung.

(3) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. 1.. Allgemeines. 1.1.. Auftrag und Zweck Das. Bezirksgericht. Graz-West. hat. die. Seite 3 von 19. Schätzung. der umseitig. bezeichneten Liegenschaft angeordnet, und zwar zum Zwecke der Ermittlung. des. Verkehrswertes. im. Rahmen. des. Zwangsversteigerungsverfahrens. 1.2.. Bewertungsstichtag Bewertungsstichtag. ist. der. 13.. September. 2021. als. Tag. der. Befundaufnahme. 1.3.. Grundlagen und Unterlagen der Bewertung -. Nachdem. die. für. 19.08.2021. um. 14:30 Uhr. anberaumte. Befundaufnahme nicht durchgeführt werden konnte, weil die verpflichtete Partei über keine Schlüssel verfügte, fand die neuerliche Befundaufnahme am 13.09.2021 um 14:30 Uhr im Beisein der verpflichteten Partei statt, -. Grundbuchauszug vom 14.07.2021,. -. Katasterplan,. -. Erhebung des Bauaktes im Grazer Stadtarchiv,. -. anlässlich der Befundaufnahme erteilte Informationen,. -. Erhebungen im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz (Flächenwidmung),. -. Vergleichspreissammlung des ZT-Datenforum,. -. Liegenschaftsbewertungsgesetz einschließlich Kommentar von Dr. Jürgen Schiller in Burgstaller/Deixler, Kommentar zur EO,. -. Heimo KRANEWITTER, Liegenschaftsbewertung, 7. Auflage, Wien 2017,. -. weiterführende. Fachliteratur,. Lehrunterlagen. der. insbesondere. Vortrags-. und. „Liegenschaftsbewertungsakademie“. des.

(4) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 4 von 19. Landesverbandes Steiermark der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, -. ein Energieausweis im Sinne des EAVG konnte für das Gebäude nicht erhoben werden, für den Fall einer Verletzung der Verpflichtung gemäß § 4 EAVG wird auf die Rechtsfolgen des § 7 EAVG hingewiesen,. -. der gefertigte Sachverständige ist bei der Erstellung des Gutachtens von den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. ausgegangen;. sollten. sich. einzelne. dieser. Grundlagen als nicht vollständig bzw. unzutreffend herausstellen oder. weitere. Umstände,. wie. z.B.. durch. Vorlage. neuer. Informationen und Grundlagen, auftreten, die für die Erstellung des Gutachtens relevant sind, so behält sich der Sachverständige eine Ergänzung bzw. Änderung dieses Gutachtens und eine Anpassung seiner Meinung vor, -. es wird angenommen, dass hinsichtlich dieser Liegenschaft keine außerbücherlichen. Rechte. Dritter. (z.B.. Leitungsrechte,. Bestandsrechte, etc.) bestehen, sofern auf solche im Gutachten nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, -. es erfolgte lediglich eine augenscheinliche Besichtigung des Bewertungsobjektes und wurde eine weitergehende bauliche Untersuchung des Gebäudes oder seiner Teile nicht durchgeführt, sodass das Vorliegen von durch den Augenschein nicht erkennbaren. Ausführungsmängeln. oder. Bauschäden. nicht. ausgeschlossen werden kann, -. weiters. ist. darauf. hinzuweisen,. dass. Boden-. und. Gebäudeuntersuchungen über das Vorliegen von eventuellen Kontaminationen. nicht. beauftragt. waren. und. auch. nicht. durchgeführt wurden und somit für die Bewertung von einer Altlasten- und Kontaminationsfreiheit ausgegangen wird..

(5) SV Mag. Harald Ganster. 2.. Befund. 2.1.. Gutsbestand. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 5 von 19. Die Liegenschaft mit der Einlagezahl 2253 Grundbuch 63125 Webling, Bezirksgericht Graz-West, besteht aus dem nachstehend angeführten Grundstück: GST-NR. 119/16. GST-Fläche. 1.036 m2. Eigentumsverhältnisse, B-Blatt B-LNR 1. 1/2-Anteil. Robert Sekol, geb. 10.01.1973. B-LNR 2. 1/2-Anteil. Robert Sekol, geb. 10.01.1973. Bei beiden Hälfte-Anteilen ist die fideikommissarische Substitution zu Gunsten der (damals) noch ungezeugten und ungeborenen Kinder des Robert Sekol und zu Gunsten der Erika Sekol, geb. 05.12.1973, eingetragen. Laut Information durch die verpflichtete Partei hat er mittlerweile fünf minderjährige Kinder und ein erwachsenes Kind. Im Sinne der Judikatur (vgl. 8 Ob 139/07k) wird für die Bewertung davon ausgegangen, dass die fideikommissarische Substitution mit Zuschlagserteilung erlischt und ein Ersteher eine diesbezüglich lastenfreie. Liegenschaft. zugeschlagen. erhält. und. das. Substitutionsband auf die Hyperocha übergeht! Daher. erfolgt. eine. Bewertung. der. Liegenschaft. Berücksichtigung der fideikommissarischen Substitution!. ohne.

(6) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 6 von 19. Lasten, C-Blatt Im C-Blatt sind diverse Geldlasten und ein Vorkaufsrecht eingetragen und erfolgt die Bewertung ohne Berücksichtigung des Vorkaufsrechtes und unter der Voraussetzung der Geldlastenfreiheit..

(7) SV Mag. Harald Ganster. 2.2.. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 7 von 19. Grundstück. 2.2.1. Lage Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt im XVI. Grazer Stadtbezirk Straßgang östlich der Harter Straße, sie ist von dieser über die nach Osten führende Ludwig-Benedek-Gasse erreichbar. Hinzuweisen ist darauf, dass die Ludwig-Benedek-Gasse (Grundstücke Nr. 119/2 und 119/3 der EZ 2040) eine Privatstraße ist. Offensichtlich wurde im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens vergessen, die beiden jeweils 1/26-Miteigentumsanteile B-LNR 15 und 16 an der Liegenschaft EZ 2040 ebenfalls in das Eigentum der verpflichteten Partei zu übertragen, sodass gegenständlich lediglich die Wohnhausliegenschaft EZ 2253 mit einem Zwangsversteigerungsverfahren behaftet ist, nicht jedoch die für eine Zufahrt erforderlichen Miteigentumsanteile; das heißt, dass einem Ersteher lediglich die mit dem Wohnhaus bebaute Liegenschaft zugeschlagen wird, nicht jedoch die für eine Zufahrt erforderlichen Miteigentumsanteile, sodass damit keine rechtlich gesicherte Zufahrt zur gegenständlichen Liegenschaft gegeben ist! Laut Mitteilung der Stadt Graz ist auch eine Übernahme der LudwigBenedek-Gasse in das öffentliche Gut in nächster Zeit nicht vorgesehen. 2.2.2. Beschaffenheit Das Grundstück Nr. 119/16 im unverbürgten, katastralen Ausmaß von 1.036 m2 wird im Norden unmittelbar von der Ludwig-Benedek-Gasse begrenzt,. es. ist. annähernd. rechtecksförmig. und. weist. ebene. Geländeverhältnisse auf. Diese Liegenschaft ist mit dem Wohnhaus Ludwig-Benedek-Gasse 18, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie einer ostseitig angebauten Einzelgarage bebaut..

(8) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 8 von 19. Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um einfache Außenanlagen (Einfriedung, Grünflächen, Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern, befestigte Zufahrt, etc.). Die benachbarten Liegenschaften sind vorwiegend mit Wohnhäusern unterschiedlichen Baudatums bebaut, Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind im Nahbereich grundsätzlich vollständig gegeben. 2.2.3. Aufschließung Gemäß anlässlich der Befundaufnahme erteilter Information verfügt das Wohnhaus über einen Wasseranschluss und einen Kanalanschluss, der Stromanschluss ist bereits seit Längerem stillgelegt. 2.2.4. Flächenwidmung Gemäß. Abfrage. der. Flächenwidmung. im. Geografischen. Informationssystem der Stadt Graz ist das gegenständliche Grundstück als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte bis 0,6 ausgewiesen, nach dem räumlichen Leitbild sind Gebäude mit maximal vier. Geschossen. zulässig. und. sind. Laubengangerschließungen. ausgeschlossen. 2.2.5. Steuerlicher Einheitswert – Abgabenrückstände Der. steuerliche. Einheitswert. wurde. mangels. Relevanz. für. die. Verkehrswertermittlung nicht erhoben, von der Stadt Graz wurden Abgabenrückstände in Höhe von insgesamt € 15.467,05 (Grundsteuer, Müllgebühren, Kanalgebühren) bekanntgegeben. Dieser offene Saldo ist – soweit von Gesetzes wegen ein Übergang auf einen Ersteher stattfindet – vom ausgewiesenen Verkehrswert in Abzug zu bringen, das.

(9) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 9 von 19. heißt, die Abgaben- und Gebührenrückstände sind im ausgewiesenen Verkehrswert noch nicht berücksichtigt! 2.2.6. Rechte und Lasten Siehe diesbezüglich Punkt 2.1..

(10) SV Mag. Harald Ganster. 2.3.. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 10 von 19. Objektbestand, Nutzung. 2.3.1. Wohnhaus Ludwig-Benedek-Gasse 18, 8054 Graz Soweit anhand der Bauakten im Grazer Stadtarchiv erhoben werden konnte, wurde das Wohnhaus aufgrund einer Baubewilligung vom 05.02.1975 errichtet und im Jänner 1978 fertiggestellt und bezogen, die Benützungsbewilligung datiert vom 10.03.1978. Zum Bewertungsstichtag beträgt das Baualter sohin rund 43 Jahre. Das. Wohnhaus. besteht. aus. Kellergeschoss,. Erdgeschoss,. Obergeschoss und angebauter Garage, es ist massiv errichtet (Ziegelbau), als Decken sind Fertigteildecken ausgeführt, es sind Massivund Kunststeinstiegen vorhanden, die Fassaden sind als Putzfassaden ausgeführt,. den. oberen. Abschluss. bildet. ein. durch. einen. Pfettendachstuhl getragenes Satteldach mit einer Eterniteindeckung. Der Zugang in das Wohnhaus erfolgt an der Nordostseite über einen gedeckten Eingang, die stockwerksweise Erschließung erfolgt durch ein eingebautes Stiegenhaus mit 1/2-gewendelten Stiegenanlagen. Vorweg zusammengefasst kann die Gebäudeausstattung als dem Errichtungszeitpunkt weitgehend entsprechend bezeichnet werden, wobei das Wohnhaus insgesamt devastiert und mit diversem Unrat und Gerümpel vollgeräumt ist; eine Brauchbarkeit zu Wohnzwecken ist im derzeitigen Zustand nicht gegeben. Im Wesentlichen ist der gesamte Ausbau (z.B. Fenster, Türen, Heizung, Elektro- und Sanitärinstallationen, Sanitärausstattung, Boden-, Wandund Deckenbeläge, etc.) zu erneuern. Hinsichtlich der Raumeinteilung und Nutzung wird auf die dem Gutachten beiliegenden. Einreichpläne. verwiesen,. nach. welchen. sich. unter.

(11) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 11 von 19. Berücksichtigung der in den Plänen vorgenommenen Maßkorrekturen für das Kellergeschoss eine Bruttogrundfläche von gerundet 95,00 m2 ergibt, für das Erdgeschoss und das Obergeschoss eine solche von jeweils gerundet 93,00 m2 und für die Garage eine Bruttogrundfläche von gerundet 21,00 m2. Die gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer derartiger Gebäude kann im Sinne der Bewertungsliteratur mit 70 Jahren angenommen werden. 2.3.2. Außenanlagen Siehe diesbezüglich Punkt 2.2.2. 2.3.3. Inventar, Zubehör Bewertungsrelevantes Inventar ist nicht vorhanden, vielmehr ist der gesamte. Gebäudeinhalt. einschließlich. alter. Elektro-Speicheröfen. kostenaufwendig zu entsorgen. 2.3.4. Nutzung Laut Information ist das Gebäude seit Längerem leerstehend und wird für die Bewertung Bestandsfreiheit angenommen..

(12) SV Mag. Harald Ganster. 3.. Gutachten. 3.1.. Allgemeines. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 12 von 19. Auf Grundlage der allgemeinen Feststellungen (Punkt 1.) und des erhobenen Befundes (Punkt 2.) wird das nachstehende Gutachten erstattet: Ziel dieses Gutachtens ist die Ermittlung des Verkehrswertes der Bewertungsliegenschaft. Der Verkehrswert entspricht dem Preis, der im redlichen Geschäftsverkehr für das Bewertungsobjekt erzielt werden kann, seine Ermittlung setzt daher einen Grundstücksmarkt mit freier Preisbildung voraus. Alle den Preis und damit den Verkehrswert beeinflussenden Umstände dieses Marktes sind daher vom Sachverständigen objektiv auszuwerten und ist auf ungewöhnliche Verhältnisse auf Seiten des Veräußerers oder Erwerbers nicht Bedacht zu nehmen. Aus diesem Grund muss schließlich der bei einer Veräußerung tatsächlich erzielte Preis nicht dem in diesem Gutachten ermittelten Verkehrswert entsprechen, da dieser Preis nämlich nicht unwesentlich von subjektiven Momenten bestimmt wird, die in den Einflussbereichen der Vertragsteile liegen, wie etwa persönliche Vorstellungen, Wünsche, Spekulationsabsichten, etc. Das Liegenschaftsbewertungsgesetz sieht für die Ermittlung des Verkehrswertes grundsätzlich drei Bewertungsmethoden vor: § 4 Vergleichswertverfahren § 5 Ertragswertverfahren § 6 Sachwertverfahren.

(13) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 13 von 19. In jedem einzelnen Bewertungsfall ist nun zu überprüfen, welche Bewertungsmethode zielführend ist bzw. ob gegebenenfalls auch mehrere Bewertungsmethoden nebeneinander anzuwenden sind. Liegenschaften,. wie. die. gegenständliche,. werden. vorwiegend. eigengenutzt. Es. erfolgt. daher. gegenständlich. die. Bewertung. nach. dem. Sachwertverfahren, bei welchem der Sachwert aus der Summe von Bodenwert und baulicher Substanz ermittelt wird und welches davon ausgeht, dass ein – in der Praxis vielfach erprobter – Zusammenhang zwischen dem Sachwert und dem Verkehrswert besteht..

(14) SV Mag. Harald Ganster. 3.2.. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 14 von 19. Sachwert. 3.2.1. Verfahren Beim Sachwertverfahren wird der Sachwert aus dem Bodenwert, der durch das Vergleichswertverfahren ermittelt wird, und dem Bauwert des Gebäudes sowie dem Wert der Außenanlagen bestimmt. Der. Bodenwert. wird. mittels. Vergleichswertverfahrens. von. den. ortsüblichen Verkaufspreisen für Grundstücke abgeleitet, die hinsichtlich der. wertbeeinflussenden. Merkmale. (Lage,. Erschließung,. Grundstücksform, Nutzungsmöglichkeit, etc.) mit dem zu bewertenden Grundstück möglichst übereinstimmen. Sind die wertbeeinflussenden Merkmale der Vergleichsgrundstücke verschieden, so sind die Differenzen durch Zu- bzw. Abschläge auszugleichen. Kaufpreise, die auf den Wert der besonderen Vorliebe schließen lassen, sind bei diesem Preisvergleich ebenso wenig zu berücksichtigen, wie Preisgestaltungen unter Verwandten oder Arrondierungskäufe. Ausgangsbasis. für. Herstellungskosten,. den die. Bauwert. des. aufzuwenden. Gebäudes sind,. sind um. jene zum. Wertermittlungsstichtag ein dem Bewertungsgegenstand gleiches Objekt an selber Stelle, mit selber Größe, Konstruktionsart, Bauweise und Ausstattung zu errichten (= Neubauwert). Der Neubauwert wird üblicherweise nach Kubikmeter umbauten Raumes, multipliziert mit einem angemessenen Preis je Kubikmeter, bzw. anhand von Flächenmetern, multipliziert mit einem angemessenen Preis je Quadratmeter, berechnet..

(15) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 15 von 19. Dieser Neubauwert wird um die technische Wertminderung reduziert, in welcher die Minderung des Neubauwertes infolge Alters und allfälliger Baugebrechen sowie Bau- bzw. Instandhaltungsmängel zum Ausdruck kommt. (Der Beurteilung des Bau- und Erhaltungszustandes liegt eine eingehende Befundaufnahme zu Grunde, es kann aber dennoch das Vorliegen. von. durch. den. Augenschein. nicht. erkennbaren. Ausführungsmängeln und Bauschäden nicht ausgeschlossen werden). Der Abschlag für diese technische Wertminderung erfolgt in Prozent vom Neubauwert. Neben der technischen ist auch die wirtschaftliche Wertminderung zu berücksichtigen, die all jene Faktoren umfasst, die die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Bewertungsgegenstandes zum Wertermittlungsstichtag und für die Restnutzungsdauer vermindern. Diese berücksichtigt daher eine veraltete Bauweise, Anlage, Funktionsart ebenso, wie eine unwirtschaftliche Bauausführung oder persönliche Baugestaltung. Auch enthält die wirtschaftliche Wertminderung den verlorenen Bauaufwand, der. sich. im. Verkaufsfall. aufgrund. der. Verhältnisse. auf. dem. Realitätenmarkt nicht realisieren lässt. Der Abschlag für die wirtschaftliche Wertminderung erfolgt ebenfalls in Prozent vom Neubauwert..

(16) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 16 von 19. 3.2.2. Berechnung des Sachwertes Bodenwert Der Bodenwert wird nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt, zu welchem Zweck Kaufpreiserhebungen in den Katastralgemeinden Webling, Straßgang und Wetzelsdorf durchgeführt wurden. Unter. Verweis. auf. die. dem. Gutachten. beiliegende. Vergleichspreiserhebung ergibt sich zum Bewertungsstichtag ein anhand der. durchschnittlichen. Preisspiegel. 2021. Bodenpreissteigerung. valorisierter. laut. durchschnittlicher. Immobilien-. Bodenwert. von. gerundet € 300,00 je m2. Für die Bodenwertableitung sind die bestehende Bebauung mit einem nicht mehr zeitgemäßen Gebäude sowie die Minderausnutzung der Bebauungsmöglichkeit zu berücksichtigen, was durch einen Abschlag von 15% vom erhobenen Mittelwert erfolgt, sodass sich ein gebundener Bodenwert von € 255,00 je m2 ergibt und sich der gebundene Bodenwert für das Grundstück wie folgt errechnet: 1.036 m2 x € 255,00 je m2 =. €. 264.180,00. gebundener Bodenwert gerundet. €. 264.000,00. Neubauwert – Bauwert Die Berechnung des Neubauwertes des Wohnhauses erfolgt unter Zugrundelegung. der. gewöhnlichen. Errichtungskosten. inklusive. Umsatzsteuer je m2 Bruttogrundfläche, wie sich diese aus den Richtwerten in der einschlägigen Bewertungsliteratur (z.B. Kranewitter7, a.a.O., Seite 305ff) ergeben, und zwar unter Berücksichtigung von Bauweise, Ausstattung, Zubehörflächen und Ausbaugrad:.

(17) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 17 von 19. Kellergeschoss 95,00 m2 x € 800,00 je m2 =. €. 76.000,00. €. 148.335,00. €. 148.335,00. 21,00 m2 x € 800,00 je m2 =. €. 16.800,00. Neubauwert. €. 389.470,00. Erdgeschoss 93,00 m2 x € 1.595,00 je m2 = Obergeschoss 93,00 m2 x € 1.595,00 je m2 = Garage. Vom. Neubauwert. wird. die. Alterswertminderung. (lineare. Alterswertminderung und Zustandswertminderung nach E. Heideck) abgezogen, welche sich bei einem Baualter von 43 Jahren sowie einer gewöhnlichen. Gesamtnutzungsdauer. von. 70. Jahren. und. einer. Zustandsnote von 4,0 auf 81,68% des Neubauwertes beläuft, sodass ein Restwert von 18,32% des Neubauwertes verbleibt: Bauwert Wohnhaus/Garage € 389.470,00 x 0,1832 =. €. 71.351,00. Bauwert Wohnhaus/Garage gerundet. €. 71.000,00. Für die vorhandenen Außenanlagen ist aufgrund von Alter und Zustand kein Zeitwert mehr anzusetzen! Sachwert – Zusammenstellung gebundener Bodenwert. €. 264.000,00. Bauwert Wohnhaus/Garage. €. 71.000,00. Sachwert. €. 335.000,00.

(18) SV Mag. Harald Ganster. 3.3.. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 18 von 19. Verkehrswert Gemäß § 7 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes ist eine Nachkontrolle anhand der Marktverhältnisse vorzunehmen. Aufgrund. der. insbesondere. wertbestimmenden aufgrund. des. Merkmale. erheblichen. der. Liegenschaft,. Investitionsbedarfes. zur. Brauchbarmachung des Wohnhauses, wäre der Verkehrswert unter der Annahme einer rechtlich gesicherten Zufahrt ausgehend vom ermittelten Sachwert mit einem Abschlag von 15% abzuleiten. Ohne rechtlich gesicherte Zufahrt ist die Liegenschaft nur mit starken Einschränkungen verkäuflich, sodass insgesamt der Verkehrswert aus dem ermittelten Sachwert mit einem Marktanpassungsabschlag von 35% abgeleitet wird wie folgt: € 335.000,00 x 0,65 =. €. 217.750,00. Der Verkehrswert der Liegenschaft EZ 2253 Grundbuch 63125 Webling mit dem Wohnhaus Ludwig-Benedek-Gasse 18, 8054 Graz, beträgt zum Bewertungsstichtag gerundet €. 218.000,00. Schlusskommentar Das gegenständliche Gutachten basiert auf den im Befund angeführten Informationen und Unterlagen. Sollten sich, aus welchen Gründen auch immer, Änderungen hinsichtlich von Befundvoraussetzungen ergeben, behalte ich mir vor, auch das Gutachten zu ändern. Des Weiteren wird festgehalten, dass die Liegenschaft im Zuge der Befundaufnahme nicht.

(19) SV Mag. Harald Ganster. BG Graz-West – 311 E 9/21h. Seite 19 von 19. vermessen wurde. Grundlage der Bewertung bilden daher die im Grundbuch. bzw.. Flächenmaße.. in. der. Grundstücksdatenbank. ausgewiesenen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der. Unsicherheit einzelner in die Bewertung. einfließender Faktoren,. insbesondere der Notwendigkeit, auf Erfahrungswerte zurückzugreifen, das Ergebnis der Bewertung keine mit mathematischer Exaktheit feststehende Größe sein kann. Der ermittelte Verkehrswert bedeutet daher nicht notwendigerweise, dass ein entsprechender Preis auch bei gleichbleibenden. äußeren. Umständen. im. Einzelfall. jederzeit,. insbesondere kurzfristig, am Markt realisierbar ist. Bei notwendigerweise kurzfristig zu verkaufenden Liegenschaften kann dabei durchaus eine erhebliche Differenz zum ermittelten Verkehrswert entstehen und ist als marktüblich anzusehen. Im Besonderen ist darauf zu verweisen, dass der Ermittlung des Verkehrswertes die bisher bekannte Marktsituation zu Grunde gelegt wurde, mögliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt durch die Covid-19-Pandemie konnten darin noch nicht berücksichtigt werden! Graz, am 04. Oktober 2021. ............................................................. der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige.

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(28) GB. REPUBLIK ÖSTERREICH GRUNDBUCH. Auszug aus dem Hauptbuch KATASTRALGEMEINDE 63125 Webling BEZIRKSGERICHT Graz-West. EINLAGEZAHL. 2253. ******************************************************************************* Letzte TZ 3270/2021 Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012 ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 119/16 GST-Fläche 1036 Bauf.(10) 117 Gärten(10) 919 Ludwig-Benedek-Gasse 18 Legende: Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude) Gärten(10): Gärten (Gärten) ************************************* A2 ************************************** ************************************* B *************************************** 1 ANTEIL: 1/2 Robert Sekol GEB: 1973-01-10 ADR: Ludwig Benedek-Gasse 18 8054 b 16011/1975 Vorkaufsrecht d 22559/1999 Einantwortungsurkunde 1998-09-02, Urkunde 1998-08-14 Eigentumsrecht e 22559/1999 fideikommissarische Substitution zugunsten der noch ungezeugten und ungeborenen Kinder des Sekol Robert geb 1973-01-10 und zugunsten der Sekol Erika geb 1973-12-05 2 ANTEIL: 1/2 Robert Sekol GEB: 1973-01-10 ADR: Ludwig Benedek-Gasse 18 8054 b 16011/1975 Vorkaufsrecht d 22559/1999 Einantwortungsurkunde 1998-09-02, Urkunde 1998-08-14 Eigentumsrecht e 22559/1999 fideikommissarische Substitution zugunsten der noch ungezeugten und ungeborenen Kinder des Sekol Robert geb 1973-01-10 und zugunsten der Sekol Erika geb 1973-12-05 ************************************* C *************************************** 2 a 16011/1975 Schuldschein 1975-09-23 PFANDRECHT 100.000,-2 % Z, 10 % VuZZ, NGS 10.000,-- für Buwog-Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete Gesellschaft mbH b 7667/1976 Löschungsverpflichtung zugunsten Steiermärkische Sparkasse in Graz c gelöscht 3 a 16011/1975 VORKAUFSRECHT gem Par 9 Schuldschein 1975-09-23 für Buwog-Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete Gesellschaft mbH 4 a 7667/1976 Schuldschein 1976-04-12 PFANDRECHT 160.000,-15 % Z, 16 % VuZZ, NGS 32.000,-- für Steiermärkische Sparkasse in Graz. Erstellt durch SV Mag. Harald Ganster. Seite 1 von 2.

(29) 8. 10. 11. b gelöscht a 14369/2006 Abweisung des Gesuchs um Einverleibung Pfandrecht vollstr EUR 3.491,20 sA für Republik Österreich (FA Klagenfurt, 63-094/2274) (BG Murau, 5 E 1197/06z) a 2332/2013 Abweisung des Gesuchs um Zwangsversteigerung vollstr EU 2.223,21 s.A. für Stadt Graz - Ref. lieg. Abg.Versteigerungen (309E 15/13i) a 3270/2021 Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung von vollstr EUR 2.295,85 samt Anhang lt Beschluss 2021-04-13 für Magistrat der Stadt Graz, Gemeindeabgaben (311 E 9/21h). *********************************** HINWEIS *********************************** Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS. *******************************************************************************. Grundbuch. Erstellt durch SV Mag. Harald Ganster. 14.07.2021 10:39:03. Seite 2 von 2. Abfragekosten: EUR 4,16.

(30) GB. REPUBLIK ÖSTERREICH GRUNDBUCH. Auszug aus dem Hauptbuch KATASTRALGEMEINDE 63125 Webling BEZIRKSGERICHT Graz-West. EINLAGEZAHL. 2040. ******************************************************************************* Letzte TZ 1405/2021 Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012 ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 119/2 Sonst(10) * 159 119/3 Sonst(10) 1460 GESAMTFLÄCHE 1619 Legende: *: Fläche rechnerisch ermittelt Sonst(10): Sonstige (Straßenverkehrsanlagen) ************************************* A2 ************************************** 1 a 10205/1961 Verpflichtung zur Abtretung betreffend Gst 119/2 119/3 ************************************* B *************************************** 3 ANTEIL: 1/26 Werner Wohlfahrt GEB: ADR: Amselg. 24 8020 a 13633/1961 Kaufvertrag 1961-02-20 Eigentumsrecht 4 ANTEIL: 1/26 Karin Wohlfahrt GEB: ADR: Bahnhofstr. 16 8054 a 13633/1961 Kaufvertrag 1961-02-20 Eigentumsrecht 5 ANTEIL: 1/26 Josef Höller GEB: ADR: Kraxnerweg 6 8052 a 12286/1961 Kaufvertrag 1961-04-15 Eigentumsrecht 6 ANTEIL: 1/26 Ruth Höller GEB: ADR: Kraxnerweg 6 8052 a 12286/1961 Kaufvertrag 1961-04-15 Eigentumsrecht 7 ANTEIL: 1/26 Franz Wiedner GEB: ADR: Bärnbach 551 8572 a 12669/1961 Kaufvertrag 1961-05-23 Eigentumsrecht 8 ANTEIL: 1/26 Karoline Wiedner GEB: ADR: Mayerweckstraße 2-8/59/2 1210 a 12669/1961 Kaufvertrag 1961-05-23 Eigentumsrecht b 9342/1985 Adressänderung 11 ANTEIL: 2/26 Werner Pfeiffer GEB: 1964-08-01 ADR: Ludwig-Benedek-G. 13 8054 d 7637/2009 IM RANG 3326/2009 Übergabsvertrag 2009-06-02 Eigentumsrecht e 7637/2009 Belastungs- und Veräußerungsverbot f 7431/2011 Adressenänderung g 7619/2011 Adressenänderung h 7059/2018 Belastungs- und Veräußerungsverbot. Erstellt durch SV Mag. Harald Ganster. Seite 1 von 5.

(31) 15 ANTEIL: 1/26 Johann Sekol GEB: ADR: Melanweg 6 8055 a 12510/1963 Kaufvertrag 1963-04-26 Eigentumsrecht 16 ANTEIL: 1/26 Ruth Sekol GEB: ADR: Melanweg 6 8055 a 12510/1963 Kaufvertrag 1963-04-26 Eigentumsrecht 25 ANTEIL: 1/26 Stefan Eberhardt GEB: ADR: Grillweg 30 8053 a 16972/1973 Kaufvertrag 1973-02-27 Eigentumsrecht 26 ANTEIL: 1/26 Maria Eberhardt GEB: ADR: Grillweg 30 8053 a 16972/1973 Kaufvertrag 1973-02-27 Eigentumsrecht 27 ANTEIL: 1/13 Margrit Petz GEB: 1955-02-21 ADR: Mariahilfer Str. 5 8020 a 18964/1996 Kaufvertrag 1996-05-14 Eigentumsrecht 29 ANTEIL: 1/52 Petra-Sonja Schmidt GEB: 1971-07-15 ADR: Stregeng. 57 8054 a 3476/1998 Einantwortungsurkunde 1997-09-17 Eigentumsrecht b 32592/2001 Belastungs- und Veräußerungsverbot c 32592/2001 Berichtigung des Grundbuches gem § 136 GBG d 32592/2001 Anschrift e 2356/2012 Adressenänderung 30 ANTEIL: 1/52 Markus Karnel GEB: 1978-01-12 ADR: Ludwig Benedek-Gasse 5 8054 a 3476/1998 Einantwortungsurkunde 1997-09-17 Eigentumsrecht 32 ANTEIL: 1/52 Markus Karnel GEB: 1978-01-12 ADR: Ludwig Benedek-Gasse 5 8054 a 20833/2001 Schenkungsvertrag 2000-12-27 Eigentumsrecht b 20833/2001 Belastungs- und Veräußerungsverbot 33 ANTEIL: 1/52 Petra-Sonja Schmidt GEB: 1971-07-15 ADR: Stregeng. 57 8054 a 20833/2001 Schenkungsvertrag 2000-12-27 Eigentumsrecht b 20833/2001 Belastungs- und Veräußerungsverbot c 32592/2001 Berichtigung des Grundbuches gem § 136 GBG d 2356/2012 Adressenänderung 34 ANTEIL: 2/156 Hermann Friedl KG (FN 287141t) ADR: Dirnbergerstr. 15, Lannach 8502 a 3485/2007 IM RANG 137/2007 Kaufvertrag 2007-01-09 Eigentumsrecht 35 ANTEIL: 26/338 Dr. Silvia Petri GEB: 1957-12-22 ADR: Rossmanng. 12 8010 a 35231/1996 Einantwortungsurkunde 1996-09-19, Urkunde 1996-07-08 Eigentumsrecht b 15455/2001 IM RANG 2498/2001 Schenkungsvertrag 2000-12-18 Eigentumsrecht c gelöscht 36 ANTEIL: 1/13 Edeltraud Leitner. Erstellt durch SV Mag. Harald Ganster. Seite 2 von 5.

(32) 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 48. GEB: 1950-05-15 ADR: Koschatg. 28, Graz 8020 a 639/2009 Einantwortungsurkunde 2008-11-14, Einantwortungsbeschluss 2008-01-22 Eigentumsrecht ANTEIL: 2/26 Rosa Wincor GEB: 1925-05-20 ADR: Franz Grillparzer-Str. 3/1, Vöcklabruck 4840 a 16793/1961 Kaufvertrag 1961-07-31 Eigentumsrecht b 4615/2010 Einantwortungsbeschluss 2010-05-20 Eigentumsrecht c 4615/2010 Zusammenziehung der Anteile ANTEIL: 6/390 AKTIVA BAUTRÄGER GMBH (FN 363079s) ADR: Kärntnerstraße 199, Graz 8053 a 21375/2012 IM RANG 1542/2012 Beschluss 2012-07-09, Kaufvertrag 2012-03-07, Verkaufsvollmacht 2012-02-28 Eigentumsrecht d gelöscht ANTEIL: 2/156 Waltraud Stangl GEB: 1969-10-04 ADR: Ludwig-Benedek-Gasse 16a/2, Graz 8054 a 2793/2013 Kaufvertrag 2009-07-29, Nachtrag zum Kaufvertrag 2012-12-21 Eigentumsrecht ANTEIL: 1/156 Alois Hörz GEB: 1958-05-04 ADR: Ludwig-Benedek-Gasse 16a/1, Graz 8054 a 2793/2013 Kaufvertrag 2009-10-15, Nachtrag zum Kaufvertrag 2012-12-28 Eigentumsrecht ANTEIL: 1/156 Eleonora Hörz GEB: 1958-02-12 ADR: Ludwig-Benedek-Gasse 16a/1, Graz 8054 a 2793/2013 Kaufvertrag 2009-10-15, Nachtrag zum Kaufvertrag 2012-12-28 Eigentumsrecht ANTEIL: 2/156 Werner Krenn GEB: 1968-01-08 ADR: Ludwig-Benedek-Gasse 16/4, Graz 8054 a 2793/2013 Kaufvertrag 2010-03-12, Nachtrag zum Kaufvertrag 2012-11-23 Eigentumsrecht ANTEIL: 2/156 Ilona Dietrich GEB: 1983-06-30 ADR: Ludwig-Benedek-Gasse 16/3, Graz 8054 a 2793/2013 Kaufvertrag 2010-06-28, Nachtrag zum Kaufvertrag 2012-12-28 Eigentumsrecht ANTEIL: 1/156 Hermann Friedl GEB: 1967-06-23 ADR: Dirnbergerstraße 15, Lannach 8502 a 2793/2013 Kaufvertrag 2009-12-31, Nachtrag zum Kaufvertrag 2012-03-30, Nachtrag zum Kaufvertrag 2012-12-27 Eigentumsrecht ANTEIL: 1/156 Karl Haring GEB: 1970-07-04 ADR: Lassenberg 19, Wettmannstätten 8521 a 2793/2013 Kaufvertrag 2009-12-31, Nachtrag zum Kaufvertrag 2012-03-30, Nachtrag zum Kaufvertrag 2012-12-27 Eigentumsrecht ANTEIL: 3/390 Dr. Franz Schwarz GEB: 1951-10-23 ADR: Hitzendorferstraße 9, Lieboch 8501 a 23751/2013 IM RANG 2503/2013 Bauträgervertrag 2013-04-25 Eigentumsrecht ANTEIL: 3/390 Christian Kallich GEB: 1969-08-06 ADR: Ludwig-Benedek-Gasse 3/6, Graz 8054 a 24624/2013 IM RANG 2503/2013 Bauträgervertrag 2013-04-26 Eigentumsrecht. Erstellt durch SV Mag. Harald Ganster. Seite 3 von 5.

(33) b gelöscht 49 ANTEIL: 3/390 Dr. Susanne Kallich GEB: 1971-03-22 ADR: Ludwig-Benedek-Gasse 3/6, Graz 8054 a 24624/2013 IM RANG 2503/2013 Bauträgervertrag 2013-04-26 Eigentumsrecht c gelöscht 50 ANTEIL: 2/390 Kerstin Zacharias GEB: 1984-10-02 ADR: Murbergstraße 131/1, Mellach 8072 a 177/2014 IM RANG 2503/2013 Bauträgervertrag 2013-04-23 Eigentumsrecht 51 ANTEIL: 2/390 Christian Zacharias GEB: 1979-09-19 ADR: Murbergstraße 131/1, Mellach 8072 a 177/2014 IM RANG 2503/2013 Bauträgervertrag 2013-04-23 Eigentumsrecht 52 ANTEIL: 4/390 Christian Neumeister GEB: 1981-11-10 ADR: Ing. Hubert Zingler Straße 13/18, Deutschlandsberg 8530 a 4478/2014 IM RANG 3648/2014 Kaufvertrag 2014-03-05 Eigentumsrecht 53 ANTEIL: 2/195 Simone Löcker GEB: 1975-12-21 ADR: Ludwig-Bendek-Gasse 3, Graz 8054 a 4119/2016 IM RANG 4072/2015 Kaufvertrag 2015-04-29 Eigentumsrecht b 4698/2016 Adressenänderung 54 ANTEIL: 1/130 Christine Schwarz GEB: 1951-01-29 ADR: Hitzendorferstraße 9, Lieboch 8501 a 11856/2018 Kaufvertrag 2018-11-15 Eigentumsrecht ************************************* C *************************************** 1 a 10205/1961 12784/1961 13127/1962 23329/1963 25231/1963 6520/1967 299/1972 14457/1976 5758/1979 20469/1979 450/1980 20852/1985 DIENSTBARKEIT des Gehens Fahrens und Viehtreibens über Gst 119/2 119/3 für Gst 117/4 EZ 893 Gst 112/2 EZ 2864 Gst 117/5 EZ 2062 EZ 2173 EZ 2267 EZ 2276 EZ 2435 EZ 2614 EZ 2716 Gst 112/3 EZ 2737 Gst 112/7 EZ 2750 Gst 112/6 EZ 2756 b 23166/1983 weiteres herrschendes Gut: EZ 2807 c 32061/1983 weiteres herrschendes Gut : EZ 2812 d 2115/1984 weiteres herrschendes Gut : EZ 2816 e 24831/1984 1219/2018 Gst 112/9 1121 weiteres herrschendes Gut f gelöscht 2 a 10205/1961 11512/1965 DIENSTBARKEIT Gehen, Fahren, Viehtreiben über Gst 119/2 119/3 für Gst 74/1 74/3 b 28038/1996 Berichtigung 6 auf Anteil B-LNR 32 33 a 20833/2001 BELASTUNGS- UND VERÄUSSERUNGSVERBOT zugunsten Karnel Sonja geb 1954-08-18 Terschitz Leopoldine geb 1921-12-25 7 auf Anteil B-LNR 34 44 45 b 5201/2008 IM RANG 4689/2007 Pfandurkunde 2007-08-08 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 300.000,-für Raiffeisenbank Mureck registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung c 5201/2008 NEBENEINLAGE (Änderungen des Pfandrechts werden nur in der HE eingetragen), Simultanhaftung mit HE EZ 2230 e 21391/2012 Kautionsband. Erstellt durch SV Mag. Harald Ganster. Seite 4 von 5.

(34) 8. 9. 12. 15. 16. 17. 18. auf Anteil B-LNR 11 a 7637/2009 BELASTUNGS- UND VERÄUSSERUNGSVERBOT für Pfeiffer Hermine geb 1931-06-11 b 7372/2011 VORRANG von LNR 9 vor 8 auf Anteil B-LNR 11 a 7372/2011 Pfandurkunde 2011-11-15 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 50.000,-für Sparkasse Voitsberg-Köflach Bankaktiengesellschaft, FN 49341k b 7372/2011 Kautionsband c 7372/2011 NEBENEINLAGE (Änderungen des Pfandrechts werden nur in der HE eingetragen), Simultanhaftung mit HE EZ 2113 d 7372/2011 VORRANG von LNR 9 vor 8 auf Anteil B-LNR 38 a 20921/2013 IM RANG 21527/2012 Pfandurkunde 2013-07-31 PFANDRECHT Höchstbetrg EUR 396.000,-für Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (FN 34274d) b 20921/2013 Simultanhaftung mit EZ 2320 auf Anteil B-LNR 38 b 847/2015 IM RANG 840/2014 Pfandurkunde 2014-01-23 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 150.000,-für Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (FN 34274d) c 847/2015 Simultanhaftung mit EZ 2320 auf Anteil B-LNR 52 a 4478/2014 Pfandurkunde 2014-03-12 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 210.000,-für Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (FN 34274d) b 4478/2014 Simultanhaftung mit EZ 2320 auf Anteil B-LNR 53 a 4119/2016 Schuld-und Pfandbestellungsurkunde 2016-02-08 PFANDRECHT EUR 140.000,-2,200 % Z, 1,000 % VZ, 3,200 % ZZ, NGS EUR 14.000,-für Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. (FN 116309v) b 4119/2016 Simultan haftende Liegenschaften EZ 2040 KG 63125 Webling C-LNR 17 EZ 2320 KG 63125 Webling C-LNR 12 auf Anteil B-LNR 11 a 7059/2018 BELASTUNGS- UND VERÄUSSERUNGSVERBOT gem Pkt Fünftens Schenkungsvertrag auf den Todesfall 2018-07-19 für Marcel Pfeiffer geb 1992-03-03. *********************************** HINWEIS *********************************** Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS. *******************************************************************************. Grundbuch. Erstellt durch SV Mag. Harald Ganster. 20.09.2021 13:57:48. Seite 5 von 5. Abfragekosten: EUR 4,16.

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(40) Von: Betreff: Datum: An:. GALA IMMOBILIEN NFG KG gala@gala-immobilien.at Fw: Liegenschaft EZ 2253 KG 63125 Webling 15. September 2021 um 13:47 Harald Ganster hg@gala-immobilien.at. From: Hofer Tamara Sent: Wednesday, September 15, 2021 1:45 PM To: 'gala@gala-immobilien.at' Subject: WG: Liegenschaft EZ 2253 KG 63125 Webling. Sg. Fr. Kienreich, auf der Liegenschaft Ludwig-Benedek-Gasse 18 in Graz haftet in der Abteilung für Gemeindeabgaben ein Gesamtrückstand von 15.467,05 Euro an Grundsteuer, Müllgebühren und Kanalgebühren offen aus. Auf der Liegenschaft werden insgesamt 2 WC´s verrechnet, somit kann von einem Kanal- und Wasseranschluss ausgegangen werden, für genauere Information bezügl. der Anschüsse können Sie sich bei der Bau- und Anlagenbehörde informieren.. Freundliche Grüße!. Tamara Hofer Abteilung für Gemeindeabgaben Buchhaltung-Exekution Referatsleiter-Stellvertreterin. Stadt Graz Schmiedgasse 26, 8011 Graz Tel.: +43 316 872-3424 Fax: +43 316 872-3409 ––– tamara.hofer@stadt.graz.at graz.at. Von: GALA IMMOBILIEN NFG KG <gala@gala-immobilien.at> Gesendet: Dienstag, 14. September 2021 11:25 An: Gemeindeabgaben <Gemeindeabgaben@stadt.graz.at> Betreff: Liegenschaft EZ 2253 KG 63125 Webling. Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Mag. Ganster wurde in der beim BG Graz-West anhängigen Exekutionssache zu GZ 311 E 9/21h zum Sachverständigen bestellt und mit der Schätzung der Liegenschaft in 8054 Graz, Ludwig-Benedek-Gasse 18, beauftragt (siehe beiliegenden Gerichtsbeschluss). Wir ersuchen höflichst um Mitteilung, ob hinsichtlich der gegenständlichen.

(41) Wir ersuchen höflichst um Mitteilung, ob hinsichtlich der gegenständlichen Liegenschaft offene Gebühren oder Abgaben vorliegen und ob diese über einen Kanal- und Wasseranschluss verfügt. Aufgrund der vom Gericht gesetzten Frist für die Gutachtenserstattung ersuchen wir höflichst um ehestmögliche Rückmeldung. Wir danken Ihnen herzlichst für Ihre Bemühungen und Veranlassungen im Voraus, stehen für Fragen gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen iA Christina Kienreich Sachverständigenbüro Mag. Harald Ganster Brandhofgasse 22 8010 Graz Tel.: 0316/32 81 81. Beschluss.pdf.

(42) Von: Betreff: Datum: An:. Grill Friederike Friederike.Grill@stadt.graz.at *****SPAM***** AW: Anfrage bez. Ludwig-Benedek-Gasse 23. September 2021 um 07:44 harald.ganster@aon.at. Sehr geehrter Herr Mag. Ganster, eine Übernahme der Ludwig-Benedek-Gasse ins öffentliche Gut ist in nächster Zeit nicht vorgesehen. Freundliche Grüße Friederike Grill Ing. Friederike Grill Straßenamt Verkehrsreferat und dauerhafte Nutzungen Referentin Bezirke: V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf, XVI. Straßgang, XVII. Puntigam Grundstückstransaktionen Sachverständige Bebauungsplan und straßenrechtliche Verfahren. Stadt Graz Europaplatz 20, 8011 Graz Tel.: +43 316 872-3615 ––– friederike.grill@stadt.graz.at graz.at. Von: Mag. Harald Ganster <harald.ganster@aon.at> Gesendet: Dienstag, 21. September 2021 10:31 An: Strassenamt <strassenamt@stadt.graz.at> Betreff: Anfrage bez. Ludwig-Benedek-Gasse. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom Bezirksgericht Graz-West mit der Schätzung der Liegenschaft LudwigBenedek-Gasse 18, 8054 Graz, beauftragt. Diese Liegenschaft im XVI. Grazer Stadtbezirk wird durch die Ludwig-Benedek-Gasse erschlossen, welche als Privatstraße von der Harter Straße in Richtung Osten u.a. über die Grundstücke Nr. 119/2 und 119/3 der KG 63125 Webling verläuft. Diesbezüglich frage ich an, ob derzeit seitens der Stadt Graz Bestrebungen bestehen, diese Privatstraße in absehbarer Zeit ins öffentliche Gut zu übernehmen. (Diese Anfrage erfolgt deshalb, weil die versteigerungsgegenständliche Liegenschaft zur Zeit über keine rechtlich gesicherte Zufahrt über diese Privatstraße verfügt, wodurch eine entsprechende Wertminderung gegeben ist, welche dann entfallen würde, wenn eine Zufahrt durch öffentliches Gut gegeben wäre.) Rücksichtlich der vom Gericht festgesetzten Frist für die Gutachtenserstattung bitte ich höflich um zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage, bedanke mich für Ihre geschätzte.

(43) höflich um zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage, bedanke mich für Ihre geschätzte Mühewaltung und verbleibe mit freundlichen Grüßen Harald Ganster Mag. Harald Ganster Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Brandhofgasse 22, 8010 Graz Telefon 03163281810 oder 06642606216.

(44) GBNR. KG-Name. 63122 63125 63122 63122 63125 63122 63122 63125 63122 63128 63128 63122 63128 63128 63125 63122. Straßgang Webling Straßgang Straßgang Webling Straßgang Straßgang Webling Straßgang Wetzelsdorf Wetzelsdorf Straßgang Wetzelsdorf Wetzelsdorf Webling Straßgang. TZ Jahr 1881 10330 9047 3031 11116 4557 5791 3503 10740 7758 6412 7356 8920 11353 1218 367. 2020 2019 2018 2019 2018 2021 2021 2021 2016 2016 2017 2018 2018 2017 2018 2018. V-Datum. GNR. 13.08.2019 12.09.2019 23.07.2018 16.10.2018 11.08.2018 22.04.2021 19.03.2021 20.11.2020 04.11.2016 11.07.2016 25.04.2017 29.06.2018 23.02.2017 16.08.2017 06.12.2017 27.11.2017. 63122 - 437/3 63125 - 318/5 63122 - 175/10 63122 - 369/4 63125 - 410/7 | 63125 - .887 63122 - 228/4 63122 - 437/3 63125 - 32/1 63122 - 290/34 | 63122 - .307 | 63122 - 280/7 63128 - 632/14 63128 - .739 63122 - .551 63128 - 366/27 63128 - 387/3 63125 - 112/1 63122 - 59/76. Fläche [m2] Kaufpreis [€] Preis/m2 [€] Widmung Val. Faktor [%] Val. Preis [€/m2] 914,00 1293,00 800,00 787,00 1276,00 1006,00 702,00 792,00 796,00 753,00 899,00 1073,00 805,00 1238,00 700,00 722,00. 170000,00 420000,00 168000,00 190000,00 300000,00 256530,00 200000,00 269280,00 162500,00 164000,00 260000,00 225000,00 200000,00 275000,00 150000,00 180000,00. 186,00 324,83 210,00 241,42 235,11 255,00 284,90 340,00 204,15 217,80 289,21 209,69 248,45 222,13 214,29 249,31. 0,6 0,6 0,6 0,4 0,4 0,6 0,6 0,4 0,4 0,4 0,6 0,4 0,6 0,4 0,6 0,4. 1,1432 1,1432 1,2223 1,2223 1,2223 1,0000 1,0000 1,0692 1,3973 1,3973 1,3069 1,2223 1,3069 1,3069 1,3069 1,3069. 212,63 371,34 256,68 295,09 287,37 255,00 284,90 363,53 285,26 304,33 377,96 256,31 324,69 290,30 280,05 325,82. Mittelwert. 298,20.

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